Gesetzliche Rentenversicherung Freiwillige Beiträge zahlen lohnt sich

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1 in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Rolf Winkel 10/2014 Gesetzliche Rentenversicherung Freiwillige Beiträge zahlen lohnt sich Überraschung im Rentenduell titelte Finanztest im Januar 2014 und stellte fest: Die vielgescholtene gesetzliche Rente macht neben Rürup- und Privatrente keine schlechte Figur. Jeder Selbstständige kann sie nutzen. Wir geben im Folgenden eine Gebrauchsanweisung. Dieses Dossier ist allerdings kein Plädoyer, die Altersversorgung allein auf die gesetzliche Rentenversicherung zu stützen. Das verbietet sich in vielen Fällen schon allein deshalb, weil die Beitragszahlung und damit auch die späteren Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nur im Rahmen bestimmter Höchstbeträge möglich ist. Gerade wer etwa nach dem Auslaufen einer Kapitallebensversicherung oder nach einer Erbschaft größere Summen anzulegen hat, stößt bei der GRV schnell an Grenzen. 1. Freiwillige Beiträge wie funktioniert das? Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können alle einzahlen, die mindestens 16 Jahre alt sind, nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und noch keine volle Rente beziehen. Für die meisten Selbstständigen, aber auch für Hausfrauen und Hausmänner kommt damit eine freiwillige Versicherung in Frage. Dies gilt genauso auch für berufsständisch Versicherte. Diese können sich nebenher auch in der GRV freiwillig versichern, was vor allem Sinn macht, wenn etwa weil schon Kindererziehungs- oder Pflegezeiten auf dem gesetzlichen Rentenkonto stehen durch die freiwilligen Beiträge ein Rentenanspruch gesichert wird. Mehr dazu finden Sie in diesem Dossier unter Punkt 4. Wer allerdings aktuell in einem sozialversicherten Beschäftigungsverhältnis steht auch in einem rentenversicherungspflichtigen Minijob oder als Selbstständiger (z.b. Handwerker oder Künstler) versicherungspflichtig ist und damit Pflichtbeiträge an die GRV abführt, dem steht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung nicht offen. Und wie kann ich mich freiwillig versichern? Am besten besorgen Sie sich zunächst das passende Formular: Den Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung. Das Formular trägt die Nummer V060. Es findet sich auch im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link: Das Formular können Sie ausfüllen und an die Rentenversicherung schicken. Besser ist es allerdings, wenn Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren und Ihre Eingaben im Formular gemeinsam mit dem Berater machen. Welche Klippen gibt es im Antrag? Wichtig ist vor allem Frage 3. Darin werden Tatbestände abgefragt, die eine freiwillige Versicherung unmöglich machen. Ein Beispiel: Wenn Sie einen Angehörigen pflegen und als pflegender Angehöriger schon beitragspflichtig sind, können Sie sich nicht zusätzlich noch freiwillig versichern. Das Gleiche gilt, wenn Sie ein Kind unter drei Jahren haben und dieses erziehen. Die Kindererzie-

