Abgabeerklärung für das Einleiten von Schmutzwasser
|
|
- Jörg Buchholz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Egangsstempel Vordruck Nr. 0. Wassergesetz Land Baden-Württemberg Abgabenummer Veranlagungshr An Abgabeerklärung für das Eleiten Schmutzwasser Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen Name des s Straße, Postleitzahl, Ort, Telefon Eleitungsstelle Gewässer Veranlagungszeitraum.... / (, wenn die Abgabeerklärung nicht das ganze Veranlagungshr umfasst) Abgabetatbestand: Die Abwasserabgabe wird für das Eleiten Schmutzwasser e Gewässer erhoben. Kleileitungen Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser unter acht Kubikmeter pro Tag bleiben abgabefrei, wenn der Bau der Abwasserbehandlungsanlage mdestens den allgeme anerkannten Regeln der Technik (a.a.r.d.t.) entspricht und die ordnungsgemäße Schlammbehandlung sichergestellt ist ( Abs. AbwAG) Die abgabebedeutsamen e sd nicht festgesetzt, jedoch liegt für das Veranlagungshr ee Erklärung der n Überwachungswerte gemäß Abs. AbwAG vor Begn der Abgabepflicht Die Gewässerbenutzung begann vor Begn des Veranlagungshres am Zusammenstellung der e für die Abgabeermittlung Die zur Ermittlung der Abwasserabgabe maßgeblichen Ausgangswerte werden der Erklärung nach Abs. AbwAG entnommen. Für den Fall, dass weder ee Entscheidung noch ee Erklärung nach Abs. Satz AbwAG vorliegt, ist Ziff.. jeweils das höchste Messergebnis aus der behördlichen Überwachung ezutragen ( Abs. Satz AbwAG). UM//0.0 Nicht. (JSM) m³ m³
2 . Überwachungswerte und gruppen gem. Anlage zu AbwAG Überwachungswert gemäß Erklärung nach Abs. AbwAG Konzentration produktionsspezifische Fracht.. CSB.. P.. N.. AOX.. Hg.. Cd.. Cr.. Ni.. Pb Nicht..0 Cu.. GEI. Berücksichtigung Abweichungen gem. Abs. AbwAG Antrag Erklärung niedrigerer e oder eer gergeren Abwassermenge nach Abs. AbwAG für folgende e und gruppen: Erklärung. Berücksichtigung niedrigerer e nach Abs. AbwAG und gruppen gem. Anlage zu AbwAG.. CSB.. P.. N.. AOX.. Hg.. Cd.. Cr.. Ni.. Pb..0 Cu.. GEI e nach Abs. AbwAG Nicht Konzentration produktionsspezifische Fracht Konzentration produktionsspezifische Fracht
3 (JSM). (JSM) aus.. anteilige JSM, falls die Abgabeerklärung nicht das ganze Veranlagungshr umfasst - anteilige JSM für den. m³ a Kapazität).a Produktionskap.) bzw. Maschenkap.) (to/d).b Zahl der Produktionstage (d/a).c.a Jahreskapazität) (to/a) anteilige Kapazität m³ m³ m³ Angaben zur Zugrunde gelegtes Verfahren im Veranlagungshr Die jeweils vorgenommene Auswertung ist als Anlage beizufügen. Soweit für ezelne Verfahren amtliche Vordrucke vorliegen, sd diese zu verwenden... Eleitung aus öffentlichen Abwasseranlagen Auswertung nach der Methode des Gleitenden Mimums (bei Anlagen mit automatischer Durchflussmesserichtung) Auswertung aufgrund der CSB Zulaufkonzentration bei Trockenwetter (bei Anlagen ohne automatische Durchflussmesserichtung) Sonstige Methoden... Eleitung aus sonstigen Abwässern Auswertung durch summierende Messung Auswertung aufgrund der Förderleistung Pumpen Auswertung durch Behältermessung (Standanlagen) Auswertung aufgrund Rewasserverbrauchs Sonstige Methoden... Faktoren, die zur Festsetzung der JSM Bedeutung sd Folgende Angaben sd unabhängig der jeweiligen Methode zu machen: bei Eleitung aus öffentlichen Abwasseranlagen Ezugsgebiet: Zahl der angeschlossenen Ewohner verkaufte Wassermenge aus öffentlicher Wasserversorgung Wasserverbrauch aus Eigenwasserversorgungen Indirekteleitern Abwassermenge, für die ee Abwassergebühr erhoben wird E m³/a m³/a m³/a bei Eleitungen aus sonstigen Abwasseranlagen Wassermenge aus öffentlicher Wasserversorgung Wasserverbrauch aus Eigenwasserversorgung Abwasseranfall Wasserverbrauch pro Tonne Produktionsgut) Zahl der Tonnen Produktionsgut) m³/a m³/a m³/a m³/t t/a Angaben zum Fremdwasser (gemäß Anlage) Methode Gleitendes Mimum Methode CSB-Zulaufkonzentration Sonstige Methoden
