Rechenschaftsbericht 2003

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1 $KANTON NIDWALDEN LANDAMMANN UND REGIERUNGSRAT Rechenschaftsbericht 2003 Sehr geehrter Herr Landratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Landräte Unter Hinweis auf Art. 61 Ziff. 12 der Kantonsverfassung beantragen wir Ihnen, den Rechenschaftsbericht 2003 des Regierungsrates zu genehmigen und die parlamentarischen Vorstösse gemäss den Anträgen in Ziff des Berichtes abzuschreiben. Freundliche Grüsse NAMENS DES REGIERUNGSRATES Landammann Landschreiber Beat Fuchs Josef Baumgartner Stans, 4. Mai 2004 Rechenschaftsbericht

2 INHALT 1 ALLGEMEINE REGIERUNGSTÄTIGKEIT Vorbemerkungen Vision, Leitbild, Legislaturprogramm Regierungsprogramm Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Wirtschaft Unterstützung professioneller Dienstleistungen im Gesundheitsund Sozialbereich Erhaltung des Bildungs- und Kulturangebots Nachhaltige Entwicklung der Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft Unterstützung eines zweckmässigen Verkehrs- und Kommunikationsangebotes Parlamentarische Initiativen, Motionen und Postulate Berichte über Aufträge aus Beschlüssen des Landrates zu parlamentarischen Vorstössen (Initiativen, Motionen und Postulate) Berichterstattung Anträge auf Abschreibung Beziehungen zum Bund Vernehmlassungen Beziehungen zu den beiden eidgenössischen Parlamentariern Interkantonale Zusammenarbeit Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ) Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) Zusammenarbeit mit Obwalden Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) Fachdirektorenkonferenzen Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) 19 2 STAATSKANZLEI Eidgenössische Abstimmungen Wahlen Regierungsrat Ständerat Nationalrat Landratssekretariat Rechtsdienst Staatsarchiv Räumlichkeiten Benützung Arbeiten im Archiv, Schriftgutaufbewahrung 24 Rechenschaftsbericht

3 2.5.4 Zusammenarbeit mit Behörden und Amtsstellen Öffentlichkeitsarbeit Nidwaldner Orts- und Flurnamenbuch Archäologischer Dienst Gesetzgebungsausschuss Abstimmungsbüro Geschäftskontrolle KONSUL Guichet virtuel, E-Government 27 3 FINANZDIREKTION Regierungsprogramm Umsetzung der Strategie im Informatikleistungszentrum Auslegeordnung betreffend NFA Umsetzung WOV Erarbeiten von Grundlagen für die gesetzliche Gemeindeaufsicht Analyse der Auswirkungen des Steuergesetzes Weitere Verbesserung der Information nach innen und aussen Weitere Verbesserung der Unternehmenskultur beim Kanton Direktionssekretariat Finanzverwaltung Kantonales Steueramt Nachsteuerverfügungen, Erlasse, Bussen Einmalige Steuern Veranlagungsstand natürliche Personen Veranlagungsstand juristische Personen Veranlagungsstand bei den Sondersteuern Natürliche Personen / Revisorat / Inspektorat Wertschriften-Kontrolle Steuerbezug Güterschatzung Finanzkontrolle Prüfung Staatsrechnung Amtsstellenrevisionen Subventionsabrechnungen, Kantonsbeiträge und Bauabrechnungen Zusammenarbeit Finanz- und Geschäftsprüfungskommission Revisionsstellenmandate Projekte Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungsaufsicht Beaufsichtigte Vorsorgeeinrichtungen und Stiftungen Aufsichtstätigkeiten Vorsorgepflicht des Arbeitgebers Personalamt Allgemeines Statistische Angaben 38 4 BAUDIREKTION 40 Rechenschaftsbericht

4 4.1 Regierungsprogramm Direktionssekretariat Tiefbauamt Nationalstrasse Kantonsstrassen Wasserbau Landerwerb Hochbauamt Projektierung Bau Liegenschaftsverwaltung Amt für Raumplanung Raumplanung Fachstelle Natur- und Landschaftsschutz Vermessung 56 5 JUSTIZ- UND SICHERHEITSDIREKTON Regierungsprogramm Direktionssekretariat Lotterien Ruhetagsgesetzgebung Gastgewerbewesen und Handel mit alkoholischen Getränken Vollstreckungsbegehren Vormundschaftswesen Bewilligung zur öffentlichen Inventarisation Gleichstellungskommission Mann und Frau Anwaltskommission Nomenklaturkommission Schlichtungsbehörde (Tabelle 5-1) Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland Amt für Justiz Bürgerrecht Zivilstandswesen Zivilstandsinspektorat / Zivilstandsämter Strafvollzug / Massnahmen Gefängnis Betriebskommission Gefängnisbetreuung Grundbuchamt Rechtsgeschäfte Öffentliche Beurkundungen Rückblick / Ausblick Grundbuchbereinigung Grundbuchbereinigungskommission (Tabelle 5-16) Kantonspolizei Kriminalpolizei (Tabellen 5-17 bis 5-20) Verkehrs- und Sicherheitspolizei Kontrolltätigkeiten 73 Rechenschaftsbericht

5 5.6 Verwaltungspolizei Fremdenpolizei (Tabellen 5-42 und 5-43) Jagd (Tabellen 5-44 und 5-45) Fischerei (Tabellen 5-46 und 5-47) Schweizer Reisepässe Gewerbepolizeiliche Bewilligungen Kantonales Eichamt Amt für Militär Allgemeines Kreiskommando Wehrpflichtersatz Zeughaus- und Waffenplatz Amt für Bevölkerungsschutz Notorganisation Zivilschutz Feuerwehrinspektorat Personeller Bestand und Ausbildung Inspektionen Alarmorganisation/SMT Ernstfalleinsätze Wasserversorgungen Stützpunktfeuerwehr Chemie- und Strahlenwehr Feuerwehr 2000plus 83 6 BILDUNGSDIREKTION Regierungsprogramm Direktionssekretariat Bildungskommission Vorarbeiten zur Teilrevision der Lehrpersonalverordnung Ausbildungsbeiträge Amt für Volksschulen Schulpräsidentenkonferenz Neue Volksschulverordnung Standorte der Orientierungsschulen Sonderpädagogische Massnahmen Schulträtetagung Schulentwicklung Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung Nidwalden Schulpsychologischer Dienst Heilpädagogische Schule Heilpädagogische Kommission Schulbetrieb Aussichten und Entwicklung Berufs- und Weiterbildungszentrum Berufsbildungskommission Zentrumsleitung Berufsschule Berufs- und Studienberatung Lehraufsicht 91 Rechenschaftsbericht