2 Seite 2 hungszeit zählt dann ohnehin schon für die Rentenversicherung. Daneben können Sie keine freiwilligen Beiträge einzahlen. Wann beginnt die freiwillige Versicherung? Das können Sie in gewissem Rahmen selbst festlegen. Wenn Sie den Antrag bis zum 31. März 2014 stellen, können Sie sich rückwirkend noch für das ganze letzte Jahr, also ab Januar 2013 freiwillig rentenversichern. Für diese rückwirkende Versicherung brauchen Sie kein gesondertes Formular. Auf die Vorgabe zu Frage 4.1. Der erste freiwillige Beitrag soll gezahlt werden für, müssen Sie nur (also Januar 2013) eintragen. Wie erfahre ich, dass die Rentenversicherung meine freiwilligen Beiträge akzeptiert? Einige Wochen nachdem Sie den Antrag auf die freiwillige Versicherung gestellt haben, schickt die Deutsche Rentenversicherung Ihnen einen Bescheid über die Zulassung zur freiwilligen Versicherung. Darin steht, ab wann Sie berechtigt sind, freiwillige Beiträge zu zahlen. Im Bescheid wird Ihnen auch die Beitragshöhe bestätigt. Wenn Sie was die Regel ist vorab in Ihrem Antrag der Rentenversicherung eine Einzugsermächtigung er- teilt haben, werden die fälligen Beiträge von Ihrem Konto eingezogen. Das Datum der Einziehung teilt Ihnen die Rentenversicherung mit. Dann sollten Sie rechtzeitig für eine Deckung des Kontos sorgen. Übrigens: Wenn es Ihnen lieber ist, können Sie die Beiträge auch selbst überweisen. Wie hoch sollen die Beiträge sein? Das bleibt weitgehend Ihnen überlassen können Sie als freiwillig Versicherter Ihren Monatsbeitrag frei zwischen 85,05 Euro und 1.125,55 Euro wählen. Das entspricht Bruttolöhnen zwischen der Mindestbemesge von 450 Euro und der Beitragsbemessungsgrenze, die 2014 bei Euro liegt. 18,9 Prozent hiervon können freiwillig Versicherte monatlich in die GRV ein- sungsgrundlage zahlen. Muss ich mich auf Dauer auf eine bestimmte Beitragshöhe festlegen? Nein. Die freiwilligen Beiträge können jederzeit erhöht oder gesenkt werden. Sie können sogar die Zahlung der freiwilligen Beiträge beliebig lange stoppen und später wieder einzahlen. Und die gesetzliche Rente hat noch eine Reihe weiterer Vorteile: Anders als bei privaten Renten gibt es bei der GRV auch für Zeiten der Kindererziehung oder Angehörigenpflege ein Rentenplus. Zudem ist hier die Hinterbliebenenrente ohne Leistungskürzung mitversichert. 2. Freiwillige Beiträge welchen Ertrag bringen sie? Wer aktuell Euro freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, kann wenn er 2014 in Rente geht ca. 52 Euro als jährliche Rente erhalten. Zum 1. Juli 2014 steigt dieser Wert durch die jährliche Rentenanpassung leicht und wird künftig Jahr für Jahr angepasst. Wie dabei genau gerechnet wird, können Sie im folgenden Beispiel nachverfolgen: Nehmen wir den Fall eines freiwilligen Beitragszahlers kurz vor dem regulären Renten- alter: Einen knapp 65-jährigen Selbstständigen mit relativ guten Einkünften. Er hat privat fürs Alter vorgesorgt und hat zusätzlich, da er im November 2014 das derzeitige reguläre Rentenalter von 65 Jahren und drei Monaten erreicht, ab Dezember 2014 Anspruch auf eine kleine zusätzliche gesetzliche Altersrente in Höhe von bislang genau 120 Euro. Da er in diesem Jahr noch beträchtliche Gewinne erwartet, will er noch zusätzlich etwas für seine Altersversorgung tun. Eine gute Lösung wäre für ihn die Einzahlung freiwilliger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Solche Beiträge kann er auch wenn er 30 oder 40 Jahre nicht mehr rentenversijederzeit entrichten. Mit der Beitragszahlung für 2013, muss er sich allerdings beeilen. Denn die Zahlung freiwilliger Beiträge muss er spätestens am 31. März 2014 (Montag) bei der gesetzlichen Renten- chert war versicherung beantragen. Die Beitrags-Berechnung: Berechnung: Der Beispiel- Selbstständige zahlt für 2013 und für die ersten elf Monate des Jahres 2014 im Dezember 2014 will er ja in Rente gehen den Höchstbeitrag ein lag die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung bei Euro im Jahr. Der Beitragssatz betrug ,9 Prozent. Der

