Wege zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit

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1 Grünliberale Partei Basel-Stadt Positionspapier Genehmigt Finanzplatz Schweiz Wege zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Vorstand Autor: Dr. Andreas Sturm am 28. April 2009 Inhalt 1. Geforderte Massnahmen 2. Situationsanalyse 3. Zielsetzung 4. Massnahmen auf Politischer Ebene 4.1 Proaktive Strategie und enge Kooperation 4.2 Zinsbesteuerungsabkommen ausweiten und effizient umsetzen 4.3 Effiziente Rechtshilfe 5. Finanzmarktregulierung 5.1 Security Lending und Leerverkäufe beschränken 5.2 Einführung Trennbankensystem prüfen 5.3 Derivatmärkte und Ratingagenturen strenger regulieren und überwachen 6. Bankenrecht i.w.s. 6.1 Eigenkapitalvorschriften und Risikomanagement 6.2 Geldwäschereigesetz überprüfen 6.3 Transparenz bei der Kommunikation der Bonität 7. Aktienrecht 7.1 Genehmigung Salär- und Bonussystem durch GV 7.2 Jährliche Einzelwahl des Verwaltungsrates und Abschaffung Depotstimmrecht und Organvertretung 8. Flankierende Massnahmen 8.1 Geldwertstabilität 8.2 Kein Einsitz des Staates im Verwaltungsrat von Banken 8.3 Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsförderung Grünliberale Partei Basel-Stadt Postfach 4001 Basel Tel

2 1. Geforderte Massnahmen Mit dem Ziel die Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität des Finanzplatzes auch im Interesse des Werkplatzes Schweiz wieder herzustellen, fordert die GLP Basel-Stadt folgende Massnahmen: 1. Politische Ebene - Proaktive Strategie und enge Kooperation mit andern führenden Staaten in der Vermögensverwaltung - Zinsbesteuerungsabkommen auf Dividenden, Vermögen und juristische Personen ausweiten - Besteuerung der Vermögensinhaber nach den Gegebenheiten ihres Herkunftslandes - Aktive Positionierung der Quellensteuer als effizientere und effektivere Lösung der Besteuerung für andere Staaten - Effiziente Rechtshilfe auch bei Steuerhinterziehung 2. Rechtliche Ebene - Security Lending und Leerverkäufe einschränken - Einführung Trennbankensystem prüfen - Derivatmärkte und Ratingagenturen strenger regulieren und überwachen - Eigenkapitalvorschriften und Risikomanagement für Banken verstärken - Verschärfung der Geldwäschereigesetzes, um die Herkunft der Vermögensinhaber sicherzustellen - Erhöhung der Transparenz von Banken (Bonität sowie Produkt- und Preispolitik) - Änderung der Salär- und Bonussysteme zu langfristigen Anreizen 3. Flankierende Massnahmen - Bekämpfung der Inflation - Von der Politik unabhängige Banken - Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im Finanzsektor 2. Situationsanalyse Weltweit verschulden sich zahlreiche Staaten. Mit milliardenschweren Konjunkturprogrammen versuchen sie, ihre Volkswirtschaften zu stützen. In diesem Umfeld verändern sich wirtschaftspolitische Prioritäten und Gepflogenheiten. Protektionismus und Wettbewerbsverzerrungen nehmen wieder zu. Wo das Geld fehlt, wird mit allen Mitteln versucht, sich solches zu beschaffen und als Folge davon wird verstärkt nach Steuersündern gesucht. Wegen der grossen Bedeutung des Bankensektors für die Schweizer Volkswirtschaft gilt es nun, möglichst rasch geeignete Massnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Schweizer Finanzplatzes zu erhalten. Den starken Druck, der auf die Schweiz ausgeübt wird, muss in geordnete Bahnen gelenkt werden. Das geht weit über die Diskussion hinaus, ob und wie das Bankengeheimnis bewahrt werden kann. Seite 2

