Sanktionen bei Verstößen gegen die Fluggastrechte-Verordnung
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- Edwina Abel
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Nicole Maisch, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4513 Sanktionen bei Verstößen gegen die Fluggastrechte-Verordnung Vorbemerkung der Fragesteller VerspäteteAbflüge,AnkünfteoderAnnullierungensindnebenFällender HerabstufungundNichtbeförderungsanktionierbareVorfälleimSinneder Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung (EG)Nr.261/2004desEuropäischen ParlamentsunddesRates).DamitsindesauchgeeigneteKriterien,umallgemeindieRechtsdurchsetzungderFluggastrechtezuüberprüfen.Sosindsie gemäßartikel17derfluggastrechte-verordnungdiekontrollparameter,die bereitsimjahr2007vondereuropäischenkommissionvorgestelltworden sindundüberdenerfolgderverordnungentscheiden.indiesemberichtwurden erhebliche Mängel in der nationalen Rechtsdurchsetzung festgestellt. DienachArtikel16derFluggastrechte-Verordnungzur Durchsetzungdieser VerordnunginBezugaufFlügevoninseinemHoheitsgebietgelegenenFlughäfenundFlügevoneinemDrittlandzudiesenFlughäfen zuständigebeschwerde-unddurchsetzungsstelleindeutschlandistdasluftfahrt-bundesamt (LBA).AuchdieDurchsetzungderRechtevonFluggästenmiteingeschränkterMobilitätsolldasLBAebensowiedieTransparenzbeiderAngabe vonflugpreisengewährleisten.inartikel16derfluggastrechte-verordnung heißtesdarüberhinaus: GegebenenfallsergreiftdieseStelledienotwendigen Maßnahmen,umsicherzustellen,dassdieFluggastrechtegewahrtwerden. DamitsindinsbesondereverhältnismäßigeundabschreckendeSanktionengemeint. AuseinemBerichtderBundesregierungimRahmenderSitzungdesAusschussesfürTourismusam27.Oktober2010sowiederAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN aufbundestagsdrucksache17/2626zufrage17ginghervor,dass bisende 2008 ( )insgesamt84ordnungswidrigkeitenverfahreneingeleitet wurden. DabeiwurdenBußgeldervon durchschnittlichca.3000euroverhängt. DazuliegenausbislangzweiAntwortenderBundesregierungaufdieKleinen AnfragenaufBundestagsdrucksachen17/2626und17/3107weitereZahlen vor.soheißtesinderantwortderbundesregierungaufbundestagsdrucksache17/2626zufrage17, SeitJahresmitte2009wurdeninweiteren1400 FällenOrdnungswidrigkeitenverfahreneingeleitet.Daverfahrensrechtlich nochnichtallefragenabschließendgeklärtwerdenkonnten,konnteüber DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 4. Februar 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dieseverfahrennochnichtabschließendbefundenwerden.daheristderzeit nochnichtabsehbar,inwievielenfällentatsächlicheinbußgeldzuverhängenist. DieBundestagsdrucksache17/2626istdatiertaufden22.Juli2010. SummasummarumergibtsichseitInkrafttretenderVerordnung (EG)Nr.261/ 2004biszudiesemZeitpunktalsoeineZahlvonknapp1484Ordnungswidrigkeitenverfahren. AusderBerichterstattungdesWDR markt am22.november2010liegen nunanderezahlenvor.dortheißtes: SeitInkrafttretenderVerordnung (EG) Nr.261/2004wurdenbiszum1.November2010insgesamt1910Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. AucheinetabellarischeAuflistungnachdeutschen,europäischenundnichteuropäischenFluggesellschaftenistdemWDRdemnachbekannt.Erkenntnisse, diebislang,unterverweisaufangeblichedatenschutzrechtlichebedenken,der BundestagsfraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENnichtmitgeteiltwordensind. AnzahleingeleiteterOrdnungswidrigkeitenverfahrennachJahrdesAnzeigeeingangs Typ Deutsche Luftfahrtunternehmen Europäische Luftfahrtunternehmen LuftfahrtunternehmenausDrittstaaten Gesamtergebnis Gesamtergebnis DieZahlenausderBerichterstattungimRahmenvonAusschusssitzungenund AntwortenderBundesregierungaufKleineAnfragenstimmennichtmitden hiervorliegendenzahlenüberein.sosindbis2008deutlichmehrals84ordnungswidrigkeitenverfahreneingeleitetworden.selbstbiszumzeitpunkt 22.Juli2010müssenmehrals1484Ordnungswidrigkeitenverfahrenvorgelegen haben. WährendandereEU-MitgliedstaatenbeijedempositivfestgestelltenVerstoß