Dezentrale Ausbildungs- und Prüfungsmaßnahmen im Landesverband Niedersachsen

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1 Dezentrale Ausbildungs- und Prüfungsmaßnahmen im Landesverband Niedersachsen Landesverband Niedersachsen e.v.

2 DLRG Landesverband Niedersachsen e.v. Dezentrale Ausbildungs- und Prüfungsmaßnahmen Vorgabe der Leitung Einsatz des LV Niedersachsen vom Stand: 04/2018 Herausgeber DLRG Landesverband Niedersachsen e.v. Im Niedernfeld 4a Bad Nenndorf Tel.: / Fax: / info@niedersachsen.dlrg.de Internet: Es sind stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermaßen gemeint; aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Folgenden nur die männliche Form verwendet. DLRG LV Niedersachsen e.v. Dezentrale Bildungsmaßnahmen (Stand: 04/2018) 2

3 Allgemeines Definition Ausbildung (nach DLRG Bundesakademie): Die Ausbildung erfolgt als Erwerb von Grundkenntnissen für bestimmte Aufgaben und Tätigkeiten auf der Basis der Rahmen-Richtlinien und der gültigen Prüfungsordnung o- der anderer Ausbildungsrichtlinien. Eine Ausbildung führt nach einer Prüfung zu einem Qualifikations- / Lizenzabschluss. Definition Fortbildung (nach DLRG Bundesakademie): Fortbildungen sind verbindliche Bildungsmaßnahmen, die auf einer Ausbildung aufbauen und der Qualifikations- / Lizenzverlängerung als fachlich orientierte Vertiefung und Erweiterung der in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten dienen. Weiterbildung (nach DLRG Bundesakademie): Eine Weiterbildung erfolgt (außerhalb des Qualifikations- / Lizenzsystems) als Vermitteln von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf breiter Basis über spezielle Aus- und Fortbildungsinhalte hinaus. DLRG LV Niedersachsen e.v. Dezentrale Bildungsmaßnahmen (Stand: 04/2018) 3

4 Gemäß Prüfungsordnungen ist der LV-Niedersachsen für folgende Ausbildungs- und Fortbildungsangebote der verantwortliche Ausbildungs- und/ oder Prüfungsträger: PO 1 Schwimmen/ Rettungsschwimmen Lehrschein (Ausbildung in den Lehrscheinregionen / Fortbildung durch die Bezirke) Ausbilder Schwimmen Ausbilder Rettungsschwimmen PO 3 Erste Hilfe/ Sanitätswesen EH-Ausbilder Sanitätsausbilder PO 4 Wasserrettungsdienst Führungslehre Ausbildung Wachführer Ausbilder Wasserrettungsdienst PO 5 - Bootswesen DLRG-Bootsführerschein A DLRG-Bootsführerschein B DLRG-Bootsführerschein A/B Ausbilder DLRG-Bootsführerschein A Ausbilder DLRG-Bootsführerschein B PO 6 - Tauchen DLRG - Einsatztaucher Stufe DLRG - Einsatztaucher Stufe Taucheinsatzführer Signalmann DLRG-Lehrtaucher PO 7 - Sprechfunk Ausbilder Sprechfunk Ausbilder BOS -digital- PO 8 - Katastrophenschutz Truppführer Gruppenführer Ausbilder Katastrophenschutz DLRG LV Niedersachsen e.v. Dezentrale Bildungsmaßnahmen (Stand: 04/2018) 4

5 PO 10 Strömungsrettung Strömungsretter Sachkundiger PSA gegen Absturz Modul Seiltechnik Modul Wildwasser Modul Rafting Modul Canyoning Modul Absturzsicherung Strömungsretter Truppführer Strömungsrettung Gruppenführer Strömungsrettung Modul Evakuierung Strömungsrettungs-Techniker Ausbilder Strömungsrettung ohne gültige PO - Hubschrauber gestützter Wasserretter (Air Rescue Specialist) - Wassergymnastik Kursleiter - Wettkampfrichter F1 - Wettkampfrichter E1 - Wettkampfrichter E2 Ebenfalls sind alle Fortbildungen zu den hier aufgezählten Ausbildungen dem Landesverband oder dem Präsidium vorbehalten, sofern es in der Prüfungsordnung keine andere Regelung gibt. DLRG LV Niedersachsen e.v. Dezentrale Bildungsmaßnahmen (Stand: 04/2018) 5