3 3. Zielsetzung Damit sich die Märkte inklusive dem Finanzmarkt frei und zum Wohle aller Teilnehmer entfalten können, braucht es klare Regeln und entsprechende Kontrollmechanismen, um die Einhaltung der Regeln sicherzustellen. Dieses Regelsystem ist so auszugestalten, dass dessen Befolgung den Nutzen für den Einzelnen und für die Allgemeinheit optimiert. Rückkoppelungen und Kontrollmechanismen stellen dabei sicher, dass es zu keinen Kettenreaktionen kommt und das System sogar kollabieren könnte. Der Staat soll aber nur dort eingreifen und Regeln aufstellen, wo der Markt versagt oder die Marktteilnehmer nicht selbst in der Lage sind, das Funktionieren des Marktes sicherzustellen. Die folgenden Massnahmen stellen aus Sicht der Grünliberalen Partei Basel-Stadt mögliche Massnahmen dar, um die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu verbessern und das Vertrauen in die Schweizer Banken wieder zurückzugewinnen. Dazu muss die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz und die Governance bei den Banken verbessert werden. Die Schweizer Banken sind wieder zu dem zu machen, wofür sie einmal standen: Sicherheit, Solidität und Qualität. Neben politischen Schritten bedingt dies Anpassungen bei der Finanzmarktregulierung, beim Aktien- und Bankenrecht. 4. Massnahmen auf Politischer Ebene 4.1 Proaktive Strategie und enge Kooperation Die angeschlagene Reputation des Finanzplatzes Schweiz ist zu verbessern und langfristig zu schützen. Die Schweiz muss die Initiative zurückgewinnen. Sie soll mit proaktiver Kommunikation ihrerseits mit anderen Staaten, die im Bereich Vermögensverwaltungen eine führende Rolle spielen, Lösungen ausarbeiten, die nachhaltig sind, damit für die ganz grosse Mehrheit von Bankkunden, die keine Steuern hinterziehen, weiterhin das Bankgeheimnis bewahrt bleibt. 4.2 Zinsbesteuerungsabkommen ausweiten und effizient umsetzen Die bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen sind auf Dividenden, Vermögen und juristische Personen auszuweiten. Erst damit wird die Quellensteuer aus Sicht der ausländischen Steuerbehörde als wirksam und funktionierend wahrgenommen. Dieser Schritt muss mit Ländern wie den USA, England, Deutschland und Luxemburg abgestimmt werden, um die Quellenbesteuerung von Vermögen entsprechend dem Steuersystem des Heimatlandes der Eigentümer vorzunehmen. Es ist dabei sicherzustellen, dass die erhobene Quellensteuer dem entspricht, was der Eigentümer bei einer vollständigen Steuerdeklaration an sein Heimatland abführen müsste. Als Orientierung dienen die landesspezifischen Obergrenzen des Steuerfusses. Die Besteuerung und Auszahlung an die Steuerämter hat schnell und automatisch zu erfolgen, unter der Wahrung der Anonymität des Bankkunden. Diese Lösung muss in den kommenden Verhandlungen den anderen Staaten als effektive und effiziente Alternative zum Informationsaustausch nahe gelegt werden. Die ausländischen Steuerverwaltungen müssen davon überzeugt werden, dass die Besteuerung von ausländischem Kapital auf Schweizer Bankkonten zuverlässiger funktioniert, als wenn das Geld sonst irgendwo angelegt wird. 4.3 Effiziente Rechtshilfe Die Schweiz leistet schnell und nach klaren Regeln Rechtshilfe, wenn im Einzelfall ein Steuersubjekt das Steuerrecht respektive die Rechtsordnung in seinem Land verletzt. Das bedeutet die Ausweitung der Rechtshilfe auf den Tatbestand der Steuerhinterziehung bei nicht in der Schweiz wohnhaften Personen und Beibehaltung der bisherigen Regelung für Inländer. Das beinhaltet aber nicht einen automatischen über den Einzelfall hinausgehenden Datenaustausch. Dies sollte in einem solchen Umfeld auch nicht nötig sein. Seite 3