6 6.6 Mittelschule Bericht des Rektors Das Kollegium - eine Schule des Kantons für den Kanton Amt für Kultur Kantonsbibliothek Nidwaldner Museum Denkmalpflege Öffentlichkeitsarbeit Kulturförderung Sport Jugend + Sport Schulturnen und freiwilliger Schulsport Sport-Toto 97 7 LANDWIRTWSCHAFTS- UND UMWELTDIREKTION Regierungsprogramm Landwirtschaft Wald Umwelt Energie Direktionssekretariat Landwirtschaftsamt Allgemeiner Teil Bäuerliches Bodenrecht (BGBB) (Tabelle 7-1) Landwirtschaftliches Pachtrecht (LPG) Betriebshilfe in der Landwirtschaft (Tabelle 7-2) Wohnbausanierungen (Tabelle 7-3) Strukturverbesserungen Landwirtschaftliche Beratung Viehwirtschaft Direktzahlungen Oberforstamt Allgemeines Forstpolizei Forstrecht (Tabellen 7-15 bis 7-17) Naturgefahren Gesundheitszustand Waldschäden Holznutzung Pflanzungen (Tabellen )) Forstliche Projekte (Tabelle 7-18) Berufsbildung (Tabelle 7-24) Öffentlichkeitsarbeit Kantonal konzessionierte Luftseilbahnen und Skilifte (Tabelle 7-25) Kant. Fachstelle für Wanderwege Amt für Umweltschutz (AFU) Allgemeines Gewässerschutz Umweltschutz Gewässernutzung (vgl bis 7-49 Tabellenteil) Energiefachstelle Revision Energieverordnung 126 Rechenschaftsbericht

7 7.6.2 Förderprogramm 2003 (Tabelle 7-51) Energiestadt Bewilligung Elektroheizungen (Tabelle 7-52) GESUNDHEITS- UND SOZIALDIREKTION Regierungsprogramm Bereich Gesundheit Bereich Soziales Direktionssekretariat Koordinationsaufgaben Alterspolitik Beiträge an Heimbewohner (Tabelle 8-1) Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG) Praktikumsplätze Verschiedene Aufgaben im Sozialbereich Spezialberichte von Anstalten Gesundheitsamt Vollzug des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) Controlling (Tabellen 8-2) Aufsicht über die Medizinalberufe und die Berufe der Gesundheitspflege Kantonsarzt Psychiatrie Obwalden/Nidwalden (Tabelle 8-3) Lebensmittelkontrolle Heilmittelkontrolle - Kantonsapothekerin Veterinäramt Gesetzgebung, Tagungen, Weiterbildung, Führungsstab Tierseuchen Tierverkehr Tierschutz Blaue Kontrollen Bieneninspektorat Notschlachtanlage Tierkörperbeseitigung Sozialamt Leitbilder Projekte Zusammenarbeit und Information Sozialplanung Sozialkommission Sozialkonferenz Leistungsverträge mit privaten Institutionen Sozialdienst (Tabelle 8-5) Amtsvormundschaft (Tabelle 8-7) Spezialisierte Beratungsstellen (Tabelle 8-8) Amt für Asyl und Flüchtlinge Asylbewerber (Tabelle 8-9) Anerkannte Flüchtlinge (Tabelle 8-10) Rückkehrberatung (Tabelle 8-11) 152 Rechenschaftsbericht

8 9 VOLKSWIRTSCHAFTSDIREKTION Regierungsprogramm Direktionssekretariat Wirtschaftsförderung Projekte Amt für Wirtschaft und öffentlichen Verkehr Investitionshilfe Tourismus Statistik Wohn- und Eigentumsförderung Öffentlicher Verkehr Amt für Arbeit Arbeitsamt Arbeitslosigkeit Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) und Arbeitslosenkasse Arbeitsmarktliche Massnahmen Arbeitsinspektorat Betreibungs- und Konkursamt Handelsregisteramt TABELLENTEIL 162 Rechenschaftsbericht

9 1 ALLGEMEINE REGIERUNGSTÄTIGKEIT 1.1 Vorbemerkungen Der Rechenschaftsbericht des Regierungsrates, der gemäss Art. 61 Ziff. 12 der Kantonsverfassung jährlich dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten ist, stellt grundsätzlich eine rückblickende Auflistung der Tätigkeiten der kantonalen Verwaltung über einen bestimmten Zeitraum dar. Er ist für die Legislative ein Instrument, um eine der wichtigsten Aufgaben, nämlich die Aufsichtsfunktion wahrzunehmen. Dies bedingt, dass der Bericht relativ detailliert auf die einzelnen Tätigkeitsgebiete eingeht, um den Parlamentarierinnen und Parlamentariern transparent einen Blick in die Tätigkeit von Regierung und Verwaltung zu ermöglichen. Der Bericht ist wie letztes Jahr gegliedert: In einem ersten Teil wird auf die generellen Zielsetzungen des Regierungsprogramms eingegangen. Danach werden kurz die Rechtsetzungsvorlagen beleuchtet und die künftigen Prioritäten bei den Rechtsetzungsvorhaben aufgezeigt. Schliesslich wird die Berichterstattung zur interkantonalen Zusammenarbeit ausgebaut. Am Schluss des Berichtes ist ein Tabellenteil angegliedert, der das wichtigste statistische Zahlenmaterial aus den einzelnen Direktionen enthält. Auf einen Ausblick wird verzichtet, da der Regierungsrat dem Landrat dieses Jahr seine Vision und ein Leitbild für die nächsten zehn Jahre sowie ein Regierungsprogramm für die Jahre 2004 bis 2007 zur Kenntnisnahme unterbreitet hat. Auch wurden mit dem Voranschlag gleichzeitig die Jahresziele 2004 präsentiert. 1.2 Vision, Leitbild, Legislaturprogramm Erstmals hat sich der Regierungsrat zum Ziel gesetzt, eine Vision und ein Leitbild für den Kanton Nidwalden zu erarbeiten. Dabei wurde nicht allein auf das Wissen der Verwaltung und des Regierungsrates abgestellt, sondern mit der Beteiligung externer Persönlichkeiten aus den Sparten Wirtschaft, Bildung und Kultur, Medien, Kirchen, Gemeinden und sozialen Organisationen wurden Ideen und Anregungen für die Gestaltung der Zukunft unseres Kantons gewonnen. An zwei Workshops wurden die Visionen erarbeitet. Anschliessend folgte die zweite Phase mit der Erarbeitung des Leitbildes. Die Inhalte und Prioritäten wurden an drei Arbeitssitzungen in spannenden Auseinandersetzungen erarbeitet. Vision und Leitbild bildeten die Grundlagen für das Legislaturprogramm Sie wurden zusammen mit den Direktionssekretariaten erarbeitet und mit dem Voranschlag und der Finanzplanung koordiniert und priorisiert. Alle Dokumente können im Internet unter abgerufen oder heruntergeladen werden. Rechenschaftsbericht

