27 unter 47,5 Punkte. 47,5 unter 70 Punkte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "27 unter 47,5 Punkte. 47,5 unter 70 Punkte"

Transkript

1 Berechnung Pflegegrad (Seite 1) Hinweis: Zur Ermittlung eines Pflegegrades werden die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modul addiert und - unterschiedlich gewichtet - in Form einer Gesamtpunktzahl abgebildet. Diese Gesamtpunkte ergeben die Zuordnung zum maßgeblichen Pflegegrad. Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 12,5 unter unter 47,5 47,5 unter unter Um vorab eine persönliche Einschätzung vornehmen zu können, haben wir in den einzelnen Modulen (1-6) die festgelegte Punktzahl je Unterposition sichtbar gemacht, die entsprechend ausgewählt und addiert zur Gesamtpunktzahl führt. Die selbst ermittelte Punktzahl ist nur eine Vorabinformation! Die tatsächliche Festlegung erfolgt mittels des neuen Begutachtungsassessments (NBA), vorgenommen durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK bzw. MEDIPROOF). Es gibt darüber hinaus 2 weitere Module: Modul 7 (außerhäusliche Aktivitäten) und Modul 8 (Haushaltsführung). Diese werden begutachtet, aber nicht zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl herangezogen. Sie dienen lediglich der Beratung zur Pflege- und Versorgungsplanung, weshalb sie hier nicht aufgeführt werden. Modul 1 Mobilität Ausführung 1.1 Positionswechsel im Bett Stabile Sitzposition halten Aufstehen aus sitzender Position / Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen = 0 = 2,5 = 5 = 7,5 = 10 Modul 1: max. 10

2 Berechnung Pflegegrad (Seite 2) Modul 2 Kognitive u. kommunikative Fähigkeiten Fähigkeit 2.1 Personen aus dem näheren Umfeld erkennen Örtliche Orientierung Zeitliche Orientierung mehrschritt. Alltagshandlungen ausführen/steuern Entscheidungen im Alltagsleben treffen Sachverhalte und Informationen verstehen Risiken und Gefahren erkennen elementare Bedürfnisse mitteilen Verstehen von Aufforderungen Beteiligung an einem Gespräch * = 0 = 3,75 = 7,5 = 11,25 = 15 Modul 3 Verhalten Verhaltensweisen u. psychische Problemlagen 3.1 Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten Nächtliche Unruhe Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigung von Gegenständen Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen Verbale Aggression Andere vokale Auffälligkeiten Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen Wahnvorstellungen, Sinnestäuschungen Ängste Antriebslosigkeit, depressive Stimmungslage Sozial inadäquate Verhaltensweisen Sonstige inadäquate Handlungen * = 0 =3,75 =7,55 =11,25 =15* *Die aus Modul werden nicht addiert. Zur Ermittlung des Pflegegrades wird lediglich der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 verwendet! Modul 2+3: max. 15

3 Berechnung Pflegegrad (Seite 3) Modul 4 Selbstversorgung Versorgung 4.1 Vorderen Oberkörper waschen Kämmen, Zahnpflege / Prothesenreinigung, Rasieren Intimbereich waschen Duschen oder Baden Oberkörper an- und auskleiden Unterkörper an- und auskleiden Nahrung mundgerecht zubereiten, Getränk eingießen Essen Trinken Toilette / Toilettenstuhl benutzen Folgen einer Harninkontinenz bewältigen Folgen einer Stuhlinkontinenz bewältigen Ernährung parenteral oder über Sonde entfällt 0 teilw. 6 vollst = 0 = 10 = 20 = 30 = 40 Modul 4: max. 40

