Gesetzliche Rentenversicherung Freiwillige Beiträge zahlen lohnt sich
|
|
- Katja Martin
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Rolf Winkel 10/2014 Gesetzliche Rentenversicherung Freiwillige Beiträge zahlen lohnt sich Überraschung im Rentenduell titelte Finanztest im Januar 2014 und stellte fest: Die vielgescholtene gesetzliche Rente macht neben Rürup- und Privatrente keine schlechte Figur. Jeder Selbstständige kann sie nutzen. Wir geben im Folgenden eine Gebrauchsanweisung. Dieses Dossier ist allerdings kein Plädoyer, die Altersversorgung allein auf die gesetzliche Rentenversicherung zu stützen. Das verbietet sich in vielen Fällen schon allein deshalb, weil die Beitragszahlung und damit auch die späteren Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nur im Rahmen bestimmter Höchstbeträge möglich ist. Gerade wer etwa nach dem Auslaufen einer Kapitallebensversicherung oder nach einer Erbschaft größere Summen anzulegen hat, stößt bei der GRV schnell an Grenzen. 1. Freiwillige Beiträge wie funktioniert das? Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können alle einzahlen, die mindestens 16 Jahre alt sind, nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und noch keine volle Rente beziehen. Für die meisten Selbstständigen, aber auch für Hausfrauen und Hausmänner kommt damit eine freiwillige Versicherung in Frage. Dies gilt genauso auch für berufsständisch Versicherte. Diese können sich nebenher auch in der GRV freiwillig versichern, was vor allem Sinn macht, wenn etwa weil schon Kindererziehungs- oder Pflegezeiten auf dem gesetzlichen Rentenkonto stehen durch die freiwilligen Beiträge ein Rentenanspruch gesichert wird. Mehr dazu finden Sie in diesem Dossier unter Punkt 4. Wer allerdings aktuell in einem sozialversicherten Beschäftigungsverhältnis steht auch in einem rentenversicherungspflichtigen Minijob oder als Selbstständiger (z.b. Handwerker oder Künstler) versicherungspflichtig ist und damit Pflichtbeiträge an die GRV abführt, dem steht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung nicht offen. Und wie kann ich mich freiwillig versichern? Am besten besorgen Sie sich zunächst das passende Formular: Den Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung. Das Formular trägt die Nummer V060. Es findet sich auch im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link: Das Formular können Sie ausfüllen und an die Rentenversicherung schicken. Besser ist es allerdings, wenn Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren und Ihre Eingaben im Formular gemeinsam mit dem Berater machen. Welche Klippen gibt es im Antrag? Wichtig ist vor allem Frage 3. Darin werden Tatbestände abgefragt, die eine freiwillige Versicherung unmöglich machen. Ein Beispiel: Wenn Sie einen Angehörigen pflegen und als pflegender Angehöriger schon beitragspflichtig sind, können Sie sich nicht zusätzlich noch freiwillig versichern. Das Gleiche gilt, wenn Sie ein Kind unter drei Jahren haben und dieses erziehen. Die Kindererzie-
2 Seite 2 hungszeit zählt dann ohnehin schon für die Rentenversicherung. Daneben können Sie keine freiwilligen Beiträge einzahlen. Wann beginnt die freiwillige Versicherung? Das können Sie in gewissem Rahmen selbst festlegen. Wenn Sie den Antrag bis zum 31. März 2014 stellen, können Sie sich rückwirkend noch für das ganze letzte Jahr, also ab Januar 2013 freiwillig rentenversichern. Für diese rückwirkende Versicherung brauchen Sie kein gesondertes Formular. Auf die Vorgabe zu Frage 4.1. Der erste freiwillige Beitrag soll gezahlt werden für, müssen Sie nur (also Januar 2013) eintragen. Wie erfahre ich, dass die Rentenversicherung meine freiwilligen Beiträge akzeptiert? Einige Wochen nachdem Sie den Antrag auf die freiwillige Versicherung gestellt haben, schickt die Deutsche Rentenversicherung Ihnen einen Bescheid über die Zulassung zur freiwilligen Versicherung. Darin steht, ab wann Sie berechtigt sind, freiwillige Beiträge zu zahlen. Im Bescheid wird Ihnen auch die Beitragshöhe bestätigt. Wenn Sie was die Regel ist vorab in Ihrem Antrag der Rentenversicherung eine Einzugsermächtigung er- teilt haben, werden die fälligen Beiträge von Ihrem Konto eingezogen. Das Datum der Einziehung teilt Ihnen die Rentenversicherung mit. Dann sollten Sie rechtzeitig für eine Deckung des Kontos sorgen. Übrigens: Wenn es Ihnen lieber ist, können Sie die Beiträge auch selbst überweisen. Wie hoch sollen die Beiträge sein? Das bleibt weitgehend Ihnen überlassen können Sie als freiwillig Versicherter Ihren Monatsbeitrag frei zwischen 85,05 Euro und 1.125,55 Euro wählen. Das entspricht Bruttolöhnen zwischen der Mindestbemesge von 450 Euro und der Beitragsbemessungsgrenze, die 2014 bei Euro liegt. 