Kinderarmut-Die Empfehlungen der Europäischen Union

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1 Kinderarmut-Die Empfehlungen der Europäischen Union KINDERRECHTE ALS HANDLUNGSANSATZ AUF LOKALER EBENE Dr. Heide-Rose Brückner, Geschäftsführerin des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.v Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

2 Die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland Grundlage für das bundesweite Vorhaben Kinderfreundliche Kommunen ist die UN-Kinderrechtskonvention. Sie trat am 2. September 1990 in Kraft. Ihre Ratifizierung in Deutschland erfolgte am 5. April Seit den 1990er Jahren sind weltweit zahlreiche Aktionen ins Leben gerufen worden, mit dem Ziel, die Konvention auf lokaler Ebene umzusetzen. Das Aktionsbündnis Kinderrechte setzt sich seit Jahren für die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ein. Kinderfreundliche Kommunen steht für die Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene. Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

3 Kinderfreundlichkeit in Deutschland Quelle: Stiftung für Zukunftsfragen Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

4 Das Vorhaben Kinderfreundliche Kommunen Kinderfreundliche Kommunen ist eine gemeinsame Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk. Das Vorhaben orientiert sich an den Leitlinien der internationalen Child Friendly Cities Initiative (CFC). CFC setzt sich seit 1996 international dafür ein, Kommunen kinderfreundlicher zu gestalten und die UN- Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene mit Leben zu erfüllen. So gibt es bereits kinderfreundliche Kommunen in Spanien, Italien, Frankreich, der Schweiz und in vielen anderen Ländern weltweit. 4 Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

5 Pilotkommunen in Deutschland Während einer Pilotphase werden sieben Städte intensiv auf dem Weg zu einer Kinderfreundlichen Kommune begleitet: 1. Halle (Saale): Einwohner (angefragt) 2. Hanau: Einwohner 3. Köln: Einwohner (angefragt) 4. Regensburg: Einwohner 5. Senftenberg: Einwohner 7. Weil am Rhein: Einwohner 8. Wolfsburg: Einwohner 5 Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

6 Kinderarmut in den Pilotkommunen Kinderarmut: Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren, die im Jahr 2011 Leistungen nach SGB II (Sozialgeld) erhielten. Jugendarmut: Anteil der Jugendlichen von 15 bis 17 Jahren, die im Jahr 2011 Leistungen nach SGB II erhielten. Kommune Kinderarmut Jugendarmut Halle/Saale 33,7% 23,8% Hanau 22,1% 18,0% Köln 22,5% 18,4% Regensburg 11,5% 9,3% Senftenberg 36,3% 30,0% Weil am Rhein 12,2% 10,4% Wolfsburg 14,1% 10,8% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% Kinderarmut Jugendarmut Quelle: Wegweiser Kommune, Bertelsmann Stiftung 6 Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

7 Die Projektstruktur Träger UNICEF Deutschland Träger Deutsches Kinderhilfswerk Beirat Sachverständigenkommission Verein Kinderfreundliche Kommunen e.v. Kommunen Entscheidungsträger Kinder und Jugendliche Lokale Akteure Bürgerinnen und Bürger 7 Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

8 Die Sachverständigenkommission Die Sachverständigenkommission ist der Beirat des Vereins sie begleitet mit dem Sachverstand ihrer Mitglieder das Vorhaben sie berät den Vorstand zu den Aktionsplänen der Kommunen sie erarbeitet das Votum zur Siegelvergabe für den Vorstand sie nimmt Kontakt zu den Kommunen auf und berät sich mit Kindern und Jugendlichen Vorsitzender: Stellv. Vorsitzende Prof. Dr. Lothar Krappmann, Max Planck Institut Anja Wichitill, Bundesjugendring 8 Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

9 Die neun Bausteine als internationaler Standard Partizipation von Kindern Kinderfreundliche Rahmengebung Übergreifender Aktionsplan Interessenvertretung für Kinder Vorrang für das Kindeswohl Ausgewiesener Kinder- und JUgendetat Regelmäßiger Bericht der Kinderfreundlichen Kommune Information über Kinderrechte Unterstützung von Kinderrechtsorganisationen 9 Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

10 Die Schritte zur Kinderfreundlichen Kommune Beschlussfassung der Kommune Standortbestimmung in der Kommune Lokale Beteiligungsverfahren mit Kindern + Jugendlichen Aktionsplan und Beschluss Siegelvergabe Umsetzung/ Prozessbegleitung und Prüfbericht 10 Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