4 Berechnung Pflegegrad (Seite 4) Modul 5 Häufigkeit Anz. Maßnahmen Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen 5.1 Medikation Injektionen Versorgung intravenöser Zugänge (Port) Absaugen oder Sauerstoffgabe Einreibungen, Kälte- / Wärmeanwendungen Messung und Deutung von Körperzuständen Umgang mit körpernahen Hilfsmitteln 0 Summe der Maßnahmen / Umrechnung Anzahl: 7 30 Summe aller Maßnahmen auf Maßnahmen/Tag umgerechnet Zwischensumme keine oder seltener als 1x täglich mind. 1x bis max. 3x täglich mehr als 3x täglich mehr als 8x täglich 5.8 Verbandwechsel / Wundversorgung Versorgung bei Stoma Regelmäßige Einmalkatheterisierung, Nutzung von Abführmethoden Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung 0 Summe der Maßnahmen / Umrechnung Anzahl: 7 30 Summe aller Maßnahmen auf Maßnahmen/Tag umgerechnet Zwischensumme keine o. seltener als einmal wöchentlich 1 bis mehrmals wöchentlich 1 2x täglich mind. 3x täglich 5.12 Zeitlich ausgedehnte technikintensive Maßnahmen in häusl. Umgebung 0 Anzahl der Maßnahmen / Umrechnung Anzahl: X 60 X 8,6 X 2 Maßnahme umgerechnet wöchentlich monatlich 5.13 Arztbesuche Besuch anderer medizinischer / therapeutischer Einrichtungen (über 3 Std.) Zeitlich ausgedehnter Besuch med. / therap. Einrichtungen (über 3 Std.) 0 Anzahl der Maßnahmen / Umrechnung Anzahl: X 4,3 X 1 Zwischensumme Zwischensumme unter 4,3 4,3 - unter 8,6 8,6 unter 12,9 12,9-60 über 60 = Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften Zwischensumme 5.16 ges. entfällt überwiegend selbständig überwiegend unselbständig unselbständig = 0 = 5 = 10 = 15 = 20 Modul 5: max. 20

5 Berechnung Pflegegrad (Seite 4) Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens Vermögen 6.1 Tagesablauf gestalten/an Veränderung anpassen Ruhen und Schlafen Sich beschäftigen In die Zukunft gerichtete Planungen vornehmen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes = 0 = 3,75 = 7,5 = 11,25 = 15 Modul 6: max. 15 Summe Einzelpunkte Modul 1 Mobilität Modul Modul 4 Modul 5 Modul 6 Kognitive u. kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen u. psychische Problemlagen Selbstversorgung Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen Gestaltung des Alltagslebens gesamt:

Modul 1 Mobilität. Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten. überwiegend selbständig. überwiegend unselbständig unselbständig.

Modul 1 Mobilität. Modul 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten. überwiegend selbständig. überwiegend unselbständig unselbständig. Modul 1 Mobilität Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs Treppensteigen un un Kriterium ja Besondere Bedarfskonstellation Gebrauchsunfähigkeit

Mehr

Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt

Modul 2: Einzelpunkte im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt Die Module im einzelnen Modul 1: Mobilität un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 1.5 Treppensteigen Modul 2:

Mehr

NBA Punkte und gewichtete Punkte. Einzelpunkte im Modul 1: Einzelpunkte im Modul 2: überwiegend unselbständig

NBA Punkte und gewichtete Punkte. Einzelpunkte im Modul 1: Einzelpunkte im Modul 2: überwiegend unselbständig NBA Punkte und gewichtete Punkte im Modul 1: un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 1.5 Treppensteigen im Modul

Mehr

Ziffer Kriterien selbständig selbständig unselbständig

Ziffer Kriterien selbständig selbständig unselbständig Name: Mustermann, Max Geb. Datum:.2.195 Modul 1: Mobilität Punkte:, 1, 2, überwiegend überwiegend un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 2 1. Umsetzen 1.4 Fortbewegen

Mehr

Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben, beauftragt die Pflegekasse einen unabhängigen

Mehr

Das neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Änderungen für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen Bernhard Fleer, MDS

Das neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Änderungen für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen Bernhard Fleer, MDS Das neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Änderungen für Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen Bernhard Fleer, MDS 15. Dezember 2016, Berlin Gerontopsychiatrische Erkrankungen

Mehr

Mittwoch Teil 1 Feststellung des Pflegebedarfs

Mittwoch Teil 1 Feststellung des Pflegebedarfs Hochschule Düsseldorf Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften Blockseminar Pflege und Teilhabeorientierung vom 17.7.2017 21.7.2017 Mittwoch 19.07.2017 Teil 1 Feststellung des Pflegebedarfs Dr. Harry

Mehr

Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH

Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH Ambulantes Kranken- und Altenpflegeteam Pommern Mechthild Thönnes GmbH Pflegeversicherung 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird wie folgt definiert: Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich

Mehr

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Ulrike Kissels Leiterin Fachbereich Pflege Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Mehr

4 Module des Begutachtungsinstruments

4 Module des Begutachtungsinstruments 166 167 4 Module des Begutachtungsinstruments 4.1 Modul 1: Mobilität Die Einschätzung richtet sich bei den Kriterien 4.1.1 bis 4.1.5 ausschließlich danach, ob die Person in der Lage ist, ohne personelle

Mehr

Projekt Praxiserfahrung mit dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) Modul 1- Mobilität