18,9 Prozent hiervon können freiwillig Versicherte monatlich in die GRV ein- sungsgrundlage zahlen. Muss ich mich auf Dauer auf eine bestimmte Beitragshöhe festlegen? Nein. Die freiwilligen Beiträge können jederzeit erhöht oder gesenkt werden. Sie können sogar die Zahlung der freiwilligen Beiträge beliebig lange stoppen und später wieder einzahlen. Und die gesetzliche Rente hat noch eine Reihe weiterer Vorteile: Anders als bei privaten Renten gibt es bei der GRV auch für Zeiten der Kindererziehung oder Angehörigenpflege ein Rentenplus. Zudem ist hier die Hinterbliebenenrente ohne Leistungskürzung mitversichert. 2. Freiwillige Beiträge welchen Ertrag bringen sie? Wer aktuell Euro freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, kann wenn er 2014 in Rente geht ca. 52 Euro als jährliche Rente erhalten. Zum 1. Juli 2014 steigt dieser Wert durch die jährliche Rentenanpassung leicht und wird künftig Jahr für Jahr angepasst. Wie dabei genau gerechnet wird, können Sie im folgenden Beispiel nachverfolgen: Nehmen wir den Fall eines freiwilligen Beitragszahlers kurz vor dem regulären Renten- alter: Einen knapp 65-jährigen Selbstständigen mit relativ guten Einkünften. Er hat privat fürs Alter vorgesorgt und hat zusätzlich, da er im November 2014 das derzeitige reguläre Rentenalter von 65 Jahren und drei Monaten erreicht, ab Dezember 2014 Anspruch auf eine kleine zusätzliche gesetzliche Altersrente in Höhe von bislang genau 120 Euro. Da er in diesem Jahr noch beträchtliche Gewinne erwartet, will er noch zusätzlich etwas für seine Altersversorgung tun. Eine gute Lösung wäre für ihn die Einzahlung freiwilliger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Solche Beiträge kann er auch wenn er 30 oder 40 Jahre nicht mehr rentenversijederzeit entrichten. Mit der Beitragszahlung für 2013, muss er sich allerdings beeilen. Denn die Zahlung freiwilliger Beiträge muss er spätestens am 31. März 2014 (Montag) bei der gesetzlichen Renten- chert war versicherung beantragen. Die Beitrags-Berechnung: Berechnung: Der Beispiel- Selbstständige zahlt für 2013 und für die ersten elf Monate des Jahres 2014 im Dezember 2014 will er ja in Rente gehen den Höchstbeitrag ein lag die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung bei Euro im Jahr. Der Beitragssatz betrug ,9 Prozent. Der
3 Seite 3 (jährliche) Höchstbeitrag für 2013 liegt damit bei ( Euro x 18,9 Prozent =) ,40 Euro. Die jährliche Beitragsbemessungsgrenze für 2014 liegt bei Euro, der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicheunverändert 18,9 Prozent. Als (jährlicher) Höchstbeitrag ergeben sich damit rung beträgt ( Euro x 18,9 Prozent =) ,60 Euro. Für 2014 zahlt der Betroffene den für elf Monate möglichen Höchstbetrag ein. Dies sind dann ,05 Euro. Insgesamt kommen für die 23 Monate zwischen Januar 2013 und November 2014 dann ,45 Euro zusammen. Mehr kann für diesen 23-Monats- Zeitraum niemand freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Es sind allerdings auch weit niedrigere Beiträge möglich. Der Mindestbeitrag liegt bei 85,05 Euro im Monat. West-Werte Werte für Rentenberechnung Was bringt es nun, wenn der Betroffene die jeweils möglichen Höchstbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt? Freigenau wie Pflicht- willige Beiträge werden beiträge in sogenannte Entgeltpunkte umgerechnet. Wer 2013 genau den Durchschnittsverdienst aller Versicherten erzielt hat das waren (vorläufig) Euro und entsprechend Beiträge abgeführt hat, bekommt einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Wer 2013 entsprechend des Höchstbetrags von Euro eingezahlt hat, erhält damit 2,043 ( Euro / Euro) Entgeltpunkte. Für die ersten elf Monate 2014 ergibt die entsprechende Rechnung 1,878 Entgeltpunkte. Unserem Beispiel-Selbstständigen würden damit 3,921 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Derzeit sind die Entgeltpunkte in den alten und neuen Bundesländern zwar noch unter- schiedlich