Satzung der Kreisvolkshochschule des Landkreises Mayen-Koblenz vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung der Kreisvolkshochschule des Landkreises Mayen-Koblenz vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom"

Transkript

1 des Landkreises Mayen-Koblenz vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsstatus Organe Aufgaben des Pädagogischen Leiters Örtliche Leitung der Außenstellen Lehrtätigkeit an der KVHS Weiterbildungsmaßnahmen a Gemeinnützigkeit Haftung Inkrafttreten

2 1 Rechtsstatus (1) Die Kreisvolkshochschule des Landkreises Mayen-Koblenz (KVHS) ist als kommunale Einrichtung des Landkreises eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. (2) Sie nimmt als ein Träger der Weiterbildung im Landkreis die im Weiterbildungsgesetz festgelegten Aufgaben wahr. (3) Die KVHS ist sowohl parteilich als auch konfessionell unabhängig. (4) Sie richtet auf Verbandsgemeinde- bzw. Stadt- und Ortsgemeindeebene Außenstellen ein. (5) Sie ist ordentliches Mitglied des Verbandes der Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz. 2 Organe (1) Organe der KVHS sind der Vorsitzende und der Pädagogische Leiter. (2) Vorsitzender der KVHS ist der Landrat. (3) Der Pädagogische Leiter der KVHS ist hauptamtlich oder ehren-amtlich tätig. Er ist dem Vorsitzenden unmittelbar unterstellt und an dessen Weisung gebunden. 3 Aufgaben des Pädagogischen Leiters (1) Dem Pädagogischen Leiter der KVHS obliegt die Gesamtverantwortung für die Planung und Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen. (2) Er hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: a) Pädagogische Leitung der KVHS b) Planung und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen c) Verpflichtung und Honorierung von Kursleitern und Referenten d) Fortbildung der Mitarbeiter e) Vorbereitung der Mitarbeiterbesprechungen f) Erstellung des Haushaltsplanes g) Auswahl von Unterrichtsmaterialien h) Öffentlichkeitsarbeit. 4 Örtliche Leitung der Außenstellen (1) Für die Außenstellen der KVHS werden hauptamtliche oder ehrenamtliche örtliche Leiter bestellt. (2) Die für die Außenstelle zuständige Gebietskörperschaft bestimmt den örtlichen Leiter. Die Bestellung erfolgt durch den Vorsitzenden der KVHS. (3) Die Rechte und Pflichten des örtlichen Leiters werden vertraglich geregelt

3 (4) Der örtliche Leiter hat insbesondere folgende Aufgaben wahr-zunehmen: a) Erstellung eines Programmes für die Außenstelle b) Planung und Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen in seinem Bereich c) Erstellung der, für die Kassenführung notwendigen Unterlagen d) Auswahl von Unterrichtsmaterialien e) Öffentlichkeitsarbeit 5 Lehrtätigkeit an der KVHS (1) Die Lehrtätigkeit an der KVHS ist auch in Form der freien Mitarbeit oder nebenberuflich möglich. Die Verpflichtung der Kursleiter oder Referenten erfolgt nach Maßgabe des vom Verband der Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz empfohlenen Mustervertrages. (2) Den Kursleitern oder Referenten wird ein Honorar gezahlt, das sich grundsätzlich an der jeweils gültigen Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Rheinland-Pfalz über die Vergütung des nebenamtlichen und nebenberuflichen Unterrichts orientiert. 6 Weiterbildungsmaßnahmen (1) Weiterbildungsveranstaltungen sind grundsätzlich jedermann zugänglich. In Einzelfällen notwendige besondere Qualifikationen als Teilnahmevoraussetzung bleiben hiervon unberührt. (2) Weiterbildungsmaßnahmen sind grundsätzlich kostendeckend zu planen und durchzuführen. 6a Gemeinnützigkeit (1) Mit dem Betrieb gewerblicher Art KVHS werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigende Zwecke der Abgabenordnung verfolgt. Zweck der Einrichtung ist die Förderung der Weiterbildung. Der Satzungszweck wird insbesondere mit der Durchführung von Vorträgen, Kursen, Arbeitskreisen, Vorführungen und Sonderveranstaltungen verwirklicht. (2) Die KVHS ist selbstlos tätig. Es werden in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgt. (3) Mittel der KVHS dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Trägerkörperschaft erhält hieraus keine Zuwendungen. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der KVHS fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (5) Bei Einstellung des Betriebs der KVHS oder bei Wegfall des steuerbegünstigenden Zwecks fällt das Vermögen an den Landkreis Mayen-Koblenz, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat

4 7 Haftung Es gelten die Haftpflicht- und Unfallversicherungsbedingungen der Volkshochschulen, herausgegeben vom Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände, Köln. 8 Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft

