Sanktionen bei Verstößen gegen die Fluggastrechte-Verordnung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Nicole Maisch, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/4513 Sanktionen bei Verstößen gegen die Fluggastrechte-Verordnung Vorbemerkung der Fragesteller VerspäteteAbflüge,AnkünfteoderAnnullierungensindnebenFällender HerabstufungundNichtbeförderungsanktionierbareVorfälleimSinneder Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung (EG)Nr.261/2004desEuropäischen ParlamentsunddesRates).DamitsindesauchgeeigneteKriterien,umallgemeindieRechtsdurchsetzungderFluggastrechtezuüberprüfen.Sosindsie gemäßartikel17derfluggastrechte-verordnungdiekontrollparameter,die bereitsimjahr2007vondereuropäischenkommissionvorgestelltworden sindundüberdenerfolgderverordnungentscheiden.indiesemberichtwurden erhebliche Mängel in der nationalen Rechtsdurchsetzung festgestellt. DienachArtikel16derFluggastrechte-Verordnungzur Durchsetzungdieser VerordnunginBezugaufFlügevoninseinemHoheitsgebietgelegenenFlughäfenundFlügevoneinemDrittlandzudiesenFlughäfen zuständigebeschwerde-unddurchsetzungsstelleindeutschlandistdasluftfahrt-bundesamt (LBA).AuchdieDurchsetzungderRechtevonFluggästenmiteingeschränkterMobilitätsolldasLBAebensowiedieTransparenzbeiderAngabe vonflugpreisengewährleisten.inartikel16derfluggastrechte-verordnung heißtesdarüberhinaus: GegebenenfallsergreiftdieseStelledienotwendigen Maßnahmen,umsicherzustellen,dassdieFluggastrechtegewahrtwerden. DamitsindinsbesondereverhältnismäßigeundabschreckendeSanktionengemeint. AuseinemBerichtderBundesregierungimRahmenderSitzungdesAusschussesfürTourismusam27.Oktober2010sowiederAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN aufbundestagsdrucksache17/2626zufrage17ginghervor,dass bisende 2008 ( )insgesamt84ordnungswidrigkeitenverfahreneingeleitet wurden. DabeiwurdenBußgeldervon durchschnittlichca.3000euroverhängt. DazuliegenausbislangzweiAntwortenderBundesregierungaufdieKleinen AnfragenaufBundestagsdrucksachen17/2626und17/3107weitereZahlen vor.soheißtesinderantwortderbundesregierungaufbundestagsdrucksache17/2626zufrage17, SeitJahresmitte2009wurdeninweiteren1400 FällenOrdnungswidrigkeitenverfahreneingeleitet.Daverfahrensrechtlich nochnichtallefragenabschließendgeklärtwerdenkonnten,konnteüber DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 4. Februar 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dieseverfahrennochnichtabschließendbefundenwerden.daheristderzeit nochnichtabsehbar,inwievielenfällentatsächlicheinbußgeldzuverhängenist. DieBundestagsdrucksache17/2626istdatiertaufden22.Juli2010. SummasummarumergibtsichseitInkrafttretenderVerordnung (EG)Nr.261/ 2004biszudiesemZeitpunktalsoeineZahlvonknapp1484Ordnungswidrigkeitenverfahren. AusderBerichterstattungdesWDR markt am22.november2010liegen nunanderezahlenvor.dortheißtes: SeitInkrafttretenderVerordnung (EG) Nr.261/2004wurdenbiszum1.November2010insgesamt1910Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. AucheinetabellarischeAuflistungnachdeutschen,europäischenundnichteuropäischenFluggesellschaftenistdemWDRdemnachbekannt.Erkenntnisse, diebislang,unterverweisaufangeblichedatenschutzrechtlichebedenken,der BundestagsfraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENnichtmitgeteiltwordensind. AnzahleingeleiteterOrdnungswidrigkeitenverfahrennachJahrdesAnzeigeeingangs Typ Deutsche Luftfahrtunternehmen Europäische Luftfahrtunternehmen LuftfahrtunternehmenausDrittstaaten