Planfeststellung für den Neubau der B 65 Ic Südumgehung Minden. Bauwerksverzeichnis bestehend aus 204 Seiten

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1 Unterlage 11 Planfeststellung für den Neubau der Regierungsbezirk : Detmold Kreis : Minden-Lübbecke Stadt/Gemeinde : Minden, Porta Westfalica und Hille Gemarkung : Haddenhausen, Dützen, Häverstädt, Barkhausen und Eickhorst Bauwerksverzeichnis bestehend aus 204 Seiten Aufgestellt: Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe Bielefeld, Im Auftrag (Oldemeyer) Satzungsgemäß ausgelegen in der Zeit vom... bis....(einschließlich) in der Stadt / Gemeinde... Zeit und Ort der Auslegung sind mindestens 1 Tag vor Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden. Festgestellt gemäß Beschluß vom heutigen Tage Detmold,... Bezirksregierung Detmold - Planfeststellungsbehörde - Im Auftrag Stadt / Gemeinde (Unterschrift) (Dienstsiegel) (Dienstsiegel)... (Unterschrift)

2 Unterlage 11 Vorbemerkungen zum Bauwerksverzeichnis Im Planfeststellungsverfahren werden ausschließlich öffentlich-rechtliche Beziehungen rechtsgestaltend geregelt. In den Lageplänen sind alle Leitungen, die der öffentlichen Versorgung dienen und die Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser versorgen sowie die Abwasserleitungen, Telekommunikationsleitungen und sonstige gleichgestellte Leitungen lageplanmäßig dargestellt, soweit deren Verlauf dem Landesbetrieb vor Planfeststellung aufgezeigt wurde. Im Bauwerksverzeichnis sind Regelungen für ggf. erforderliche Änderungen (Verlegungen, Anpassungen, Sicherungen) oder Beseitigungen dieser Leitungen getroffen. Soweit in das Bauwerksverzeichnis Kostenregelungen im Zusammenhang mit Versorgungsleitungen aufgenommen worden sind, haben diese nur deklaratorische Bedeutung. Im Zusammenhang mit der Verlegung, Anpassung, Sicherung oder Beseitigung von Versorgungsleitungen entstehende Kosten sind aufgrund bestehender Vereinbarungen oder nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts außerhalb der Planfeststellung zu regeln. Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen an Telekommunikationslinien, die innerhalb* des bestehenden Straßen- und Wegenetzes verlaufen. Hierzu gelten die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

3 Verzeichnis der Abkürzungen BBergG Bundesberggesetz FStrG Bundesfernstraßengesetz StraKR Straßen- Kreuzungsrichtlinien BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz FStrKrV Bundesfernstraßenkreuzungsverordnung StraWaKrR Fernstraßen / Gewässer- Kreuzungsrichtlinien BMV Bundesministerium für Verkehr FlurbG Flurbereinigungsgesetz StraKrVO NRW Straßenkreuzungsverordnung BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz GV Grunderwerbsverzeichnis StrWG NRW Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW BauNVO Baunutzungsverordnung KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz StVO Straßenverkehrsordnung BWaldG Bundeswaldgesetz LAbfG Landesabfallgesetz TKG Telekommunikationsgesetz BV Bauwerksverzeichnis LFoG Landesforstgesetz UVPG DSchG Denkmalschutzgesetz LPlG Landesplanungsgesetz UVPG NW Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande NRW EKrG Eisenbahnkreuzungsgesetz LWG Landeswassergesetz VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz EKrV 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung LG Landschaftsgesetz WHG Wasserhaushaltsgesetz EEG NRW Landesenteignungs- und Entschädigungsgesetz ODR Ortsdurchfahrtenrichtlinien WaStrG Bundeswasserstraßengesetz Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 1

4 bis Neubau der B 65 lc (Beginn bis Ende der Planfeststellung) Eigentümer a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) a) entfällt Die B 65 lc wird von der OD Haddenhausen (Bau-km 0+920) bis zur Gemeindestraße Erbeweg (Bau-km 5+750) neu gebaut Sie erhält vom Bauanfang bis Bau-km (K 10 Zechenstraße) einen Straßenquerschnitt von 11,0 m (RQ 11). Von Bau-km bis wird der Querschnitt auf 11,50 m befestigte Fahrbahnbreite erweitert (RQ 15,5 mit 2+1-Führung) und schließt am Bauende ab Bau-km an den vorhandenen 4-Streifigen Ausbau an. b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), soweit nachfolgend keine andere Regelung getroffen wurde Die Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Einzelheiten werden in einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), dem Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW), dem Kreis Minden- Lübbecke und der Stadt Minden geregelt. Die neuen Teile der Bundesstraße gelten durch die Verkehrsübergabe als gewidmet. Werden im Zusammenhang mit dieser Ausbaumaßnahme Teile der Bundesstraße dem Verkehr auf Dauer entzogen, so gelten diese Straßenteile durch die Sperrung oder den Rückbau als eingezogen. Nähere Einzelheiten siehe auch BV-Nr Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 2

