Bericht. der Abteilung Revision und Vergabe. des Lahn-Dill-Kreises. über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Solms

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1 Bericht der Abteilung Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreises über die Prüfung der Eröffnungsbilanz 2007 der Stadt Solms

2 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen Rechtliche Grundlagen, Prüfungsauftrag und umfang Inventar/Inventur Bilanzpositionen Aktiva Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen Lizenzen und ähnliche Rechte Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen Wald (Grundstücke einschließlich Aufwuchs Gemeindestraßen Wege und Plätze Grundstücke mit Verkehrsbauten, Brücken u. Tunnel Friedhofsanlagen Urnenwände u. -würfel Sonst. Kulturgüter, Naturgüter, Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Ausleihungen an Unternehmen, mit einem Beteiligungsverhältnis Wertpapiere des Anlagevermögens Beteiligungen Sonstige Ausleihungen Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen und -zuschüssen, Investitionsbeiträgen Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen Sonstige Vermögensgegenstände Flüssige Mittel Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzpositionen Passiva Eigenkapital Nettoposition Rücklagen und Sonderrücklagen Sonderposten Zuweisungen vom öffentlichen Bereich Zuschüsse vom nicht-öffentlichen Bereich...42 Seite 2 von 61

3 6.2.3 Investitionsbeiträge Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungen für Pensionen Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen Rückstellungen für Altersteilzeit Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen sonstige Rückstellungen Weitere Rückstellungspflichtige Sachverhalte Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen, Transferleistungen und Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie Investitionsbeiträgen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen Sonstige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzungsposten Anhang zur Eröffnungsbilanz Buchführung Software Abschlussvermerk...60 Seite 3 von 61

4 2 Abkürzungen Abs. Absatz AfA Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) AHK Anschaffungs- /Herstellungskosten AiB Anlagen im Bau BGA Betriebs- und Geschäftsausstattung BRW Bodenrichtwert EB Eröffnungsbilanz EKVO Eigenkontrollverordnung GemHVO-Doppik Gemeindehaushaltsverordnung Doppik HGB Handelsgesetzbuch HGO Hessische Gemeindeordnung i. d. R. in der Regel KDZ Kommunales Dienstleistungszentrum Wiesbaden KGRZ Kommunales Gebietsrechenzentrum KIV Kommunale Informationsverarbeitung in Hessen KVKR Kommunaler Verwaltungs-Kontenrahmen NSK NewSystemKommunal RAP Rechnungsabgrenzungsposten SoPo Sonderposten VV Verwaltungsvorschriften z. B. zum Beispiel Seite 4 von 61

5 3 Rechtliche Grundlagen, Prüfungsauftrag und umfang Die Stadt Solms hat mit Wirkung zum die Umstellung auf die Doppik als alleiniges Haushalts- und Rechnungssystem vollzogen. Die erforderliche Änderung der Hauptsatzung hat die Stadtverordnetenversammlung am beschlossen. Der Umstellungsprozess wurde durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne externe Beratung durchgeführt. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte mit Unterstützung der Fa. Kommunal Consult Thomas Becker, Wettenberg. Der Vertrieb und die Betreuung der Software erfolgt durch die ekom21, Gießen. Während des Umstellungsprozesses erfolgten zahlreiche Abstimmungen zwischen Verwaltung, Bürgermeister und der Abteilung Revision und Vergabe. Die Stadt Solms hatte zum , dem für die Prüfung maßgebenden Stichtag, Einwohner. Zur Stadt Solms gehören die Stadtteile Albshausen, Burgsolms, Niederbiel, Oberbiel und Oberndorf. Der Verwaltungssitz mit Rathaus befindet sich in Burgsolms, Oberndorfer Straße 20. Bürgermeister der Stadt Solms ist Herr Jörg Ludwig, Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung ist Herr Hans-Günter Anschütz. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz (EB) erfolgte durch die Abteilung Revision und Vergabe des Lahn-Dill-Kreises als zuständiges Rechnungsprüfungsamt im Sinne des 129 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit 131 Abs. 1 HGO und 59 Abs. 5 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik). Ziel der Prüfung war in sinngemäßer Anwendung des 108 Abs. 3 und 4 HGO in Verbindung mit 114o HGO und den 35 ff GemHVO-Doppik unter Beachtung des 59 GemHVO- Doppik festzustellen, ob die EB sowie der Anhang ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Solms ergeben. Die Prüfung der EB 2007 erfolgte in dem Zeitraum vom bis zum mit Unterbrechungen durch die Prüfer Reiner Pausch, Volker Rühl, Detlef Thor und Heike Witkop. Das Eröffnungsgespräch fand am statt. Die Schlussbesprechung erfolgte am Seite 5 von 61

6 Der erste Entwurf der EB zum Stichtag wurde der Abteilung Revision und Vergabe am zur Prüfung vorgelegt. Dieser Entwurf beinhaltete die Ergebnisse der zu bewertenden Aktiva und Passiva und Erläuterungen zu den vorgenommenen Bewertungen. Weiterhin standen der Abteilung Revision und Vergabe für die einzelnen Bilanzpositionen begründende Unterlagen in Papier- und Dateiform zur Verfügung. Im Rahmen der Prüfung wurden Teile der EB, aufgrund der Feststellungen der Abteilung Revision und Vergabe hin, seitens der Stadt Solms korrigiert. Nach Abschluss der Prüfungshandlungen legte die Stadt Solms am die endgültige Fassung der EB vor, die nach Eingabe der Eröffnungsbilanzpositionen in das eingesetzte Buchführungsprogramm NewSystemKommunal (NSK) der Fa. Infoma Software Consulting GmbH mit Sitz in Ulm (Infoma) aus der Buchhaltung erzeugt wurde. Die EB 2007 (Gesamtvermögensrechnung) der Stadt Solms hat eine Bilanzsumme in Höhe von ,71. Einen ersten Überblick über die Bilanzstruktur zeigt die folgende Tabelle: AKTIVA WERT IN ANTEIL AN DER BILANZSUMME Anlagevermögen ,09 95,89% Umlaufvermögen ,03 4,07% Rechnungsabgrenzungsposten ,59 0,04% SUMME AKTIVA ,71 PASSIVA WERT IN ANTEIL AN DER BILANZSUMME Eigenkapital ,97 63,46% Sonderposten ,12 7,71% Rückstellungen ,10 7,71% Verbindlichkeiten ,46 19,05% Rechnungsabgrenzungsposten ,06 2,07% SUMME PASSIVA ,71 Seite 6 von 61

