Informationsveranstaltung Telearbeit in der Verwaltung
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- Kevin Schuster
- vor 6 Jahren
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1 Informationsveranstaltung Telearbeit in der Verwaltung 17. Februar 2015 mb
2 Definition: regelmäßig durchgeführte Fernarbeit, dezentral, d.h. von einer zentralen Arbeitsstätte verlagert, die räumlich entfernt vom Standort des Arbeitgebers von zuhause ausgeführt wird, wobei Informations- und Kommunikationstechnologien als Hilfsmittel genutzt werden (können).
3 Vorteile der Beschäftigten Denkbare Nachteile für Beschäftigte - größere Flexibilität bei der zeitlichen Arbeitseinteilung - Stressreduktion - geringerer Pendelverkehr mit daraus resultierender Zeit- und Kostenersparnis - größere Selbstbestimmung und Verantwortung - Vereinbarkeit von Familie und Beruf ungeeignete Arbeitsmittel und unzureichender Arbeitsschutz Gefahr der Abkopplung von beruflichen Aufstiegschancen Einengung der Arbeitsinhalte Gefahr der Selbstausbeutung mögliche Isolation Aufhebung der Trennung zwischen Arbeits-/Wohnraum, Störung der Privatsphäre
4 Vorteile der Dienststelle Mögliche Hindernisse bei der Dienststelle - Erhöhung der Arbeitsleistung - Verringerung von Fluktuation und Krankenstand - ggf. optimierte Nutzung von Büroflächen - höhere Arbeitszufriedenheit - Führungsprobleme - geringerer Informationsaustausch und Identifikationsverlust - Gefahr innerbetrieblicher Spannungen - anfallende Overheadkosten - steigender Organisations- und Betreuungsaufwand
5 Rechtliche Aspekte - Mitbestimmungsrechte des Personalrates - keine Änderung des Arbeitsverhältnisses - Haftungsfragen: - Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden am Arbeitgebereigentum - Geräte sind in der Hausratversicherung mitversichert - Unfallversicherung: - Ort der Tätigkeit maßgebend, an dem die versicherte Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird - kann aber evtl. zu einer Einzelfallentscheidung werden - Verhaltens- und Leistungskontrolle: - es gelten die gleichen Bestimmungen wie in der Dienststelle
6 Rechtliche Aspekte - Zugangsrechte zum häuslichen Arbeitsplatz: - möglich und erforderlich unter Anlegung eines engen Maßstabes, sowohl für die Dienststelle als auch für den Personalrat, der GB und der SV - Unverletzlichkeit der Wohnung ( Art. 13 Grundgesetz ) - Datenschutz: - Datenschutz gilt - persönliche Vertrauenswürdigkeit muss vorhanden sein - Einbeziehung der/des direkten Vorgesetzten beim Genehmigungsverfahren
7 Mindestkriterien für eine Teilnahme - Eignung des Aufgabengebietes - Befürwortung der/des direkten Vorgesetzten - (technische) Ausstattung des Arbeitsplatzes - Datenschutz - Rufumleitung ist schaltbar - mindestens 1 Jahr an der Fachhochschule und im Aufgabengebiet tätig Vorrangig werden Plätze an Beschäftigte vergeben, die ein minderjähriges Kinder betreuen oder einen nahen Angehörigen nachgewiesen pflegen. Sollten noch weitere Plätze frei sein, können diese an Beschäftigte ohne Fürsorgepflicht vergeben werden.
8 Antragsverfahren: - Anträge können bis zum an die Personalabteilung gestellt werden. - Beginn der Telearbeit ab Dauer ein Jahr - Für einen weiteren Bewilligungszeitraum ist der Antrag jeweils zum eines Jahres zu stellen. - Wird der Antrag bewilligt, wird eine individuelle Vereinbarung abgeschlossen. - Besuche vor Ort zur Einrichtung/Überprüfung des häuslichen Arbeitsplatzes durch - die Hochschul-IT - den Datenschutz - die Sicherheitsfachkraft
9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen?
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