3 Seite 3 (jährliche) Höchstbeitrag für 2013 liegt damit bei ( Euro x 18,9 Prozent =) ,40 Euro. Die jährliche Beitragsbemessungsgrenze für 2014 liegt bei Euro, der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicheunverändert 18,9 Prozent. Als (jährlicher) Höchstbeitrag ergeben sich damit rung beträgt ( Euro x 18,9 Prozent =) ,60 Euro. Für 2014 zahlt der Betroffene den für elf Monate möglichen Höchstbetrag ein. Dies sind dann ,05 Euro. Insgesamt kommen für die 23 Monate zwischen Januar 2013 und November 2014 dann ,45 Euro zusammen. Mehr kann für diesen 23-Monats- Zeitraum niemand freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Es sind allerdings auch weit niedrigere Beiträge möglich. Der Mindestbeitrag liegt bei 85,05 Euro im Monat. West-Werte Werte für Rentenberechnung Was bringt es nun, wenn der Betroffene die jeweils möglichen Höchstbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt? Freigenau wie Pflicht- willige Beiträge werden beiträge in sogenannte Entgeltpunkte umgerechnet. Wer 2013 genau den Durchschnittsverdienst aller Versicherten erzielt hat das waren (vorläufig) Euro und entsprechend Beiträge abgeführt hat, bekommt einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Wer 2013 entsprechend des Höchstbetrags von Euro eingezahlt hat, erhält damit 2,043 ( Euro / Euro) Entgeltpunkte. Für die ersten elf Monate 2014 ergibt die entsprechende Rechnung 1,878 Entgeltpunkte. Unserem Beispiel-Selbstständigen würden damit 3,921 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Derzeit sind die Entgeltpunkte in den alten und neuen Bundesländern zwar noch unter- schiedlich viel wert, für freiwillige Beiträge zählen jedoch immer die West-Werte. Ein Entgeltpunkt West bringt aktuell 28,14 Euro. 3,921 Entgeltpunkte haben einen Wert von 110,34 Euro (Stand: erste Jahreshälfte 2014). Der Betroffene erhält damit aufgrund seiner Beitragszahlungen in Höhe von ,45 Euro eine um 110,34 Euro höhere Monatseine zusätzliche Jahresrente in Höhe von Euro. Im Juli 2014 wird noch eine Rentenerhöhung von etwa zwei Prozent hinzukommen. Für einen Selbstständigen, der privat krankenversichert ist, sind die genannten Werte noch um 7,3 Prozent höher, da die deutsche Rentenversicherung einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zahlt (in gleicher Höhe wie sie sich auch an einer gesetzlichen Versicherung beteiligt). rente bzw. Dies gilt natürlich auch für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte. Doch deren Rente zählt voll mit, wenn die Höhe des freiwilligen Krankenversicherungsbeitrags bestimmt wird. Daher sollten diejenigen, die im Alter freiwillig gesetzlich versichert sind, diesen Erhöhungsbetrag nicht mitrechnen. Bei Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es statt des Zuschlags einen Abzug für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von gut zehn Prozent gehen von der oben errechneten Rente e ab. Damit bleiben monatlich knapp 100 Euro bzw. jährlich Euro im Jahr übrig (vor Steuern). Bei einer privaten Sofortrente wären es bei einem Top-Anbieter nach dem Biallo- Sofortrentenrechner (Europa) monatlich für den gleichen Betrag 89 Euro im Monat, das sind Euro im Jahr. Unterstellt wurde dabei die Zahlung eines Einmalbeitrags in Höhe von Euro, ein sofortiger Rentenbezug ab dem 65. Geburtstag, ein dynamischer Rentenbezug und als Todesfallschutz die Option Kapital abzgl. gezahlter Rente. Die ebenfalls zu beachtenden steuerlichen Aspekte werden in Teil 3 dieses Dossiers behandelt. Tipp: Bevor Sie eine private Sofortrente abschließen, sollten Sie gründlich Angebote vergleichen. Der Biallo-Rechner hilft:

