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1 Produktinformationsblatt Barmenia Krankenversicherungs a.g. Hauptverwaltung Barmenia-Allee Wuppertal Mit den nachstehenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Krankenversicherung. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Versicherungsschein, einem gestellten Antrag und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. 1. Art des angebotenen Versicherungsvertrages Krankenversicherung 2. Beschreibung des Versicherungsschutzes und der eventuell ausgeschlossenen Risiken Tarif DFPV: Staatlich gefördertes Pflegemonatsgeld bei Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 0 - III) in gestaffelter Höhe Dem Versicherungsschutz liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde: Tarif DFPV mit Musterbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung MB/GEPV 2013 (K4674) Einzelheiten des Versicherungsschutzes sind den 6 f. Beginn und Umfang der Leistungspflicht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Der Tarif wird staatlich durch eine Zulage gefördert. Erfüllen Sie die persönlichen Fördervoraussetzungen, kann für diesen Vertrag eine staatliche Zulage in Höhe von 5,00 EUR pro Monat erlangt werden, die zu Ihren Gunsten auf den Monatsbeitrag angerechnet wird. Näheres zum Zulageverfahren entnehmen Sie bitte Ziffer 3. Wichtig ist, dass Sie den Vertrag nur abschließen können, wenn Sie die Voraussetzungen für die Erlangung der Zulage erfüllen: Sie müssen in der sozialen oder der privaten Pflegepflichtversicherung (gesetzliche Pflegeversicherung) versichert sein. Sie dürfen bei Abschluss des Vertrages keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen oder bezogen haben. Bei Abschluss des Vertrages müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei Abschluss des Vertrages darf kein weiterer Vertrag für Sie über eine geförderte private Pflegepflichtversicherung bestehen, denn die staatliche Zulage wird nur für einen Vertrag je versicherte Person gewährt. Vor Abschluss des Vertrages sollten Sie daher prüfen, ob bereits für Sie geförderte ergänzende Pflegepflichtversicherungen bestehen. Ihr monatlicher Eigenanteil am Beitrag muss mindestens 10,00 EUR betragen. Das vereinbarte Pflegemonatsgeld muss in der Pflegestufe III mindestens 600,00 EUR betragen. Wir erbringen bei Pflegebedürftigkeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegestufen I bis III) oder bei einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz ( 45a SGB XI, so genannte Pflegestufe "0") ein Pflegemonatsgeld in vereinbarter Höhe. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit bzw. der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz sowie die Zuordnung zu einer der Pflegestufen ergibt sich aus den Feststellungen der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung. Nachweise über tatsächlich anfallende Kosten müssen Sie nicht vorlegen. 3. Höhe der zu entrichtenden Beiträge, ihre Fälligkeit sowie der Zeitraum, für den die Beiträge zu entrichten sind und die Folgen unterbliebener oder verspäteter Zahlung Der Gesamtbeitrag für die Versicherung ergibt sich für den beantragten Tarif dem Eintrittsalter der zu versichernden Person entsprechend aus der Beitragsübersicht. Hierauf angerechnet wird die staatliche Zulage (zu den Voraussetzungen für den Erhalt der Zulage siehe Ziffer 2.). Risikozuschläge werden nicht erhoben. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Vorbehaltlich der Vereinbarung einer anderen Zahlweise wird der Versicherungsbeitrag monatlich - am 1. eines Monats - fällig. Bei erteilter Einzugsermächtigung wird der Beitrag jeweils zum Fälligkeitstermin vom angegebenen Konto abgebucht. Im Fall einer vereinbarten individuellen Zahlung (z. B. Überweisung, Dauerauftrag) muss die Zahlungshandlung rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin erfolgt sein. Unterbliebene oder verspätete Beitragszahlungen gefährden den vereinbarten Versicherungsschutz und unter Umständen den Fortbestand des Vertrages. 1

