Förderantrag für das Förderprogramm Kraft-Wärme-Kopplung und Mieterstrom 2018

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1 Antragsnummer: (wird von enercity ausgefüllt) enercity Abteilung proklima Ihmeplatz Hannover Förderantrag für das Förderprogramm 2018 Annahmefrist: Anträge müssen bis zum 31. Oktober 2018 bei enercity Abteilung proklima eingegangen sein. Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, falls Sie Unterstützung für das Ausfüllen des Antragsformulars benötigen, melden Sie sich bitte bei enercity - Abteilung proklima. Sie erreichen die Abteilung proklima Mo.-Fr. in der Zeit von 9-12 Uhr unter Telefon (0511) Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit uns. 1 Angaben zur Antragstellerin / zum Antragsteller Firma Vorname, Name Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Frau Herr Titel Telefon, tagsüber Mobil 1.1 Antragsteller/in ist Hauseigentümer Wohnungsgesellschaft Contracting-Unternehmen Hausverwalter Wohnungseigentümer Sonstiges: 1.2 Steuerliche Zuordnung, nur für Unternehmen Im Rahmen dieser Projektförderung liegt für das Unternehmen eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vor. Ja Nein Fax: (0511) , KWK@enercity.de, oder Stand: Seite 1 von 7

2 1.3 Hauseigentümer/in identisch mit Antragsteller/in Nachname, Vorname 1.4 Standort des Gebäudes, für das eine Förderung beantragt wird Der Gebäudestandort ist identisch mit oben genannter Anschrift. Der Gebäudestandort befindet sich abweichend in Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Altbau Baujahr: Neubau mitversorgte Gebäude: Straße, Hausnummer 2 Angaben zum Gebäude, für das eine Förderung beantragt wird 2.1 Art und Größe des Gebäudes Anzahl Wohn-/ Wohn-/Nutzfläche in m 2 Gewerbeeinheiten Ein-/Zweifamilienhaus Mehrfamilienhaus Vereinsgebäude Wohngebäude sind ausschließlich Gebäude, welche dem Wohnen dienen, das heißt deren Benutzung eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit und eine Eigengestaltung des häuslichen Wirkungskreises umfasst. Keine Wohngebäude im Sinne dieses Förderprogramms sind Boardinghäuser (Beherbergungsbetriebe mit hotelähnlichen Leistungen), Ferienhäuser und -wohnungen und Wochenendhäuser. Keine Wohngebäude sind auch Gebäude, welche zwar zum Wohnen geeignet sind, deren Nutzung sich jedoch durch einen steten Mieterwechsel oder gewerbliche Kurzzeitvermietungen auszeichnet und die somit einem Hotel oder Boardinghaus ähneln, ohne ein Beherbergungsbetrieb zu sein oder hotelähnliche Leistungen zu bieten. Stand: Seite 2 von 7

3 Angaben zur vorhandenen Heizungsanlage und Trinkwassererwärmung Auszufüllen, falls es sich um ein bestehendes Gebäude handelt, für das eine Förderung beantragt wird: Alter der Heizungsanlage in Jahren Art der Heizungsanlage Gebäude-Zentralheizung Etagenheizung (Nacht-)Speicherheizung Einzelheizungen (Öfen, Heizgeräte) Sonstiges Art des Wärmeerzeugers Brennwertkessel ( Öl, Gas) Fernwärme Wärmepumpe ( Strom, Gas) Solarthermie für Raumheizung Sonstiges Trinkwassererwärmung Zentraler Liter-Speicher, an Heizung gekoppelt Zentraler Liter-Speicher, separat beheizt mit Öl, Gas, Strom Gas-Durchlauferhitzer/-Kombitherme Elektro-Durchlauferhitzer Pufferspeicher mit Frischwasserstation Solarthermie Sonstiges Wärmeverteilung Heizkörper Flächenheizung (z. B. Fußboden, Wand, Decke) Sonstiges Stand: Seite 3 von 7