5 bis bis links Erstmalige Herstellung eines gemeinsamen Gehund Radweges Eigentümer und a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Auf der Nordseite der B 65 lc wird wie im Lageplan dargestellt erstmalig ein gemeinsamer Geh- und Radweg hergestellt. Er erhält eine befestigte Breite von 2,25 m. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung des gemeinsamen Geh- und Radweges obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 3

6 bis rechts Gemeinsamer Geh- und Radweg Eigentümer a) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) entfällt a) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) entfällt Der gemeinsame Geh- und Radweg von Bau-km bis Bau-km auf der Südseite der B65 Ic wird durch die Baumaßnahme verdrängt. Er wird in einer befestigten Breite von 2,25m auf der Nordseite erstmalig hergestellt (siehe BV-Nr. 1.2). Der gemeinsame Geh- und Radweg von Bau-km bis Bau-km auf der Südseite der B65 Ic wird den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 4

7 links 1) Öffentlicher Wirtschaftsweg 2) Einmündung Wirtschaftsweg / B 65 lc zu 1) Eigentümer und a) und b) Stadt Minden zu 2) Eigentümer und a) und b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Der öffentliche Wirtschaftsweg wird wie im Lageplan dargestellt - in vorhandener Breite und entsprechend der vorhandenen Befestigungsart lage- und höhenmäßig an die B 65 lc wieder angebunden. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung des Wirtschaftsweges obliegt wie bisher der Stadt Minden. Die Unterhaltung der Einmündung regelt sich nach 13 FStrG in Verbindung mit der FStrKrV. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 5

8 links Einfriedigung Eigentümer und Die Einfriedigung steht teilweise in der Trasse des Radweges der B 65 lc und muss insoweit beseitigt werden. a) Eigentümer des Flurstückes 21, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen b) entfällt Die Anlage befindet sich auf Privatgrundstück. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 6

9 links 1) Zufahrt 2) Verrohrung Eigentümer und zu 1) a) und b) Eigentümer des Flurstückes 21, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen Die Zufahrt zum Flurstück 21, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen wird in 4,00 m befestigter Breite lage- und höhenmäßig an die B 65 lc wieder angeschlossen. Die Verrohrung im Bereich der Zufahrt wird den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. zu 2) a) und b) Eigentümer des Flurstückes 21, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der Zufahrt und der Verrohrung obliegt wie bisher dem Anlieger. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 7

10 links 1) Zufahrt 2) Verrohrung Eigentümer und zu 1) a) und b) Eigentümer des Flurstückes 22, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen Die Zufahrt zum Flurstück 22, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen wird in 4,00 m befestigter Breite lage- und höhenmäßig an die B 65 lc wieder angeschlossen. Die Verrohrung im Bereich der Zufahrt wird den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. zu 2) a) und b) Eigentümer des Flurstückes 22, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der Zufahrt und der Verrohrung obliegt wie bisher dem Anlieger. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 8

11 links 1) Zufahrt 2) Verrohrung Eigentümer und zu 1) a) und b) Eigentümer der Flurstücke 380 und 390, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen zu 2) a) und b) Eigentümer der Flurstücke 380 und 390, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen Die westliche gemeinsame Zufahrt zu den Flurstücken 380 und 390, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen wird in 8,50 m befestigter Breite lage- und höhenmäßig an die B 65 lc wieder angeschlossen. Die Verrohrung im Bereich der Zufahrt wird den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. Die Kosten trägt gemäß Sondernutzungserlaubnis Punkt 12 vom der Anlieger. Die Unterhaltung der Zufahrt und der Verrohrung obliegt wie bisher dem Anlieger. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 9

12 links 1) Zufahrt 2) Verrohrung Eigentümer und zu 1) a) und b) Eigentümer der Flurstücke 380 und 390, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen zu 2) a) und b) Eigentümer der Flurstücke 380 und 390, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen Die östliche gemeinsame Zufahrt zu den Flurstücken 380 und 390, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen wird in 8,50 m befestigter Breite lageund höhenmäßig an die B 65 lc wieder angeschlossen. Die Verrohrung im Bereich der Zufahrt wird den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. Die Kosten trägt gemäß Sondernutzungserlaubnis Punkt 12 vom der Anlieger. Die Unterhaltung der Zufahrt und der Verrohrung obliegt wie bisher dem Anlieger. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 10

13 links 1) Zugang 2) Verrohrung Eigentümer und zu 1) a) Eigentümer des Flurstückes 24, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen b) entfällt Der Zugang zum Flurstück 24, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen wird beseitigt. Die künftige Grundstückserschließung bleibt über das Flurstück 290 gewährleistet. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). zu 2) a) Eigentümer des Flurstückes 24, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen b) entfällt Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 11

14 links Zugang Eigentümer und a) und b) Eigentümer des Flurstückes 26, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen Der Zugang zum Flurstück 26, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen wird den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung obliegt wie bisher dem Anlieger. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 12

