Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen

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1 Pflegestützpunkt. Im Kreis Dithmarschen

2 Inhalt Übersicht der Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Aufgaben der Pflegestützpunkte Sprechzeiten Pflegeversicherung und Veränderungen im Hinblick auf das Pflegestärkungsgesetz II

3 Übersicht Pflegestützpunkt Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein Bestehende PSP keine PSP

4 Pflegestützpunkt im Kreis Dithmarschen Wohnungsunternehmen Wohnprojekte Kliniken/ Ärzte Ambulante Ambulante Pflege Pflege Komplementäre Angebote Pflegeheime Hospiz Familiäres Netz Ratsuchender Pflegestützpunkt Betreuungsverein Ehrenamt Kompetenz Zentr. Demenz Selbsthilfegruppen Hilfe zur Pflege/ PWG MDK Einglied.- hilfe Gesundheitsamt Heimaufsicht Kranken-/ Pflegekasse

5 Der Pflegestützpunkt hilft dabei, möglichst lange im eigenen Zuhause verbleiben zu können sorgt für die Vernetzung aller pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen schafft mehr Transparenz für Betroffene und Angehörige unterstützt Menschen in belastenden Situationen

6 Sprechzeiten Heide, Westküstenklinikum, Esmarchstr. 50 Montags bis Freitags 09:00 Uhr bis Uhr Dienstags 15:00 bis 17:00 und nach Vereinbarung Hausbesuche im gesamten Kreisgebiet möglich Brunsbüttel, Jobcenter, Albert-Schweitzer-Str Donnerstags 15:00 bis 17:00 Uhr und nach Vereinbarung

7 Allgemeines zur Pflegeversicherung Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung: Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichen oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Stand 2016

8 Allgemeines zur Pflegeversicherung Begriff der Pflegebedürftigkeit: Ausschlaggebend für die Einstufung im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes ist nicht primär die Diagnose, sondern der grundpflegerische Hilfebedarf. Änderung ab Behandlungspflege (z.b. Medikamentengabe, Verbandswechsel und Injektionen) steht unter der Kostenträgerschaft der Krankenkasse. Änderung ab , dann wird der Hilfebedarf bei der Erfassung des Pflegegrades berücksichtigt.

9 Stufen der Pflegebedürftigkeit Hilfebedarf aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität Hilfebedarf aus dem Bereich der hauswirtsch. Versorgung Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 Mehrals 45 Minuten täglich Mehrfach wöchentlich Mindestens 120 Minuten täglich Mehrfach wöchentlich Mindestens 240 Minuten täglich und nächtlicher Pflegebedarf Mehrfach wöchentlich Aus den 3Pflegestufen werden 2017 die 5 Pflegegrade

10 Ausblick 2017 Der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Der Blick auf die Pflegebedürftigkeit ändert sich: Der Hilfebedarf orientiert sich nicht mehr an den Pflegeminuten, sondern an den noch vorhandenen Fähigkeiten des Menschen. Maßstab ist jetzt hauptsächlich der Grad der Selbstständigkeit

11 Der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Warum wird die Pflegebedürftigkeit neu definiert? Pflegebedürftigkeit hat sich bisher vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen bezogen. Das System wurde pflegebedürftigen Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen, vor allem Menschen mit Demenz, nur zum Teil gerecht. Sie sind häufig körperlich kaum eingeschränkt und können dennoch ihren Alltag nicht selbständig bewältigen. Körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen sollen bei der zukünftigen Einstufung angemessener berücksichtigt werden.

12 Überleitung in das neue System Alle Leistungsempfänger der Pflegeversicherung werden nach einer Überleitungsregel in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Für die Leistungsempfänger ist ein umfassender Schutz des Besitzstandes vorgesehen: Niemand wird schlechter gestellt. Es gilt lebenslanger Bestandsschutz: Kein bisher Pflegebedürftiger kann durch die Neubegutachtung schlechter gestellt werden. Einzige Ausnahme: Pflegebedürftigkeit liegt nicht mehr vor.

13 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Pflegebedürftig sind Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate und mit mindestens der in 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.

14 Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen, die Abhängigkeit von personeller Hilfe und zwar nicht nur bei einigen Verrichtungen der Grundpflege, sondern in allen relevanten Bereichen der elementaren Lebensführung. Neuer Maßstab ist der Grad der Selbständigkeit und nicht mehr der Zeitaufwand des Hilfebedarfs. Der ressourcenorientierte Ansatz ermöglicht zudem eine systematische Erfassung von Präventions- und Rehabilitationsbedarf.

15 Dabei ist es unerheblich,. ob die jeweilige Aktivität bei der Person tatsächlich anfällt, wie häufig sie durchgeführt wird und wie lange sie dauert, welche Erschwernisfaktoren es dabei gibt, wie die konkreten Wohnbedingungen aussehen So ist zum Beispiel die Fähigkeit Treppensteigen zu beurteilen, wenn keine Treppe im Haushalt vorhanden ist. Der Blick liegt darauf, was kann die Person und was kann sie nicht.