7 Hinweis Gem. 108 Abs. 5 HGO weisen wir auf folgendes hin: Ergibt sich bei der Aufstellung der Bilanz für ein späteres Haushaltsjahr, dass in der EB Vermögensgegenstände oder Schulden nicht oder fehlerhaft angesetzt worden sind, so ist in der späteren Bilanz der Wertansatz zu berichtigen oder der unterlassene Ansatz nachzuholen. Dies gilt auch, wenn die Vermögensgegenstände oder Schulden am Bilanzstichtag nicht mehr vorhanden sind, jedoch nur für die auf die Vermögensänderung folgende Bilanz. Eine Berichtigung kann letztmalig in der vierten der EB folgenden Bilanz vorgenommen werden. Vorherige Bilanzen sind nicht zu berichtigen. Auskünfte im Rahmen der Prüfung erteilten: Frau Bettina Freitag Leiterin Finanzabteilung und Projektleiterin Doppik Frau Birgit Schnautz stellvertr. Leiterin Finanzabteilung und Anlagenbuchhaltung Frau Tanja Bangel Leiterin Amt I, Zentrale Dienste Frau Gabriele Leue Kassenleiterin Herr Hans-Werner Fuchs Leiter Amt II, Bürger, Bau und Ordnung Verschiedene Mitarbeiter(innen) der Finanzverwaltung und der Bauverwaltung der Stadt Solms Mit Schreiben vom legte der Bürgermeister; Herr Ludwig, eine Vollständigkeitserklärung vor, nach der die Stadt Solms bei der Aufstellung der EB 2007 alle bekannten und relevanten Sachverhalte berücksichtigt hat. Die Prüfung der Abteilung Revision und Vergabe beschränkte sich auf ausgewählte wesentliche Bilanzpositionen. Hierbei wurden die Bilanzansätze anhand der vorgelegten Unterlagen in Stichproben nachvollzogen. Seite 7 von 61

8 4 Inventar/Inventur Gem. 108 Abs. 3 HGO in Verbindung mit 35 GemHVO-Doppik ist die Stadt Solms verpflichtet, zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungsführung nach den Regeln der doppelten Buchführung und danach für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres ihre Grundstücke, Forderungen und Schulden, den Betrag des baren Geldes sowie ihre sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben (Inventar). Die körperlichen Vermögensgegenstände sind durch eine körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) zu erfassen. Die Stadt Solms hat ihre Vermögensgegenstände und Schulden in einem Inventar zusammengefasst. Hierfür wurden die Grundstücke, die Bauten, das Infrastrukturvermögen, die Anlagen im Bau, die Finanzanlagen, die Forderungen und die Schulden im Rahmen einer Buchinventur erfasst. Das bestehende Bestandsverzeichnis wurde zur Überprüfung an die Fachämter gegeben. Die Überprüfung fand von 2004 bis Ende 2006 statt. Auf eine weitere körperliche Bestandsaufnahme wurde verzichtet. Die für die Inventur Verantwortlichen haben bestätigt, dass zum Bilanzstichtag keine größeren Lagerbestände (im Wert von mehr als Euro) bestanden. Die Unterlagen und das daraus erstellte Inventar wurden der Abteilung Revision und Vergabe zur Prüfung vorgelegt. Nach Abschluss der Prüfung kann festgestellt werden, dass das Inventar die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden der Stadt Solms im Wesentlichen ordnungsgemäß wiedergibt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurden von der Stadt Solms im Anhang zur EB 2007 unter Angabe der jeweiligen Bilanzposition angegeben und erläutert. Auf die Ausführungen unter der Tz. 7 dieses Berichtes wird an dieser Stelle verwiesen. Seite 8 von 61

9 5 Bilanzpositionen Aktiva 5.1 Anlagevermögen Zum Anlagevermögen werden die Vermögenswerte zusammengefasst, die langfristig den Aufgaben und dem Geschäftsbetrieb der Kommune dienen (in Anlehnung an 247 Abs. 2 HGB, Umkehrschluss aus 58 Nr. 35 GemHVO Doppik). Wesentliche Bestandteile des Anlagevermögens sind im Regelfall die immateriellen Vermögensgegenstände (z. B. Lizenzen und andere Nutzungsrechte), Sachanlagen (z. B. Grundstücke, Gebäude, bewegliche Sachanlagen der Betriebs- und Geschäftsausstattung) sowie Finanzanlagen (z. B. Anteile an verbundenen Unternehmen) Das Kriterium einer dauerhaften betrieblichen Nutzung ist nicht erfüllt im Falle des geplanten Verbrauches, einer beabsichtigten Verarbeitung oder Veräußerung eines Vermögenswertes. Bilanzansatz des gesamten Anlagevermögens in der EB 2007 der Stadt Solms: Stand zum ,09 Das Anlagevermögen der Stadt Solms besteht aus Immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen und Finanzanlagen. Für die Bildung der Wertansätze des Anlagevermögens sind die Regelungen der 40, 41, 43 in Verbindung mit dem 59 GemHVO-Doppik maßgebend. Die Stadt hat bei der Bilanzierung des Anlagevermögens unterschiedliche Abschreibungs- Tabellen angewendet. Auf den Leitfaden Inventarisierungs- und Bewertungsrichtlinien der Stadt Solms wird hierzu verwiesen. Auf die Prüfung der einzelnen Bilanzpositionen des Anlagevermögens der Stadt Solms wird im Folgenden unter den Tz bis näher eingegangen. Seite 9 von 61

10 5.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände sind Vermögensteile, die nicht körperlich bzw. nicht gegenständlich sind, sondern Rechte oder andere wirtschaftliche Werte darstellen (beispielsweise Softwareprogramme, Konzessionen, Lizenzen, auch geleistete Investitionszuwendungen). Immaterielle Vermögensgegenstände gelten weder als unbewegliches noch als bewegliches Anlagevermögen. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände dürfen nicht aktiviert werden. Bilanzansatz Immaterielle Vermögensgegenstände in der EB 2007 der Stadt Solms: Stand zum ,02 Dieser Wert gliedert sich in die Einzelpositionen Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte und Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse auf Konzessionen Lizenzen und ähnliche Rechte Bilanzansatz Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte in der EB 2007 der Stadt Solms: Stand zum ,70 Unter der Einzelposition Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte sind die von der Stadt genutzten Softwarelizenzen (z. B. Lizenz für das bei der Stadt eingesetzte Zeiterfassungssystem) und DV-Programme (z. B. Software für das verwendete Finanzbuchhaltungsprogramm) mit den entsprechenden Anschaffungskosten vermindert um die jeweilige Absetzung für Abnutzung (AfA) im folgenden auch als Abschreibung bezeichnet zutreffend bilanziert. Seite 10 von 61