4 nach Abs. AbwAG CSB zu AbwAG qualifizierte - Ausgangskonzentration Nicht 0 höherer Anfor erklärten s nach derungswert gem. Abs. WG Abs. AbwAG r Sp. oder Sp. oder Sp. 0 Sp. x Sp. x Sp. % aus der ohne Sp. x Sp.0 00 Messeheit Sp. : Sp. Sp. - Sp. Abs. WG Abs. AbwAG
5 nach Abs. AbwAG P zu AbwAG qualifizierte - Ausgangskonzentration Nicht 0 höherer Anfor erklärten s nach derungswert gem. Abs. WG Abs. AbwAG r Sp. oder Sp. oder Sp. 0 Sp. x Sp. x Sp. % aus der ohne Sp. x Sp.0 00 Messeheit Sp. : Sp. Sp. - Sp. Abs. WG Abs. AbwAG
6 nach Abs. AbwAG N zu AbwAG qualifizierte - Ausgangskonzentration Nicht 0 höherer Anfor erklärten s nach derungswert gem. Abs. WG Abs. AbwAG r Sp. oder Sp. oder Sp. 0 Sp. x Sp. x Sp. % aus der ohne Sp. x Sp.0 00 Messeheit Sp. : Sp. Sp. - Sp. Abs. WG Abs. AbwAG
7 nach Abs. AbwAG AOX zu AbwAG qualifizierte - Ausgangskonzentration Nicht 0 höherer Anfor erklärten s nach derungswert gem. Abs. WG Abs. AbwAG r Sp. oder Sp. oder Sp. 0 Sp. x Sp. x Sp. % aus der ohne Sp. x Sp.0 00 Messeheit Sp. : Sp. Sp. - Sp. Abs. WG Abs. AbwAG
8 nach Abs. AbwAG Hg zu AbwAG qualifizierte - Ausgangskonzentration Nicht 0 höherer Anfor erklärten s nach derungswert gem. Abs. WG Abs. AbwAG r Sp. oder Sp. oder Sp. 0 Sp. x Sp. x Sp. % aus der ohne Sp. x Sp.0 00 Messeheit Sp. : Sp. Sp. - Sp. Abs. WG Abs. AbwAG
9 nach Abs. AbwAG Cd zu AbwAG qualifizierte - Ausgangskonzentration Nicht 0 höherer Anfor erklärten s nach derungswert gem. Abs. WG Abs. AbwAG r Sp. oder Sp. oder Sp. 0 Sp. x Sp. x Sp. % aus der ohne Sp. x Sp.0 00 Messeheit Sp. : Sp. Sp. - Sp. Abs. WG Abs. AbwAG
10 nach Abs. AbwAG Cr zu AbwAG qualifizierte - Ausgangskonzentration Nicht 0 höherer Anfor erklärten s nach derungswert gem. Abs. WG Abs. AbwAG r Sp. oder Sp. oder Sp. 0 Sp. x Sp. x Sp. % aus der ohne Sp. x Sp.0 00 Messeheit Sp. : Sp. Sp. - Sp. Abs. WG Abs. AbwAG
11 nach Abs. AbwAG Ni zu AbwAG qualifizierte - Ausgangskonzentration Nicht 0 höherer Anfor erklärten s nach derungswert gem. Abs. WG Abs. AbwAG r Sp. oder Sp. oder Sp. 0 Sp. x Sp. x Sp. % aus der ohne Sp. x Sp.0 00 Messeheit Sp. : Sp. Sp. - Sp. Abs. WG Abs. AbwAG
12 nach Abs. AbwAG Pb zu AbwAG qualifizierte - Ausgangskonzentration Nicht 0 höherer Anfor erklärten s nach derungswert gem. Abs. WG Abs. AbwAG r Sp. oder Sp. oder Sp. 0 Sp. x Sp. x Sp. % aus der ohne Sp. x Sp.0 00 Messeheit Sp. : Sp. Sp. - Sp. Abs. WG Abs. AbwAG
13 nach Abs. AbwAG Cu zu AbwAG qualifizierte - Ausgangskonzentration Nicht 0 höherer Anfor erklärten s nach derungswert gem. Abs. WG Abs. AbwAG r Sp. oder Sp. oder Sp. 0 Sp. x Sp. x Sp. % aus der ohne Sp. x Sp.0 00 Messeheit Sp. : Sp. Sp. - Sp. Abs. WG Abs. AbwAG
14 nach Abs. AbwAG GEI zu AbwAG qualifizierte - Ausgangskonzentration Nicht 0 höherer Anfor erklärten s nach derungswert gem. Abs. WG Abs. AbwAG r Sp. oder Sp. oder Sp. 0 Sp. x Sp. x Sp. % aus der ohne Sp. x Sp.0 00 Messeheit Sp. : Sp. Sp. - Sp. Abs. WG Abs. AbwAG
