S A C H B E R I C H T
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1 S A C H B E R I C H T Soziale Wohnraumhilfe Pinneberg 2011 Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein
2 Auflage: 50 April 2012 Soziale Wohnraumhilfe Pinnberg Susanne Epskamp Bahnhofstr Pinneberg Tel / S A C H B E R I C H T Inhaltsverzeichnis 01 Einladung Schwerpunktthemen Wohnungsmarkt und Wohnungssuche Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Pinneberg in der präventiven Hilfe zum Wohnungserhalt Beratung und Begleitung kommunal untergebrachter wohnungsloser Frauen und Männer Zahlen im Überblick Anhang: Pressespiegel Konzeption Sachbericht 2011 S. 2 / 10
3 01 Herzliche Einladung zu einem Blick in die Beratungsstelle Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, wenn Sie unsere Berichte bereits häufiger gelesen haben, werden Sie sich jetzt sicher wundern, dass dieser Bericht kürzer ausfällt als in den letzten Jahren, obwohl der Arbeitsanfall in der Beratungsstelle bekanntermaßen gestiegen ist. Wir möchten Ihnen mit diesem Bericht einen Überblick über die wirklich knackigen Themen des vergangenen Jahres geben, ohne dazwischen die sich regelmäßig wiederholenden weiteren Punkte in immer dem gleichen oder sich leicht veränderndem Wortlaut wiederzugeben. Wir hoffen, dass unsere Leser damit schneller und leichter zu den Schwerpunkten vordringen können. Einen Überblick über die gesamte Arbeit erhalten Sie in der Tabelle Zahlen im Überblick sowie inhaltlich auch im angefügten Kurzkonzept. Zu unserer Arbeit: Wir arbeiten auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages zwischen dem Diakonischen Werk und der Stadt Pinneberg. Unser Auftrag ist die Beratung und Begleitung der BewohnerInnen der städtischen Notunterkünfte sowie die Ausgestaltung und Durchführung sozialpädagogischer Hilfen zur Verhinderung neu entstehender Wohnungslosigkeit. Jede eingehende Räumungsklage und jede Räumungsmitteilung wird an uns weitergeleitet und von uns bearbeitet. Darüber hinaus beraten und begleiten wir Bürger und Bürgerinnen, die mit Mietschulden, fristlosen Wohnungskündigungen oder Unterstützungsbedarf bei der Suche nach preiswertem Wohnraum bei uns vorsprechen. Die Stadt Pinneberg stellt uns für diese Aufgaben zwei volle Stellen für SozialpädagogenInnen sowie die dazugehörigen Sachmittel zur Verfügung. Wir arbeiten inzwischen schwerpunktmäßig im präventiven Bereich (1 ½ Stellen inklusive der Nachbetreuungen und mit einer halben Stelle in der Begleitung der untergebrachten Wohnungslosen). Die Beratungsstelle ist insgesamt eingebettet in ein Hilfesystem für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit Bedrohte im Kreisgebiet Pinneberg und im Land Schleswig-Holstein. Im Kreis Pinneberg arbeitet das Diakonische Werk nach einem mit dem der Stadt Pinneberg vergleichbaren Konzept. Zudem gibt es vertragliche Aufgaben nach den 67 ff SGB XII für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Dazu gehören auch z. B. durchreisende Wohnungslose, die das Diakonische Werk im Auftrag des Kreises zuständigkeitshalber im ganzen Kreisgebiet betreut. Darüber hinaus kooperieren wir mit der Beratungsstelle für Menschen mit Wohnungsproblemen der AWO in Wedel, der Stadt Schenefeld sowie mit den für Wohnungssicherung zuständigen MitarbeiterInnen der Stadt Elmshorn. Wir kooperieren mit dem Regio-Mobil und arbeiten aktiv in der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, hier im Fachausschuss Wohnen und im Fachausschuss Gesundheit mit. Darüber hinaus ist um die Beratungsstelle ein Netzwerk an ehrenamtlichen und auch hauptamtlichen Projekten entstanden, die zur Erfüllung unserer Aufgaben wesentlich beitragen. Sie bereichern die Hilfen für Wohnungsnotfälle in der Stadt Pinneberg und im Kreisgebiet erheblich. Falls Sie zu speziellen Angaben Fragen oder Anregungen haben, rufen Sie uns gern an. Pinneberg, Christa Hausmann Anja Valentin Susanne Epskamp Sachbericht 2011 S. 3 / 10