Gesamtergebnis Gesamtergebnis DieZahlenausderBerichterstattungimRahmenvonAusschusssitzungenund AntwortenderBundesregierungaufKleineAnfragenstimmennichtmitden hiervorliegendenzahlenüberein.sosindbis2008deutlichmehrals84ordnungswidrigkeitenverfahreneingeleitetworden.selbstbiszumzeitpunkt 22.Juli2010müssenmehrals1484Ordnungswidrigkeitenverfahrenvorgelegen haben. WährendandereEU-MitgliedstaatenbeijedempositivfestgestelltenVerstoß einbußgeldverhängen,wirdindeutschlandzwischen signifikanten und nichtsignifikantenfällen unterschieden (vgl. passengers/studies/doc/2010_02_evaluation_of_regulation_ pdf;s.57) Indeninsgesamt1910Ordnungswidrigkeitenverfahrenwurdebisdatonurin 34FällentatsächlicheinBußgeldverhängt.DieverhängtenBußgelderlagen dem Bericht des WDR zufolge zwischen und Euro. 1.WiehochgenauistangesichtsderderÖffentlichkeitvorliegenden,voneinanderabweichendenStatistikendieAnzahleingeleiteterOrdnungswidrigkeitenverfahren, aufgeschlüsselt nach Jahr des Anzeigeeingangs? MitStand4.Januar2011befandensich1716FälleinBearbeitung.Dieentsprechende Verteilung ist der folgenden Tabelle 1 zu entnehmen. Tab. 1 Anzahl eingeleiteter Bußgeldverfahren nach Jahr des Anzeigeeingangs Anzahl eingeleiteter OWi-Verfahren Gesamt

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ Warum weichen die kursierenden Zahlen so stark voneinander ab? DieunterschiedlicheHöhederangegebenenZahlenresultiertausdenverschiedenen Zeitpunkten der jeweiligen Anfrage. 3.GegenwelcheFluggesellschaftenrichtetesichauswelchenGründen,und inwelcherhöhebislangeinbußgeld (bittejedesder34miteinembußgeld belegtenordnungswidrigkeitenverfahreneinzelnnachdatumundfluggesellschaft auflisten)? AusdatenschutzrechtlichenErwägungenwerdenzudeneinzelnenLuftfahrtunternehmen keine Angaben der erbetenen Art herausgegeben. Bisher (Stand1.Dezember2010)wurdeninsgesamt37Bußgeldbescheideerlassen.DieentsprechendeVerteilungaufdeutscheLuftfahrtunternehmen (D), europäischeluftfahrtunternehmen (E)undLuftfahrtunternehmenausDrittstaaten (N) ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tab. 2 Anzahl erlassener Bußgeldbescheide nach Jahr des Anzeigeeingangs Gesamt D E N Gesamt BisEnde2008wurden21dieserBußgeldbescheideerlassen.EinweitererBescheidergingin2009.Dieübrigen15Bescheideergingenin2010.Eswurden Geldbußen in Höhe von bis Euro verhängt. 4.WievieleAnzeigensindbeimLBAseitderBerichterstattungimWDR- markt am8.november2010und22.november2010täglicheingegangen,undsinddiesezahlenzumbisherigentagesaufkommenüberdurchschnittlich hoch? DadasentsprechendestatistischeMaterialbishernochnichtvorliegt,kann hierzu derzeit keine Angabe gemacht werden. 5.HältesdieBundesregierungfürhinreichendabschreckendimSinneder ratiodereinschlägigenordnungswidrigkeitenbestimmungen,wennein BußgeldinHöhevon1000Euroverhängtwird,dieFluggesellschaftaber jedemfluggastbeiannullierungodermehralsdreistündigerverspätung zwischen 250 und 600 Euro zahlen müsste? DieHöhederGeldbußenhängtu.a.vonderBedeutungderOrdnungswidrigkeitunddemVorwurfab,derdenTätertrifft.FernerkönnendiewirtschaftlichenVerhältnissedesTätersberücksichtigtwerden ( 17Absatz3desGesetzesüberOrdnungswidrigkeiten OWiG).ZudemsolldieGeldbußedenwirtschaftlichenVorteil,denderTäterausderOrdnungswidrigkeitgezogenhat, übersteigen.reichtdasgesetzlichehöchstmaßhierzunichtaus,sokannes überschrittenwerden ( 17Absatz4OWiG).DieverhängtenGeldbußenwerdenalsausreichendpräventivundverhältnismäßigbewertet.ImÜbrigenwird aufdieantwortderbundesregierungzufrage17aufbundestagsdrucksache 17/4114 verwiesen.