viel wert, für freiwillige Beiträge zählen jedoch immer die West-Werte. Ein Entgeltpunkt West bringt aktuell 28,14 Euro. 3,921 Entgeltpunkte haben einen Wert von 110,34 Euro (Stand: erste Jahreshälfte 2014). Der Betroffene erhält damit aufgrund seiner Beitragszahlungen in Höhe von ,45 Euro eine um 110,34 Euro höhere Monatseine zusätzliche Jahresrente in Höhe von Euro. Im Juli 2014 wird noch eine Rentenerhöhung von etwa zwei Prozent hinzukommen. Für einen Selbstständigen, der privat krankenversichert ist, sind die genannten Werte noch um 7,3 Prozent höher, da die deutsche Rentenversicherung einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlt (in gleicher Höhe wie sie sich auch an einer gesetzlichen Versicherung beteiligt). rente bzw. Dies gilt natürlich auch für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte. Doch deren Rente zählt voll mit, wenn die Höhe des freiwilligen Krankenversicherungsbeitrags bestimmt wird. Daher sollten diejenigen, die im Alter freiwillig gesetzlich versichert sind, diesen Erhöhungsbetrag nicht mitrechnen. Bei Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es statt des Zuschlags einen Abzug für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von gut zehn Prozent gehen von der oben errechneten Rente e ab. Damit bleiben monatlich knapp 100 Euro bzw. jährlich Euro im Jahr übrig (vor Steuern). Bei einer privaten Sofortrente wären es bei einem Top-Anbieter nach dem Biallo- Sofortrentenrechner (Europa) monatlich für den gleichen Betrag 89 Euro im Monat, das sind Euro im Jahr. Unterstellt wurde dabei die Zahlung eines Einmalbeitrags in Höhe von Euro, ein sofortiger Rentenbezug ab dem 65. Geburtstag, ein dynamischer Rentenbezug und als Todesfallschutz die Option Kapital abzgl. gezahlter Rente. Die ebenfalls zu beachtenden steuerlichen Aspekte werden in Teil 3 dieses Dossiers behandelt. Tipp: Bevor Sie eine private Sofortrente abschließen, sollten Sie gründlich Angebote vergleichen. Der Biallo-Rechner hilft:
4 Seite 4 Freiwillig gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und erworbene Rentenansprüche Monatsbeitrag in Euro Jährlicher Beitrag in Euro entspricht einem Arbeitsentgelt von (in Euro) Entgeltpunkte erworbene monatliche Rentenansprüche in Euro 85,05* 1020,6 450,00 0, ,10 0, ,20 0, ,30 0, ,40 0, ,50 0, ,60 1, ,70 1, ,80 1, ,90 1, ,01 1, ,11 2, ,55** 13494,6 5950,00 2,05 *Mindestbeitrag, **Höchstbeitrag; Stand: erstes Halbjahr ,36 5,13 10,25 15,38 20,50 25,63 30,75 35,88 41,01 46,13 51,26 56,38 57,64 3. Freiwillige Einzahlungen als Steuersparmodell 78 Prozent der freiwilligen Beiträge können derzeit von der Steuer abgesetzt werden. Freiwillige Beiträge sind damit ein Steuersparmodell für Gutverdiener. Die Sofortrente und generell private Rentenversicherungen (außer Rürup-Renten) Renten) punkten dagegen mit einer geringeren Steuerbelastung im Alter. Steuerspareffekt: : Die Gesetzliche Renten- versicherung gehört zur sogenannten Basis- versorgung im Alter. Die Beiträge dazu können bis maximal (Ehepaare: ) Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Vom gezahlten freiwilligen Beitrag erkennt das Finanzamt 2014 immerhin 78 Prozent als Sonderausgaben an. Ein Selbst- ständiger, der 2014 insgesamt Euro in die Rentenkasse einzahlt, kann damit Euro von der Steuer absetzen und hat damit je nach Einkommenshöhe und Steuerproeine Steuerersparnis von mehr als Euro. Der effekti- gression unter Umständen ve Kapitaleinsatz tz liegt damit im Beispielfall nicht bei Euro, sondern nur bei Euro (= Euro Einzahlung minus Euro Steuerersparnis). Das Verbrauchermagazin Finanztest kommt in dem Beitrag Überraschung im Rentenduell (1/2014, S. 52 ff.) bei einer Modellrechnung, die einen monatlichen Rentenbeitrag in Höhe von 600 Euro und eine dreißigjährige Beitragszahlung unterstellt, zum Ergebnis: Ein Beispiel-Selbstständiger mit einem jährlichen Gewinn von ca Euro kann im Laufe seines Arbeitslebens aufgrund seiner Rentenbeiträge gut Euro Steuerersparnisse verzeichnen. Diesen Steuervorteil bietet im Übrigen nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch die private Rürup-Rente (= Basis-Rente). Vergleich Sofortrente: Die Beiträge zu einer Sofortrente und generell zu einer privaten Rentenversicherung (außer nach dem Modell Rürup, das ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung gestrickt ist) können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Dafür punkten diese Anlagen in der Zeit des Rendurch eine niedrigere Steuerbelastung. Bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren zählen nur 18 Prozent der Rente zum steuerpflichtigen Einkommen. Das bringt allerdings tenbezugs
