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1 Königinstraße München Postfach München Tel.: 089 / Fax: 089 / Internet: Ihre Zeichen und Nachricht Unser Zeichen Ihr Ansprechpartner Durchwahl Datum Rundschreiben Nr. 4/2014 Neues Produkt: Universalkredit Innovativ Der neue Universalkredit Innovativ zielt auf Antragsteller aus Bayern, die in den Bereichen Forschung und Entwicklung (F&E) bzw. Innovation besonders engagiert sind. Dieses besondere Engagement wird anhand eines Kriterienkatalogs für das Unternehmen als Ganzes definiert und muss nicht für das einzelne zu finanzierende Vorhaben erfüllt werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (nach EU-Definition) sowie freiberuflich Tätige. Die Darlehen sind obligatorisch mit einer 70%igen Haftungsfreistellung ausgestattet und werden von einer Garantie im Rahmen des Risk Sharing Instrument (RSI) der Europäischen Gemeinschaft für innovative und forschungsorientierte KMUs und kleine Mittelstandsfirmen unterstützt. Förderfähig sind Investitionen sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf. Es stehen die frei wählbaren Standardlaufzeiten 5/1/5 und 7/1/7 Jahre (Gesamtlaufzeit/Tilgungsfreijahre/Zinsbindung) zur Verfügung. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % des zu finanzierenden Vorhabens. Der Darlehensmindestbetrag ist auf EUR und der Darlehenshöchstbetrag auf 3 Mio. EUR pro Kreditnehmer festgesetzt, soweit die De-minimis-Regelung keine Verminderung erfordert. Weitere Produktdetails können dem beiliegenden Merkblatt Universalkredit Innovativ entnommen werden. LfA Förderbank Bayern, Anstalt des öffentlichen Rechts Registergericht München HRA LfA Förderbank Bayern UniCredit Bank AG Vorstand: Dr. Otto Beierl, Dr. Thies Claussen, Albrecht Stolle Allg. Steuernummer: 143 / 241 / BLZ IBAN: DE Verwaltungsratsvorsitzende: Staatsministerin Ilse Aigner USt-ID-Nr.: DE BIC: LFFBDEMM BIC:HYVEDEMM

2 - 2 - Die aufgrund der Produkteinführung angepassten zusätzlichen Merkblätter sind diesem Rundschreiben ebenfalls beigefügt. In den Merkblättern Startkredit und Startkredit 100 sowie Investivkredit und Investivkredit 100 wurde zudem aufgenommen, dass eine Kombination mit dem ERP-Regionalförderprogramm ab sofort zulässig ist. Im Merkblatt Investivkredit Energie wurde klar gestellt, dass eine Kombination mit dem Ökokredit im Verwendungszweck Allgemeine Energieeinsparung ausgeschlossen ist. Die Anpassungen sind jeweils durch Randstriche gekennzeichnet. Für unsere Bankenpartner steht die aktualisierte Übersicht der Gesamtmargen in unserem Bankenportal zum Download bereit. Die aktuellen Darlehenskonditionen können der beigefügten Übersicht Darlehenskonditionen Letztkreditnehmer entnommen werden. Die Beihilfewerte für Kredite der LfA sind unter der gleichnamigen Übersicht im Downloadbereich zu entnehmen oder können mit Hilfe des Beihilferechners auf der Startseite unseres Internetauftritts individuell ermittelt werden. Für Fragen zu den öffentlichen Finanzierungshilfen und für die Anforderung von Informationsmaterial stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen unserer Förderberatung telefonisch unter 0800 / (kostenfrei), per Fax unter 089 / , per unter info@lfa.de oder auch persönlich in München, in der Königinstraße 17, montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 15 Uhr, zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen LfA Förderbank Bayern gez. Schneid gez. Schwarzmayer Anlagen

3 Darlehenskonditionen Letztkreditnehmer Stand: Maßgeblich ist grundsätzlich das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank - Soll- und Effektivzinssätze (in Klammern) nach Preisangabenverordnung (PAngV) in % p. a. Für die einzelnen Produkte (gegliedert nach Gesamtlaufzeit/ Tilgungsfreijahre/Zinsbindung) sind die maximalen Zinssätze nach Preisklassen des risikogerechten Zinssystems angegeben (siehe hierzu letzte Seite). Startkredit (SK5) 5/1/5 Jahr(e) 8/2/8 Jahre 10/2/10 Jahre 12/12/12 Jahre 15/3/15 Jahre 20/3/20 Jahre Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 70 % möglich, ausgenommen Laufzeit 12/12/12 Jahre. () 0,80 (0,80) 0,85 (0,85) 2,50 (2,52) 2,00 (2,02) 1,05 (1,05) 1,10 (1,10) 2,75 (2,78) 2,25 (2,27) 1,45 (1,46) 1,50 (1,51) 3,15 (3,19) 2,35 (2,37) 2,65 (2,68) 1,75 (1,76) 1,80 (1,81) 3,45 (3,49) 2,65 (2,68) 2,95 (2,98) 2,25 (2,27) 2,30 (2,32) 3,95 (4,01) 3,15 (3,19) 3,45 (3,49) 2,85 (2,88) 2,90 (2,93) 4,55 (4,63) 4,05 (4,11) 3,55 (3,60) 3,60 (3,65) 5,25 (5,35) 4,45 (4,52) 4,75 (4,84) 4,05 (4,11) 4,10 (4,16) 5,75 (5,88) 4,95 (5,04) 5,25 (5,35) 6,55 (6,71) 6,60 (6,77) 8,25 (8,51) 7,45 (7,66) 7,75 (7,98) Startkredit 100 (SH5) 5/1/5 Jahr(e) 8/2/8 Jahre 10/2/10 Jahre 15/3/10 Jahre 15/15/10 Jahre 20/3/10 Jahre 20/3/20 Jahre Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 70 % möglich, ausgenommen Laufzeit 15/15/10 Jahre. 1,55 (1,56) 1,60 (1,61) 2,10 (2,12) 2,15 (2,17) 3,00 (3,03) 1,80 (1,81) 1,85 (1,86) 2,35 (2,37) 2,40 (2,42) 3,25 (3,29) 2,25 (2,27) 2,75 (2,78) 3,45 (3,49) 3,65 (3,70) 2,50 (2,52) 2,55 (2,57) 3,10 (3,14) 3,95 (4,01) 3,00 (3,03) 3,55 (3,60) 3,60 (3,65) 4,45 (4,52) 3,60 (3,65) 3,65 (3,70) 4,15 (4,22) 4,85 (4,94) 4,20 (4,27) 5,05 (5,15) 4,30 (4,37) 4,35 (4,42) 4,85 (4,94) 5,55 (5,67) 4,90 (4,99) 5,75 (5,88) 4,80 (4,89) 4,85 (4,94) 5,35 (5,46) 6,05 (6,19) 5,40 (5,51) 6,25 (6,40) 7,30 (7,50) 7,35 (7,56) 7,85 (8,08) 8,55 (8,83) 7,90 (8,14) 8,75 (9,04) Investivkredit (IK5) 5/1/5 Jahr(e) 8/1/8 Jahr(e) 10/1/10 Jahr(e) 12/12/12 Jahre 15/1/15 Jahr(e) 20/1/20 Jahr(e) Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 60 % möglich, ausgenommen Laufzeit 12/12/12 Jahre. () 1,05 (1,05) 2,75 (2,78) 2,25 (2,27) 1,30 (1,31) 1,50 (1,51) 3,00 (3,03) 2,50 (2,52) 1,90 (1,91) 3,40 (3,44) 2,60 (2,63) 2,90 (2,93) 2,00 (2,02) 3,70 () 2,90 (2,93) 3,20 (3,24) 2,50 (2,52) 2,70 (2,73) 4,20 (4,27) 3,40 (3,44) 3,70 () 3,10 (3,14) 3,30 (3,34) 4,80 (4,89) 4,30 (4,37) 3,80 (3,85) 5,50 (5,61) 4,70 (4,78) 5,00 (5,09) 4,30 (4,37) 4,50 (4,58) 6,00 (6,14) 5,20 (5,30) 5,50 (5,61) 6,80 (6,98) 7,00 (7,19) 8,50 (8,77) 7,70 (7,93) 8,00 (8,24) Investivkredit 100 Pro (IH6) 5/1/5 Jahr(e) 8/1/8 Jahr(e) 10/1/10 Jahr(e) 12/12/12 Jahre 15/1/15 Jahr(e) 20/1/10 Jahr(e) 20/1/20 Jahr(e) Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 70 % möglich, ausgenommen Laufzeit 12/12/12 Jahre. () 0,85 (0,85) 0,95 (0,95) 2,60 (2,63) 1,45 (1,46) 2,00 (2,02) 1,10 (1,10) 1,20 (1,21) 2,85 (2,88) 2,25 (2,27) 1,50 (1,51) 1,60 (1,61) 3,25 (3,29) 2,35 (2,37) 2,10 (2,12) 2,65 (2,68) 1,80 (1,81) 1,90 (1,91) 3,55 (3,60) 2,65 (2,68) 2,40 (2,42) 2,95 (2,98) 2,30 (2,32) 2,40 (2,42) 4,05 (4,11) 3,15 (3,19) 2,90 (2,93) 3,45 (3,49) 2,90 (2,93) 3,00 (3,03) 4,65 (4,73) 4,05 (4,11) 3,60 (3,65) 3,70 () 5,35 (5,46) 4,45 (4,52) 4,20 (4,27) 4,75 (4,84) 4,10 (4,16) 4,20 (4,27) 5,85 (5,98) 4,95 (5,04) 4,70 (4,78) 5,25 (5,35) 6,60 (6,77) 6,70 (6,87) 8,35 (8,62) 7,45 (7,66) 7,20 (7,40) 7,75 (7,98) LfA Förderbank Bayern Königinstraße München Telefon 0800 / (kostenfrei) Telefax 089 / info@lfa.de Seite 1 von 6

