Beschlussempfehlung und Bericht

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Drucksache 17/1750 Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse A. Problem Abdem1.Juli2010kannStromausflüssigerBiomassenurnochnachdem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)undderBiomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)vergütetwerden,wenndieBiomassenachweislich nachhaltighergestelltwordenist.dervonderverordnungvorausgesetzteaufbauprivatwirtschaftlichorganisierterzertifizierungsstrukturennimmtmehrzeit inanspruchalsbeierlassderverordnungerwartet.auchaufeuropäischer EbenesindbisherkeineZertifizierungsstrukturenaufgebautworden.Hieraus könnensichmarktverwerfungenzulastendesdeutschenmarktesiminnereuropäischenvergleichergeben.umdenwirtschaftsbeteiligtenmehrzeitfür denaufbaudererforderlichenzertifizierungsstrukturenzugewährenundsomit einenerfolgreichenstartdernachhaltigkeitszertifizierungzugewährleisten, wirddieverbindlichegeltungdernachhaltigkeitsanforderungenaufden1.januar2011verschobenunddamitandieumsetzungsfristderrichtlinie2009/28/ EG herangeführt. B. Lösung AnnahmedesGesetzentwurfsmitdenStimmenderFraktionenderCDU/ CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionenSPDundDIELINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN C. Alternativen Keine D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1750 unverändert anzunehmen. Berlin, den 16. Juni 2010 Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Eva Bulling-Schröter Vorsitzende und in Dr. Maria Flachsbarth in Michael Kauch Dirk Becker Hans-Josef Fell

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/2182 Bericht der Abgeordneten Dr. Maria Flachsbarth, Dirk Becker, Michael Kauch, Eva Bulling-Schröter und Hans-Josef Fell I.Überweisung DerGesetzentwurfaufDrucksache17/1750wurdeinder 43.SitzungdesDeutschenBundestagesam20.Mai2010 zurfederführendenberatungandenausschussfürumwelt, NaturschutzundReaktorsicherheitundzurMitberatungan denfinanzausschuss,denhaushaltsausschuss,denausschussfürwirtschaftundtechnologiesowieandenausschussfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutz überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Abdem1.Juli2010kannStromausflüssigerBiomassenur nochnachdemerneuerbare-energien-gesetz (EEG)undder Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vergütetwerden,wenndiebiomassenachweislichnachhaltighergestelltwordenist.dervonderverordnungvorausgesetzteaufbauprivatwirtschaftlichorganisierterzertifizierungsstrukturennimmtmehrzeitinanspruchalsbeierlass derverordnungerwartet.auchaufeuropäischerebenesind bisherkeinezertifizierungsstrukturenaufgebautworden. HierauskönnensichMarktverwerfungenzuLastendesdeutschenMarktesiminnereuropäischenVergleichergeben.Um denwirtschaftsbeteiligtenmehrzeitfürdenaufbaudererforderlichenzertifizierungsstrukturenzugewährenundsomiteinenerfolgreichenstartdernachhaltigkeitszertifizierungzugewährleisten,wirddieverbindlichegeltungder Nachhaltigkeitsanforderungenaufden1.Januar2011verschobenunddamitandieUmsetzungsfristderRichtlinie 2009/28/EG herangeführt. III.Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse DerFinanzausschusshatinseinerSitzungam9.Juni2010 mitdenstimmenderfraktionendercdu/csuundfdp gegendiestimmenderfraktionenspdunddielinke.bei StimmenthaltungderFraktionBÜNDNIS90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. DerHaushaltsausschusshatinseinerSitzungam9.Juni 2010mitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUund FDPgegendieStimmenderFraktionenSPDundDIE LINKE.beiStimmenthaltungderFraktionBÜNDNIS90/ DIEGRÜNENdieAnnahmedesGesetzentwurfsempfohlen. DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatinseinerSitzungam9.Juni2010mitdenStimmenderFraktionen dercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktion DIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktionenSPDund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENdieAnnahmedesGesetzentwurfs empfohlen. DerAusschussfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzhatinseinerSitzungam9.Juni2010mit denstimmenderfraktionendercdu/csuundfdpgegen diestimmenderfraktionenspdunddielinke.bei StimmenthaltungderFraktionBÜNDNIS90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. IV.Öffentliche Anhörung DerAusschussfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheithatinseiner15.Sitzungam16.Juni2010eine öffentlicheanhörungzudemgesetzentwurfderfraktionen dercdu/csuundfdpaufdrucksache17/1750durchgeführt.hierzuhatderausschussfolgendesachverständige eingeladen: Dr. Klaus-Dieter Schumacher A.C. Toepfer International Peter Jürgens REDcert GmbH Martina Fleckenstein WWF Deutschland Thomas Kaiser Institut für Energie- und Umwelttechnik. DieErgebnissesindindieBeratungendesAusschusseseingeflossen. V.BeratungsverlaufundBeratungsergebnisseim federführenden Ausschuss DerAusschussfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheithatdenGesetzentwurfaufDrucksache17/1750inseiner 14.Sitzungam9.Juni2010undinseiner16.Sitzungam 16. Juni 2010 abschließend beraten. DieFraktionderCDU/CSUstellteklar,mitdemEntwurf desgesetzeszurvermeidungkurzfristigermarktengpässe beiflüssigerbiomassesollediebiomassestrom-nachhaltigkeitsverordnunggeändertundgleichzeitigdaseegentsprechendangepasstwerden.dienotwendigkeitdiesermaßnahmenhabeihreransichtnachdieanhörungeinwandfreiergeben.nachgeltenderrechtslagemüssebereitsabdem 1.Juli2010fürdieEEG-Vergütungnachgewiesenwerden, dassflüssigebiomasse,z.b.palmöl,aberauchanderebiogeneöleimstrombereich,nachhaltighergestelltwürden. DieserNachweisseimitHilfeprivatwirtschaftlichorganisierterZertifizierungsstrukturenzuerbringen.Eshabesich herausgestellt,dassdererforderlicheaufbauvonzertifizierungsstrukturenmehrzeitinanspruchnehmealsursprünglicherwartet.hervorzuhebensei,dassdienotwendigkeit derzertifizierungvonkeinerfraktioninfragegestelltwerde.esgeltedaraufzuachten,dasssowohlsoziale,ethische alsauchumweltrelevantekriterienbeimanbauvonbiomasseeingehaltenwürden.durchdengesetzentwurfwerde dienachweispflichtvom1.juli2010aufden1.januar2011 verschoben.durchdieverschiebungdesscharfstellensder Nachhaltigkeitskriteriensolleverhindertwerden,dasskurzfristignichtgenügendflüssigeBiomasseaufdemdeutschen MarktverfügbarseiunddadurchinsbesondereBetreibern voneeg-anlagenwirtschaftlicherschadendrohe.dashöre sichharmlosan.wirtschaftlicherschadenbedeuteaber,insbesonderewegendesausschließlichkeitsprinzipsdeseeg, dassdemjenigen,derbiomasseinseineranlageverwende,

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dienichtdemnawaro-standardentspreche,fürdiegesamte weiterelaufzeitderanlagedernawaro-bonusentzogen werde.damitwürdendieseanlagenvommarktgehen.das bedeutewirtschaftlichertotalschaden.daessichhäufigum mittelständischebetriebehandele,diedieseanlagenbetrieben,könnedassehrschnellexistenzbedrohendsein.umdie erforderlichezeitfürdennotwendigenaufbauvonzertifizierungsstrukturenzugewährleisten,habediegeltendebiomasse-oderbiostrom-nachhaltigkeitsverordnungeineübergangsregelungenthalten,mitderdienachhaltigeherstellung nichtbeiflüssigerbiomassenachgewiesenwerdenmüsse, diebiszum30.juni2010zurstromerzeugungeingesetzt