5 Historie Vorschrift Bekanntmachung/Fundstelle Bekanntmachung Satzung vom Amtsblatt 03/1989, Seite Änderungssatzung vom Amtsblatt 21/2003, Seite

S a t z u n g. der. Kreisvolkshochschule des Rhein-Lahn-Kreises. vom. 26. September 2016

S a t z u n g. der. Kreisvolkshochschule des Rhein-Lahn-Kreises. vom. 26. September 2016 S a t z u n g der Kreisvolkshochschule des Rhein-Lahn-Kreises vom 26. September 2016 Der Kreistag des Rhein-Lahn-Kreises hat aufgrund 17 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz (LKO) in der Fassung vom

Mehr

Satzung für die insel - Volkshochschule der Stadt Marl

Satzung für die insel - Volkshochschule der Stadt Marl Satzung für die insel - Volkshochschule der Stadt Marl Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),

Mehr

S a t z u n g. der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz

S a t z u n g. der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz S a t z u n g der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz vom 23. Januar 1979 (StAnz. S. 109) zuletzt geändert durch Beschluss des Vorstands am 17. April 2007 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung

Mehr

Satzung der Volkshochschule Wittlich - Stadt und Land

Satzung der Volkshochschule Wittlich - Stadt und Land Satzung der Volkshochschule Wittlich - Stadt und Land vom 20. Mai 1999 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Volkshochschule Wittlich - Stadt und Land (VHS) mit dem Zusatz e.v.. Er ist in das

Mehr

Satzung. Volkshochschule. der. Verbandsgemeinde Weißenthurm

Satzung. Volkshochschule. der. Verbandsgemeinde Weißenthurm Satzung Volkshochschule der Verbandsgemeinde Weißenthurm vom 24. Juli 1997 1. Änderung vom 16.12.2002 2. Änderung vom 18.07.2003 3. Änderung vom 15.10.2014 Inhaltsübersicht 1 Rechtsstatus und Name 2 Aufgabe

Mehr

Satzung. des Vereins. Enrichment an Schulen der Region Kiel e.v. (Enrichment-Verein) (in der Fassung nach der Änderung vom 18.

Satzung. des Vereins. Enrichment an Schulen der Region Kiel e.v. (Enrichment-Verein) (in der Fassung nach der Änderung vom 18. Satzung des Vereins Enrichment an Schulen der Region Kiel e.v. (Enrichment-Verein) (in der Fassung nach der Änderung vom 18. Mai 2010) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Enrichment

Mehr

Satzung des Fördervereins der Heinrich-Böll-Schule Rodgau e.v.

Satzung des Fördervereins der Heinrich-Böll-Schule Rodgau e.v. Satzung des Fördervereins der Heinrich-Böll-Schule Rodgau e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein der Heinrich-Böll-Schule". 2. Sitz des Vereins ist Nieder-Roden. 3. Der Verein

Mehr

Antrag auf Änderung der Satzung der Vereinigung Norddeutscher Augenärzte

Antrag auf Änderung der Satzung der Vereinigung Norddeutscher Augenärzte Antrag auf Änderung der Satzung der Vereinigung Norddeutscher Augenärzte Antragsteller: Vorstand der Vereinigung Grund der Satzungsänderungen: Um dem Verein die Gemeinnützigkeit zu erhalten sind nach Angaben

Mehr

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. 2. Der Sitz des Vereins ist Dülmen. 3. Der Verein soll in das

Mehr

Satzung des Regionalmuseums der Stadt Neubrandenburg

Satzung des Regionalmuseums der Stadt Neubrandenburg Satzung des Regionalmuseums der Stadt Neubrandenburg veröffentlich im Stadtanzeiger Nr. 7/2004 vom 02. Juni 2004 Auf der Grundlage der 5 Abs. 1 und 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung wird nach Beschlussfassung

Mehr

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kolpingschule, Städt. Kath. Grundschule e.v.

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kolpingschule, Städt. Kath. Grundschule e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kolpingschule, Städt. Kath. Grundschule e.v. Die Mitglieder ändern die bisher geltende Satzung in der Fassung vom 25.10.2012 durch Beschluss vom 27.11.2013

Mehr

Satzung der Stiftung VCP Rheinland-Pfalz/Saar

Satzung der Stiftung VCP Rheinland-Pfalz/Saar Satzung der Stiftung VCP Rheinland-Pfalz/Saar 1 Name, Rechtsform und Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung VCP Rheinland-Pfalz/Saar. (2) Die Stiftung ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung

Mehr

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz Satzung des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. mit Sitz in Breitbrunn. 2. Das Geschäftsjahr entspricht dem

Mehr

Satzung des Vereins Technikmuseum Kassel

Satzung des Vereins Technikmuseum Kassel Satzung des Vereins Technikmuseum Kassel 02.09.2005 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Technikmuseum Kassel mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister. (2) Der Verein hat seinen