10 Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen Regierungsprogramm Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Wirtschaft Im Jahre 2001 hat das Micro Center Switzerland (MCCS) seinen Betrieb im Nachbarkanton Obwalden aufgenommen. Das Kompetenzzentrum im Bereich der Nano- und Mikro-Technologie entwickelte sich positiv. Der Bereich Grundlagenforschung ist aber nach wie vor auf Gelder der Zentralschweizer Kantone und des Bundes angewiesen. Aufgrund seiner Nähe zu diesem Kompetenzzentrum profitiert auch Nidwalden. Die vom Landrat beschlossene Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung wurde im Jahre 2003 umgesetzt. Mitte Jahr nahm ein neues und personell verstärktes Wirtschaftsförderungsteam seine Arbeit auf. Konzeptionelle Arbeiten schufen die Grundlage für die künftige Tätigkeit in allen Belangen einer aktiven Wirtschaftsförderung. Das Projekt eines Neuunternehmerzentrums (NUZ) wurde weiterverfolgt und soll zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Nidwalden beitragen. Mit der Auswahl eines geeigneten Standortes und der Erarbeitung eines Detailkonzeptes konnten wichtige Vorarbeiten abgeschlossen werden. Das NUZ soll Neu- und Jungunternehmern Büroinfrastrukturen, Dienstleistungen und ein interessantes Netzwerk anbieten können. Mit dem Verzicht der Luftwaffe auf operative Einsätze in Friedenszeiten auf dem Flugplatz Buochs (sleeping base) ergeben sich neue Möglichkeiten für die zivile Nutzung. Der Flugplatz kann damit gezielt im Standortwettbewerb eingesetzt werden. Das raumplanerische Konzept zur Weiterentwicklung des Flugplatzes Buochs wurde von der Baudirektion in Angriff genommen. Es ist wichtig, künftig verbindliche Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung auf und um den Flugplatz zu erhalten. Nur so wird es möglich sein, den Standortfaktor in konkrete Arbeitsplätze und Wertschöpfung umzusetzen Unterstützung professioneller Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialbereich Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonsspitälern von Obwalden und Nidwalden wurde vertieft. Verschiedene Arbeitsgruppen beendeten ihre Arbeit. Am 26. Mai 2003 nahm der Regierungsrat vom Bericht II Kenntnis. Am 1. Juli 2003 führten die Kantonsregierungen von Obwalden und Nidwalden eine gemeinsame Sitzung durch und beschlossen, die Akut-Somatik (stationär und ambulant) an einem Standort in Stans anzubieten und nach der Überführungsphase auf den zweiten Standort in Sarnen zu verzichten. Das Projekt geriet mittlerweile aber ins Stocken, da aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses des Kantonsrates Obwalden dieser Kanton eine Wertschöpfungsstudie auszuarbeiten hat. Zudem mussten aufgrund von Interventionen verschiedener Akteure im Kanton Obwalden zusätzliche Varianten abgeklärt werden. Die notwendige Zeitspanne für all diese Abklärungen reicht weit in das Jahr 2004 hinein. Das Projekt erfährt eine erhebliche Verzögerung. Eine Zusammenführung der Somatik beider Kantonsspitäler Obwalden und Nidwalden am Standort Stans hätte neben der Sicherstellung einer hohen medizinischen Qualität der somatischen Grundversorgung auch eine markante Senkung der Betriebskosten zur Folge. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht müsste das Projekt rasch realisiert werden. Seit der Entscheidung der Obwaldner Regierung im Oktober 2003, weitere Abklärungen zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen Rechenschaftsbericht

11 des Projektes und Alternativen dazu erarbeiten zu lassen, hat die Unsicherheit über das Zusammenführungsprojekt weiter zugenommen. Eine Volksabstimmung zur interkantonalen Spitalvereinbarung könnte somit frühestens Ende 2005 erfolgen und eine Inbetriebnahme eines gemeinsamen Spitals im Jahre Um der Bevölkerung den Zugang zu den spezialisierten medizinischen Leistungen zu gewährleisten und die Kosten besser in den Griff zu bekommen, schloss der Regierungsrat mit dem Inselspital in Bern und der Psychiatrischen Klinik Oberwil Vereinbarungen ab. Der Regierungsrat hat vom Grundlagenbericht der Kommission Familienleitbild Obwalden und Nidwalden im Sinne eines internen Grundlagenpapiers Kenntnis genommen und die GSD beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren vorzubereiten. Die Vernehmlassung des Expertenberichtes für eine kantonale Familienpolitik dauert bis Ende Mai Erhaltung des Bildungs- und Kulturangebots Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs zu den wichtigsten Ausbildungsmöglichkeiten Konkordat betreffend die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft Am 26. November 2003 stimmte der Landrat dem Beitritt zum Konkordat betreffend die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft zu. Das Konkordat ist auf Anfang 2004 in Kraft getreten und ersetzt ein bestehendes, dem der Kanton Nidwalden seit 1973 angehörte und das aufgrund veränderter Bedingungen im Zusammenhang mit dem Fachhochschulstatus und der neuen Verwaltungsführung der Schule revidiert werden musste. Regionales Schulabkommen Zentralschweiz Im Rahmen des Regionalen Schulabkommens Zentralschweiz ist das Angebot an Ausbildungen bereinigt worden, für welche der Kanton Nidwalden die Kosten trägt. Dabei geht es um Ausbildungen im Bereich der Förderung spezieller Begabungen (Sport und Musik), die Gymnasialbildung mit Profilen, welche das kantonseigene Angebot ergänzen sowie die Lehrgänge am Medienausbildungszentrum Luzern Erhaltung und Verbesserung eines qualitativ guten Lehrstellenangebotes Im Laufe des Jahres zeigten sich, bedingt durch konjunkturelle und strukturelle Probleme, zunehmend Engpässe im Lehrstellenangebot. Die Ausbildungsbereitschaft im Kanton Nidwalden ist zwar nach wie vor hoch und es sind genügend Lehrstellen vorhanden. Allerdings befinden sich Angebot und Nachfrage nicht im Gleichgewicht. Im Dienstleistungsbereich besteht ein Nachfrage-, im gewerblichtechnischen Bereich ein Angebotsüberschuss. Die Diskrepanz zwischen dem Bevölkerungs- bzw. Schulabgängerwachstum und dem kantonalen Arbeitsplatzangebot wird zunehmend grösser und verschärft das Problem. Im Rahmen einer Lehrstellen-Marketing-Aktion wurde gezielt versucht, zusätzlich Ausbildungsplätze im Dienstleistungsbereich zu generieren. Eine Erfolgsbeurteilung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein Stärkung der Schulleitungen zur Unterstützung der Qualitätsentwicklung Mittelschule: Zur Sicherung und Pflege der Unterrichtsqualität am Kollegium St. Fidelis hat die schulinterne Steuergruppe verschiedene Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. In den Qualitätsgruppen wurden neben den Rechenschaftsbericht