15 links 1) Zufahrt 2) Verrohrung Eigentümer und zu 1) a) und b) Eigentümer des Flurstückes 26, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen zu 2) a) und b) Eigentümer des Flurstückes 26, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen Die östliche Zufahrt zum Flurstück 26, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen wird in vorhandener Breite und Befestigungsart Breite lage- und höhenmäßig an die B 65 lc wieder angeschlossen. Die Verrohrung im Bereich der Zufahrt wird den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. Die Kosten trägt gemäß Sondernutzungserlaubnis Punkt 3 vom der Anlieger. Die Unterhaltung der Zufahrt und der Verrohrung obliegt wie bisher dem Anlieger. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 13

16 ) Zufahrt 2) Verrohrung Eigentümer und zu 1) a) und b) Eigentümer des Flurstückes 27, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen zu 2) a) und b) Eigentümer des Flurstückes 27, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen Die westliche Zufahrt zum Flurstück 27, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen wird in 4,00 m befestigter Breite lage- und höhenmäßig an die B 65 lc wieder angeschlossen. Die Verrohrung im Bereich der Zufahrt wird den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der Zufahrt und der Verrohrung obliegt wie bisher dem Anlieger. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 14

17 ) Zufahrt 2) Verrohrung zu 1) Eigentümer und a) Eigentümer des Flurstückes 27, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen b) entfällt zu 2) Eigentümer a) Eigentümer des Flurstückes 27, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen b) entfällt (Straßenseitengraben) a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die östliche Zufahrt zum Flurstück 27, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen wird beseitigt. Die Verrohrung des Straßenseitengrabens entfällt Die künftige Grundstückserschließung bleibt über die westliche Zufahrt (BV 1.13) gewährleistet. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung des Straßenseitengrabens obliegt künftig der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 15

18 und bis Teilstrecke der bisherigen B 65 Eigentümer und a) und b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Mit Fertigstellung der Baumaßnahme wird die verbleibende Teilstrecke der bisherigen B 65 von Bau-km bis Bau-km für den weiträumigen Verkehr entbehrlich. Sie soll - wie im Lageplan dargestellt- gemäß 2 FStrG von Bau-km bis zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg umgebaut und mit einem Wendeplatz ausgestattet werden (BV 2.1). Die nicht für den gemeinsamen Geh- und Radweg benötigten Flächen werden rekultiviert (Nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 16

19 und und rechts Zufahrten und Verrohrungen Eigentümer und a) Eigentümer des Flurstückes 484, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen b) entfällt Die westlichen Zufahrten zum Flurstück 484, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen werden beseitigt. Die Verrohrungen des Straßenseitengrabens entfallen. Die künftige Grundstückserschließung bleibt über das Flurstück 45 gewährleistet. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 17

20 rechts Zufahrt und Verrohrung Eigentümer und a) Eigentümer des Flurstückes 44, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen b) entfällt Die Zufahrt zum Flurstück 44, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen wird beseitigt. Die Verrohrung des Straßenseitengrabens entfällt. Die künftige Grundstückserschließung bleibt über das Flurstück 45 gewährleistet. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 18

21 und rechts Zufahrten und Verrohrungen Eigentümer und a) Eigentümer des Flurstückes 42, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen b) entfällt Die Zufahrten zum Flurstück 42, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen werden beseitigt. Die Verrohrungen des Straßenseitengrabens entfallen. Die künftige Grundstückserschließung bleibt über das Flurstück 45 gewährleistet. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 19

22 rechts Zufahrt und Verrohrung Eigentümer und a) und b) Eigentümer des Flurstückes 40, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen Die Zufahrt zum Flurstück 40, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen wird in 4,00 m befestigter Breite lage- und höhenmäßig an die B 65 lc wieder angeschlossen. Die Verrohrung im Bereich der Zufahrt wird den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der Zufahrt und der Verrohrung obliegt wie bisher dem Anlieger. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 20

23 rechts Zufahrt und Verrohrung Eigentümer und a) und b) Eigentümer des Flurstückes 39, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen Die Zufahrt zum Flurstück 39, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen wird in 4,00 m befestigter Breite lage- und höhenmäßig an die B 65 lc wieder angeschlossen. Die Verrohrung im Bereich der Zufahrt wird den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. Die Kosten trägt gemäß Sondernutzungserlaubnis Punkt 4 vom der Anlieger. Die Unterhaltung der Zufahrt und der Verrohrung obliegt wie bisher dem Anlieger. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 21

24 rechts 1) Öffentlicher Wirtschaftsweg 2) Einmündung Wirtschaftsweg / B 65 lc zu 1) Eigentümer und a) und b) Stadt Minden Der öffentliche Wirtschaftsweg wird wie im Lageplan dargestellt - in vorhandener Breite und entsprechend der vorhandenen Befestigungsart lage- und höhenmäßig an die B 65 lc wieder angebunden. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). zu 2) Eigentümer und a) und b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die Unterhaltung des Wirtschaftsweges obliegt wie bisher der Stadt Minden. Die Unterhaltung der Einmündung regelt sich nach 13 FStrG in Verbindung mit der FStrKrV. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 22

25 rechts Zufahrt Eigentümer und Die Zufahrt zum Flurstück 37, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen wird beseitigt. a) Eigentümer des Flurstückes 37, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen b) entfällt Die künftige Grundstückserschließung bleibt über das Flurstück 56 (Feldsteinweg) gewährleistet. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 23