Mehr

S A T Z U N G. des Kunstvereins Ludwigshafen am Rhein e.v. Name, Rechtsform, Sitz, Vereinsjahr. Zweck

S A T Z U N G. des Kunstvereins Ludwigshafen am Rhein e.v. Name, Rechtsform, Sitz, Vereinsjahr. Zweck Bismarckstraße 44-48 S A T Z U N G des Kunstvereins Ludwigshafen Die Mitgliederversammlung des Vereins hat am 29. Februar 2016 die bisherige Satzung des Vereins geändert und wie folgt neu gefasst: 1 Name,

Mehr

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden

Mehr

Satzung Inhaltsverzeichnis

Satzung Inhaltsverzeichnis Satzung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 3 5 Ende der Mitgliedschaft...

Mehr

Satzung für die Volkshochschule der Stadt Lünen vom

Satzung für die Volkshochschule der Stadt Lünen vom Ortsrecht Satzung für die Volkshochschule der Stadt Lünen vom 27.12.1976 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 2 Rechtscharakter 2 3 Aufgaben der Volkshochschule 2 4 Fachausschuss 2 5 VHS Leiter 3 6 Hauptamtliche/hauptberufliche

Mehr

S A T Z U N G der Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz

S A T Z U N G der Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz 1 S A T Z U N G der Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz Name, Rechtsform und Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz (2) Die Stiftung

Mehr

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. S A T Z U N G Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. Mit Beschluss vom 16.02.2001 Inhaltverzeichnis 1 Name und Sitz... 1 2 Vereinszweck... 1 3 Gemeinnützigkeit... 1 4 Mitglieder des Vereins... 2 5 Erwerb der Mitgliedschaft...

Mehr

Satzung des Vereins Leben mit Kindern Mütterzentrum Bergedorf e.v.

Satzung des Vereins Leben mit Kindern Mütterzentrum Bergedorf e.v. Leben mit Kindern Mütterzentrum Bergedorf e.v. Reetwerder 11 21029 Hamburg +49 40 7218286 muetterzentrumbergedorf@gmx.de www.muetterzentrumbergedorf.de Satzung des Vereins Leben mit Kindern Mütterzentrum

Mehr

Satzung. Altstadtfreunde Nürnberg e.v. 1 Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. Altstadtfreunde Nürnberg e.v. 1 Sitz, Geschäftsjahr des Vereins Satzung Altstadtfreunde Nürnberg e.v. in der Fassung vom 26.06.2012 1 Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Altstadtfreunde Nürnberg e. V. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. Satzung 1 (1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Kaarst. (3) Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung Fluchtraum Bremen e.v.

Satzung Fluchtraum Bremen e.v. Satzung Fluchtraum Bremen e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Fluchtraum Bremen e.v. 2. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Er hat seinen Sitz in Bremen und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Vereinszweck,

Mehr

Stiftungserklärung und Satzung der Israels-Stiftung des Kreises 1.4 Recklinghausen

Stiftungserklärung und Satzung der Israels-Stiftung des Kreises 1.4 Recklinghausen Stiftungserklärung und Satzung der Israels-Stiftung des Kreises 1.4 Recklinghausen Stiftungserklärung und Satzung der Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen

Mehr

SATZUNG. Siegener Forum für Rechnungslegung, Prüfungswesen und Steuerlehre e.v.

SATZUNG. Siegener Forum für Rechnungslegung, Prüfungswesen und Steuerlehre e.v. SATZUNG Siegener Forum für Rechnungslegung, Prüfungswesen und Steuerlehre e.v. (beschlossen in der Gründungsversammlung vom 1.9.1995) 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR (1) Der Verein trägt den Namen "Siegener

Mehr

Stiftungsgeschäft. Satzung der Landesstiftung Opferschutz

Stiftungsgeschäft. Satzung der Landesstiftung Opferschutz Stiftungsgeschäft Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Justizministerium Baden-Württemberg, errichtet als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts die Landesstiftung Opferschutz mit Sitz

Mehr

Satzung des Vereins. MITTAGSBETREUUNG Steppach e. V. NAME, SITZ UND RECHTSFORM

Satzung des Vereins. MITTAGSBETREUUNG Steppach e. V. NAME, SITZ UND RECHTSFORM Satzung des Vereins MITTAGSBETREUUNG Steppach e. V. 1 NAME, SITZ UND RECHTSFORM 1. Der Verein führt den Namen,,MITTAGSBETREUUNG STEPPACH" mit dem Zusatz e. V. 2. Der Verein MITTAGSBETREUUNG STEPPACH e.v.