4 Seite 4 Freiwillig gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und erworbene Rentenansprüche Monatsbeitrag in Euro Jährlicher Beitrag in Euro entspricht einem Arbeitsentgelt von (in Euro) Entgeltpunkte erworbene monatliche Rentenansprüche in Euro 85,05* 1020,6 450,00 0, ,10 0, ,20 0, ,30 0, ,40 0, ,50 0, ,60 1, ,70 1, ,80 1, ,90 1, ,01 1, ,11 2, ,55** 13494,6 5950,00 2,05 *Mindestbeitrag, **Höchstbeitrag; Stand: erstes Halbjahr ,36 5,13 10,25 15,38 20,50 25,63 30,75 35,88 41,01 46,13 51,26 56,38 57,64 3. Freiwillige Einzahlungen als Steuersparmodell 78 Prozent der freiwilligen Beiträge können derzeit von der Steuer abgesetzt werden. Freiwillige Beiträge sind damit ein Steuersparmodell für Gutverdiener. Die Sofortrente und generell private Rentenversicherungen (außer Rürup-Renten) Renten) punkten dagegen mit einer geringeren Steuerbelastung im Alter. Steuerspareffekt: : Die Gesetzliche Renten- versicherung gehört zur sogenannten Basis- versorgung im Alter. Die Beiträge dazu können bis maximal (Ehepaare: ) Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Vom gezahlten freiwilligen Beitrag erkennt das Finanzamt 2014 immerhin 78 Prozent als Sonderausgaben an. Ein Selbst- ständiger, der 2014 insgesamt Euro in die Rentenkasse einzahlt, kann damit Euro von der Steuer absetzen und hat damit je nach Einkommenshöhe und Steuerproeine Steuerersparnis von mehr als Euro. Der effekti- gression unter Umständen ve Kapitaleinsatz tz liegt damit im Beispielfall nicht bei Euro, sondern nur bei Euro (= Euro Einzahlung minus Euro Steuerersparnis). Das Verbrauchermagazin Finanztest kommt in dem Beitrag Überraschung im Rentenduell (1/2014, S. 52 ff.) bei einer Modellrechnung, die einen monatlichen Rentenbeitrag in Höhe von 600 Euro und eine dreißigjährige Beitragszahlung unterstellt, zum Ergebnis: Ein Beispiel-Selbstständiger mit einem jährlichen Gewinn von ca Euro kann im Laufe seines Arbeitslebens aufgrund seiner Rentenbeiträge gut Euro Steuerersparnisse verzeichnen. Diesen Steuervorteil bietet im Übrigen nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch die private Rürup-Rente (= Basis-Rente). Vergleich Sofortrente: Die Beiträge zu einer Sofortrente und generell zu einer privaten Rentenversicherung (außer nach dem Modell Rürup, das ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung gestrickt ist) können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Dafür punkten diese Anlagen in der Zeit des Rendurch eine niedrigere Steuerbelastung. Bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren zählen nur 18 Prozent der Rente zum steuerpflichtigen Einkommen. Das bringt allerdings tenbezugs

5 Seite 5 aufgrund der insgesamt meist niedrigeren Einkünfte im Alter oft verhältnismäßig wenig. Dieser Aspekt ist nur für diejenigen von großer Bedeutung, die auch im Alter beträchtliche steuerpflichtige Einkünfte haben. Die später bezogene gesetzliche Rente ist dagegen weit stärker mit Steuern belastet. Bei einem Renteneintritt im Jahr 2014 zählen 68 Prozent der Altersrente zum steuerpflichtigen Einkommen. In vielen Fällen wird deshalb derzeit und künftig noch mehr auf die gesetzliche Rente Steuer anfallen. Wer eine einigermaßen normale Erwerbsbiografie hat, mit höheren Einkünften im Arbeitsleben und niedrigeren Einkünften im Alter, für den ist die Verteilung von Steuervor- und - nachteilen bei der gesetzlichen und bei der Rürup-Rente Rente allerdings höchst vorteilhaft. Im Erwerbsleben wird deutlich mehr Steuer geals im Alter gezahlt werden muss. spart, Fazit: Die tatsächlich erzielbare Rendite von Einzahlungen in die GRV ist nur individuell für den jeweiligen Einzahler zu berechnen. Obige