15 Berechnung der Abwasserabgabe für das Eleiten Schmutzwasser. Der volle Abgabesatz beträgt für jede Schadeheit (SE) im Veranlagungshr seit : und gruppen gem. Anlage zu AbwAG, Abgabesatz Verbleibender /SE % Satz nach Ermäßigung 00 - Ziff. Sp.. CSB. P. N. AOX. Hg. Cd. Cr. Ni. Pb.0 Cu. GEI SE gem. Ziff. Spalte Abwasserabgabe ohne Sp. x Sp. x Sp. 00 SE aus der gem. Ziff. Sp. Abwasserabgabe aus der Sp. x Sp. x Sp. 00 Summe Gesamtsumme Nicht Verrechnung nach 0 Abs. AbwAG. Verrechnungsfähige Gesamtaufwendungen aus Vordruck Nr. 0 Ziff... Zu zahlende Abwasserabgabe ohne aus dem Verrechnungszeitraum (Summe Ziff., Spalte ). Zu zahlende Abwasserabgabe ohne aus dem restlichen Veranlagungszeitraum (Summe Ziff., Spalte ). Zu zahlende Abwasserabgabe aus der (Ziff., Spalte ). Zu zahlende Gesamtabwasserabgabe (Ziff..+.+[.-.];.-. darf nicht negativ se). Nicht berücksichtigte verrechnungsfähige Aufwendungen ggf. für das Folgehr (.-.) Ort, Unterschrift Anlagen Nachweis über Gleitendes Mimum Nachweis über CSB-Zulaufkonzentration Vordruck Nr.. Vordruck Nr. 0
Abgabeerklärung für das Einleiten von Schmutzwasser
Egangsstempel Vordruck Nr. 0. Wassergesetz Land Baden-Württemberg Abgabenummer Veranlagungshr An Abgabeerklärung für das Eleiten Schmutzwasser Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen Name des s Straße,
MehrAbgabeerklärung für das Einleiten von Schmutzwasser
Egangsstempel Vordruck Nr. 0. Wassergesetz Land Baden-Württemberg Abgabenummer An Veranlagungshr Abgabeerklärung für das Eleiten Schmutzwasser Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen Name des s Straße,
MehrAbgabeerklärung über die Einleitung von Schmutzwasser an Stelle der Kleineinleiter gemäß 8 und 9 Abs. 2 AbwAG i. V. m. 8 Abs.
Vordruck AE 2 An Abwasserabgabengesetz (AbwAG) Sächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (SächsAbwAG) Veranlagungsjahr Abgabeerklärung über die Einleitung von Schmutzwasser an Stelle der
MehrHinweispapier 2.0. Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Stand: 08. März 2012 Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Referat III5 - Wiesbaden
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Stand: 08. März 2012 Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Referat III5 - Wiesbaden Hinweispapier 2.0 zur Ermittlung des Konzentrationswertes nach 2a Abs. 2
MehrS a t z u n g. über die Abwälzung der Abwasserabgabe
S a t z u n g über die Abwälzung der Abwasserabgabe vom 29.10.1981 geändert am 22.11.1983 03.12.1998 09.12.2010 13.12.1985 02.12.1999 08.12.2011 10.12.1987 07.12.2000 13.12.2012 20.12.1989 20.12.2001 11.12.2013
MehrHessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Hinweispapier 1.0
Hinweispapier 1.0 Stand: 09.März 2012 zu den Vordrucken für die Erklärung und Festsetzung der Abwasserabgabe für Einleiter kommunalen und industriellen Abwassers Überblick A) Erklärungsvordrucke (kommunal
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Abgabenummer 196 Ort, Datum Kläranlage Telefon
Absender (Postanschrift) Anlage 4 3fache Fertigung Vorderseite der 1. bis 3. Fertigung Landratsamt Tirschenreuth z. Hd. Frau Göhl Mähringer Straße 7 Bitte in 2facher Fertigung der Kreisverwaltungsbehörde
MehrBerechung der Jahresschmutzwassermenge. Vergleich der bisherigen mit der zukünftigen Regelung
Berechung der Jahresschmutzwassermenge Vergleich der bisherigen mit der zukünftigen Regelung Berechung der Jahresschmutzwassermenge Rechtlicher Hintergrund: Abwasserabgabe, Erlaubnisbescheid, Definition
MehrBayerisches Landesamt für Umwelt. - Konsequenzen für Wasserrecht und Abgabe
Fremdwasser - Konsequenzen für Wasserrecht und Abgabe Fremdwasser Inhalt 1. Rechtliche Grundlagen 2. Auswirkungen von FW im Wasserrecht 3. Auswirkungen von FW auf fdie Abwasserabgabe b b 2 Rechtliche Grundlagen
MehrAbwasserzweckverband Oberes Zschopau- und Sehmatal. Mehr
Mehr Gewässerschutzweniger Abgaben? Einsparpotentiale bei der Abwasserabgabe durch Nachrüstung der dritten Reinigungsstufe bei Kläranlagen der Größenklasse 2 (1.000-5.000 EW) 1 ..keine Neuigkeiten aus
MehrFür die Erklärung gelten die Angaben in Anlage Trennsystem zu Anlage 6 bzw. Anlage Mischsystem zu Anlage 6.