12 kollegialen Unterrichtshospitationen Instrumente für das Schülerfeedback studiert und angewandt. Volksschule: Die Beurteilung der Lehrpersonen in den Gemeindeschulen wird ab dem Schuljahr 2004/05 verbindlich. Die Schulen haben dazu vorbereitende Massnahmen getroffen. In allen Schulgemeinden sind interne Hospitationsgruppen oder Tandems eingerichtet, das Element der kollegialen Beratung greift. Hinzu kommen sukzessive die Mitarbeitergespräche mit den Schulleiterinnen und Schulleitern. Im Amt für Volksschulen wurde die Abteilung für externe Schulevaluation eingerichtet. Der Abteilungsleiter, Pius Frey, hat die Ausbildung zum Evaluator mit Diplom abgeschlossen. Die externe Schulevaluation wird im Verbund mit dem Amt für Volksschulen Obwalden wahrgenommen Nachhaltige Entwicklung der Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft Die im Agrarsektor beschäftigten Menschen sind den grossen Veränderungen der letzen Jahre mit bemerkenswertem Engagement begegnet, trotzdem ist die ökonomische und soziale Situation auf vielen Betrieben angespannt. Dazu kommt, dass sich die Rahmenbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene weiterhin schnell ändern und verschärfen und daher bereits neue Herausforderungen anstehen. Die Agrarreform wird zur Daueraufgabe, Produktpreise und Einkommen sind zunehmend unter Druck, der Strukturwandel schreitet voran. Die Schutzfunktion unserer Wälder wurde durch den Orkan "Lothar" Ende 1999 wesentlich beeinträchtigt. Entstandene Schutzdefizite sind kurzfristig mit Schutzbauten zu kompensieren. Langfristig steht der Wiederaufbau der Schutzwälder im Vordergrund. Bis sie aber wieder nachhaltig zu schützen vermögen, werden Jahrzehnte verstreichen. Am 15. März 2003 wurde die Vernehmlassung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Umweltschutz abgeschlossen. Von den Politischen Parteien, den Gemeinden und Organisationen erfolgten zahlreiche Eingaben, die zum Teil auch sehr kontrovers ausfielen. Grossmehrheitlich sind die Ergebnisse aber positiv und im Sinne der vorgeschlagenen Gesetzgebung. Für eine nachhaltige Entwicklung unseres Kantons sind auch die entsprechenden Dienstleistungen der kantonalen Verwaltung effizient und effektiv zu erbringen. Um dies zu gewährleisten, hat der Regierungsrat das Projekt einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) in die Wege geleitet. Eine Reform, die sich auf die Philosophie des NPM stützt, ist keine Verwaltungsreform im herkömmlichen Sinn. Mit der Einführung eines NPM-Modells ist ein Kulturwandel verbunden. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass nicht mehr reine Vollzugsfunktionen die Tätigkeit der Verwaltung bestimmen, sondern die Idee der Dienstleistung für Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft, die Gemeinden und andere Institutionen. Staatliches Handeln ist nicht mehr vorwiegend aufgabenbezogen, sondern zielorientiert. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten werden in dieser neuen Verwaltungskultur auf die jeweils optimale Stufe hinunter delegiert. Die Mitarbeitenden werden zu «Unternehmern», welche in der Art ihrer Aufgabenerfüllung möglichst grosse Freiheit haben, dafür aber auch die Ergebnisverantwortung tragen. An diese neue Unternehmungskultur sind die Prozesse und Strukturen anzupassen. Kulturveränderungen brauchen Zeit. Schrittwiese werden für die einzelnen Rechenschaftsbericht

13 Ämter die Leistungen und Indikatoren zur Messung dieser Leistungen definiert und parallel dazu eine Kosten- und Leistungsrechnung aufgebaut Unterstützung eines zweckmässigen Verkehrs- und Kommunikationsangebotes Schon seit Jahren ist die Eisenbahnstrecke zwischen Hergiswil und Luzern ein Nadelöhr für den weiteren Ausbau der S-Bahn in den Kantonen Nidwalden und Obwalden. Im Herbst 2003 hat der Landrat einem Objektkredit für die Beteiligung Nidwaldens am Doppelspurausbau Hergiswil-Luzern und anderen Infrastrukturanlagen auf der Brüniglinie zugestimmt. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um einen weiteren Angebotsausbau im regionalen Personenverkehr vorzunehmen. Der Bau des neuen Tunnels der Luzern-Stans-Engelberg-Bahn zwischen Grafenort und Engelberg verzögerte sich infolge grösserer Schwierigkeiten mit der Geologie (Wassereinbrüche). Neben zeitlichen Verzögerungen im Baufortschritt ergaben sich auch beträchtliche Mehrkosten. Mit dem Tunnel sind höhere Beförderungskapazitäten und kürzere Fahrzeiten nach Engelberg möglich. Zudem ergibt sich eine rationellere Betriebsführung, was sich positiv auf die Abgeltung der öffentlichen Hand auswirkt. Die Regierungen der Kantone Nidwalden und Obwalden sowie die Gemeinde Engelberg als Eigner der Luzern-Stans-Engelberg-Bahn haben sich 2003 mit der künftigen strategischen Ausrichtung der Bahn befasst. Auslöser dazu waren geplante Angebotsverbesserungen und die Anschaffung von neuem Niederflurrollmaterial. Mit den gleichen Problemstellungen befasste sich auch die Brünigbahn (SBB AG). Parallel zur Erarbeitung einer Eignerstrategie der öffentlichen Hand wurde ein Zusammenarbeitsprojekt zwischen LSE und der Brünigbahn an die Hand genommen. Das Ergebnis dieses Projektes zeigte auf, wo durch die Kooperation beider Bahnen künftig Synergien zu erzielen sind. Das Zusammenarbeitsmodell deckte sich fast vollumfänglich mit der erarbeiteten Eignerstrategie. Damit sind die Grundlagen gelegt, um auch künftig zukunftsträchtige S-Bahn- Angebote in entsprechender Qualität und zu bezahlbaren Kosten anbieten zu können. Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen Parlamentarische Initiativen, Motionen und Postulate Die Liste gemäss Anhang 1-1 informiert über die 2003 eingereichten Vorstösse und deren Behandlung im Landrat. Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen Berichte über Aufträge aus Beschlüssen des Landrates zu parlamentarischen Vorstössen (Initiativen, Motionen und Postulate) Berichterstattung 1. Motion Wolfisberg, Stans, betreffend Revision der Gesundheitsgesetzgebung: Wegen zahlreicher Umwälzungen im Gesundheitswesen sowie aufgrund des laufenden Projektes betreffend Zusammenführung der Kantonsspitäler von Obwalden und Nidwalden wurde die Revision noch nicht in Angriff genommen. Rechenschaftsbericht