Beispielrechnung zeigt jedoch, dass diese Anlagemöglichkeit durchaus interessant sein kann besonders, wenn auch noch steuerliche Vorteile hinzukommen. Die größten Vorteile bringt die Einzahlung freiwilliger Beiträge in die GRV für privat Krankenversicherte mit hoher Steuerbelastung. Aber auch in anderen Fällen dürften angesichts der aktuellen (und aller Voraussicht nach noch anhaltenden) Niedrigzinsphase solche Einzahlungen zumindest soweit sie kurzfristig vor dem Eintritt in den Ruhestand erfolgen vergleichbaren privaten Anlagemöglichkeiten (etwa einer Sofortrente ) überlegen sein. Es können allerdings nur begrenzte Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden, so dass für den Fall, dass höhere Beträge zur Anlage zur Verfügung stehen ein Mix aus freiwilliger gesetzlicher Versicherung und privaten Anlagemöglichkeiten anzustreben ist. 4. Freiwillige Beiträge sichern Rentenansprüche Freiwillige Beiträge erhöhen nicht nur die Rente, sondern sind zugleich für viele ein Weg, überhaupt eine gesetzliche Altersrente zu erhalten. Um die reguläre Altersrente zu erhalten, muss man eine Wartezeit von fünf Jahren nachweisen. Diese Voraussetzung lässt sich auch mit freiwilligen Beitragszeiten erfüllen. Auch bei der Anwartschaft für die meisten Frührenten (außer der Altersrente für besonders langjährig Versicherte) werden Zeiten mit freiwilligen Beiträgen mitgezählt. Besonders lohnt sich die Zahlung freiwilliger Beiträge für diejenigen, die knapp an der fünfjährigen Wartezeit scheitern und deshalb kei- nen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente haben. Beispiel: Ein Selbstständiger, der ansonsten privat fürs Alter abgesichert ist, hat vor seiner Existenzgründung vier Jahre abhängig beschäftigt gearbeitet und Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung aufgebaut. Doch diese vier Versicherungsjahre allein bringen ihm noch keinen Rentenanspruch, hierfür muss nämlich die fünfjährige Wartezeit erfüllt werden. Wenn der Betroffene zusätzetwa in seinem 65. lich jedoch noch Lebensjahr ein Jahr lang freiwillige Beiträge abführt, kann er derzeit mit 65 Jahren und drei Monaten eine kleine Altersrente erhalten. Dabei reicht es, wenn er zwölf Monate den Mindestbeitrag entrichtet. Häufig auch unter steuerlichen Gesichtspunkten kann es sich aber lohnen, den Höchstbeitrag zu entrichten. Rentenanspruch für manche Eltern durch freiwillige Beiträge Freiwillige Beiträge sind auch im Zusammenhang mit Kindererziehungszeiten und den ab Juli 2014 geplanten Neuregelungen zur sogenannten Mütterrente von Interesse, unter anderem auch für berufsständisch versicherte Eltern. Derzeit werden Mütter (aber auch erziehende Väter) bei der gesetzlichen Altersrente unterschiedlich behandelt, je nachdem wann die Kinder geboren wurden. Für Mütter mit Kindern, die ab 1992 zur Welt kamen, gibt es drei Kindererziehungsjahre und drei Entgeltpunkte. Das bringt einer Mutter aus den alten Bundesländern etwa ein Rentenplus von gut 84 Euro pro Kind, in den neuen Ländern rund 77 Euro. Wenn ein Kind vor 1992 geboren wurde, gibt es nur ein Jahr und eialso nur gut 28 Euro, genau ein Drittel (neue Bundesländer: knapp 26 nen Entgeltpunkt