Projekt Praxiserfahrung mit dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) Modul 1- Mobilität Projekt Praxiserfahrung mit dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) Pflegesachverständige/r Sozialarbeiter/in Dozent/in Mitarbeiter/in Sozialamt Kind Erwachsene/r Datum Ort: Bundesland Modul 1- Mobilität

Mehr

Neues Begutachtungsverfahren

Neues Begutachtungsverfahren Neues Begutachtungsverfahren Dr. Barbara Gansweid Leiterin des Fachreferates Pflege Berlin, 22. Januar 2016 Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher Direktor: Dr. Martin Rieger MDK Westfalen-Lippe

Mehr

Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem neuen Begutachtungsinstrument

Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem neuen Begutachtungsinstrument Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem neuen Begutachtungsinstrument Dr. Barbara Gansweid Leiterin des Fachreferates Pflege Berlin, 23. Januar 2016 Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher

Mehr

Informationen zur Begutachtung

Informationen zur Begutachtung Informationen zur Begutachtung Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Landkreis Hildesheim Landkreis Hildesheim Bischof-Janssen-Str. 31 Ständehausstr. 1 31134 Hildesheim 31061 Alfeld Pflegestützpunkt Pflegestützpunkt

Mehr

Das neue Begutachtungsassessment. AOK Pflegewoche

Das neue Begutachtungsassessment. AOK Pflegewoche Das neue Begutachtungsassessment AOK Pflegewoche 14. 18.11.2016 Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen,

Mehr

14 Begriff der Pflegebedürftigkeit

14 Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit (1) 1 Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungen auf die außerklinische Kinderkrankenpflege

Das Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungen auf die außerklinische Kinderkrankenpflege Das Pflegestärkungsgesetz II Auswirkungen auf die außerklinische Kinderkrankenpflege Gliederung 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 2. Kriterien der Pflegebedürftigkeit 3. Ermittlung der Pflegegrade

Mehr

Pflege und Betreuung. Alle Infos zur Umstellung von auf

Pflege und Betreuung. Alle Infos zur Umstellung von auf Pflege und Betreuung Alle Infos zur Umstellung von auf 2 LIEBE LESERINNEN, LIEBE E LESER, Alles Gute! FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE S. 3 S. 3 S. 4 S. 5 S. 5 S. 6 S. 8 S. 8 IMPRESSUM PSG

Mehr

Einschätzungsbogen zur Selbstständigkeit/ Fähigkeiten

Einschätzungsbogen zur Selbstständigkeit/ Fähigkeiten Einschätzungsbogen zur Selbstständigkeit/ Fähigkeiten Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung ab 01.01.2017 Ab dem 1. nuar 2017 wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Pflegeversicherung eingeführt.

Mehr

Mobilität. Gegenüberstellung Pflegetätigkeiten App / Pflegetagebuch / MDK Pflegestufenerfassung

Mobilität. Gegenüberstellung Pflegetätigkeiten App / Pflegetagebuch / MDK Pflegestufenerfassung Mobilität Positionswechsel im Bett Umlagern [2-3] Umlagern [2-3] Stabile Sitzposition halten Aufstehen aus sitzender Position/Umsetzen Aufstehen/Zubettgehen [1-2] Einfache Hilfe zum Aufstehen/zu Bett gehen

Mehr

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Der Pflegebedürftigkeitsbegriff im PSG II 5. Pflegesymposium der Pichlmayr Firmengruppe Stadthalle Erding, 09. November

Mehr

Was sind Pflege-Sachleistungen ab 2017?

Was sind Pflege-Sachleistungen ab 2017? Was sind Pflege-Sachleistungen ab 2017? Definition Gesetzesentwurf PSG II vom 07.09.2015 36 (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen

Mehr

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Ulrike Kissels Leiterin Fachbereich Pflegeversicherung Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung

Mehr

Tagungsdokumentation Altenpflegekongress DiCV Münster A. Heiber Chancen d. PSG f. d. amb. Pflege

Tagungsdokumentation Altenpflegekongress DiCV Münster A. Heiber Chancen d. PSG f. d. amb. Pflege Ziffer Kriterien Fähigkeit vorhanden / unbeeinträchtigt Fähigkeit größtenteils vorhanden Fähigkeit in geringem Maße vorhanden Fähigkeit nicht vorhanden 2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld

Mehr

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Eine Einführung Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Die Leistungen

Mehr

Demenzkongress Niedersachsen, Hannover 16. November 2016

Demenzkongress Niedersachsen, Hannover 16. November 2016 Einführung in das neue Begutachtungsinstrument Demenzkongress Niedersachsen, Hannover 16. November 2016 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI

Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Kliniken Landkreis Heidenheim ggmbh Sozial- und Pflegeberatung Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI Anspruch, Pflegegrade, Leistungen Orientierung zur Berechnung des Pflegegrades Ausgabe 2017 Neuer

Mehr

Überprüfung von Eingradungsbescheiden nach neuem Recht

Überprüfung von Eingradungsbescheiden nach neuem Recht Überprüfung von Eingradungsbescheiden nach neuem Recht Altes Recht: Bemessung nach Pflegezeit Neu: Symbiose von Neuem Pflegebedürftigkeitsbegriff und BRi Überprüfung von Gutachten Feststellung von Pflegebedürftigkeit

Mehr

DER NEUE PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF UND DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT

DER NEUE PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF UND DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT Der ambulante Pflegedienst der Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll informiert im Folgenden über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die Informationen stammen vom MDS Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes

Mehr

Das neue Begutachtungsverfahren (NBV) - aktuelle Fragen der Umsetzung

Das neue Begutachtungsverfahren (NBV) - aktuelle Fragen der Umsetzung Das neue Begutachtungsverfahren (NBV) - aktuelle Fragen der Umsetzung Dr. Stephan Knoblich Leiter des Fachreferates Pflege im MDK WL Leiter der SEG 2 - Pflege - Kongress Pflege Berlin 20.01.2017 Geschäftsführer:

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Brigitte Seitz, Bereichsleitung Pflegeversicherung in Rheinland-Pfalz, Gliederung Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Aktuelle Veränderungen, Perspektiven und Chancen durch das PSG II

Aktuelle Veränderungen, Perspektiven und Chancen durch das PSG II Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Aktuelle Veränderungen, Perspektiven und Chancen durch das PSG II Das neue Begutachtungsinstrument (NBI) in der Praxis

Mehr

PSG II Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

PSG II Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Bürgerforum Altenpflege Rolf Scheu; Fachberater Qualitätssicherung Pflegebegutachtung,

Mehr

Ärztliches Fachwissen zum neuen Begutachtungsverfahren in der Pflege

Ärztliches Fachwissen zum neuen Begutachtungsverfahren in der Pflege Ärztliches Fachwissen zum neuen Begutachtungsverfahren in der Pflege Dr. med. Klaus-Peter Thiele, Leitender Arzt MDK Nordrhein Gemeinsame Fortbildung der KV Nordrhein und des MDK Nordrhein am 5. Juli 2017

Mehr

Statistiken der Pflegeberichterstattung. Berichtsjahr: [ab 2017]

Statistiken der Pflegeberichterstattung. Berichtsjahr: [ab 2017] Statistiken der Pflegeberichterstattung Berichtsjahr: [ab 2017] Übersicht zur Pflegeberichterstattung (I) Stammdaten ST_1 ST_2 ST_3 Beantragte Leistung bei Begutachtungen von Erstantragstellern Geschlecht

Mehr

Gabriele Lenz Pflegesachverständige

Gabriele Lenz Pflegesachverständige Was muss mit dem NBA in der Pflegeplanung beachtet werden um mit dem Gutachter eine Sprache zu sprechen? Gabriele Lenz Pflegesachverständige Philosophie des NBA Der Blickwinkel des NBA stellt die Beeinträchtigungen

Mehr

Die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit 2017

Die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit 2017 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit 2017 Instrument und Verfahren MDK Bayern 06.04.207 Inhalt 01 Der Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Begutachtung, Pflegeplanung, Dokumentation. und Belastungen

Begutachtung, Pflegeplanung, Dokumentation. und Belastungen Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Worum geht es? Pflegebedürftige benötigen häufig auch medizinische Versorgung. Das

Mehr

Fundamentaler Wandel in der Pflegeversicherung: Vom zeittaktierten Hilfebedarf zum Grad der Selbständigkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen

Fundamentaler Wandel in der Pflegeversicherung: Vom zeittaktierten Hilfebedarf zum Grad der Selbständigkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen Fundamentaler Wandel in der Pflegeversicherung: Vom zeittaktierten Hilfebedarf zum Grad der Selbkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen Einführung: Die zum 01.01.1995 gesetzlich eingeführte Pflegeversicherung

Mehr

Pflegebedürftigkeit bis , wenn

Pflegebedürftigkeit bis , wenn Pflegebedürftigkeit bis 31.12.2016, wenn...personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße, auf Dauer, der Hilfe bedürfen.