4 Darlehenskonditionen Letztkreditnehmer Stand: Maßgeblich ist grundsätzlich das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank - Soll- und Effektivzinssätze (in Klammern) nach Preisangabenverordnung (PAngV) in % p. a. Für die einzelnen Produkte (gegliedert nach Gesamtlaufzeit/ Tilgungsfreijahre/Zinsbindung) sind die maximalen Zinssätze nach Preisklassen des risikogerechten Zinssystems angegeben (siehe hierzu letzte Seite). Investivkredit 100 (IH5) 5/1/5 Jahr(e) 8/2/8 Jahre 10/2/10 Jahre 15/3/10 Jahre 15/15/10 Jahre 20/3/10 Jahre 20/3/20 Jahre Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 60 % möglich, ausgenommen Laufzeit 15/15/10 Jahre. 1,10 (1,10) 1,80 (1,81) 1,85 (1,86) 2,30 (2,32) 3,00 (3,03) 2,35 (2,37) 3,15 (3,19) 1,35 (1,36) 2,05 (2,07) 2,10 (2,12) 2,55 (2,57) 3,25 (3,29) 2,60 (2,63) 3,40 (3,44) 1,75 (1,76) 2,50 (2,52) 2,95 (2,98) 3,65 (3,70) 3,00 (3,03) 3,80 (3,85) 2,05 (2,07) 2,75 (2,78) 3,25 (3,29) 3,95 (4,01) 3,30 (3,34) 4,10 (4,16) 2,55 (2,57) 3,25 (3,29) 3,30 (3,34) 4,45 (4,52) 3,80 (3,85) 4,60 (4,68) 3,15 (3,19) 3,85 (3,91) 3,90 (3,96) 4,35 (4,42) 5,05 (5,15) 4,40 (4,47) 5,20 (5,30) 3,85 (3,91) 4,55 (4,63) 4,60 (4,68) 5,05 (5,15) 5,75 (5,88) 5,10 (5,20) 5,90 (6,03) 4,35 (4,42) 5,05 (5,15) 5,10 (5,20) 5,55 (5,67) 6,25 (6,40) 5,60 (5,72) 6,40 (6,56) 6,85 (7,03) 7,55 (7,77) 7,60 (7,82) 8,05 (8,30) 8,75 (9,04) 8,10 (8,35) 8,90 (9,20) Investivkredit Energie (IE5) 5/1/5 Jahr(e) 10/2/10 Jahre 20/3/20 Jahre Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 50 % möglich. 2,35 (2,37) 2,65 (2,68) 3,15 (3,19) 4,45 (4,52) 4,95 (5,04) 7,45 (7,66) Universalkredit (UK5) 3/1/3 Jahr(e) 5/1/5 Jahr(e) 8/2/8 Jahre 10/2/10 Jahre 15/2/10 Jahre 15/15/10 Jahre 20/2/10 Jahre Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 60 % möglich, ausgenommen Laufzeit 15/15/10 Jahre. 1,45 (1,46) 1,60 (1,61) 2,00 (2,02) 2,05 (2,07) 2,55 (2,57) 1,85 (1,86) 2,25 (2,27) 2,30 (2,32) 2,70 (2,73) 3,30 (3,34) 2,10 (2,12) 2,25 (2,27) 2,65 (2,68) 2,70 (2,73) 3,10 (3,14) 3,70 () 3,20 (3,24) 2,40 (2,42) 2,55 (2,57) 2,95 (2,98) 3,00 (3,03) 3,40 (3,44) 2,90 (2,93) 3,45 (3,49) 3,90 (3,96) 4,50 (4,58) 3,65 (3,70) 4,05 (4,11) 4,10 (4,16) 4,50 (4,58) 5,10 (5,20) 4,60 (4,68) 4,20 (4,27) 4,35 (4,42) 4,75 (4,84) 4,80 (4,89) 5,20 (5,30) 5,80 (5,93) 5,30 (5,41) 4,70 (4,78) 4,85 (4,94) 5,25 (5,35) 5,30 (5,41) 5,70 (5,82) 6,30 (6,45) 5,80 (5,93) 7,20 (7,40) 7,35 (7,56) 7,75 (7,98) 7,80 (8,03) 8,20 (8,46) 8,80 (9,09) 8,30 (8,56) Universalkredit Innovativ (UI5) 5/1/5 Jahr(e) 7/1/7 Jahr(e) Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 70 % obligatorisch. 0,85 (0,85) 1,20 (1,21) 1,10 (1,10) 1,45 (1,46) 1,50 (1,51) 1,85 (1,86) 1,80 (1,81) 2,15 (2,17) 2,30 (2,32) 2,65 (2,68) 2,90 (2,93) 3,25 (3,29) 3,60 (3,65) 3,95 (4,01) 4,10 (4,16) 4,45 (4,52) 6,60 (6,77) 6,95 (7,13) Regionalkredit einschl. Fremdenverkehrsförderung (RK5) Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 50 % bis LfA-Gesamtrisiken von einschließlich EUR möglich. Für die mit Zuwendungen aus der bayerischen Regionalförderung zinsverbilligten Darlehen der LfA werden die preisklassenabhängigen Zinssätze, Laufzeiten und Tilgungsfreijahre im Einzelfall vereinbart. LfA Förderbank Bayern Königinstraße München Telefon 0800 / (kostenfrei) Telefax 089 / info@lfa.de Seite 2 von 6

5 Darlehenskonditionen Letztkreditnehmer Stand: Maßgeblich ist grundsätzlich das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank - Soll- und Effektivzinssätze (in Klammern) nach Preisangabenverordnung (PAngV) in % p. a. Für die einzelnen Produkte (gegliedert nach Gesamtlaufzeit/ Tilgungsfreijahre/Zinsbindung) sind die maximalen Zinssätze nach Preisklassen des risikogerechten Zinssystems angegeben (siehe hierzu letzte Seite). Technokredit Entwicklungsvorhaben Phase I (TK6) 10/4/10 Jahre Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 50 % oder 70 % möglich. Fester Sollzinssatz 0,00 % bis zum 5. Jahr, nach Ablauf der zins- und tilgungsfreien Zeit gelten folgende maximale Sollzinssätze: 2,55 (1,14) (1,24) 3,20 (1,42) (1,55) (1,76) 4,60 (2,02) 5,30 (2,31) 5,80 (2,52) 8,30 (3,54) Die Konditionen werden im Einzelfall festgelegt. Hierbei sind flexible Konditionenmodelle mit Laufzeiten von 8 bis 12 Jahren (bei 3 oder 4 zins- und tilgungsfreien Jahren) möglich (siehe hierzu Merkblatt "Technokredit" Tz. 3.3). Die oben genannten Konditionen stellen folglich nur einen Auszug aus dem gesamten Laufzeitspektrum dar Technokredit Entwicklungsvorhaben Phase II (TK7) 10/2/10 Jahre Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 50 % oder 70 % möglich. Fester Sollzinssatz 0,00 % bis zum 3. Jahr, nach Ablauf der zins- und tilgungsfreien Zeit gelten folgende maximale Sollzinssätze: 2,55 (1,77) (1,94) 3,20 (2,21) (2,42) (2,75) 4,60 (3,16) 5,30 (3,63) 5,80 (3,96) 8,30 (5,60) Die Konditionen werden im Einzelfall festgelegt. Hierbei sind flexible Konditionenmodelle mit Laufzeiten von 8 bis 12 Jahren (bei 1 oder 2 zins- und tilgungsfreien Jahren) möglich (siehe hierzu Merkblatt "Technokredit" Tz. 3.3). Die oben genannten Konditionen stellen folglich nur einen Auszug aus dem gesamten Laufzeitspektrum dar Technokredit Anwendungsvorhaben (TK5) 10/2/10 Jahre Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 70 % möglich. 1,30 (1,31) 1,55 (1,56) 2,25 (2,27) 2,75 (2,78) 3,35 (3,39) 4,05 (4,11) 4,55 (4,63) 7,05 (7,24) Die Konditionen werden im Einzelfall festgelegt. Hierbei sind flexible Konditionenmodelle mit Laufzeiten von 5 bis 10 Jahren (bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahren) möglich (siehe hierzu Merkblatt "Technokredit" Tz. 3.3). Die oben genannten Konditionen stellen folglich nur einen Auszug aus dem gesamten Laufzeitspektrum dar. Ökokredit (ÖK5) 5/1/5 Jahr(e) 10/2/10 Jahre 20/3/20 Jahre Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 50 % möglich. 1,15 (1,15) 2,00 (2,02) 2,25 (2,27) 1,80 (1,81) 2,65 (2,68) 2,10 (2,12) 2,95 (2,98) 2,60 (2,63) 3,45 (3,49) 3,20 (3,24) 4,05 (4,11) 3,90 (3,96) 4,75 (4,84) 4,40 (4,47) 5,25 (5,35) 6,90 (7,08) 7,75 (7,98) Ökokredit Pro (ÖK7) 5/1/5 Jahr(e) 10/2/10 Jahre 20/3/20 Jahre Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 50 % möglich. 1,10 (1,10) 1,90 (1,91) 1,35 (1,36) 2,15 (2,17) 1,75 (1,76) 2,55 (2,57) 2,05 (2,07) 2,85 (2,88) 2,55 (2,57) 3,35 (3,39) 3,15 (3,19) 3,95 (4,01) 3,85 (3,91) 4,65 (4,73) 4,35 (4,42) 5,15 (5,25) 6,85 (7,03) 7,65 (7,87) LfA Förderbank Bayern Königinstraße München Telefon 0800 / (kostenfrei) Telefax 089 / info@lfa.de Seite 3 von 6

6 Darlehenskonditionen Letztkreditnehmer Stand: Maßgeblich ist grundsätzlich das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank - Soll- und Effektivzinssätze (in Klammern) nach Preisangabenverordnung (PAngV) in % p. a. Für die einzelnen Produkte (gegliedert nach Gesamtlaufzeit/ Tilgungsfreijahre/Zinsbindung) sind die maximalen Zinssätze nach Preisklassen des risikogerechten Zinssystems angegeben (siehe hierzu letzte Seite). Akutkredit (AK5) Auszahlung: 100 % 4/1/4 Jahr(e) 8/2/8 Jahre 12/2/12 Jahre 0,95 (0,96) 1,60 (1,61) 2,00 (2,02) 1,20 (1,21) 1,85 (1,87) 2,25 (2,28) 1,60 (1,62) 2,25 (2,28) 2,65 (2,68) 1,90 (1,92) 2,55 (2,58) 2,95 (2,99) 2,40 (2,43) (3,10) 3,45 (3,51) 3,00 () 3,65 (3,72) 4,05 (4,13) 3,70 (3,77) 4,35 (4,44) 4,75 (4,86) 4,20 (4,29) 4,85 (4,97) 5,25 (5,38) 6,70 (6,93) 7,35 (7,61) 7,75 (8,04) Ausbilderkredit (AB5) Auszahlung: 100 % 3,5/3,5/3,5 Jahre () Startkredit Sonderhilfe Hochwasser (SK7) 5/1/5 Jahr(e) 8/2/8 Jahre 10/2/10 Jahre 12/12/12 Jahre 15/3/15 Jahre 20/3/20 Jahre Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 80 % möglich, ausgenommen Laufzeit 12/12/12 Jahre. () () () () () () Startkredit 100 Sonderhilfe Hochwasser (SH7) 5/1/5 Jahr(e) 8/2/8 Jahre 10/2/10 Jahre 15/3/10 Jahre 15/15/10 Jahre 20/3/10 Jahre 20/3/20 Jahre Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 80 % möglich, ausgenommen Laufzeit 15/15/10 Jahre. Investivkredit Sonderhilfe Hochwasser (IK7) 5/1/5 Jahr(e) 8/1/8 Jahr(e) 10/1/10 Jahr(e) 12/12/12 Jahre 15/1/15 Jahr(e) 20/1/20 Jahr(e) Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 80 % möglich, ausgenommen Laufzeit 12/12/12 Jahre. () () () () () () LfA Förderbank Bayern Königinstraße München Telefon 0800 / (kostenfrei) Telefax 089 / info@lfa.de Seite 4 von 6