einbußgeldverhängen,wirdindeutschlandzwischen signifikanten und nichtsignifikantenfällen unterschieden (vgl. passengers/studies/doc/2010_02_evaluation_of_regulation_ pdf;s.57) Indeninsgesamt1910Ordnungswidrigkeitenverfahrenwurdebisdatonurin 34FällentatsächlicheinBußgeldverhängt.DieverhängtenBußgelderlagen dem Bericht des WDR zufolge zwischen und Euro. 1.WiehochgenauistangesichtsderderÖffentlichkeitvorliegenden,voneinanderabweichendenStatistikendieAnzahleingeleiteterOrdnungswidrigkeitenverfahren, aufgeschlüsselt nach Jahr des Anzeigeeingangs? MitStand4.Januar2011befandensich1716FälleinBearbeitung.Dieentsprechende Verteilung ist der folgenden Tabelle 1 zu entnehmen. Tab. 1 Anzahl eingeleiteter Bußgeldverfahren nach Jahr des Anzeigeeingangs Anzahl eingeleiteter OWi-Verfahren Gesamt
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ Warum weichen die kursierenden Zahlen so stark voneinander ab? DieunterschiedlicheHöhederangegebenenZahlenresultiertausdenverschiedenen Zeitpunkten der jeweiligen Anfrage. 3.GegenwelcheFluggesellschaftenrichtetesichauswelchenGründen,und inwelcherhöhebislangeinbußgeld (bittejedesder34miteinembußgeld belegtenordnungswidrigkeitenverfahreneinzelnnachdatumundfluggesellschaft auflisten)? AusdatenschutzrechtlichenErwägungenwerdenzudeneinzelnenLuftfahrtunternehmen keine Angaben der erbetenen Art herausgegeben. Bisher (Stand1.Dezember2010)wurdeninsgesamt37Bußgeldbescheideerlassen.DieentsprechendeVerteilungaufdeutscheLuftfahrtunternehmen (D), europäischeluftfahrtunternehmen (E)undLuftfahrtunternehmenausDrittstaaten (N) ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tab. 2 Anzahl erlassener Bußgeldbescheide nach Jahr des Anzeigeeingangs Gesamt D E N Gesamt BisEnde2008wurden21dieserBußgeldbescheideerlassen.EinweitererBescheidergingin2009.Dieübrigen15Bescheideergingenin2010.Eswurden Geldbußen in Höhe von bis Euro verhängt. 4.WievieleAnzeigensindbeimLBAseitderBerichterstattungimWDR- markt am8.november2010und22.november2010täglicheingegangen,undsinddiesezahlenzumbisherigentagesaufkommenüberdurchschnittlich hoch? DadasentsprechendestatistischeMaterialbishernochnichtvorliegt,kann hierzu derzeit keine Angabe gemacht werden. 5.HältesdieBundesregierungfürhinreichendabschreckendimSinneder ratiodereinschlägigenordnungswidrigkeitenbestimmungen,wennein BußgeldinHöhevon1000Euroverhängtwird,dieFluggesellschaftaber jedemfluggastbeiannullierungodermehralsdreistündigerverspätung zwischen 250 und 600 Euro zahlen müsste? DieHöhederGeldbußenhängtu.a.vonderBedeutungderOrdnungswidrigkeitunddemVorwurfab,derdenTätertrifft.FernerkönnendiewirtschaftlichenVerhältnissedesTätersberücksichtigtwerden ( 17Absatz3desGesetzesüberOrdnungswidrigkeiten OWiG).ZudemsolldieGeldbußedenwirtschaftlichenVorteil,denderTäterausderOrdnungswidrigkeitgezogenhat, übersteigen.reichtdasgesetzlichehöchstmaßhierzunichtaus,sokannes überschrittenwerden ( 17Absatz4OWiG).DieverhängtenGeldbußenwerdenalsausreichendpräventivundverhältnismäßigbewertet.ImÜbrigenwird aufdieantwortderbundesregierungzufrage17aufbundestagsdrucksache 17/4114 verwiesen.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.HältesdieBundesregierungfürmöglichundnaheliegend,dassFluggesellschaftenanstattalleInsasseneinesPassagierflugzeugsunaufgefordertzu entschädigen,liebereinbußgeldindergenanntenhöheinkaufnehmen, dasichdiesummederentschädigungenproflugzeugansonstenim Schnitt um einen Betrag von Euro bewegt? ZumöglichenwirtschaftlichenErwägungenderLuftfahrtunternehmenkanndie BundesregierungkeineEinschätzungabgeben.EinBußgeldbescheidschützt dieluftfahrtunternehmennichtdavor,entschädigungenanpassagierezahlen zumüssen.zutreffendistallerdings,dassdiesummederentschädigungenpro Flugzeug80000EuroundmehrbetragenundimEinzelfalldenvomPassagier gezahlten Reisepreis auch übersteigen kann. 