AwSV. Stand 12. September Umwelt Forum Saar 2017: Aktuelles aus dem Umweltrecht 12. September 2017 IHK Saarland/ Saarbrücken
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1 AwSV Stand 12. September 2017 Umwelt Forum Saar 2017: Aktuelles aus dem Umweltrecht 12. September 2017 IHK Saarland/ Saarbrücken Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Saarbrücken Dr. Dieter Frank
2 WHG Bundesrecht Landesrecht konkurrierende Gesetzgebung
3 WHG besonders relevant für Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: WHG: 62 und 63, neu 78 insbesondere von Bedeutung u.a. Eignungsfeststellung kurzer Einschub vorab
4 WHG Kapitel 3
5 WHG Kapitel 3 Quelle: DIBt Jahresbericht 2016
6 WHG Kapitel 3
7 AwSV Vorgaben keine grundlegenden Änderungen gegenüber bisherigem Landesrecht keine technischen Detailregelungen
8 AwSV
9 AwSV
10 AwSV Gliederung Fünf Kapitel, sieben Anlagen 73 und 51 Seiten (1) Zweck, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (2) Einstufung von Stoffen und Gemischen (3) Anforderungen an Anlagen Betreiberpflichten (4) SVO und GÜG, Fachbetriebe (5) Owis, Schlussvorschriften Anlagen (7)
11 AwSV Kapitel 1 Zweck, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen JGS und Abfälle
12 AwSV Kapitel 1 Zweck, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen Abfälle und JGS Bagatellgrenze
13 AwSV Kapitel 1
14 AwSV Kapitel 1
15 AwSV Kapitel 1
16 AwSV Kapitel 1
17
18 AwSV Kapitel 1 Zweck, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen Abfälle und JGS Bagatellgrenze daran denken: a.a.r.d.t. gelten über WHG immer
19 AwSV Kapitel 2 Einstufung von Stoffen und Gemischen stoffbezogene Regelungen neu: deutlich wg (WGK 2) neu: allgemein wg (z.b. JGS) neu: aufschwimmende Stoffe neu: Selbsteinstufung
20 AwSV Kapitel 2
21 AwSV Kapitel 2 neu: allgemein wassergefährdend Stoffe, die nicht nwg sind, bei denen der Bund aber von einer Einstufung absieht (Gärsubstrate aus Biogasanlagen; Silage und Siliergut, JGS; Festmist aus nicht-landwirtschaftlicher Herkunft (Ponyhof, Zoo) (Privilegierung Landwirtschaft) aufschwimmende flüssige Stoffe, deren Wirkung auf physikalischen Effekten beruht (Bioöl) feste Gemische
22 AwSV Kapitel 2 neu: Verpflichtung zur Selbsteinstufung AwSV kann an Hersteller oder Inverkehrbringer keine Anforderungen stellen, da keine Ermächtigung hierfür im WHG Ausnahmen möglich
23 AwSV Kapitel 2
24 AwSV Kapitel 2
25 AwSV Kapitel 2
26 Anforderungen an Anlagen Betreiberpflichten anlagenbezogene Regelungen
27 anlagenbezogene Regelungen 3-1 Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich (z.b. Abfallbehälter > 1,25 m³) neu: Anlagenabgrenzung durch Betreiber Technische Regeln (TRwS)
28
29
30
31 anlagenbezogene Regelungen Allgemeine Bestimmungen Technische Regeln ( 15)
32
33
34 Technische Regeln ( 15)
35 anlagenbezogene Regelungen 3-2 Allgemeine Anforderungen an Anlagen (1) Grundsatzanforderungen regelgerechte Planung
36
37 anlagenbezogene Regelungen 3-2 Allgemeine Anforderungen an Anlagen (2) Grundsatzanforderungen Anforderungen an die Löschwasserrückhaltung neu: auch HBV
38 anlagenbezogene Regelungen 3-2 Allgemeine Anforderungen an Anlagen (3) Nutzung von (betrieblichen) Abwasserbehandlungsanlagen als Auffangvorrichtung