4 5. Finanzmarktregulierung 5.1 Security Lending und Leerverkäufe beschränken Diese Geschäfte wirken destabilisierend auf den Finanzmarkt, da sie negative Tendenzen verstärken, was zu gefährlichen Abwärtsspiralen führen kann. Beides ist deshalb einzuschränken oder ganz zu verbieten, was im Verlaufe der derzeitigen Krise zumindest teilweise und temporär geschehen ist. Es muss verhindert werden, dass insbesondere Hedge Funds und Raiders kurzfristig ihre Gewinne maximieren und dabei das Wohl der gesamten Volkswirtschaft gefährden. Das Verbot von Security Lending ist ein Schritt unter andern, um dies zu erreichen. 5.2 Einführung Trennbankensystem prüfen Es ist zu prüfen, ob ein Trennbankensystem (Geschäftsbanken und Investment Banken) eingeführt werden soll, so wie es in den USA mit dem Glass-Steagall Act 1933 gemacht wurde (was unter Präsident Bill Clinton 1999 jedoch wieder aufgelöst wurde). Damit können die Interessenkonflikte, die dem Universalbankensystem systemimmanent innewohnen (bei Kreditvergaben, Emissionen, Fondsverwaltungen, Derivaten, etc.), aufgelöst und die Kundenvermögen bei den Geschäftsbanken besser geschützt werden. Nach einer solchen Trennung können die höheren Risiken, welche Investmentbanken eingehen, nicht mit Einlagen aus den Geschäftsbanken refinanziert werden. 5.3 Derivatmärkte und Ratingagenturen strenger regulieren und überwachen In den Derivatmärkten wird häufig ein zugrunde liegender Vermögenswert in mehrere Finanzprodukte verpackt und so mehrfach gehandelt. Dazu kommt ein Markt mit vielen Teilnehmern und praktisch keiner Transparenz. Dies führt fast zwangsläufig zu Kettenreaktionen und Dominoeffekten, die auch auf die Realwirtschaft und damit auf das Leben jedes Einzelnen durchschlagen können. Es sind Systeme und Methoden zu entwickeln, wie die Transparenz auf den Derivatmärkten massiv erhöht werden kann. Die Haftung der Emittenten von Derivaten ist zu verschärfen. Es sind klare Anforderungen an die Deklaration und Kommunikation der Risiken solcher Produkte zu definieren. Dazu gehört, dass verboten wird, beim Rating von Finanzprodukten die zugrunde liegende Substanz und die Risiken von Finanzanlagen zu verschleiern oder herunter zu spielen. Die Mechanismen und Risiken von solchen komplexen Finanzprodukten müssen für die Anleger klar ersichtlich sein. Die Schweiz muss sich international dafür einsetzen, dass Ratingagenturen strikt reglementiert und überwacht werden und deren Unabhängigkeit sichergestellt wird. Das beinhaltet auch eine Überprüfung der Finanzierungsmodelle und die Möglichkeit einer Haftung von Ratingagenturen. 6. Bankenrecht i.w.s. 6.1 Eigenkapitalvorschriften und Risikomanagement Die Eigenkapitalvorschriften sind zu erhöhen und das Risikomanagement von Banken ist zu stärken. Es soll aber kein weiteres Dokumentationssystem analog SOX aufgebaut werden. Die Banken müssen stattdessen die Unabhängigkeit und die Kompetenz des Risikomanagements garantieren. Dieses ist analog einer internen Revision unabhängig dem Verwaltungsrat oder der Geschäftsleitung unterstellt. 6.2 Geldwäschereigesetz überprüfen Das Geldwäschereigesetz ist zu überprüfen und entsprechend den vorangegangenen neuen Zielen zu erweitern. Insbesondere müssen Banken lückenlos identifizieren, wer die Eigentümer des Vermögens sind und woher das Vermögen stammt. Das bezieht sich insbesondere bei der Inanspruchnahme von Mittelsmännern, bspw. Notare. Auf der Basis dieser Information wird dann wie weiter oben erwähnt das Steuersubstrat besteuert. Banken müssen damit für ihre Konteninhaber Seite 4