11 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse Bilanzansatz Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse in der EB 2007 der Stadt Solms: Stand zum ,32 Bei dem aktivierten Wert handelt es sich um eine Zuweisung zur Errichtung einer Löschwasserleitung im Gewerbegebiet Oberbiel Ost. Weil die Wasserversorgung durch die Stadtwerke Solms erfolgt, wurden die Kosten als Zuweisungen aktiviert. Die Wasserleitungen befinden sich im Eigentum der Stadtwerke Sachanlagen Bei Sachanlagen handelt es sich um körperliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Diese werden unterteilt in unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (inkl. der Aufbauten/Gebäude), Infrastrukturvermögen (z. B. Straßen, Brücken), Gebäude auf fremdem Grund und Boden, Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler, Maschinen und technische Anlagen und Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattungen und Anlagen im Bau. Bilanzansatz des gesamten Sachanlagenvermögens in der EB 2007 der Stadt Solms: Stand zum ,50 Dieser Wert unterteilt sich in die Einzelpositionen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung Andere Anlagen, Betriebs-, Geschäftstausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Seite 11 von 61

12 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte Bilanzansatz Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte in der EB 2007 der Stadt Solms: Stand zum ,00 Unter dieser Position sind die städtischen Grundstücke bilanziert. Diese lassen sich unterteilen in: unbebaute Grundstücke Grünflächen Ackerland sonstige unbebaute Grundstücke bebaute Grundstücke mit eigenen Bauten mit Verkehrsbauten Die Erfassung a l l e r städtischen Grundstücke für die EB 2007 erfolgte auf der Grundlage der Flächennutzungspläne, der automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) sowie durch einen Abgleich der Daten aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) durch die Fa. KC Becker. Die Bewertung der Grundstücke stützt sich auf die Regelungen im Bewertungsleitfaden der Stadt Solms. Die dort festgelegten Bewertungsgrundsätze und Einzelfestlegungen entsprechen im Wesentlichen den Verwaltungsvorschriften zu 59 [Erstmalige Bewertung Eröffnungsbilanz] GemHVO-Doppik, Tz. 7. und 8.8. Bei vielen Grundstücken konnten die tatsächlichen Anschaffungskosten nachträglich nicht mehr ermittelt werden. Daher wurden diese Grundstücke mit den Bodenpreisen, die sich aus den Bodenrichtwerten (BRW) ableiten, angesetzt. Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen für den Bereich des Lahn-Dill- Kreises ermittelt. Rechtsgrundlage für die Bildung und das Tätigwerden dieses Gutachterausschusses ist das Baugesetzbuch ( 192 ff). Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist beim Amt für Bodenmanagement in Marburg eingerichtet. Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung und wertet sie aus. Nach 196 Baugesetzbuch sind aufgrund der Kaufpreissammlung durchschnittliche Lagewerte (Bodenrichtwerte) für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln. Die Bodenrichtwerte gehen von Grundstücken mit durchschnittlicher Größe, Bebaubarkeit und Zuschnitt aus. Bei der Bewertung der Grundstücke der Stadt Solms mit Bodenpreisen wurden in allen Fällen die Werte zum Stichtag zugrunde gelegt. Seite 12 von 61

13 Unbebaute Grundstücke Bei unbebauten Grundstücken mit naturbelassener bzw. nicht gestalteter Fläche ist in der Regel nur der Grund und Boden zu bewerten. Stellen Aufwuchs und Aufbauten aber selbstständige Vermögensgegenstände dar, sind diese zusätzlich und gesondert zu bewerten. Grünflächen / Grünland Hier werden landwirtschaftliche genutzte Flächen u. a. Weiden, Obstbaumwiesen ausgewiesen. Die Erfassung der Grundstücke der Nutzungsart Grünflächen/Grünland erfolgte für die EB 2007 auf der Grundlage von bereits vorhandenen Bestandsverzeichnissen. Die Bewertung erfolgte bei der überwiegenden Anzahl der Grundstücke mit dem niedrigsten Bodenrichtwert (BRW) der jeweiligen Gemarkung bzw. mit dem BRW der umliegenden Grundstücke. In einigen wenigen Fällen wurden die Grundstücke mit ihren tatsächlichen Anschaffungskosten bewertet. Die Prüfung erstreckte sich auf die Plausibilität des vorgelegten Datenmaterials und in Stichproben auf den Eigentumsnachweis sowie evtl. Nutzungs-, Verfügungs- oder Verwertungsbeschränkungen. Zu diesem Zweck wurden für die ausgewählten Stichproben Lagepläne eingesehen und Ortsbesichtigungen durchgeführt. Die Erfassung und Bewertung der Grünflächen wurde sachgerecht durchgeführt. In die EB 2007 ist für insgesamt 420 Grundstücke dieser Nutzungsart ein Buchwert in Höhe von ,11 eingestellt. Ackerland Hier werden die landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgewiesen. Die Erfassung der Grundstücke der Nutzungsart Ackerland erfolgte für die EB 2007 auf der Grundlage von bereits vorhandenen Bestandsverzeichnissen. Die Bewertung erfolgte bei der überwiegenden Anzahl der Grundstücke mit dem niedrigsten Bodenrichtwert (BRW) der jeweiligen Gemarkung. In wenigen Fällen wurden die Grundstücke mit ihren tatsächlichen Anschaffungskosten bewertet. Die Prüfung erstreckte sich auf die Plausibilität des vorgelegten Datenmaterials. Die Erfassung und Bewertung des Ackerlandes wurde sachgerecht durchgeführt. In die EB 2007 ist für insgesamt 434 Grundstücke dieser Nutzungsart ein Buchwert in Höhe von ,24 eingestellt. Seite 13 von 61

14 Sonstige unbebaute Grundstücke Hier werden u. a. die Friedhöfe, Sportplätze, Spiel und Bolzplätze, Grünanlagen, Schutzflächen, unbebaute Baugrundstücke und Gewerbegrundstücke ausgewiesen. Die Erfassung und Bewertung der Grundstücke der Nutzungsart Sonstige unbebaute Grundstücke erfolgte für die EB 2007 erfolgte durch die Fa. KC Becker. Für die Bewertung wird auf das Gutachten der Fa. KC Becker verwiesen. Insgesamt sind 97 Grundstücke mit einem Buchwert von ,50 als sonstige unbebaute Grundstücke ausgewiesen. Die Prüfung erstreckte sich auf die Plausibilität des vorgelegten Datenmaterials und in Stichproben auf evtl. Nutzungs-, Verfügungs- oder Verwertungsbeschränkungen. Zu diesem Zweck wurden für die ausgewählten Stichproben, Lagepläne eingesehen und die Ortsbesichtigungen durchgeführt. Die Erfassung und Bewertung der Sonstigen unbebauten Grundstücke wurde sachgerecht durchgeführt. Seite 14 von 61