Mehr

Arbeitssatzung S A T Z U N G DER STADT REINBEK ÜBER DIE VOLKSHOCHSCHULE SACHSENWALD. in der Fassung vom

Arbeitssatzung S A T Z U N G DER STADT REINBEK ÜBER DIE VOLKSHOCHSCHULE SACHSENWALD. in der Fassung vom Arbeitssatzung S A T Z U N G DER STADT REINBEK ÜBER DIE VOLKSHOCHSCHULE SACHSENWALD in der Fassung vom 20.11.1987 Diese Fassung berücksichtigt: 1. Die Satzung der Stadt Reinbek über die Volkshochschule

Mehr

Satzung. vom

Satzung. vom Satzung über die steuerbegünstigten Zwecke der Kindertagesstätten, der Volkshochschule, der Bibliothek, der musealen Einheit aus Schlossparkmuseum, Install, Römerhalle und Figurentheater- Museum, der Einrichtung

Mehr

Satzung. Stand: Dezember 2009 Revision 4, Änderungen Mitgliederversammlung vom Datei: Satzung Seite: 1 von 6

Satzung. Stand: Dezember 2009 Revision 4, Änderungen Mitgliederversammlung vom Datei: Satzung Seite: 1 von 6 Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Rheinhessen e.v. 2. Er wird in das Vereinsregister des Amtsgerichts Alzey eingetragen. 3. Er hat

Mehr

Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser"

Satzung des Fördervereins Barchfelder Schlösser Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser" 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereines (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Barchfelder Schlösser". Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Vereins inklusiv wohnen Köln

Satzung des Vereins inklusiv wohnen Köln Satzung des Vereins inklusiv wohnen Köln Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird die männliche Schreibweise verwandt. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 13. 11. 2013 gegründete Verein

Mehr

Satzung des Vereins. Demenzdorf In Bad Bevensen e. V. Verein zur Förderung des Projektes Demenzdorf in Bad Bevensen. Stand: 20.

Satzung des Vereins. Demenzdorf In Bad Bevensen e. V. Verein zur Förderung des Projektes Demenzdorf in Bad Bevensen. Stand: 20. Satzung des Vereins Demenzdorf In Bad Bevensen e. V. Verein zur Förderung des Projektes Demenzdorf in Bad Bevensen Stand: 20. Juni 2014 Der Verein führt den Namen 1 Name und Sitz Lebensraum Demenzdorf

Mehr

Satzung Stiftung Führungsnachwuchs im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) e. V.

Satzung Stiftung Führungsnachwuchs im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) e. V. Satzung Stiftung Führungsnachwuchs im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) e. V. 1 Sitz und Rechtsform 1. Die Stiftung "Führungsnachwuchs" hat ihren Sitz in Köln. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen fme Familien- und Mütterzentrum Eichenau e.v..

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen fme Familien- und Mütterzentrum Eichenau e.v.. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1. Der Verein führt den Namen fme Familien- und Mütterzentrum Eichenau e.v.. 1.2. Sitz des Vereins ist Eichenau. Er ist unter der Nummer 257 in das Vereinsregister

Mehr

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 200.10 Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den

Mehr

Lenggrieser Tennisclub LTC e.v.

Lenggrieser Tennisclub LTC e.v. Lenggrieser Tennisclub LTC e.v. NEUE SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Lenggrieser Tennisclub LTC e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in 83661 Lenggries. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung vom 13. November 2007 für die Stiftung Evangelische Stiftung. Regenbogen in Hagenow

Satzung vom 13. November 2007 für die Stiftung Evangelische Stiftung. Regenbogen in Hagenow Satzung vom 13. November 2007 für die Stiftung Evangelische Stiftung 4.506-524 M Satzung vom 13. November 2007 für die Stiftung Evangelische Stiftung (KABl 2008 S. 5) 13.10.2014 Nordkirche 1 4.506-524

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Name, Sitz, Geschäftsjahr Zweck, Gemeinnützigkeit Mitgliedschaft Beginn und Ende der Mitgliedschaft...

Inhaltsverzeichnis. Name, Sitz, Geschäftsjahr Zweck, Gemeinnützigkeit Mitgliedschaft Beginn und Ende der Mitgliedschaft... Sattzzung dess R..V.. Scchwallbe 1892 Möncchenglladbacch Inhaltsverzeichnis Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 Mitgliedschaft... 2 Beginn und Ende der Mitgliedschaft... 3 Organe...

Mehr

Satzung. Unternehmensverbund im Landkreis Cuxhaven e.v.

Satzung. Unternehmensverbund im Landkreis Cuxhaven e.v. Satzung Unternehmensverbund im Landkreis Cuxhaven e.v. Geschäftsstelle Unternehmensverbund im Landkreis Cuxhaven e.v. c/o Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft des Landkreises Cuxhaven, Kapitän-Alexander-Str.