werde.dieseübergangsregelungerweisesichaberauf GrunddesumfassendenZeitbedarfsfürdenAufbauvonZertifizierungsstrukturenalsnichtausreichend.OhneeineVerschiebungdesStichtagesseienMarktengpässezuvermuten, mitdengeschildertenfolgen.diezahlderbisherigenanerkennungenseinichthochgenug,umdiegesamtenacheeg vergütetebiomassetatsächlichzuzertifizieren.diebundesanstaltfürlandwirtschaftundernährunghabebislangzwei ZertifizierungssystemeanerkanntundelfZertifizierungsstellen.DieVerschiebungsollenunbiszum1.Januar2011 erfolgen.zwarwerdemitdernachhaltigkeitsverordnungdie EU-Richtlinie2009/28/EGzurFörderungerneuerbarer Energienumgesetzt,diebiszum5.Dezember2010umzusetzensei.DiesegeringfügigeÜberschneidungderUmsetzungsfristerfolgejedochmitRücksichtaufdieAbrechnungszeiträumederEnergiewirtschaftundsei,dashabedas Bundesumweltministeriummitgeteilt,alsunkritischanzusehen.FürdenBereichderBiokraftstoffehabedieBundesregierungdurchKabinettsbeschlussvom2.Juni2010die Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordnunggeändertunddadurch fürdenverkehrssektordasscharfstellenderverordnungbereitsaufden1.januar2011verschoben.diesenachhaltigkeitsverordnungbedürfeandersalsdiebiomassestrom- NachhaltigkeitsverordnungnichtderZustimmungdesBundestages.NachdemBeschlussdiesesGesetzeswerdedas VerfahrenimJuli2010imBundesratabgeschlossenwerden. DasGesetzseinichtzustimmungspflichtigundtretemit Wirkung vom 1. Juli 2010 in Kraft. ZumÄnderungsantragderFraktionderSPDaufAusschussdrucksache17(16)87zumSystemDienstleistungsbonussei auszuführen,dassimkoalitionsvertragzwischencdu, CSUundFDPvereinbartwordensei,dienächsteNovelle deseegbereitsdreijahrenachdesseninkrafttretenvorzunehmen,alsoimjahr2012unddenerfahrungsberichtzum EEG,aufdessenGrundlagedieNovelledesEEGerfolgen werde,bereitsimnächstenjahrvorzulegen.imkoalitionsvertragseiebenfallsgeregelt,dieüberförderungvonphotovoltaikanlagenseparatzuregeln.diesseierfolgt.invielen TeilbereichendesEEGaufdemGebietderunterschiedlichen AnwendungderenergetischenRessourcengebeeszahlreicheundnachvollziehbareWünschezurvorzeitigenÄnderungdesEEGinSpezialbereichen,z.B.auchsolcheimBereichdesBiogasesunddasAnliegenderWindbranche bezüglichdessystemdienstleistungsbonusfüraltanlagen. Neuanlagenseienbereitsgeregelt.EssprächenkeineökonomischzwingendenNotwendigkeitenfüreinevorzeitigeÄnderungdesEEG,deshalbseidasThemaSystemdienstleistungsbonuswiealleanderenwichtigenundnotwendigen AnliegenzumEEGimRahmenderplanmäßigenBeratungen zur nächsten EEG-Novelle 2011 zu behandeln. DieFraktionderSPDlegteWertaufdieFeststellung,ein planmäßigesinkrafttretenderbiomassestrom-nachhaltigkeitsverordnungseimöglich.inderverhandlungsgruppeder großenkoalitiondercdu/csuundspdhabebiszum SchlussDissensbeiderFragebestanden,welcheAnforderungenandieNachhaltigkeitimBereichderBiomasseim Mobilitäts-,aberauchimElektrobereichzusetzenseien.Vor zweijahrenseibekanntgewesen,waskomme.dasthema PalmölhabevorzweiJahrenzuAkzeptanzproblemengeführt.UmdenAusbauErneuerbarerEnergiennichtzugefährden,hättenökologischeStandardsfüreinenverantwortungsvollenUmgangmitPalmölgesetztwerdenmüssen. EineWiedereröffnungderDiskussionschadederAkzeptanz undseigeradebeimthemapalmölnichterforderlich.die heimischenölmühlenseieninderbiokraftstoffstrategieintensivdiskutiertworden.aufeinmalseiendasallesarme Leute.Esheiße,GärtnereienmüsstenihreKraft-Wärme- KopplungabstellenundkönntendieWärmenichtmehrfür dasgewächshauseinsetzen.esgebeimmerpersonen,die bewusstdaraufsetzten,esaufdenletztendrückerankommenzulassenunddiehilfederpolitikzubeanspruchen.es geheimkernnichtumdieheimischenölmühlen.dasgrößtepotenzialanrapsölkommeausfrankreichundausder