7 Darlehenskonditionen Letztkreditnehmer Stand: Maßgeblich ist grundsätzlich das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank - Soll- und Effektivzinssätze (in Klammern) nach Preisangabenverordnung (PAngV) in % p. a. Für die einzelnen Produkte (gegliedert nach Gesamtlaufzeit/ Tilgungsfreijahre/Zinsbindung) sind die maximalen Zinssätze nach Preisklassen des risikogerechten Zinssystems angegeben (siehe hierzu letzte Seite). Investivkredit 100 Sonderhilfe Hochwasser (IH7) 5/1/5 Jahr(e) 8/2/8 Jahre 10/2/10 Jahre 15/3/10 Jahre 15/15/10 Jahre 20/3/10 Jahre 20/3/20 Jahre Auszahlung: 100 %. Haftungsfreistellung von 80 % möglich, ausgenommen Laufzeit 15/15/10 Jahre. LfA Förderbank Bayern Königinstraße München Telefon 0800 / (kostenfrei) Telefax 089 / info@lfa.de Seite 5 von 6

8 Darlehenskonditionen Letztkreditnehmer Stand: Maßgeblich ist grundsätzlich das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank - Anwendung des risikogerechten Zinssystems In den LfA-Programmen, in denen das risikogerechte Zinssystem (RGZS) zur Anwendung kommt, hängt der Kreditnehmerzinssatz für ein Darlehen von der Bonität und der Besicherung ab. Hier kalkuliert die Hausbank den individuellen Kreditnehmerzinssatz nach einem vierstufigen Schema, das im Folgenden dargestellt ist. 1. Schritt: Bestimmung der Bonitätsklasse Zuerst beurteilt die Hausbank die wirtschaftlichen Verhältnisse (Bonität) des Kreditnehmers. Am Ende dieser Prüfung steht die Einordnung in eine von sieben Bonitätsklassen: Bonitätseinschätzung durch die Hausbank Risikoeinschätzung durch die Hausbank Bonitätsklasse 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit* ) des Kreditnehmers 1 ausgezeichnet niedrig bis 0,10 % 2 sehr gut über 0,10 % bis 0,40 % 3 gut über 0,40 % bis 1,20 % 4 befriedigend I über 1,20 % bis 1,80 % I 5 noch befriedigend über 1,80 % bis % 6 ausreichend über % bis 5,50 % 7 noch ausreichend hoch über 5,50 % bis 10,00 % *) Die 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit drückt die Wahrscheinlichkeit aus, dass der Kreditnehmer innerhalb eines Jahres zahlungsunfähig wird. Sie wird anhand von Erfahrungswerten ermittelt. 2. Schritt: Bestimmung der Besicherungsklasse Im 2. Schritt prüft die Hausbank die Werthaltigkeit der Sicherheiten, die der Kreditnehmer für den Kredit stellen kann. Das Resultat ist die Zuordnung in eine von drei Besicherungsklassen: Besicherungsklasse Werthaltige Besicherung in % 70 % und mehr unter 70 % und über 40 % bis 40 % 3. Schritt: Ermittlung der Preisklasse Im 3. Schritt ordnet die Hausbank den Kredit einer Preisklasse zu, indem sie Bonitätsklasse und Besicherungsklasse kombiniert. Folgende neuen Kategorien existieren: Bonitätsklasse Besicherungsklasse Preisklasse A B C D E F G H X 4. Schritt: Vereinbarung des individuellen Zinssatzes Im vierten Schritt legt die Hausbank den Zinssatz für den Kredit anhand ihrer internen Systeme zur Preisfindung fest, wobei die günstigen Fördersätze der LfA Grundlage sind. Letztlich wird die konkrete Zinshöhe zwischen dem Kreditnehmer und der Hausbank individuell vereinbart. Dabei dürfen maximal zulässige Zinssätze nicht überschritten werden, die die LfA für die einzelnen Preisklassen festgelegt hat. Diese Obergrenzen sind für die jeweils ungünstigste Bonitäts- und Besicherungskonstellation der jeweiligen Preisklasse kalkuliert. In der Praxis dürfte der individuelle Kreditnehmerzinssatz daher häufig unterhalb des vorgegebenen Maximal-Zinssatzes liegen. Welche Zinssätze für die verschiedenen Darlehensvarianten in den einzelnen Programmen im Einzelfall maximal zulässig sind, zeigt die Übersicht Darlehenskonditionen der LfA. Detailliertere Hinweise zur Ermittlung der Zinshöhe enthält das Merkblatt Kreditnehmerinformation zum Risikogerechten Zinssystem. LfA Förderbank Bayern Königinstraße München Telefon 0800 / (kostenfrei) Telefax 089 / info@lfa.de Seite 6 von 6

9 Merkblatt Startkredit (SK5) und Startkredit 100 (SH5) (Vergabegrundsätze entsprechend Antragsvordruck 100 Tz. 9.6 Bestätigungen) Der Startkredit wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern zinsverbilligt. Startkredit und Startkredit 100 werden zinsgünstig aus dem ERP-Gründerkredit Universell der KfW sowie von der LfA Förderbank Bayern refinanziert. 1 Kreditnehmerkreis Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (siehe Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen, KMU- Kriterium) und Angehörige freier Berufe einschließlich der Heil- und Heilhilfsberufe bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie natürliche Personen, die in den genannten Bereichen eine tragfähige Vollexistenz gründen. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sind nicht förderfähig. Eine weiterführende Abgrenzung der förderungsfähigen Betriebe kann der Tz. 2 des Merkblatts Bearbeitungsgrundsätze Startkredit, Startkredit 100, Investivkredit, Investivkredit 100 und Investivkredit 100 Pro entnommen werden. 2 Verwendungszweck Die Darlehen werden insbesondere für Investitionen im Zusammenhang mit Neuerrichtungen und Einrichtungen von Betrieben, Betriebsübernahmen, von tätigen Beteiligungen sowie für die Anschaffung eines ersten Warenlagers im Rahmen von Existenzgründungen gewährt. Innerhalb einer 3-jährigen Existenzgründungsphase begonnene Investitionen können ebenfalls gefördert werden. In Zusammenhang mit diesen Investitionen ist auch die Aufstockung des Warenlagers berücksichtigungsfähig, wenn der investive Anteil mindestens 50 % der Gesamtaufwendungen des förderfähigen Vorhabens erreicht. Eine weiterführende Abgrenzung der förderfähigen Aufwendungen kann der Tz. 1 des Merkblatts Bearbeitungsgrundsätze Startkredit, Startkredit 100, Investivkredit, Investivkredit 100 und Investivkredit 100 Pro entnommen werden. Vorhaben der Ersatzbeschaffung sowie Kraftfahrzeuge, die ausschließlich der Personenbeförderung dienen, werden nicht berücksichtigt. Ausgeschlossen sind auch Vorhaben, die unter die Begünstigungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fallen. Die Gewährung von Darlehen zur Ablösung von Bankkrediten (Umschuldung) und zur Sanierung ist ebenfalls ausgeschlossen. 3 Darlehensbedingungen 3.1 Risikogerechtes Zinssystem Der Zinssatz für die Darlehen wird zwischen Hausbank und Letztkreditnehmer in Abhängigkeit von Bonität und Besicherung - innerhalb vorgegebener Grenzen - individuell vereinbart (siehe Merkblatt Kreditnehmerinformation zum risikogerechten Zinssystem ). Dies gilt auch für Darlehen mit teilweiser Haftungsfreistellung HaftungPlus (siehe Tz. 6 und entsprechendes Merkblatt). Bei Darlehen, für die eine Bürgschaft der LfA bzw. der Bürgschaftsbank Bayern GmbH beantragt wird, kommt das risikogerechte Zinssystem ebenfalls zur Anwendung. Die Bürgschaft bewirkt dabei anders als die Haftungsfreistellung - regelmäßig eine Verbesserung der Besicherungsquote und somit meist auch der Preisklasse. Die risikoabhängigen Zinsobergrenzen, Angaben zu Darlehenslaufzeiten und zum Auszahlungssatz können unserer aktuellen Übersicht der Darlehenskonditionen entnommen werden. Es gelten die Konditionen des Zusagedatums. 3.2 Konditionen Startkredit Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt 40 % des förderfähigen Vorhabens. Der Darlehensmindestbetrag ist auf EUR festgelegt. Es können somit Vorhaben mit förderfähigen Aufwendungen ab EUR berücksichtigt werden. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt EUR. Die Darlehenstypen mit mehr als 12-jähriger Laufzeit sind auf Vorhaben mit mindestens 50 % langfristig zu finanzierenden Investitionen (z. B. bauliche Maßnahmen einschließlich Grunderwerb) beschränkt. Abweichend von den Standardlaufzeiten können verkürzte Gesamtlaufzeiten (ganzjährig, mind. 4 Jahre) und Tilgungsfreijahre (mind. 1 Freijahr) beantragt werden. Bei Gesellschaftsgründungen gelten Vorhabensmindest- und -höchstbetrag für jeden Gesellschafter mit dessen individuellen Anteil am Gesamtvorhaben. Für nicht abgerufene Darlehensbeträge wird nach Ablauf von 6 Monaten, gerechnet vom Tage der Darlehenszusage an, eine Bereitstellungsprovision von 2 % p. a. berechnet. Zins- und Tilgungstermine sind der , , und Eine vollständige oder teilweise vorzeitige außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages kann gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen. 3.3 Konditionen Startkredit 100 Durch den Startkredit 100 lässt sich der Finanzierungsanteil des Startkredits (siehe Tz. 3.2) bei Inanspruchnahme der hieraus im Einzelfall maximal möglichen Förderung auf bis zu 100 % aufstocken. Der Darlehensmindestbetrag beträgt EUR. Der Darlehenshöchstbetrag (bei vorhabensbezogener Anrechnung des Startkredits) beträgt 10 Mio. EUR. Bei einem darüber hinaus gehenden Finanzierungsbedarf ist ggf. der Einsatz eines Universalkredits (siehe entsprechendes Merkblatt) möglich. LfA Förderbank Bayern Königinstraße München Telefon 0800 / (kostenfrei) Telefax 089 / info@lfa.de