Absender (Postanschrift) Anlage 6 5fache Fertigung Vorderseite der 1. bis 5. Fertigung Erklärung bitte 4fach der Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Die 5. Fertigung ist für Ihre Akten bestimmt. Die Kreisverwaltungsbehörde
MehrDienstbesprechung Abwasserabgabe. in Oldenburg am in Lüneburg am
Dienstbesprechung Abwasserabgabe in Oldenburg am 02.03.2010 in Lüneburg am 04.03.2010 in Hannover am 09.03.2010 TOP 1 Begrüßung TOP 2 Heraberklärungen nach 4 Abs. 5 AbwAG 2.1 Erläuterungen zum Erlass(entwurf)
MehrOrtsrecht Bad Oldesloe 700.3
S a t z u n g der Stadt Bad Oldesloe über die Abwälzung der Abwasserabgabe auf Kleineinleiter Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), der 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des
MehrArt Ermittlung *) mitbehandelter Fäkalschlamm (m 3 /a) Ermittlung aus Frischwasserbezug. Auswertung Trockenwettertage
Anlage 1, Blatt 1 Zusammenfassung der Eigenüberwachungsergebnisse für Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischen Verfahren nach 4 Absatz 1 der Eigenüberwachungsverordnung (Blatt Berichtsjahr Adresse Eigenüberwachungspflichtiger
MehrS A T Z U N G. Die Kreisstadt Neunkirchen erlässt aufgrund des 12 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes
62.80-1 S A T Z U N G der Kreisstadt Neunkirchen über das Erheben von Gebühren (Abwassergebührensatzung) für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen bzw. für die Schlammbeseitigung aus Hauskläranlagen
MehrBekanntmachung der Neufassung des Abwasserabgabengesetzes
114 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 25. Januar 2005 Bekanntmachung der Neufassung des Abwasserabgabengesetzes Vom 18. Januar 2005 Auf Grund des Artikels 2 des Fünften
MehrSatzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung "RENNSTEIGWASSER" vom 11.09.2007 Auf Grund des 8 Abs. 1 des
MehrGesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG)
Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) Vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 115) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. April 2016 (BGBl.
MehrGewässerschutz. Allgemeine Grundlagen / Ausgewählte gesetzliche Regelungen. Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz Ü #03
Gewässerschutz Allgemeine Grundlagen / Ausgewählte gesetzliche Regelungen 1 Beispiel Theoretischer CSB / TOC Wie groß sind der CSB und der TOC einer Lösung von 200 mg Zucker (C 6 H 12 O 6 ) in 1 l Wasser?
MehrGesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Abwasserabgabengesetz- AbwAG)
Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer Abwasserabgabengesetz- AbwAG) 1978 1 1 Grundsatz Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer im Sinne des 1 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes
MehrGemeinde Riegelsberg. Ortsrecht
Gemeinde Riegelsberg Ortsrecht Satzung der Gemeinde Riegelsberg über das Erheben von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Fassung vom: In Kraft seit: Neufassung vom 17. Dezember 1990 01. Januar
MehrGesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG)
Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) AbwAG Ausfertigungsdatum: 13.09.1976 Vollzitat: "Abwasserabgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrBerichtsjahr Name Kläranlage Anhang zur AbwV. Einleitungsgewässer
Berichtsjahr Name Kläranlage Anhang zur AbwV Anlage 1, Blatt 1 Zusammenfassung der Eigenüberwachungsergebnisse für Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischen Verfahren nach 4 Absatz 1 der Eigenüberwachungsverordnung
MehrBITControl. Brigitte Jegen Dipl. Ing. Verfahrenstechnik
Brigitte Jegen Dipl. Ing. Verfahrenstechnik Telefon: 06569 / 962 55-14 Telefax: 06569 / 962 55-19 brigitte.jegen@bitcontrol.info www.bitcontrol.info Jahresschmutzwasserbericht (Aktualisiert 11.11.2008)
MehrSatzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe - Kleineinleiterabgabesatzung -
