Ausserordentliche GEMEINDE- VERSAMMLUNG

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1 Ausserordentliche GEMEINDE- VERSAMMLUNG 22. Januar 2015 BOTSCHAFT

2 AUSSERORDENTLICHE GEMEINDEVERSAMMLUNG Donnerstag, 22. Januar 2015, Uhr, Saal Grimseltor Innertkirchen Traktanden 1. Bauwesen Ersatz / Anhebung Aarebrücken im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutzprojekt - Krediterhöhung 2. Verschiedenes Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Das Protokoll dieser Versammlung wird ab dem 26. Januar 2015 während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 80 Abs. 2 Organisationsreglement). Innertkirchen, 16. Dezember 2014 Gemeinderat Innertkirchen Diese ist auch auf dem Internet abrufbar: 2/7

3 1 Bauwesen Ersatz / Anhebung Aarebrücken im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutzprojekt - Krediterhöhung Referent: Hans Ulrich Moser, Ressortvorsteher Bauwesen / Ortsplanung 1.1 Ausgangslage Mit dem Hochwasserschutzprojekt wird die Sicherheit des bewohnten Gebietes im Talboden von Innertkirchen erhöht. Nebst dem neuen Kiessammler im Underürbach sowie der Erhöhung der Dämme entlang der Aare, müssen auch die Brücken dem neuen Durchflussprofil angepasst werden. Die neue Hofbrücke erfüllt diese Anforderungen bereits. Die Bogenbrücke (Brücke vis-à-vis Verwaltungsgebäude der Kraftwerke Oberhasli AG) und die Schulhausbrücke müssen nun ebenfalls angepasst werden. Die Bogenbrücke ist nicht zu ersetzen, sondern nur anzuheben. Diese Arbeiten werden durch die Schwellenkorporation im Rahmen des Hochwasserschutzprojektes ausgeführt. Die Schulhausbrücke, welche bereits abgebrochen ist, ist komplett neu als freitragende Brücke zu erstellen. An der Gemeindeversammlung vom Mai 2014 wurde ein Kredit von CHF für das Anheben der Bogenbrücke und den Ersatz der Schulhausbrücke, basierend auf einer Richtofferte für die Schulhausbrücke in Stahl, beschlossen. Im Frühherbst 2014 wurde durch die Schwellenkorporation die Offerteinholung für die Phase blau des Hochwasserschutzprojektes durchgeführt. In dieser Offerteinholung wurden auch die Zu- und Abgänge und die daraus resultierenden Hochwasserschutzmassnahmen für das Brückenprojekt berechnet. Es musste in der Folge festgestellt werden, dass die Kosten dieser flankierenden Massnahmen höher sind, als die Kosten der Brücke. An der Gemeindeversammlung vom 27. November 2014 wurde die Bevölkerung informiert, dass an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung der Gemeinderat eine Krediterhöhung beantragen wird. 1.2 Wahl Brückenvariante Parameter für den Ersatz der Schulhausbrücke Freitragende Spannweite von 44m Nutzung als Fuss- und Radweg Gehwegbreite von 2m Brücken-Typen, welche nach Prüfung verschiedenster Brücken-Varianten zur Wahl stehen: Stahlbrücke Bogenbrücke in Holz 3/7

4 Stahlbrücke Ausgearbeitetes Projekt vorhanden Kosten basieren auf Offerte mit Schätzung der Mehrkosten für eine Mehrbreite und Mehrlänge gegenüber der Offerte. - kostengünstige Lösung - Günstig im Unterhalt - Einheimische Unternehmer - Entspricht bisheriger Schulhausbrücke (Ersatz) am Nächsten KOSTEN Brückenoberbau Stahlbrücke CHF Abbruch alte Brücke / Brückenaufgänge / Anhebung Bogenbrücke / Statische Berechnungen / Honorare / Reserve CHF Total Kreditbedarf CHF /7

5 Holzbrücke Bogenbrücke Offerte von Miebach Deutschland Kurs 1.25 CHF schlanke Konstruktion - Einheimische Unternehmer - Kosten - Ortsbild / Bogenträger (Höhe) KOSTEN Brückenoberbau Bogenbrücke in Holz CHF Abbruch alte Brücke / Brückenaufgänge / Anhebung Bogenbrücke / Statische Berechnungen / Honorare / Reserve CHF Total Kreditbedarf CHF /7

6 1.3 Kosten / Krediterhöhung Beispiel Stahlbrücke Berechnung Kredit Bogenbrücke Anhebung durch die Schwellenkorporation Wasserbauprojekt max. Restkosten für Gemeinde CHF Ersatz Schulhausbrücke CHF Abbruch bestehende Brücke, Fundamente (Pfähle) für Brückenauflager, Auf- und Abgänge zur Brücke CHF Honorare + Nebenkosten Statische Berechnungen / Planung / Bauführung CHF Baubewilligungen CHF Reserve CHF Total Kreditbedarf Variante Stahlbrücke CHF Kredit Gemeindeversammlung Mai 2014 CHF Stahlbrücke Krediterhöhung um CHF Gesamtkredit: CHF Bogenbrücke Krediterhöhung um CHF Gesamtkredit: CHF Antrag Aus Sicht des Gemeinderates sind beide Varianten möglich. Im Vordergrund steht der Ersatz der Schulhausbrücke, wobei die Variante der Stahlbrücke dem Ersatz der bisherigen Brücke am Nächsten kommt. Die Bogenbrücke ist eine Alternative. Der Gemeinderat bevorzugt die Stahlbrücke. Dies mit der Begründung, einer günstigen und für das bewohnte Gebiet passender Lösung, welche dem Ersatz der bisherigen Schulhausbrücke gerecht wird. Die Krediterhöhung für die Stahlbrücke beträgt CHF , was einen Gesamtkredit im Betrag von CHF ergibt. 6/7

7 2 Verschiedenes Informationen 7/7

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