7.HatdieBundesregierungbeziehungsweisehabendiezuständigenBundesministerienunddieihnennachgeordnetenBehördenfüreinzelneFluggesellschaftendenEntzugderFluglizenzerwogen,umdemauchinEinzelfällenbelegbaren,offenkundigenundgravierendenVollzugsdefizitderBestimmungenderFluggastrechteverordnungzuLastenderVerbraucherinnen und Verbraucher effektiv entgegenzutreten? Wenn nein, warum wurde davon Abstand genommen? DerEntzugeinerBetriebsgenehmigungzurSanktionierungvonVerstößen gegendiefluggastrechte-verordnungwürdegegendendurchdieverfassung garantiertengrundsatzderverhältnismäßigkeitverstoßen.diebetriebsgenehmigungkanngrundsätzlichnurinsolchenfällenentzogenwerden,indenendie Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 nicht mehr erfüllt werden. 8.WiebewertetdieBundesregierungdiestetenVersuchederFluggesellschaften,selbstbloße technischedefekte regelmäßigalsaußerordentliche und etwaige Ansprüche ausschließende Umstände vorzuschieben? BeabsichtigtsiedieSanktionierungdiesesoffenkundigenMissstandes oder hält sie dies für nicht erforderlich? Wenn nein, warum nicht? WievieleBeschwerdenmüssenausSichtderBundesregierungvorliegen, bevor von einem erheblichen Verstoß gesprochen werden kann? DieAngabenderLuftfahrtunternehmenwerdenimRahmenderAnhörungim Bußgeldverfahren geprüft und bewertet. 9.PrüftdasLBAinBeschwerdefällen,obessich beientsprechendenhäufungenvonbeschwerden umeineinzeldeliktodereinensystematischen Betrug der Fluggesellschaft handelt? Wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies bislang geschehen? WiegehtdasLBAdabeiimEinzelnenvor (bittebeschreibungdesentsprechenden Behördenverfahrens)? DerBundesregierungistnichtbekannt,obineinzelnenodermehrerenBeschwerdefällenderStraftatbestanddesBetrugesverwirklichtwordenist.Das LBAfolgtbeiderPrüfungvoneingehendenAnzeigenvonFluggästendem vorgegebenenablaufdesbußgeldverfahrens:ermittlungdesbetroffenen,also desvomfluggastangezeigtenluftfahrtunternehmens,beihinreichendemverdachteinerordnungswidrigkeit solltenichtausopportunitätsgründeneine
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4676 Einstellungerfolgen AnhörungdesBetroffenen.KommtdasLBAnachAbschlussseinerErmittlungenzudemErgebnis,dassalleVoraussetzungenzur AhndungeinerOrdnungswidrigkeitvorliegen,soerlässteseinenBußgeldbescheid.DiesermussdemBetroffenenzugestelltwerden.DerBetroffenekann gegendenbußgeldbescheideinsprucheinlegen.diesmussbinnenzwei Wochen nach der Zustellung erfolgen. DenjeweiligenUmständendesEinzelfalleskanndurchVerhängungeinerangemessenenGeldbußeRechnunggetragenwerden.Nach 108Absatz2derLuftverkehrs-Zulassungs-OrdnunginVerbindungmit 58Absatz1Nummer13des LuftverkehrsgesetzeskanneineGeldbußebiszu25000Euroverhängtwerden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 10.WasgedenktdieBundesregierungimHinblickaufdieBerichterstattung deswdrunddervombundesministeriumfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutzkofinanzierten,bundesweitenstudieder Verbraucherzentralen,dieam15.November2010inBerlinvorgestellt worden ist, zu tun, um die Rechte der Fluggäste besser durchzusetzen? Abwannhandeltessichnichtmehrum Einzelerfahrungen (vgl.antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/4114, zu Frage 11)? DieRechtevonFluggästenbeiAnnullierungen,NichtbeförderungundVerspätungsindinderVerordnung (EG)261/2004geregelt.FürÄnderungen dieserregelungenistdiebundesregierungnichtzuständig,daessichumeine abschließendegemeinschaftsrechtlicheregelunghandelt.dieeuropäische KommissionhatallerdingseinKonsultationsverfahrendurchgeführt,dasauf eineüberarbeitungderverordnung (EG)Nr.261/2004zielt.ImRahmendieses KonsultationsverfahrenshatdieBundesregierungsichfürweitereVerbesserungenderFluggastrechteausgesprochen.DieBundesministerinderJustizundder BundesministerfürVerkehr,BauundStadtentwicklunghabenzudemmitgemeinsamenSchreibenvom14.Juli2010andenVizepräsidentderEU-Kommission eine Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 angeregt. 11.WelcheMaßnahmenwurdendurchdasUnternehmeneasyJet ( )in Aussichtgestellt,diedieUnannehmlichkeiten,dieimZusammenhang mitflugannullierungenbzw.