14 2. Postulat Steiner, Stans, betreffend Prüfung Kooperations- und Koordinierungsmöglichkeiten Kantonsspitäler OW/NW. Abklärung des Umfangs der realisierbaren Kostensenkung: Dem Begehren wird im Rahmen des Zusammenführungsprojektes der beiden Kantonsspitäler Rechnung getragen. 3. Postulat Dillier, Stans, betreffend Einrichtung einer Abteilung für Komplementärmedizin am Spital Stans: Die Angelegenheit wird im dereinst zusammengeführten Kantonsspital Obwalden/Nidwalden geprüft werden. 4. Postulat Dillier, Stans, zur Erstellung eines Leitbilds und Handlungskonzeptes für eine Integrations- und Ausländerpolitik im Kanton Nidwalden: Die Kommission übergab das Leitbild dem Regierungsrat. Die damit zusammenhängenden Aufgaben wurden vom Regierungsrat vorderhand sistiert, weil auf zentralschweizerischer Ebene Möglichkeiten der Zusammenarbeit in diesem Bereich abgeklärt werden. Eine Integrationsbeauftragte als Ansprechperson für den Bund, aber ohne Pflichtenheft für kantonale Aufgaben, wurde bestimmt. 5. Motion der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission betreffend Teilrevision des Pensionskassengesetzes in Bezug auf die Nachzahlungsverpflichtung der Arbeitgeber: Das Begehren wurde in zwei Phasen bearbeitet: - Die Zuständigkeit für die Festsetzung der Nachzahlungsverpflichtung der Arbeitgeber wurde wieder von der paritätischen Pensionskassenkommission zurück an den Landrat delegiert. - Die übrigen Postulate werden in einem zweiten Revisionspaket bearbeitet. Die Vorlage ist zur Zeit bis Ende April 2004 in der Vernehmlassung. 6. Motion Gisler, Stans, betreffend Teilrevision des Polizeigesetzes und der Strafprozessordnung in Bezug auf die häusliche Gewalt: Das Begehren wird im Rahmen der Revision der kantonalen Gesetzesgrundlagen zum Allgemeinen teil der Strafgesetzbuches berücksichtigt werden. 7. Motion Risi, Ennetbürgen, betreffend Teilrevision des Steuergesetzes, insbesondere in Bezug auf die Ausgestaltung des Steuertarifes mit dem Ziel einer Milderung der Steuerbelastung des Mittelstandes: Zur Zeit laufen die Berechnungen über die mit der vorgeschlagenen Entlastung des Mittelstandes entstehenden Einnahmenausfälle. Für die Tarifgestaltung liegen verschiedene Varianten vor. Die definitive Ausgestaltung ist jedoch abhängig vom Ausgang der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 über das Steuerpaket Anträge auf Abschreibung 1. Motion Chisten, Wolfenschiessen, betreffend Vorbereitung eines Gesetzes über das Halten von Hunden und die Erhebung einer Hundesteuer: Die Motion wurde erfüllt und die Arbeiten in Zusammenhang mit dem neuen Hundegesetz wurden noch im Berichtsjahr abgeschlossen. Das neue Hundegesetz wurde vom Landrat gegen Ende des Berichtsjahres in erster Lesung behandelt. Die Anliegen des Motionärs hatten bereits im Entwurf Aufnahme gefunden und konnten berücksichtigt werden. Rechenschaftsbericht

15 Antrag: Die Motion sei zufolge Erfüllung abzuschreiben. 2. Motion Risi, Ennetbürgen, betreffend Aufteilung des überschüssigen Nationalbankgoldes (Standesinitiative): Antrag: Die Motion sei zufolge Ablehnung durch den Landrat an der Sitzung vom 12. März 2003 abzuschreiben. 3. Motion Dillier, Stans, betreffend steuerliche Anerkennung von Freiwilligenarbeit (Standesinitiative): Antrag: Die Motion sei zufolge Ablehnung durch den Landrat an der Sitzung vom 17. Dezember 2003 abzuschreiben. 4. Motion Odermatt, Dallenwil, betreffend Änderung des Steuergesetzes mit Ermöglichung einer ratenweisen Vorauszahlung der Steuern: Antrag: Die Motion sei zufolge Ablehnung durch den Landrat an der Sitzung vom 17. Dezember 2003 abzuschreiben. 5. Motion Ledergerber, Hergiswil, betreffend Schaffung einer Vermittlungsstelle in Verwaltungssachen (Ombudsstelle): Antrag: Die Motion sei zufolge Ablehnung durch den Landrat an der Sitzung vom 4. Februar 2004 abzuschreiben. 6. Motion Amstad, Stans, betreffend Gemeindebürgerrecht Art. 38 BV (Standesinitiative): Antrag: Die Motion sei zufolge Ablehnung durch den Landrat an der Sitzung vom 17. Dezember 2003 abzuschreiben. Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen Beziehungen zum Bund Vernehmlassungen Der Regierungsrat hat in 42 Vernehmlassungen zu Handen der Bundesverwaltung bzw. des Bundesrates (siehe Anhang 1-2) zu den verschiedensten Bereichen Stellung genommen. Diese Stellungnahmen sind gerade im Hinblick auf den Vollzug der verschiedenen Erlasse durch den Kanton und die Gemeinden von besonderer Bedeutung. Es ist wichtig, dass die Kantone vor allem im Bereich des Vollzugs ihre Anliegen einbringen Beziehungen zu den beiden eidgenössischen Parlamentariern In der Regel trifft sich der Regierungsrat zwei Mal jährlich mit den beiden Vertretungen im Ständerat und Nationalrat zu einer allgemeinen Aussprache. Parallel dazu werden diese mit allen Vernehmlassungen des Kantons zu eidgenössischen Vorlagen bedient, sodass sie über die Haltung des Regierungsrates zu den verschiedensten Sachfragen jederzeit im Bilde sind. Die Neue Finanzausgleichsordnung (NFA), das Steuerpaket des Bundes, die Entlastungsprogramme des Bundes und deren Auswirkungen auf die Kantone, die neue Regionalpolitik des Bundes, die Bilateralen II und deren Auswirkungen auf die Kantone, die Schlussrunde der KVG-Revision, die Verwendung der Goldreserven und der Stauraum Nidwalden mit dem geplanten Schwerverkehrszentrum bildeten dieses Jahr die Schwerpunkte der Gespräche. Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen Rechenschaftsbericht