26 rechts Haltestellenbucht an der B 65 Eigentümer und a) und b) Haltestellenbucht: Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die auf der Südseite der B 65 (zukünftig abgebundene Lübbecker Straße ) vorhandene Haltestellenbucht ( Reiniekensmeier ) wird - wie im Lageplan dargestellt- nach Bau-km rechts verlegt und den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. Die Kosten für die Verlegung und die Anpassung der Haltestellenbucht trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Haltestelleneinrichtungen: Verkehrsbetriebe Minden Ravensberg GmbH Die Kosten für die Ausstattung der Haltestellenbucht trägt die Verkehrsbetriebe Minden Ravensberg GmbH. Die Unterhaltung der Haltestellenbucht obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der Ausstattung der Haltestellenbucht obliegt der Verkehrsbetriebe Minden Ravensberg GmbH. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 24

27 links Haltestellenbucht an der B 65 Eigentümer und a) und b) Haltestellenbucht: Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Haltestelleneinrichtungen: Verkehrsbetriebe Minden Ravensberg GmbH Die auf der Nordseite der (zukünftig abgebundene Lübbecker Straße ) vorhandene Haltestellenbucht ( Reiniekensmeier ) wird - wie im Lageplan dargestellt- nach Bau-km links verlegt und den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. Die Kosten für die Verlegung und die Anpassung der Haltestellenbucht trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Kosten für die Ausstattung der Haltestellenbucht trägt die Verkehrsbetriebe Minden Ravensberg GmbH. Die Unterhaltung der Haltestellenbucht obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der Ausstattung der Haltestellenbucht obliegt der Verkehrsbetriebe Minden Ravensberg GmbH. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 25

28 und rechts Zufahrten und Verrohrungen Eigentümer und a) Eigentümer des Flurstückes 307, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen b) entfällt Die Zufahrten zum Flurstück 307, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen werden beseitigt. Die Verrohrungen des Straßenseitengrabens entfallen. Die künftige Grundstückserschließung bleibt über das Flurstück 33 gewährleistet. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 26

29 rechts Zufahrt und Verrohrung a) Eigentümer des Flurstückes 32, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen b) entfällt Die Zufahrt zum Flurstück 32, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen wird beseitigt. Die Verrohrung des Straßenseitengrabens entfällt. Die künftige Grundstückserschließung bleibt über das Flurstück 33 gewährleistet. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 27

30 links Oberflächenentwässerung der B 65 lc (Einleitungsstelle E0 bei S37) Eigentümer und Entwässerungseinrichtungen a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und Stadt Minden Kanal a) und b) Stadt Minden Das Oberflächenwasser der B 65 lc von Schacht S37 Bau-km bis Schacht S1 Bau-km wird über den vorhandenen Schächten S38- S40 dem Kanal der Stadt Minden in einer Menge bis zu 109,0 l/sec zugeführt (nähere Einzelheiten siehe Wassertechnische Unterlagen). Die Kosten für bauliche Maßnahmen trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der Oberflächenentwässerung obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) und der Stadt Minden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Die Unterhaltung des Kanals obliegt wie bisher der Stadt Minden. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 28

31 bis bis Gestaltungsmaßnahme links G1 + (Baumreihenpflanzung) bis links bis links Eigentümer a) Eigentümer der genannten Flurstücke b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Unterhaltspflichtiger a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Als Gestaltungsmaßnahme wird auf den nördlich der B65 gelegenen Flurstücke 12, 19, 24 und 380 Flur 1, Gemarkung Haddenhausen und Flurstücken 46, 47, 48, 49, 50 und 51 Flur 7, Gemarkung Dützen eine Baumreihenpflanzung mit standortgerechten gebietsheimischen Gehölzen angelegt (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Eigentümer und wird die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Anpflanzung von Feldgehölzen unterliegt dem Schutz des 9 BWaldG, des 39 LFoG sowie des 47 Landschaftsgesetz (LG). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 29

32 links Haltestellenbucht an der B 65 Eigentümer und a) und b) Haltestellenbucht: Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Haltestelleneinrichtungen: Verkehrsbetriebe Minden Ravensberg GmbH Die auf der Nordseite der B 65 lc in Bau-km vorhandene Haltestellenbucht wird - wie im Lageplan dargestellt- den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. Die Kosten für die Anpassung der Haltestellenbucht trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der Haltestellenbucht obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Kosten für die Ausstattung der Haltestellenbucht trägt die Verkehrsbetriebe Minden Ravensberg GmbH. Die Unterhaltung der Ausstattung der Haltestellenbucht obliegt der Verkehrsbetriebe Minden Ravensberg GmbH. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 30

33 Station 0,970 bis Station 1,729 Umstufung der B65 alt Eigentümer a) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) Stadt Minden Mit Fertigstellung der Baumaßnahme wird die verbleibende Teilstrecke der bisherigen B65 alt in den Abschnitten für den weiträumigen Verkehr entbehrlich. Sie soll gemäß 2 FStrG abgestuft werden. Einzelheiten zum Umstufungskonzept unter Unterlage 12 Umstufungskonzept a) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) Stadt Minden Über die Umstufung wird zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), dem Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW), dem Kreis Minden-Lübbecke und der Stadt Minden eine Vereinbarung abgeschlossen. Die B 65 lc wird von Teilabschnitt 70, Station 0,970 (Netzknoten O) bis Station 1,729 (Netzknoten O) zur Stadtstraße abgestuft. Eigentümer und wird zukünftig die Stadt Minden. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 31