-verspätungenstehen,minimierensollen (vgl.bundestagsdrucksache17/3107,zufrage6),undwelchesanktionenwurdenseitensdeslbaimfalledesnichthandelnsbeziehungsweise erkennbarer Nichtumsetzung angedacht? EasyJethatdemLBAgegenüberdargelegt,dassbzw.wiedieBetreuungundInformationihrerFluggästeimFallderFlugstörungverbessertwerdensoll.Sohat EasyJetz.B.RahmenvereinbarungenmitHotelsinderNähedesFlughafens Schönefeld geschlossen, um Fluggäste kurzfristig unterbringen zu können. EingehendeAnzeigengegenEasyJetwerdendavonunabhängigimRahmen von Bußgeldverfahren verfolgt.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.WelchekonkretenMaßnahmensindmitdemUnternehmeneasyJetvereinbartworden,umdiebekanntgewordenen Unannehmlichkeiten zu minimieren? a) Worin genau bestanden diese Unannehmlichkeiten? DieinderVerordnung (EG)Nr.261/2004vorgesehenenUnterstützungsleistungen wurden nicht ordnungsgemäß erbracht. b)sinddiese Unannehmlichkeiten beianderenunternehmenauszuschließen? WirdderFragenachgegangen,obdieseauchbeianderenFluggesellschaften auftreten? WennvonLuftfahrtunternehmenUnterstützungsleistungennichterbrachtwerden,erlangtdasLBAinderRegelhievondurchAnzeigenKenntnisundwird daraufhin entsprechend tätig. c)werzeichnetzuständigundkontrolliert,dassdiegenanntenmaßnahmen durch das Unternehmen easyjet umgesetzt werden? DasLBAstehtmitdemLuftfahrtunternehmenEasyJetimKontakt.ImÜbrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13.Isteszutreffend,dassesbeimVollzugderBußgeldbescheidezuVerzögerungen kommt? Wennja,wielangedauerndieVerzögerungen,woraufberuhensie (bitte imeinzelnenaufschlüsseln),undbetrifftdiesausländischewienationale Unternehmen gleichermaßen? Beim Vollzug der Bußgeldbescheide kommt es nicht zu Verzögerungen. 14. Zahlen einzelne Unternehmen auffällig verspätet? Wennja,welchessinddieseUnternehmen,undworaufsinddieVerzögerungen aus Sicht des LBA zurückzuführen? Welchen möglichen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier? BislanghabenalleLuftfahrtunternehmenbestandskräftigeBußgeldbescheide fristgerecht bezahlt. 15.GibtessystematischeGründefürdieimVergleichzudeneingehenden Beschwerden recht geringe Anzahl von Bußgeldbelegung? Wenn ja, welche, und wie geht die Bundesregierung dagegen vor? Wennnein,welchessinddieGründefürdievergleichsweisegeringeAnzahl von Bußgeldbelegung? JedeeingehendeAnzeigewirdgeprüft,beientsprechendenAnhaltspunkten wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WorinliegendieGründefürdieachtBußgeldergegendeutscheUnternehmen,undgibteseineErklärung,warumesbisindasJahr2010offenbarnochdeutlichwenigerAnlässefüreinVorgehengegendeutscheUnternehmen gab? DiegenanntenBußgeldbescheidewurdengrößtenteilswegenVerstößengegen dieunterstützungs-undbetreuungsverpflichtungsowiewegenverstößengegen die Informationspflichten erlassen. 17.GegenwelchedeutschenUnternehmenkonkretrichtetensichdieBescheide? WelchesonstigenMaßnahmenhatdieFlugaufsichtdiesbezüglichergriffen? AusdatenschutzrechtlichenErwägungenwerdenzudeneinzelnenLuftfahrtunternehmen keine Angaben der erbetenen Art herausgegeben. 18.NachwelchenKriterienwirdzwischen signifikanten und nichtsignifikanten Verstößen unterschieden? DieEinstufungderBedeutungeinesVerstoßesliegtimErmessendesLBA, GrundlagehierfürsinddieAuswirkungen,diedieNichteinhaltungderVerordnung (EG) Nr. 261/2004 auf den Fluggast im Allgemeinen hat. 19.WiestehtdieBundesregierungÜberlegungengegenüber,dieAirlineszu einersofortigenauszahlungderentschädigungenundausgleichsleistungen auchohneverbraucherbeschwerden anzuhalten,undsienurim FalledeshinreichendenNachweiseseinesaußerordentlichenUmstands davon zu entlasten? HieltedieBundesregierungdiesenAnsatzgeradeauchimHinblickauf diebegrenztenpersonalkapazitätendeslbaundangesichtsdergroßen ProblemeinderRechtsdurchsetzungnichtfüreinepraktikableundsachgerechte Lösung? DieseÜberlegungenentsprechenbereitsdemgeltendenRecht:BerechtigteEntschädigungs-undAusgleichsleistungensindwiejedeandereGeldforderung sofortfällig, 271desBürgerlichenGesetzbuchs.Der außergewöhnlicheumstand isteineeinwendunggegenüberdembestehendesanspruchs,diedie Fluggesellschaftdarzulegenundzubeweisenhat.Selbstverständlichstehtes derfluggesellschaftfrei,dieanspruchsbegründendentatsachen (z.b.kein Vertragsschluss)zubestreitenundandereEinwendungen (z.b.verjährung)zu erheben.verbraucherbeschwerdensindnurfürdieeinleitungeinesbußgeldverfahrensrelevant,nichtfüraberfürdiedurchsetzungzivilrechtlicheransprüche. 