6 Definition Eine Dezentrale Ausbildungs-/Fortbildungs-/Prüfungsmaßnahme ist ein fachspezifisches Ausbildungs- und Fortbildungsangebot (beinhaltet in der Regel die abzulegende Prüfung), dass auf Grund der bundeseinheitlich geltenden Regelungen in der Verantwortung (organisatorisch, inhaltlich, verwaltungstechnisch) des Landesverbandes liegt und aufgrund der Bedarfsmeldung aus einem Bezirk, bei DLRG-Bootsführerschein auch Ortsgruppe, ergänzend zu dem Lehrgangsangebot des Landesverbandes angeboten werden kann. Sollten Gliederungen Maßnahmen, die gemäß bundeseinheitlichen Regelungen in ihrem Verantwortungsbereich liegen, aufgrund fehlender Ausbilderqualifikationen nicht nachkommen können, besteht ebenfalls die Möglichkeit eine Dezentrale Ausbildungs- /Fortbildungs-/Prüfungsmaßnahme zu beantragen. Hierzu delegiert der Landesverband, nach Antragsstellung durch die Gliederung und mit Zustimmung des Landesverbandes, die organisatorische, inhaltliche und eingeschränkte verwaltungstechnische Abwicklung an den Antragsteller. Zur Sicherstellung der übergeordneten und bundeseinheitlichen Regelungen, sowie zur Einhaltung der landesverbandsspezifischen Standards, erfolgt die Planung und Durchführung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen LV-Fachreferenten und dem LV-Ressortleiter. Es werden entsprechend qualifizierte Referenten, Ausbilder und Prüfer des Landesverbandes in die praktische Durchführung eingebunden. Die Ausstellung und Registrierung der Qualifikationsnachweise erfolgt ausschließlich durch den Landesverband. Alle entstehenden Kosten werden von der beantragenden Gliederung getragen. Die Rechnungslegung erfolgt durch den Landesverband. Zur Beantragung sind die entsprechenden LV-Formulare gemäß Anlage zu nutzen. DLRG LV Niedersachsen e.v. Dezentrale Bildungsmaßnahmen (Stand: 04/2018) 6

7 Anlage I: Organisatorischer Ablauf einer dezentralen Ausbildungs-/Prüfungsmaßnahme des DLRG Landesverbandes Niedersachsen e.v. Ein dezentraler LV-Lehrgang ist ein fachspezifisches Ausbildungs- /Fortbildungsangebot, dass auf Grund der bundeseinheitlich geltenden Regelungen in der Verantwortung (organisatorisch, inhaltlich, verwaltungstechnisch) des Landesverbandes liegt und aufgrund der Bedarfsmeldung aus einem Bezirk, bei DLRG-Bootsführerschein auch Ortsgruppe, ergänzend zu dem Lehrgangsangebot des Landesverbandes angeboten werden soll. Hierzu delegiert der Landesverband Niedersachsen nach Antragsstellung durch die Gliederung und Zustimmung des jeweiligen Fachreferenten die organisatorische, inhaltliche und eingeschränkte verwaltungstechnische Abwicklung an den Antragsteller. Zur Sicherstellung der übergeordneten und bundeseinheitlichen Regelungen, sowie zur Einhaltung der landesverbandsspezifischen Standards, erfolgt die Planung und Durchführung in enger Abstimmung mit dem jeweiligen LV-Fachreferenten und dem LV-Ressortleiter. Es werden entsprechend qualifizierte Referenten, Ausbilder und Prüfer des Landesverbandes in die praktische Durchführung eingebunden. Die Ausstellung und Registrierung der Qualifikationsnachweise erfolgt ausschließlich durch den Landesverband. Alle entstehenden Kosten werden von dem beantragenden Bezirk getragen. Die Rechnungslegung erfolgt durch den Landesverband. Folgende landesverbandsspezifische Qualifikationsmaßnahmen können durch Bezirke/ Ortsgruppen des DLRG Landesverbandes Niedersachsen beantragt werden: Führungslehre Ausbildung (Ausbildung in den Bezirken) Wachführer (Ausbildung in den Bezirken / Prüfung durch den LV) DLRG-Bootsführerschein A (Ausbildung in der Gliederung / Prüfung durch den LV) DLRG-Bootsführerschein B (Ausbildung in der Gliederung / Prüfung durch den LV) DLRG-Bootsführerschein A/B (Ausbildung in der Gliederung / Prüfung durch den LV) Signalmann (Ausbildung in den Bezirken) Truppführer (Ausbildung in den Bezirken / Prüfung durch den LV) Gruppenführer (Ausbildung in den Bezirken / Prüfung durch den LV) Strömungsretter 1 (Ausbildung in der Gliederung / Prüfung durch den LV) - Wettkampfrichter F1 - Wettkampfrichter E1 - Wettkampfrichter E2 DLRG LV Niedersachsen e.v. Dezentrale Bildungsmaßnahmen (Stand: 04/2018) Anlage I