34 Station 0,000 bis Station 0,750 Umstufung der B65 alt Eigentümer a) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) Kreis Minden-Lübbecke von Station 0,000 bis 0,141 und Stadt Minden innerhalb der OD von Station 0,141 bis 0,750 a) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) Kreis Minden-Lübbecke von Station 0,000 bis 0,141 und Stadt Minden innerhalb der OD von Station 0,141 bis 0,750 Mit Fertigstellung der Baumaßnahme wird die verbleibende Teilstrecke der bisherigen B65 alt in den Abschnitten für den weiträumigen Verkehr entbehrlich. Sie soll gemäß 2 FStrG abgestuft werden. Über die Umstufung wird zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), dem Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW), dem Kreis Minden-Lübbecke und der Stadt Minden eine Vereinbarung abgeschlossen. Die B 65 lc wird von Abschnitt 71, Station 0,000 (Netzknoten O) bis Station 0,750 (Netzknoten O) zur Kreisstraße abgestuft. Eigentümer und wird zukünftig von Station 0,000 bis 0,141 der Kreis Minden-Lübbecke und von Station 0,141 bis 0,750 die Stadt Minden. Einzelheiten zum Umstufungskonzept unter Unterlage 12 Umstufungskonzept Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 32

35 Station 0,000 bis Station 1,675 Umstufung der B65 alt Eigentümer a) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) Stadt Minden a) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) Stadt Minden Mit Fertigstellung der Baumaßnahme wird die verbleibende Teilstrecke der bisherigen B65 alt in den Abschnitten für den weiträumigen Verkehr entbehrlich. Sie soll gemäß 2 FStrG abgestuft werden. Über die Umstufung wird zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), dem Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW), dem Kreis Minden-Lübbecke und der Stadt Minden eine Vereinbarung abgeschlossen. Einzelheiten zum Umstufungskonzept unter Unterlage 12 Umstufungskonzept Die B 65 lc wird von Abschnitt 72, Station 0,000 (Netzknoten O) bis Station 1,675 (Netzknoten O) zur Kreisstraße abgestuft. Eigentümer und wird zukünftig die Stadt Minden. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 33

36 und Station 0,000 bis Station 1,121 Umstufung der B65 alt Eigentümer a) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) Stadt Minden a) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) Stadt Minden Mit Fertigstellung der Baumaßnahme wird die verbleibende Teilstrecke der bisherigen B65 alt in den Abschnitten für den weiträumigen Verkehr entbehrlich. Sie soll gemäß 2 FStrG abgestuft werden. Über die Umstufung wird zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), dem Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW), dem Kreis Minden-Lübbecke und der Stadt Minden eine Vereinbarung abgeschlossen. Einzelheiten zum Umstufungskonzept unter Unterlage 12 Umstufungskonzept Die B 65 lc wird von Teilabschnitt 73, Station 0,000 (Netzknoten O) bis Station 1,121 (Netzknoten C) zur Kreisstraße abgestuft. Eigentümer und wird zukünftig die Stadt Minden. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 34

37 Station 1,121 bis Station 1,182 Umstufung der B65 alt Eigentümer a) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) Stadt Minden a) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) Stadt Minden Mit Fertigstellung der Baumaßnahme wird die verbleibende Teilstrecke der bisherigen B65 alt in den Abschnitten für den weiträumigen Verkehr entbehrlich. Sie soll gemäß 2 FStrG abgestuft werden. Über die Umstufung wird zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), dem Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW), dem Kreis Minden-Lübbecke und der Stadt Minden eine Vereinbarung abgeschlossen. Einzelheiten zum Umstufungskonzept unter Unterlage 12 Umstufungskonzept Die B 65 lc wird von Teilabschnitt 73, Station 1,121 (Netzknoten C) bis Station 1,182 (Netzknoten A) zur Landesstraße abgestuft. Eigentümer und wird zukünftig die Stadt Minden. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 35

38 Station 0,000 bis Station 0,685 Umstufung der B65 alt Eigentümer a) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW) Mit Fertigstellung der Baumaßnahme wird die verbleibende Teilstrecke der bisherigen B65 alt in den Abschnitten für den weiträumigen Verkehr entbehrlich. Sie soll gemäß 2 FStrG abgestuft werden. Einzelheiten zum Umstufungskonzept unter Unterlage 12 Umstufungskonzept a) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) b) Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW) Über die Umstufung wird zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), dem Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW), dem Kreis Minden-Lübbecke und der Stadt Minden eine Vereinbarung abgeschlossen. Die B 65 lc wird von Teilabschnitt 73, Station 0,000 (Netzknoten H) bis Station 0,685 (Netzknoten L) zur Landesstraße abgestuft. Eigentümer und wird zukünftig das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbetrieb Straßenbau NRW). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 36