4 02 Schwerpunktthemen Wohnungsmarkt und Wohnungssuche Sobald wir Kenntnis von einer Räumungsklage haben, suchen wir den betroffenen Haushalt auf und bieten unsere Unterstützung in diesem Verfahren an. Im Beratungsgespräch geht es zunächst um die Klärung, ob die Miete der Wohnung sozialhilferechtlich angemessen ist und wenn ja, welcher Sozialhilfeträger für eine eventuelle Übernahme der Mietrückstände zuständig ist. In den meisten Fällen haben wir es dann mit dem Jobcenter zu tun. Auch wer aufstockende Leistungen von dort erhält, fällt in diese Zuständigkeit. Zum anderen muss überprüft werden, ob die Wohnung erhaltenswert ist, d. h. dass das Mietverhältnis fortgesetzt werden soll. Ist die Miete nicht angemessen, sind die Mietrückstände zu hoch (ab ca Euro) oder ist das Verhältnis zum Vermieter zerrüttet, wird eine Übernahme der Rückstände generell abgelehnt. In diesen Fällen geht es dann um die Suche nach einer neuen Wohnung. Der erste Schritt dazu ist in der Regel die Beantragung einer Schufa-Auskunft ( Schutzgemeinschaft) für allgemeine Kreditsicherung). Diese gibt Auskunft über die mögliche Wahrscheinlichkeit, dass ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, einmal im Kalenderjahr eine kostenlose Auskunft zu erhalten ( das Formular dazu ist im Internet eingestellt). Viele Vermieter fordern neben einer ausführlichen Selbstauskunft diese Bescheinigung. Negative Eintragungen in der Schufa sind mittlerweile für die Wohnungsbaugesellschaften in Pinneberg ein fast absolutes Ausschlusskriterium für die Berücksichtigung einer Wohnungsvermietung. Viele Klienten berichten, dass ihnen offen gesagt wird: Bei uns bekommen Sie keine Wohnung. Diese generelle Ablehnung ist für das ohnehin geringe Selbstwertgefühl oftmals demotivierend. Angemessenen Wohnraum zu finden und zu finanzieren ist für unsere Klienten besonders schwierig. Sie verfügen nicht über das nötige Einkommen, besonders betroffen sind z. B. Familien mit geringem Einkommen, ältere Menschen und Alleinerziehende. Sie zu unterstützen ist Aufgabe der sozialen Wohnraumförderung. Von daher ist der parallele Schritt der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines ( WBS )erforderlich. Der WBS ermöglicht den Zugang zu bezahlbaren Mietwohnungen, die den vom Kreis festgelegten Mietobergrenzen entsprechen. Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften, und auch private Investoren erhalten für den (Um-) Bau von Mietwohnungen Fördermittel. Darüber hinaus besteht eine Mietbindung, es darf also nicht mehr Miete vom Mieter verlangt werden als in der Förderzusage festgelegt wird. Beantragt wird der WBS bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, die Einkommensgrenzen liegen derzeit - für einen Einpersonenhaushalt: Euro/Jahr - für einen Zweipersonenhaushalt: Euro/Jahr - für jede weitere Person: Euro/Jahr Die Summe der so ermittelten Jahreseinkommen ergibt das Gesamteinkommen des Haushaltes, hierauf können noch bestimmte Freibeträge abgesetzt werden. Der WBS wird jeweils für ein Jahr ausgestellt. Er berechtigt dazu, eine sozial geförderte Wohnung zu beziehen. Ein Anspruch darauf besteht gegenüber dem Vermieter jedoch nicht. Auch bezieht sich die Berechtigung nur auf angemessenen Wohnraum. Der WBS enthält daher auch Angaben zur Wohnungsgröße und/oder Anzahl der Zimmer. Hier sehen wir unsere Aufgabe, die verantwortlichen Akteure des Wohnungsmarktes darauf hinzuweisen, dass für eine soziale Wohnungspolitik gesorgt werden muss. Sachbericht 2011 S. 4 / 10
