Berufliche Bildung für Menschen mit Behinderung
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- Benedikt Dressler
- vor 6 Jahren
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2 Berufliche Bildung für Menschen mit Behinderung Formale Anforderungen einer Vollausbildung werden nicht erreicht BAVBVO bietet Rahmen zur Entwicklung von Ausbildungsbausteinen Anerkennung durch die jeweiligen Landesbehörden, wenn sich: 1. Ausbildungsbausteine an Regeln und Inhalten der Vollausbildung orientieren 2. Die Ausbildungsbausteine ein Mindestmaß an inhaltlichem Umfang haben
3 Vom Ausbildungsbaustein zum Qualifizierungsbaustein Qualifizierungsbausteine mit unterschiedlichen Anforderungen ermöglichen während der 2 jährigen Ausbildung: 1. Einschätzbarkeit von Fertigkeiten und Kenntnissen für Arbeitgeber 2. Entscheidungsgrundlage für Einsatzmöglichkeiten 3. Feststellung der Qualifizierungsstufe auf der Grundlage festgelegter Standards 4. Wechsel in nächst höhere Qualifizierungsstufen 5. Vermittlung eines höheren Selbstwertgefühls, von Kompetenz und erlernten Fähigkeiten 6. Beurteilung auf dem Weg zur Einstiegsqualifikation zum Helferberuf 7. Eintritt in eine Ausbildung eines anerkannten Berufsbildes nach 66 BBiG
4 Inhalte eines Qualifizierungsbausteines Die Inhalte des QB sind aus den Ausbildungsplänen der anerkannten Ausbildungsberufe abgeleitet QB sind so angelegt, dass sie: 1. auf die Arbeitsmarktrelevanz geprüft sind 2. die Inhalte in dem zeitlichen Umfang der BB-Maßnahme vermitteln können 3. erforderliches Eingangspotential des Azubi festlegen 4. Aussagen über das zu erreichende Ausgangspotential treffen können
5 Festlegung von Qualifizierungsstufen Stufe 1 Qualifizierte fachbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Teilbereich eines anerkannten Ausbildungsberufs Stufe 2 Fachbezogene Grund- und Aufbaukenntnisse und Fertigkeiten Stufe 3 Vermittlung von grundlegenden Fertigkeiten und Kenntnissen
6 Anlage 1 (zu 3 Abs. 2) Antoniusheim Fulda Antonius-Hof Fulda Saturnstr Fulda... (Name und Anschrift des Betriebes, Trägers oder sonstigen Anbieters der Berufsausbildungsvorbereitung) Qualifizierungsbild des Qualifizierungsbausteins Qualifizierungsbaustein Nutzviehhaltung Schwein Stallhygiene im eingestreuten Schweinestall... (Bezeichnung des Qualifizierungsbausteins) 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Landwirt/-in vom BGBl. I 1995, S.168 Tierwirt/in vom BGBl I Nr. 30, S (Bezeichnung, Datum der Anerkennung, Fundstelle der Ausbildungsordnung im Bundesgesetzblatt/Bundesanzeiger) 2. Qualifizierungsziel: Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit im Bereich Schweinehaltung, speziell für die Tätigkeiten bzw. Mithilfe bei der Stallhygiene im eingestreuten Stall sowie der dazugehörigen Tätigkeiten (Allgemeine, übergreifende Beschreibung der zu erwerbenden Qualifikationen und ausgeübten Tätigkeiten) 3. Dauer der Vermittlung: 140 Stunden (Angabe der Dauer in Zeitstunden bzw. Wochen mit Wochenstundenangabe)
7 4. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: Zu vermittelnde Tätigkeiten Arbeitsicherheit und Arbeitsplatz - kennt die Vorschriften zur Arbeitssicherheit im Stall - beherrscht sicher den Umgang mit den vorhandenen Geräten - kann ergonomisch richtig arbeiten - erkennt Störungen im Ablauf - kennt das richtige Verhalten bei Störungen des Ablaufs - kennt bes. Sicherheitsaspekte zum Verhalten im Stall Ausmisten einer Bucht / Stall - kann die Tiere sicher wegsperren - kann Stroh und Mist sicher trennen - kann den Mist eigenständig abtransportieren - beherrscht die gründliche Trockenreinigung - kann die Tiere zurückstallen - kann die Bucht kontrollieren, erkennt Störungen im Ablauf Einstreuen - kann eigenständig Einstreuen im Mistbereich - kann eigenständig Einstreuen im Liegebereich Arbeitsplatz betriebsbereit halten - kann die Arbeitswerkzeuge säubern - kann die Arbeitswerkzeuge zurückstellen und sichern - kann die Arbeitswege reinigen Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans1) ARP Landwirt: - Abschn. I, 1.4 d)- h) ( 4 Nr. 1.4) ARP Tierwirt: - Abschn. I, 3. a)- d) ( 5 Abs. 1, Nr. 3) ARP Landwirt: - Abschn. II, 4.1 e) ARP Tierwirt: - Abschn. I, Schweinehaltung, 10.4 a) ( 5 Abs.1 Nr.10.4) ARP Landwirt: - Abschn. I, 2.1 a, f) ARP Tierwirt: - Abschn. I, Schweinehaltung, 10.4 a) ( 5 Abs.1 Nr.10.4) ARP Landwirt: - Abschn. I, 2.1 f) ARP Tierwirt: - Abschn. I, Schweinehaltung, 8, a, b) ( 5 Abs.1 Nr.8) 5. Leistungsfeststellung: Entwicklungs- und Förderbericht, durch zuständige/n Gruppenleiter/in Prüfungsgespräch: min. Arbeitsprobe nach Vorgaben des/r Gruppenleiter/in: min. Es wird eine interne Arbeitsprobe durchgeführt. Nach Bedarf werden dazu externe Partner (Vertreter Berufsschule/Partnerbetrieb) hinzugenommen. (Beschreibung der Art der Leistungsfeststellung, etwa Prüfgespräch, schriftlicher Test, kontinuierliche Tätigkeitsbewertung) Die Übereinstimmung dieses Qualifizierungsbildes mit den Vorgaben des 3 der Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung wird durch Landesbetrieb für Landwirtschaft Hessen (LLH) Kölnische Str , Kassel. (Bezeichnung und Anschrift der zuständigen Stelle) bestätigt.2)
8 Zeugnis nach Abs. 3 des zertifizierten Verfahrens zur Vergabe von Zeugnissen im Rahmen der Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen Herr/Frau geboren am in hat vom bis folgende Qualifizierungsbausteine erfolgreich abgeschlossen: und das Ausbildungsziel mit Erfolg erreicht. Die Ausbildungsmaßnahme ist dem anerkannten Ausbildungsberuf zuzuordnen. Die fachlichen Bestandteile der abgeschlossenen Qualifizierungsbausteine sind den beigefügten Einzel-Zertifikaten zu entnehmen. Mit Abschluss der Ausbildung wird die Qualifizierungsstufe 1 Grundlegenden Fähigkeiten und Kenntnissen 2 Fachbezogene Grund- und Aufbaukenntnisse und Fertigkeiten 3 Qualifizierte fachbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten in einem Teilbereich eines anerkannten Ausbildungsberuf bescheinigt Datum: 5. September 2012 Unterschrift(en) (Betrieb, Träger oder sonstiger Anbieter der Berufsausbildungsvorbereitung, Prüfungskommission)
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