Stadt 66.410 Chemnitz Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe - Kleineinleiterabgabesatzung - Inhalt 1 Erhebungsgrundsatz 2 Begriffsbestimmungen 3 Abgabenschuldner 4 Abgabemaßstab
MehrOrt, Datum Kläranlage Telefon
Absender (Postanschrift) Rottachstr. 5 Anlage 4a. Fertigung (Wasserwirtschaftsamt) Bitte Fertigung und 2 bis spätestens 3 Monate nach Ende des Erklärungszeitraums dem Wasserwirtschaftsamt vorlegen, das
MehrBerichtsjahr Name Kläranlage Anhang zur AbwV Sofern Belastungen durch Inhalte von Abflusslosen Adresse Eigenüberwachungspflichtiger
Anlage 1, Blatt 1 Zusammenfassung der Eigenüberwachungsergebnisse für Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischen Verfahren nach 4 Absatz 1 der Eigenüberwachungsverordnung (Blatt Berichtsjahr Name Kläranlage
MehrBerliner Gesetz. zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (Berliner Abwasserabgabengesetz AbwAGBln) Vom 10. Dezember 1982*
Berliner Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (Berliner Abwasserabgabengesetz AbwAGBln) Vom 10. Dezember 1982* In der Fassung vom 12. Januar 1989* Inhaltsübersicht* Erster Abschnitt Bewertungsgrundlagen
MehrMinisterium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Mainz, 06. März 2007 Rheinland-Pfalz
Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Mainz, 06. März 2007 Rheinland-Pfalz Bearbeitet von: Frau Müller/Herrn Weiner Telefon: 2631/4458 Az.: 1032-92 260-0 Ermäßigung des Abgabesatzes nach
Mehrkontinuierliche Messung Schätzung aus Einzelmessungen Ermittlung aus Frischwasserbezug Auswertung Trockenwettertage Auswertung Dichtemittel sonstiges
Anlage 1, Blatt 1 Zusammenfassung der Eigenüberwachungsergebnisse für Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischen Verfahren nach 4 Absatz 1 der Eigenüberwachungsverordnung (Blatt Berichtsjahr Adresse Eigenüberwachungspflichtiger
MehrAbwasserabgabe Eigenkontrollverordnung
Abwasserabgabe Eigenkontrollverordnung Aktuelles zur Abwasserabgabe Aktuelles zur EKVO (Allgemein) Aktuelles zur EKVO (Bericht) Stand Februar 2011 Hilmar Danz Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises Fachbereich
Mehrkontinuierliche Messung Schätzung aus Einzelmessungen Ermittlung aus Frischwasserbezug
Anlage 1, Blatt 1 Zusammenfassung der Eigenüberwachungsergebnisse für Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischen Verfahren nach 4 Absatz 1 der Eigenüberwachungsverordnung (Blatt Berichtsjahr Adresse Eigenüberwachungspflichtiger
Mehr2. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) Stand
Präambel Abwasserzweckverband Muldental (Freiberger Mulde) 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) Stand 09.12.2013 Aufgrund von 50 Abs. 1
MehrGrundlagenermittlung. Inhaltsverzeichnis. 1 Grundlagenermittlung 2
Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 2 1.1 Allgemeines 2 1.2 Bestand 2 1.2.1 Jahresschmutzwassermenge (JSM) 2 1.2.2 Frischwasserbezug 3 1.2.3 Einwohner 4 1.2.4 Aufteilung der Einwohner nach Ortsteilen 5
MehrSatzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwälzungssatzung AbwäS) des Abwasserzweckverbandes Heidelbach
Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen (Abwälzungssatzung AbwäS) des Abwasserzweckverbandes Heidelbach I n h a l t s v e r z e i c h n i s Präambel 1 Grundsatz der Abgabenerhebung
Mehrbei der Ausfüllung der Abgabeerklärung bitte ich Sie, die folgenden Informationen zu beachten:
LANUV NRW, Postfach 10 10 52, 45610 Recklinghausen Auskunft erteilt: Geänderte Telefonnummern s. Hinweis S.7 umweltabgaben@lanuv.nrw.de Aktenzeichen: 58.2/9.10erVersand bei Antwort bitte angeben Abwasserabgabe
MehrSynopse Stand: Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG)
Synopse Stand: 20.02.2015 Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) ERSTER TEIL Abgabepflicht, Umlage der Abgabe, Abgabesatz 1 Abgabepflicht für Dritte (zu 9 Abs. 2
MehrSatzung der Stadt Bexbach über die Erhebung einer Abwassergebühr (Abwassergebührensatzung)