2 Einzelheiten sind dem 9 Beitragszahlung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Sollte die Beitragszahlung nicht vereinbarungsgemäß erfolgen, entstehen zusätzlich zu den bereits in den Beiträgen enthaltenen Kosten weitere Aufwände, die in Rechnung gestellt werden können. Dies betrifft Kosten durch die Rückgabe von Lastschriften, Mahnkostenpauschale für entstandenen Aufwand der Mahnbearbeitung sowie ggf. Verzugszinsen bzw. Säumniszuschläge. In Höhe des Zulagenanteils wird der Zahlbeitrag gestundet bis zur Erlangung der Zulage. Die Zulage wird also auf den Beitrag angerechnet. Um die Auszahlung der Zulage kümmern wir uns. Sämtliche in dem Vertrag versicherten Personen bevollmächtigen hierzu den Versicherer, die Zulage für sie bei der zentralen Stelle zu beantragen. Zugleich bevollmächtigen sie den Versicherer, bei der zentralen Stelle eine Zulagenummer zu beantragen, falls noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben worden ist und uns diese Zulagennummer mitzuteilen. In diesem Fall werden wir die Zulagenummer an Sie weiter leiten. Die Zulage wird dann im Anschluss an das Kalenderjahr von der zentralen Stelle an das Versicherungsunternehmen ausgezahlt und unmittelbar Ihrem Vertrag bzw. den darin versicherten Personen gutgeschrieben. Einzelheiten zur Beitragszahlung entnehmen Sie bitte 9 MB/GEPV Wichtig ist, dass Sie Veränderungen in der Zulageberechtigung unverzüglich dem Versicherer anzeigen, damit die Zulage zutreffend beantragt werden kann. Besteht kein Anspruch auf Zulage wird das Versicherungsverhältnis rückabgewickelt bis zu Beginn des Zeitraums, für den zuletzt eine Zulage gewährt wurde. Kommt die zentrale Stelle trotz der Antragstellung durch den Versicherer zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch auf Zulage besteht, teilen wir Ihnen dies mit und informieren Sie über Ihre weiteren Handlungsmöglichkeiten. Besteht kein Anspruch auf Zulage, da bereits ein anderer Vertrag die Zulage erhalten hat, haben Sie die Möglichkeit, den jüngeren aufzuheben und die Zuweisung der Zulage auf den älteren Vertrag zu verlangen, um bereits aufgebaute Alterungsrückstellungen zu bewahren und um zu vermeiden, dass bereits durchlaufene Wartezeiten verloren gehen. 4. Leistungsausschlüsse Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen beinhalten keine Leistungsausschlüsse. 5. Obliegenheiten bei Vertragsschluss Die Fragen im Antragsformular, die für die Feststellung der Versicherungs- und Förderfähigkeit maßgeblich sind, insbesondere, ob Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden oder früher bezogen worden sind, müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Wenn Sie falsche Angaben machen, kann der Vertrag rückabgewickelt werden, die Zulage ist zurück zu zahlen und es besteht kein Versicherungsschutz. 6. Obliegenheiten während der Laufzeit des Vertrages Auch während der Laufzeit des Vertrages muss der Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheiten beachten. In der Pflegemonatsgeldversicherung ist jede Änderung der Verhältnisse, die zu einem Wegfall der Versicherungsfähigkeit führt, insbesondere auch das Ende der Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung, dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Die Nichteinhaltung der während der Vertragslaufzeit zu beachtenden Obliegenheiten kann zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Einzelheiten sind den 14 und 15 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. 7. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles Besondere Obliegenheiten werden vom Versicherungsnehmer auch bei Eintritt des Versicherungsfalles erwartet. In der Pflegemonatsgeldversicherung müssen Sie auf unser Verlangen jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder unserer Leistungspflicht und ihres Umfanges erforderlich ist. Kommen Sie Ihrer Auskunftsobliegenheit nicht nach, kann der Anspruch auf Versicherungsleistungen ganz oder teilweise entfallen. Bei einem Verstoß gegen die im Versicherungsfall zu beachtenden Obliegenheiten kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise verloren gehen. Einzelheiten sind den 14 bis 15 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. 8. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Er endet mit Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Einzelheiten sind dem 4 Beginn des Versicherungsschutzes und 8 Ende des Versicherungsschutzes der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. 9. Vertragslaufzeit und Möglichkeiten einer Beendigung des Vertrages Eine Pflegemonatsgeldversicherung wird für die Dauer von zwei Versicherungsjahren geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern der Versicherungsnehmer nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigt. 2