39 Über den gesamten Baustreckenbereich Schutzmaßnahme S1 Eigentümer und Unterhaltspflichtiger a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Als Schutzmaßnahme werden während der Bauzeit im Verlauf der Baustrecke an der B 65 alt bei km bis (22 Straßenbäume), Wirtschaftsweg bei km (8 Stück), bei km an der Straße Im Felde (27 Stück), am Erzweg bei km (5 Stück), Mindener Straße zwischen km bis (18 Stück), südlich der Weidestraße zwischen km bis (7 Stück) und an der Anschlussstelle am Ende der Baustrecke bei km (17 Stück) insgesamt 109 Einzelbäume mit Baumschutzmaßnahmen versehen. (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten und Unterhaltung trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 37

40 ) Wendeplatz 2) Teilstrecke der B65 alt zu 1) Eigentümer und a) entfällt b) Stadt Minden zu 2) siehe Regelungen unter BV-Nr Mit Fertigstellung der Baumaßnahme verliert die verbleibende Teilstrecke der bisherigen B 65 ihre Verkehrsbedeutung. Sie wird abgeriegelt. An dem verbleibenden Straßenende wird wie im Lageplan dargestelltein Wendeplatz hergestellt. Der Wendeplatz erhält eine Befestigung entsprechend der vorhandenen B 65. Der Anschluss der Anliegergrundstücke an das öffentliche Wegenetz bleibt aufrecht erhalten. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung des Wendeplatzes obliegt der Stadt Minden. Für die Unterhaltung der verbliebenden Teilstrecke der B65 alt siehe unter BV-Nr Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 38

41 Zufahrten und Verrohrungen und links Eigentümer und a) Eigentümer des Flurstückes 32, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen b) entfällt Die Zufahrten zum Flurstück 32, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen werden beseitigt. Die Verrohrungen des Straßenseitengrabens entfallen. Die künftige Grundstückserschließung bleibt über das Flurstück 33 gewährleistet. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 39

42 Öffentlicher Wirtschaftsweg Eigentümer und a) und b) Stadt Minden Der öffentliche Wirtschaftsweg kreuzt die Trasse der B 65 lc in Bau-km Er wird südlich der B65 lc abgeriegelt und endet stumpf, nördlich der B65 Ic wird der Weg zurückgebaut und rekultiviert. Der Anschluss der Anliegergrundstücke an das öffentliche Wegenetz bleibt aufrecht Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung des verbleibenden Weges südlich der B65 Ic und der nördlich zurückgebaute Weg der B65 Ic obliegt wie bisher der Stadt Minden. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 40

43 ) Gewässer II. Ordnung 2) 2 Durchlässe zu 1) Eigentümer und a) und b) Wasserverband Weserniederung zu 2) Eigentümer und a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Das Gewässer (Uphauser Bach) kreuzt die Trasse der B 65 lc in Baukm Im Kreuzungsbereich mit der B 65 lc werden 2 Durchlässe mit folgenden Abmessungen erstellt: Länge: 20,0 m Querschnitt: 2 x 1,95 x 1,00 m Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung des Gewässers obliegt wie bisher dem Wasserverband Weserniederung. Die Unterhaltung der Durchlässe obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 41

44 Zufahrten bzw. Zugänge und und Verrohrungen links Eigentümer und a) Eigentümer des Flurstückes 28, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen b) entfällt Die Zufahrten bzw. Zugänge zum Flurstück 28, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen werden beseitigt. Die Verrohrungen des Straßenseitengrabens entfallen. Die künftige Grundstückserschließung bleibt gewährleistet über das Flurstück 1 und 290. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 42

45 und Zufahrten bzw. Zugänge links und Verrohrungen Eigentümer und a) Eigentümer des Flurstückes 29, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen b) entfällt Die Zufahrten bzw. Zugänge zum Flurstück 29, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen werden beseitigt. Die Verrohrungen des Straßenseitengrabens entfallen. Die künftige Grundstückserschließung bleibt gewährleistet über das Flurstück 1 und 290. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 43

46 ) Gemeindestraße 2) Wendeplatz 3) Entwässerungseinrichtung zu 1) Eigentümer und a) und b) Stadt Minden zu 2) Eigentümer und a) entfällt b) Stadt Minden zu 3) Eigentümer und a) und b) Stadt Minden Die Gemeindestraße ( Friedgartenstraße ) kreuzt die Trasse der B 65 lc in Bau-km Sie wird beiderseits der B 65 lc abgeriegelt und endet am verbleibenden westlichen Straßenende stumpf. Am dem verbleibenden östlichen Straßenende wird wie im Lageplan dargestellt- ein Wendeplatz hergestellt und die Entwässerungseinrichtung den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. Die Gemeindestraße endet südlich der B65 Ic auf Höhe des Flurstückes 48. Das verbleibende Teilstück zwischen der B65 Ic und dem Ende wird zurückgebaut und rekultiviert. Der Wendeplatz erhält eine Befestigung entsprechend der vorhandenen Gemeindestraße. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der verbleibenden Gemeindestraße einschließlich des Wendeplatzes und der geänderten Entwässerungseinrichtung obliegt der Stadt Minden. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 44