5 immer feststellen, in welchem Land diese steuerpflichtig sind. Die Konteninhaber wiederum müssen wissen, dass das absichtliche oder grob fahrlässige Unterlassen von wichtigen Angaben, beispielsweise ein Umzug von Land A nach Land B, zu Strafen führt bis hin zu einer Blockade des Vermögens und die Offenlegung der Konteninformationen. 6.3 Transparenz bei der Kommunikation der Bonität Neben schärferen Eigenkapitalvorschriften muss die Bank auch gegenüber ihren Kunden transparenter werden, so dass der Kunde die Bonität einer Bank besser einschätzen kann. Die Kunden sind aufgefordert, die Bonität ihrer Bank aktiv zu prüfen und zu hinterfragen. Konsumentenschutzorganisationen müssen hier ihrer Verantwortung nachgehen. Transparenz in der Produkt- und Preispolitik (Risiko- und Ertragsprofil, Retrozessionen) Damit die Kunden die Produkte und Empfehlungen der Banken verstehen und ihren Entscheid in der gesamten Tragweite verstehen können, müssen die Banken verpflichtet werden, das Risiko- und Ertragsprofil transparenter und aktiver zu kommunizieren. Das beinhaltet auch, dass die Banken zu mehr Transparenz bei den Kosten ihrer Produkte und Dienstleistungen verpflichtet werden. Hierzu gehört auch die Verpflichtung, die Höhe der Retrozessionen u.ä. im Voraus bekannt zu geben und mit dem Kunden die Handhabung derselben vertraglich zu regeln. Nur so kann der Kunde beurteilen, wie unabhängig sein Berater ihn in Finanzfragen berät. 7. Aktienrecht 7.1 Genehmigung Salär- und Bonussystem durch GV Gegen hohe Löhne ist dann nichts einzuwenden, wenn sie in einem angemessenen und nachvollziehbaren Verhältnis zur Leistung einer Person stehen. Die Einschätzung haben die Eigentümer vornehmen. Damit dies möglich ist, müssen die Gesellschaften zu höchster Transparenz verpflichtet werden. Im Aktienrecht muss verbindlich festgelegt werden, dass die GV das Salär- und Bonussystem (nicht die Höhe, sondern das System!) sowie den Entschädigungsbericht genehmigen muss. Diese Salär- und Bonussysteme müssen so aufgebaut sein, dass das Management und die Mitarbeiter starke Anreize zu langfristigem und risikobewusstem Handeln erhalten. Eine Möglichkeit ist, den Bonus über mehrere Jahre auszubezahlen, wobei Verluste mit den noch ausstehenden Boni der vergangenen Jahre verrechnet werden können. Die gegenwärtige Situation ist abzuschaffen, in welcher Einzelpersonen durch das Eingehen hoher Risiken kurzfristig ihren Bonus optimieren können. 7.2 Jährliche Einzelwahl des Verwaltungsrates und Abschaffung Depotstimmrecht und Organvertretung Damit die Eigentümer ihre Zustimmung oder Ablehnung insbesondere zu den Verwaltungsratsmitgliedern im Kompensationskomitee geben können, muss sich der Verwaltungsrat jährlich und einzeln zur Wahl stellen. Bei Anträgen des Verwaltungsrats müssen sich die unabhängigen Stimmrechtsvertreter bei fehlender konkreter Weisung der Stimme enthalten. Das absolute Mehr wird nach den abgegebenen Stimmen bemessen, Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. 8. Flankierende Massnahmen Der wichtigste Wettbewerbsvorteil für Banken ist ein sicheres makroökonomisches Umfeld mit einer starken Währung, klaren Regulierungen und stabilen politischen Verhältnissen mit einer strikten Aufgabenverteilung zwischen Politik, Notenbank und Wirtschaft. Seite 5

6 8.1 Geldwertstabilität Der Staat hat für ein stabiles politisches und gesetzliches Umfeld zu sorgen, in welchem die Banken wirtschaften. Das betrifft insbesondere die Unabhängigkeit der Notenbank bei der Sicherstellung eines stabilen Schweizer Frankens und der Bekämpfung der Inflation. Die gegenwärtige Ausweitung der globalen Geldmenge und die Erhöhung der Finanzausgaben der Staaten weltweit wird in naher Zukunft die Inflation anheizen. 8.2 Kein Einsitz des Staates im Verwaltungsrat von Banken Eine Verflechtung des Staates mit den Banken zum Beispiel mit Staatsvertretern im Verwaltungsrat lehnen wir ab. Der Staat kann auch so als wichtiger Kapitalgeber seinen Einfluss geltend machen und finanzielle Unterstützung mit klaren Bedingungen verknüpfen. 8.3 Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsförderung Der Staat muss die Innovation und die Konkurrenzfähigkeit des Heimmarktes und die internationale Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen seiner Kompetenz aktiv stärken. Dazu gehören beispielsweise die Abschaffung der Stempelsteuer oder die Förderung der Bildung und Forschung im Bereich Banken, Finanzwesen, Risikomanagement und Informatiksicherheit. Die Sicherheit im Informatik- und Telekommbereich ist zu fördern (zum Beispiel mit der Förderung von Verschlüsselungen, Zertifizierungsstellen etc.), den Standort Schweiz im Zeitalter des Internetbankings zu stärken. Seite 6

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