15 Bebaute Grundstücke Bei der Bewertung der bebauten Grundstücke sind der Grund und Boden sowie die Gebäude bzw. Aufbauten getrennt voneinander zu erfassen und zu bewerten. Bebaute Grundstücke mit eigenen Bauten Hier werden u. a. die Grundstücke von Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehäusern, Kindergärten, gemeindeeigenen Wohnhäusern, Straßen, Plätze und Wasserflächen ausgewiesen. Die Erfassung der Grundstücke der Nutzungsart Bebaute Grundstücke mit eigenen Bauten erfolgte für die EB 2007 durch die Fa. KC Becker. Die Bewertung der Grundstücke von Verwaltungs- und Betriebsgebäuden, Kindergärten und Wohnbauten erfolgte mit dem Bodenrichtwert (BRW) der umliegenden Grundstücke in der jeweiligen Gemarkung. Einige wenige Grundstücke wurden mit ihren tatsächlichen Anschaffungskosten, andere mit gutachterlich ermittelten Werten bewertet. Die Prüfung erstreckte sich auf die Plausibilität des vorgelegten Datenmaterials und in Stichproben auf evtl. Nutzungs-, Verfügungs- oder Verwertungsbeschränkungen. Zu diesem Zweck wurden für die ausgewählten Stichproben Lagepläne eingesehen und Ortsbesichtigungen durchgeführt. Anpassungen der Wertansätze der Grundstücke insbesondere wegen der Größe, Lage und des Zuschnittes wurden nicht vorgenommen. Dies wurde bei der Bewertung der Grundstücke durch unterschiedliche Nutzungsarten berücksichtigt. Die Erfassung und Bewertung der Bebauten Grundstücke mit eigenen Bauten wurde sachgerecht durchgeführt. In die EB 2007 ist für insgesamt 2248 Grundstücke dieser Nutzungsart ein Buchwert in Höhe von ,15 eingestellt. Bebaute Grundstücke mit Verkehrsbauten Hier werden u. a. die Grundstücke von Straßen, Wegen und Plätzen ausgewiesen. Die Erfassung der Grundstücke der Nutzungsart Bebaute Grundstücke mit Verkehrsbauten erfolgte für die EB 2007 auf der Grundlage der von der Fa. KC Becker erstellten Bestandsverzeichnissen. Die Bewertung erfolgte bei der überwiegenden Anzahl der Grundstücke mit dem niedrigsten Bodenrichtwert (BRW) der jeweiligen Gemarkung. Seite 15 von 61

16 Zusammenfassend kann folgendes festgestellt werden: Die Prüfung dieser Bilanzposition war mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Aufgrund der Prüfung wurde die Fa. KC Becker mit der Überarbeitung der Grundstücksbewertung beauftragt. In Kooperation mit der Projektleitung wurde der Wert um doppelt erfasste Grundstücke im Bereich der Forstwirtschaft und der Stadtwerke zugeordnete Grundstücke bereinigt. Die ursprünglich bestehende Differenz zwischen Anlagenbuchhaltung und Eröffnungsbilanz laut Finanzbuchhaltung in Höhe von ,14 Euro resultierte aus einem Vorgang, der auf das Jahr 1999 zurückgeht und aus technischen Gründen zunächst als Anlageabgang Grundstücke erfasst wurde. Es handelt sich jedoch um eine Restzahlung aus einer Sicherungsvereinbarung, die letztlich erst Anfang 2010 beglichen wurde. In den ursprünglich vorgelegten Unterlagen waren Grundstücke enthalten. Die Anzahl reduzierte sich auf nach Prüfung. Der Wert der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte betrug in der ersten zur Prüfung vorgelegten Eröffnungsbilanz noch ,86 und reduzierte sich um ,86 in der nun vorzulegenden geprüften Eröffnungsbilanz auf ,00. Der nunmehr ermittelte Wert entspricht den tatsächlichen Vermögensverhältnissen der Stadt Solms Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken Bilanzansatz Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken in der EB 2007 der Stadt Solms: Stand zum ,30 Unter dieser Position sind a l l e städtischen Gebäude bilanziert. Diese lassen sich unterteilen in: Kindergärten, -tagesstätten, Jugend- und Freizeiteinrichtungen Sportanlagen, Schwimm- und Hallenbäder Bürgerhäuser und Büchereien Brand- und Katastrophenschutzeinrichtungen (u. a. Feuerwehrgerätehäuser in den einzelnen Stadtteilen) Leichenhallen, sonstige Friedhofsgebäude Sonstige Betriebsgebäude (z. B. Bauhof) Verwaltungsgebäude (Rathaus) Seite 16 von 61

17 Wohngebäude (u. a. Wohnungen in Kindergärten und Feuerwehrgerätehäusern, Notunterkünfte, sonstige städtische Wohnhäuser und Wohnungen) Die Erfassung a l l e r städtischen Gebäude erfolgte für die EB 2007 auf der Grundlage einer Buch- bzw. Beleginventur. Die Bewertung a l l e r Gebäude stützt sich auf die Regelungen in der Bewertungsrichtlinie der Stadt Solms Die dort festgelegten Bewertungsgrundsätze und Einzelfestlegungen den Verwaltungsvorschriften zu 59 [Erstmalige Bewertung Eröffnungsbilanz] GemHVO-Doppik, Tz , 8.7. Zunächst gilt für die Gebäudebewertung der folgende Grundsatz: Gebäude und andere Bauten, die innerhalb von fünf Jahren vor dem Stichtag der EB hergestellt oder angeschafft wurden, sind mit ihren tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen. Es wird zudem ein Wertabschlag für die zwischenzeitliche Nutzung im Wege der linearen Abschreibung ermittelt. Wenn für die EB die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden können, werden für die Bewertung von Gebäuden Ersatzwerte herangezogen. In der Regel erfolgt die Ersatzbewertung im Rahmen des Sachwertverfahrens. Anzuwenden ist dabei die Bewertung nach Normalherstellkosten (NHK), z. B. das NHK Verfahren, das in den Wertermittlungsrichtlinien des Bundes vorgegeben ist. Die Bewertung der städtischen Gebäude erfolgte anhand der tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten, nach Versicherungswerten 1914 oder nach externen Gutachten. Die Prüfung erstreckte sich auf die Plausibilität des vorgelegten Datenmaterials und in Stichproben auf die korrekte Wertermittlung im Einzelfall, sowie evtl. Nutzungs-, Verfügungs- oder Verwertungsbeschränkungen. Zu diesem Zweck wurden für die ausgewählten Stichproben die Unterlagen zur Wertermittlung und Lagepläne vorgelegt. Der Nachweis der Anschaffungs- und Herstellungskosten erfolgte u. a. durch Vorlage von Rechnungsbelegen und geprüften Verwendungsnachweisen. Die Nutzungsdauer der städtischen Gebäude wurde mit generell 50 Jahren angesetzt. Bei verschiedenen Gebäuden wurden für den Instandhaltungsstau auf Hinweis der Revision Abschläge vorgenommen. Die Mängel wurden jeweils in Kurzform beschrieben. Die Stichprobenprüfung durch die Abteilung Revision und Vergabe ergab, dass die Wertermittlung nach 1914 Versicherungswerten aufgrund der von der Sparkassenversicherung bereitgestellten Unterlagen rechnerisch fehlerhaft war. Die Bewertungen wurden entsprechend der Feststellungen korrigiert. Seite 17 von 61