16 Am Stammtisch der Kantone, jeweils zu Beginn der Sessionen mit den Mitgliedern des Ständerates und Nationalrätinnen und Nationalräten, die Mitglieder von Kantonsregierungen waren oder sind, werden die Kontakte im Sinne eines Lobbyings der Kantone im Bundesparlament verstärkt. 1.7 Interkantonale Zusammenarbeit Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ) Im Bereich der Berufsbildung - entschied sich die BKZ aufgrund eines Vorpojekts für eine enge Zusammenarbeit beim Aufbau einer Höheren Fachschule Gesundheit Zentralschweiz ; - wurde die Stellung der Zentralschweizer Berufsmaturitätskommission neu definiert; - wurden hinsichtlich der Brückenangebote zwischen obligatorischer Schule und Berufsbildung die Konzeption sowie die künftige Zusammenarbeit geklärt; - wurde die Überführung der bisherigen Diplommittelschulen in Fachmittelschulen zur Umsetzung empfohlen. Im Bereich der Volksschule - wurde von der BKZ im Hinblick auf die Einführung von Englisch an der Primarschule eine regionale Stundentafel für die Vernehmlassung in den Kantonen freigegeben; - beteiligt sich die Zentralschweiz an den Schulversuchen der EDK-Ost zur Bildung und Erziehung von 4-8-jährigen Kindern; - wurde die Goldauer Konferenz aufgelöst und die Zusammenarbeit der Zentralschweizer Kantone im Lehrmittelbereich neu geregelt; - wurde der Zentralschweizer Bildungsserver zebis.ch von der Projekt- in die Betriebsphase überführt sowie die Zusammenarbeit und Abgrenzung gegenüber dem Schweizerischen Bildungsserver educa.ch geklärt Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) Der Konkordatsrat, in welchem Nidwalden durch die Bildungsdirektorin vertreten ist, befasste sich 2003 hauptsächlich mit konzeptionellen Arbeiten zu den Studiengängen, zur Weiterbildung sowie zur Forschung und Entwicklung. Im Oktober 2003 konnte die PHZ Hochschule Luzern als erste der drei Teilschulen ihren Betrieb aufnehmen Zusammenarbeit mit Obwalden Im Oktober genehmigte der Landrat die Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug des Entsendegesetzes und die Änderung der Vereinbarung über ein gemeinsames regionales Arbeitsvermittlungszentrum, zusammen mit den Kantonen Uri und Schwyz. Damit konnte die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU sowie deren Mitgliedstaaten abgeschlossen werden. Die Vereinbarung regelt zwischen den Kantonen Uri, Obwalden und Nidwalden die Einset- Rechenschaftsbericht

17 zung und Arbeitsweise einer gemeinsamen tripartiten Arbeitsmarktkommission. Damit wird ein Instrument geschaffen, um das befürchtete Lohn- und Sozialdumping eindämmen zu können. Für diese Arbeitsmarktkommission wird auch eine gemeinsame Vollzugsstelle, an welcher sich auch der Kanton Schwyz beteiligt, im Kanton Uri angesiedelt Bildungsdirektionsleitungen Die Bildungsdirektorin von Nidwalden und der Bildungsdirektor von Obwalden trafen sich zusammen mit ihren Sekretären zu vier Sitzungen und behandelten neben dem üblichen Informationsaustausch sowie den Vorbesprechungen der BKZ-Themen die folgenden Haupttraktanden: - Lohnwirksame Beurteilung auf der Sekundarstufe II - Brückenangebote - Sparmassnahmen des Bundes - Diplommittelschulen und Fachmaturität Beurteilung der Lehrpersonen an kantonalen Schulen Die Thematik der lohnwirksamen Beurteilung an den kantonalen Schulen wurde in einer Arbeitsgruppe zusammen mit dem Kanton Obwalden bearbeitet. Dabei wurde festgestellt, dass die Verknüpfung von Beurteilung und Lohn keinen Einfluss auf die Qualität von Unterricht und Schule hat, dass der politische Wille noch nicht geklärt ist und dass es grundsätzlich möglich ist, auch für Lehrpersonen ein lohnwirksames Beurteilungssystem einzuführen. Voraussetzung dafür ist allerdings die Schaffung bzw. Einführung eines Beurteilungssystems, welches die Kriterien der Transparenz und der Akzeptanz erfüllt. Ein solches System so wird weiter festgehalten stellt unabhängig von der Verknüpfung mit dem Lohn einen wesentlichen Bestandteil der Schulentwicklung dar, ist jedoch ohne die dafür notwendigen Ressourcen nicht zu betreiben. Es ist vorgesehen, die Idee eines gemeinsamen Beurteilungssystems OW/NW weiterzuverfolgen, wobei weitere Schritte in Nidwalden mit der Organisationsentwicklung im Bereich Berufsbildung und Mittelschule abgestimmt werden sollen Berufsbildung Im Rahmen der Einführung der Neuen Kaufmännischen Grundbildung wurde eine enge Kooperation mit dem Kanton Obwalden gepflegt. Informationsveranstaltungen und Schulungen der betrieblichen Ausbildungsverantwortlichen wurden gemeinsam konzipiert, geplant und durchgeführt. Ausserdem wurde in einem gemeinsamen Projekt an der Neukonzeption der Brückenangebote gearbeitet Kultur Im Jahr 2003 führten die Zentralschweizer Kantone einige kulturelle Projekte gemeinsam durch. Der gemeinsame Theatertextwettbewerb konnte erfolgreich abgeschlossen werden, die gemeinsame Literaturförderung 2004 wurde organisatorisch vorbereitet Gesundheits- und Sozialwesen Zusammenführung der Kantonsspitäler OW/NW Am 1. Juli 2003 führten die Kantonsregierungen von Obwalden und Nidwalden eine gemeinsame Sitzung durch und beschlossen, die Akut-Somatik (stationär Rechenschaftsbericht