47 ) Gewässer II. Ordnung 2) 2 Durchlässe zu 1) Eigentümer und a) und b) die gesetzlich Verpflichteten zu 2) Eigentümer und a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Das Gewässer (Gottenbach) kreuzt die Trasse der B 65 lc in Bau-km Es wird wie im Lageplan dargestellt - auf einer Länge von ca. 100 m verlegt (nähere Einzelheiten siehe Wassertechnische Unterlagen). Im Kreuzungsbereich mit der B 65 lc werden 2 Durchlässe mit folgenden Abmessungen erstellt: Länge: 20,0 m Querschnitt: 2 x 1,50 x 1,00 m Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung des Gewässers obliegt wie bisher den gesetzlich Verpflichteten. Die Unterhaltung der Durchlässe obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 45

48 Gestaltungsmaßnahme bis G links Eigentümer a) Eigentümer der genannten Flurstücke b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Unterhaltspflichtiger a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Als Gestaltungsmaßnahme werden Teilflächen des Flurstückes 30 und 31 der Flur 7, Gemarkung Dützen mit standortgerechten Gehölzen aufgeforstet (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung und Pflege obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Maßnahmenflächen können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers von der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) erworben werden. Nach der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von drei Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege der Flächen dem künftigen Grundstückseigentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Die künftige Duldungspflicht des Eigentümers wird grundbuchmäßig gesichert. Als Begünstigter der Eigentumsbeschränkung wird die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) eingetragen. Die Anpflanzung von Feldgehölzen unterliegt dem Schutz des 9 BWaldG, des 39 LFoG sowie des 47 Landschaftsgesetz (LG). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 46

49 bis rechts Ersatz - / Ausgleichsmaßnahme E/A 3 Eigentümer a) und b) Eigentümer der genannten Flurstücke Als Ersatz- / Ausgleichsmaßnahme werden Teilflächen der Flurstücke 30 und 59, Flur 1, Gemarkung Haddenhausen mit einem Uferrandstreifen versehen (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Unterhaltspflichtiger a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung und Pflege obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Maßnahmenflächen können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers von der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) erworben werden. Nach der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von drei Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege der Flächen dem künftigen Grundstückseigentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Die künftige Duldungspflicht des Eigentümers wird grundbuchmäßig gesichert. Als Begünstigter der Eigentumsbeschränkung wird die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) eingetragen. Die Maßnahme unterliegt dem Schutz des 47 LG NRW. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 47

50 Ersatz- / Ausgleichsmaßnahme bis links E / A 2 Eigentümer a) und b) Eigentümer der genannten Flurstücke Unterhaltspflichtiger a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Als Ersatz- / Ausgleichsmaßnahme werden Teilflächen des Flurstückes 29 Gemarkung Haddenhausen, Flur 1 und Teilstücke der Flurstücke 197 und 198, Flur 7 Gemarkung Dützen mit einem Uferrandstreifen versehen (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung und Pflege obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Maßnahmenflächen können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers von der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) erworben werden. Nach der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von drei Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege der Flächen dem künftigen Grundstückseigentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Die künftige Duldungspflicht des Eigentümers wird grundbuchmäßig gesichert. Als Begünstigter der Eigentumsbeschränkung wird die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) eingetragen. Die Maßnahme unterliegt dem Schutz des 47 LG NRW. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 48

51 bis rechts Gestaltungsmaßnahme G 9 Eigentümer a) Eigentümer der genannten Flurstücke b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Unterhaltspflichtiger a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Als Gestaltungs- bzw. Ausgleichsmaßnahme werden Teilflächen der Flurstücke 48, 49, 50 und 204, Gemarkung Dützen, Flur 7 mit standortgerechten Gehölzen aufgeforstet (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Eigentümer und wird die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Anpflanzung von Feldgehölzen unterliegt dem Schutz des 9 BWaldG, des 39 LFoG sowie des 47 Landschaftsgesetz (LG). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 49

52 Gestaltungsmaßnahme bis G links Eigentümer a) und b) Eigentümer der genannten Flurstücke Unterhaltspflichtiger a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Als Gestaltungsmaßnahme werden Teilflächen der Flurstücke 248, 249, 250, 251 und 204, Gemarkung Dützen, Flur 7 mit standortgerechten Gehölzen aufgeforstet (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung und Pflege obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Maßnahmenflächen können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers von der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) erworben werden. Nach der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von drei Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege der Flächen dem künftigen Grundstückseigentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Die künftige Duldungspflicht des Eigentümers wird grundbuchmäßig gesichert. Als Begünstigter der Eigentumsbeschränkung wird die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) eingetragen. Die Anpflanzung von Feldgehölzen unterliegt dem Schutz des 9 BWaldG, des 39 LFoG sowie des 47 Landschaftsgesetz (LG). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 50

