Stand /servlet/is/20170/ gegen Lärm bei stationären Geräten
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- Marielies Förstner
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1 Rubrik Der Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes (Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft- Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke) der LAI Seminar 6/2014 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie 13. Mai 2014
2 Stand /servlet/is/20170/ Seminar 6/2014 Christoph Fritzsche, TLUG 2
3 Ausgangssituation Immer häufiger werden Geräte wie Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke in Wohngebieten eingesetzt. 77. Umweltministerkonferenz, Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Lärm-Problematik des Einsatzes von stationären Geräten in Wohngebieten Erste Maßnahme: Erstellung eines Leitfadens zur Anwendung der TA Lärm durch die LAI Rechtslage ( 3, 22 BImSchG, Anlagenbegriff, Betreiberpflichten) Anforderungen nach TA Lärm, Beurteilung Sehr einfaches Verfahren zur Ermittlung des zulässigen Schallleistungspegels bzw. der erforderlichen Abstände Hinweise zur Auswahl und zur Aufstellung von Klimageräten und Luft-Wärmepumpen Seminar 6/2014 Christoph Fritzsche, TLUG 3
4 Rechtslage und Anforderungen Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft-Wärme-Pumpen und Mini- Blockheizkraftwerke sind Anlagen im Sinne des 3 Abs. 5 BImSchG. Nicht genehmigungsbedürftig, Betreiberpflichten nach 22 Abs. 1 BImSchG: Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass 1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, 2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden 24 BImSchG: Anordnungen, 25 BImSchG: Untersagung Beurteilung nach TA Lärm (Immissionsrichtwerte) und Verweis auf: DIN 45680:1997 und Beiblatt 1 (tieffrequente Geräusche) Seminar 6/2014 Christoph Fritzsche, TLUG 4
5 Ermittlung des erforderlichen Abstands zum Immissionsort Schritt 1: Schritt 2: Gebietsausweisung feststellen (MI, WA, WR) Ermittlung des Emissionspegels : Feld 1: Schallleistungspegel: Herstellerangabe in db(a), zukünftig nach Energieverbrauchskennzeichnung Feld 2: Reflexionswert: freie Aufstellung: 0 db eine reflektierende Fläche (Wand): 3 db zwei reflektierende Flächen (Ecke): 6 db siehe Abbildung 2 des Anhangs Feld 3: Tonalitätswert: Tonhaltigkeit nicht wahrnehmbar: -3 db Tonhaltigkeit wahrnehmbar: 0 db Tonhaltigkeit deutlich hörbar: +3 db Seminar 6/2014 Christoph Fritzsche, TLUG 5
6 Seminar 6/2014 Christoph Fritzsche, TLUG 6
7 Ermittlung des erforderlichen Abstands zum Immissionsort Schritt 3: Ablesen des erforderlichen Abstandes aus Tabelle 1: Seminar 6/2014 Christoph Fritzsche, TLUG 7
8 Ermittlung des zulässigen Schallleistungspegels Schritt 1: Schritt 2: Schritt 3: Gebietsausweisung feststellen (MI, WA, WR) anhand Gebietsausweisung und geplantem Abstand aus Tabelle 1 den Emissionswert ablesen Berechnung des zulässigen Schallleistungspegels: (Werte für Feld 2 und Feld 3 wie oben) Seminar 6/2014 Christoph Fritzsche, TLUG 8
9 Aufstellung Seminar 6/2014 Christoph Fritzsche, TLUG 9
10 Abschirmung, Einhausung, Entkopplung Abschirmung durch Wände: - Luftstrom nicht behindern (höherer Druck führt zu höherem Geräuschpegel) - eventuell Schallabsorptionsmaterial erforderlich Einhausung: - schallabsorbierende Auskleidung der Kapsel - ausreichend Luftzufuhr über Schalldämpfer Entkopplung des Gerätes und der Leitungen Seminar 6/2014 Christoph Fritzsche, TLUG 10
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Christoph Fritzsche Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Göschwitzer Straße Jena Tel.: Seminar 6/2014 Christoph Fritzsche, TLUG 11
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