18 und ambulant) an einem Standort in Stans anzubieten und nach der Überführungsphase auf den zweiten Standort in Sarnen zu verzichten. Sobald die Interkantonale Vereinbarung abgeschlossen sei, sei eine gemeinsame Leitung des Kantonsspitals Obwalden/Nidwalden einzusetzen. Sie solle den Übergang schrittweise auf den Zeitpunkt hin vollziehen, da die infrastrukturellen Voraussetzungen in Stans für die Zusammenführung geschaffen seien. Es sei vom tiefstmöglichen Investitionsbedarf auszugehen. Der Leistungsauftrag für die künftige Psychiatrieversorgung sei für den Grundsatzentscheid im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung abzuklären. Für die Ermittlung der Standortabgeltung und für die Erarbeitung der Spitalvereinbarung setzten die beiden Kantonsregierungen eine gemeinsame Verhandlungsdelegation ein. In der Folge wurde eine Machbarkeitsstudie verfasst, die von einem reduzierten Bettenbestand von 120 Betten ausging. Am 23. September 2003 beauftragte der Regierungsrat die GSD mit der Weiterarbeit. Das Projekt geriet aber ins Stocken, da aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses im Kantonsrat Obwalden dieser Kanton eine Wertschöpfungsstudie auszuarbeiten hatte. Zudem mussten aufgrund von Interventionen verschiedener Akteure im Kanton Obwalden zusätzliche Varianten abgeklärt werden. All diese Abklärungen werden weit in das Jahr 2004 hinein dauern. Das Projekt erfährt eine erhebliche Verzögerung Gemeinsame Fachstelle für Gesundheitsförderung und Prävention Erstmals wurde die seit zwei Jahren bestehende gemeinsame Fachstelle vollständig evaluiert. Einzelne Projekte wurden gestrichen, damit sich die Fachstelle auf zentrale Bereiche konzentrieren kann Familienleitbild OW/NW Die Kommission Familienleitbild OW/NW konnte am 11. November 2003 den Grundlagenbericht und das Leitbild zur Familienpolitik dem Regierungsrat präsentieren. Dieses wurde in die Vernehmlassung geschickt Psychiatrieversorgung OW/NW Die Kantone OW und NW konnten eine gleich lautende Vereinbarung mit der Psychiatrischen Klinik Oberwil abschliessen, wodurch eine verbesserte Versorgung der Bevölkerung in diesem Bereich möglich wird Arbeitsplätze für psychisch behinderte Personen Im April konnte die Vereinbarung zwischen dem Kanton Nidwalden und der Stiftung Rütlimattli unterzeichnet werden. In einer ersten Phase werden durch die Stiftung in Sarnen 12 Arbeitsplätze angeboten. Insgesamt werden für Obwalden und Nidwalden 28 Arbeitsplätze aufgebaut Sanitätsnotruf Nr. 144 Ab Mitte 2003 konnten neben Zug auch Obwalden und Nidwalden diese Dienstleistung bei der Einsatzzentrale am Kantonsspital Luzern einkaufen Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) Zusammenarbeit in der Zentralschweiz allgemein Im Jahr 2003 ging die 2000 beschlossene Probephase für eine systematischpragmatische Zusammenarbeit in der Zentralschweiz zu Ende. Die sechs Regierungen der Zentralschweiz blickten während einer ganztägigen Klausur auf den Versuch zurück, diskutierten die gemachten Erfahrungen und entwickelten ge- Rechenschaftsbericht

19 meinsam Massnahmen für die künftige Zusammenarbeit. Man war sich einig, dass die Einschätzung der zunehmenden interkantonalen Zusammenarbeit richtig ist und dass die Zusammenarbeit im Vergleich zum Alleingang Nutzen bringen kann. Auch der eingeschlagene, systematisch-pragmatische Weg, der die Projekte ins Zentrum der Zusammenarbeit stellt, diese systematisch aber sucht, begleitet und aufarbeitet, wurde als der richtige bewertet. Die Einsetzung eines vollamtlichen ZRK-Sekretariates als eigentliche Kompetenzstelle der interkantonalen Zusammenarbeit der Zentralschweiz wurde begrüsst und deshalb definitiv eingesetzt. Es hat seinen Sitz weiterhin in Stans. Gemeinsam wurden aber auch Verbesserungen der Strukturen und Verfahren diskutiert. Sie mündeten in der Verabschiedung einer leicht veränderten Zusammenarbeitsstruktur sowie einem neuen Projektverfahren. Strukturell basiert die Zusammenarbeit in der Zentralschweiz auf der Zentralschweizer Regierungskonferenz, ZRK, als Plenarversammlung aller Regierungsmitglieder sowie auf den acht ständigen Direktorenkonferenzen (Bau, Bildung, Finanzen, Gesundheit & Soziales, öffentlicher Verkehr, Sicherheit & Justiz, Umweltschutz sowie Volkswirtschaft) und der Staatsschreiberkonferenz. Daneben gibt es mindestens siebzig ständige Konferenzen von Fachstellen Zusammenarbeitsprojekte der Zentralschweiz Die Zusammenarbeitsprojekte werden zur Hauptsache von den acht ständigen Zentralschweizer Direktorenkonferenzen geführt. Diese sowie einige ad hoc Projektgruppen meldeten im Herbst 2003 insgesamt 42 laufende Zusammenarbeitsprojekte (rund die Hälfte aus dem Bereich der Bildung). Daneben behandeln die Direktorenkonferenzen insbesondere Tagesgeschäfte und sie koordinieren Einzelfragen und pflegen den Informationsaustausch. Im Jahr 2003 wurden insbesondere folgende Projekte abgeschlossen bzw. in die Zusammenarbeit überführt: Die Umweltagentur AG; der Ausbau des Laboratoriums der Urschweiz (neu mit Veterinärdienst); die gemeinsame Auslagerung der Abklärungen der internationalen Adoptionen sowie der Gesuche gemäss Konsumkreditgesetz. Grössere Projekte, die noch in Bearbeitung sind, sind die gemeinsame BVG- und Stiftungsaufsicht oder die gemeinsame Zivilschutzausbildung. Die Homepage der ZRK ( informiert laufend über aktuelle Projekte und veröffentlicht die Liste der laufenden Projekte Fachdirektorenkonferenzen Der Kanton Nidwalden stellt weiterhin das Präsidium und das Sekretariat der Zentralschweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz (ZGDK), die im Berichtsjahr um den Sozialbereich erweitert und in die Zentralschweizer Gesundheits- und Sozialdirektorenkonferenz (ZGSDK) umgewandelt wurde. Zudem stellt der Kanton Nidwalden auch das Präsidium und das Sekretariat der Zentralschweizer Baudirektorenkonferenz (ZBDK) sowie das Präsidium der Zentralschweizer Konferenz des öffentlichen Verkehrs (ZKöV) Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) Stärkung der Strukturen der KdK Die KdK hat ihr Sekretariat definitiv von Solothurn nach Bern verlegt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die geografische Nähe zur Bundesverwaltung die Grundlage ist, damit die Qualität der Zusammenarbeit verbessert werden kann. Rechenschaftsbericht