5 Seite 5 aufgrund der insgesamt meist niedrigeren Einkünfte im Alter oft verhältnismäßig wenig. Dieser Aspekt ist nur für diejenigen von großer Bedeutung, die auch im Alter beträchtliche steuerpflichtige Einkünfte haben. Die später bezogene gesetzliche Rente ist dagegen weit stärker mit Steuern belastet. Bei einem Renteneintritt im Jahr 2014 zählen 68 Prozent der Altersrente zum steuerpflichtigen Einkommen. In vielen Fällen wird deshalb derzeit und künftig noch mehr auf die gesetzliche Rente Steuer anfallen. Wer eine einigermaßen normale Erwerbsbiografie hat, mit höheren Einkünften im Arbeitsleben und niedrigeren Einkünften im Alter, für den ist die Verteilung von Steuervor- und - nachteilen bei der gesetzlichen und bei der Rürup-Rente Rente allerdings höchst vorteilhaft. Im Erwerbsleben wird deutlich mehr Steuer geals im Alter gezahlt werden muss. spart, Fazit: Die tatsächlich erzielbare Rendite von Einzahlungen in die GRV ist nur individuell für den jeweiligen Einzahler zu berechnen. Obige Beispielrechnung zeigt jedoch, dass diese Anlagemöglichkeit durchaus interessant sein kann besonders, wenn auch noch steuerliche Vorteile hinzukommen. Die größten Vorteile bringt die Einzahlung freiwilliger Beiträge in die GRV für privat Krankenversicherte mit hoher Steuerbelastung. Aber auch in anderen Fällen dürften angesichts der aktuellen (und aller Voraussicht nach noch anhaltenden) Niedrigzinsphase solche Einzahlungen zumindest soweit sie kurzfristig vor dem Eintritt in den Ruhestand erfolgen vergleichbaren privaten Anlagemöglichkeiten (etwa einer Sofortrente ) überlegen sein. Es können allerdings nur begrenzte Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden, so dass für den Fall, dass höhere Beträge zur Anlage zur Verfügung stehen ein Mix aus freiwilliger gesetzlicher Versicherung und privaten Anlagemöglichkeiten anzustreben ist. 4. Freiwillige Beiträge sichern Rentenansprüche Freiwillige Beiträge erhöhen nicht nur die Rente, sondern sind zugleich für viele ein Weg, überhaupt eine gesetzliche Altersrente zu erhalten. Um die reguläre Altersrente zu erhalten, muss man eine Wartezeit von fünf Jahren nachweisen. Diese Voraussetzung lässt sich auch mit freiwilligen Beitragszeiten erfüllen. Auch bei der Anwartschaft für die meisten Frührenten (außer der Altersrente für besonders langjährig Versicherte) werden Zeiten mit freiwilligen Beiträgen mitgezählt. Besonders lohnt sich die Zahlung freiwilliger Beiträge für diejenigen, die knapp an der fünfjährigen Wartezeit scheitern und deshalb kei- nen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente haben. Beispiel: Ein Selbstständiger, der ansonsten privat fürs Alter abgesichert ist, hat vor seiner Existenzgründung vier Jahre abhängig beschäftigt gearbeitet und Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung aufgebaut. Doch diese vier Versicherungsjahre allein bringen ihm noch keinen Rentenanspruch, hierfür muss nämlich die fünfjährige Wartezeit erfüllt werden. Wenn der Betroffene zusätzetwa in seinem 65. lich jedoch noch Lebensjahr ein Jahr lang freiwillige Beiträge abführt, kann er derzeit mit 65 Jahren und drei Monaten eine kleine Altersrente erhalten. Dabei reicht es, wenn er zwölf Monate den Mindestbeitrag entrichtet. Häufig auch unter steuerlichen Gesichtspunkten kann es sich aber lohnen, den Höchstbeitrag zu entrichten. Rentenanspruch für manche Eltern durch freiwillige Beiträge Freiwillige Beiträge sind auch im Zusammenhang mit Kindererziehungszeiten und den ab Juli 2014 geplanten Neuregelungen zur sogenannten Mütterrente von Interesse, unter anderem auch für berufsständisch versicherte Eltern. Derzeit werden Mütter (aber auch erziehende Väter) bei der gesetzlichen Altersrente unterschiedlich behandelt, je nachdem wann die Kinder geboren wurden. Für Mütter mit Kindern, die ab 1992 zur Welt kamen, gibt es drei Kindererziehungsjahre und drei Entgeltpunkte. Das bringt einer Mutter aus den alten Bundesländern etwa ein Rentenplus von gut 84 Euro pro Kind, in den neuen Ländern rund 77 Euro. Wenn ein Kind vor 1992 geboren wurde, gibt es nur ein Jahr und eialso nur gut 28 Euro, genau ein Drittel (neue Bundesländer: knapp 26 nen Entgeltpunkt