39 anlagenbezogene Regelungen 3-2 Allgemeine Anforderungen an Anlagen (4) neu: feste Leitungsanschlüsse und Verwendung einer Überfüllsicherung für alle Anlagen (bisher Lager- und Abfüllanlagen) größer 1,25 m³ (bisher 1000 l) ( aber s.a. TRGS 509 Zi )
40
41 anlagenbezogene Regelungen 3-2 Allgemeine Anforderungen an Anlagen (5) neue Pflichten bei Betriebsstörungen Kreis der Anzeigepflichtigen erweitert
42 anlagenbezogene Regelungen 3-2 Allgemeine Anforderungen an Anlagen (6) neue Pflichten bei Betriebsstörungen Kreis der Anzeigepflichtigen erweitert Instandsetzungskonzept
43
44
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46
47 anlagenbezogene Regelungen 3-3 Besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei bestimmten Anlagen Lager- und Abfüllanlagen fester wassergefährdender Stoffe, denen flüssige wassergefährdende Stoffe anhaften
48 anlagenbezogene Regelungen 3-3 Besondere Anforderungen an die Rückhaltung bei bestimmten Anlagen Lager- und Abfüllanlagen fester wassergefährdender Stoffe, denen flüssige wassergefährdende Stoffe anhaften Fass- und Gebindeläger
49
50 anlagenbezogene Regelungen Zusammenstellung Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen
51 anlagenbezogene Regelungen 3-4 Anforderungen an Anlagen in Abhängigkeit von ihren Gefährdungsstufen (1) neu: maßgebliches Volumen
52 anlagenbezogene Regelungen - Nennvolumen
53 Vol./ m³ Masse/ t Wassergefährdungsklasse (WGK) ,1 Stufe A Stufe A Stufe A 0,22 oder 0,2 Stufe A Stufe A Stufe A > 0,1-1 Stufe A Stufe A Stufe B > 0,22 oder 0,2 1 Stufe A Stufe A Stufe B > 1-10 Stufe A Stufe B Stufe C > Stufe A Stufe C Stufe D > Stufe B Stufe D Stufe D > 1000 Stufe C Stufe D Stufe D
54 anlagenbezogene Regelungen 3-4 Anforderungen an Anlagen in Abhängigkeit von ihren Gefährdungsstufen (2) neu: Anzeigepflicht sechs Wochen vorher Ausnahmen von Eignungsfeststellung (s.a. Folien WHG)
55 anlagenbezogene Regelungen 3-4 Anforderungen an Anlagen in Abhängigkeit von ihren Gefährdungsstufen (3) neu: Anlagendokumentation Betriebsanweisung, Merkblatt
56 anlagenbezogene Regelungen 3-4 Anforderungen an Anlagen in Abhängigkeit von ihren Gefährdungsstufen (4) neu: Fachbetriebspflicht auch für HBV-Anlagen neu: Fachbetriebspflicht auch für HÖ-Anlagen (ab Stufe B)
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59 anlagenbezogene Regelungen 3-5 Anforderungen an Anlagen in Abhängigkeit von ihren Gefährdungsstufen (5) neu: Prüfplakette bei HVA neu: Fristvorgaben zur (unaufgeforderten) Mängelbeseitigung und Nachprüfung
60 AwSV Kapitel 4 Sachverständigenorganisationen und Sachverständige (SVO und SV) Güte und Überwachungsgemeinschaften und Fachprüfer (GÜG und FP) Fachbetriebe (FB)
61 AwSV Kapitel 5 Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften bestehende Einstufungen und Anlagen Einbau Leichtflüssigkeitsabscheider
62 AwSV vor dem Spiel ist nach dem Spiel gilt auch für die AwSV Baustellen.
63 AwSV Umgang mit dem neuen Thema Abfälle (Betreiber und Vollzug) Ableitung der WGK nach R-Sätzen Änderung der TRwSen Änderung Baurecht und WHG Löschwasserrückhaltung bei AwSV-Anlagen Prüfplakette und wiederkehrende Prüfung Neuanerkennungen + Überarbeitung Anerkennungsmerkblatt (SVO/GÜG) Anpassung Datenbanken Anlagenabgrenzung, Rohrleitungen, Eignungsfeststellung, Maßnahmenpläne, AZB +++
64 AwSV geschafft Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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