53 rechts Ausgleichsmaßnahme A 4 Eigentümer a) und b) Eigentümer des Flurstückes 248, Flur 7, Gemarkung Dützen Unterhaltspflichtiger a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Als Ausgleichsmaßnahme werden Teilflächen des Flurstückes 248, Flur 7, Gemarkung Dützen mit einem Uferrandstreifen versehen (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung und Pflege obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Maßnahmenflächen können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers von der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) erworben werden. Nach der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von drei Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege der Flächen dem künftigen Grundstückseigentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Die künftige Duldungspflicht des Eigentümers wird grundbuchmäßig gesichert. Als Begünstigter der Eigentumsbeschränkung wird die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) eingetragen. Die Maßnahme unterliegt dem Schutz des 47 LG NRW. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 51

54 bis Gestaltungsmaßnahme links G 8 Eigentümer a) und b) Eigentümer des Flurstückes 46, Flur 7, Gemarkung Dützen Unterhaltspflichtiger a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Als Gestaltungsmaßnahme werden Teilflächen des Flurstückes 46 der Flur 7, Gemarkung Dützen mit standortgerechten Gehölzen aufgeforstet (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung und Pflege obliegt der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Maßnahmenflächen können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen des Grundstückseigentümers von der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) erworben werden. Nach der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von drei Jahren kann die Unterhaltung bzw. Pflege der Flächen dem künftigen Grundstückseigentümer oder einem sachkundigen und geeigneten Dritten durch Vertrag übertragen werden. Die künftige Duldungspflicht des Eigentümers wird grundbuchmäßig gesichert. Als Begünstigter der Eigentumsbeschränkung wird die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) eingetragen. Die Anpflanzung von Feldgehölzen unterliegt dem Schutz des 9 BWaldG, des 39 LFoG sowie des 47 Landschaftsgesetz (LG). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 52

55 rechts Einfriedigung a) Eigentümer des Flurstückes 7, Flur 252, Gemarkung Dützen b) entfällt Die Einfriedigung steht teilweise in der Trasse des verlegten Gottenbaches und muss insoweit beseitigt bzw. angepasst werden. Die Anlage befindet sich auf Privatgrundstück. Die Entschädigung erfolgt nach entschädigungsrechtlichen Grundsätzen. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 53

56 rechts Schutzmaßnahme S2 Eigentümer und Unterhaltspflichtiger a) entfällt b) entfällt Um die angrenzenden flächenhaften Vegetations- und Biotopbestände auf der nördlich und südlich angrenzende Fläche der B65 östlich des Gottenbaches bei Bau-km (Gemarkung Dützen, Flur 7, Flurstück 252) während der Bauzeit zu schützen, wird auf Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungen verzichtet (nähere Einzelheiten siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan). Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 54

57 ) Kreisstraße 10 2) Brücke im Zuge der K 10 über die B 65 lc 3) Anschlussstelle 4) gem. Geh-/Radweg entlang der Kreisstraße 10 zu 1) und 4) Eigentümer a) und b) Kreis Minden Lübbecke a) und b) Kreis Minden Lübbecke zu 2) und 3) Eigentümer und a) entfällt b) Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Die Kreisstraße 10 (Zechenstraße) kreuzt die Trasse der B 65 lc in Baukm Sie wird wie im Lageplan dargestellt - in einer Länge von 475 m in vorhandener Breite (inkl. gem. Geh-/Radweg) entsprechend der vorhandenen Befestigungsart verlegt. Die Kreisstraße 10 wird mittels eines Brückenbauwerkes über die B 65 lc geführt. Das Brückenbauwerk erhält folgende Abmessungen: Lichte Weite: 58,45 m Stützweiten: 17,00 / 25,45 / 17,00 m Lichte Höhe: 4,70m Breite zwischen den Geländern: 16,25 m Die Kreisstraße 10 und die B 65 lc werden wie im Lageplan dargestellt - durch eine Anschlussstelle miteinander verknüpft. Die B 65 lc und die K 10 werden um die Anschlussstellen bedingten Fahrstreifen aufgeweitet. Die Kosten trägt gemäß 12 Abs. 1 FStrG die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). der Kreisstraße wird zukünftig der Kreis Minden-Lübbecke. Die Unterhaltung der Kreuzungsanlage regelt sich nach 13 FStrG in Verbindung mit der FStrKrV. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 55

58 ) Gemeindestraße 2) Wendeplätze 3) Entwässerungseinrichtungen zu 1) a) und b) Stadt Minden zu 2) a) entfällt b) Stadt Minden zu 3) a) und b) Stadt Minden Die Gemeindestraße ( Kornackerstraße ) kreuzt die Trasse der B 65 lc in Bau-km Sie wird beiderseits der B 65 lc abgeriegelt. An den verbleibenden Straßenenden wird wie im Lageplan dargestelltjeweils ein Wendeplatz hergestellt und die Entwässerungseinrichtungen den geänderten Straßenverhältnissen angepasst. Die Wendeplätze erhalten eine Befestigung entsprechend der vorhandenen Gemeindestraße. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Die Unterhaltung der verbleibenden Gemeindestraße einschließlich der Wendeplätze und der geänderten Entwässerungseinrichtungen obliegt der Stadt Minden. Planfeststellungsverfahren für den Neubau der - Bauwerksverzeichnis - Unterlage 11 Seite 56

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