10 - 2 - Merkblatt Startkredit und Startkredit 100 Die Darlehenstypen mit mehr als 10-jähriger Laufzeit sind auf Vorhaben mit mindestens 50 % langfristig zu finanzierenden Investitionen (z. B. bauliche Maßnahmen einschließlich Grunderwerb) beschränkt. Es besteht die Möglichkeit, das Vorhaben in mehrere Darlehen aufzuteilen (z. B. differenziert nach unterschiedlichen Laufzeiten oder mit und ohne Haftungsfreistellung). Auch können abweichend von den Standardlaufzeiten verkürzte Gesamtlaufzeiten (ganzjährig, mind. 4 Jahre) und Tilgungsfreijahre (mind. 1 Freijahr) beantragt werden. Die Anerkenntnisfrist beträgt 2 Monate und die Abruffrist 12 Monate ab Zusagedatum. Wird die Offerte nicht rechtzeitig angenommen, wird sie gegenstandslos. Für nicht abgerufene Darlehensbeträge wird nach Ablauf von 2 Monaten, gerechnet vom Tage der Darlehenszusage an, eine Bereitstellungsprovision von 2 % p. a. berechnet. Zins- und Tilgungstermine sind der , , und Eine vollständige oder teilweise vorzeitige außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages kann gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen. 4 Weitere Bewilligungsgrundsätze 4.1 Richtlinie Für die Gewährung der Darlehen gilt die vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie bekannt gemachte Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Kreditprogramms für die Förderung des Mittelstandes (Bayerisches Mittelstandskreditprogramm MKP) in der jeweils gültigen Fassung. Zudem gelten, ausgenommen bei endfälligen Darlehen, die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln, die in unseren Merkblättern, Darlehensbestimmungen und Darlehensangeboten verankert sind. 4.2 Beihilferechtliche Grundlage Die Darlehen werden als sogenannte De-minimis-Beihilfen im Sinne der von der EU aufgestellten Kriterien gewährt. Für bestimmte Bereiche ist die Gewährung von De-minimis-Beihilfen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt (siehe Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen, Tzn. 7, 8 und 10). Die Beihilfewerte für Kredite der LfA können unter der gleichnamigen Übersicht entnommen bzw. per Beihilferechner ermittelt werden. Diese Beihilfewerte dienen der Orientierung in der Informationsund Beratungsphase und sind unverbindlich. Maßgeblich sind allein die Beihilfewerte, die die LfA zum Zeitpunkt der Kreditzusage zugrunde legt. Weiterführende Informationen enthält unser Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen. 4.3 Vorbeginnklausel Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Bank oder Sparkasse (Hausbank) bereits begonnen war, können nicht gefördert werden. 4.4 Vermögens- und Ertragslage (Prosperitätsklausel) Antragsteller, bei deren Vermögens- und Ertragslage die mögliche Finanzierungshilfe wirtschaftlich unerheblich ist, können nicht berücksichtigt werden. 4.5 Vorangegangene Förderung Die Gewährung eines Startkredits ist nur möglich, wenn unter Anrechnung der Start- und Investivkredite im Rahmen des MKP, die im laufenden Jahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zugesagt wurden, der jeweilige Darlehenshöchstbetrag gemäß Tz. 3.2 nicht überschritten wird. Ist der Darlehenshöchstbetrag des Startkredits durch eine vorangegangene Förderung teilweise oder voll ausgeschöpft, erhöht sich der Startkredit 100 (siehe Tz. 3.3) bis maximal 10 Mio. EUR entsprechend. 4.6 Merkblatt Bearbeitungsgrundsätze Eine zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Bewilligungsgrundsätze enthält unser Merkblatt Bearbeitungsgrundsätze Startkredit, Startkredit 100, Investivkredit, Investivkredit 100 und Investivkredit 100 Pro. 5 Mehrfachförderung Soweit die maßgeblichen Beihilfehöchstwerte der EU nicht überschritten werden (siehe Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen, insbesondere Tz. 10), können Startkredit und Startkredit 100 mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen kombiniert werden. Falls zusätzliche Mittel im Rahmen des KfW-Programms ERP-Gründerkredit Universell beantragt werden, sind Startkredit bzw. Startkredit 100 auf die vorhabensbezogene Obergrenze von 10 Mio. EUR anzurechnen. Keine Kombination ist möglich mit dem ERP-Gründerkredit StartGeld und mit der bayerischen Regionalförderung (z. B. Regionalkredit bzw. Zuwendungen im Rahmen der Bayerischen regionalen Förderungsprogramme), wohl aber mit dem ERP-Regionalförderprogramm. 6 Haftungsfreistellung HaftungPlus Soweit ein Darlehen bis 1,5 Mio. EUR bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist eine 70%ige Haftungsfreistellung HaftungPlus (siehe entsprechendes Merkblatt) möglich. Alternativ und bei Darlehen über 1,5 Mio. EUR kann bei nicht ausreichender Absicherung eine Bürgschaft der LfA bzw. der Bürgschaftsbank Bayern GmbH beantragt werden. Eine Darlehenssplittung in einen haftungsfreigestellten Darlehensteil und einen verbürgten Darlehensteil ist nicht möglich. 7 Antragsverfahren Anträge sind bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) einzureichen. Die Antragstellung erfolgt mit dem Vordruck 100. Darüber hinaus ist der Vordruck 120 (Erklärung zum Antrag auf Gewährung eines Darlehens/einer Bürgschaft bei De-minimis-Beihilfen) einzureichen. Bei Beantragung des Startkredits 100 ist das Formblatt der KfW Bankengruppe Statistisches Beiblatt Investitionen allgemein beizufügen. Wird gleichzeitig eine Bürgschaft der LfA bzw. der Bürgschaftsbank Bayern GmbH beantragt, ergeben sich die zusätzlich einzureichenden Anträge und Unterlagen aus dem Merkblatt Antragsunterlagen. München,

11 Merkblatt Investivkredit (IK5) und Investivkredit 100 (IH5) (Vergabegrundsätze entsprechend Antragsvordruck 100 Tz. 9.6 Bestätigungen) Der Investivkredit wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern zinsverbilligt. Investivkredit und Investivkredit 100 werden zinsgünstig aus dem KfW-Unternehmerkredit sowie von der LfA Förderbank Bayern refinanziert. 1 Kreditnehmerkreis Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (siehe Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen, KMU- Kriterium) und Angehörige freier Berufe. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sind nicht förderfähig. Eine weiterführende Abgrenzung der förderfähigen Betriebe kann der Tz. 2 des Merkblatts Bearbeitungsgrundsätze Startkredit, Startkredit 100, Investivkredit, Investivkredit 100 und Investivkredit 100 Pro entnommen werden. 2 Verwendungszweck Die Darlehen werden insbesondere für Investitionen im Zusammenhang mit der Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung von bestehenden Betrieben gewährt. Eine weiterführende Abgrenzung der förderungsfähigen Aufwendungen kann der Tz. 1 des Merkblatts Bearbeitungsgrundsätze Startkredit, Startkredit 100, Investivkredit, Investivkredit 100 und Investivkredit 100 Pro entnommen werden. Die Anschaffung von Waren, Kraftfahrzeugen, die ausschließlich der Personenbeförderung dienen, sowie Vorhaben der Ersatzbeschaffung werden nicht berücksichtigt. Ausgeschlossen sind auch Vorhaben, die unter die Begünstigungen des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) fallen. Die Gewährung von Darlehen zur Ablösung von Bankkrediten (Umschuldung) und zur Sanierung ist ebenfalls ausgeschlossen. 3 Darlehensbedingungen 3.1 Risikogerechtes Zinssystem Der Zinssatz für die Darlehen wird zwischen Hausbank und Letztkreditnehmer in Abhängigkeit von Bonität und Besicherung innerhalb vorgegebener Grenzen individuell vereinbart (siehe Merkblatt Kreditnehmerinformation zum risikogerechten Zinssystem ). Dies gilt auch für Darlehen mit teilweiser Haftungsfreistellung HaftungPlus (siehe Tz. 6 und entsprechendes Merkblatt). Bei Darlehen, für die eine Bürgschaft der LfA bzw. der Bürgschaftsbank Bayern GmbH beantragt wird, kommt das risikogerechte Zinssystem ebenfalls zur Anwendung. Die Bürgschaft bewirkt dabei anders als die Haftungsfreistellung regelmäßig eine Verbesserung der Besicherungsquote und somit meist auch der Preisklasse. Die risikoabhängigen Zinsobergrenzen, Angaben zu Darlehenslaufzeiten und zum Auszahlungssatz können unserer aktuellen Übersicht der Darlehenskonditionen entnommen werden. Es gelten die Konditionen des Zusagedatums. 3.2 Konditionen Investivkredit Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt 40 % des förderfähigen Vorhabens. Der Darlehensmindestbetrag ist auf EUR festgelegt. Es können somit Vorhaben mit förderfähigen Aufwendungen ab EUR berücksichtigt werden. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt EUR. Die Darlehenstypen mit mehr als 12-jähriger Laufzeit sind auf Vorhaben mit mindestens 50 % langfristig zu finanzierenden Investitionen (z. B. bauliche Maßnahmen einschließlich Grunderwerb) beschränkt. Abweichend von den Standardlaufzeiten können verkürzte Gesamtlaufzeiten (ganzjährig, mind. 4 Jahre) und Tilgungsfreijahre (mind. 1 Freijahr) beantragt werden. Für nicht abgerufene Darlehensbeträge wird nach Ablauf von 6 Monaten, gerechnet vom Tage der Darlehenszusage an, eine Bereitstellungsprovision von 2 % p. a. berechnet. Zins- und Tilgungstermine sind der , , und Eine vollständige oder teilweise vorzeitige außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages kann gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen. 3.3 Aufstockungsmöglichkeiten Der Finanzierungsanteil des Investivkredits (siehe Tz. 3.2) kann entweder durch den Investivkredit 100 (siehe Tz. 3.4) oder bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen über den noch zinsgünstigeren Investivkredit 100 Pro (siehe Merkblatt Investivkredit 100 Pro ) auf bis zu 100 % aufgestockt werden. 3.4 Konditionen Investivkredit 100 Der Darlehensmindestbetrag beträgt EUR. Der Darlehenshöchstbetrag (bei vorhabensbezogener Anrechnung von Investivkredit und Ökokredit) beträgt 10 Mio. EUR. Bei einem darüber hinaus gehenden Finanzierungsbedarf ist ggf. der Einsatz eines Universalkredits (siehe entsprechendes Merkblatt) möglich. Die Darlehenstypen mit mehr als 10-jähriger Laufzeit sind auf Vorhaben mit mindestens 50 % langfristig zu finanzierenden Investitionen (z. B. bauliche Maßnahmen einschließlich Grunderwerb) beschränkt. Es besteht die Möglichkeit, das Vorhaben in mehrere Darlehen aufzuteilen (z. B. differenziert nach unterschiedlichen Laufzeiten oder mit und ohne Haftungsfreistellung). Auch können abweichend von den Standardlaufzeiten verkürzte Gesamtlaufzeiten (ganzjährig, mind. 4 Jahre) und Tilgungsfreijahre (mind. 1 Freijahr) beantragt werden. Die Anerkenntnisfrist beträgt 2 Monate und die Abruffrist 12 Monate ab Zusagedatum. Wird die Offerte nicht rechtzeitig angenommen, wird sie gegenstandslos. Für nicht abgerufene Darlehensbeträge wird nach Ablauf von 2 Monaten, gerechnet vom Tage der Darlehenszusage an, eine Bereitstellungsprovision von 2 % p. a. berechnet. Zins- und Tilgungstermine sind der , , und LfA Förderbank Bayern Königinstraße München Telefon 0800 / (kostenfrei) Telefax 089 / info@lfa.de

