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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Paul Schäfer (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7078 Exporte und Überlassungen von Kriegswaffen Vorbemerkung der Fragesteller DieBundesregierungveröffentlichtjährlicheinenRüstungsexportbericht,in demdieexportevonkriegswaffenundsonstigenrüstungsgüternaufgeführt sind.erfasstsindhiervorallemdieausfuhrgenehmigungenfürkriegswaffen undsonstigerüstungsgüter,dievombundesamtfürwirtschaftundausfuhrkontrolle (BAFA)erteiltwurdensowieeinigeandereDaten,zumBeispiel solche des Zolls zur Erfassung der real ausgeführten Kriegswaffen. FormalerfolgtdieGenehmigungzumExportvonKriegswaffeninzwei Schritten.DieeigentlicheAusfuhrgenehmigungerteiltdasBAFA.Vorabwird einegenehmigungdurchdasbundesministeriumfürwirtschaftundtechnologie (BMWi)unteranderemfürdieBeförderungzumZweckederAusfuhr benötigt.dassinddiebeidenformal,imgesetzüberdiekontrollevon Kriegswaffen (KrWaffKontrG)undimAußenwirtschaftsgesetz (AWG),festgelegten Schritte. OftstellenRüstungsfirmenjedocheineinformelleVoranfrageandasAuswärtigeAmt,umbereitszueinemfrühenZeitpunktzuerfahren,obder geplantekriegswaffenexportgenehmigungsfähigist.dievoranfragenwerden vomauswärtigenamtbearbeitetundbeschieden.obwohlessichhierum einengänzlichinformellenundgesetzlichnichtvorgesehenenprozesshandelt, geltendiebescheidedervoranfrageinsofernalspräjudizierend,alsdassdas BMWiundnachfolgenddasBAFAdemBescheidderVoranfrageinderRegel folgen,esseidenn,inderzwischenzeithabensichgravierendeänderungen der politischen Lage ergeben. VerschiedeneBehördenundInstitutioneninDeutschland vonderbundeswehrüberdiezollverwaltungbishinzurpolizei habeneigenegenehmigungswegeimzusammenhangmitkriegswaffen.genehmigungenindenfällender 2,3Absatz1und2unddes 4aKrWaffKontrGimBereichder BundeswehrwerdenvomBundesministeriumderVerteidigungerteilt,solche fürdiezollverwaltungvombundesministeriumderfinanzenundsolchefür denbereichderfürdieaufrechterhaltungderöffentlichensicherheitzuständigenbehördenoderdienststellensowiederbehördendesstrafvollzugs vom Bundesministerium des Innern. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 13.Oktober 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode FürdieÖffentlichkeitschwernachvollziehbarbleibtbeidiesenverschiedenen Genehmigungswegen,inwelchenkonkretenFällen beiüberlassungenzu kommerziellenodernichtkommerziellenzwecken,wennsichdiewaffen bereitsimauslandbefindenodernochiminland welchebehördeeine Genehmigungerteilenmussoderdarf,undobesinEinzelfällenbeiÜberlassungenanausländischeAbnehmerüberhaupteinerGenehmigungnachdem KrWaffKontrGoderdemAWGbedarf.Ebensobleibtunklar,oballehier erteiltengenehmigungenodertatsächlichausgeführtenkriegswaffenauchim Rüstungsexportbericht der Bundesregierung aufgelistet werden. 1.WelchesBundesministeriumbzw.welcheStelleerteiltdieGenehmigungen indenfällender 2,3Absatz1und2sowiedes 4aKrWaffKontrGfür den Bundesnachrichtendienst? GenehmigungennachdemGesetzüberdieKontrollevonKriegswaffen (KrWaffKontrG)fürdenBundesnachrichtendienst (BND)erteiltdasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie ( 11Absatz2Nummer4KrWaff- KontrGinVerbindungmit 1Absatz1Nummer4derErstenVerordnungzur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen). Eswirddaraufhingewiesen,dassderBNDkeineKriegswaffenherstellt ( 2 Absatz1KrWaffKontrG)und 4aKrWaffKontrGnichtfürBehördenim Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit gilt ( 15 Absatz 3 KrWaffKontrG). 