Riester u. Rürup Investmentfonds Beratungsbogen - Selbstauskunft

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1 Riester u. Rürup Investmentfonds Beratungsbogen - Selbstauskunft (Dieser Fragebogen ist an 16 Finanzvermittlerverordnung (FinVermV) angelehnt und dient ausschließlich der Vermittlung von Riester und Rürup Investmentfondssparplänen) WpHG-Bogen gemäß 16 Finanzvermittlerverordnung (FinVermV): Bei der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen ist es erforderlich, von den Kunden Angaben über deren Erfahrungen und Kenntnisse in derartigen Geschäften, bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung zusätzlich über die mit diesen Geschäften verfolgten Anlageziele und über die finanziellen Verhältnisse der Kunden zu erfragen. Die Erteilung der Angaben liegt im eigenen Interesse des Kunden. Treffen die Angaben nicht mehr zu, sollte ein Hinweis an den Berater erfolgen, damit diese aktualisiert werden können. Name, Vorname, Tel. des Kundenberaters Persönliche Daten unmittelbar Förderberechtigter* mittelbar Förderberechtigter** Name, Vorname Geburtsname Ehepartner / anwesend Gesetzlicher Vertreter / Bevollmächtigter Geburtsdatum / Geburtsort / Nationalität Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon / Fax Familienstand / Güterstand Anz. der unterhaltsberechtigten Personen Angaben zu Ausbildung und Beruf Derzeit ausgeübter Beruf Erlernter Beruf Beschäftigungsstatus selbständig angestellt beamtet Rentner / Pensionär arbeitslos Sonstiges: Schulischer Abschluss Kein Abschluss Hauptschulabschluss Realschulabschluss Hochschulreife Hochschulabschluss Sonstiger Abschluss: Sonstige Vermerke Ich bin kirchensteuerpflichtig Kinderzulagen über mich berechnen In Abwesenheit des mittelbar Förderberechtigten wurde auf den Huckepack-Vertrag hingewiesen. * unmittelbar förderberechtigt = direkt zulagenberechtigt ** mittelbar förderberechtigt = zulagenberechtigt nur über den Partner Zur vollständigen, korrekten Legitimation nutzen Sie bitte die Identifizierungs-Checkliste für Neukunden, der Sie auch eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) beifügen. Seite 1/5

2 Kentnisse und Erfahrungen I. In welcher der folgenden Anlageformen haben Sie Kenntnisse und Erfahrungen? Erfahrungen seit Kenntnisse vorhanden Bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre 5 Jahre 10 Jahre 20 Jahre Rentenfonds Aktien-/Mischfonds Geldmarkt- oder geldmarktnahe Fonds Offene Immobilienfonds Dachfonds II. Welche der nachfolgenden Wertpapierdienstleistungen haben Sie bisher in Anspruch genommen? Beratungsfreie Orderausführung Keine Anlageberatung Angaben zu Ihren Anlagezielen I. a) Welche Anlagezwecke verfolgen Sie? kein konkretes Ziel / andere Ziele Altersvorsorge I. b) Erwarten Sie eine Auszahlung der Altersversorgung vor Vollendung des 62. Lebensjahres? Ja Nein II. Welche Risikobereitschaft sollen Ihre Anlagen widerspiegeln? Risikoklasse Anlageziel /Ertragspotenzial Mögliche Risiken Beispielhafte Fondsgruppe 1. Sicherheitsorientiert Kontinuierliche Wertentwicklung, aber auf niedrigem Zinsniveau 2. Ertragsorientiert Möglichkeit an den Renditechancen der Aktienmärkte zu partizipieren und die Sicherheitsorientierung festverzinslicher Papiere zu nutzen Minimale Risiken aus Kursschwankungen, Kursverlusten unwahrscheinlich Riester- u. Rürup Investmentfondssparpläne sind als langfristige Anlageform ausgerichtet. Aufgrund der Zusammensetzung und der verwendeten Techniken des Fondsmanagers können erhöhte Schwankungen auftreten Geldmarktfonds in Euro Riester- u. Rürup Investmentfondssparpläne 3. Wachstumsorientiert Höheres Kapitalwachstum durch höhere Zinserträge sowie Kurs- und Währungsgewinne aus Investitionen in Standardwerten aus Industrieländern und Aktienmarktsegmenten Angaben zu Ihren finanziellen Verhältnissen Höhere Risiken aus Kursschwankungen im Aktien-, Zins- und Währungsbereich, Bonitätsrisiken, zeitweise Kursverluste möglich Rentenfonds mit höherem