Mehr

Satzung Verbund Wirtschaft+Familie e.v. 1 Name und Sitz. 2 Geschäftsjahr. 3 Zweck des Vereins

Satzung Verbund Wirtschaft+Familie e.v. 1 Name und Sitz. 2 Geschäftsjahr. 3 Zweck des Vereins Satzung Verbund Wirtschaft+Familie e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Verbund Wirtschaft+Familie e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Nienburg/Weser. (3) Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms

Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms 1 Satzung des Vereins Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms (1) Der Verein trägt den Namen 1 Name, Sitz und Rechtsform Förderkreis des Rudi-Stephan-Gymnasiums Worms. (2) Der Sitz des Vereins ist in

Mehr

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz. (1) Der am gegründete Verein trägt den Namen Förderkreis der Evangelischen Stiftung Alsterdorf.

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz. (1) Der am gegründete Verein trägt den Namen Förderkreis der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. S A T Z U N G 1 Name und Sitz (1) Der am 22.10.1975 gegründete Verein trägt den Namen Förderkreis der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. (2) Der Verein wurde am 17.12.1975 unter der Nr. 69 VR 8385 in das

Mehr

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom 06.10.2009 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Mukoviszidose Förderverein Halle (Saale) e.v. (2) Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung des Fördervereins der Jugendfeuerwehr Heikendorf

Satzung des Fördervereins der Jugendfeuerwehr Heikendorf Satzung des Fördervereins der Jugendfeuerwehr Heikendorf 1 Name, Sitz und Zweck 1.1 Der Förderverein ist ein Zusammenschluss der Förderer und Freunde der Jugendfeuerwehr Heikendorf. 1.2 Der Förderverein

Mehr

SATZUNG. des Vereines der Förderer und Freunde der 55. Mittelschule Dresden-Plauen e.v. in der Fassung der letzten Änderung vom

SATZUNG. des Vereines der Förderer und Freunde der 55. Mittelschule Dresden-Plauen e.v. in der Fassung der letzten Änderung vom SATZUNG des Vereines der Förderer und Freunde der 55. Mittelschule Dresden-Plauen e.v. in der Fassung der letzten Änderung vom 18.11.2002, eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Dresden, VR 2661

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.)

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.) Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.) 2. Er hat seinen Sitz in Kasing und wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Ingolstadt

Mehr

S a t z u n g. des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg. 1 Name und Sitz

S a t z u n g. des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg. 1 Name und Sitz S a t z u n g des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Evangelische Altenpflegeschule e.v. in Oldenburg". (2) Er hat seinen Sitz in Oldenburg

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 74 2016 Verkündet am 5. Februar 2016 Nr. 20 Studentenwerk Bremen Satzung Der Verwaltungsrat des Studentenwerks Bremen hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2014 gemäß

Mehr

VEREIN DER FREUNDE UND EHEMALIGEN DES INSTITUTS FÜR STRÖMUNGSMASCHINEN e. V. in Hannover SATZUNG. Fassung vom Juni 2005

VEREIN DER FREUNDE UND EHEMALIGEN DES INSTITUTS FÜR STRÖMUNGSMASCHINEN e. V. in Hannover SATZUNG. Fassung vom Juni 2005 VEREIN DER FREUNDE UND EHEMALIGEN DES INSTITUTS FÜR STRÖMUNGSMASCHINEN e. V. in Hannover SATZUNG Fassung vom Juni 2005 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Ehemaligen des Institutes

Mehr

Solinger Freiwilligen Agentur e. V.

Solinger Freiwilligen Agentur e. V. 1 Solinger Freiwilligen Agentur e. V. Satzung Neufassung beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 31. März 2014 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR 1.1 Der Verein führt den Namen Solinger Freiwilligen Agentur

Mehr

Satzung des Vereins "Freunde des Zentrums für Konstruktionswerkstoffe MPA-IfW"

Satzung des Vereins Freunde des Zentrums für Konstruktionswerkstoffe MPA-IfW Satzung des Vereins "Freunde des Zentrums für Konstruktionswerkstoffe MPA-IfW" 1 Der Verein Freunde des Zentrums für Konstruktionswerkstoffe MPA-IfW" (Körperschaft) mit Sitz in 64283 Darmstadt verfolgt

Mehr

Satzung der Stiftung Karl Mustermann

Satzung der Stiftung Karl Mustermann Präambel Mit dem Treuhandvertrag vom.. werden Karl Mustermann und die Bürgerstiftung Norden die unselbständige Stiftung errichten. Stiftung Karl Mustermann Die Stiftung wird den Namen Stiftung Karl Mustermann

Mehr

Heidelberger Gesellschaft. für ausländisches öffentliches Recht. und Völkerrecht SATZUNG. In der Neufassung vom. 25. Mai Zweck der Gesellschaft