3 Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten des Versicherungsnehmers (z. B. wegen Erhöhung der Beiträge) und des Versicherers (z. B. wegen Verzuges mit der Beitragszahlung) sind zusammen mit weiteren Möglichkeiten einer Beendigung des Vertrages den 17 bis 19 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. 3

4 Produktinformationsblatt Barmenia Krankenversicherungs a.g. Hauptverwaltung Barmenia-Allee Wuppertal Mit den nachstehenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Krankenversicherung. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Versicherungsschein, einem gestellten Antrag und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. 1. Art des angebotenen Versicherungsvertrages Krankenversicherung 2. Beschreibung des Versicherungsschutzes und der eventuell ausgeschlossenen Risiken Tarif DFPV: Staatlich gefördertes Pflegemonatsgeld bei Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 0 - III) in gestaffelter Höhe Dem Versicherungsschutz liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde: Tarif DFPV mit Musterbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung MB/GEPV 2013 (K4674) Einzelheiten des Versicherungsschutzes sind den 6 f. Beginn und Umfang der Leistungspflicht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Tarif EPM: Pflegemonatsgeld bei Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 0 - III) in gestaffelter Höhe Dem Versicherungsschutz liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde: Tarif EPM (K 4687) mit Musterbedingungen für die Ergänzende Pflege-Krankenversicherung MB/EPV 2009 (K4603) Einzelheiten des Versicherungsschutzes sind den 4 f. Umfang der Leistungspflicht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls dem jeweiligen Tarif zu entnehmen. Tarif DFPV: Der Tarif wird staatlich durch eine Zulage gefördert. Erfüllen Sie die persönlichen Fördervoraussetzungen, kann für diesen Vertrag eine staatliche Zulage in Höhe von 5,00 EUR pro Monat erlangt werden, die zu Ihren Gunsten auf den Monatsbeitrag angerechnet wird. Näheres zum Zulageverfahren entnehmen Sie bitte Ziffer 3. Wichtig ist, dass Sie den Vertrag nur abschließen können, wenn Sie die Voraussetzungen für die Erlangung der Zulage erfüllen: Sie müssen in der sozialen oder der privaten Pflegepflichtversicherung (gesetzliche Pflegeversicherung) versichert sein. Sie dürfen bei Abschluss des Vertrages keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen oder bezogen haben. Bei Abschluss des Vertrages müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei Abschluss des Vertrages darf kein weiterer Vertrag für Sie über eine geförderte private Pflegepflichtversicherung bestehen, denn die staatliche Zulage wird nur für einen Vertrag je versicherte Person gewährt. Vor Abschluss des Vertrages sollten Sie daher prüfen, ob bereits für Sie geförderte ergänzende Pflegepflichtversicherungen bestehen. Ihr monatlicher Eigenanteil am Beitrag muss mindestens 10,00 EUR betragen. - Das vereinbarte Pflegemonatsgeld muss in der Pflegestufe III mindestens 600,00 EUR betragen. Wir erbringen bei Pflegebedürftigkeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegestufen I bis III) oder bei einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz ( 45a SGB XI, sogenannte Pflegestufe "0") ein Pflegemonatsgeld in vereinbarter Höhe. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit bzw. der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz sowie die Zuordnung zu einer der Pflegestufen ergibt sich aus den Feststellungen der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung. Nachweise über tatsächlich anfallende Kosten müssen Sie nicht vorlegen. 4

5 3. Höhe der zu entrichtenden Beiträge, ihre Fälligkeit sowie der Zeitraum, für den die Beiträge zu entrichten sind und die Folgen unterbliebener oder verspäteter Zahlung Tarif DFPV: Der Gesamtbeitrag für die Versicherung ergibt sich für den beantragten Tarif dem Eintrittsalter der zu versichernden Person entsprechend aus der Beitragsübersicht. Hierauf angerechnet wird die staatliche Zulage (zu den Voraussetzungen für den Erhalt der Zulage siehe Ziffer 2.). Risikozuschläge werden nicht erhoben. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Tarif EPM: Der Gesamtbeitrag für die Versicherung ergibt sich für den beantragten Tarif dem Eintrittsalter der zu versichernden Person entsprechend aus der Beitragsübersicht. Tarife DFPV, EPM und EPM-G: Vorbehaltlich der Vereinbarung einer anderen Zahlweise wird der Versicherungsbeitrag monatlich - am 1. eines Monats - fällig. Bei erteilter Einzugsermächtigung wird der Beitrag jeweils zum Fälligkeitstermin vom angegebenen Konto abgebucht. Im Fall einer vereinbarten individuellen Zahlung (z. B. Überweisung, Dauerauftrag) muss die Zahlungshandlung rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin erfolgt sein. Unterbliebene oder verspätete Beitragszahlungen gefährden den vereinbarten Versicherungsschutz und unter Umständen den Fortbestand des Vertrages. Tarif DFPV: Einzelheiten sind dem 9 Beitragszahlung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Tarif EPM: Einzelheiten sind dem 8 Beitragszahlung der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Tarife DFPV, EPM und EPM-G: Sollte die Beitragszahlung nicht vereinbarungsgemäß erfolgen, entstehen zusätzlich zu den bereits in den Beiträgen enthaltenen Kosten weitere Aufwände, die in Rechnung gestellt werden können. Dies betrifft Kosten durch die Rückgabe von Lastschriften, Mahnkostenpauschale für entstandenen Aufwand der Mahnbearbeitung sowie ggf. Verzugszinsen bzw. Säumniszuschläge. Tarif DFPV: In Höhe des Zulagenanteils wird der Zahlbeitrag gestundet bis zur Erlangung der Zulage. Die Zulage wird also auf den Beitrag angerechnet. Um die Auszahlung der Zulage kümmern wir uns. Sämtliche in dem Vertrag versicherten Personen bevollmächtigen hierzu den Versicherer, die Zulage für sie bei der zentralen Stelle zu beantragen. Zugleich bevollmächtigen sie den Versicherer, bei der zentralen Stelle eine Zulagenummer zu beantragen, falls noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben worden ist und uns diese Zulagennummer mitzuteilen. In diesem Fall werden wir die Zulagenummer an Sie weiter leiten. Die Zulage wird dann im Anschluss an das Kalenderjahr von der zentralen Stelle an das Versicherungsunternehmen ausgezahlt und unmittelbar Ihrem Vertrag bzw. den darin versicherten Personen gutgeschrieben. Einzelheiten zur Beitragszahlung entnehmen Sie bitte 9 MB/GEPV Wichtig ist, dass Sie Veränderungen in der Zulageberechtigung unverzüglich dem Versicherer anzeigen, damit die Zulage zutreffend beantragt werden kann. Besteht kein Anspruch auf Zulage wird das Versicherungsverhältnis rückabgewickelt bis zu Beginn des Zeitraums, für den zuletzt eine Zulage gewährt wurde. Kommt die zentrale Stelle trotz der Antragstellung durch den Versicherer zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch auf Zulage besteht, teilen wir Ihnen dies mit und informieren Sie über Ihre weiteren Handlungsmöglichkeiten. Besteht kein Anspruch auf Zulage, da bereits ein anderer Vertrag die Zulage erhalten hat, haben Sie die Möglichkeit, den jüngeren Vertrag aufzuheben und die Zuweisung der Zulage auf den älteren Vertrag zu verlangen, um bereits aufgebaute Alterungsrückstellungen zu bewahren und um zu vermeiden, dass bereits durchlaufene Wartezeiten verloren gehen. 4. Leistungsausschlüsse Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen beinhalten keine Leistungsausschlüsse. Tarif EPM: Einzelheiten sind dem 5 Einschränkung der Leistungspflicht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls dem jeweiligen Tarif zu entnehmen. 5. Obliegenheiten bei Vertragsschluss Tarif DFPV: Die Fragen im Antragsformular, die für die Feststellung der Versicherungs- und Förderfähigkeit maßgeblich sind, insbesondere, ob Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden oder früher bezogen worden sind, müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Wenn Sie falsche Angaben machen, kann der Vertrag rückabgewickelt werden, die Zulage ist zurück zu zahlen und es besteht kein Versicherungsschutz. Tarif EPM: Vor dem Vertragsschluss trifft den Versicherungsnehmer eine besondere Anzeigeobliegenheit. Dieser hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung alle ihm bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. 5