Satzung der Stadt Bexbach über die Erhebung einer Abwassergebühr (Abwassergebührensatzung) Vom 20. Dezember 2011, geändert am 18. Dezember 2012 Aufgrund des 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in
MehrFELD 1. - Identifikation des Abgabepflichtigen
FORMULAR FÜR DIE ERKLÄRUNG ZUR ERMITTLUNG DER HÖHE DER ABGA FÜR DIE EINLEITUNG INDUSTRIELLER ABWÄSSER (Artikel D.258 bis D.283 des Wassergesetzbuches über die Abgabe für die Einleitung von industriellem
MehrC. Aktuelle Fragen aus der Prüfungs- und Beratungstätigkeit
C. Aktuelle Fragen aus der Prüfungs- und Beratungstätigkeit Prüfung der Abwasserabgabe Verfasser: Gustav Müller Fritz Wudi Inhaltsübersicht Seite 1. Rechtliche Grundlagen 25 2. Großeinleitungen 26 2.1
MehrVerordnung über die Abwassergebühr
Verordnung über die Abwassergebühr 84.0 Verordnung über die Abwassergebühr vom. Januar 990 Der Einwohnerrat, gestützt auf das Bundesgesetz über den Gewässerschutz vom 4. Januar 99, das Einführungsgesetz
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung durch die Gemeinde Steinhagen (Abwassergebührensatzung)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung durch die Gemeinde Steinhagen (Abwassergebührensatzung) Auf Grund des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Mehr6/11 Gültig ab
1/5 6/11 Gültig ab 01.01.2016 Gebührensatzung der Stadt Luckenwalde für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Luckenwalde sowie in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom 09.11.2005 in der Fassung der
MehrSatzung der Stadt Lippstadt über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung von Grundstücken vom
Satzung der Stadt Lippstadt über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung von Grundstücken vom 16.12.2015 Der Verwaltungsrat der Stadtentwässerung Lippstadt AöR hat aufgrund der 7, 8, 9 und 114 a
Mehr2. Änderungssatzung als Neufassung zur Satzung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau über die Abwälzung der Abwasserabgabe
2. Änderungssatzung als Neufassung zur Satzung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau über die Abwälzung der Abwasserabgabe Aufgrund der 6 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993
MehrS A T Z U N G. der Gemeinde Großenkneten über die Abwälzung der Abwasserabgabe (Abwasserabgabensatzung)
S A T Z U N G der Gemeinde Großenkneten über die Abwälzung der Abwasserabgabe (Abwasserabgabensatzung) in der Fassung vom 17. Dezember 1981 zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung vom 07. Mai 2001
MehrSATZUNG. der Gemeinde Nohfelden
SATZUNG der Gemeinde Nohfelden über die Höhe der Gebühren im Abwasserbereich die Höhe des Kostenersatzes für Grundstücksanschlussleitungen 1 Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert
MehrSatzung des Trink- und Abwasserverbandes Börde über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter (Abwasserabgabenabwälzungssatzung)
Satzung des Trink- und Abwasserverbandes Börde über die Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter (Abwasserabgabenabwälzungssatzung) Präambel Aufgrund des 6 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt
MehrSatzung über die Erhebung von Abwassergebühren und
Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Abwasserabgaben (Abwassergebührensatzung) vom 19.12.1997 *) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung
Mehr- 1 - Ortsrecht der Gemeinde Odenthal 66-4
- 1 - Satzung über die Abwälzung und Erhebung der Abwasserabgabe durch die Gemeinde Odenthal vom 18.12.1980 in der Fassung der 27. Änderungssatzung vom 14.12.2016 Aufgrund der 4, 19 Gemeindeordnung für
MehrAbwasserabgabe. Inhalt. B. Berechnung der Abwasserabgabe Bewertungsgrundlagen für die Berechnung der Abgabe bei -
Abwasserabgabe Inhalt A. Rechtsgrundlagen und Zweck B. Berechnung der Abwasserabgabe Bewertungsgrundlagen für die Berechnung der Abgabe bei - - Schmutzwasser - Niederschlagswasser - Kleineinleitungen C.