Mehr

Das 2. Pflegestärkungsgesetz der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Sascha Ehlert AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Essen Mülheim an der Ruhr

Das 2. Pflegestärkungsgesetz der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Sascha Ehlert AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Essen Mülheim an der Ruhr Das 2. Pflegestärkungsgesetz der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Sascha Ehlert AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Essen Mülheim an der Ruhr Überblick der wesentlichen Änderungen Gültig bis 31.12.2016

Mehr

Pflegebedürftigkeit und die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2017

Pflegebedürftigkeit und die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2017 Pflegebedürftigkeit und die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2017 Dr. Andrea Kimmel, Fachberaterin im Team Pflege des MDS Kronshagen, 24. November 2016 Worum soll

Mehr

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Informationsveranstaltung des MDK Bayern

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Informationsveranstaltung des MDK Bayern Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Informationsveranstaltung des MDK Bayern MDK Bayern 24.02.2016

Mehr

Informationsbroschüre Pflegestärkungsgesetz Teil II

Informationsbroschüre Pflegestärkungsgesetz Teil II Stand: Juni 2016 Informationsbroschüre Pflegestärkungsgesetz Teil II 1. e und ihre Leistungen Ab dem 01.01.2017 greift in Deutschland das Pflegestärkungsgesetz Teil II (PSG II), mit dem tiefgreifende Veränderungen

Mehr

Vorbereitung auf das MDK-Gutachten

Vorbereitung auf das MDK-Gutachten Vorbereitung auf das MDK-Gutachten Seit Januar 2017 prüft der MDK den Grad der Pflegebedürftigkeit nach neuen Kriterien. Wurde in den Jahren zuvor erfasst, wie viel Zeit die Pflege des Angehörigen in Anspruch

Mehr

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse

Pflegekasse Pflegekasse. bei der. AOK Gesundheitskasse Pflegekasse Pflegekasse bei der bei AOK der- Die AOK Gesundheitskasse Bayern die Gesundheitskasse Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff - Die Leistungen der Pflegeversicherung - Die Gesundheitskasse AGENDA

Mehr

funktioniert die Pflegereform

funktioniert die Pflegereform Die Caritas informiert: So funktioniert die Pflegereform Impressum Hrsg.: Diözesan-Caritasverbände Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn. Text: Monika Jansen, Natalie Albert und Monika Brüggenthies.

Mehr

Die (neuen) Leistungen zur sozialen Teilhabe und Leistungen zur Pflege

Die (neuen) Leistungen zur sozialen Teilhabe und Leistungen zur Pflege Die (neuen) Leistungen zur sozialen Teilhabe und Leistungen zur Pflege Hannover, 05. März 2018 Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation

Mehr

Das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA)

Das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA) Das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA) Bernhard Fleer, Team Pflege MDS Begutachtungsmanagement in der Praxis - Erwartungen an den Pflegebedürftigkeitsbegriff Gliederung 1. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

B. Neues Begutachtungsassessment (Version 1.0)

B. Neues Begutachtungsassessment (Version 1.0) Entwicklung eines neuen Begutachtungsinstruments Abschlussbericht (IPW/MDK WL) B-1 B. Neues Begutachtungsassessment (Version 1.0) A.1 Kann die Person tagsüber die meiste Zeit (mehr als 6 Std.) außerhalb

Mehr

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neues Begutachtungsassessment (NBA)

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neues Begutachtungsassessment (NBA) Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neues Begutachtungsassessment (NBA) Richtlinien zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments

Mehr

Meter SELBSTSTÄNDIGKEITS. Pflegegrade. Die optimale Vorbereitung auf Ihre MDK-Begutachtung: Einfach und verständlich für Sie erklärt!

Meter SELBSTSTÄNDIGKEITS. Pflegegrade. Die optimale Vorbereitung auf Ihre MDK-Begutachtung: Einfach und verständlich für Sie erklärt! SELBSTSTÄNDIGKEITS Meter Pflegegrade 4 Die optimale Vorbereitung auf Ihre MDK-Begutachtung: zur Selbsteinschätzung der Pflegesituation zur Argumentation gegenüber dem Gutachter Betreuender Pflegedienst:

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Thomas Grollius, Beratungs- und Begutachtungszentrum Koblenz Regionale Pflegekonferenz der Kreisverwaltung des

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Versorgung neu ab 2017

Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Versorgung neu ab 2017 Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Versorgung neu ab 2017 Claudia Schöne Bereichsleiterin Pflege / Häusliche Krankenpflege März 2017 Begriff der Pflegebedürftigkeit - NEU Es entscheidet