Heidelberger Gesellschaft. für ausländisches öffentliches Recht. und Völkerrecht SATZUNG. In der Neufassung vom. 25. Mai Zweck der Gesellschaft Heidelberger Gesellschaft für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht SATZUNG In der Neufassung vom 25. Mai 2013 Zweck der Gesellschaft 1 Zweck der "Heidelberger Gesellschaft für ausländisches

Mehr

SATZUNG des Vereins TECHNIK + HELFEN

SATZUNG des Vereins TECHNIK + HELFEN SATZUNG des Vereins TECHNIK + HELFEN Förder- und Betreuungsverein des Technischen Hilfswerks, Remscheid e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen TECHNIK + HELFEN. Sitz des Vereins ist

Mehr

3 Vereine und Orchester

3 Vereine und Orchester Deutscher Harmonika-Verband Muster-Satzungen 3 A ALLGEMEINES 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins {1) Der Verein trägt den Namen... und hat seinen Sitz in... (2) Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.

Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Sportverein Steina 1885 e. V.. Der Verein hat seinen Sitz in Steina. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Mehr

Satzung der Gemeindestiftung der Evangelisch-reformierten Kirche

Satzung der Gemeindestiftung der Evangelisch-reformierten Kirche Gemeindestiftung der Evangelisch-reformierten Kirche 13.230 Satzung der Gemeindestiftung der Evangelisch-reformierten Kirche Vom 15. Dezember 2011 in der Fassung vom 22. Mai 2014 (GVBl. Bd. 20 S. 41) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. (In der Fassung vom 9. März 2005) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 3 Finanzierung...

Mehr

Stadt Markgröningen. Satzung der Stiftung Brodbeck. vom 29. November Vorbemerkung

Stadt Markgröningen. Satzung der Stiftung Brodbeck. vom 29. November Vorbemerkung AZ: 020.051; 892.1 OR 4.3 Stadt Markgröningen Satzung der Stiftung Brodbeck vom 29. November 1988 Zuletzt geändert am 13.11.2007 ( 2 Abs. 4) Vorbemerkung 1. Die am 30. Januar 1948 in Ludwigsburg verstorbene

Mehr

Satzung Stiftung OlympiaNachwuchs Baden-Württemberg

Satzung Stiftung OlympiaNachwuchs Baden-Württemberg Satzung Stiftung OlympiaNachwuchs Baden-Württemberg 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Die Stiftung führt den Namen: "OlympiaNachwuchs Baden-Württemberg". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen

Mehr

KG Baulemann anno pief rot-weiß Wipperfürth von 2010 e. V.

KG Baulemann anno pief rot-weiß Wipperfürth von 2010 e. V. Satzung der KG Baulemann anno pief, rot-weiß Wipperfürth von 2010 vom XX.YY.2015 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen KG Baulemann anno pief rot-weiß Wipperfürth von 2010 e.v. Er ist am 29.06.2010

Mehr

MITGLIEDSCHAFTSANTRAG

MITGLIEDSCHAFTSANTRAG MITGLIEDSCHAFTSANTRAG ZU Finanzgruppe e.v. Am Seemoser Horn 20 88045 Friedrichshafen www.zufin.de info@zufin.de Ich erkläre hiermit meine Absicht, der ZU Finanzgruppe e.v. als ordentliches Mitglied beizutreten.

Mehr

Satzung der Kreisvolkshochschule ( KVHS ) des Landkreises Harburg

Satzung der Kreisvolkshochschule ( KVHS ) des Landkreises Harburg Satzung der Kreisvolkshochschule ( KVHS ) des Landkreises Harburg Aufgrund des 7 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) sowie des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes (NEBG) beide in der

Mehr

(2) Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr, das formal am 01. August des Kalenderjahres beginnt und am 31. Juli des Folgejahres endet.

(2) Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr, das formal am 01. August des Kalenderjahres beginnt und am 31. Juli des Folgejahres endet. Ehemaligen-Verein der Felix-Fechenbach-Gesamtschule Leopoldshöhe Satzung des Vereins Sitz: Leopoldshöhe Adresse: Schulstraße 25 33 818 Leopoldshöhe In der Fassung vom 12.11.2016 1 Name und Sitz des Vereins

Mehr

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden

Mehr

Satzung des Lübecker Boule Club gefasst auf der Gründungsversammlung vom

Satzung des Lübecker Boule Club gefasst auf der Gründungsversammlung vom Satzung des Lübecker Boule Club gefasst auf der Gründungsversammlung vom 22.10.2012 1 Name und Sitz 2 Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Lübecker Boule Club Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Kulturverein Zappelbu.de e.v.