20.Welchessind,nebendemAnzeigeaufkommen,weiteremöglicheIndikatorenbeiderBewertungderRechtsdurchsetzung (vgl.antwortder Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/4114, zu Frage 7)? Es wurden bislang keine weiteren Indikatoren identifiziert.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 21.WelchekonkretenMängelwurdenbeiden Vor-Ort-KontrollenanFlughäfen festgestellt (vgl.antwortderbundesregierungaufbundestagsdrucksache 17/4114, zu Frage 15)? DiefestgestelltenMängelbetrafenüberwiegenddenThemenkreis Information.MitdenbetreffendenLuftfahrtunternehmenwurdenVerbesserungsmaßnahmen vereinbart. 22.GehtdieBundesregierungstetsohnePositionierunginVorabgespräche zuverhandlungenübereu-vorlagen (vgl.antwortderbundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/4114, zu Frage 24)? Nein. ImHinblickaufeinePositionierungzuEU-VorlagenstimmtsichdieBundesregierungmitdemDeutschenBundestagundBundesratab.Hierbeiwerdendie Stellungnahmen der Länder und Verbände berücksichtigt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11944 17. Wahlperiode 19. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Britta Haßelmann, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8444 17. Wahlperiode 24. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1073 17. Wahlperiode 16. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hermann Ott, Bärbel Höhn, Hans- Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/13234
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13597 17. Wahlperiode 21. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und
Mehrallgemeinenbundeshaushaltein.gleichzeitigsiehtdasfinanzausgleichsgesetzvor,dassausdemallgemeinenbundeshaushaltanfinanzschwache
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10933 17. Wahlperiode 08. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer
MehrStand der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland und des deutschen Plutonium-Inventares
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8527 17. Wahlperiode 31. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrBeeinträchtigung des Streikrechts durch den Einsatz von Leiharbeit zum Streikbruch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3091 17. Wahlperiode 30. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1914
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2227 17. Wahlperiode 21. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10721 17. Wahlperiode 14. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/12122
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12263 17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14567 17. Wahlperiode 15. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9332 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter
Mehramrussischenbestimmungsort,deratomanlagemajak,herrschendenbedingungenstehenseitlängeremindermedialenkritik
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4138 17. Wahlperiode 08. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehr1.IstderBundesregierungdieAuswertungderErgebnissederStraßenverkehrszählung2010. Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3560 17. Wahlperiode 27. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6793 17. Wahlperiode 17. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Konstantin von Notz, Harald Ebner, weiterer
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