Ukraine.TatsächlichgeheesumeinenVersuch,einenBeschluss,denmangrundsätzlichnichtwolle,zuschieben.EineVerschiebungseiabernichterforderlich.Eswerdekeine Marktengpässe geben. DieKoalitionderCDU/CSUundFDPänderezumvierten MalinihrerRegierungszeitdasEEG,lehneabereineÄnderungdesSDL-Bonus (SDL =Systemdienstleistung)abmit derbegründung,daseegnichtständigändernzuwollen. DerÄnderungsantragderSPD-FraktionaufAusschussdrucksache17(16)87beinhaltenebenderRücknahmeder FristverlängerungeineÄnderungderSystemdienstleistungsverordnung.Dieseseinotwendig,dasichdieFristfür dienachrüstungvonbestehendenwindkraftanlagenalsunzureichend erwiesen habe. DieFraktionderFDPunterstrich,siehabesichindervergangenenWahlperiodesehrnachdrücklichfürdasThema Biomassezertifizierungeingesetzt.Siehalteesauchfürein zentralesanliegeneinernachhaltigennutzungerneuerbarer Energien.BeiderFragederPraktikabilitätderZertifizierung geltees,realitätenwahrzunehmen.biomasseverwendende Anlagenbetreiberdürfennichtgefährdetwerden.EineVerschiebungumeinhalbesJahrseidurchausverantwortbar undsinnvoll.verwunderlichsei,dassdiespd-fraktion offensichtlichwindkraftanlagenandersgewichtealsbiomasseanlagen.ihreablehnungfürbiomasseanlagenmüsse beigleicherargumentationzueinerablehnungbeiwindkraftanlagenführen.eshandelesichumeineklareinteressenvertretungfürwindkraftundgegenbiomasseanlagen. Dasseibedauerlich.AndersalsbeidenWindkraftanlagen könnemanbeidenbiomasseanlagennichtrückwirkendtätig werden,weildieszumkomplettenverlustihrerförderung führenwürde.wohingegenesbeidenwindkraftanlagenum einenbonusgehe,miteinemziel,dassauchindereeg- Novelle2012verwirklichtwerdenkönne.Deshalbseidie DringlichkeitbeiderBiomassedeutlichhöherunddeshalb werdenurdiesehierauchgesetzlichgeregelt.diefdp-fraktionbegrüße,dassdiebundesregierungklarehinweisegegebenhabe,umdiemarktengpässefürflüssigebiomassezu verhindern.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/2182 DieFraktionDIELINKE.stellteklar,sielehnedenGesetzentwurfab,dennmitdiesemsolltenAusnahmenzu einemzertifizierungssystemverlängertwerden,welchesdie FraktionDIELINKE.ohnehinnichtmittrage.Siehalte Palmölnichtfürzertifizierbar.DerTropenwaldwerdeabgeholzt,aufGrundvonSojaundPalmöl,wobeiesniemandinteressiere,obzertifiziertodernichtzertifiziertwerde.Die ZertifizierungssystemederEUundDeutschlandsfürdie NutzungvonBiomasseseienAugenwischerei.DasHauptproblemseifolgendes:SchaltemaninEuropadenStaubsaugeraufeinehöhereStufe,sowerdeinIndonesienzusätzlich Palmölabgesaugt.HieranändereaucheineZertifizierung nichts.dannwürdenebenalteplantagenfürdenneuen grünen Exportgenutzt.GleichzeitigwerdeaberderRegenwald weiterabgeholztundflächengerodet,umdiealtepalmölnachfragedernahrungsmittelindustriezubedienen.hier gebeesnochkeinezertifizierungssysteme.großflächige MonokulturenseieninderBiomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnungnichtverboten.DasseieingroßerKritikpunkt. DasTreibhausgas-MinderungspotenzialderAgroölesolle zunächstnur35prozentgegenübermineralischenkraftstoffenbetragen.wiedernachweisdafürerbrachtwerdensolle, seivölligunklar.sozialstandardsexistiertenkeine.dasverbotdervertreibungoderandererverletzungenvonmenschenrechtenseinichtverankert,nichteinmaldasrechtauf Nahrung.DenkemanandenTortilla-KrieginMexiko,also andiedebatte TankoderTeller,soseidiesunverständlich. ZudemwürdennachderdeutschenVerordnungauchandere Zertifizierungssystemeanerkannt,etwaosteuropäische,bei denen einige im Schnellverfahren zertifizieren. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbrachtezum Ausdruck,esstellesicheinsehrdifferenziertesBilddar,was dieanhörungdeutlichgemachthabe.diesemwerdedergesetzentwurfnichtgerecht.diekritikamänderungsantrag derfraktionderspdzumsystemdienstleistungsbonus durchdiefraktionderfdpseiüberzogen.diesenmiteinem LobbyismusfürdieWindkraftdarzustellen,seinichtgerechtfertigt.UmgekehrtmüsseanderenfallsdasGleichegelten.MitdemÄnderungsantragderFraktionderSPDwerde eindetailproblemgelöst.derbundesregierungseiesnicht gelungen,rechtzeitigdierahmenbedingungenzuschaffen, die für die Unternehmen notwendig seien. DieFraktionDIELINKE.macheessichzueinfach.DieAbholzungvonUrwäldernseiselbstverständlichzuverurteilen, abereinepauschaleablehnungvonbiokraftstoffenwerde dasproblemnichtlösen.mitderimmerstärkerwerdenden VerknappungderÖlressourcenaufderErdesteigederDruck aufbiokraftstoffemassiv.esgebekeineanderechance,als NachhaltigkeitskriterienaufdenWegzubringen.DeutschlandseieinStückweiter,beispielsweisemitISCC-Zertifizierungen (ISCC =InternationalSustainabilityandCarbon Certification), die über EU-Normen hinausgingen. DieAnhörunghabeerneutoffenbart,dassdieseGesetzesnovellezueinfachgestricktsei,unddemGesamtprobleminder DifferenzierungderMärktenichtgerechtwerde.EineundifferenzierteVerschiebungfüralleÖleseinichtnotwendig. PalmölkönneingroßenMengennachISCCumzertifiziert werden.damitseiengenügendmengenindeutschlandauf demmarkt.inmalaysiagebeessehrschnelleundheftige UmzertifizierungenzumISCCunddasseidieChance,einen SogaufdiegutenNachhaltigkeitskriterienzuschaffen.Der GesetzentwurfbietekeineLösungimheimischendezentralenPflanzenölmarkt.DaseiendieProblemesostark,dass dieverschiebungnichtdieproblemlösungbringe.diessei aufdiehohenadministrativenundfinanziellenauflagenzurückzuführen.beieinerdifferenziertenlösungzumschutz derkleinenölmühlenbedürfeeskeinerverschiebungbei PalmölundSoja.DieFraktionBÜNDNIS90/DIE GRÜNENforderedaherdieBundesregierungauf,dendezentralenÖlmühlenmitBürokratievermeidungundUnterstützung bei der Zertifizierung zu helfen. DerAusschussfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheitbeschlossmitdenStimmenderFraktionenderCDU/ CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionenSPDund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder FraktionDIELINKE.,denÄnderungsantragderFraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)87 abzulehnen. DerAusschussfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheitbeschlossmitdenStimmenderFraktionender CDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionenSPD unddielinke.beistimmenthaltungderfraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN,demDeutschenBundestagzu empfehlen,dengesetzentwurfaufdrucksache17/1750anzunehmen. Berlin, den 16. Juni 2010 Dr. Maria Flachsbarth in Eva Bulling-Schröter Dirk Becker Hans-Joseph Fell Michael Kauch Anlage: Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)87

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage Deutscher Bundestag Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 17. Wahlperiode Änderungsantrag der Fraktion der SPD D EUTSCHER B UNDESTAG Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Ausschussdrucksache 17(16)87 zu Top 10 der TO am zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse - Drucksache 17/1750 Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zum Titel des Gesetzes Der Titel des Gesetzesentwurfes wird wie folgt geändert: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der technischen Netzintegration bestehender Windkraftanlagen 2. Zu Artikel 1: a. In Artikel 1 wird gestrichen: Die Anlage 2 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes] geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer III.6 werden die Wörter sofern nachweislich die Anforderungen der Verordnung nach 64 Abs. 2 Nr. 1 eingehalten sind, gestrichen. 