Risikoprofil, internationale Rentenfonds mit erheblich ungesicherten Währungspositionen, Fonds für Wandel- und Optionsanleihen, gemischte Fonds, internationale Aktienfonds, europäische Aktienfonds, Länderfonds I. Einkünfte und Ausgaben 1. Woraus beziehen Sie Ihre regelmäßigen Einkünfte (monatliche Nettoeinkünfte /Haushaltsnettoeinkommen)? Nichtselbstständige Tätigkeit keine bis über ca. Selbstständige Tätigkeit / Gewerbebetrieb keine bis über ca. Einkünfte aus Kapitalvermögen keine bis über ca. Vermietung / Verpachtung keine bis über ca. Rente / Pension keine bis über ca. Sonstiges keine bis über ca. Wie hoch sind Ihre Ihre laufenden finanziellen Verpflichtungen pro Monat (z.b. Miete, Lebensunterhalt, Kreditraten, Versicherungsbeiträge)? bis 250 bis 500 bis bis über ca. Freie monatliche Liquidität (monatliche Einkünfte abzüglich monatlicher Ausgaben) bis 250 bis 500 bis bis über ca. Seite 2/5

3 Zusammenfassung der Produkteingenschaften Die Riester-Produkte sind vom Staat durch Altersvorsorgezulage (Abschnitt XI des Einkommenssteuergesetzes) sowie Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten (nach 10a des Einkommenssteuergesetzes) geförderte Produkte der Altersversorgung, die einem bestimmten Personenkreis als Anlagemöglichkeit mit Steuervergünstigungen zur Verfügung stehen, sog. Riester-Renten. Riester-Produkte zeichnen sich im Wesentlichen durch folgende Merkmale aus: Auszahlung in Form einer lebenslangen Leibrente (nur bis zu 30% des zur Verfügung stehenden Kapitals sind als Einmalzahlung auszahlbar) oder eines Auszahlungsplanes mit anschließender Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr: Der Anbieter garantiert die Auszahlung in der Höhe der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge, nicht aber erwirtschaftete Kursgewinne (nur bei einer vereinbarten sog. Höchststandssicherung). Rentenzahlung ist steuerpflichtig: Teilweise anders für Rentenleistungen des Anbieters, die auf nicht steuerbegünstigte Altersvorsorgebeiträge entfallen, sog. überzahlte Beiträge. Steuervorteile können bei schädlicher Verwendung rückwirkend entfallen und sind dann zurückzuerstatten. Kündigung und Übertragung des gebildeten Kapitals auf einen anderen Altersvorsorgevertrag ist möglich; Ruhestellungsmöglichkeit. Die Vererbbarkeit an den Ehepartner ist förderunschädlich, sofern er einen eigenen Riestervertrag hat. Die Vererbbarkeit an andere Erbberechtigte ist förderschädlich. Die Vertragsinhalte für die einzelnen Produkte können im Detail den Produktunterlagen entnommen werden. Rürup Produkte werden als sogenannte Zusatzrente, die auch als Basisrente bezeichnet wird, vom Staat gefördert. Anders als bei der Riester-Rente ist dabei jeder förderberechtigt. Unabhängig davon, ob er oder sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder nicht. Darum bietet die Rürup-Rente besonders Freiberuflern, Selbstständigen und Gewerbetreibenden eine Möglichkeit, rechzeitig fürs Alter vorzusorgen. Nähere Informationen und Vertragsinhalte für die einzelnen Produkte können im Detail den jeweiligen Produktunterlagen entnommen werden. Risikoinformationen und Anlegerhinweise Zum Thema Aushändigung/Angebot von Unterlagen wurde Folgendes besprochen: Dem Kunden wurden die Fondsprospekte gemäß 121 Abs. 1 InvG angeboten. Er wurde zudem gemäß 121 Abs. 1 InvG darauf hingewiesen, wo er die Verkaufsunterlagen erhalten kann. Dem Kunden wurden die Basisinformationen über die Vermögensanlage in Investmentfonds angeboten. Der Kunde erklärt, dass er trotz des Angebots auf Übergabe oder Zusendung als PDF-Datei, keine Fact Sheets, keinen Produktprospekt, keinen vereinfachten Produktprospekt oder Geschäftsbericht ausgehändigt bzw. zugestellt haben möchte. Der Kunde erklärt, dass er mit der Zustellung der obigen Unterlagen an die adresse Weitere produktspezifische Informationen: Seite 3/5