4 3 Geplante Energiesparmaßnahmen Ich/wir beantrage(n) eine Förderung gemäß dem Förderprogramm der Landeshauptstadt Hannover für folgende Maßnahme. Die beantragten Arbeiten werden vom Fachbetrieb ausgeführt. Eigenleistungen sind von der Förderung ausgeschlossen. 3.1 Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz Gefördert wird der erstmalige Anschluss an Nah- und Fernwärme aus KWK von bestehenden Gebäuden. Fördervoraussetzung ist eine Optimierung der Heizungsanlage entsprechend dem Informationsblatt auf Seite 7. Im Einzugsgebiet des Fernwärmenetzes der Stadtwerke Hannover übernimmt enercity die Berechnung der Verteilnetzverluste. Für andere Wärmenetze sind Berechnungshilfen bei enercity Abteilung proklima erhältlich. Bei vermieteten Gebäuden ist die Betriebskostenneutralität für die Mieterinnen und Mieter nachzuweisen. bei Wohngebäuden: Anzahl aller zu versorgenden Wohnungen: Die Anschlussleistung der Übergabestation beträgt: kw th Der Neuanschluss von Wohngebäuden wird maximal für 30 Wohnungen gefördert. bei Nichtwohngebäuden: Die Anschlussleistung der Übergabestation beträgt: kw th Liegt der Endpunkt der nächsten Nah- und Fernwärmeleitung nicht in unmittelbarer Nähe des anzuschließenden Gebäudes, können die Investitionskosten für den Leitungsbau steigen. Nah- und Fernwärmeanschluss mit Leitungsförderung Investitionskostenbeteiligung für die zusätzlichen Netzkosten laut beiliegendem Angebot: EUR Bitte legen Sie das Angebot diesem Förderantrag bei. 3.2 Einbau eines Blockheizkraftwerks Die Förderung kann nur erfolgen, wenn ein Anschluss an ein vorhandenes Nah- oder Fernwärmenetz nicht möglich ist. Fördervoraussetzung sind die Optimierung der Heizungsanlage entsprechend dem Informationsblatt auf Seite 7 sowie eine Qualitätssicherung, die die Prüfung der hydraulisch und regelungstechnisch sinnvollen Einbindung der KWK - Anlage in das Heizsystem umfasst. Den genauen Prüfumfang der Qualitätssicherung sowie eine Liste der zugelassenen Qualitätssicherungsbüros erhalten Sie bei enercity - Abteilung proklima oder unter erstmaliger Einbau eines Blockheizkraftwerkes maximale elektrische und thermische Leistung: kw el, kw th Hersteller und Typbezeichnung: 3.3 Zentralisierung der Heizungsanlage Es müssen mindestens zwei Wärmeerzeuger für die Raumheizung durch eine zentrale KWK-Anlage ersetzt werden. Fördervoraussetzung ist die Optimierung der Heizungsanlage entsprechend dem Informationsblatt auf Seite 7. Die Heizungsanlage wird zentralisiert. Zusammengefasst werden Wohnungen/ Gewerbeeinheiten Die Zentralisierung wird maximal für 30 Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten gefördert. Stand: Seite 4 von 7

5 3.4 Zentralisierung der Warmwasserbereitung Es müssen mindestens zwei Warmwasserbereiter durch eine zentrale KWK-Anlage ersetzt werden. Die Warmwasserbereitung wird zentralisiert. Zusammengefasst werden Wohnungen/ Gewerbeeinheiten Die Zentralisierung wird maximal für 30 Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten gefördert. 3.5 Energiekonzept und Wärmenetz für Quartiere Quartier, für das eine Förderung beantragt wird Quartiersbezeichnung: Ein Quartier umfasst mindestens 10 Gebäude. Anzahl der Gebäude im Quartier: Bitte legen Sie diesem Antrag eine Aufstellung mit allen Gebäuden bei, die die Gebäudeadresse, Anzahl der Wohnungen/Gewerbeeinheiten und die Nutzfläche enthält. Energiekonzept für Quartiere Planungsbüro: Die förderbaren Leistungen des Energiekonzeptes sind bei enercity - Abteilung proklima oder unter erhältlich. Bitte legen Sie diesem Antrag das Angebot des Planungsbüros bei. Wärmenetz im Quartier (für Wohnungsunternehmen, Wärmeversorgungs- und Wärmecontracting-Unternehmen) Förderfähig sind Wärmenetze, die ganz oder teilweise aus erdverlegten Leitungen bestehen und deren Wärmebedarf zu mindestens 50 % aus KWK-, Solarenergie-Anlagen und/oder Wärmepumpen gedeckt wird. Dem Förderantrag ist ein Entwurf des Wärmenetzes, die Berechnung der Verteilnetzverluste und ein Energiekonzept mit Gesamtkostenberechnung sowie Energie-, Emissionsbilanz und ggf. Ressourcenbilanz beizufügen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass im Vergleich zu einer dezentralen Versorgung der Gebäude mit Gas-Brennwertkessel eine signifikante Einsparung an fossilem Brennstoff und CO2-Emissionen erreicht wird. 3.6 Umsetzung von Mieterstrommodellen Förderfähig ist die Installation und Einrichtung eines geeigneten Zähler- und Abrechnungssystems in bestehenden und neu zu errichtenden Wohn- und Nichtwohngebäuden mit mindestens 4 Nutzeinheiten. Installation und Einrichtung eines Mieterstrommodells Es werden Wohnungen/ Gewerbeeinheiten mit Mieterstrom versorgt. Gesamtmehrkosten: EUR Dem Förderantrag ist eine Projektskizze beizulegen. Diese umfasst: eine detaillierte Beschreibung des geplanten Mieterstrommodells mit Zähler- und Abrechnungssystem, Aufstellung der förderbaren Mehrausgaben gegenüber einer Stromvolleinspeisung ins allgemeine Stromversorgungsnetz ohne direkte Belieferung der Mieter mit Strom: - Investitionen für Messtechnik zur Umsetzung von Mieterstrommodellen und - Erstinvestition in Abrechnungssysteme zur automatisierten und energierechtskonformen Rechnungsstellung Angaben zur KWK- und PV-Anlage (Hersteller und Typbezeichnung) Stand: Seite 5 von 7