2. Die Nummer IV.6 wird aufgehoben. 3. Die Nummer VIII wird aufgehoben. b. In Artikel 1 wird folgende Änderung aufgenommen: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle des. Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes] geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/2182 In 66 Abs. 1 Nr. 6 wird die Angabe 1. Januar 2011 durch die Angabe 1. Januar 2012 ersetzt. 3. Nach Artikel 1 wird ein Artikel 1a eingeführt: Die Systemdienstleistungsverordnung vom 3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1734) wird wie folgt geändert: In 5 wird die Angabe 1. Januar 2011 durch die Angabe 1. Januar 2012 ersetzt. 4. Zu Artikel 2 Artikel 2 wird gestrichen. 5. Zu Artikel 3 Artikel 3 wird zu Artikel 2. Begründung: Zu Nr. 2.a., 4. und 5. Nach Aussage von NGOs steht einem planmäßigen Inkrafttreten der Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung nichts im Wege. Die nötige Infrastruktur für die Zertifizierung von nachhaltiger Biomasse sind eingerichtet: Bereits seit Beginn des Jahres 2010 ist das Zertifizierungssystem International Sustainability and Carbon Certification (ISCC) anerkannt und die Zertfizierungsstellen für nachhaltige Biomasse (u.a. TÜV Süd, SGS, GUTCert, Control Union) aufgebaut. Eine Gefahr besteht darin, dass bei einer Fristverschiebung weitere Zertifizierungssysteme geschaffen werden, die den Zweck der Nachhaltigkeitsverordnung unterlaufen, aber aufgrund der Fristverschiebung von einer Mehrzahl der Biomasseproduzenten und Händler genutzt werden. So arbeiten z.b. zurzeit Vertreter der Mineralölwirtschaft und der Landwirtschaft an einem gemeinsamen Zertifzierungssystem, das keinerlei Sozialstandards berücksichtigen und nur geringe Nachhaltigkeitskriterien aufweisen soll. Um den Stand der Zertifizierung im Einzelnen zu erörtern und abschließend bewerten zu können, muss hierzu eine Expertenanhörung durchgeführt werden. Zu Nr. 1., 2.b. und Nr. 3 Der Zeitraum zur Nachrüstung von bestehenden Windkraftanlagen, damit sie auch Systemdienstleistungen zur Stützung des Stromnetzes im Fehlerfalle bereitstellen, wird mit dieser Änderung um ein Jahr verlängert. Damit können zusätzliche bestehende Windkraftanlagen erfasst werden; von den theoretisch möglichen Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von über MW können statt nur Windkraftanlagen mindestens Windkraftanlagen nachgerüstet werden. Die Verlängerung des Zeitraums für die Nachrüstung von Bestandsanlagen wird auch von den Gutachtern des

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfohlen, und die Bundesregierung steht diesem Vorschlag aufgeschlossen gegenüber. Insgesamt wird hiermit die technische Netzintegration von bestehenden Windkraftanlagen verbessert, die Netzsicherheit im Fehlerfalle erhöht, und bestehende Windkraftanlagen tragen aktiv zur Aufrechterhaltung des Stromnetzes bei. Die zusätzlichen Gesamtkosten werden sich bei der kommenden EEG-Umlage im Jahre 2011 auf unter 1% belaufen. Die Einfügung des Artikel 1a und die dementsprechende Änderung der Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (Systemdienstleistungsverordnung - SDLWindV) ist eine Folgeänderung der Verlängerung der Frist in 66 Abs. 1 Nr. 6 EEG für alte Windkraftanlagen. Berlin, den 16. Juni 2010 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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