Festung Europa? Die Zukunft der Migration in die EU Ev. Akademie Hofgeismar Januar Doris Peschke/CCME Brüssel
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- Lars Koch
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1 Festung Europa? Die Zukunft der Migration in die EU Ev. Akademie Hofgeismar Januar 2007 Doris Peschke/CCME Brüssel
2 CCME Die Kommission der Kirchen für Migranten in Europa ist die ökumenische Einrichtung für Migration und Integration, Flüchtlinge und Asyl, und gegen Rassismus und Diskriminierung in Europa 2
3 CCME s Mission Als ökumenische Organisation dient CCME den Kirchen in ihrem Engagement für die Fremden, das von der biblischen Botschaft ausgeht und die Würde eines jeden Menschen in den Mittelpunkt stellt, und sich daher auf europäischer und nationaler Ebene für eine Politik einsetzt, die Migranten, Flüchtlinge und Minderheiten einschließt. 3
4 Migration Vorstellungen und Bilder Migration Afrika- Südeuropa (Spanien, Italien) Flucht, Verzweiflung, Risiko Menschenschmuggel Menschenhandel
5 Festung Europa? Seit Jahren weniger Flüchtlinge in Europa Wenig Akzeptanz für Einwanderung, trotz demographischer Notwendigkeit Migration wird mehr
6 Migration Normalität und Realität Die Gründe die Menschen zwingen, ihr Land zu verlassen, sind vielfältig: Konflikte und Kriege politische, ethnische oder religiöse Verfolgung, Armut und Arbeitslosigkeit Naturkatastrophen, Trockenheit, Wassermangel
7 Migration Normalität und Realität Migration geschieht aber nicht nur aus Zwang. Motivationen sind: Verbesserung der Lebensbedingungen Ausbildung Veränderung Familie Abenteuer und auch: Mission
8 Net migration
9
10 EU Politik Migration und Asyl 80er Jahre: Freizügigkeit in der EU für EU-Bürger Rechtsanspruch 90er Jahre: Begrenzung des Asylrechtes mit gemeinsamen Standards Schengen Konvention Dublin Konvention Tampere Programm Haager Programm
11 Grundkategorien EU Asyl- und Migrationsrecht Migration von EU-BürgerInnen in der EU fällt unter innere Freizügigkeit innerhalb der EU (noch mit Ausnahmeregelungen für EU-Neumitgliedern ab bzw ) Asyl- und Migrationspolitik betrifft Angehörige von Nicht-EU Staaten ( Drittstaatsangehörige ) hier z.b. Menschen aus der Ukraine und Belarussland. Asyl- und Migrationspolitik arbeitet mehrheitlich mit Richtlinien (Direktiven), die Rahmenbedingungen setzen, aber national umgesetzt werden müssen
12 Kompetenz der EU in Asyl- und Migrationsfragen Der Rat von Tampere 15./16. Okt beschloss ehrgeiziges gesetzgeberisches und politisches Programm im Bereich Asyl und Migration: - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - Einheitliche Behandlung von Drittstaatsangehörigen - Kampf gegen irreguläre Migration - Kooperation mit Herkunftsländern
13 Schutz von Flüchtlingen Genfer Flüchtlingskonvention EU Richtlinien: Temporärer Schutz (2000) Aufnahmebedingungen (2003) Definition und Status von Flüchtlingen (2004)
14 Schutzlosigkeit von Flüchtlingen Geringe Anerkennungsrate von Fluchtgründen, schwerer Zugang zu Asylverfahren Dublin II Verordnung (2003) und EURODAC 2002 Asylverfahrensrichtlinie (2005) Kein Asylverfahren bei sicherem Herkunfts- oder sicherem Drittstaat Prüfung des Fluchtweges, nicht des Fluchtgrundes
15 Gesetzgeberische Maßnahmen der EU zum Thema Illegalität seit 1999: - Richtlinie Gegenseitige Anerkennung Rückführungsentscheidung (2001/40/EG) - Richtlinie zu Sanktionen gegen Transportunternehmen (2001/51/EG) - Richtlinie und Rahmenbeschluss zur Bestrafung von Beihilfe zu illegaler Einreise und zu illegalem Aufenthalt (2002/90 /EG, (2002/946/JI) - Richtlinie Unterstützung bei Durchbeförderung bei Rückkehr auf dem Luftweg (2003/110/EG) - Entscheidung Organisation von Sammelflügen zur Rückführung (2004/573/EG) - Richtlinie Kurzfristige Aufenthaltstitel für Opfer von Menschenhandel (2004/81/EG) - Richtlinienentwurf Rückführung (COM 2005 (391)),
16 Praktische EU Initiativen gegen irreguläre Migration - Rückführungsabkommen mit Herkunfts- oder Transitsaaten (z.b: Albanien, Hongkong, Russland) kombiniert mit Vielzahl bilateraler Abkommen (z.b. IT-LYB, E-MOR) - Kooperation von EU und EU-Mitgliedsstaaten mit Drittstaaten zur Begrenzung von Migration (Einsatz von Liaisonbeamten für Einwanderungsfragen, Ausreiseprüfung z.b. Großbritannien-Frankreich, Großbritannien-Belgien) - > Verordnung zum Netzwerk von Verbindungsbeamten (EG/377/2004) - Aktionsprogramme Rückkehr (2002) und Finanzinstrument Rückführung (15 Millionen per annum seit 2005) - Finanzprogramme für Migrationsmanagement (z.b. ARGO: Grenzsicherung ) - Gemeinsame Grenzschutzeinheiten Europäische Grenzschutzagentur
17 Externalisierung des Flüchtlingsschutzes Kooperation mit Herkunfts- und Transitstaaten Rückübernahmeabkommen der EU (Verhandlungen z.b. Marokko, Ukraine, Russland) Flüchtlingsschutz in den Regionen, Programme seit 2005/2006 Region Große Seen/Ostafrika Ukraine, Belarusland, Moldawien/Osteuropa Grenzschutz FRONTEX
18 Stand der EU Harmonisierung Mehrheitsstimmrecht Rat und Mitbestimmung Europäisches Parlament Entscheidungsbefugnis der Mitgliedsstaaten bei Umsetzung Praktische Zusammenarbeit (Haager Programm) insbesondere Information über Herkunftsstaaten
19 Deutsche EU Ratspräsidentschaft Stärkung der praktischen Zusammenarbeit Stärkung EU-Agenturen EUROPOL und FRONTEXT Kooperation mit Afrika Ausweitung gemeinsamer Abschiebungen/EU Charter
20 Aufgaben Vorbereiten Harmonisierungsprogramm der EU Auswirkungen und Auslegungen der Richtlinien überprüfen (Mandat der Europäischen Kommission) Neuansiedlung von Flüchtlingen - Resettlement
21 CCME Rue Joseph II 174 B-1000 Brüssel Tel: Fax: info@ccme.be Web:
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