18 Der Wert der Außenanlagen wurde nicht getrennt von den Gebäudewerten ermittelt und somit auch nicht separat bilanziert. Wir empfehlen bei künftigen Baumaßnahmen die Kosten der Außenanlagen in jedem Fall separat zu bilanzieren und mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren abzuschreiben. Zusammenfassend kann folgendes festgestellt werden: Die Erfassung und Bewertung der Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken wurde insgesamt gesehen vorsichtig und somit auch sachgerecht durchgeführt. Die nachstehende Tabelle gibt abschließend einen kurzen Überblick der in die EB 2007 eingestellten Bilanzwerte. Anlagenbuchungsgruppe Bilanzwert in Bezeichnung sonstige Anmerkungen ,07 Kindergärten, -tagesstätten, Jugend- u. Erhöhung um Freizeiteinrichtungen , ,10 Sportanlagen, Schwimm- u. Hallenbäder ,64 Minderung um ,35 Theater, Bürgerhäuser, Büchereien/Bibliotheken ,31 Erhöhung um ,29 Brand- u. Katastrophenschutzeinricht. Erhöhung um , ,07 Leichenhallen, sonst. Friedhofsgebäude Keine Veränderungen im Rahmen der Prüfung ,30 Sonst. Betriebsgebäude Minderung um , ,74 Verwaltungsgebäude Erhöhung um , ,38 Wohngebäude Erhöhung um ,82 Summe: ,30 Erhöhung um insg ,41 Minderung um insg ,85 Summe ,56 Seite 18 von 61

19 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen Bilanzansatz Infrastrukturvermögen in der EB 2007 der Stadt Solms: Stand zum ,28 Diese Position lässt sich unterteilen in: Gemeindestrassen incl. Gehwege Wege, Plätze Grundstücke mit Verkehrsbauten, Brücken und Tunnel Kulturgüter Öffentliche Grünflächen Friedhofsanlagen Urnenwände und würfel Sonstige Kulturgüter u. Naturgüter Deiche und Polder Wald ( Grundstück incl. Aufwuchs) Die Erfassung des g e s a m t e n städtischen Infrastrukturvermögens erfolgte für die EB 2007 auf der Grundlage einer Buch- bzw. Beleginventur. Die im Inventur- und Bewertungsleitfaden der Stadt Solms festgelegten Bewertungsgrundsätze und Einzelfestlegungen entsprechen im Wesentlichen den Verwaltungsvorschriften zu 59 [Erstmalige Bewertung Eröffnungsbilanz] GemHVO-Doppik, Tz Wald (Grundstücke einschließlich Aufwuchs Die Stadt Solms hat die forstwirtschaftlich genutzten Waldflächen entsprechend den Verwaltungsvorschriften mit den Grundstücken einschließlich des Aufwuchses der Anlagebuchungsgruppe 066 und damit dem Infrastrukturvermögen zugeordnet. Der Bilanzierungswert für den Stadtwald Solms insgesamt beträgt 9,61 Mio., davon für den Waldboden rd. 2,65 Mio. und für den Aufwuchs rd. 6,96 Mio.. Seite 19 von 61

20 Der angesetzte Wert für den Waldbestand ist aus einem Gutachten von Hessen Forst vom 12. Oktober 2007 entnommen. Aus Kostengründen erfolgte lediglich eine Überschlagskalkulation. Grundlage bilden die Daten des Forsteinrichtungswerkes mit Stichtag Der rd ha große Stadtwald setzt sich aus rd ha Baumbestands- und rd. 53 ha Nebenflächen zusammen. Zu den Nebenflächen gehören z.b. Waldwege über 5m Breite, Holzlagerplätze, Wiesen, Abbauflächen, Leitungstrassen, Erhohlungs - Wildäsungs- und Biotopschutzflächen. Die Ermittlung der Bilanzwerte für den Waldboden und für den Waldbestand ( Aufwuchs ) erfolgt nach dem Vorsichtsprinzip gemäß der GemHVO-Doppik. Die Erfassung und Bewertung ist sachgerecht durchgeführt worden. Ein Bewertungsabschlages von 30% für den Aufwuchs und 55% für den Waldboden wurde berücksichtigt und in dem Gutachten ausführlich erläutert. Der Ausgangs- Bodenwert für die Waldbilanzierung ist mit rd. 0,23 /m² festgelegt. Dieser Durchschnittswert wird auch für die Nebenflächen unterstellt. Somit errechnet sich ein Bilanzwert für den Waldboden in Höhe von rd. 2,65 Mio. Der Wert für den Baumbestand ist mit 0,60 /m² ermittelt und ergibt einen Bilanzwert für den Waldbestand in Höhe von rd. 6,96 Mio.. Die mit der Bewertung von Grund und Boden der Stadt Solms beauftragte KC Becker hat das der Bewertung zugrunde liegende Flächenwerk von Hessen - Forst mit dem gemeindlichen Kataster abgeglichen und der Stadt Solms in NSK übergeben. KC Becker hat mit 1.114,55 ha Waldfläche rund m² weniger Fläche ermittelt als das Gutachten von Hessen-Forst. Die festgestellten fehlerhaften Erfassungen im NSK wurden korrigiert. Der Bilanzierungswert für den Stadtwald Solms beträgt 9,61 Mio Gemeindestraßen Hier werden die innerörtlichen Straßen (Straßenkörper, Gehwege u. Seitenstreifen, bestehend aus Deckschicht, Tragschicht und Unterbau) im gesamten Stadtgebiet (Kernstadt und Stadtteile) ausgewiesen. Dabei bilden die einzelnen Bestandteile eine Bewertungsgesamtheit und werden nicht voneinander getrennt erfasst und bewertet. Auf eine Ermittlung der tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten wurde teilweise, insbesondere bei älteren Straßen verzichtet, weil dies nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden und durch die Bauabteilung nicht leistbar gewesen wäre. Seite 20 von 61

