Amtsblatt des Landkreises Ansbach

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1 Amtsblatt des Landkreises Ansbach Herausgeber: Landkreis Ansbach Kontakt: Landkreis Ansbach Crailsheimstraße Ansbach Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag Freitag und nach Vereinbarung Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Telefon (0981) Telefax (0981) poststelle@landratsamt-ansbach.de URL: Zulassungsstelle: Montag bis Freitag: Uhr bis Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag: Uhr bis Uhr und nach Vereinbarung Ausländeramt, Bauamt und Sozialhilfeverwaltung: Montag bis Freitag: Uhr bis Uhr und nach Vereinbarung Nr. 31 Ansbach, Einwohnerzahlen Juni 2016 Seite 2 Endgültiges Ergebnis Bundestagswahl 2017 Seite 4 Rudolph Biostrom GbR, UVPG Seite 5 Bioenergie Popp KG, UVPG Seite 5 Bioenergie HSK Oberdachstetten GmbH Co. KG, UVPG Seite 6 Veröffentlichung Änderungssatzung Abfallgebührensatzung lt. Kreistagsbeschluss Seite 7 Das Amtsblatt erscheint in der Fränkischen Landeszeitung und wird auf der Internetseite des Landkreises Ansbach unter in elektronischer Form wiedergegeben. Verantwortlich für den Inhalt: Einsender bzw. Unterzeichner der betreffenden Bekanntmachungen.

2 Az: 150 SG 33 Einwohnerzahlen am Nach Mitteilung des Bayer. Statistischen Landesamtes München ergeben sich folgende fortgeschriebene Einwohnerzahlen für die 58 Gemeinden des Landkreises Ansbach nach dem Stand vom (Stichtag: Zensus 2011): Gemeinde Einwohner Adelshofen 973 Arberg, M Aurach Bechhofen, M Bruckberg Buch a.wald Burgoberbach Burk Colmberg, M Dentlein a.forst, M Diebach Dietenhofen, M Dinkelsbühl, GKSt Dombühl, M Dürrwangen, M Ehingen Feuchtwangen, St Flachslanden, M Gebsattel Gerolfingen 958 Geslau Heilsbronn, St Herrieden, St Insingen Langfurth Lehrberg, M Leutershausen, St Lichtenau, M Merkendorf, St Mitteleschenbach Mönchsroth Neuendettelsau Neusitz Oberdachstetten Ohrenbach 634 Ornbau, St Petersaurach Röckingen 741 Rothenburg ob der Tauber, GKSt Rügland Sachsen b.ansbach Seite 2 von 8 Seiten

3 Schillingsfürst, St Schnelldorf Schopfloch, M Steinsfeld Unterschwaningen 866 Wassertrüdingen, St Weidenbach, M Weihenzell Weiltingen, M Wettringen Wieseth Wilburgstetten Windelsbach Windsbach, St Wittelshofen Wolframs-Eschenbach, St Wörnitz zusammen Die aktuellen Einwohnermeldezahlen sind quartalsmäßig auch online unter folgender Adresse verfügbar: Ansbach, samt Ansbach Seite 3 von 8 Seiten

4 Seite 4 von 8 Seiten

5 170-21/ Nr , Nr SG 42 KG Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Rudolph Biostrom GbR, Oberschlauersbach 13, Dietenhofen; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage um zwei neue Blockheizkraftwerke mit jeweils 250 kw elektrischer Leistung, die Errichtung zweier Stahlbetoncontainer, den Austausch des bestehenden Trafos sowie die Erweiterung des Havariewalles auf den Grundstücken Flur-Nrn. 612 und 635, Gemarkung Seubersdorf, Markt Dietenhofen Die Rudolph Biostrom GbR hat eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach 16 i.v.m. 4 und 19 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 612 und 635, Gemarkung Seubersdorf, Marktgemeinde Dietenhofen beantragt. Nach Nr und der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles gemäß 7 Abs. 2 UVPG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Bei dem Vorhaben liegen nach Prüfung des samtes Ansbach unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 unter Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vor, die einer weitergehenden Prüfung bedürften. Gemäß 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Die der Feststellung zu Grunde liegenden Unterlagen (Screening Unterlagen) sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes beim samt Ansbach, SG 42 - Immissions- und Naturschutzrecht, zugänglich. Ansbach, samt Ansbach / Nr , Nr SG 42 KG Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Bioenergie Popp KG, Borsbach 25, Flachslanden; Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Leistungserhöhung auf kw Feuerungswärmeleistung durch den Austausch eines bestehenden Blockheizkraftwerkes, die Erhöhung der Gasproduktion sowie der Einsatzstoffmenge, den Neubau eines Gärrestelagers, einer Gasfackel sowie eines Havariewalls auf dem Grundstück Flur-Nr. 1179, Gemarkung Kettenhöfstetten, Markt Flachslanden Die Bioenergie Popp KG hat eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach 16 i.v.m. 4 und 19 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage auf dem Grundstück Flur-Nr der Gemarkung Kettenhöfstetten, Marktgemeinde Flachslanden, beantragt. Seite 5 von 8 Seiten