11 Das Verfahren 1. Schritt: Die Kommune erstellt den Verwaltungsfragebogen 2. Schritt: Kinderfragebögen werden in Klassen und Gruppen ausgefüllt 3. Schritt: Auswertung des Verwaltungsfragebogens durch den Verein Beratungsgespräch in der Kommune auf der Grundlage von Leitfragen Parallel dazu finden Beteiligungsverfahren statt z.b. Stadtspieler-Jugend Die Leitfragen werden in einem ständigen Prozess weiter entwickelt. Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

12 Die Leitfragen Die Leitfragen wurden durch Mitglieder der Sachverständigenkommission in Arbeitsgruppen erarbeitet zu 4 Themenbereichen: Vorrang für das Kindeswohl Kinderfreundliche Rahmengebung Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Information Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

13 Grundsatz bei den Leitfragen Über alle Fragen muss geprüft werden: Kommt die Maßnahme nachweislich an bei armen Kindern Mädchen und Jungen Kindern mit Migrationshintergrund Kindern mit Behinderungen Flüchtlingskindern Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

14 Vorrang für das Kindeswohl Wie beeinflussen die Kinderrechte das tagtägliche Verwaltungshandeln? Welche Routinen und Regelverfahren hat die Kommune entwickelt, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in den Alltag des Verwaltungshandelns zu implementieren? Ist das Kindeswohl in allen Verfahren und Regelungen der Stadt verankert? Welche Einspruchsmöglichkeiten haben Kinder und Jugendliche? Wie wird der Vorrang des Kindeswohls gewährleistet? Was tut die Stadt dafür, dass Jugendliche eine Perspektive für sich in der Stadt haben? Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um ein hohes Maß an Zugang zu Bildung, Kultur und Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche aus prekären Verhältnissen zu ermöglichen? Was tut die Stadt dafür, dass Kinder und Jugendliche gesund aufwachsen? Was tut die Stadt dafür, um qualitativ hochwertige Spiel-, Erlebnis- und Bewegungsräume anzubieten, dass sich Kinder und Jugendliche gesund ernähren können und vor Krankheiten geschützt werden, dass es gesunde Umweltbedingungen für das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen gibt? Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

15 Kinderfreundliche Rahmengebung Wie wird ein ressortübergreifendes Arbeiten im Hinblick auf Kinder- und Jugendinteressen ermöglicht? Was tut die Stadt, um die Umsetzung und Wirkung der Maßnahmen und Regelungen für Kinder und Jugendliche zu überprüfen? Wie wird gewährleistet, dass mit den Ergebnissen der Evaluation weitergearbeitet wird? Gibt es einen Kümmerer, der die Interessen von Kindern und Jugendlichen wahrnimmt? Mit welchen Befugnissen und Entscheidungsmöglichkeiten ist er ausgestattet? Hat er durch alle Ressorts ein Kontaktnetzwerk und Einflussmöglichkeiten? Wie stellt die Stadt sicher, dass ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen zur kontinuierlichen und langfristigen Berücksichtigung der Belange von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen? Werden spezifische Mittel abgegrenzt und ausgewiesen? Welche strategischen Partner gewinnt die Kommune, um Kinderfreundlichkeit umzusetzen? Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

16 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Wie sichert die Kommune einen frühzeitigen, kontinuierlichen und langfristigen Beteiligungsprozess von Kindern und Jugendlichen? -intern in Satzungen, Dienstanweisungen und Richtlinien -in politischen Beschlüssen -auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Verwaltung Wie wird die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in allen Einrichtungen und Maßnahmen angemessen praktiziert? Werden Kinder und Jugendliche sinnvoll, altersangemessen und ohne Diskriminierung oder Herabsetzung bei allen Dingen beteiligt bzw. um Rat gefragt, die sie in ihrer Lebenswelt betreffen? Werden Kinder als Partner und gleichberechtigte Einwohner einer Stadt, als Träger individueller Rechte und aktive Bürger wahrgenommen und beteiligt? Werden spezielle Gruppen jugendlicher Experten in besonderen Themen befragt und beteiligt, bei denen sie ein Fachwissen haben? (z.b. bei Projekten/Fragen der Jugendhilfe, Fürsorge, Heimerziehung, Jugendstraffälligkeit usw.) Werden Formate und Methoden adäquat zur Ausgabenstellung entwickelt und angewandt, um eine Qualitätssicherung zu garantieren? Wenn ja, welche kommen zum Einsatz? Wie geht die Kommune mit selbstorganisierten Initiativen der Kinder und Jugendlichen um? Hat sie Kenntnis davon und wenn ja, gibt es gegebenenfalls Unterstützung durch die Stadt? Gibt die Stadt die Möglichkeit zum Widerstand, Einspruch und Gegenvorschlägen (auch gegen die Beteiligungswünsche der Erwachsenen)? Was tut die Kommunen, dass Jugendliche vor Ort aktiv werden? Welches legitimierte Kinder- und Jugendgremium hat die Stadt, das die Kommune berät und wo Kinder und Jugendliche ihre Meinungen, Vorschläge und Erfahrungen als Expertenwissen junger Menschen einbringen können? Verfügen Kinder und Jugendliche über ein Budget? Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