2.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassÜberlassungenvonKriegswaffen (gemäß Kriegswaffenliste Teil B), die sich im Besitz a)der Bundeswehr, b)der Zollverwaltung, c)derfürdieaufrechterhaltungderöffentlichensicherheitzuständigen Behörden oder Dienststellen befindenundeinerausländischenstaatlichenodernichtstaatlicheninstitutionoderpersonüberlassenwerden,keinergenehmigungnachdem KrWaffKontrG oder AWG bedürfen? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung? DieBundeswehrüberlässtgrundsätzlichwederstaatlichennochnichtstaatlichenInstitutionennochPersonenKriegswaffenzukommerziellenodernichtkommerziellenZwecken.AusnahmensindinderAntwortzuFrage7aufgeführt. DasKrWaffKontrGunddasAußenwirtschaftsgesetz (AWG)werdenstriktbeachtet. BeiKriegswaffen (gemäßkriegswaffenlisteteilb),diesichimbesitzder ZollverwaltungodereinerfürdieAufrechterhaltungderöffentlichenSicherheit zuständigenbehördeoderdienststellebefinden,bedarfesfürüberlassungen aneineausländischestaatlicheodernichtstaatlicheinstitutionoderperson grundsätzlich einer Genehmigung nach dem KrWaffKontrG. 3.WiestelltdieBundesregierungfürdieinFrage2genanntenÜberlassungen dieeinhaltungder PolitischenGrundsätzefürdenExportvonKriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sicher? ÜberBundeswehrabgabensowieAbgabenvonKriegswaffendurchandere RessortsundStellenentscheidetdieBundesregierungimEinzelfallundim LichtederjeweiligenSituationnachsorgfältigerPrüfungunterEinbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7327 Grundlagehierfür wieimübrigenfüralleentsprechendenexporte sinddie PolitischenGrundsätzederBundesregierungfürdenExportvonKriegswaffen undsonstigenrüstungsgütern ausdemjahr2000undder Gemeinsame Standpunkt2008/944/GASPdesRatesderEuropäischenUnionvom8.Dezember2008betreffendgemeinsameRegelnfürdieKontrollederAusfuhrvon Militärtechnologie und Militärgütern. IndenAbgabeverträgenistimmereineEndverbleibsklauselenthalten,dieden Empfängerverpflichtet,voreinemWeiterverkaufbzw.einerWeitergabeder Kriegswaffen die Genehmigung der Bundesregierung einzuholen. 4.WurdenindenvergangenenzehnJahren (d.h.2002bis2011einschließlich des heutigen Tages) von a)der Bundeswehr, b)der Zollverwaltung, c)dem Bundeskriminalamt, d)der Bundespolizei, e)dem Bundesnachrichtendienst f)odervoneineranderenfürdieaufrechterhaltungderöffentlichen Sicherheit zuständigen Behörde oder Dienststelle Kriegswaffen (gemäßkriegswaffenlisteteilb)einerstaatlichenoder nicht-staatlichen Institution oder Person in Libyen überlassen? Wennja,bitteunterAngabederüberlassendendeutschenInstitution, derempfangendeninstitutionoderpersoninlibyensowiedemjahr, der Waffenart und -zahl aufschlüsseln. VondeninderFragegenanntenStellenwurdenindenletztenzehnJahren keinekriegswaffenanstaatlicheodernichtstaatlicheinstitutionenoderanpersoneninlibyenüberlassenbzw.ihnenwurdenkeinegenehmigungenfür Überlassungen erteilt. 5. Welchen Neuwert hatten die in Frage 4 aufgelisteten Kriegswaffen? DaeskeineÜberlassungengab (vgl.dieantwortzufrage4),entfälltdieantwort. 6.ExistiertenformelleoderinformelleAbmachungenmitstaatlichenoder nichtstaatlicheninstitutionenoderpersoneninlibyen,lautdenendiesefür überlassene Waffen in Gegenleistung zu treten hatten? DaeskeineÜberlassungengab (vgl.dieantwortzufrage4),bestehenauch keine Abmachungen, wie sie in der vorliegenden Frage angesprochen werden.