6 Seite 6 Euro). Ab Juli 2014 soll es für Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, zwei Versicherungsjahre und zwei Entgeltpunkte geben. Eine völlige Gleichstellung ist (noch) nicht vorgesehen. All das gilt auch für berufsständisch Versicherte. Denn deren Versorgungswerke drücken sich bislang davor, ihren Versicherten Leistungen für Kindererziehungszeiten zu gewähren. Daher springt hier die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dass die Betroffenen gar nicht gesetzlich rentenversichert sind, spielt im Zusammenhang mit den Kindererziehungszeiten keine Rolle. Der Gesetzgeber hat berufsständisch Versicherten, die eigentlich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind, die Möglichkeit gegeben, Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung anerkennen zu lassen. Das geht immer dann, wenn die berufsständische Versicherung weniger bietet als die gesetzliche und das ist durchweg so. Und hier kommen nun freiwillige Beiträge ins Spiel. Denn häufig reichen sowohl nach den derzeit als auch nach den ab Juli 2014 geltenden Regeln die Kindererziehungszeiten allein nicht, um einen Rentenanspruch zu sichern. Daher können die Betroffenen seit August 2010 freiwillige Beiträge einzahlen, um die fünfjährige Wartezeit für die reguläre Altersrente zu erfüllen. Im Prinzip reicht es für berufsständisch Versicherte, den Mindestbeitrag einzuzahlen. Aber es kann auch mehr sein. Interessant gerade für gut verdienende berufsständisch Versicherte: Fast vier Fünftel des eingezahlten freiwilligen Beitrags können sie von der Steuer absetzen. Sonderfall: Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhalten Normalerweise bringen freiwillige Beiträge keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrenvon dieser Regel gibt es eine Aus- te. Doch nahme und zwar für eine kleine Gruppe von Älteren, die sich selbstständig gemacht ha- ben oder aktuell noch zum Existenzgründer werden und für die keine Versicherungspflicht besteht. Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können sie ihre Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente unter Umständen aufrechterhalten. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sie Ende 1983 bereits die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren zurückgelegt hatten. Zudem muss seit Anfang 1984 jeder Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt sein. Es müssen also seitdem lückenlos Pflicht- oder freiwillige Beiträge geflossen beziehungsweise Kinderzieoder Ersatzzeiten vorhanden gewe- hungs- sen sein. Antragspflichtversicherung kann sinnvoll sein Gerade im Zusammenhang mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kann es für manche Selbstständige sinnvoll sein, statt freiwilliger Beiträge Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Dies ist über die sogenannte Antragspflichtversicherung möglich. Eine Pflichtversicherung auf Antrag kann eingehen, wer nicht nur vorübergehend als Selbstständiger tätig ist und ansonsten nicht pflichtversichert ist (was etwa für Handwerker, Künstler, Lehrkräfte und Hebammen zutrifft). t). Die Antragspflichtversicherung bietet gegenüber einer freiwilligen Versicherung eine Reihe von Vorteilen im Hinblick auf den Erwerb verschiedener Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zum Beispiel Rehabilitation, Erwerbsminderungsrenten n sowie verschiedene Altersrenten. Vor allem ist sie interessant für Selbstständige mit erheblichen gesundheitlichen Handicaps, die es ihnen entweder unmöglich machen, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, oder bei denen eine solche private Versicherung wegen ihrer Handicaps zu teuer wäre. Der Antrag auf Versicherungspflicht muss innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Das Thema der Woche ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH, Bahnhofstraße 25, Schondorf. Sie können uns erreichen unter info@biallo.de oder per Telefon: 08192/ Weitere Infos unter
Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrFragen und Antworten zur Mütterrente
1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrBeck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.
Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter
MehrFreiwillige Einzahlungen in die Gesetzliche Rentenversicherung Das Plus für Beamte und berufsständisch Versicherte
in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Rolf Winkel 46/15 Freiwillige Einzahlungen in die Gesetzliche Rentenversicherung Das Plus für Beamte und berufsständisch Versicherte 1. Generelle Regelungen
MehrKINDERERZIEHUNGSZEITEN
KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit
MehrVorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de
Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion
MehrDie Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?
Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de
MehrDas Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
MehrBezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte.
PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN Bezahlbare Beiträge AUCH IM ALTER Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. Informationen zur Beitragshöhe im Alter Beitragsentwicklung IN DER GESETZLICHEN
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrAltersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung
Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherungen bietet der Ratgeber der Verbraucherzentralen»Gesetzliche Rente«(siehe Seite 208). Die gesetzliche Rentenversicherung
Mehr---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)
o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer
MehrDas Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt
MehrSwiss Life Vorsorge-Know-how
Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und
MehrÄnderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.
Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Das Rentenpaket das ist drin 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme
Mehr2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente
2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell
MehrRV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente
MehrDas Rentenpaket der Bundesregierung. Fragen und Antworten
Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Die Union hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit der SPD Leistungsanpassungen in
MehrSchutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme
Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme 20 Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Während einer selbstständigen Tätigkeit sind viele Gewerbetreibende und Freiberufler
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrLebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG
Seite 1 von 6 OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Lebensversicherung Verschenken Sie kein Geld! veröffentlicht am 11.03.2011, aktualisiert am 14.03.2011 "Verschenken Sie kein Geld" ist der aktuelle Rat
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...
MehrVersorgungswerk der Psychotherapeutenkammer. Nordrhein-Westfalen? Körperschaft des öffentlichen Rechts
Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts PTV I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Wer erhält Kinderbetreuungszeit
MehrRente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
MehrDass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt.