5 02.02 Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Pinneberg sowie der Stadt Pinneberg in der präventiven Hilfe zum Wohnungserhalt Die Herabsetzung der Mietobergrenzen für Mehrpersonenhaushalte durch den Kreis Pinneberg, der sich grundsätzlich verknappende Wohnungsmarkt im niedrigen Preissegment, der Rückgang öffentlich geförderter Wohnungen und zunehmend auch die fehlende Bereitschaft von Vermietern, Menschen mit sogenannten Handicaps, z. B. bereits eine negative Schufa-Auskunft, eine Wohnung zu vermieten, haben dazu geführt, dass die Anzahl räumungsbeklagter Haushalte drastisch gestiegen ist. Zusätzlich haben immer mehr Menschen Probleme, überhaupt eine geeignete günstige Wohnung zu finden, z. B. nach Trennungen oder bei gewünschten Auszügen aus dem elterlichen Haushalt. Eine noch effektivere Organisation unserer Hilfen wurde notwendig, um den Belangen der BürgerInnen gerecht werden zu können. In diesem Zusammenhang wurden auch zwischen dem Jobcenter, der Stadt und uns mehrere Gespräche geführt, mit dem Ziel alle Hilfen möglichst optimal zu vernetzen und dadurch insbesondere im Bereich des Erhaltes von vorhandenem Wohnraum noch erfolgreicher arbeiten zu können. Insbesondere der aufsuchenden Hilfe durch uns kommt hier große Bedeutung zu. Es geht darum, immer, wenn möglich, die Fristen zur Heilung einer Räumungsklage einhalten zu können. Dies bedeutet, dass alle Hilfen schneller greifen müssen. Die Stadt Pinneberg trägt für eine schnelle Klageübermittlung an uns Sorge. Mit dem Jobcenter wurde ein Verfahren verabredet, das sowohl eine schnelle Bearbeitung ermöglicht, als auch das Ermessen im Sinne der Wohnungsnotfälle zielgerichtet ausgeübt werden kann. Ein Beispiel: unsere Stellungnahmen zur Übernahme von Mietschulden werden nun in dringenden Fällen in Form von Pendel- s übermittelt, damit sofort die zuständigen Ansprechpartner erreicht werden können. Auch wurde verabredet, dass innerhalb des Jobcenters die Mietschuldenfälle auch an die zuständigen Integrationsfachkräfte übermittelt werden, damit von dort aus notwendige Schritte über die rein wirtschaftliche Hilfe hinaus, vorgenommen werden können. Klar geregelte Kommunikationswege haben zu einer Steigerung der Effektivität geführt Beratung und Begleitung kommunal untergebrachter wohnungsloser Männer und Frauen Zu den uns von der Stadt Pinneberg übertragenen Aufgaben gehört neben den präventiven Hilfen die Beratung und Begleitung der von der Stadt ordnungsrechtlich untergebrachten Wohnungslosen. Ziel unserer Arbeit ist eine möglichst niedrige Verweildauer der Einzelnen in den Unterkünften, Vermittlung in Normalwohnraum oder in stationäre Einrichtungen. Jahr (Stichtag: ) Anzahl der BewohnerInnen Quelle: Obdachlosenstatistik des Ordnungsamtes der Stadt Pinneberg. Die Zahlen beziehen sich ausschließlich auf den Personenkreis der sonstigen Obdachlosen. Der Tabelle ist zu entnehmen, dass die Anzahl der untergebrachten Personen stetig gestiegen ist. War es in den letzten Jahren möglich, Unterkünfte aufzugeben, haben wir jetzt die Situation, dass die verbliebenen Unterkünfte belegt sind und voraussichtlich schon in naher Zukunft nicht ausreichen werden. Sachbericht 2011 S. 5 / 10