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.HältesdieBundesregierungfürmöglichundnaheliegend,dassFluggesellschaftenanstattalleInsasseneinesPassagierflugzeugsunaufgefordertzu entschädigen,liebereinbußgeldindergenanntenhöheinkaufnehmen, dasichdiesummederentschädigungenproflugzeugansonstenim Schnitt um einen Betrag von Euro bewegt? ZumöglichenwirtschaftlichenErwägungenderLuftfahrtunternehmenkanndie BundesregierungkeineEinschätzungabgeben.EinBußgeldbescheidschützt dieluftfahrtunternehmennichtdavor,entschädigungenanpassagierezahlen zumüssen.zutreffendistallerdings,dassdiesummederentschädigungenpro Flugzeug80000EuroundmehrbetragenundimEinzelfalldenvomPassagier gezahlten Reisepreis auch übersteigen kann. 7.HatdieBundesregierungbeziehungsweisehabendiezuständigenBundesministerienunddieihnennachgeordnetenBehördenfüreinzelneFluggesellschaftendenEntzugderFluglizenzerwogen,umdemauchinEinzelfällenbelegbaren,offenkundigenundgravierendenVollzugsdefizitderBestimmungenderFluggastrechteverordnungzuLastenderVerbraucherinnen und Verbraucher effektiv entgegenzutreten? Wenn nein, warum wurde davon Abstand genommen? DerEntzugeinerBetriebsgenehmigungzurSanktionierungvonVerstößen gegendiefluggastrechte-verordnungwürdegegendendurchdieverfassung garantiertengrundsatzderverhältnismäßigkeitverstoßen.diebetriebsgenehmigungkanngrundsätzlichnurinsolchenfällenentzogenwerden,indenendie Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 nicht mehr erfüllt werden. 8.WiebewertetdieBundesregierungdiestetenVersuchederFluggesellschaften,selbstbloße technischedefekte regelmäßigalsaußerordentliche und etwaige Ansprüche ausschließende Umstände vorzuschieben? BeabsichtigtsiedieSanktionierungdiesesoffenkundigenMissstandes oder hält sie dies für nicht erforderlich? Wenn nein, warum nicht? WievieleBeschwerdenmüssenausSichtderBundesregierungvorliegen, bevor von einem erheblichen Verstoß gesprochen werden kann? DieAngabenderLuftfahrtunternehmenwerdenimRahmenderAnhörungim Bußgeldverfahren geprüft und bewertet. 9.PrüftdasLBAinBeschwerdefällen,obessich beientsprechendenhäufungenvonbeschwerden umeineinzeldeliktodereinensystematischen Betrug der Fluggesellschaft handelt? Wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies bislang geschehen? WiegehtdasLBAdabeiimEinzelnenvor (bittebeschreibungdesentsprechenden Behördenverfahrens)? DerBundesregierungistnichtbekannt,obineinzelnenodermehrerenBeschwerdefällenderStraftatbestanddesBetrugesverwirklichtwordenist.Das LBAfolgtbeiderPrüfungvoneingehendenAnzeigenvonFluggästendem vorgegebenenablaufdesbußgeldverfahrens:ermittlungdesbetroffenen,also desvomfluggastangezeigtenluftfahrtunternehmens,beihinreichendemverdachteinerordnungswidrigkeit solltenichtausopportunitätsgründeneine

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4676 Einstellungerfolgen AnhörungdesBetroffenen.KommtdasLBAnachAbschlussseinerErmittlungenzudemErgebnis,dassalleVoraussetzungenzur AhndungeinerOrdnungswidrigkeitvorliegen,soerlässteseinenBußgeldbescheid.DiesermussdemBetroffenenzugestelltwerden.DerBetroffenekann gegendenbußgeldbescheideinsprucheinlegen.diesmussbinnenzwei Wochen nach der Zustellung erfolgen. DenjeweiligenUmständendesEinzelfalleskanndurchVerhängungeinerangemessenenGeldbußeRechnunggetragenwerden.Nach 108Absatz2derLuftverkehrs-Zulassungs-OrdnunginVerbindungmit 58Absatz1Nummer13des