12 - 2 - Merkblatt Investivkredit und Investivkredit 100 Eine vollständige oder teilweise vorzeitige außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages kann gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen. 4 Weitere Bewilligungsgrundsätze 4.1 Richtlinie Für die Gewährung der Darlehen gilt die vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie bekannt gemachte Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Kreditprogramms für die Förderung des Mittelstandes (Bayerisches Mittelstandskreditprogramm MKP) in der jeweils gültigen Fassung. 4.2 Beihilferechtliche Grundlage Die Darlehen werden als Investitionsbeihilfen gemäß Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) vergeben. Die Beihilfewerte für Kredite der LfA können unter der gleichnamigen Übersicht entnommen bzw. per Beihilferechner ermittelt werden. Diese Beihilfewerte dienen der Orientierung in der Informations- und Beratungsphase und sind unverbindlich. Maßgeblich sind allein die Beihilfewerte, die die LfA zum Zeitpunkt der Kreditzusage zugrunde legt. Weiterführende Informationen enthält unser Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen. 4.3 Vorbeginnklausel Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Bank oder Sparkasse (Hausbank) bereits begonnen war, können nicht gefördert werden. 4.4 Vermögens- und Ertragslage (Prosperitätsklausel) Antragsteller, bei deren Vermögens- und Ertragslage die mögliche Finanzierungshilfe wirtschaftlich unerheblich ist, können im Investivkredit nicht berücksichtigt werden (Ausnahme Investivkredit 100 siehe unten). Dies ist der Fall, wenn der Gewinn des antragstellenden Unternehmens bzw. freiberuflich Tätigen zusammen mit den sonstigen gewerblichen bzw. freiberuflichen Einkünften des Inhabers/Gesellschafters mehr als EUR beträgt. Bei Gesellschaften erhöht sich diese Grenze für jeden weiteren tätigen Gesellschafter (der mit mindestens 15 % am Betrieb beteiligt sein muss) um EUR, insgesamt aber um nicht mehr als EUR, also auf höchstens EUR. Ferner werden im Investivkredit nur solche Vorhaben gefördert, bei denen die förderungsfähigen Investitionsaufwendungen mindestens 100 % der Summe aus verdienten Abschreibungen und Gewinn (siehe Tz. 6 des Merkblatts Bearbeitungsgrundsätze Startkredit, Startkredit 100, Investivkredit, Investivkredit 100 und Investivkredit 100 Pro ) des letzten bzw. vorletzten Jahres betragen. Soweit ein Antragsteller wegen der Prosperitätsklausel (Gewinngrenze und Cash-Flow-Klausel) keinen Investivkredit erhalten kann, steht diesem trotzdem der Investivkredit 100 (jedoch nicht die Variante Investivkredit 100 Pro) offen, und zwar bis zu einem Finanzierungsanteil von 100 % bzw. einer Obergrenze von 10 Mio. EUR (siehe Tz. 3.4). Allerdings müssen die übrigen Fördervoraussetzungen für den Investivkredit erfüllt sein. 4.5 Vorangegangene Förderung Die Gewährung eines Investivkredits ist nur möglich, wenn unter Anrechnung der Start- und Investivkredite im Rahmen des MKP, die im laufenden Jahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zugesagt wurden, der jeweilige Darlehenshöchstbetrag gemäß Tz. 3.2 nicht überschritten wird. Ist der Darlehenshöchstbetrag des Investivkredits durch eine vorangegangene Förderung teilweise oder voll ausgeschöpft, erhöht sich der Investivkredit 100 (siehe Tz. 3.4) bis maximal 10 Mio. EUR entsprechend. 4.6 Merkblatt Bearbeitungsgrundsätze Eine zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Bewilligungsgrundsätze enthält unser Merkblatt Bearbeitungsgrundsätze Startkredit, Startkredit 100, Investivkredit, Investivkredit 100 und Investivkredit 100 Pro. 5 Mehrfachförderung Soweit die maßgeblichen Beihilfehöchstwerte der EU nicht überschritten werden (siehe Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen, insbesondere die Erläuterungen zu KMU-Kriterium sowie zu Investitionsbeihilfen für KMU gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung), können Investivkredit und Investivkredit 100 mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen kombiniert werden. Falls zusätzliche Mittel im Rahmen des KfW-Programms KfW-Unternehmerkredit Programmteil A "Fremdkapital" beantragt werden, sind Investivkredit, Investivkredit 100 bzw. Ökokredit auf die vorhabensbezogene Obergrenze des KfW-Unternehmerkredits anzurechnen. Keine Kombination ist möglich mit der bayerischen Regionalförderung (z. B. Regionalkredit bzw. Zuwendungen im Rahmen der Bayerischen regionalen Förderungsprogramme), wohl aber mit dem ERP-Regionalförderprogramm. 6 Haftungsfreistellung HaftungPlus Soweit ein Darlehen bis 1,5 Mio. EUR bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist eine 60%ige Haftungsfreistellung HaftungPlus (siehe entsprechendes Merkblatt) möglich. Alternativ und bei Darlehen über 1,5 Mio. EUR kann bei nicht ausreichender Absicherung eine Bürgschaft der LfA bzw. der Bürgschaftsbank Bayern GmbH beantragt werden. Eine Darlehenssplittung in einen haftungsfreigestellten Darlehensteil und einen verbürgten Darlehensteil ist nicht möglich. 7 Antragsverfahren Anträge sind bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) einzureichen. Die Antragstellung erfolgt mit dem Vordruck 100. Bei Beantragung des Investivkredits 100 ist das Formblatt der KfW Bankengruppe Statistisches Beiblatt Investitionen allgemein beizufügen. Wird gleichzeitig eine Bürgschaft der LfA bzw. der Bürgschaftsbank Bayern GmbH beantragt, ergeben sich die zusätzlich einzureichenden Anträge und Unterlagen aus dem Merkblatt Antragsunterlagen. München,

13 Merkblatt Investivkredit Energie (IE5) (Vergabegrundsätze entsprechend Antragsvordruck 100 Tz. 9.6 Bestätigungen) Der Investivkredit Energie wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, die aus dem Gewinn der LfA stammen, zinsverbilligt, und zinsgünstig aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm und von der LfA Förderbank Bayern refinanziert. 1 Kreditnehmerkreis Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (siehe Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen ) der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen oder freiberuflich Tätige, die sich vorsätzlich oder grob fahrlässig über Umweltvorschriften hinweggesetzt und dabei Umweltschäden verursacht haben, Unternehmen oder freiberuflich Tätige, an denen die öffentliche Hand (Staat, Kommunen oder sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts) direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, Unternehmen oder freiberuflich Tätige in Schwierigkeiten nach beihilferechtlicher Definition (siehe Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen ), Unternehmen oder freiberuflich Tätige, die einer früheren Beihilfenrückforderungsentscheidung der EU nicht nachgekommen sind. 2 Verwendungszweck 2.1 Förderfähige Investitionen Effizientere Maschinen/Anlagen, die mindestens 20 % weniger Energie verbrauchen als die zu ersetzenden Maschinen; möglichst in Verbindung mit Prozessoptimierungen und Wärmerückgewinnung; Wärme-/Kälterückgewinnung, die mindestens 20 % des vorhandenen Wärmepotentials zurückgewinnt; Stromsparende Beleuchtung, die mindestens 20 % weniger Energie verbraucht als die bisher eingesetzte Beleuchtung; Strom- und Spitzenlastmanagementsysteme, die den Stromverbrauch um mindestens 20 % reduzieren. Nicht förderfähig sind: energieeffiziente Neubauten und energetische bauliche Sanierungen Fahrzeuge Grundstückskosten Vorhaben, denen eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zugrunde liegt Investitionen aufgrund behördlicher Auflagen bzw. gesetzlicher Bestimmungen. Der Investitionsort muss auf dem Gebiet des Freistaates Bayern liegen. 2.2 Nachweis der Energieeinsparung Die jeweils geforderte Mindesteinsparung ist durch eine schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten (z. B. Gutachter, Berater, externes Planungsbüro, Anlagenhersteller) nachzuweisen. Diese schriftliche Bestätigung kann entweder formlos abgegeben werden oder es kann hierzu der standardisierte LfA-Vordruck 119 verwendet werden, der unter Anträge auf abrufbar ist. 3 Darlehensbedingungen 3.1 Konditionen Der Zinssatz für die Darlehen wird zwischen Hausbank und Letztkreditnehmer in Abhängigkeit von Bonität und Besicherung - innerhalb vorgegebener Grenzen - individuell vereinbart (siehe Merkblatt Kreditnehmerinformation zum risikogerechten Zinssystem ). Bei haftungsfreigestellten bzw. verbürgten Darlehen kommt das risikogerechte Zinssystem ebenfalls zur Anwendung. Die Bürgschaft bewirkt dabei anders als die Haftungsfreistellung regelmäßig eine Verbesserung der Besicherungsquote und somit meist auch der Preisklasse. Die risikoabhängigen Zinsobergrenzen, Angaben zu Darlehenslaufzeiten und zum Auszahlungssatz können unserer aktuellen Übersicht der Darlehenskonditionen entnommen werden. Darlehenstypen mit mehr als 10-jähriger Laufzeit sind auf Vorhaben mit mindestens 50 % langfristig zu finanzierenden Investitionen (z. B. bauliche Maßnahmen) beschränkt. Es besteht die Möglichkeit, das Vorhaben in mehrere Darlehen aufzuteilen (z. B. differenziert nach unterschiedlichen Laufzeiten oder mit und ohne Haftungsfreistellung). Abweichend von den Standardlaufzeiten können verkürzte Gesamtlaufzeiten (ganzjährig, mind. 4 Jahre) und Tilgungsfreijahre (mind. 1 Freijahr) beantragt werden. Es gelten die Konditionen des Zusagedatums. Für nicht abgerufene Darlehensbeträge wird nach Ablauf von 6 Monaten, gerechnet vom Tage der Darlehenszusage an, eine Bereitstellungsprovision von 2 % p. a. berechnet. Zins- und Tilgungstermine sind der , , und Eine vollständige oder teilweise vorzeitige außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages kann gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen. 3.2 Höhe der Förderung/Vorhabenshöchstbetrag Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 2 Mio. EUR. Der Finanzierungsanteil des Darlehens am förderfähigen Vorhaben beträgt bis zu 100 %. Es können Vorhaben mit förderfähigen Kosten zwischen EUR und 12,5 Mio. EUR gefördert werden. LfA Förderbank Bayern Königinstraße München Telefon 0800 / (kostenfrei) Telefax 089 / info@lfa.de