6 Nach Nr und der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles gemäß 7 Abs. 2 UVPG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Bei dem Vorhaben liegen nach Prüfung des samtes Ansbach unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 unter Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vor, die einer weitergehenden Prüfung bedürften. Gemäß 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Die der Feststellung zu Grunde liegenden Unterlagen (Screening Unterlagen) sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes beim samt Ansbach, SG 42 - Immissions- und Naturschutzrecht, zugänglich. Ansbach, samt Ansbach / Nr , Nr SG 42 KG Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Bioenergie HSK Oberdachstetten GmbH & Co. KG, Hauptstraße 3, Oberdachstetten; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage um ein drittes Blockheizkraftwerk mit 735 kw elektrischer Leistung, einen Trafo sowie einen Pufferspeicher auf dem Grundstück Flur-Nr. 193/1, Gemarkung Oberdachstetten, Gemeinde Oberdachstetten Die Bioenergie HSK Oberdachstetten GmbH & Co. KG hat eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach 16 i.v.m. 4 und 19 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage auf dem Grundstück Flur-Nr. 193/1 der Gemarkung Oberdachstetten, Gemeinde Oberdachstetten, beantragt. Nach Nr und der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles gemäß 7 Abs. 2 UVPG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Bei dem Vorhaben liegen nach Prüfung des samtes Ansbach unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 unter Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vor, die einer weitergehenden Prüfung bedürften. Gemäß 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Die der Feststellung zu Grunde liegenden Unterlagen (Screening Unterlagen) sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes beim samt Ansbach, SG 42 - Immissions- und Naturschutzrecht, zugänglich. Seite 6 von 8 Seiten

7 Ansbach, samt Ansbach I. Zur Veröffentlichung am im Amtsblatt Nr. 31 des Landkreises Ansbach kommt folgende Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung (AGS), beschlossen mit Kreistagsbeschluss vom : Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Ansbach (Abfallgebührensatzung AGS) vom Der Landkreis Ansbach erlässt aufgrund Art. 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) i.v.m. Art. 2 Abs. 1 Satz 1 Kommunales Abgabengesetz (KAG) folgende Satzung: Artikel 1 Änderung der Abfallgebührensatzung Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Ansbach (Abfallgebührensatzung - AGS) vom , veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt des Landkreises Ansbach Nr. 34 vom , wird wie folgt geändert: 1. 4 Abs. 1 Tabelle Gebühr pro Jahr werden folgende neue Gebührensätze eingetragen: Behälter Gebühr pro Jahr 60 l 146,40 80 l 195, l 288, l 554, l 799, l 2.442, l ,00 Seite 7 von 8 Seiten

8 2. 4 Abs. 2 Tabelle Rückvergütung pro nicht in Anspruch genommene Entleerung werden folgende neue Rückvergütungssätze eingetragen: Rückvergütung pro nicht in Anspruch genommener Entleerung 60 l 4,32 80 l 5, l 8, l 16, l 22, l 70, l 319, Abs. 4 Gebührensatz erhält folgende neue Fassung: (4) Die Gebühr für die Abfallentsorgung unter Verwendung von Zusatzabfallsäcken beträgt für jeden Sack 4, Abs. 6 Gebührensatz erhält folgende neue Fassung: (6) Die Gebühr für zusätzliche, die Festlegung gem. 15 Abs. 3a Satz 1 AWS übersteigende Bioabfallgefäße, beträgt monatlich für einen 80-Liter-Behälter 5, Liter-Behälter 15,26 Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Ansbach, den gez. Seite 8 von 8 Seiten

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