4 Einverständniserklärung I. Zuwendungen Ich bin mit einer Vergütung meines Beraters für die Vermittlung von Riester- oder Rürup Investmentfondssparpläne gemäß des erarbeiteten Anlagevorschlags einverstanden. Die mir angebotenen Riester- oder Rürup Investmentfondssparpläne erhalten die marktüblichen Bestandsprovisionen, die sich zusammen aus der Abschlussprovision und einer laufenden Bestandsprovision ergeben. Die Höhe der Provisionen ist abhängig von den jeweiligen Produkten. Für die DWS Riester Rente Premium mit vordiskontierter Vergütung hat die DWS in ihren Riester-Rechner (online bei DWS zu erreichen) ein Transparenzblatt eingestellt, das der Vermittler dort erstellen, ausdrucken und dem Kunden zur Verfügung stellen kann. Hier werden alle Kosten und Vergütungen dezidiert aufgeführt. Im Versicherungsbereich sind diese Transparenzblätter Pflicht, zum Vergleich von Investment und Versicherungslösungen unverzichtbar. Die Vertriebsfolgeprovisionen werden aus der jeweiligen Verwaltungsvergütung (Management-Fee) gestellt und können bei Geldmarkt- und Rentenfonds 0% bis 0,3% p.a. des Nettoinventarwertes, bei Aktienfonds und Offenen Immobilienfonds 0% bis 0,4% p.a. betragen. Die Vertriebsfolgevergütung wird beim DWS Riester Premium Produkt auch in der Verrentungsphase vergütet. Die Angaben sind Ungefährangaben, können variieren und werden auf Ihren Wunsch für Ihre Anlageprodukte kommuniziert. Im Zweifelsfall gelten die Angaben der aktuellen Rechenschaftsberichte / Verkaufsprospekte der DWS. Die Konditionen für die Verwaltung von Investment-Depots sind in den jeweiligen Preis / Leistungs-Verzeichnissen (z.b. DWS) ersichtlich. Der Kunde verzichtet darauf, aus den oben dargestellten Provisionszahlungsflüssen bestehende und zukünftige Ansprüche, abweichend von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung ( 665, 667 BGB), bei dem Anlagevermittler/-berater und/oder der Vertriebsorganisation, mit der der Anlagevermittler/-berater zusammenarbeitet, geltend zu machen. II. Zusammenfassung Ich bestätige, dass keinerlei Zusammenhang mit Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung besteht, und ich keine Insiderstellung habe. Der Anlageberater wird dem Kunden geeignete Empfehlungen für die Anschaffung oder Veräußerung von Riester- und Rürup Investmentfondssparplänen geben. Eine Beratung zu anderen Finanzinstrumenten wird im Zuge dieses Protokolls nicht erfolgen. Die Pflichten des Anlageberaters enden mit der Abgabe der Anlageempfehlung. Der Anlageberater ist nicht verpflichtet, die getätigten Anlagen des Kunden zu beobachten oder ihre Wertentwicklung laufend zu kontrollieren. Er hat nicht die Pflicht, sich nach der Empfehlung einen Überblick über die Depotstrukturen zu verschaffen und deren Geeignetheit für den Kunden zu prüfen. Der Anlageberater schuldet keine Vermögensverwaltung oder Vermögensbeobachtung. I. Datenverwendung Sofern der Kunde Interesse an der Vermögensverwaltung "Private Investing" der BfV Bank für Vermögen AG (nachfolgend die "Bank" genannt) hat, sind alle persönlichen Angaben des Kunden auch für die Bank zur Überprüfung der Geeignetheit der vom Kunden ausgewählten Anlagestrategie aus dem Vermögensverwaltungsprogramm "Private Investing" sowie für die Vorbereitung, den Abschluss und die Durchführung des Vermögensverwaltungsvertrages mit dem Kunden bestimmt. Der Kunde erklärt mit seiner untenstehenden Unterschrift und seinem Kreuz an dieser Stelle, dass der Kundenberater berechtigt ist, den vom Kunden ausgefüllten WpHG-Bogen samt seiner Angaben zur weiteren Nutzung und Speicherung in Verbindung mit der Vermögensverwaltung an die Bank zu übermitteln. Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes die Bank ebenso wie der Kundenberater als "verantwortliche Stelle" für die Kundendaten gilt. Mit obengenannter Datenverwendung einverstanden Ort, Datum, Zeitpunkt der Fertigstellung des Protokolls Uhrzeit von/bis Unterschrift des unmittelbar Förderberechtigten Unterschrift des mittelbar Förderberechtigten Name des Beraters in Blockbuchstaben Unterschrift des Beraters/Beraternummer Weitere Anwesende Name in Blockbuchstaben Unterschrift Name in Blockbuchstaben Unterschrift Seite 4/5