21 Mit der Erfassung des kommunalen Infrastrukturvermögens wurde deshalb die Firma KC Thomas Becker beauftragt und hierfür folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - ALK- und ALB-Daten - Digitale Orthophotos - Auflistung aller Straßen mit Baujahr und AHK s Die Bestandserfassung aller werthaltigen Straßen und der Beschilderungseinrichtungen erfolgte durch Begehungen und Befahrungen. Die Belagarten wurden vor Ort nach Fläche (durch Begehung) und Zustand (durch Inaugenscheinnahme) erfasst. Bei der Begehung wurden die Straßen in einzelne Netzknoten aufgeteilt, so dass eine Straße aus mehreren Abschnitten besteht. Die Zustandsklassen (der Belagsarten) wurden in sechs Zustandsklassen von Neubau (1), Neuwertig (2) bis sofortiger Handlungsbedarf (6) unterteilt: Die Wertermittlung erfolgte im kaufmännischen und technischen Wertermittlungsverfahren. Die Berechnung des kaufmännischen Wertes erfolgt über das Baujahr (Annahme: 1.7. des entsprechenden Jahres) und die vorhandenen AHK s, welche von der Stadt Solms zur Verfügung gestellt wurden. Waren keine AHK s vorhanden, wurden die Kosten über die Neubaupreise aus dem Jahr 2000 ermittelt und auf das entsprechende Baujahr zurückindiziert. Die Restnutzungsdauer berechnete sich aus dem Tag für den Bilanzansatz ( ) sowie aus dem Baujahr (1.7. des entsprechenden Jahres). Die Laufzeiten (AfA-Dauer) wurden in Anlehnung an das KAG (Kommunalabgabengesetz) festgelegt. Straßen, die zum Bilanzstichtag älter als 25 Jahre waren, wurden mit dem Erinnerungswert angesetzt. Der technische Wert in Abhängigkeit von der Zustandsklasse (WZK) wurde folgendermaßen berechnet: - für ZK 1: WZK = AHK x (100% - 9%) - für ZK 2: WZK = AHK x (100% - 20%) - für ZK 3: WZK = AHK x (100% - 40%) - für ZK 4: WZK = AHK x (100% - 75%) - für ZK 5: WZK = AHK x (100% - 98%) - für ZK 6: WZK = 1 Der Wert für den Bilanzansatz ergibt sich aus dem niedrigeren Wert von kaufmännischem Wert und dem Wert nach Zustandserfassung. Seite 21 von 61

22 Die Prüfung erstreckte sich auf die Plausibilität der verwendeten Methodik, des vorgelegten Datenmaterials und in Stichproben auf die Wertermittlung. Die durchgeführten Stichproben ergaben die zutreffende Umsetzung der Methodik und fachlich zutreffende Entscheidungen über Belagart und Zustandsklasse. Die Erfassung und Bewertung der Gemeindestraßen wurde sachgerecht durchgeführt. In die EB 2007 ist für insgesamt Anlagegüter Gemeindestraßen ein Buchwert in Höhe von ,68 eingestellt Wege und Plätze Hier werden u. a. Verbindungswege und Parkplätze im gesamten Stadtgebiet ausgewiesen. Die Erfassung erfolgte für die EB 2007 auf der Grundlage von bereits vorhandenen Bestands- / Anlageverzeichnissen. Die Bewertung erfolgte mit den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der AfA. Die Prüfung erstreckte sich auf die Plausibilität des vorgelegten Datenmaterials. Die Erfassung und Bewertung der Wege, Plätze wurde sachgerecht durchgeführt. In die EB 2007 ist für insgesamt 9 Anlagegüter ein Buchwert in Höhe von ,07 eingestellt Verkehrsbauten, Brücken u. Tunnel Hier werden u. a. die Brücken und Durchlässe sowie Straßenbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet ausgewiesen. Die Bewertung der Verkehrsbauten, Brücken und Tunnel erfolgte mit den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der AfA. Die Prüfung erstreckte sich auf die Plausibilität des vorgelegten Datenmaterials und in Stichproben auf die Wertermittlung. Die Erfassung und Bewertung der Verkehrsbauten, Brücken und Tunnel wurde sachgerecht durchgeführt. In die EB 2007 ist hierfür ein Buchwert in Höhe von ,65 eingestellt. Seite 22 von 61

23 Friedhofsanlagen Hier werden die Außenanlagen und bauliche Anlagen (Torbögen) der Friedhöfe in den einzelnen Stadtteilen ausgewiesen. Die Erfassung erfolgte für die EB 2007 auf der Grundlage von bereits vorhandenen Bestands- / Anlageverzeichnissen. Die Bewertung erfolgte mit den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der AfA. Die Nutzungsdauer wurde einheitlich mit 50 Jahren angesetzt. Die Außenanlagen sind bereits komplett abgeschrieben und nicht bilanziert. Die Bewertung der Torbögen erfolgte mit den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der AfA. Die Prüfung erstreckte sich auf die Plausibilität des vorgelegten Datenmaterials und in Stichproben auf die Wertermittlung. Zu diesem Zweck wurden für die ausgewählten Stichproben die Bewertungsgrundlagen, Rechnungsbelege usw. vorgelegt. Die Erfassung und Bewertung der Friedhofsanlagen wurde sachgerecht durchgeführt. In die EB 2007 ist hierfür ein Buchwert in Höhe von 9.439,51 eingestellt Urnenwände u. -würfel Hier werden die Urnenwände in den einzelnen Stadtteilen ausgewiesen. Die Erfassung erfolgte für die EB 2007 auf der Grundlage von bereits vorhandenen Bestands- / Anlageverzeichnissen. Die Bewertung erfolgte mit den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der AfA. Die Prüfung erstreckte sich auf die Plausibilität des vorgelegten Datenmaterials und in Stichproben auf die Wertermittlung. Zu diesem Zweck wurden für die ausgewählten Stichproben die Bewertungsgrundlagen (Bauausgabebücher, Rechnungsbelege usw.) vorgelegt. Die Erfassung und Bewertung der Urnenwände wurde sachgerecht durchgeführt. In die EB 2007 ist hierfür ein Buchwert in Höhe von ,15 eingestellt Sonst. Kulturgüter, Naturgüter, Die Bewertung erfolgte mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der AfA und wurde sachgerecht durchgeführt. Deiche und Polder wurden mit dem Erinnerungswert angesetzt. Die Buchwerte in der EB 2007 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Seite 23 von 61