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.WurdenindenvergangenenzehnJahren (d.h.2002bis2011einschließlich des heutigen Tages) von a)der Bundeswehr, b)der Zollverwaltung, c)dem Bundeskriminalamt, d)der Bundespolizei, e)dem Bundesnachrichtendienst f)odervoneineranderenfürdieaufrechterhaltungderöffentlichen Sicherheit zuständigen Behörde oder Dienststelle Kriegswaffen (gemäßkriegswaffenlisteteilb)eineranderenausländischenstaatlichenodernichtstaatlicheninstitutionoderpersonüberlassen (wennja,bitteunterangabederüberlassendendeutscheninstitution,der empfangendeninstitutionoderpersonsowiedemjahr,derwaffenartund -zahl aufschlüsseln)? VondeninderFragegenanntenStellenwurdeninfolgendemUmfangKriegswaffen überlassen: a)bundeswehr DienachfolgendenAngabenbeziehensichausschließlichaufdieAbgabevon KriegswaffenaneineausländischestaatlicheodernichtstaatlicheInstitution oderperson.eswirddabeiunterstellt,dassderbegriff Institutionoder Person nichtdenstaatbezeichnetundfolglichdieverträge Governmentto Government nicht gemeint sein können. AnentgeltlichenÜberlassungenausdemBestandderBundeswehrfandenstatt: 3719Bomblets,TypM42imJahr2002aneinfranzösischesRüstungsunternehmen, 2Rohre105mmund1VerschlussNG72172imJahr2010andasDeutsch- Französische Forschungsinstitut Saint-Louis (ISL)/Frankreich. ZumusealenZweckenwurdenunentgeltlichausdemBestandderBundeswehr demstaatlichenmuseumhouseholdcavalrymountedregiment (HCMR)der britischen Armee überlassen: 1KampfpanzerLEOPARD1A5,1SchützenpanzerMARDERimJahr2005, 1 Bergepanzer LEOPARD 1 im Jahre b)zollverwaltung Es erfolgten keine Überlassungen. c)bundeskriminalamt Im Jahr 2003: ÜberlassungzumZweckederKomplettierungdesBestandesimRahmeneines WaffentauschesandieStadtpolizeiZürich,WissenschaftlicherDienst,Schweiz, voneinemsturmgewehrfng1 (KWL-Nummer29c),einemSturmgewehr H&KG3 (KWL-Nummer29c)undeinerMaschinenpistoleH&KMP5 (KWL-Nummer 29b). Im Jahr 2010: ÜberlassungzumgleichenZweckandiePoliceGrand-Ducale,Luxemburg, von einer Maschinenpistole Ceska Skorpion 61, Kal mm Browning.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/7327 d)bundespolizei Im Jahr 2002: VerkaufeinesbeimdamaligenBundesgrenzschutzausgesondertenPatrouillenbootesvomTyp157 (KWLNummer23)andieRegierungBulgariensfürdie Verwendung in der Nationalen Grenzpolizei. Im Jahr 2003: VerkaufeinesbeimdamaligenBundesgrenzschutzausgesondertenPatrouillenbootesvomTyp157 (KWLNummer23)andieRegierungRumäniensfürdie Verwendung in der Nationalen Grenzpolizei. Im Jahr 2004: VerkaufvonzweibeimdamaligenBundesgrenzschutzausgesondertenPatrouillenbootenvomTyp157 (KWLNummer23)andieRegierungBulgariensfürdie Verwendung in der Nationalen Grenzpolizei. Im Jahr 2005: VerkaufvondreibeiderBundespolizeiausgesondertenPatrouillenbootenvom Typ157 (KWLNummer23)andieRegierungRumäniensfürdieVerwendung in der Nationalen Grenzpolizei. DiePatrouillenbootedesTyps157wurdenab1969gebautundnachmehrals 30JahrenaußerDienstgestellt.DurchdenVerkaufderBootewurdeinsgesamt ein Erlös von TEuro erzielt. e)bundesnachrichtendienst HinsichtlichdernachrichtendienstlichenAspektedieserFrageunddernachfolgendenFrageistdieBundesregierungnachsorgfältigerAbwägungzuder Auffassunggelangt,dassdieerbeteneAuskunftgeheimhaltungsbedürftigist. DieAnfragezieltaufEinzelheitentatsächlicherodervermuteternachrichtendienstlicherAktivitäten,diegrundsätzlichnichtöffentlichdargestelltwerden können.ausihreroffenlegungkönntensowohlstaatlicheakteureanderer LänderalsauchnichtstaatlicheAkteureRückschlüsseaufdieFähigkeitenund