MehrVerwaltungsvorschrift zum Abwasserabgabengesetz und zum Bayerischen Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes - VwVBayAbwAG
juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen Aktenzeichen: 52c-4505-2002/1 Erlassdatum: 17.09.2003 Fassung vom: 05.03.2008 Gültig ab: 01.04.2008
MehrPrüfung der Abwasserabgabe
Prüfung der Abwasserabgabe Verfasser: Adolf Kraus Inhaltsübersicht Seite 1. Einführung 44 2. Ermäßigung der Abwasserabgabe und biologische Grundreinigung 45 3. Erklärung geringerer Werte nach 4 Abs. 5
MehrZ A H N Ä R Z T E K A M M E R B R E M E N KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
Z A H N Ä R Z T E K A M M E R B R E M E N KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS VERORDNUNG ÜBER GRENZWERTE FÜR SCHADSTOFFE BEI EINLEITUNG NICHTHÄUSLICHEN SCHMUTZWASSERS IN ÖFFENTLICHE ABWASSERANLAGEN (GRENZWERTVERORDNUNG)
Mehrzu 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 19 Abs. 1, 61 Abs. 1 und 4, 62 Abs. 6, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2 Voraussetzungen für die Freigabe
BGBl. II - Ausgegeben am 22. Mai 2006 - Nr. 191 1 von 148 Anlage 1 zu 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 19 Abs. 1, 61 Abs. 1 und 4, 62 Abs. 6, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2 A. Allgemees Voraussetzungen
MehrZustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
MehrErklärung über die Einhaltung niedrigerer Werte (Anlage 4)
Erklärung über die Einhaltung niedrigerer Werte (Anlage 4) Fristen: Die Erklärung ist mind. 2 Wochen vor dem Zeitraum gegenüber der Kreisverwaltungsbehörde abzugeben. Der zusammenhängende Zeitraum im Veranlagungsjahr
MehrÖffentliche Einrichtungen
Satzung der Stadt Halle (Saale) zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe Kleineinleiterabgabesatzung in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 29. April 2015 1 Erhebungsgrundsatz 2 Gegenstand der Abgabe
MehrGesetz zur Verlagerung der Vollzugsaufgaben Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelt
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6865 23.09.2014 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Verlagerung der Vollzugsaufgaben Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelt A Problem
MehrWasserentnahmeentgelt für die Entnahme von Wasser aus Gewässern Erklärung zur Festsetzung 2017 und Vorauszahlung 2018 Folgeerklärung 2017
n LANUV NRW, Postfach 10 10 52, 45610 Recklinghausen Auskunft erteilt: Direktwahl: 0211 91349- Fax: 0211 91349-205 @lanuv.nrw.de Aktenzeichen: 58.1/ bei Antwort bitte angeben Ihre Nachricht vom: Ihr Aktenzeichen:
MehrHessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Hinweispapier 1.0
Hinweispapier 1.0 zu den Vordrucken für die Erklärung und Festsetzung der Abwasserabgabe für Einleiter kommunalen und industriellen Abwassers Inhaltsübersicht Überblick über die Aktualisierungen... 3 A)
Mehr(i.d.f. der 3. Änderung durch die Satzung zur Änderung von Satzungen der Gemeinde Weißenbrunn vom 22. November 2001)
Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der (i.d.f. der 3. Änderung durch die Satzung zur Änderung von Satzungen der Gemeinde Weißenbrunn vom 22. November 2001) (BayAbwAG) vom 21. August
MehrA N T R A G. Antragsteller und Eigentümer der Anlage: Name: Lage der geplanten Anlage: Straße. Tiefe des Grundwassers unter Gelände
An den Landrat Amt für Umwelt und Verkehrsplanung - Untere Wasserbehörde - Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg über die/den Bürgermeister/in _ A N T R A G auf Erteilung einer Erlaubnis zur Benutzung
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) der Stadt Norderney
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) der Stadt Norderney in der Fassung der 16. Änderung vom 12.12.2018 Aufgrund der 6 und 8
MehrSatzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung
Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Fassung vom 17.12.2015: 1 Allgemeines Die Stadt Westerstede betreibt die zentrale Abwasserbeseitigung
MehrWarum gibt es künftig getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser?
Die bisherige Gebührensituation Die Gebühr für Abwasser wurde bisher nach dem Frischwasserverbrauch erhoben. Diese Gebühreneinnahmen decken neben der Schmutzwasserbehandlung auch Leistungen der Niederschlagswasserbeseitigung.
MehrStand: letzte berücksichtigte Änderung: Art. 11, 14 und 16 geänd. ( 1 Nr. 369 V v , 286)
Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (BayAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 2003 Fundstelle: GVBl 2003, S. 730 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Art.
MehrInhaltsübersicht. 1 Allgemeines
1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Gnarrenburg im Einzugsbereich der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Gnarrenburg (Schmutzwassergebührensatzung Gnarrenburg)
MehrDie Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes hat folgende Satzung erlassen: Grundsatz
Gebührensatzung zur Abwassersatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) - Abwassergebührensatzung in der ab 01. Januar 2019 geltenden Fassung Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Einrichtung zur zentralen Beseitigung von Schmutzwasser
437 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Einrichtung zur zentralen Beseitigung von Schmutzwasser Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) i.d.f. vom 22. August 1996 (Nds.
MehrNichtamtliche Lesefassung! Maßgeblich ist die Verkündung im GVBl.!