6 Trotz aller präventiven Bemühungen nimmt die Zahl der räumungsbeklagten Haushalte zu. Zwangsräumungen sind im Vergleich zum Vorjahr von 20 auf 45 gestiegen. Damit einher geht auch eine steigende Zahl von Menschen, die ohne richterlichen Räumungsbeschluss obdachlos werden, weil sie aufgrund zerrütteter Beziehungen gemeinsame Wohnungen verlassen müssen und auch keine alternative Wohnung finden konnten, z. B. junge Leute, die das Elternhaus verlassen, Partner wegen Trennungssituationen. Diesen Personenkreis erreichen wir über die Präventionen nur zu einem kleinen Teil, nämlich durch die Zeitungsveröffentlichung unserer Angebote oder Mund-zu-Mund-Propaganda. Die Stadt Pinneberg verfügt über unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten, zum Teil angemietet, zum Teil eigene Immobilien. Die Palette reicht von kleinen Einzelwohnungen über Ein- oder Zweifamilienhäuser bis hin zu Häusern in Leichtbauweise und Containern. Damit ist es möglich, obdachlose Menschen ihren jeweiligen Bedürfnissen entsprechend unterzubringen, Frauen und Alleinerziehende, oder Familien von alleinstehenden Männern getrennt zu versorgen. Dieses war und ist zwischen der Stadt Pinneberg und uns gemeinsames erklärtes Ziel. Allerdings verstecken sich in dieser Unterbringungsform auch Tücken: alleinstehende Männer, die in Sammelunterkünften, z. B. Containern, untergebracht werden, laufen schnell Gefahr, sich sozial an die dort üblichen Maßstäbe anzupassen, auch an den verstärkten Genuss von Alkohol. Dazu ist die Pflege dieser gemeinschaftlichen Anlagen abhängig von einem positiven Miteinander. Wenn dieses nicht gegeben ist, fühlt sich z. B. auch niemand zuständig für die Reinigung der sanitären Anlagen. Und auch die Nutzung einzelner kleiner Wohnungen ist nicht ganz unproblematisch, wenn auch die am wenigsten stigmatisierende Form der Unterbringung. Die so untergebrachten Personen konnten schon immer schwer motiviert werden, sich auf dem Markt eine Wohnung zu suchen, bzw. aktiv unsere Angebote hierfür in Anspruch zu nehmen. Angesichts des sich zunehmend verschlechternden Wohnungsmarktes kommt hinzu, dass alternative Wohnungen nur noch selten gefunden werden, auch nicht mit unserer Hilfe, und daher die Verweildauer in diesen Wohnungen erheblich länger wird. Im Blick auf die weiter zunehmende Wohnungsnot in Pinneberg ist es daher sinnvoll, an der vielseitigen Unterbringungsform grundsätzlich festzuhalten, da Stigmatisierungseffekten so am ehesten vorgebeugt werden kann. Allerdings wäre es hilfreich, bei der nun notwendigen Schaffung neuer Plätze die Erfahrungen der letzten Jahre zu berücksichtigen. Unsere Überlegungen dazu sind: Die Errichtung von neuen Unterkünften in fester Bauweise, da diese i. d. R. länger bewohnbar sind, Begrenzung der Personenzahl insb. bei den Alleinstehenden nicht mehr als 10 an einem Standort, wenn ein Objekt geeignet ist, ggf. zusätzlich durch gemischte Belegung ergänzen; dieses kann zur Entspannung eines Standortes beitragen, angemietete Einzelwohnungen, die der Unterbringung Obdachloser zur Verfügung stehen bei bewährtem Nutzungsverhältnis in mietvertragliche Wohnverhältnisse umzuwandeln und sogleich neue Einzelwohnungen zur Unterbringung Obdachloser anmieten, Vorhaltung reiner Frauenunterkünfte auch Jungerwachsenenunterkünfte vorhalten. Sachbericht 2011 S. 6 / 10
7 03 Zahlen im Überblick Zahlen unserer geleisteten Arbeit Alleinstehende Männer Alleinstehende oder alleinerziehende Frauen Paare Familien Gesamt 1: Fristlose Kündigungen/ Mietschulden : Räumungsklagen : Klagen mit Räumungstitel* (18) (12) (6) (9) (45)* 4. Hilfe bei der Wohnungssuche/Anmietungen Gesamt * Die Räumungstitel sind in der Anzahl der Räumungsklagen enthalten Hinzu kommen KlientenInnen/Haushalte, die wir bei der Erlangung von Leistungen nach SGB II/XII 87 und Energieschulden unterstützen Hinzu kommen KlientenInnen/Haushalte, die statistisch nicht erfasst werden, weil sie nur 1- oder 2-mal in die Beratungsstelle kommen und kein Hilfeprozess initiiert wird; dieses sind geschätzt wöchentlich Haushalte, wobei die Schätzung eher niedrig angesetzt ist Hilfenachfragende KlientenInnen/Haushalte 2011 gesamt 676 Erläuterung zur Tabelle