14 - 2 - Merkblatt Investivkredit Energie 4 Weitere Bewilligungsgrundsätze 4.1 Richtlinie Für die Gewährung eines Investivkredits Energie gilt die Richtlinie für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Förderung von Umweltschutz- und Energieeinsparungsmaßnahmen (Bayerisches Umweltkreditprogramm) in der jeweils gültigen Fassung. 4.2 Beihilferechtliche Grundlage Die LfA vergibt im Investivkredit Energie Investitionsbeihilfen gemäß Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 214/3 vom Die Beihilfewerte für Kredite der LfA können unter der gleichnamigen Übersicht entnommen bzw. per Beihilferechner ermittelt werden. Die Beihilfewerte dienen der Orientierung in der Informations- und Beratungsphase und sind unverbindlich. Maßgeblich sind allein die Beihilfewerte, die die LfA zum Zeitpunkt der Kreditzusage zugrunde legt. Weiterführende Informationen enthält unser Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen. 4.3 Vorbeginnklausel Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt der Vertragsabschluss über die Anschaffung von Wirtschaftsgütern bzw. über Ausführung von Arbeiten, die dem förderfähigen Vorhaben zuzurechnen sind. Die Vorhaben müssen soweit vorbereitet sein, dass sie nach Bewilligung der beantragten Mittel kurzfristig in Angriff genommen werden können. 4.4 Allgemeine Prosperitätsklausel Antragsteller, bei denen im Hinblick auf die Vermögens- und Ertragslage oder die Höhe des Vorhabens die mögliche Finanzierungshilfe wirtschaftlich unerheblich ist, können nicht gefördert werden. 5 Mehrfachförderung Soweit die maßgeblichen Beihilfehöchstwerte der EU nicht überschritten werden (siehe Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen insbesondere die Erläuterungen zu KMU-Kriterium sowie zu Investitionsbeihilfen für KMU gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung), kann der Investivkredit Energie mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen kombiniert werden. Ausgenommen davon ist die Kombination mit dem Ökokredit im Verwendungszweck Allgemeine Energieeinsparung. Falls auch Mittel aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm beantragt werden, ist der Investivkredit Energie auf den Förderhöchstbetrag des KfW-Energieeffizienzprogramms anzurechnen. 6 Haftungsfreistellung HaftungPlus Soweit ein Darlehen bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist eine 50%ige Haftungsfreistellung (siehe Merkblatt Haftungsfreistellung HaftungPlus ) möglich. Alternativ kann bei nicht ausreichender Absicherung eine LfA-/Staatsbürgschaft bzw. eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern GmbH beantragt werden. 7 Antragsverfahren Anträge sind bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) einzureichen. Die Darlehen werden über die Hausbanken prinzipiell unter deren Eigenhaftung ausgereicht. Die Antragstellung erfolgt mit dem Vordruck 100. Zusätzlich ist das Formblatt der KfW-Bankengruppe Statistisches Beiblatt Investitionen allgemein beizufügen. Die Energieeinsparung ist entweder im Antrag bzw. in einem formlosen Beiblatt darzulegen. Die Hausbank hat in Tz. 9.5 des Antragsvordrucks 100 das Vorliegen der schriftlichen Bestätigung gemäß Tz. 2.2 dieses Merkblatts zu dokumentieren. Nur in Zweifelsfällen ist diese der LfA, ggf. schon bei Antragstellung, vorzulegen. Wird gleichzeitig eine Bürgschaft (oder eine Haftungsfreistellung HaftungPlus ) beantragt, können die zusätzlich erforderlichen Antragsvordrucke und Unterlagen dem Merkblatt Antragsunterlagen entnommen werden. In Zweifelsfällen kann die LfA Fachgutachten zum Energieeinsparungseffekt einholen. München,

15 Merkblatt Universalkredit Innovativ (UI5) (Vergabegrundsätze entsprechend Antragsvordruck 100 Tz. 9.6 Bestätigungen) Die Finanzierung wird von einer Garantie im Rahmen des Risk Sharing Instrument (RSI) der Europäischen Gemeinschaft für innovative und forschungsorientierte KMUs und kleine Mittelstandsfirmen unterstützt. 1 Kreditnehmerkreis Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (siehe Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen, KMU-Kriterium) und Angehörige freier Berufe, die in den Bereichen Forschung und Entwicklung bzw. Innovation besonders engagiert sind (siehe Förderkriterien in Tz. 3.1). Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, an denen die öffentliche Hand (Staat, Kommunen oder sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts) direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, Unternehmen in Schwierigkeiten nach beihilferechtlicher Definition (siehe Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen ), Unternehmen, deren Tätigkeiten den Vorgaben des EIF nicht entsprechen (insbesondere Produktion und Handel mit Waffen/Munition, Tabak, Spirituosen, Alkohol sowie Casinos; Unternehmen mit einem Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsschwerpunkt auf Klonen von Menschen, dem genetischen Erbe des Menschen, menschlichen Embryonen, menschlichen Stammzellen, Kernenergie und/oder militärische Anwendungen). 2 Verwendungszweck Finanziert werden Investitionen sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf. Umschuldungen und Prolongationen sind ausgeschlossen. 3 Darlehensbedingungen 3.1 Förderkriterien Unternehmen gelten dann als besonders in den Bereichen Forschung und Entwicklung (F&E) bzw. Innovation engagiert, wenn sie zumindest eines der folgenden 10 Kriterien (sog. RSI-Criteria) erfüllen: 1. Das Unternehmen beabsichtigt, die Kreditmittel in die Produktion oder Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren und/oder Dienstleistungen zu investieren, die gemäß Planungsunterlagen einem technologischen oder marktmäßigen Risiko des Scheiterns unterliegen. 2. Das Unternehmen ist ein F&E- und/oder innovationsgetriebenes schnell wachsendes Unternehmen (durchschnittlicher Mitarbeiter- oder Jahresumsatzzuwachs größer 20 % p. a. über 3 Jahre, bei mindestens 10 Mitarbeitern zu Beginn der Betrachtungsperiode). Das Unternehmen hat ein signifikantes Innovationspotential und/oder ist ein F&E- und/oder innovationsgetriebenes Unternehmen, wobei sich dies an mindestens einem der folgenden Tatbestände festmacht: 3. Ein Wirtschaftsprüfer/Steuerberater hat F&Eund/oder Innovationsaufwendungen bzw. investitionen des letzten Jahresabschlusses in einer Höhe attestiert, die mindestens 20 % des beantragten Kreditbetrags entsprechen % des Kredits werden gemäß Planungsunterlagen in den nächsten 24 Monaten für F&Eund/oder Innovationsaufwendungen bzw. investitionen eingesetzt (inkl. neuer Maschinen/Anlagen, jedoch ohne Ersatz- oder Wachstumsinvestitionen, die keinen F&E- oder Innovations-Bezug aufwiesen). Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten 5. nationale oder europäische F&E- und/oder Innovations-Zuschüsse, -Darlehen oder -Garantien erhalten, 6. einen Innovationspreis gewonnen oder 7. ein Patent angemeldet. Das Unternehmen hat 8. ein Cash-Investment eines innovationsorientierten Venture-Capital Fonds oder einer Beteiligungsgesellschaft erhalten (z. B. in den Bereichen Life Science/Clean Energy/Technology), 9. seinen Sitz innerhalb eines Wissenschafts-, Technologie- und/oder Innovationszentrums/-parks oder 10. in den letzten 24 Monaten F&E- und/oder innovationsbezogene Steuerbefreiungen oder gutschriften erhalten. 3.2 Konditionen Der Zinssatz für die Darlehen wird zwischen Hausbank und Letztkreditnehmer in Abhängigkeit von Bonität und Besicherung - innerhalb vorgegebener Grenzen - individuell vereinbart (siehe Merkblatt Kreditnehmerinformation zum risikogerechten Zinssystem ). Die risikoabhängigen Zinsobergrenzen, Angaben zu Darlehenslaufzeiten und zum Auszahlungssatz können unserer aktuellen Übersicht der Darlehenskonditionen entnommen werden. Es besteht die Möglichkeit, das Vorhaben in mehrere Darlehen aufzuteilen. Abweichend von den Standardlaufzeiten können auch verkürzte Gesamtlaufzeiten (ganzjährig, mind. 3 Jahre) und Tilgungsfreijahre beantragt werden. Bei der Wahl ohne Tilgungsfreijahre ist die erste Tilgungsrate immer am Ende des auf das Zusagequartal folgenden Quartals zu leisten. In diesen Fällen ist eine Verlängerung der Abruffrist von 2 Monaten nicht möglich. Für nicht abgerufene Darlehensbeträge wird nach Ablauf von 2 Monaten, gerechnet vom Tage der Darlehenszusage an, eine Bereitstellungsprovision von 2 % p. a. berechnet. Zins- und Tilgungstermine sind der , , und Eine vollständige oder teilweise vorzeitige außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages kann gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen. LfA Förderbank Bayern Königinstraße München Telefon 0800 / (kostenfrei) Telefax 089 / info@lfa.de