6 Andernfalls kann sich der Versicherer vorzeitig von dem Vertrag lösen und der Versicherungsnehmer kann - auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle - den Versicherungsschutz verlieren. Gegebenenfalls kann der Versicherer auch bei Fortsetzung des Vertrages die Versicherungsbeiträge anpassen. Einzelheiten finden sich in der Belehrung zu 19 (5) VVG im Antrag. 6. Obliegenheiten während der Laufzeit des Vertrages Auch während der Laufzeit des Vertrages muss der Versicherungsnehmer bestimmte Obliegenheiten beachten. Tarif DFPV: In der Pflegemonatsgeldversicherung ist jede Änderung der Verhältnisse, die zu einem Wegfall der Versicherungsfähigkeit führt, insbesondere auch das Ende der Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung, dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Tarif EPM: Das Ende der Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung müssen Sie dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Tarif DFPV: Die Nichteinhaltung der während der Vertragslaufzeit zu beachtenden Obliegenheiten kann zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Tarif EPM: Die Nichteinhaltung der während der Vertragslaufzeit zu beachtenden Obliegenheiten kann zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Unter Umständen kann der Versicherer den Vertrag vorzeitig kündigen. Tarif DFPV: Einzelheiten sind den 14 und 15 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Tarif EPM: Einzelheiten sind den 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls dem jeweiligen Tarif zu entnehmen. 7. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles Besondere Obliegenheiten werden vom Versicherungsnehmer auch bei Eintritt des Versicherungsfalles erwartet. In der Pflegemonatsgeldversicherung müssen Sie auf unser Verlangen jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder unserer Leistungspflicht und ihres Umfanges erforderlich ist. Kommen Sie Ihrer Auskunftsobliegenheit nicht nach, kann der Anspruch auf Versicherungsleistungen ganz oder teilweise entfallen. Tarif DFPV: Bei einem Verstoß gegen die im Versicherungsfall zu beachtenden Obliegenheiten kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise verloren gehen. Tarif EPM: Bei einem Verstoß gegen die im Versicherungsfall zu beachtenden Obliegenheiten kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise verloren gehen. Unter Umständen kann sich der Versicherer vorzeitig vom Vertrag lösen. Tarif DFPV: Einzelheiten sind den 14 bis 15 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Tarif EPM: Einzelheiten sind den 9 bis 11 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls dem jeweiligen Tarif zu entnehmen. 8. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Er endet mit Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Tarif DFPV: Einzelheiten sind dem 4 Beginn des Versicherungsschutzes und 8 Ende des Versicherungsschutzes der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Tarif EPM: Einzelheiten sind dem 2 Beginn des Versicherungsschutzes und 7 Ende des Versicherungsschutzes der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. 9. Vertragslaufzeit und Möglichkeiten einer Beendigung des Vertrages Eine Pflegemonatsgeldversicherung wird für die Dauer von zwei Versicherungsjahren geschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern der Versicherungsnehmer nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigt. Tarif DFPV: Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten des Versicherungsnehmers (z. B. wegen Erhöhung der Beiträge) und des Versicherers (z. B. wegen Verzuges mit der Beitragszahlung) sind zusammen mit weiteren Möglichkeiten einer Beendigung des Vertrages den 17 bis 19 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. 6

7 Tarif EPM: Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten des Versicherungsnehmers (z. B. wegen Erhöhung der Beiträge) und des Versicherers (z. B. wegen Verzuges mit der Beitragszahlung) sind zusammen mit weiteren Möglichkeiten einer Beendigung des Vertrages den 13 bis 15 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls dem jeweiligen Tarif zu entnehmen. 7

8 Barmenia Versicherungen Beratungsdokumentation Gesprächsanlass nach Lebensbereichen: Pflege/Gesundheit/Ergänzung der GKV Wünsche des Kunden: Kunde wünscht die Absicherung von Risiken aus einer Pflegebedürftigkeit Empfehlung an den Kunden: Abschluss einer staatlichen geförderten Pflegezusatzversicherung Begründung der Empfehlung: Die Versicherung schützt den Kunden vor Risiken aus einer Pflegebedürftigkeit und sichert die Kapitalerhaltung im Alter Entscheidung des Kunden: Der Kunde nimmt den Rat an. Hinweis: Im Übrigen gelten die Angaben des Kunden/Versicherungsnehmers im Antrag. Der Abschluss der Pflegezusatzversicherung mit dem gewählten Tarif erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. BDSG-Klausel: Ich willige ein, dass die vorstehenden Daten an die Barmenia Krankenversicherung a. G., die Barmenia Lebensversicherung a. G. und die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG übermittelt werden dürfen. Diese Unternehmen sind befugt, die Daten zu Beweiszwecken zu speichern. Die Zustimmung zur Speicherung und Übermittlung kann von mir jederzeit widerrufen werden.