LuftverkehrsgesetzeskanneineGeldbußebiszu25000Euroverhängtwerden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 10.WasgedenktdieBundesregierungimHinblickaufdieBerichterstattung deswdrunddervombundesministeriumfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutzkofinanzierten,bundesweitenstudieder Verbraucherzentralen,dieam15.November2010inBerlinvorgestellt worden ist, zu tun, um die Rechte der Fluggäste besser durchzusetzen? Abwannhandeltessichnichtmehrum Einzelerfahrungen (vgl.antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/4114, zu Frage 11)? DieRechtevonFluggästenbeiAnnullierungen,NichtbeförderungundVerspätungsindinderVerordnung (EG)261/2004geregelt.FürÄnderungen dieserregelungenistdiebundesregierungnichtzuständig,daessichumeine abschließendegemeinschaftsrechtlicheregelunghandelt.dieeuropäische KommissionhatallerdingseinKonsultationsverfahrendurchgeführt,dasauf eineüberarbeitungderverordnung (EG)Nr.261/2004zielt.ImRahmendieses KonsultationsverfahrenshatdieBundesregierungsichfürweitereVerbesserungenderFluggastrechteausgesprochen.DieBundesministerinderJustizundder BundesministerfürVerkehr,BauundStadtentwicklunghabenzudemmitgemeinsamenSchreibenvom14.Juli2010andenVizepräsidentderEU-Kommission eine Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 angeregt. 11.WelcheMaßnahmenwurdendurchdasUnternehmeneasyJet ( )in Aussichtgestellt,diedieUnannehmlichkeiten,dieimZusammenhang mitflugannullierungenbzw.-verspätungenstehen,minimierensollen (vgl.bundestagsdrucksache17/3107,zufrage6),undwelchesanktionenwurdenseitensdeslbaimfalledesnichthandelnsbeziehungsweise erkennbarer Nichtumsetzung angedacht? EasyJethatdemLBAgegenüberdargelegt,dassbzw.wiedieBetreuungundInformationihrerFluggästeimFallderFlugstörungverbessertwerdensoll.Sohat EasyJetz.B.RahmenvereinbarungenmitHotelsinderNähedesFlughafens Schönefeld geschlossen, um Fluggäste kurzfristig unterbringen zu können. EingehendeAnzeigengegenEasyJetwerdendavonunabhängigimRahmen von Bußgeldverfahren verfolgt.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.WelchekonkretenMaßnahmensindmitdemUnternehmeneasyJetvereinbartworden,umdiebekanntgewordenen Unannehmlichkeiten zu minimieren? a) Worin genau bestanden diese Unannehmlichkeiten? DieinderVerordnung (EG)Nr.261/2004vorgesehenenUnterstützungsleistungen wurden nicht ordnungsgemäß erbracht. b)sinddiese Unannehmlichkeiten beianderenunternehmenauszuschließen? WirdderFragenachgegangen,obdieseauchbeianderenFluggesellschaften auftreten? WennvonLuftfahrtunternehmenUnterstützungsleistungennichterbrachtwerden,erlangtdasLBAinderRegelhievondurchAnzeigenKenntnisundwird daraufhin entsprechend tätig. c)werzeichnetzuständigundkontrolliert,dassdiegenanntenmaßnahmen durch das Unternehmen easyjet umgesetzt werden? DasLBAstehtmitdemLuftfahrtunternehmenEasyJetimKontakt.ImÜbrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13.Isteszutreffend,dassesbeimVollzugderBußgeldbescheidezuVerzögerungen kommt? Wennja,wielangedauerndieVerzögerungen,woraufberuhensie (bitte imeinzelnenaufschlüsseln),undbetrifftdiesausländischewienationale Unternehmen gleichermaßen? Beim Vollzug der Bußgeldbescheide kommt es nicht zu Verzögerungen. 14. Zahlen einzelne Unternehmen auffällig verspätet? Wennja,welchessinddieseUnternehmen,undworaufsinddieVerzögerungen aus Sicht des LBA zurückzuführen? Welchen möglichen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier? BislanghabenalleLuftfahrtunternehmenbestandskräftigeBußgeldbescheide fristgerecht bezahlt. 