Nichtamtliche Lesefassung! Maßgeblich ist die Verkündung im GVBl.! * GVBl. S. 258 Landesgesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes - AbwAG - (Landesabwasserabgabengesetz - LAbwAG -) Vom 22. Dezember
MehrHessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte an der Werra
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte an der Werra Verlegung der Einleitestelle bzw. Leitung an die Weser Die Werra: Einzugsgebiet Pegel Letzter Heller
MehrAbwasserentsorgung im AZV Muldental (Stand ab )
Abwasserentsorgung im AZV Muldental (Stand ab 01.01.2017) Auszug aus der derzeit gültigen Abwassersatzung des AZV Muldental vom 18.12.2009 mit allen 3 Änderungssatzungen: 1 Öffentliche Einrichtung (1)
MehrGebührensatzung für die Abwasseranlage der Stadt Iserlohn
Gebührensatzung für die Abwasseranlage der Stadt Iserlohn Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 15.Dezember 2009 die nachstehende Gebührensatzung für die Abwasseranlage der Stadt Iserlohn beschlossen. Die
MehrHESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung
18. Wahlperiode Drucksache 18/2859 HESSISCHER LANDTAG 21. 09. 2010 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) Die
MehrHessisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG)*)
664 Nr. 23 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I 6. Oktober 2005 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Hessisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG)*) Vom
MehrErfurt, den 25. September Anja Siegesmund Ministerin Umwelt, Energie und Naturschutz
Sechste Änderung und Neubekanntmachung der Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) und des Thüringer Abwasserabgabengesetzes (ThürAbwAG) - ThürVwVAbwAG - Für den Vollzug
MehrLandratsamt Ilm-Kreis Umweltamt Untere Wasserbehörde Ritterstraße Arnstadt
Landratsamt Ilm-Kreis Umweltamt Untere Wasserbehörde Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 9 Abs. 1 Ziffer 4 i. V. m. 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von häuslichem Schmutzwasser nach
MehrSatzung über die Erhebung von Abwassergebühren und
Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Abwasserabgaben (Abwassergebührensatzung) vom 19.12.1997 *) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung
MehrErklärung nach 6 AbwAG, Art. 10 BayAbwAG (Anlage 5)
Erklärung nach 6 AbwAG, Art. 10 BayAbwAG (Anlage 5) Fristen: Antrag ist einzureichen bis spätestens 30. November vor dem Veranlagungsjahr (Ausschlussfrist!) 1.1 Reiter Antragsdaten Abbildung 1: Erklärung
MehrSatzung der Gemeinde Apen. über die Erhebung von Gebühren. für die zentrale. Abwasserbeseitigung
Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung vom 29.11.1994 gültig ab 01.01.1995 veröffentlicht im Amtsblatt vom 16./30.12.1994 1. Änderungssatzung vom
MehrS A T Z U N G. über die Abwälzung der Abwasserabgabe
Seite 1 von 4 S A T Z U N G über die Abwälzung der Abwasserabgabe in der Fassung vom (unbekannt), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Juni 2001 Aufgrund der 6, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung
MehrAbwasserabgabengesetz - Leitfaden zum Vollzug -
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Abwasserabgabengesetz - Leitfaden zum Vollzug - Stand: 16.02.2017 (ersetzt die Fassung vom 01.01.2017) Inhaltsverzeichnis 1. Bedeutung
MehrAnlage 1 zu 6 (10) der Abwassersatzung der Stadt Schwentinental
Anlage 1 zu 6 (10) der Abwassersatzung der Stadt Schwentinental Grenzwerte für Beschaffenheit und Inhaltsstoffe von industriellem und gewerblichem oder anderem nichthäuslichen Schmutzwasser vor der Einleitung
MehrIch beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Freibeträge für Kinder auf mich übertragen werden.
Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf/
MehrSATZUNG. über die Abwälzung der Abwasserabgabe. des Trink- und Abwasserzweckverbandes Vorharz
SATZUNG über die Abwälzung der Abwasserabgabe des Trink- und Abwasserzweckverbandes Vorharz Aufgrund der 8, 9, 11, 45 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014
Mehrzu 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 19 Abs. 1, 61 Abs. 1 und 4, 62 Abs. 6, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2 Voraussetzungen für die Freigabe
BGBl. II - Ausgegeben am 22. Mai 2006 - Nr. 191 1 von 148 Anlage 1 zu 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 19 Abs. 1, 61 Abs. 1 und 4, 62 Abs. 6, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2 A. Allgemeines Voraussetzungen
MehrSatzung. über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Hann. Münden (Abwassergebührensatzung AGS )
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Hann. Münden (Abwassergebührensatzung AGS ) Aufgrund der 10, 13 und 111 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
MehrNiederschlagswassergebühr
Niederschlagswassergebühr Warum gibt es eine Niederschlagswassergebühr? In Stuttgart wird seit dem 1. Januar 2007 die Abwassergebühr in ein Schmutzwasserentgelt und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.
MehrAntrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-
Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren
MehrAbwasserreinigungsanlagen im Thurgau
Amt für Umwelt Abwasserreinigungsanlagen im Thurgau Jahresbericht 216 Abteilung Abwasser und Anlagensicherheit August 217 /4 1. Stand der Abwasserreinigung Ende 216 waren im Kanton Thurgau 118 Abwasserreinigungsanlagen
Mehr