MethodendesBundesnachrichtendienstesziehen.ImErgebniswürdedadurch diefunktionsfähigkeitunserersicherheitsbehördenunddamitdiesicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. GleichwohlistdieBundesregierungselbstverständlichbereit,dasInformationsrechtdesParlamentesunterWahrungberechtigterGeheimhaltungsinteressenzu befriedigen.deshalbhatdiebundesregierungdieerbeteneninformationenals VS-Geheim eingestufteverschlusssacheandiegeheimschutzstelledes DeutschenBundestageszurEinsichtdurchentsprechendberechtigtePersonen gemäß den Geheimschutzvorschriften übermittelt. f)anderefürdieaufrechterhaltungderöffentlichensicherheitzuständigen Behörden oder Dienststellen IndenvergangenenzehnJahrenwurdenseitensdesBundesministeriumsdes InnernGenehmigungenfürnachfolgendaufgeführteÜberlassensvorgängevon Kriegswaffen (gemäßkriegswaffenlisteteilb)aneineandereausländische staatliche oder nichtstaatliche Institution oder Person erteilt: Im Jahr 2003: DaszeitweiligeÜberlassenzumZweckederRevisionvoneinemSturmgewehr SG551-1 (KWL-Nummer29c)durchdieLandespolizeiThüringen,LKAan

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode diefirmasanswissarmsag,ch-8212neuhausen,schweizsowiedas zeitweiligeüberlassenzumzweckederrevisionvoninsgesamt12sturmgewehrensg551-1 (KWL-Nummer29c)durchdieLandespolizeiSachsen, LandesbeschaffungsstelleandieFa.SANSwissArmsAG,CH-8212Neuhausen, ebenfalls Schweiz. Im Jahr 2008: DaszeitweiligeÜberlassenzumZweckederInstandsetzungvoninsgesamt 50halbautomatischenPräzisionsgewehrenAUGPolice (KWL-Nummer29d) durchdiebayerischepolizei,zentralewaffenwerkstattandiefa.steyrmannlicher, A-4442 Kleinraming, Österreich. Im Jahr 2010: DasÜberlassenzumZweckederVernichtungvoninsgesamt1500PanzerfaustgranatenPG-2ohneZünder (KWL-Nummer54)durchdiePolizeiSachsen,KampfmittelbeseitigungsdienstandasBundeskriminalamt,Entminungsdienst, A-1090 Wien, Österreich. Im Jahr 2011: Das (Rück-)ÜberlassennachzeitweiligemErwerbzumZweckederErprobung einesvollautomatischengewehrsfnminimi (KWL-Nummer29c)durchdie BayerischeBereitschaftspolizei,Polizeipräsidium,andieFirmaFNHerstal, B-4040 Herstal, Belgien. Das (Rück-)ÜberlassennachzeitweiligemErwerbzumZweckederErprobung voninsgesamtdreimaschinenpistolenkrisssmg (KWL-Nummer29b)durch dielandespolizeimecklenburg-vorpommern,lka,andiefirmakrisssystems SA, CH-1260 Nyon, Schweiz. 8. Welchen Neuwert hatten die in Frage 7 aufgelisteten Kriegswaffen? Zu den Bundeswehr-Überlassungen liegen folgende Angaben vor: EineAussagezumNeuwertderBombletskannnichtgemachtwerden,dadiese nichteinzelnvombunderworbenwurden,sondernalszumsystemgehörend. NachSchätzungaufGrundlagevonverfügbarenDatenlagderNeuwertpro Bomblet unter 15 Euro. Für die übrigen Abgaben beträgt der Neuwert: 2 Rohre 105 mm: ,98 Euro (Preisstand 1979); 1 Verschluss NG 72172: 8 991,87 Euro (Preisstand 1986); 1 Kampfpanzer LEOPARD 1 A5: ,00 Euro (Preisstand 1993); 1 Schützenpanzer MARDER: ,00 Euro (Preisstand 1970); 1 Bergepanzer LEOPARD 1: ,31 Euro (Preisstand 1987). SoweitesumÜberlassungenausdemGeschäfts-undZuständigkeitsbereich desbundesministeriumsdesinnerngeht,liegenkeineweiterenerkenntnisse zum Wert der Waffen vor.