16 - 2 - Merkblatt Universalkredit Innovativ 3.3 Finanzierungshöhe Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % des finanzierbaren Vorhabens. Der Darlehensmindestbetrag ist auf EUR festgelegt. Dadurch können Vorhaben ab EUR berücksichtigt werden. Der Darlehenshöchstbetrag ist auf 3 Mio. EUR pro Kreditnehmer festgesetzt, soweit die De-minimis-Regelung keine Verminderung erfordert. 4 Weitere Bewilligungsgrundsätze 4.1 Beihilferechtliche Grundlage Die Darlehen werden gegebenenfalls als sogenannte De-minimis-Beihilfen im Sinn der von der EU-Kommission aufgestellten Kriterien gewährt. Für bestimmte Bereiche ist die Gewährung von De-minimis-Beihilfen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt (siehe Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen, Tzn. 7, 8 und 10). Die Beihilfewerte für Kredite der LfA können unter der gleichnamigen Übersicht entnommen bzw. per Beihilferechner ermittelt werden. 4.2 Vorhabensbeginn Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Bank oder Sparkasse (Hausbank) bereits begonnen war, können nicht gefördert werden. 4.3 Prosperität Im Regelfall spielt die Prosperität eines Unternehmens keine Rolle. 4.4 Vorhaben außerhalb Bayerns Investitionsvorhaben bayerischer Unternehmen außerhalb Bayerns können finanziert werden, sofern dadurch eine langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und ein dauerhafter Erhalt des bayerischen Standorts erreicht werden (Bayerneffekt). 4.5 Wirtschaftliche Verflechtung (Betriebsaufspaltung) Sofern zwischen Investor und Nutzer eine über die bloße Verpachtung hinausgehende wirtschaftliche Verflechtung besteht, können Betriebsaufspaltungen (vgl. Merkblatt Bearbeitungsgrundsätze Startkredit, Startkredit 100, Investivkredit, Investivkredit 100 und Investivkredit 100 Pro, Tz. 7) auch dann finanziert werden, wenn auf beiden Seiten dieselben Personen zu weniger als 50 % beteiligt sind. Beispiele einer wirtschaftlichen Verflechtung können Lieferantenbeziehungen, Kooperationen, eine gemeinsame Objektgesellschaft oder die gemeinsame Nutzung der zu finanzierenden Investitionsgüter sein. Eine gesamtschuldnerische Mithaftung des Nutzers (Betriebsfirma) ist nicht erforderlich, wenn sich der Investor (Besitzfirma) vertraglich verpflichtet, das mit Hilfe des Darlehens angeschaffte Objekt während der Laufzeit des Darlehens dem Nutzer für Betriebszwecke zur Verfügung zu stellen. 5 Mehrfachförderung Soweit die maßgeblichen Beihilfehöchstwerte der EU nicht überschritten werden (siehe Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen insbesondere Tz. 10) kann der Universalkredit Innovativ mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen kombiniert werden. 6 Haftungsfreistellung HaftungPlus Das Darlehen wird obligatorisch mit einer 70%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgereicht (siehe entsprechendes Merkblatt). Die Beantragung einer Bürgschaft ist nicht möglich. Für Blankokredite übernimmt die LfA keine Haftungsfreistellung. Sie sind damit nicht zulässig. Es gilt der Grundsatz, dass keine bestehenden Bankrisiken nachträglich auf die LfA verlagert werden dürfen. Dies führt dazu, dass die Inanspruchnahme von Haftungsfreistellungen bei Betriebsmittelfinanzierungen nur insoweit möglich ist, wie die im alleinigen Risiko der Hausbank stehenden Kontokorrentkreditlinien faktisch oder rechnerisch voll ausgeschöpft werden und die Hausbank der LfA im Falle der Kündigung und Abwicklung durch entsprechende Auflistungen nachweisen muss, dass keine unzulässige Risikoverlagerung erfolgt ist. 7 Antragsverfahren Anträge sind bei den Hausbanken (Banken oder Sparkassen) einzureichen. Die Antragstellung erfolgt mit dem Vordruck 100. Darüber hinaus ist der Vordruck 120 (Erklärung zum Antrag auf Gewährung eines Darlehens/einer Bürgschaft bei De-minimis-Beihilfen) einzureichen. Im Vordruck 100 ist in Tz. 9.5 (weitere Erläuterungen) das zutreffende Förderkriterium gem. Tz. 3.1 anzugeben (Mehrfachnennungen nicht möglich, bei mehreren zutreffenden Förderkriterien nur das überwiegende Kriterium nennen und kurz erläutern, z. B.: Förderkriterium 3, durchschnittlicher Jahresumsatzzuwachs 30 % p. a.). Bei Betriebsmittelfinanzierungen sind in Tz. 9.5 ergänzend die vorhandenen Kreditlinien und deren aktuelle Auslastung (einschließlich Überziehungen) anzugeben. München,

17 Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen (Vergabegrundsätze entsprechend Antragsvordruck 100 Tz. 9.6 Bestätigungen) 1 Begriff Als Beihilfen (Subventionen) gelten vereinfachend öffentliche Zuwendungen, die dem Begünstigten einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Beispiele sind zinsverbilligte Darlehen, Zuschüsse, Bürgschaften, Garantien oder Beteiligungen. Beihilfen an Unternehmen sind nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nur mit dem gemeinsamen Markt vereinbar, soweit sie sich nicht negativ auf den innergemeinschaftlichen Wettbewerb auswirken. In Beihilferegelungen, beispielsweise sog. Gruppenfreistellungsverordnungen, hat die Europäische Kommission festgelegt, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Fördermaßnahmen statthaft sind. Zulässig sind zudem Finanzierungshilfen, die aufgrund ihrer am Markt ausgerichteten Konditionen beihilfefrei sind. 2 Kriterien der beihilferechtlichen Einordnung In den Programmmerkblättern der LfA ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Förderung möglich ist. Beihilferechtlich entscheidend ist dabei, ob der Antragsteller als kleines, mittleres oder großes Unternehmen im Sinne der EU einzuordnen ist (siehe Tz. 6) und ob er als wirtschaftlich gesundes Unternehmen o- der Unternehmen in Schwierigkeiten nach EUbeihilferechtlicher Definition zu klassifizieren ist (siehe Tz. 7). Darüber hinaus sind zu beachten: der Verwendungszweck, z. B. materielle oder immaterielle Investitionen, Betriebsmittelfinanzierung etc. (siehe jeweilige Programmmerkblätter) und die Branche des antragstellenden Unternehmens, denn für Beihilfen zugunsten von Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige gelten Sonderbestimmungen (siehe Tz. 8). 3 Beihilferegelungen Auf welcher beihilferechtlichen Grundlage die LfA Beihilfen gewährt, ergibt sich aus den jeweiligen Programmmerkblättern. Dieses Merkblatt listet die für die LfA relevanten beihilferechtlichen Grundlagen auf und skizziert deren Bedingungen. Zu unterscheiden sind zinsverbilligte Darlehen bzw. Bürgschaften auf Basis von Artikel 15 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU; siehe Tz. 9), der De-minimis-Verordnung (siehe Tz. 10), der Artikel 31 bis 33 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sowie der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (siehe Tz. 11). 4 Beihilfewert Unter dem Beihilfewert (Subventionswert) versteht man den Vorteil, den ein Unternehmen aus einer Beihilfe (Förderung) zieht. Wird dieser ins Verhältnis zu den förderfähigen Kosten gesetzt, ergibt sich die sog. Beihilfeintensität in Prozent. Bei Zuschüssen stellt die Höhe des Zuschusses den Beihilfewertwert dar. Bei zinsverbilligten Darlehen wird der Beihilfewert als Zinsvorteil festgelegt, der sich aus der Differenz zwischen Effektivzinssatz des Förderdarlehens und einem Normalzinssatz (sog. Referenzzinssatz) finanzmathematisch errechnet. Der Referenzzins wird nach einem speziellen, durch die EU-Kommission festgelegten Verfahren ermittelt. Die Beihilfewerte für Kredite der LfA können unter der gleichnamigen Übersicht entnommen bzw. per Beihilferechner ermittelt werden. Die Beihilfewerte dienen der Orientierung in der Informations- und Beratungsphase und sind unverbindlich. Maßgeblich sind allein die Beihilfewerte, die die LfA zum Zeitpunkt der Kreditzusage zugrunde legt. 5 Beihilfehöchstwert Die EU-Beihilferegelungen bestimmen, bis zu welcher maximalen Höhe Beihilfen gewährt werden dürfen. Dabei gelten verschiedene relative (maximale Beihilfeintensität) oder absolute Beihilfehöchstwerte. Sofern mehrere Beihilfen nach unterschiedlichen Beihilferegelungen gewährt werden, gilt soweit der Kumulierung nicht programmspezifische oder beihilferechtliche Bestimmungen entgegenstehen die Beihilfeobergrenze derjenigen Regelung mit der höchsten Beihilfeobergrenze. Alle für dasselbe Vorhaben gewährten Beihilfen müssen dabei addiert ( kumuliert ) werden. Beihilfehöchstwerte von Beihilferegelungen, die nicht als Grundlage für Produkte der LfA dienen, sind im Einzelfall bei dem jeweiligen Fördermittelgeber zu erfragen. 6 KMU-Kriterium 6.1 Definition Bestimmte Beihilfen dürfen nur zugunsten sog. KMU (kleiner und mittlerer Unternehmen) gewährt werden. Die Einstufung als kleines bzw. mittleres Unternehmen spielt zudem oft bei den zulässigen Beihilfehöchstwerten (siehe auch Tz. 5) eine Rolle. In der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG vom betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (Amtsblatt der EU Nr. L 124/36 vom ) werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Unternehmen definiert, die LfA Förderbank Bayern Königinstraße München Telefon 0800 / (kostenfrei) Telefax 089 / info@lfa.de

18 - 2 - Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen weniger als 250 Personen beschäftigen und - einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder - eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben. Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und - einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR oder - eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben. 6.2 Erläuterungen Die Angaben zur Berechnung der Schwellenwerte (Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme) beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss und werden auf Jahresbasis berechnet. Sie werden vom Stichtag des Jahresabschlusses an berücksichtigt. Ein Unternehmen erwirbt bzw. verliert den KMU-Status erst dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unterbzw. überschreitet. Bei einem neu gegründeten Unternehmen, das noch keinen Abschluss für einen vollständigen Rechnungszeitraum vorlegen kann, werden die Schwellenwerte im laufenden Geschäftsjahr nach Treu und Glauben geschätzt. Ein Unternehmen ist grundsätzlich kein KMU, wenn 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden. Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE), d. h. der Anzahl der während eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden nur entsprechend ihres Anteils an den JAE berücksichtigt. Die Zeiten des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit werden nicht mitgerechnet. Auszubildende sind nicht zu berücksichtigen. Für die Berechnung der Schwellenwerte gilt ein differenziertes Berechnungsmodell je nach Unternehmenstyp. Nach der zunehmenden Verflechtung des Unternehmens mit anderen Unternehmen unterscheidet man: eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen. 6.3 Eigenständige Unternehmen Um ein eigenständiges Unternehmen handelt es sich insbesondere, wenn keine Verflechtungen mit anderen Unternehmen vorliegen. Es darf auch kein Verbund mit anderen Unternehmen über eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen bestehen, sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind. Bei einem eigenständigen Unternehmen werden die Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme ausschließlich auf der Grundlage der Daten dieses Unternehmens berechnet. In diesem Fall ist es ausreichend, dass die Angaben zu Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme in Form einer vom Antragsteller unterschriebenen Selbsterklärung (z. B. mittels Vordruck 241) in den Kreditakten bei der Hausbank dokumentiert sind. 6.4 Partnerunternehmen bzw. verbundene Unternehmen Hat ein Unternehmen vor- oder nachgeschaltete Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen, so ist es erforderlich, dass der Antragsteller den KMU- Berechnungsbogen anhand der im Informationsblatt zur KMU-Definition gegebenen Erläuterungen ausfüllt. Der ausgefüllte Berechnungsbogen sowie die daraus resultierenden Angaben zu Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme müssen in Form einer vom Antragsteller unterschriebenen Selbsterklärung in den Kreditakten bei der Hausbank dokumentiert sein. Zur detaillierten Definition der eigenständigen Unternehmen, Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen sowie zur Berechnung der Schwellenwerte bei Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen wird auf das Informationsblatt zur KMU-Definition verwiesen. 7 Unternehmen in Schwierigkeiten Im Hinblick auf die Förderfähigkeit und den beizumessenden Beihilfewert ist es i. d. R. von Bedeutung, ob es sich um ein gesundes Unternehmen oder um ein Unternehmen in Schwierigkeiten nach Definition der Europäischen Union handelt. 7.1 Definition Ein Unternehmen ist nach den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (Amtsblatt der EU Nr. C 244/2 vom ) als in Schwierigkeiten befindlich anzusehen, wenn es nicht in der Lage ist, mit eigenen finanziellen Mitteln oder Fremdmitteln, die ihm von seinen Eigentümern/Anteilseignern oder Gläubigern zur Verfügung gestellt werden, Verluste aufzufangen, die das Unternehmen auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher in den wirtschaftlichen Untergang treiben werden, wenn der Staat nicht eingreift. Das Vorliegen eines Unternehmens in Schwierigkeiten kann anhand der folgenden Kriterien geprüft werden. 7.2 Operationelle Kriterien Im Sinne der o. g. Leitlinien befindet sich ein Unternehmen insbesondere in folgenden Fällen in Schwierigkeiten (sog. operationelle Kriterien), wenn die Insolvenzgründe nach nationalem Recht vorliegen oder mehr als die Hälfte des buchmäßigen Eigenkapitals bei Personengesellschaften bzw. bei Kapitalgesellschaften mehr als die Hälfte des Grund-/ Stammkapitals im Sinne der 92 AktG und 49 GmbHG und mehr als 25 % des buchmäßigen Eigenkapitals bzw. Grund-/Stammkapitals innerhalb der letzten 12 Monate verlustbedingt aufgezehrt worden sind. München,

