Zonenreglement Siedlung. Abgrabungen und Aufschüttungen
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- Karola Fromm
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1 Einwohnergemeinde Liedertswil Zonenreglement Siedlung Abgrabungen und Aufschüttungen Mutation Stand: Planauflage Projekt: Oktober 2017 Erstellt: PPF, Geprüft: VME, Freigabe: PPF Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG Tel. +41 (0) Standorte BL Arboldswil - Liestal - Reinach Standort SO Nunningen
2 Seite: 2/7 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ausgangslage 3 2. Zielsetzung 3 3. Organisation der Planung Beteiligte Planungsablauf 4 4. Inhalt der Planungsvorlage 4 5. Planungsinstrumente 4 6. Vorprüfung 5 7. Information und Mitwirkung Ablauf Ergebnisse (Bericht im Sinne 7 RBV) Publikation 6 8. Beschluss- und Auflageverfahren Beschlussfassung Planauflage Genehmigungsantrag an Regierungsrat 7
3 Seite: 3/7 1. Ausgangslage Die Zonenvorschriften Siedlung der Gemeinde Liedertswil wurden im Jahre 2008 das letzte Mal revidiert. Seither haben sich die Verhältnisse um den Anspruch der an Gebäuden zulässigen Abgrabungs- und Aufschüttungsmasse verändert. Das Zonenreglement Siedlung der Gemeinde Liedertswil weist diesbezüglich strengere Vorschriften als die Zonenreglemente der Nachbarsgemeinden auf, obwohl die topografischen Verhältnisse vergleichbar sind. In der jüngeren Vergangenheit wurde der Gemeinderat immer wieder auf diesen Umstand seitens der Grundeigentümerschaft hingewiesen. Aus diesem Grund möchte der Gemeinderat die Vorschriften zu den Abgrabungen und Aufschüttungen auf die aktuellen Bedürfnisse anpassen und das Zonenreglement Siedlung entsprechend mutieren. Die Planungsvorlage basiert auf folgenden Grundlagen: - Gültiger Zonenplan Siedlung (RRB Nr vom ) - Gültiges Zonenreglement Siedlung (RRB Nr vom ) 2. Zielsetzung Mit der Planmutation soll folgendes Ziel erreicht werden: - Neuordnung der Vorschriften zu den Abgrabungen und Aufschüttungen 3. Organisation der Planung 3.1 Beteiligte An der Bearbeitung der Planungsvorlage haben sich folgende Stellen beteiligt. Gemeinde: A. Messerli, zuständiger Gemeinderat Planer: Sutter, Ingenieur- und Planungsbüro AG, Arboldswil, Projektleiter P. Pfister Zuständiger Kreisplaner (ARP): T. Wehren
4 Seite: 4/7 3.2 Planungsablauf Auftragserteilung Entwurfsarbeiten bis Durchführung I+M-Verfahren für Bevölkerung und betroffene Grundeigentümer Beschlussfassung Gemeinderat Beschlussfassung EGV Planauflage Einsprachenbehandlung Antrag zur Genehmigung durch den Regierungsrat 4. Inhalt der Planungsvorlage Das im Zonenreglement Siedlung unter 13 Absatz 1 festgelegte Maximalmass von 1.5 Metern, das gegenüber dem gewachsenen Terrain bei Abgrabungen und Aufschüttungen nicht übertreten werden darf, soll neu 2.0 Meter betragen. Damit kommt der Gemeinderat den seit längerem bestehenden Forderungen der Grundeigentümerschaft entgegen. Dieses neue Mass ist in den Zonenreglementen der Nachbarsgemeinden, die ähnliche topografische Verhältnisse wie die Gemeinde Liedertswil aufweisen, ebenfalls verankert. 5. Planungsinstrumente Mit den vorliegenden Planungsbeschlüssen entsteht nachfolgendes neues grundeigentumsverbindliches Dokument: - Zonenreglement Siedlung, Mutation Abgrabungen und Aufschüttungen Gleichzeitig werden die heute gültigen Planungsdokumente im Bereich der Mutation aufgehoben.
5 Seite: 5/7 6. Vorprüfung Aufgrund der geringen Änderung des Zonenreglements, wurde auf das freiwillige Verfahren der kantonalen Vorprüfung verzichtet. 7. Information und Mitwirkung 7.1 Ablauf Das gesetzlich vorgeschriebene Informations- und Mitwirkungsverfahren gemäss 7 RBG wurde wie folgt durchgeführt: Schalterstunden oder n.v. Gemeindeverwaltung 3. bis 9. November 2016 Internet: 3. bis 9. November 2016 Bis Mittwoch, 9. November 2016 Einsicht Dokumente: Möglichkeit zur Einsichtnahme der Unterlagen (ohne Erläuterungen) Einsicht Dokumente: Die Planungsunterlagen konnten während der Vernehmlassungsfrist auf dieser Homepage eingesehen werden. Vernehmlassungsfrist: Bis zu diesem Zeitpunkt konnten interessierte Personen und Verbände ihre Anliegen schriftlich an den Gemeinderat richten. 7.2 Ergebnisse (Bericht im Sinne 7 RBV) Während der Vernehmlassungsfrist sind zwei Eingaben eingegangen, die inhaltlich identisch waren. Die Eingaben wurden vom Gemeinderat gesichtet und geprüft. Er kam zu folgendem Ergebnis: Eingabe/Antrag: Das unter 13 Absatz 1 ZRS festgelegte Maximalmass von 1.5 Metern, das gegenüber dem gewachsenen Terrain bei Abgrabungen und Aufschüttungen nicht übertreten werden darf, soll neu nicht 2.0 sondern 3.0 Meter betragen.
6 Seite: 6/7 Erläuterungen: Entscheid Gemeinderat: Durch eine Erweiterung des Maximalmasses auf 3.0 Meter würde das Sockelgeschoss zum Vollgeschoss. Dies widerspricht der Zonenkonformität. Des Weiteren ist gemäss 12 Abs. 4 ZRS bei Garagen und Eingängen bereits ein erhöhtes Mass der Abgrabung zulässig. Auf die Eingabe wird nicht eingegangen. Der Gemeinderat hält am Wert von 2.00 Meter fest. Die Unterzeichner der Eingaben wurden vom Gemeinderat über den Entscheid schriftlich informiert. 7.3 Publikation Die Ergebnisse der Mitwirkung wurden vom Gemeinderat an der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2016 vor der Beschlussfassung verkündet.
7 Seite: 7/7 8. Beschluss- und Auflageverfahren 8.1 Beschlussfassung Beschluss durch den Gemeinderat am 11. November 2016 Beschlussfassung an der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November Planauflage Durchführung öffentliche Planauflage gemäss 31 RBG vom bis Publikation der Planauflage: - Amtsblatt Nr. vom - Gemeindeanzeiger Nr. vom - Eingeschriebener Brief an auswärtige Grundeigentümer vom 8.3 Genehmigungsantrag an Regierungsrat Der Gemeinderat beantragt dem Regierungsrat, die Mutation "Abgrabungen und Aufschüttungen" zum Zonenreglement Siedlung zu genehmigen. Namens des Gemeinderates: Die Präsidentin: Der Gemeindeverwalter:
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