Die Erhöhung der Altersgrenzen bei den Renten Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Es gibt jedoch viele Unsicherheiten,
MehrRürup-Rente Informationen
Rürup-Rente Informationen Die zunehmende Altersarmut hat die Regierung dazu veranlasst neben der Riester-Rente, die in erster Linie für Arbeitnehmer interessant ist, auch den Selbstständigen die Möglichkeit
MehrThemenschwerpunkt Sofortrente
Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung
MehrInhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge
Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge
MehrMerkblatt Rentenversicherung
Merkblatt Rentenversicherung Von einer privaten Rentenversicherung ist besonders jungen Leuten abzuraten. Allenfalls für Ältere um die 60 Jahre kann sich eine Rentenversicherung per Einmalzahlung lohnen,
MehrAnlage R: Speziell für Rentner
73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrMeinungen zur Altersvorsorge
Meinungen zur Altersvorsorge Datenbasis: 1.003 Befragte ab 18 Jahren, die nicht in Rente sind Erhebungszeitraum: 19. bis 22. März 2007 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: komm.passion
MehrVorstand Sozialpolitik. Der Weg in den Ruhestand. Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente. www.igmetall.de
Vorstand Sozialpolitik Der Weg in den Ruhestand 65 64 63 Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, freust auch Du Dich auf die Rente mit 63? Darauf,
MehrLebensleistungsanerkennungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Lebensleistungsanerkennungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Kombirente verbesserte Erwerbsminderungsrente Zuschussrente 1 Rentendialog der
MehrIngenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. 01 Versorgungswerk
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen 01 Versorgungswerk 01 Versorgungswerk Auch für Ingenieure offen: das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW bietet
Mehrist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme
Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrSIGNAL IDUNA Global Garant Invest. Leichter leben mit SIGGI der Basis-Rente
SIGNAL IDUNA Global Garant Invest Leichter leben mit SIGGI der Basis-Rente Leichter vorsorgen mit SIGGI SIGGI steht für SIGNAL IDUNA Global Garant Invest eine innovative fonds - gebundene Rentenversicherung,
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
MehrInhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27
2 Inhalt Rente mit 67 oder doch schon eher? 5 Bin ich von der Rente mit 67 betroffen? 6 Eher in Rente wie hoch sind die Abschläge? 11 Kann ich die Abschläge finanziell ausgleichen? 16 Sind auch Erwerbsminderungsrenten
MehrInformationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge
Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge bei 400-Euro-Minijobs Allgemeines Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung,
Mehreinfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers
einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue
Mehrseit 1974 eine gute Sache
Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.
MehrErwerbsminderungsrente
Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der
MehrHaufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011
Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell
MehrAttraktive Rendite, maximale Sicherheit und Steuern sparen. Ihre Entscheidung: Beitragsgarantie von 1 % bis 100 % wählbar. Private Altersvorsorge
Private Altersvorsorge FONDSGEBUNDENE BASISRENTE Attraktive Rendite, maximale Sicherheit und Steuern sparen. Ihre Entscheidung: Beitragsgarantie von 1 % bis 100 % wählbar. Garantierte Sicherheit mit optima
MehrAuf 100 Erwerbspersonen kommen heute schon rund 43 Standardrentner
STAATLICHE ALTERSVERSORGUNG Rentenkürzung Auf 100 Erwerbspersonen kommen heute schon rund 43 Standardrentner Ein 2005 geborenes Mädchen wird voraussichtlich 103 Jahre alt, ein Junge immerhin rund 98. Somit
MehrMögliche Handlungsalternativen nach einer Statusprüfung
BVW-Info zur Statusprüfung Eine mitarbeitende Ehefrau eines Handwerkers lässt den Status prüfen Frau Müller geb. am 20.02.1968 hatte in einem Handwerksbetrieb eine Lehre absolviert und sich dabei in den
MehrWas ist clevere Altersvorsorge?
Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und
MehrArbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
MehrErläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005
Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen
MehrSofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang
Sofort-Rente Mit Sicherheit ein Leben lang Warum ist die lebenslange Absicherung so wichtig? Wir werden immer älter. Das heißt aber auch, der Ruhestand wird immer teuerer. Wer das Ziel kennt kann entscheiden,
MehrViele Wege führen zur Rente vor 67
27 Viele Wege führen zur Rente vor 67 Es gibt verschiedene Altersrenten. e nachdem, für welche Rentenart Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie irgendwann zwischen 60 und 67 ahren in Rente gehen.
MehrLohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?
MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur
MehrDirektversicherung. Entgeltumwandlung
Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor
MehrBasisRente classic. Die private Altersvorsorge, die Ihnen Steuervorteile sichert.
BasisRente classic. Die private Altersvorsorge, die Ihnen Steuervorteile sichert. Beste Aussichten fürs Alter wenn Sie jetzt vorsorgen! Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie von der gesetzlichen
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrExistenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit
Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit AOK - Die Gesundheitskasse Soziale Absicherung in der Krankenund Pflegeversicherung Bad Tölz, 25. März 2011 - Die Gesundheitskasse AGENDA Kranken- und
MehrKrankenversicherung Spezial
Krankenversicherung Spezial Änderungen 2011 Wer kann sich privat versichern? Wieder einmal wurden die Gesetze zur Pflichtversicherung geändert. Bis zum letzten Jahr konnten sich Angestellte nur dann privat
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrVersicherte nach Versicherungsart in der Rentenversicherung
RE RENTE Versicherte nach Versicherungsart in der Rentenversicherung Frauen seltener als Männer sozialversicherungspflichtig rentenversichert Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrSOZIALVERSICHERUNG. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 07/2014) Nur für interne Verwendung
SOZIALVERSICHERUNG Aktuelle Zahlen 04 zur Sozialversicherung (Stand: 07/04) Nur für interne Verwendung Gesetzliche Rentenversicherung Aktueller Rentenwert 8,6 6,39 jährl. 7.400,00 mtl. 5.950,00 jährl.
MehrFragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
MehrHeute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrSozialversicherung. Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 01/2014) Nur für interne Verwendung
Sozialversicherung Aktuelle Zahlen 2014 zur Sozialversicherung (Stand: 01/2014) Nur für interne Verwendung Gesetzliche Rentenversicherung aktueller Rentenwert 28,14 25,74 jährl. 71.400,00 mtl. 5.950,00
MehrMerkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun?
Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Sie überlegen sich, ob Sie Ihre fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung fortführen möchten. Diese Entscheidung können
MehrZahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung
MehrJe früher, desto klüger: Vorsorgen mit der SV Rentenversicherung.
S V R e n t e n v e r s i c h e ru n g Je früher, desto klüger: Vorsorgen mit der SV Rentenversicherung. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Wie Sie die magere gesetzliche
MehrKfz-Versicherung für Fahranfänger. mit der Lizenz zum Fahren
Kfz-Versicherung für Fahranfänger mit der Lizenz zum Fahren startklar? Geschafft endlich der Führerschein! Nur das eigene Auto fehlt noch. Aber: Sie dürfen den Wagen Ihrer Eltern nutzen und so Ihr Können
MehrInformationsveranstaltung 2015. Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1
Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1 Informationsveranstaltung 2015 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 2 Agenda 1. Das Rentenplus durch
MehrSozialversicherungskennzahlen 2010
Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung
MehrDie Vorteile der Rentenversicherung nutzen
Berlin, 23. November 2012 Fragen- und Antworten Die Vorteile der Rentenversicherung nutzen Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber steigt ab 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro. Gleichzeitig genießen
MehrSäule 3a Gültig ab 1. Januar 2015
Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt
MehrHaufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. Bearbeitet von Andreas Koehler
Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's Bearbeitet von Andreas Koehler 2. Auflage 2009 2009. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 448 09686 6 Recht > Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche, sonstige
MehrAktivRENTE und AktivLEBEN
Flexibel für Ihr Alter AktivRENTE und AktivLEBEN klassische Renten- und Lebensversicherung Sicher wissen Sie, dass wir in Deutschland ein großes Renten-Problem haben! Und was ist, wenn Ihnen plötzlich
MehrPrivate Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an.
Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Altersvorsorge und Vermögensaufbau in einem! Wieso zwischen
Mehreinfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers
einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers Rechtslage 1. Jänner 2014 Das neue Pensionskonto Seit 1. Jänner 2014 gibt es das neue
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrTRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH
Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"
MehrNORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer
Soziale Absicherung für Existenzgründer Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig Es besteht keine Pflicht zur gesetzlichen
MehrSelbstständig? Richtig und gut rentenversichert!
Selbstständig? Richtig und gut rentenversichert! Rentenversicherung 1 ISK02t Aufgaben und Leistungen der Rentenversicherung Überblick Aufklärung, Auskunft, Beratung Leistungen Heilbehandlung, Leistungen
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrNummer. BasisRente classic. Die private Altersvorsorge, die Ihnen Steuervorteile sichert.
1 Die Nummer BasisRente classic. Die private Altersvorsorge, die Ihnen Steuervorteile sichert. Beste Aussichten fürs Alter wenn Sie jetzt vorsorgen! Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie von
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrDIA Ausgewählte Trends 2013
Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov, Köln 21.11.2013 - Dritte Befragung Maßnahmen zur Altersvorsorge Wichtigkeit und Wahrscheinlichkeit Im Rahmen
MehrMerkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen
Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrRentenund. Versorgungslücke
Rentenund Versorgungslücke Düsseldorf, Januar 2004 Renten- und Versorgungslücke 1 Renten- und Versorgungslücke Eine zusätzliche finanzielle Absicherung für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit wird dringend
Mehr1. Was ist der Pflege - Bahr?
BFFM GmbH & Co KG Normannenweg 17-21 20537 Hamburg www.bffm.de Januar 2013, Nr. 2 Pflegeversicherungen Stiftung Warentest hält den neuen Pflege - Bahr für sinnvoll Und die ersten Policen sind auch schon
Mehr