19 - 3 - Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen Für KMU gelten ausschließlich die operationellen Kriterien. Bei Einzelunternehmen ist nur das Kriterium Zahlungsunfähigkeit/drohende Zahlungsunfähigkeit relevant. 7.3 Symptome Selbst wenn kein operationelles Kriterium erfüllt ist, kann es sich bei Nicht-KMU um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handeln, wenn hierfür typische Symptome auftreten, wie steigende Verluste, sinkende Umsätze, wachsende Lagerbestände, Überkapazitäten, verminderter Cash-flow, zunehmende Verschuldung und Zinsbelastung sowie Abnahme oder Verlust des Reinvermögenswertes. Die Beurteilung, ob sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten befindet, ist im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der letzten Jahresabschlüsse und anderer aussagefähiger Unternehmensdaten vorzunehmen. 7.4 Neu gegründete Unternehmen Ein Unternehmen gilt grundsätzlich in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit als neu gegründet. Für die Einstufung neu gegründeter Unternehmen als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten im Rahmen verschiedener Beihilfevorschriften Sonderregelungen: Für Zwecke der Bürgschaftsmitteilung (Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften; veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. C 155/10 vom , geändert durch Berichtigung der Mitteilung im Amtsblatt der EU Nr. C 244/32 vom ) wird für KMU, die vor weniger als drei Jahren gegründet wurden, nicht davon ausgegangen, dass sie sich in Schwierigkeiten befinden. Für Zwecke der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (siehe Tz. 9) werden KMU in den ersten drei Jahren nach Gründung nur dann als Unternehmen in Schwierigkeiten betrachtet, wenn die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind. Die Gewährung von Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen an neu gegründete Unternehmen ist unabhängig von deren Größenklasse oder Finanzsituation ausgeschlossen. 8 Sensible Sektoren Sofern für einzelne Wirtschaftszweige spezielle Bestimmungen der EU für staatliche Beihilfen gelten, sind diese Sondervorschriften vorrangig zu beachten. Dies hat, abhängig von der zugrunde liegenden EU- Beihilferegelung, in der Praxis vor allem für folgende Bereiche Bedeutung: Verkehr: insbesondere Förderbeschränkungen für Speditionen, Frachtführer, Omnibusunternehmen und Schifffahrtsunternehmen, Luftverkehr Agrar: insbesondere Förderbeschränkungen hinsichtlich der Erzeugung (Primärproduktion) landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß Anhang I AEUV. 9 Investitionsbeihilfen für KMU gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen für KMU (KMU-Beihilfen) sind zulässig auf Basis von Artikel 15 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag; veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 214/3 vom ). Im Rahmen von KMU-Investitionsbeihilfen sind Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte förderfähig. Immaterielle Vermögenswerte sind nur förderfähig, wenn sie in Verbindung mit Technologietransfers zu Marktbedingungen von einem unabhängigen Dritten erworben, im geförderten Unternehmen genutzt und mindestens 3 Jahre aktiviert werden. Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen sind nur förderfähig, wenn sie durch einen unabhängigen Investor (weniger als 25 % Anteilsbesitz vor dem Erwerb) erfolgen. Bei kleinen Unternehmen, die durch Familienmitglieder des ursprünglichen Eigentümers oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt die Bedingung des unabhängigen Investors. KMU-Beihilfen sind insbesondere nicht zulässig für Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU- Definition (siehe Tz. 7), Unternehmen, die einer früheren Beihilferückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, Tätigkeiten in der Fischerei und Aquakultur, den Erwerb von Beförderungsmitteln und Ausrüstungsgütern im Straßengüter- und Luftverkehrssektor. Für KMU-Beihilfen sind von der EU-Kommission folgende Subventionshöchstwerte, ausgedrückt als maximaler Anteil an den förderfähigen Kosten, festgelegt: 20 % für kleine Unternehmen, 10 % für mittlere Unternehmen. Bei Gewährung von Risikokapitalbeihilfen für dasselbe Unternehmen vermindern sich ggf. diese Beihilfehöchstwerte. KMU-Beihilfen der LfA sind: Investivkredit, Investivkredit 100 und Investivkredit 100 Pro (jeweils mit oder ohne HaftungPlus ) Investivkredit Energie (jeweils mit oder ohne HaftungPlus ) Ökokredit (jeweils mit oder ohne HaftungPlus ) Ökokredit Pro (jeweils mit oder ohne Haftung- Plus ) Technokredit Anwendungsvorhaben bei Investitionskosten (jeweils mit oder ohne Haftung- Plus ) Bürgschaften für mittelständische Unternehmen in bestimmten Konstellationen (siehe Merkblatt Bürgschaften der LfA Bewilligungsgrundsätze ). München,

20 - 4 - Merkblatt Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen 10 De-minimis-Beihilfen Eine Beihilfe muss nicht notifiziert und genehmigt werden und kann als sog. De-minimis-Beihilfe gewährt werden, wenn der beizulegende Beihilfewert (siehe Tz. 4), den dasselbe Unternehmen innerhalb von drei Kalenderjahren erhält, den absoluten Höchstbetrag (De-minimis- Schwellenwert) von EUR bzw EUR bei Unternehmen, die im Straßentransportsektor tätig sind, nicht übersteigt. Auf diesen Betrag anzurechnen sind alle im fraglichen Zeitraum gewährten De-minimis-Beihilfen. Bei jeder Neubewilligung einer De-minimis-Beihilfe ist die Gesamtsumme der im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren gewährten De-minimis-Beihilfen für die Anrechnung auf den Höchstbetrag maßgeblich. Grundsätzlich gilt, dass auch bei personenbezogener Förderung etwa Existenzgründungen eine Beihilfe dem jeweiligen Unternehmen zuzurechnen ist. So sind im Falle einer gemeinschaftlichen Existenzgründung durch mehrere Antragsteller die parallel beantragten De-minimis-Beihilfebeträge aller Antragsteller zu berücksichtigen. Vorförderungen eines bestehenden Unternehmens sind zu berücksichtigen. Im Sonderfall einer Betriebsaufspaltung in Besitz- und Betriebsgesellschaft sind Besitz- und Betriebsfirma i. d. R. gesamtschuldnerische Antragsteller. Der Deminimis-Schwellenwert steht nur einmalig für beide Unternehmen in voller Höhe zur Verfügung. De-minimis-Beihilfen können grundsätzlich mit anderen Beihilfen, die der Empfänger aufgrund von der Kommission genehmigter bzw. freigestellter Regelungen für dasselbe Vorhaben (dieselben förderbaren Aufwendungen) erhält oder erhalten hat (z. B. Investivkredite, Regionalförderung, Ökokredit), kombiniert werden, sofern der aus der Kombination resultierende Beihilfewert nicht die Beihilfeobergrenze übersteigt, die für die genehmigte bzw. freigestellte Regelung festgelegt wurde. De-minimis-Beihilfen sind nicht zulässig für Unternehmen in Schwierigkeiten (siehe Tz. 7), für exportbezogene Tätigkeiten, d. h. wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit den ausgeführten Mengen, der Errichtung und dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder den laufenden Ausgaben für eine Exporttätigkeit besteht, für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport an Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports, Weiterhin besteht eine Kumulierungspflicht von Deminimis-Beihilfen mit Beihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 über De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen ( DAWI-De-minimis-Beihilfen ; Amtsblatt der EU Nr. L 114/8 vom ). Hiernach dürfen innerhalb von drei Kalenderjahren die gewährten De-minimis-Beihilfen und DAWI-De-minimis- Beihilfen den Gesamtbetrag von EUR nicht übersteigen. De-minimis-Produkte der LfA sind: Startkredit und Startkredit 100 Universalkredit Universalkredit Innovativ Technokredit in besonderen Fallkonstellationen Akutkredit Ausbilderkredit Haftungsfreistellungen im Universalkredit Bürgschaften für mittelständische Unternehmen in bestimmten Konstellationen (siehe Merkblatt Bürgschaften der LfA Bewilligungsgrundsätze ). 11 Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten Bürgschaften der LfA zugunsten von KMU, die sich in Schwierigkeiten nach EU-Definition (siehe Tz. 7) befinden, werden auf Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (Amtsblatt der EU Nr. C 244/2 vom ) gewährt (siehe Merkblatt Bürgschaften der LfA Bewilligungsgrundsätze ). 12 Sonstige Regelungen Soweit eine Förderung im Einzelfall auf keiner Beihilferechtsgrundlage erfolgen kann, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Einzelnotifizierung (Einzelanmeldung). Die EU-Kommission prüft die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt dann für den konkreten Einzelfall. Neben den dargestellten Beihilferegelungen gibt es weitere, die derzeit nicht als Grundlage für LfA- Produkte dienen. Hierzu zählen z. B. die Leitlinien für Beihilfen mit regionaler Zielsetzung Von anderen Fördermittelgebern aufgrund anderer als den dargestellten Beihilferegelungen gewährte Beihilfen sind ebenfalls bei der Kumulierungsprüfung (siehe Tz. 5) zu berücksichtigen. Einzelheiten hierzu sind bei dem jeweiligen Fördermittelgeber zu erfragen. im Steinkohlebergbau. Für Unternehmen, die in der Fischerei und Aquakultur tätig sind, bestehen eingeschränkte Fördermöglichkeiten. Vorstehende Regelungen basieren auf der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 (Amtsblatt der EU Nr. L 379/5 vom ). München,

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