Mehr

Definition 36 (Gesetzesbeschluss )

Definition 36 (Gesetzesbeschluss ) Definition 36 (Gesetzesbeschluss 27.11.2015) (1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und (Modul 1 und 4) pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Mehr

Die Orientierungshilfen zur Dokumentation SIS & NBA

Die Orientierungshilfen zur Dokumentation SIS & NBA Die Orientierungshilfen zur Dokumentation SIS & NBA Inhalte Neues Strukturmodell - Begutachtungsinstrumente Pflegegradermittlung Bearbeitet von Standard Systeme GmbH 1. Auflage 2016. Buch. 39 S. Softcover

Mehr

Pflegeversicherung aktuell

Pflegeversicherung aktuell Pflegeversicherung aktuell 24.05.2017 Sylvia Mau-Löffler Dipl.- Päd. Pflegeberaterin gem. 7a SGB XI Pflegestärkungsgesetz II Ziele Zahlen Definition Pflegebedürftigkeit: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II Alles, was Sie wissen müssen!

Pflegestärkungsgesetz II Alles, was Sie wissen müssen! Pflegestärkungsgesetz II Alles, was Sie wissen müssen! Inhalt 1 Das Pflegestärkungsgesetz II 2 Der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.1 Der alte Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Pflegeversicherung. Referentin: Kathrin Benecke (Dipl. Sozialpädagogin) Alzheimer Gesellschaft Lüneburg e.v.

Pflegeversicherung. Referentin: Kathrin Benecke (Dipl. Sozialpädagogin) Alzheimer Gesellschaft Lüneburg e.v. Pflegeversicherung Referentin: Kathrin Benecke (Dipl. Sozialpädagogin) Alzheimer Gesellschaft Lüneburg e.v. Inhaltliche Quellen: Praxisseiten Pflege 08/2016, Bundesministerium für Gesundheit, Berlin 2016;

Mehr

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff - Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen Information des MDK Bayern

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff - Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen Information des MDK Bayern Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff - Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen Information

Mehr

Anhang für die staatlich geförderte ergänzende Pflege-Monatsgeld-Versicherung bei Pflegebedürftigkeit Auszug aus den Gesetzestexten

Anhang für die staatlich geförderte ergänzende Pflege-Monatsgeld-Versicherung bei Pflegebedürftigkeit Auszug aus den Gesetzestexten Anhang für die staatlich geförderte ergänzende Pflege-Monatsgeld-Versicherung bei Pflegebedürftigkeit Auszug aus den Gesetzestexten 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit Sozialgesetzbuch, SGB Elftes Buch

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) SGB 12 Ausfertigungsdatum: 27.12.2003 Vollzitat: "Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Björn Kopelke Pflegefachkraft mit regionalen Aufgaben Kreis Siegen-Wittgenstein Das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Matthias Ernst, Geschäftsbereichsleitung Pflegeversicherung MDK Niedersachsen BPA-Veranstaltung, Hannover, 11.07.2016

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI ab 01. Januar Pflegeberatung, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI ab 01. Januar Pflegeberatung, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI ab 01. Januar 2017 Pflegeberatung, AOK PLUS Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen Hilfe. Soziale Grundsicherung

Mehr

Forum III Unterstützung für pflegende Angehörige. Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz?

Forum III Unterstützung für pflegende Angehörige. Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz? Forum III Unterstützung für pflegende Angehörige Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz? AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Region Ostfriesland-Jade (B. Neemann / Sep. 2016) Region Jade Folie

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Kathrin Federmeyer Fachgebietsleitung Pflege Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit KURZ UND KNAPP: DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit 2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsinstrument

Mehr

Das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Praxisreport

Das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Praxisreport Das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Praxisreport 2. Seniorenpolitische Fachtagung Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS 8.10.2015 Berlin Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz 2 Überleitung und Pflegegrade

Das Pflegestärkungsgesetz 2 Überleitung und Pflegegrade Das Pflegestärkungsgesetz 2 Überleitung und Pflegegrade Stand der Folien: 22.05.2016 Andreas Heiber, System & Praxis Bielefeld System&Praxis SysPra 2016 info@syspra.de www.syspra.de 1 Inhalt des Vortrags

Mehr

Pflege. KKF-Verlag. Pflegetagebuch. Ausführliche Erläuterungen unterstützen Sie bei den Angaben zum Umfang häuslicher Pflege.