24 Anlagenbuchungsgruppe Bilanzwert in ,68 Gemeindestraßen Bezeichnung ,07 Wege, Plätze ,65 Grundstücke mit Verkehrsbauten, Brücken u. Tunnel ,84 Kulturgüter ,28 Öffentl. Grünflächen ,51 Friedhofsanlagen ,15 Urnenwände u. -würfel ,10 Sonst. Kulturgüter u. Naturgüter ,00 Deiche u. Polder ,00 Wald (Grundstück incl. Aufwuchs) Summe: , Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung Bilanzansatz Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung in der EB 2007 der Stadt Solms: Stand zum ,49 Unter dieser Position sind die Anlagen der Materiallagerung und bereitstellung bilanziert. Die Stadt Solms hat hier auch Anlagen Betriebsvorrichtungen des Schwimmbades Solmser Land sowie die Geräte des Bauhofes bilanziert. Die Erfassung dieser Anlagen erfolgte für die EB 2007 auf der Grundlage einer Buch- bzw. Beleginventur. Die Bewertung stützt sich auf die Inventarisierungs- und Bewertungsrichtlinien der Stadt Solms. Die dort festgelegten Bewertungsgrundsätze und Einzelfestlegungen entsprechen im Wesentlichen den Verwaltungsvorschriften zu 59 [Erstmalige Bewertung Eröffnungsbilanz] GemHVO- Doppik, Tz. 9. Die Prüfung erstreckte sich auf die Plausibilität des vorgelegten Datenmaterials. Die Zusammenstellung ergibt sich aus folgender Aufstellung. Seite 24 von 61

25 Anlagenbuchungsgruppe Bilanzwert in Bezeichnung sonstige Anmerkungen ,87 Anlagen der Energieversorgung u. Keine Veränderungen Betriebstechnik im Rahmen der Prüfung ,98 Anlagen für Wärme, Kälte u. chemische Prozesse ,55 Erhöhung um ,36 Anlagen für Arbeitssicherheit u. Umweltschutz im Rahmen der Prüfung Keine Veränderungen ,21 Transport, Verpackung u. ähnl. Anlagen im Rahmen der Prüfung Keine Veränderungen ,22 Medienbestand, Bibliotheken u. a. Keine Veränderungen Leistungseinrichtungen im Rahmen der Prüfung ,85 Sonst. Maschinen u. Geräte u. Reserveteile im Rahmen der Prüfung Keine Veränderungen Summe: ,49 Erhöhung um insg ,55 Die Zuordnung der Anlagegüter Schwimmbad Solmser Land als Maschinen zur Leistungserstellung entspricht nach Auffassung der Revision nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung für den öffentlichen Bereich. Nach Auffassung der Prüfung sind diese Wirtschaftgüter der Bilanzposition Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zuzuordnen Die Verwaltungsvorschriften (VV) zu 49 GemHVO-Doppik sehen hierzu folgendes vor: (Nr. 16) In der Kontengruppe 07 KVKR Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung sind nur solche Vermögensgegenstände zu bilanzieren, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Herstellung von Leistungen bzw. Erzeugnissen (interne und externe) stehen. Darunter fallen z. B. Energieversorgungsanlagen, Kühlanlagen, Transportanlagen, Medienbestände der Bibliotheken. (Nr. 17) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (Kontengruppe 08 KVKR) mit ihrem mittelbaren Bezug zum Leistungserstellungsprozess sind von den Vermögensgegenständen der Kontengruppe 07 KVKR abzugrenzen. Aus den Erläuterungen zum Kommunalen Verwaltungskontenrahmen ergeben sich keine eindeutigen Hinweise. Mangels klarer Regelungen zur bilanziellen Zuordnung akzeptiert die Revision die von der Stadt Solms vorgenommen Bilanzierung. Die Revision regt an, die Zuordnung noch einmal zu prüfen. Seite 25 von 61

26 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Bilanzansatz Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in der EB 2007 der Stadt Solms: Stand zum ,73 Unter dieser Position ist die städtische Betriebs- und Geschäftsausstattung (im Folgenden kurz als BGA bezeichnet) bilanziert. Diese lässt sich unterteilen in: Werkstatteinrichtungen und -geräte Werkzeuge, Werksgeräte, Modelle, Prüf- und Messmittel Fuhrpark Sonstige Betriebsausstattung Büromaschinen, Organisationsmittel, DV- und Kommunikationsanlagen Büromöbel und sonstige Ausstattungsgegenstände Sonstige Geschäftsausstattung Die Erfassung der BGA erfolgte für die EB 2007 auf der Grundlage einer körperlichen Bestandsaufnahme (Inventur). Die Bewertung stützt sich auf die Richtlinie der Stadt Solms. Die dort festgelegten Bewertungsgrundsätze und Einzelfestlegungen entsprechen im Wesentlichen den Verwaltungsvorschriften zu 59 [Erstmalige Bewertung Eröffnungsbilanz] GemHVO- Doppik, Tz. 9. Die Prüfung erstreckte sich auf die Plausibilität des vorgelegten Datenmaterials und in Stichproben auf die Wertermittlung. Es wurden Stichproben in den Bereichen des Fuhrparks, Werkzeuge, Werksgeräte durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden für die ausgewählten Stichproben die Bewertungsgrundlagen (Kostenzusammenstellungen, Rechnungsbelege, Fahrzeugbriefe, Verwendungsnachweise usw.) vorgelegt. Zudem wurde für die ausgesuchten Stichproben geprüft, ob die entsprechenden Zuschüsse und Zuwendungen (u. a. Landeszuweisungen für Feuerwehrfahrzeuge) als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen sind. Der Fuhrpark ist die wertmäßig größte Einzelposition unter der Bilanzposition BGA. In die EB 2007 ist für den Fuhrpark ein Buchwert in Höhe von ,00 eingestellt. Die einzelnen Gegenstände der BGA wurden mit den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der AfA bilanziert. Seite 26 von 61

27 Die Nutzungsdauer von Geräten des Bauhofes wurde durch die Bauhofleitung je nach Anlagegut nach eigenen Erfahrungssätzen, die sich an Berichten der KGST und anderen AfA Tabellen orientierten, angesetzt. Auf die Änderung der Nutzungsdauern von Wirtschaftgütern mit untergeordneter Bedeutung (wie z.b. Rasentraktoren) wurde verzichtet. Die Revision empfiehlt jedoch, zukünftig für Gruppen von Anlagegütern die Nutzungsdauern einheitlich festzulegen. Die Erfassung und Bewertung der städtischen Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde sachgerecht durchgeführt. Die Einzelwerte ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Anlagenbuchungsgruppe Bilanzwert in Bezeichnung sonstige Anmerkungen ,49 Werkstätteneinrichtungen u. geräte Keine Veränderungen im Rahmen der Prüfung ,91 Werkzeuge, Werksgeräte, Modelle, Keine Veränderungen Prüf-, Messmittel im Rahmen der Prüfung ,00 Fuhrpark Keine Veränderungen im Rahmen der Prüfung ,92 Sonstige Betriebsausstattung Erhöhung um 4.350, ,52 Büromaschinen, Organisationsmittel, DV- und Kommunikationsanlagen ,99 Büromöbel und sonstige Ausstattungsgegenstände ,90 Sonstige Geschäftsausstattung Erhöhung um ,36 Keine Veränderungen im Rahmen der Prüfung Keine Veränderungen im Rahmen der Prüfung Summe: ,73 Erhöhung um insg , Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Die durch die öffentliche Gebietskörperschaft während eines Haushaltsjahres durchgeführten Investitionen im Anlagevermögen, die zum Bilanzstichtag noch nicht vollendet und damit z. B. für die Öffentlichkeit noch nicht nutzbar sind, werden unter der Position Anlagen im Bau (im Folgenden kurz als AiB bezeichnet) bilanziell erfasst. In dieser Phase werden alle Ausgaben gesammelt, eine Abschreibung erfolgt noch nicht, da unterstellt wird, dass die Nutzung des Gegenstandes noch nicht eingesetzt hat. Abzugrenzen ist jedoch bei Investitionen im beweglichen Vermögen eine Anzahlung auf einen noch nicht gelieferten Vermögensgegenstand. Bilanzansatz Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in der EB 2007 der Stadt Solms: Seite 27 von 61