5 Informationen über Zuwendungen 1. Die Dienstleistung erfordert erhebliche Aufwendungen sowohl in personeller als auch in organisatorischer Hinsicht. Zu diesem Zweck erhalte/n ich/wir von Fondsgesellschaften bzw. Verwahrstellen Zuwendungen in Form von Geldzahlungen oder sonstigen geldwerten Vorteilen. Diese Mittel setze/n ich/wir ein, um den Aufbau einer effizienten und hochwertigen Infrastruktur zu gewährleisten und damit die Qualität meiner/unserer Dienstleistung aufrechtzuerhalten und ständig weiter für Sie zu optimieren. 2. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fondsanteilen erhalte/n ich/wir in den meisten Fällen eine Vertriebsprovision (Ausgabeaufschlag), deren Höhe sich nach der Art des jeweiligen Vorsorgeproduktes der DWS richtet. Die Vergütung kann für die Produkte DWS RiesterRente Premium, DWS RiesterRente Premium AVWL und RiesterRente VorsorgeSparplan diskontiert (in einer Summe) oder ratierlich in 60 Raten gezahlt werden. Zu DWS Riester TOP-Rente und DWS BasisRente (Rürup) wird nur ratierlich gezahlt. % Altersvorsorgeprodukt Kosten/Ausgabeaufschlag Ich/wir erhalte/n die Vergütung diskontiert Ja Nein (bitte ankreuzen) Eine ausführliche Beschreibung nebst Musterberechnung ist den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DWS, die Bestandteil des Antrags sind, enthalten. 3. Ferner erhalte/n ich/wir auf die Bestände der Kunden Vertriebsfolgeprovisionen. Die Zahlung der Vertriebsfolgeprovision erfolgt aus der Verwaltungsvergütung (Management Fee; siehe Verkaufsprospekt) der Fonds, die die Fondsgesellschaft dem Fonds in Rechnung stellt, und wird für den Zeitraum der Haltedauer der Fondsanteile gewährt. Die Höhe dieser Provision richtet sich nach der jeweiligen Ausgestaltung in der Vertriebsvereinbarung sowie der Art der Fonds und variiert zwischen 0 und 1,55 % p.a. (im Durchschnitt (meist) 0,5 % p.a.) der investierten Beträge. Dem Kunden entstehen hieraus keine zusätzlichen Kosten, da die Vertriebsfolgeprovision aus der Verwaltungsvergütung der jeweiligen Fonds gezahlt wird. Sofern die Verwaltungsvergütung des Fonds die Berechnungsgrundlage darstellt, erhalte/n ich/wir einen laufenden Anteil an der Verwaltungsvergütung, der jährlich oder auch (ganz oder zum Teil) in kürzeren Abständen an ihn mich/uns ausgezahlt wird. Der Anteil, den ich/wir erhalte/n, beträgt bis zu 60 % Prozent der Verwaltungsvergütung (bezogen auf den durchschnittlich vermittelten Anteilsbestand). Die Höhe der Verwaltungsvergütung kann dem Verkaufsprospekt für den betreffenden Fonds entnommen werden. Ist der durchschnittliche Anteilsbestand Berechnungsgrundlage, erhalte/n ich/wir eine Vertriebsfolgeprovision, die beispielsweise bei Geldmarktfonds zwischen 0 und 0,2 % pro Jahr, bei Rentenfonds zwischen 0 und 0,6 % pro Jahr, bei offenen Immobilienfonds zwischen 0 und 0,3 % pro Jahr, bei Aktienfonds zwischen 0 und 1,0 % pro Jahr und bei Mixed Assets (Portfoliofonds) zwischen 0 und 1,0 % pro Jahr betragen kann, jeweils bezogen auf den durchschnittlichen Anteilsbestand im Depot. 4. Darüber hinaus erhalte/n ich/wir von den Fondsgesellschaften oder den Verwahrstellen unter Umständen geldwerte Zuwendungen in Form von Sachleistungen (z.b. Schulungen, kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen, Informationsmaterial, geringfügige Zuwendungen in Form von Aufmerksamkeiten). 5. Weiter Einzelheiten zu den Vergütungen können Sie gerne bei mir/uns erfragen. 6. Der Kunde erklärt sich mit diesen Vertriebsvergütungen einverstanden und trifft die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung ( 665, 667 BGB) abweichende Vereinbarung, dass jetzige und künftige Ansprüche des Kunden gegen mich/uns, an den diese Vertriebsvergütungen gezahlt wurden, auf Herausgabe der Vertriebsvergütungen nicht bestehen. Unterschrift des/der Kunden/in Seite 5/5

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