Im ersten Halbjahr hatten wir einen enormen Anstieg der eingehenden Räumungsklagen zu verzeichnen, im zweiten Halbjahr ist die Zahl zurück gegangen, insgesamt haben wir im Jahr Räumungsklagen bearbeitet, das sind 30 Klagen mehr gegenüber dem Vorjahr. Auch die Anzahl der tatsächlichen Räumungen hat sich mit 45 mehr als verdoppelt ( im Jahre 2010 waren es 20 Räumungstermine). Ursachen für die steigende Zahl der Wohnungsverluste sind zum einen das Anziehen der Mietpreise (insbesondere durch Steigerungen der Energiepreise) bei gleichzeitiger Zunahme der Verarmung der unteren Einkommensgruppen in Verbindung mit dem geschrumpften sozialen Wohnungsbestand. Im Bereich der Hilfen zur Erlangung von Sozialleistungen/ Energieschulden könnten wir, würden wir dem Bedarf an Nachfragen gerecht werden, wesentlich umfangreicher arbeiten. Die Hilfe erstreckt sich vom Ausfüllen der Anträge, Schreiben von Widersprüchen bis zu Abwendungen von Energiesperren. Unabhängig von Räumungsbeklagten haben wir 136 Klienten intensiv bei der Wohnungssuche unterstützt. Hierunter fallen Hilfesuchende, die z. B. in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben oder sich nach Aufforderung des Jobcenters um eine angemessene Wohnung bemühen müssen. In der letzten Spalte dieser Tabelle nehmen wir eine Schätzung der Beratungen in unseren offenen Sprechstunden vor. Dazu gehören auch die telefonischen Beratungen, die deutlich zugenommen haben. Hierbei geht es oft um gezielte Fragen, die am Telefon gut beantwortet werden können. Manchmal muss auch aufgrund der Zuständigkeit an andere Institutionen verwiesen werden. Statistik Akut-Prävention für 2011 Fristlose Kündigung + Mahnungen und Mietschulden Räumungsklage davon mit Titel* 1: Wohnungserhalt (12) 85 2: Neue Wohnung (9) 49 3: Städtische Unterbringung 0 15 (9) 15 4: Stationäre Einrichtung 0 1 (1) 1 5: Verfahren offen oder Ausgang (6) 31 Unbekannt 6. Verwandte/Freunde 3 9 (8) 12 Gesamt (45) 193 Gesamt Sachbericht 2011 S. 7 / 10
8 Diese Tabelle spiegelt die Arbeitsergebnisse aus den Bereichen fristlose Kündigungen, Mietschulden, Räumungsklagen und Räumungstermine wider. Im Vergleich zum Vorjahr mussten 6 Personen mehr aufgrund von Räumungsklagen ordnungsrechtlich untergebracht werden. Ein gutes Ergebnis haben wir bei den Wohnungserhalten erreicht, weil sich u. a. die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter sehr verbessert hat. Diagramm Verwandte/Freunde Verfahren offen oder Ausgang unbekannt Stationäre Einrichtung Städtische Unterbringung Neue Wohnung Wohnungserhalt Gesamt Familien Paare Alleinst. oder erziehende Frauen Alleinstehende Männer Klagen mit Räumungstitel Räumungsklagen Fristlose Kündigungen/Mietschulden Klienten in der Geldverwaltung Alleinstehende Männer Alleinstehende/alleinerziehende Frauen Paare/Familien Gesamt Die Anzahl der Klienten in der Geldverwaltung ist rückläufig, da wir einige Klienten, die langjährig die Unterstützung der Geldverwaltung genutzt haben, daraus ablösen konnten. Wir haben sie in die Lage versetzt, zum Teil mit der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos, eigenständig mit ihrem Geld zu wirtschaften. Bei auftretenden Schwierigkeiten, sind wir im Sinne der Prävention weiterhin für sie da. Der Prozess der Umstellung der Geldverwaltung auf die Bank Evangelische Darlehensgenossenschaft eg konnte leider bisher noch nicht abgeschlossen werden, sodass wir bei der Aufnahme neuer Klienten eher zurückhaltend waren. Sachbericht 2011 S. 8 / 10
9 04 Anhang: Pressespiegel 05 Konzeption Uetersener Nachrichten, Sachbericht 2011 S. 9 / 10
10 Pinneberger Tageblatt, Hamburger Abendblatt, Sachbericht 2011 S. 10 / 10
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