6 Seite 6 Euro). Ab Juli 2014 soll es für Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, zwei Versicherungsjahre und zwei Entgeltpunkte geben. Eine völlige Gleichstellung ist (noch) nicht vorgesehen. All das gilt auch für berufsständisch Versicherte. Denn deren Versorgungswerke drücken sich bislang davor, ihren Versicherten Leistungen für Kindererziehungszeiten zu gewähren. Daher springt hier die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dass die Betroffenen gar nicht gesetzlich rentenversichert sind, spielt im Zusammenhang mit den Kindererziehungszeiten keine Rolle. Der Gesetzgeber hat berufsständisch Versicherten, die eigentlich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind, die Möglichkeit gegeben, Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung anerkennen zu lassen. Das geht immer dann, wenn die berufsständische Versicherung weniger bietet als die gesetzliche und das ist durchweg so. Und hier kommen nun freiwillige Beiträge ins Spiel. Denn häufig reichen sowohl nach den derzeit als auch nach den ab Juli 2014 geltenden Regeln die Kindererziehungszeiten allein nicht, um einen Rentenanspruch zu sichern. Daher können die Betroffenen seit August 2010 freiwillige Beiträge einzahlen, um die fünfjährige Wartezeit für die reguläre Altersrente zu erfüllen. Im Prinzip reicht es für berufsständisch Versicherte, den Mindestbeitrag einzuzahlen. Aber es kann auch mehr sein. Interessant gerade für gut verdienende berufsständisch Versicherte: Fast vier Fünftel des eingezahlten freiwilligen Beitrags können sie von der Steuer absetzen. Sonderfall: Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhalten Normalerweise bringen freiwillige Beiträge keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrenvon dieser Regel gibt es eine Aus- te. Doch nahme und zwar für eine kleine Gruppe von Älteren, die sich selbstständig gemacht ha- ben oder aktuell noch zum Existenzgründer werden und für die keine Versicherungspflicht besteht. Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können sie ihre Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente unter Umständen aufrechterhalten. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sie Ende 1983 bereits die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren zurückgelegt hatten. Zudem muss seit Anfang 1984 jeder Monat mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt sein. Es müssen also seitdem lückenlos Pflicht- oder freiwillige Beiträge geflossen beziehungsweise Kinderzieoder Ersatzzeiten vorhanden gewe- hungs- sen sein. Antragspflichtversicherung kann sinnvoll sein Gerade im Zusammenhang mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente kann es für manche Selbstständige sinnvoll sein, statt freiwilliger Beiträge Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Dies ist über die sogenannte Antragspflichtversicherung möglich. Eine Pflichtversicherung auf Antrag kann eingehen, wer nicht nur vorübergehend als Selbstständiger tätig ist und ansonsten nicht pflichtversichert ist (was etwa für Handwerker, Künstler, Lehrkräfte und Hebammen zutrifft). t). Die Antragspflichtversicherung bietet gegenüber einer freiwilligen Versicherung eine Reihe von Vorteilen im Hinblick auf den Erwerb verschiedener Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zum Beispiel Rehabilitation, Erwerbsminderungsrenten n sowie verschiedene Altersrenten. Vor allem ist sie interessant für Selbstständige mit erheblichen gesundheitlichen Handicaps, die es ihnen entweder unmöglich machen, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, oder bei denen eine solche private Versicherung wegen ihrer Handicaps zu teuer wäre. Der Antrag auf Versicherungspflicht muss innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Das Thema der Woche ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH, Bahnhofstraße 25, Schondorf. Sie können uns erreichen unter info@biallo.de oder per Telefon: 08192/ Weitere Infos unter

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