KV TRIFFT POLITIK SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN
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1 KV TRIFFT POLITIK SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN
2 AKTUELLE SITUATION Ziel: Verzahnung von ambulant und stationär Ambulante Versorgung Stationäre Versorgung Ärzte und Psychotherapeuten Versorgungsumfänge Köpfe Versorgungsaufträge Hausärzte ,25 Fachärzte ,85 Landeskrankenhausplan: 97 Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz, davon 66 freigemeinnützige Träger 22 öffentliche Träger 9 private Träger Psychotherapeuten ,9 Summe
3 3
4 SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN Welche Vorteile bietet die sektorübergreifende Tätigkeit? Wettbewerbsgedanke wird verdrängt Gemeinsame Ressourcennutzung Steigerung von Effizienz und Qualität Enge Interaktion Gemeinsame Nutzung von Räumen, Geräten und Personal 4
5 SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN Welche Vorteile bietet die sektorübergreifende Tätigkeit? Versorgung der Patienten aus einer Hand Kürzere Patientenwege Qualitativ hochwertige Versorgung Gleiche Voraussetzungen (QS etc.) Patientensteuerung Entlastung der Krankenhäuser Fairer Wettbewerb 5
6 SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN An einigen Stellen werden bereits Sektorengrenzen abgebaut: Kooperation weitere Versorgungsformen 6
7 SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN Kooperationen 7
8 SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN GRÜNDUNG DER KOORDINIERUNGSSTELLE Vertragsunterzeichnung und Gründung der Koordinierungsstelle am 12. April 2017 KV trifft Politik 8. November
9 GRÜNDUNG DER KOORDINIERUNGSSTELLE Partner der Koordinierungsstelle sind: die Koordinierungsstelle ist organisatorisch bei der KV RLP angesiedelt Ziel: langfristige und flächendeckende Sicherung der hausärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz koordinierte, organisierte und sektorenübergreifende Weiterbildung aus einer Hand im Rahmen der Verbundweiterbildung KV trifft Politik 8. November
10 WEITERBILDUNGSVERBUND Auftaktveranstaltungen zur Gründung eines Weiterbildungsverbundes Datum Ort Abschluss Vertrag Altenkirchen DRK Krankenhaus Altenkirchen/Hachenburg Landau Vinzentius-Krankenhaus Landau Grünstadt Kreiskrankenhaus Grünstadt Koblenz Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein Krankenhaus und 4 Praxen Weitere Veranstaltungen sind bereits in Planung. 10
11 KOMPETENZZENTRUM Die KV RLP unterstützt aktiv die Einrichtung eines Kompetenzzentrums Weiterbildung in Rheinland-Pfalz! Partner der Kooperation: KV RLP Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V. Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz Derzeit werden Fördergelder dafür bei der KBV beantragt. Beginn für Anfang 2018 geplant. KV trifft Politik 8. November
12 KOMPETENZZENTRUM Hauptaufgaben des Kompetenzzentrums: Fortbildungsprogramme für Weiterbilder (Train-the-Trainer-Seminare) Begleitseminare für Ärzte in Weiterbildung Mentoring-Programm für Ärzte in Weiterbildung KV trifft Politik 8. November
13 ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST 45 von 48 Bereitschaftspraxen in/an Krankenhäusern Kooperation mit Krankenhäusern: Eigenständige Durchführung eines Sitzdienstes (4 KH) Übernahme Bereitschaftsdienstzeiten, die die örtliche Ärztliche Bereitschaftspraxis nicht abdeckt (3 KH) Versorgung von Patienten, wenn BD-Arzt auf Hausbesuch (5 KH) Übernahme augenärztlicher Bereitschaftsdienst (4 KH) Krankenhausstrukturgesetz KHSG 1. Januar 2016 Notdienstpraxen [sog. Portalpraxen] sollen in/an Krankenhäusern eingerichtet werden oder Notfaufnahmen der Krankenhäuser über Kooperationen stärker in den Notdienst eingebunden werden. Rechtliche Vorgaben in RLP bereits erfüllt 13
14 ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST Standorte der Ärztlichen Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz KV trifft Politik 8. November
15 weitere sektorenübergreifende Versorgungsformen 15
16 AMBULANTE BEHANDLUNG DURCH KRANKENHÄUSER BEI UNTERVERSORGUNG Bei Feststellung der Unterversorgung durch den Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen in Rheinland-Pfalz müssen zugelassene Krankenhäuser für entsprechende Fachgebiete ermächtigt werden. 16