Satzung des Kulturverein Zappelbu.de e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Zappelbu.de. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.v. 3. Der Sitz des Vereins ist 94234 Viechtach. 4. Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung des Vereins. (in der Fassung vom )

Satzung des Vereins. (in der Fassung vom ) Satzung des Vereins Freundeskreis des Knabenchors Unser Lieben Frauen (in der Fassung vom 26.04.2009) 1 Der Freundeskreis des Knabenchors Unser Lieben Frauen e. V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz

Mehr

- Muster* für die. Errichtung einer Stiftung Stiftungsgeschäft. und für eine. Stiftungssatzung

- Muster* für die. Errichtung einer Stiftung Stiftungsgeschäft. und für eine. Stiftungssatzung - Muster* für die Errichtung einer Stiftung Stiftungsgeschäft und für eine Stiftungssatzung - *Allgemeine Hinweise: - Dem Muster ist der Regelfall einer gemeinnützigen Stiftung des bürgerlichen Rechts

Mehr

Satzung. 1) Der Verein führt den Namen Fördergesellschaft Finanzmarktforschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister.

Satzung. 1) Der Verein führt den Namen Fördergesellschaft Finanzmarktforschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister. Satzung der Fördergesellschaft Finanzmarktforschung e.v. vom 22. Juli 2000, geändert am 04. März 2002, 19. Mai 2004 und 23. April 2007. 1 Rechtsform, Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen

Mehr

Satzung für die Stiftung Naturschutzzentrum Bad Wurzach

Satzung für die Stiftung Naturschutzzentrum Bad Wurzach LAND LANDKREIS STADT BADEN-WÜRTTEMBERG RAVENSBURG BAD WURZACH Satzung für die Stiftung Naturschutzzentrum Bad Wurzach Neufassung auf Beschluss des Stiftungsrates vom 14.02.2007 1 Name, Rechtsform und Sitz

Mehr

Satzung Medinetz Halle/Saale e.v.

Satzung Medinetz Halle/Saale e.v. Satzung Medinetz Halle/Saale e.v. 1 Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Name des Vereins lautet: Medinetz Halle/Saale. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz

Mehr

Satzung des Kultur- und Förderkreises Frankfurt-Sossenheim e. V.

Satzung des Kultur- und Förderkreises Frankfurt-Sossenheim e. V. Satzung des Kultur- und Förderkreises Frankfurt-Sossenheim e. V. 1 Name und Sitz 1.1 Der Verein führt den Namen: Kultur- und Förderkreis Frankfurt- Sossenheim e. V.. 1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt-Sossenheim.

Mehr

Satzung Förderverein der Käthe-Paulus-Schule Mainhausen-Zellhausen

Satzung Förderverein der Käthe-Paulus-Schule Mainhausen-Zellhausen Satzung Förderverein der Käthe-Paulus-Schule Mainhausen-Zellhausen er Käthe-Paulus-Schule 1 Name, Sitz und Eintragung Der Verein führt den Namen Förderverein der Käthe-Paulus-Schule, hat seinen Sitz in

Mehr

VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name

VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer der Städtischen Berufsschule I Regensburg e.v. Er ist unter

Mehr

Tischtennisverein Stirpe Oelingen e.v. Satzung. 1 Name, Sitz und Zweck

Tischtennisverein Stirpe Oelingen e.v. Satzung. 1 Name, Sitz und Zweck Satzung 1 Name, Sitz und Zweck Der Tischtennisverein Stirpe-Oelingen e.v. mit Sitz in Bohmte, Ortsteil Stirpe-Oelingen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts

Mehr

Satzung für die Volkshochschule Mölln

Satzung für die Volkshochschule Mölln Satzung für die Volkshochschule Mölln Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein ( GO ) und der 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig Holstein ( KAG ) wird nach

Mehr

Satzung der Stiftung Evangelische Kantorei Iserlohn Kirchliche Stiftung der Ev. Versöhnungs-Kirchengemeinde Iserlohn

Satzung der Stiftung Evangelische Kantorei Iserlohn Kirchliche Stiftung der Ev. Versöhnungs-Kirchengemeinde Iserlohn Satzung Stiftung Ev. Kantorei Iserlohn SaStKaVIs 3978 Satzung der Stiftung Evangelische Kantorei Iserlohn Kirchliche Stiftung der Ev. Versöhnungs-Kirchengemeinde Iserlohn Vom 13. Dezember 2010 (KABl. 2011

Mehr

Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr Kitzingen

Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr Kitzingen Satzung des Fördervereins der Schülerübungsfirmen Erich Kästner Schule, Kitzingen e.v. - Sickershäuserstr. 8-97318 Kitzingen 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Schülerübungsfirmen Erich Kästner

Mehr

Satzung des Tischtennis-Club Fessenbach vom 24. April 2015 Seite 1 von 5 S A T Z U N G. des Tischtennis Club Fessenbach e.v.