6 4 Fertigstellung Die Fertigstellung aller zur Förderung beantragten Energiesparmaßnahmen soll erfolgen bis: (Monat, Jahr) 5 Erklärung Die Antragstellerin / der Antragsteller bestätigt: Die Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wird, sind noch nicht in Auftrag gegeben worden. Das Förderprogramm 2018 der Landeshauptstadt Hannover sind der Antragstellerin / dem Antragsteller bekannt und werden als Grundlage für den Förderantrag anerkannt. Die Antragstellerin / der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass die Förderung nur dann ausgezahlt werden kann, wenn die Nachweise über die Energiesparmaßnahmen innerhalb von 24 Monaten nach Bewilligung vorgelegt werden. Spätestens sechs Monate nach Umsetzung der Maßnahme sind alle erforderlichen Unterlagen zur Auszahlung der Fördermittel einzureichen. Die Antragstellerin / der Antragsteller erklärt ihr/sein Einverständnis, dass der Fördermittelgeber oder sein Beauftragter zur Prüfung der Fördervoraussetzungen und zur Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel Ortsbesichtigungen, Messungen sowie Akteneinsicht vornehmen kann. Erklärung zum Datenschutz: Die aus den Antrags- und Nachweisunterlagen ersichtlichen personenbezogenen Daten werden von enercity im Auftrag der Landeshauptstadt Hannover zur Durchführung der Förderung nach den Vorschriften der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) verarbeitet. Das schließt auch eine Datenweitergabe an die Landeshauptstadt Hannover für Zwecke der Rechnungsprüfung ein. Die erfassten Daten werden in anonymisierter Form von enercity zur Erstellung von Statistiken, zur Weiterentwicklung und Optimierung von Fördermaßnahmen, zu wissenschaftlichen Forschungszwecken und für Veröffentlichungen (Vorträge, Zeitschriftenartikel, wissenschaftliche Artikel, Broschüren) genutzt. Bitte beachten Sie: Unvollständig eingereichte Anträge werden ggf. zurückgesandt! Ort, Datum Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller Stand: Seite 6 von 7

7 Informationsblatt Optimierung der Heizungsanlage Wichtige Information für Ihren Fachbetrieb Wir bitten Sie, Ihren Fachbetrieb mit diesem Informationsblatt vor Antragstellung über die von ihm durchzuführenden Maßnahmen zu informieren. Für Detailfragen stehen wir Ihnen und Ihrem Fachbetrieb gerne zur Verfügung. Die Optimierung der Heizungsanlage umfasst die folgenden Arbeitsschritte und Dokumentationen: Nachvollziehbare Bestimmung der einzelnen Raumheizlasten nach DIN EN Festlegung einer für das Heizsystem optimalen Vorlauftemperatur und Berechnung jeder einzelnen Heizkörper- Rücklauftemperatur Berechnung der einzelnen Heizkörper-Auslegungsvolumenströme und des System-Auslegungsvolumenstroms Berechnung der einzustellenden bzw. Angabe der vorgegebenen Heizkreislaufpumpen-Förderhöhe beim berechneten System-Auslegungsvolumenstrom Eingestellte Regelungsart bzw. Kennlinie der Heizkreislaufpumpe(n) Berechnung des über die Heizkörper-Thermostatventile anliegenden Druckverlustes und des kv-wertes Angabe der gewählten Thermostatventil-Voreinstellung Die Heizkörper müssen mit voreinstellbaren, durchflussbegrenzenden Thermostatventilen ausgestattet sein. Bei Thermostatventilen mit automatischer Durchflussbegrenzung ergibt sich der Einstellwert direkt aus den berechneten Heizkörperdurchflüssen Bei Fußbodenheizung: Die einzelnen Heizkreise müssen mit voreinstellbaren Abgleicharmaturen, Durchflussmengenmessern oder Durchflussreglern/-begrenzern versehen sein. Die Verlegeabstände bzw. Rohrleitungslängen sind plausibel darzustellen und/oder anhand technischer Unterlagen (Verlegepläne, Fußbodenaufbau, ) nachzuweisen Einstellung des Heizsystems entsprechend der oben genannten Ergebnisse inklusive Nutzereinweisung Die vom Fachbetrieb eingesetzte Berechnungs-Software muss mindestens die oben aufgeführten Berechnungsschritte durchführen und dokumentieren können. Wir empfehlen, vor Antragstellung die Eignung der Software mit uns abzuklären. Fax: (0511) , KWK@enercity.de, oder Stand: Seite 7 von 7

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