28 Stand zum ,70 Unter dieser Position sind die am Bilanzstichtag noch im Bau befindlichen Anlagen sowie geleistete Anzahlungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen. Die Erfassung der AiB und der geleisteten Anzahlungen erfolgte für die EB 2007 auf der Grundlage einer Buch- bzw. Beleginventur. Die Bewertung der AiB und der geleisteten Anzahlungen erfolgte mit den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. geleisteten Vorauszahlungen. Die Prüfung erstreckte sich auf die Plausibilität des vorgelegten Datenmaterials und der Prüfung der drei Anlagen im Hochbau auf die Wertermittlung. Zu diesem Zweck wurden die Bewertungsgrundlagen (Kostenzusammenstellungen und Rechnungsbelege) vorgelegt. Bis auf eine rechnerische Differenz ergaben sich keine Feststellungen. Zum Bilanzstichtag gab es keine Anlagen im Bau im Bereich Straßen- und Tiefbau Die Erfassung und Bewertung der Geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau wurde sachgerecht durchgeführt. Seite 28 von 61

29 5.1.3 Finanzanlagen Bei Finanzanlagen wird differenziert Anteile an verbundenen Unternehmen: Hier ist der Anteil der Kommune bestimmend und zumeist in der Höhe über einen Anteil von 50%. Ausleihungen: Langfristige Darlehen die eine vereinbarte Laufzeit von mehr als vier Jahren haben. Darüber hinaus gehören zu den langfristigen Darlehen auch solche mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als einem Jahr und weniger als vier Jahren, sofern das Darlehen dazu bestimmt ist, dauernd dem Verwaltungsbetrieb zu dienen. Beteiligungen: Dies sind Anteile an Gesellschaften des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn sie dauerhaft dem Verwaltungsbetrieb dienen sollen und der Anteil der Kommune an dem Unternehmen mehr als 20 Prozent beträgt. Sondervermögen: Z.B. Regiebetriebe oder nicht selbstständige Stiftungen mit eigener Rechnungslegung Wertpapiere: u. a. kleinere Unternehmensanteile, aber auch sonstige Wertpapiere wie Anleihen, sofern sie ertragsorientiert und dauerhaft angelegt sind. Bilanzansatz des gesamten Finanzanlagevermögens in der EB 2007 der Stadt Solms: Stand zum , Anteile an verbundenen Unternehmen Als Sondervermögen besitzt die Stadt Solms die Stadtwerke Solms. Das Unternehmen wird als Eigenbetrieb geführt. Die Bewertung der Beteiligung ist mit dem anteiligen Eigenkapital nach der Eigenkapitalspiegelbildmethode in der EB 2007 anzusetzen. Der Jahresabschluss 2006 der Stadtwerke Solms wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Kruse, Dr. Hilberseimer und Partner geprüft und am testiert. In Anwendung der Eigenkapitalspiegelbildmethode ergibt sich für die EB 2007 der Stadt Solms ein Bilanzansatz in Höhe von ,59. Beim Bilanzwert für Anteile an verbundenen Unternehmen handelt es sich um das Eigenkapital der Stadtwerke Solms. Seite 29 von 61

30 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Nicht vorhanden Wertpapiere des Anlagevermögens Nicht vorhanden Beteiligungen Wert der Bilanzposition: ,28, mit insgesamt 5 Einzelpositionen. Sparkasse Wetzlar ,28 KIV in Hessen 1,00 Wasser- und Bodenverband 1,00 Volksbank Wetzlar-Weilburg eg 300,00 Spar- und Bauverein Wetzlar 3.300,00 Sparkasse Wetzlar Die Stadt Solms ist an der Sparkasse Wetzlar mit rd. 2,6 % beteiligt. Sparkassen sind dem gemeinen Nutzen dienende wirtschaftliche Unternehmen ihrer Träger ( 2 Hessisches Sparkassengesetz). Insofern sind sie unter den Beteiligungen zu aktivieren. Wegen der zwischen den Sparkassen und ihren Trägern bestehenden öffentlichrechtlichen Sonderbeziehungen, stellen sie allerdings eine Beteiligung im weiteren Sinne dar. Die Beteiligung wurde in Höhe von ,28 angesetzt. Dieser Wert entspricht dem von der Sparkasse Wetzlar anzusetzenden Wert zum Die Bewertung von Sparkassenbeteiligungen war und ist umstritten. Nach derzeitiger Vorgabe in den Verwaltungsvorschriften und den hierzu ergangenen Erlassen ist der Ansatz zulässig und zutreffend ermittelt. Spar- und Bauverein Wetzlar Die Stadt Solms war zum Bilanzstichtag Mitglied des Spar- und Bauvereins Wetzlar mit einem Anteil von Volksbank Wetzlar-Weilburg eg Die Stadt Solms war zum Bilanzstichtag Mitglied der Volksbank Wetzlar-Weilburg eg mit einem Anteil von 300. Seite 30 von 61

31 KIV / EKom21 Die Stadt Solms ist Mitglied bei der KIV (Kommunale Informationsverarbeitung in Hessen). Als Beteiligung wurde ein Merkposten in Höhe von 1,00 angesetzt. Wasser- und Bodenverband Die Stadt Solms ist Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes. Als Beteiligung wurde ein Merkposten in Höhe von 1,00 angesetzt Sonstige Ausleihungen Wert der Bilanzposition: ,70, mit insgesamt 2 Einzelpositionen. Bei den sonstigen Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen) handelt es sich um: Unverzinsliches Darlehen an den Spar- und Bauverein für die Seniorenwohnanlage Buderusstraße 1, Burgsolms ,22 Unverzinsliches Darlehen an den Spar- und Bauverein für 10-Familien-Neubau Egerlandstraße 16, Oberndorf ,48 Seite 31 von 61

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