Pflege. KKF-Verlag. Pflegetagebuch. Ausführliche Erläuterungen unterstützen Sie bei den Angaben zum Umfang häuslicher Pflege. Pflege Pflegetagebuch Ausführliche Erläuterungen unterstützen Sie bei den Angaben zum Umfang häuslicher Pflege. Pflegetagebuch für Name, Vorname, Geburtsdatum: Anschrift: Die Pflege wird durchgeführt von:

Mehr

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf

Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Alles neu aber was wird anders? PSG II von Minuten zum tatsächlichen Hilfebedarf Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Bisher 2 Verfahren parallel Pflegestufe Körperpflege - Waschung - Ausscheidung Ernährung

Mehr

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Stand: Januar 2017 Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee

Mehr

Das Pflegestärkungsgesetz Was ist neu? Welche Auswirkungen ergeben sich für Begutachtung?

Das Pflegestärkungsgesetz Was ist neu? Welche Auswirkungen ergeben sich für Begutachtung? Das Pflegestärkungsgesetz 2 + 3 Was ist neu? Welche Auswirkungen ergeben sich für Begutachtung? 6.12.2016 1 Einführung in das neue Begutachtungsassessment (NBA) Quelle: BMG, GKV SV, MDS 2016 Unterlagen,

Mehr

Herzlich Willkommen zum Thüringer Assekuranztag 2016

Herzlich Willkommen zum Thüringer Assekuranztag 2016 Herzlich Willkommen zum Thüringer Assekuranztag 2016 Folie 1 SIGNAL IDUNA Gruppe Marketing für Kranken- und Pflegeversicherung Folie 2 Zweites Pflegestärkungsgesetz 2017 Was steckt dahinter? Wer profitiert

Mehr

PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS?

PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS? PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS? INHALT 1. Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?.................................. 3 2. Die fünf Pflegegrade...............................................

Mehr

Das neue Begutachtungsinstrument Aktuelle Fragen der Umsetzung

Das neue Begutachtungsinstrument Aktuelle Fragen der Umsetzung Das neue Begutachtungsinstrument Aktuelle Fragen der Umsetzung MDK Berlin-Brandenburg Dr. Bettina Jonas Leiterin der Geschäftsbereiche Pflege und Qualitätsprüfungen Gliederung 1. Das NBI Selbständigkeit

Mehr

Seniorenamt Fachstelle für pflegende Angehörige

Seniorenamt Fachstelle für pflegende Angehörige Überblick über die Leistungsänderungen der Pflegeversicherung ab 1.1.17 und Informationen über das neue Begutachtungssystem und den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seniorenamt Fachstelle für pflegende

Mehr

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz von häuslichen Pflegepersonen

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz von häuslichen Pflegepersonen Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz von häuslichen Pflegepersonen 1 Was ist die UKBW? UnfallV (Arbeitsunfälle/ SGB VII) UKBW Körperschaft des öffentlichen Rechts Unfallversicherungsträger der öffentlichen

Mehr

2. PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ PSG II

2. PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ PSG II 2. PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ PSG II Zukunftssichere Umsetzung bei der Gerhard Wendel, AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee Pflegestärkungsgesetz II 05.10.2016 Kreisseniorenrat Lkr. Konstanz Agenda 1 2 3

Mehr

Dokumentation zum 13. Stadtteilstammtisch am 09. Februar 2017 zum Thema: Pflegestärkungsgesetz II

Dokumentation zum 13. Stadtteilstammtisch am 09. Februar 2017 zum Thema: Pflegestärkungsgesetz II Dokumentation zum 13. Stadtteilstammtisch am 09. Februar 2017 zum Thema: Pflegestärkungsgesetz II Begrüßung o Frau Seeger, Einrichtungsleitung Hugo-Stoffers- Seniorenzentrum, heißt die Anwesenden zum 13.

Mehr

Pflegetagebuch. Häusliche Pflege. KKF-Verlag

Pflegetagebuch. Häusliche Pflege. KKF-Verlag Pflegetagebuch Häusliche Pflege Pflegetagebuch für Name, Vorname, Geburtsdatum: Anschrift: Die Pflege wird durchgeführt von: m Pflegeeinrichtung (Pflegedokumentation) und/oder m Pflegeperson(en) A Name/Vorname,

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 10 1 8 6 0 Spalte1 SpalteSpalte Zeile1 Zeile Ze ile Ze ile Änderung Pflegereform 017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 017 Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszüge beziehen sich ausschließlich

Mehr

Das neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Dr. Bettina Jonas, MDK Berlin-Brandenburg