17 Information Was tut die Stadt dafür, damit alle Kinder ihre Rechte kennen? Was tut die Stadt dafür, dass sie wissen, wie sie sich schützen und was sie gegen die Verletzung ihrer Rechte unternehmen können? Was tut die Stadt dafür, damit alle Kinder wissen, wo sie Hilfe bekommen? Welche Willkommenskultur hat die Stadt entwickelt, um ein kinder- und jugendfreundliches Klima zu gewährleisten? Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

18 Das Verfahren 4. Schritt: Verwaltungsfragebogen und Kinderfragebogen werden abgeglichen 5. Schritt: Die Kommune erhält Empfehlungen vom Verein 6. Schritt: Die Kommune erstellt einen Aktionsplan, der die Ergebnisse aus der Bestandsaufnahme, den Kinderfragebögen und der Beteiligungsverfahren aufnimmt. 7. Schritt: Der Aktionsplan wird vom Stadtrat beschlossen 8. Schritt: Die Kommune reicht den Aktionsplan an die Sachverständigenkommission zur Bewertung ein 9.Schritt: Die Sachverständigenkommission gibt das Votum an den Vorstand des Vereins, dieser entscheidet über die Siegelvergabe Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

19 Der Aktionsplan Wesentliche Schlussfolgerungen aus der Standortbestimmung und dem Dialogprozess mit Kindern und Jugendlichen Vorrang des Kindeswohl Kinderfreundliche Rahmengebung Partizipation von Kindern und Jugendlichen Ausgewiesener Kinder- und Jugendetat Information über Kinderrechte Unterstützung von Kinderrechtsorganisationen Ausblick: Regelmäßiger Bericht Maßnahmenplan (Der Maßnahmeplan beinhaltet ein Zielsystem mit konkreten Maßnahmen, die inhaltlich fixiert, zeitlich geregelt und finanziell ausgewiesen, dargestellt werden. Sie werden im Maßnahmenkatalog für jede einzelne Maßnahme aufgeführt.) Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

20 Das Siegel Das Siegel Kinderfreundliche Kommune wird vom Verein Kinderfreundliche Kommunen auf Empfehlung der Sachverständigenkommission vergeben. Es zertifiziert Kommunen, die an einem international erprobten Verfahren teilnehmen, das einen konsequent kinderrechtlichen Ansatz verfolgt, der die Meinung von Kindern und Jugendlichen explizit mit einbezieht. Die Kommune erhält eine Standortbestimmung zur eigenen Kinderfreundlichkeit und entwickelt einen individuellen Aktionsplan. Die Kommune wird in der lokalen und nationalen Öffentlichkeitsarbeit unterstützt und kann das Siegel für das Stadtmarketing nutzen. Die Teilnahme am Verfahren bietet die Möglichkeit der Vernetzung und des Erfahrungsaustausches in Deutschland und darüber hinaus. 20 Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

21 21 Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

22 Kinderfreundliche Kommunen in einer Kinderfreundlichen Welt Kontakt Deutsches Komitee für UNICEF Höninger Weg 104 / Deutschland Köln tel Deutsches Kinderhilfswerk Leipziger Straße / Deutschland Berlin tel Berliner Büro Verein Kinderfreundliche Kommunen e.v. Leipziger Straße 119 / Deutschland Berlin tel Eine Initiative des Deutschen Komitees für UNICEF und des Deutschen Kinderhilfswerkes

Quelle:

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