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WurdenalleindenFragen4und7genanntenÜberlassungenvonKriegswaffenindenRüstungsexportberichtenderBundesregierungmitaufgelistet? Wenn nein, welche nicht, und warum nicht? DieBundesregierungberichtetinihrenRüstungsexportberichtenüberdievon ihrerteiltengenehmigungenfürdiekommerzielleausfuhrvonsonstigen RüstungsgüternundKriegswaffen.Zusätzlichwirddortnebendertatsächlichen kommerziellenausfuhrvonkriegswaffenauchüberdieausfuhrvonkriegswaffen durch die Bundeswehr informiert. Nein. 10.HatdieBundesregierungindenvergangenenzehnJahren (d.h.2002bis 2011einschließlichdesheutigenTages)Re-Exportgenehmigungenfürin DeutschlandproduzierteundexportierteGewehremitKWL-Nummer erteilt (wennja,bitteaufschlüsselnnachjahr,anzahl,erstempfängerland und Land/Länder, in die der Re-Export stattfinden sollte)? Nein. 11.HatdieBundesregierungindenvergangenenzehnJahren (d.h.2002bis 2011einschließlichdesheutigenTages)Re-Exportgenehmigungenfür indeutschlandproduzierteundexportierteg36-sturmgewehreerteilt (wennja,bitteaufschlüsselnnachjahr,anzahl,erstempfängerlandund Land/Länder, in die der Re-Export stattfinden sollte)? Nein. 12.HatdieBundesregierungfüraußerhalbDeutschlandshergestellteG36- SturmgewehrebiszumheutigenTagRe-Export-bzw.Exportgenehmigungen erteilt? Wennja,bitteaufschlüsselnnachExporteurundImporteur,Jahr,Stückzahl und Wert. 13.GabesindenvergangenenvierJahrenFälle,indenenderBescheideiner VoranfrageimspäterenformalenProzessnichtdurchdasBMWibzw. durchdasbafa (durcheinenpositivengenehmigungsbescheid)bestätigtwurde (wennja,bitteeineungefährezahldieserfällesowiezwei konkrete Beispiele angeben)? Nein, derartige Fälle sind nicht bekannt. Hierbeiistallerdingszuberücksichtigen,dassnichtjedepositivbeschiedene VoranfragezueinemspäterenAntragaufAusfuhrgenehmigungführt,z.B.weil esnichtzumbeabsichtigtenvertragsabschlusskommtoderweilaufgrundeiner eingetretenenlageänderungdasvoranfragendeunternehmenvonderbeabsichtigten Ausfuhr Abstand nimmt.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 14.HatdasAuswärtigeAmtimLaufedesJahres2011 (biszumheutigen Tag)VoranfragenfürdenExportbzw.fürdieBeförderungzumZwecke derausfuhrvonkriegswaffen (gemäßkriegswaffenlisteteilb)nach Saudi-Arabienpositivodernegativbeschieden (wennja,bittegenau aufschlüsselnnachart,zahlundwertderkriegswaffensowieartdes Bescheides positiv/negativ)? DieBundesregierungmachtgrundsätzlichkeineAngabenzuentschiedenen VoranfragenüberdieGenehmigungsfähigkeitbestimmterAusfuhrvorhaben. Diesgiltauchfürdieentsprechendder PolitischenGrundsätzederBundesregierungfürdenExportvonKriegswaffenundsonstigenRüstungsgütern aus dem Jahr 2000 erstellten jährlichen Rüstungsexportberichte. SolcheVoranfragenunterliegeninerhöhtemMaßedemSchutzdesBetriebsundGeschäftsgeheimnissesderbetroffenenUnternehmennach 30desVerwaltungsverfahrensgesetzes,damöglicheWettbewerberausdemBekanntwerdeneinesgeplanten,abernochnichtvertraglichabgeschlossenenVorhabens im Rüstungsexportbericht Vorteile ziehen könnten. 15.HatdasBMWiimLaufedesJahres2011 (biszumheutigentag)genehmigungenfürdenexportbzw.fürdiebeförderungzumzweckeder AusfuhrvonKriegswaffen (gemäßkriegswaffenlisteteilb)nachsaudi- Arabienerteiltoderabgelehnt (wennja,bittegenauaufschlüsselnnach Art, Zahl und Wert der Kriegswaffen)? ImLaufedesJahres2011wurdenmehrereAnträgezurAusfuhrvonKriegswaffennachSaudi-Arabiengenehmigt.DiesebetrafenLieferungenvonhalbundvollautomatischenWaffenderNummer29derKriegswaffenliste,Teilen davonsowiedazugehörigermunition.fernerwurdedielieferungvonwaffen dernummern30und57derkwlgenehmigt.genauerewertangabensinderst imrahmendesnochzuerstellendenrüstungsexportberichtsderbundesregierung für das Jahr 2011 verfügbar. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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