17 ENTLASSMANAGEMENT Seit 1. Oktober 2017 sind Krankenhäuser verpflichtet, ein Entlassmanagement zu organisieren. Dazu gehört, dass sie feststellen, welche ambulanten Leistungen unmittelbar nach der Klinikentlassung erforderlich sind. Krankenhäuser dürfen Verordnungen ausstellen und Arbeitsunfähigkeit bescheinigen Entlassplan für ambulante Weiterbehandlung Information an weiterbehandelten Vertragsarzt über Zeitpunkt der Entlassung und Medikation des Patienten Gleiche Regelungen wie Arztpraxen Verordnungsregelungen sind für Krankenhaus und Arztpraxis gleich Wirtschaftlichkeitsgebot Verordnen dürfen nur Ärzte mit abgeschlossener Weiterbildung 17
18 VOR- UND NACHSTATIONÄRE BEHANDLUNG IM KRANKENHAUS Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus gemäß 115a SGB V Krankenhäuser können Versicherte in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung behandeln zur Klärung der Erforderlichkeit einer vollstationären Behandlung oder zu deren Vorbereitung (3 Tage innerhalb von 5 Tagen) und im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung zur Sicherstellung des Behandlungserfolgs (7 Tage innerhalb von 14 Tagen) 18
19 KRANKENHAUS-MVZ UND ERMÄCHTIGUNGEN Krankenhäuser und Krankenhausfachärzte als Leistungserbringer im ambulanten Bereich. Krankenhaus-MVZ ärztlich geleitete Einrichtung mit angestellten (Krankenhaus-)Ärzten in Trägerschaft von zugelassenen Krankenhäusern gemäß 108 SGB V Leistungsverlagerung vom stationären Bereich in die ambulante Versorgung wie z. B. MRT, Strahlentherapie Ermächtigungen Krankenhausfachärzte und normierte Institutsermächtigungen zusätzliche spezielle Leistungen als Ergänzung zum Leistungsangebot der Vertragsärzte und MVZ Inanspruchnahme nur auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten zeitlich befristet Es besteht Handlungsbedarf: auch KVen sollen MVZ gründen und betreiben können!!! 19
20 TERMINSERVICESTELLE Vermittlung von Terminen beim Facharzt (seit Januar 2016) und Psychotherapeuten (seit April 2017) Die Bundesregierung hat mit dem Versorgungsstärkungsgesetz festgelegt, dass die Terminservicestelle der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung an Patienten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt oder beim Psychotherapeuten vermitteln. Keine Vermittlung eines Wunschtermins Zumutbarkeit einer weiteren Anfahrt Keine Terminvermittlung bei Zahnärzten Kieferorthopäden Hausärzten sowie Kinder- und Jugendärzten 20
21 Überwiegend Regelungen, die Krankenhäuser zur ambulanten Versorgung berechtigen. Versorgungsformen sind keine Einbahnstraßen! 21
22 SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN Unsere Idee: Vertragsärztliche Versorgung sollte auch zusammenhängend über mehrere Tage hinweg möglich sein! 22
23 SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN HEUTE Patient leidet an starken Kopfschmerzen und sucht einen niedergelassenen Arzt auf Sinusvenen Thrombose? Psychische Ursache? Migräne? Lebensbedrohliches Aneurysma? unklarer Befund, Einweisung in Klinik aus forensischen Gründen Bedeutung für den Patient: unnötiger KH Aufenthalt Psychische Belastung viele Prozeduren ggf. Weiterbehandlung ambulant ohne Befund ggf. stationärer Aufenthalt CT ohne Befund weitere Untersuchungen Auswirkung für das Gesundheitssystem: unnötiger KH Aufenthalt hohe Kosten viele Prozeduren Belastung der Notaufnahmen 23 23
24 SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN ZUKÜNFTIG Patient leidet an starken Kopfschmerzen und sucht einen niedergelassenen Arzt auf Sinusvenen Thrombose? Psychische Ursache? Migräne? Lebensbedrohliches Aneurysma? unklarer Befund, Einweisung in die ambulante Praxisklinik aus forensischen Gründen Entlassung nach Klärung des Gesundheitszustands Ambulante Versorgung Verlegung in in kritischen Fällen allgemeinmedizinische Diagnostik / Therapie Beobachtung des Patienten und Anleitung der eigenen Nachsorge 24 24
25 UNSER STATEMENT Wir können auch stationär 25
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