9 Allgemeine Kundeninformation Barmenia Versicherungen Barmenia Krankenversicherung a. G. Hauptverwaltung Barmenia-Allee Wuppertal 1. Identität des Versicherers Versicherer ist die Barmenia Krankenversicherung a. G. in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Wuppertal, Amtsgericht Wuppertal HRB Die Anschrift der Hauptverwaltung lautet: Barmenia-Allee 1, Wuppertal. 2. Ladungsfähige Anschrift Die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer maßgebliche Anschrift lautet: Barmenia Krankenversicherung a. G., Barmenia-Allee 1, Wuppertal. Die Barmenia Krankenversicherung a. G. wird vertreten durch den Vorstand. Vorstandsvorsitzender ist Herr Dipl.-Kfm. Dr. h. c. Josef Beutelmann. 3. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Die Barmenia Krankenversicherung a. G. ist durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Betrieb von Kranken- und Pflegeversicherungen in allen ihren Arten zugelassen. 4. Garantie-/Sicherungsfonds Die Medicator AG, Bayenthalgürtel 26, Köln, schützt im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Versicherungsnehmer vor den Folgen der Insolvenz eines Krankenversicherungsunternehmens. 5. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung a) Für die Versicherungen gelten die für die jeweiligen Tarife gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die diesen Unterlagen beigefügt sind. b) Art und Umfang der Versicherungsleistung ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Versicherungsleistung wird fällig, sobald der Versicherer die Anspruchsberechtigung festgestellt hat. 6. Gesamtpreis der Versicherung Der Gesamtpreis für die Versicherung ist unter Ziffer 3 des Produktinformationsblattes angegeben. 7. Steuern, Gebühren oder Kosten Mit Ausnahme der unter Ziffer 3 des Produktinformationsblattes angeführten Mahnkostenpauschale fallen keine weiteren Kosten, Steuern oder sonstige Gebühren an. 8. Einzelheiten zur Beitragszahlung Einzelheiten zur Beitragszahlung sind in Ziffer 3 des Produktinformationsblattes beschrieben. 9. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die zur Verfügung gestellten Informationen sind grundsätzlich nicht befristet. 10. Zu-Stande-Kommen des Vertrages Der Versicherer kann den Antrag innerhalb von sechs Wochen annehmen. Diese Frist beginnt am Tag der Antragstellung. Sofern der Erlass von Wartezeiten auf Grund einer ärztlichen Untersuchung beantragt wird, beginnt die Annahmefrist an dem Tage, an dem die Untersuchungsberichte dem Versicherer zugehen. Wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein innerhalb der Annahmefrist erhält, kommt der Versicherungsvertrag ohne weitere Willenserklärung zu Stande. 11. Widerrufsbelehrung nach 8 Abs. 2 Nr. 2 Versicherungsvertragsgesetz Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nach dem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Barmenia Krankenversicherung a. G., Barmenia-Allee 1, Wuppertal, Fax , info@barmenia.de K DT

10 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert mit 1/30 des Monatsbeitrages. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung. 12. Laufzeit Einzelheiten zur Laufzeit sind dem Produktinformationsblatt (Ziffer 9) zu entnehmen. 13. Angaben zur Vertragsbeendigung Einzelheiten zur Vertragsbeendigung sind dem Produktinformationsblatt (Ziffer 9) zu entnehmen. 14. Anwendbares Recht Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 15. Sprache Die Vertragsbedingungen und die hier unter den Nummern 1 bis 17 gegebenen Informationen sind in deutscher Sprache verfasst. Auch die Kommunikation während der Laufzeit dieser Versicherung erfolgt in Deutsch. 16. Versicherungsombudsmann Außergerichtlich kann eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherungen, Postfach , Berlin, eingelegt werden. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, den Rechtsweg zu beschreiten. 17. Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde Eine Beschwerde kann auch gerichtet werden an: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. 2