Das neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Dr. Bettina Jonas, MDK Berlin-Brandenburg Das neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Dr. Bettina Jonas, MDK Berlin-Brandenburg 15. Dezember 2016, Berlin Was bedeutet Pflegebedürftigkeit? Pflegebedürftig sind Menschen, die gesundheitlich

Mehr

Das neue Begutachtungsassessment (NBA)

Das neue Begutachtungsassessment (NBA) Das neue Begutachtungsassessment (NBA) MDK Berlin-Brandenburg Dr. Bettina Jonas Leiterin der Geschäftsbereiche Pflege und Qualitätsprüfungen Gliederung 1. Einblicke in das neue Begutachtungsinstrument

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung

Mehr

Hilfe beim Helfen. Schulungsreihe für Angehörige von Menschen mit Demenz. Herzlich willkommen

Hilfe beim Helfen. Schulungsreihe für Angehörige von Menschen mit Demenz. Herzlich willkommen Hilfe beim Helfen 5 Schulungsreihe für Angehörige von Menschen mit Demenz Herzlich willkommen Was sind die Programminhalte? 5.1 1. Modul: Wissenswertes über Demenz 2. Modul: Demenz verstehen 3. Modul:

Mehr

beiliegend übersenden wir Ihnen ein Pflegetagebuch, in dem Sie vermerken können, inwieweit Sie in Ihrer Selbständigkeit eingeschränkt sind.

beiliegend übersenden wir Ihnen ein Pflegetagebuch, in dem Sie vermerken können, inwieweit Sie in Ihrer Selbständigkeit eingeschränkt sind. Pflegetagebuch beiliegend übersenden wir Ihnen ein Pflegetagebuch, in dem Sie vermerken können, inwieweit Sie in Ihrer Selbständigkeit eingeschränkt sind. Bevor die Pflegekasse über den Antrag auf Pflegeleistungen

Mehr

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I SGB XI. ab Pflegebedürftigkeitsbegriff in 14 I ab 1.1.2017 Auch im Vergleich zum Pflegebedürftigkeitsbegriff des I 14 I alt 14 I neu Person ist hilfebedürftig bei gewöhnlich/regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen

Mehr

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen

Antragstellung. Voraussetzungen. Leistungen Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Stand: Januar 2017 Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee

Mehr

Informationen zum zweiten Pflege- Stärkungsgesetz PSG II. Änderungen für den ambulanten und stationären Bereich

Informationen zum zweiten Pflege- Stärkungsgesetz PSG II. Änderungen für den ambulanten und stationären Bereich Informationen zum zweiten Pflege- Stärkungsgesetz PSG II Änderungen für den ambulanten und stationären Bereich Beratung bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit 10 IAV- Stellen im Landkreis Heilbronn Informations-

Mehr

Informationen über das

Informationen über das Informationen über das Sämtliche Angaben und Darstellungen in dieser Broschüre entsprechen dem aktuellen Stand des Wissens und sind bestmöglich dargestellt. Der Pflegedienst Zweite Hilfe GmbH kann jedoch

Mehr

Unfallversicherungsschutz bei der häuslichen Pflege

Unfallversicherungsschutz bei der häuslichen Pflege Wolfgang Bellwinkel/DGUV Unfallversicherungsschutz bei der häuslichen Pflege Wer ist versichert? Alle nicht erwerbsmäßig tätigen häuslichen Pflegepersonen (z. B. Familienangehörige, Freunde, Nachbarn)

Mehr

Herzlich Willkommen zum Vortrag Die ersten Erfahrungen mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in der Praxis

Herzlich Willkommen zum Vortrag Die ersten Erfahrungen mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in der Praxis Herzlich Willkommen zum Vortrag Die ersten Erfahrungen mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in der Praxis 1. Pflegetag Rheinland-Pfalz Landespflegekammer Rheingoldhalle Mainz 03.05.2017 HPO 1 Agenda

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) (PSG II) Bernhard Moorkamp, Pflegefachkraft AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Regionaleinheit Oldenburger Münsterland AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Folie 1 - Agenda 1. Einführung

Mehr

Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit

Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken Annette Winkler (Stand 07.12.2016) Ausgangslage

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage

Mehr

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II

SVLFG. Kassel, 3. November Das ändert sich in der Pflegeversicherung. Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Kassel, 3. November 2016 Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II Das ändert sich in der Pflegeversicherung Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS

Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS Wie funktioniert das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI? Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS 11.12.2015 Aachen Der Pflegebedürftigkeitsbegriff heute 14

Mehr

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: *

Sozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: * Sozialverband Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 * E-Mail kjstreu@t-online.de -1- Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung

Mehr