15.GibtessystematischeGründefürdieimVergleichzudeneingehenden Beschwerden recht geringe Anzahl von Bußgeldbelegung? Wenn ja, welche, und wie geht die Bundesregierung dagegen vor? Wennnein,welchessinddieGründefürdievergleichsweisegeringeAnzahl von Bußgeldbelegung? JedeeingehendeAnzeigewirdgeprüft,beientsprechendenAnhaltspunkten wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WorinliegendieGründefürdieachtBußgeldergegendeutscheUnternehmen,undgibteseineErklärung,warumesbisindasJahr2010offenbarnochdeutlichwenigerAnlässefüreinVorgehengegendeutscheUnternehmen gab? DiegenanntenBußgeldbescheidewurdengrößtenteilswegenVerstößengegen dieunterstützungs-undbetreuungsverpflichtungsowiewegenverstößengegen die Informationspflichten erlassen. 17.GegenwelchedeutschenUnternehmenkonkretrichtetensichdieBescheide? WelchesonstigenMaßnahmenhatdieFlugaufsichtdiesbezüglichergriffen? AusdatenschutzrechtlichenErwägungenwerdenzudeneinzelnenLuftfahrtunternehmen keine Angaben der erbetenen Art herausgegeben. 18.NachwelchenKriterienwirdzwischen signifikanten und nichtsignifikanten Verstößen unterschieden? DieEinstufungderBedeutungeinesVerstoßesliegtimErmessendesLBA, GrundlagehierfürsinddieAuswirkungen,diedieNichteinhaltungderVerordnung (EG) Nr. 261/2004 auf den Fluggast im Allgemeinen hat. 19.WiestehtdieBundesregierungÜberlegungengegenüber,dieAirlineszu einersofortigenauszahlungderentschädigungenundausgleichsleistungen auchohneverbraucherbeschwerden anzuhalten,undsienurim FalledeshinreichendenNachweiseseinesaußerordentlichenUmstands davon zu entlasten? HieltedieBundesregierungdiesenAnsatzgeradeauchimHinblickauf diebegrenztenpersonalkapazitätendeslbaundangesichtsdergroßen ProblemeinderRechtsdurchsetzungnichtfüreinepraktikableundsachgerechte Lösung? DieseÜberlegungenentsprechenbereitsdemgeltendenRecht:BerechtigteEntschädigungs-undAusgleichsleistungensindwiejedeandereGeldforderung sofortfällig, 271desBürgerlichenGesetzbuchs.Der außergewöhnlicheumstand isteineeinwendunggegenüberdembestehendesanspruchs,diedie Fluggesellschaftdarzulegenundzubeweisenhat.Selbstverständlichstehtes derfluggesellschaftfrei,dieanspruchsbegründendentatsachen (z.b.kein Vertragsschluss)zubestreitenundandereEinwendungen (z.b.verjährung)zu erheben.verbraucherbeschwerdensindnurfürdieeinleitungeinesbußgeldverfahrensrelevant,nichtfüraberfürdiedurchsetzungzivilrechtlicheransprüche. 20.Welchessind,nebendemAnzeigeaufkommen,weiteremöglicheIndikatorenbeiderBewertungderRechtsdurchsetzung (vgl.antwortder Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/4114, zu Frage 7)? Es wurden bislang keine weiteren Indikatoren identifiziert.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 21.WelchekonkretenMängelwurdenbeiden Vor-Ort-KontrollenanFlughäfen festgestellt (vgl.antwortderbundesregierungaufbundestagsdrucksache 17/4114, zu Frage 15)? DiefestgestelltenMängelbetrafenüberwiegenddenThemenkreis Information.MitdenbetreffendenLuftfahrtunternehmenwurdenVerbesserungsmaßnahmen vereinbart. 22.GehtdieBundesregierungstetsohnePositionierunginVorabgespräche zuverhandlungenübereu-vorlagen (vgl.antwortderbundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/4114, zu Frage 24)? Nein. ImHinblickaufeinePositionierungzuEU-VorlagenstimmtsichdieBundesregierungmitdemDeutschenBundestagundBundesratab.Hierbeiwerdendie Stellungnahmen der Länder und Verbände berücksichtigt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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