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31 Merkblatt zur Datenverarbeitung Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Barmenia Krankenversicherung a. G. Barmenia Lebensversicherung a. G. Hauptverwaltungen Barmenia-Allee Wuppertal Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese Einwilligungserklärung gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch - außer in der Lebens- und Unfallversi cherung - schon mit Ablehnung des Antrages oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der allerdings den Grund sätzen von Treu und Glauben unterliegt. Dabei sind neben den Interessen des Betroffenen auch die Interessen der spei chernden Stelle zu berücksichtigen. Die Einwilligung kann nicht will kürlich, sondern nur dann widerrufen werden, wenn sich die für ihre Erteilung maß gebenden Gründe und Voraussetzungen geändert haben oder entfallen sind. Wird die Einwilli gungserklärung bei Antragstel lung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungs erklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenz ten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbe merkung beschrie ben, erfolgen. Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen. Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, B DT die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten). Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir bei Kompositversicherungen und bei Lebensversicherungen (s. nachfolgend) - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie das Bestehen von Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Betroffene, deren Daten in HIS gespeichert werden, werden darüber informiert. Sie haben das Recht, von informa IRFP GmbH Auskunft darüber zu erhalten, ob und mit welchen Daten sie im System gespeichert sind (sog. Selbstauskunft). Die Kontaktdaten von informa IRFP GmbH sind: informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH Rheinstraße Baden-Baden unter

32 Eine Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadensfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadensfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung von uns benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrages auf Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Regulierung eines Schadens richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadensfall geben müssen. Verträge werden ab einer bestimmten Versicherungssumme bzw. Rentenhöhe gemeldet. Gemeldet werden kann außerdem das Bestehen weiterer risikoerhöhender bzw. für die Leistungsprüfung relevanter Besonderheiten, die aber im Einzelnen nicht konkretisiert werden. Es werden keine Gesundheitsdaten an das HIS gemeldet. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrages auf Abschluss eines Versicherungsvertrages richten wir Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können wir Anfragen an das HIS stellen. In diesem Fall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsantrag beantworten und daher Auskunft geben müssen. Werden im Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei anderen Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, erfolgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder - soweit zulässig - auf gesetzlicher Grundlage. Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien, werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versi- in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertragsund Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von "Datenübermittlung", bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutz- Gesundheits- oder Bonitätsdaten - bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören zz. folgende Unternehmen an: - Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG - Barmenia Krankenversicherung a. G. - Barmenia Lebensversicherung a. G. Daneben arbeiten Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien, besondere Versicherungsarten) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage-, Immobilien- und Versicherungsgesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u. a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich nis) zu beachten. Die für Ihre Betreuung zuständige Stelle wird Ihnen mitgeteilt; ebenso werden Sie über Änderungen informiert. Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. 2

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