Satzung des Tischtennis-Club Fessenbach vom 24. April 2015 Seite 1 von 5 S A T Z U N G. des Tischtennis Club Fessenbach e.v. Satzung des Tischtennis-Club Fessenbach vom 24. April 2015 Seite 1 von 5 S A T Z U N G des Tischtennis Club Fessenbach e.v. 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft, Beiträge 4 Pflichten der Mitglieder 5

Mehr

Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste

Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste Freundeskreis des Kinderschutz-Zentrums Westküste Diakonisches Werk Husum ggmbh Theodor Storm - Str. 7 25813 Husum Tel.: 04841 691450 Satzung - 1 - 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Freundeskreis

Mehr

der HAGE - Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.v.

der HAGE - Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.v. der HAGE - Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.v. - Fassung vom 18.11.2015 - Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form

Mehr

Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.

Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v. Satzung März 2016 Förderverein TuS Baerl für Jugend- und Seniorenfußball e.v. -gemeinnütziger Verein- Satzung 1 Name, Sitz und Konzeption des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten

Mehr

Förder- und Freundeskreis Elliniko SATZUNG

Förder- und Freundeskreis Elliniko SATZUNG Förder- und Freundeskreis Elliniko SATZUNG Hamburg, den 22. November 2013 Seite 1 von 4 SATZUNG FÖRDER- UND FREUNDESKREIS ELLINIKO 1 Name und Sitz Der Verein heißt Förder- und Freundeskreis Elliniko e.

Mehr

Satzung. b) durch Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der Mitglieder der Einsatzabteilung,

Satzung. b) durch Wahrnehmung der sozialen Belange der Mitglieder, insbesondere der Mitglieder der Einsatzabteilung, Satzung 1 - Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hamm/Sieg. Eine Eintragung ins Vereinsregister wird angestrebt. Nach erfolgter Eintragung erhält der Verein

Mehr

Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v.

Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v. Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Trägerverbund Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel. 2. Er

Mehr

Kunstverein Tölzer Land e. V.

Kunstverein Tölzer Land e. V. Kunstverein Tölzer Land e. V. S A T Z U N G 1 Zweck des Vereins Der Verein "Kunstverein Tölzer Land e.v." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts "steuerbegünstigte

Mehr

Satzung des Fördervereins Bachwiesenschule in Hergershausen

Satzung des Fördervereins Bachwiesenschule in Hergershausen Satzung des Fördervereins Bachwiesenschule in Hergershausen 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Förderverein der Bachwiesenschule Hergershausen" mit dem Zusatz e.v., nach Eintragung in das Vereinsregister.

Mehr

St. Bonifatius-Kirche-Düren e.v.

St. Bonifatius-Kirche-Düren e.v. Satzung des Fördervereins St. Bonifatius-Kirche-Düren e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein St. Bonifatius-Kirche-Düren e.v. 2. Der Verein wirkt auf dem Gebiet der früheren Pfarrgemeinde

Mehr

Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015

Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015 Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015 1 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein-

Mehr

Satzung Förderverein Evangelische Medienzentrale Bayern (FEMZ) e.v. Geändert durch die Mitgliederversammlung am

Satzung Förderverein Evangelische Medienzentrale Bayern (FEMZ) e.v. Geändert durch die Mitgliederversammlung am Satzung Förderverein Evangelische Medienzentrale Bayern (FEMZ) e.v. Geändert durch die Mitgliederversammlung am 22.09.2004 Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und besseren Lesbarkeit ist in der

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz, Rechtsform. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft

Satzung. 1 Name, Sitz, Rechtsform. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform a) Der Verein führt den Namen Baseball und Softball Dresden Dukes. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden unter VR 3625 eingetragen. Der Vereinsname trägt

Mehr

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister

Mehr

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den AMTSBLATT für die Stadt Templin 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den 13.04.2010 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Hinweis der verbandsangehörigen Gemeinde Stadt Templin 1 des Abwasserzweckverbandes

Mehr

Satzung des Volksbildungskreises Bad Homburg v.d.höhe E.V.

Satzung des Volksbildungskreises Bad Homburg v.d.höhe E.V. Satzung des Volksbildungskreises Bad Homburg v.d.höhe E.V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der VOLKSBILDUNGSKREIS BAD HOMBURG E.V. hat seinen Sitz in Bad Homburg v.d.höhe und ist unter Nr. 154 am 26. November

Mehr

Satzung für die Volkshochschule Soest. Stadt Soest - Gemeinden Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee, Welver vom

Satzung für die Volkshochschule Soest. Stadt Soest - Gemeinden Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee, Welver vom Stadt Soest Der Bürgermeister Satzung für die Volkshochschule Soest Stadt Soest - Gemeinden Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee, Welver vom 27.7.1976 Der Rat der Stadt Soest hat in der Sitzung vom 27.04.1976

Mehr

- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz

- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz - 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Erläuterungen hierzu unter Allgemeines: Die Stiftungssatzung Soll die Stiftung nicht nur gemeinnützige Zwecke verfolgen, sondern

Mehr