8 Voraussetzungen: 1. Die Durchführung von LV Ausbildungs- und Prüfungsangeboten ist nicht gefährdet. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen LV-Fachreferenten. 2. Grundsätzlich muss die Teilnehmerzahl mindestens acht Personen betragen. Bei Ausbildungen im Bereich Boot mindestens zwölf Personen. Abweichungen sind durch den Leiter Einsatz und dem jeweiligen Fachreferenten möglich. 3. Benennung der Ausbilder/ Referenten mit Nachweis der gültigen Lehraufträge. 4. LV-Lehrteam des jeweiligen Fachressorts kann zeitlich und organisatorisch die Maßnahme bzw. Prüfung begleiten. 5. Die beantragende Gliederung hat die inhaltlichen, materiellen und organisatorischen Ausbildungs- und Prüfungsvorgaben sowie die Rahmenbedingungen gemäß übergeordneter Prüfungsordnungen, Rahmenrichtlinien, Ausbildungsvorschriften und Organisationsvorgaben sicherzustellen. 6. Die beantragende Gliederung übersendet dem Landesverband eine Teilnehmerliste mindestens acht Wochen vor Lehrgangsbeginn zu, damit der LV die Teilnahmebescheinigungen und Urkunden ausstellen und zusenden kann. Bei Prüfungen durch ein LV-Lehrteam werden die Urkunden durch dieses mitgeführt. Dazu sind mindestens Name, Anschrift und Geburtsdatum der Teilnehmer zu nennen. Die Urkunden tragen den Prüfernamen des Landesverbandes, auch wenn der Antragsteller den Lehrgangsleiter stellt. 7. Die beantragende Gliederung übernimmt die Kostenkalkulation und übernimmt die finanzielle Verantwortung. 8. Die beantragende Gliederung erstattet nach Rechnungslegung dem LV folgende Kosten: - Reisekosten des LV-Lehrteams (nach Reisekostenordnung) - Evtl. anfallende Prüfungsgebühren - Evtl. Fremdkosten nach Einzelaufstellung (Verpflegung, Übernachtung, usw.) - Evtl. Kosten für Ersatzbeschaffungen bei Verbrauch, Reparatur und Austausch von LV-Material/ Gerät. DLRG LV Niedersachsen e.v. Dezentrale Bildungsmaßnahmen (Stand: 04/2018) Anlage I

9 Ablauf: 1. Die beantragende Gliederung beantragt mit dem Formblatt (Anlage II) beim Landesverband Niedersachsen den Bedarf einer dezentralen Bildungsmaßnahme. Der Antrag ist zum Beginn eines Kalenderjahres einzureichen, mindestens aber drei Monate vor Beginn der geplanten dezentralen Ausbildung. 2. Der LV-Fachreferent gibt nach Prüfung eine Freigabe oder Absage des Antrags bekannt. Eventuell kann eine Zusammenlegung mit einer anderen Gliederung erfolgen. 3. Die beantragende Gliederung übersendet dem LV-Fachreferenten den inhaltlichen und organisatorischen Ablaufplan, die gedachten Ausbilder (mit gültigem Lehrauftrag) und die Teilnehmerdaten zu. Wird Material vom Landesverband benötigt, ist dieses spätestens zu diesem Zeitpunkt mit zu melden. 4. Nach Rücksprache mit dem LV-Fachreferenten werden die Teilnahmebescheinigungen und Urkunden durch die LV-Geschäftsstelle ausgestellt. Der LV-Fachreferent legt fest, wie die Urkunden zum Antragsteller verbracht werden. (Evtl. nach erfolgreicher Prüfung durch das LV-Lehrteam). 5. Nach Rücksprache mit dem LV-Fachreferenten wird beantragtes Material vom Landesverband ausgegeben. Für den sicheren Transport/Versand haftet die ausleihende Gliederung. Ein entsprechender Leihvertrag wird hierzu unterzeichnet. 6. Die beantragende Gliederung führt die Ausbildungsmaßnahme durch, wobei eventuell ein LV-Lehrteam unterstützt. Die Prüfungsmaßnahme erfolgt durch den LV (siehe Anlage I). 7. Das Ergebnis der Ausbildungs- und Prüfungsmaßnahme wird dem jeweiligen LV- Fachreferenten mitgeteilt. Ausgeliehenes Material des Landesverbandes wird zurückgegeben. 8. Der LV rechnet etwaige LV-Kosten (siehe Anlage I Voraussetzung) mit der jeweiligen beantragenden Gliederung ab. DLRG LV Niedersachsen e.v. Dezentrale Bildungsmaßnahmen (Stand: 04/2018) Anlage I

10 Anlage II Antrag an die verantwortliche Leitung des Fachbereiches im Landesverband Niedersachsen zur Durchführung einer dezentralen Ausbildungs- /Prüfungsmaßnahme des DLRG Landesverbandes Niedersachsen durch die Ortsgruppe/ der Bezirk: im Fachbereich: für die Ausbildungs- / Prüfungsmaßnahme: Ansprechpartner Kontaktdaten: Vorname, Name: Adresse: Telefon tagsüber: Veranstaltungsort: Anschrift: Zeitraum: 1) 2) 3) Lehrgangsleitung: Ausbilder Nr.: Datum, Ort Unterschrift/ Siegel Bezirk Landesverband: Genehmigt: Ja Nein Unterschrift Fachreferent/ in DLRG LV Niedersachsen e.v. Dezentrale Bildungsmaßnahmen (Stand: 04/2018) Anlage II

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