20 Dem Standortwechsel kommt auch Symbolcharakter zu auf dem Weg zu einer zusehends konsolidierteren und selbstverständlicheren Zusammenarbeit mit dem Partner Bund. Zur Verbesserung des externen und internen Dokumentations- und Informationsflusses wurde im September der Internetauftritt und die elektronische Kooperationsplattform der KdK aufgeschaltet Zusammenarbeit mit den Direktorenkonferenzen Mit der Rahmenordnung über die Arbeitsweise der KdK und der Direktorenkonferenzen bezüglich der Kooperation von Bund und Kantonen konnte die Zusammenarbeit zwischen den Direktorenkonferenzen und der KdK systematischer gestaltet und punktuell vertieft werden Aussenpolitik Die KdK verfolgt aus dem Blickwinkel der Kantone weiterhin die allgemeinen Entwicklungen in der EU, insbesondere die EU-Erweiterung und die Arbeiten an einer Verfassung für die EU sowie die europapolitische Debatte in der Schweiz Sektorielle Abkommen Schweiz-EG Im Berichtsjahr setzte die im Jahre 2002 neu konstituierte Begleitorganisation der KdK die Beobachtung und Analyse der Weiterentwicklung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG fort. Anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 20. Juni 2003 verabschiedeten die Kantonsregierungen eine Stellungnahme zum Verhandlungsmandat des Bundesrates bezüglich der Anpassung des Personfreizügigkeitsabkommens an die EU-Erweiterung. Die Kantonsregierungen unterstützten dabei einstimmig die vom Bundesrat geplante schrittweise Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen Mitgliedstaaten der EU. Sie hielten zudem fest, dass diesen Verhandlungen Priorität gegenüber allen weiteren Verhandlungen mit der EU eingeräumt werden müsse, insbesondere auch gegenüber den Bilateralen II Weitere bilaterale Verhandlungen mit der EU ( Bilaterale II ) Die zuständigen Arbeitsgruppen der KdK stellten hier weiter die Vertretung der Kantone in den Verhandlungen in den Bereichen Zinsbesteuerung, Schengen/Dublin sowie Betrugsbekämpfung sicher Innenpolitik Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ist ein staatspolitisches Schlüsselprojekt. Die KdK vertritt die Kantone in der paritätischen Projektorganisation mit dem Bund. Im September nahmen alle 26 Kantonsregierungen zu den Kompromissvorschlägen der NFA-Spezialkommission des Ständerates zur Bandbreite für die Beiträge der ressourcenstarken Kantone an den Ressourcenausgleich, zur Befristung des Härteausgleichs und zur Verknüpfung der Inkraftsetzung mit dem Stand der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich Stellung. Die Eidgenössischen Räte schlossen das Differenzbereinigungsverfahren im Sinne der zusammengefassten Stellungnahme der Kantone am 3. Oktober ab. In der Schlussabstimmung wurden sowohl die Verfassungsänderungen als auch das neue Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich von beiden Räten mit grossen Rechenschaftsbericht

21 Mehrheiten verabschiedet. Die Volksabstimmung über die Verfassungsänderungen wird voraussichtlich im September 2004 stattfinden Steuerpaket 2001 des Bundes Die Vorlage stiess bei den Kantonsregierungen auf Grund des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung und der unzumutbaren finanziellen Belastung für die Kantone und Gemeinden auf grossen Widerstand. In der Folge stellte die KdK mit fachlicher Unterstützung der Finanzdirektorenkonferenz die Koordination und Begleitung der entsprechenden Standesaktivitäten sicher. Nachdem das Kantonsreferendum gegen das Steuerpaket mit den Stimmen von 11 Kantonen erfolgreich ergriffen wurde, standen die Kantonsregierungen vor der Herausforderung, eine aktive und federführende Rolle im Abstimmungskampf zu spielen. In diesem Sinne nahm die KdK die Konstituierung eines politisch breit abgestützten Abstimmungskomitees an die Hand, das sich inzwischen auch aus zahlreichen Bundesparlamentariern und Vertretern von Städten und Gemeinden zusammensetzt. Kern dieses Komitees bilden die Kantone, die das Referendum ergriffen haben Verwendung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank Nachdem der Souverän im September 2002 sowohl die Solidaritätsstiftung als auch die Goldinitiative abgelehnt hatte, unterbreitete der Bundesrat am 20. August die Botschaft zur Verwendung von 1300 Tonnen Nationalbankgold und zur Volksinitiative Nationalbankgewinne für die AHV. Im Hinblick auf die bevorstehenden Beratungen in den Eidgenössischen Räten begrüsste die Plenarversammlung vom 3. Oktober die Botschaft des Bundesrates, weil sie in materieller Hinsicht grundsätzlich der bisherigen Haltung der Kantone entspricht und sich am verfassungsrechtlichen Verteilschlüssel orientiert, wonach der Reingewinn der Nationalbank zu zwei Dritteln den Kantonen und zu einem Drittel dem Bund zusteht (Art. 99 Abs. 4 BV). In Bezug auf die Frage, ob das Kapital oder die Erträge ausgeschüttet werden sollen, sind die Kantonsregierungen mit der anvisierten Substanzerhaltung einverstanden. Die Auslagerung des Goldvermögens an einen Fonds zur Bewirtschaftung und die dazu vorgesehene Verfassungsgrundlage werden akzeptiert, wären aus Sicht der Kantonsregierungen jedoch nicht notwendig. Bei der Entscheidung über die Verwendung der ihnen zustehenden Mittel sind die Kantone frei. Sie sind politisch autonom und verfügen über die politischen Gremien und Instrumente (Volksrechte, Kantonsparlamente und Regierung), um über die Verwendung der ihnen zustehenden Mittel einen demokratischen, bürgernahen Entscheid zu treffen. Die Kantone haben einen verfassungsmässigen Anspruch auf die ihnen zustehenden Erträge aus dem Goldvermögen, und zwar bedingungslos. Deshalb wäre es nach Auffassung der Kantonsregierungen unzulässig, die den Kantonen zustehenden Mittel im Rahmen von Sanierungen des Bundeshaushaltes anzurechnen und gestützt darauf allfällige Lastenabwälzungen auf die Kantone zu rechtfertigen. Die Volksinitiative Nationalbankgewinne für die AHV lehnen die Kantonsregierungen entschieden ab Tripartite Agglomerationskonferenz Bund - Kantone - Städte / Gemeinden (TAK) Auf Vorschlag der KdK wurde im Februar 2001 die von Bund, Kantonen sowie Städten und Gemeinden gemeinsam getragene Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) ins Leben gerufen. Die TAK dient der Förderung der vertikalen Zu- Rechenschaftsbericht

22 sammenarbeit Bund - Kantone - Gemeinden sowie der Entwicklung einer gemeinsamen Agglomerationspolitik. Die Federführung für die TAK liegt auf Grund ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeit für die Gemeinden bei den Kantonen. Deshalb ist die KdK geschäftsführend verantwortlich für die TAK. Im Berichtsjahr stand vor allem die Sozialpolitik im Zentrum. Hierzu nahm die TAK eine in Auftrag gegeben Studie über Massnahmen zur gezielten Unterstützung von einkommensschwachen Familien entgegen Entlastungsprogramm für den Bundeshaushalt 2003 Auf Einladung des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) wurden die Kantone in die Erarbeitung des Erlassentwurfes und der Erläuterungen zu den Entlastungsmassnahmen 2003 für den Bundeshaushalt einbezogen. Da die Entlastungsmassnahmen mehrere Politikbereiche betreffen, wurde die Mitwirkung auf der technischen Ebene über die Konferenz der Sekretäre der interkantonalen Konferenzen (KoSeKo) sichergestellt. Darüber hinaus wurde eine politische Begleitgruppe der Kantone eingesetzt, die aus Vertretern der hauptsächlich betroffenen Direktorenkonferenzen sowie den Sekretären der KdK und der Finanzdirektorenkonferenz bestand. Rechenschaftsbericht

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