16 Bewertung der Selbständigkeit und der Fähigkeiten Das Begutachtungsinstrument ist ein Bewertungsverfahren und kein Fragebogen keine Befunddokumentation kein Instrument zur Personalbemessung Die gutachterliche Bewertung wird abgeleitet aus Angaben der Betroffenen zur pflegerischen Situation Auswertung medizinischer Befundberichte Befunderhebung der Gutachter Unter Berücksichtigung des Krankheitsbildes Krankheitsverlauf Prognose

17 Der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Das neue Begutachtungsinstrument NBA erfasst nicht nur die klassischen Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Neu ist, dass 1. die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, 2. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, 3. die Gestaltung von Alltagsleben und sozialen Kontakten 4. sowie der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen umfänglich einbezogen werden.

18 Der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad5 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit Schwerste Beeinträchtigungder Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

19 Der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad5 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit Schwerste Beeinträchtigungder Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung PG 1 ab 12,5 Punkte PG 2 ab 27 Punkte PG 3 ab 47,5 Punkte PG 4 ab 70 Punkte PG 5 ab 90 Punkte

20 Der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade Bei der Begutachtung werden die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten des Menschen in sechs verschiedene Module unterteilt: Modul 1: Mobilität körperliche Beweglichkeit, z.b. morgens aufstehen vom Bett und ins Badezimmer gehen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten verstehen und reden: z.b. Orientierung über Ort und Zeit, Sachverhalte und begreifen, erkennen von Risiken, Menschen im Gespräch verstehen Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für sich und andere belastend sind, Abwehr pflegerischer Maßnahmen

21 Der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Modul 4: Selbstversorgung z.b. sich selbständig waschen und ankleiden, essen und trinken, selbständige Benutzung der Toilette Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen z.b. Medikamente selbst einnehmen, Blutzucker messen und deuten, gut mit einer Prothese oder dem Rollator umgehen können, den Arzt selbständig aufsuchen Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte z.b. den Tagesablauf selbständig gestalten, mit anderen Menschen in direkten Kontakt zu treten oder die Skatrunde ohne Hilfe zu besuchen Der Gutachter des Medizinischen Dienstes beurteilt die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und der Fähigkeiten. Minuten spielen in der neuen Begutachtung und damit für die Einstufung dann keine Rolle mehr. Erst aufgrund einer Gesamtbewertung aller Bereiche erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.

22 Der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Erhebung von zwei weiteren Bereichen: Außerhäusliche Aktivitäten Verlassen des Bereichs der Wohnung/der Einrichtung Fortbewegung außerhalb der Wohnung oder Einrichtung Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nahverkehr Mitfahren im Kraftfahrzeug Teilnahme an Aktivitäten Besuches eines Arbeitsplatzes, einer Werkstatt für behinderte Menschen Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen

23 Der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Erhebung von zwei weiteren Bereichen: Haushaltsführung Einkaufen für den täglichen Bedarf Zubereitung einfacher Mahlzeiten Einfache Aufräum- und Reinigungsarbeiten Aufwendige Aufräum- und Reinigungsarbeiten, einschließlich Wäschepflege Nutzung von Dienstleistungen Umgang mit finanziellen Angelegenheiten Umgang mit Behördenangelegenheiten

24 Der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Bewertung der Selbstständigkeit selbstständig Die Person kann die Aktivität in der Regel selbstständig durchführen. überwiegend selbstständig Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbstständig durchführen. überwiegend unselbstständig Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Teil selbstständig durchführen. unselbstständig Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbstständig durchführen bzw. steuern, auch nicht teilweise.

25 Ausblick 2017 Leistungsbeträge in den einzelnen Pflegegraden PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Tagespflege Leistungsbetrag vollstationär Verhinderungs-und Kurzzeitpflege je 1612 Entlastungsbetrag 125

26 Überleitungsregelungen Pflegestufe Überleitung in Pflegegrad Keine Pflegestufe mit EA Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 ohne EA Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 mit EA Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 ohne EA Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 mit EA Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 ohne EA Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 mit EA Pflegegrad 5 Härtefälle Pflegegrad 5 Eingeschränkte Alltagskompetenz

27 Was ändert sich für Pflegebedürftige in einer Pflegeeinrichtung? Das es in den vollstationären Pflegeeinrichtungen einen einheitlichen pflegebedingten Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 gibt, der von der jeweiligen Einrichtung mit den Pflegekassen/dem Sozialhilfeträger ermittelt wird. Dieser Eigenanteil wird nicht mehr steigen, wenn jemand in seiner Pflegeeinrichtung in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden muss Künftig kann jeder Versicherter in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen zusätzliche Betreuungsangebote nutzen.

28 Der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Was ändert sich für Pflegepersonen, zum Beispiel Familienangehörige, die pflegen? Künftig werden mehr pflegende Angehörige einen Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge erhalten als bisher. Es kommt darauf an, in welchem Umfang die Pflege erbracht wird und in welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft ist. Pflegepersonen die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 wöchentlich mindestens 10 Stunden, verteilt auf mindestens zwei Tage, pflegen. Die sozialen Sicherung der Pflegepersonen im Bereich der Unfallversicherung wird berücksichtigt. Der Schutz im Bereich der Arbeitslosenversicherung wird deutlich erweitert. Versicherungsschutz wird für Pflegepersonen gewährt, die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 pflegen.

29 Der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Eileinstufung nach dem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung: Keine Entscheidung im Rahmen der Eilfallbegutachtung, ob eine Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung erforderlich ist. Empfehlung durch den MDK an die Pflegekasse ob mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt. Empfehlung von höheren Pflegegraden wird in der nachfolgenden Begutachtung vorgenommen.

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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