Dirk Seiler. Die Sperrwirkung im Strafrecht. PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

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1 Dirk Seiler Die Sperrwirkung im Strafrecht PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

2 IX INHALTSVERZEICHNIS A. Einleitung und Problemstellung 1 B. Die Entwicklung des Begriffs der Sperrwirkung" in der Strafrechtslehre 3 C. Die Fallgruppen der Sperrwirkung 16 I. Fallgruppe 1: Das Zusammentreffen von qualifizierten und privilegierten Tatbestandsabwandlunge Die Sperrwirkung" bei Zusammentreffen qualifizierter und privilegierter Tatbestandsabwandlungen im Bereich der Tötungsdelikte 17 a) Idealkonkurrenz zwischen 211 StGB und 216 StGB bzw. 217 StGB a.f 20 b) Weitere Ansätze in der Literatur 21 c) Die Sperrwirkung" als begriffliche Abweichung auf dem Gebiet der Gesetzeseinheit? 24 aa) Spezialität 24 bb) Subsidiarität 27 cc) Konsumtion 29 d) Vorrang der Privilegierung aufgrund der Sonderdeliktseigenschaft der 216 StGB bzw. 217 StGB a.f 29 e) Die Sperrwirkung" als Ausdruck negativer Typenkorrektur? 42 f) Eigener Ansatz: 45 aa) Teillösung der Konkurrenzproblematik" auf interpretatorischem Weg: Das Bestehen tatbestandlicher Ausschlußverhältnisse 45 aaa) Tatbestandliche Exklusivität im Anwendungsbereich des 216 StGB 46 (1) Bestimmtsein" i.s. von 216 StGB als Grundlage der Interpretation 46 (2) Möglichkeit tatbestandlichen Aufeinandertreffens: Die einzelnen Mordmerkmale: 49

3 X (a) Die subjektiven Mordmerkmale der ersten und dritten Gruppe 50 (aa) Allgemeiner niedriger Beweggrund 51 (bb) Habgier 53 (cc) Mordlust 55 (dd) Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs 56 (ee) Ermöglichen oder Verdecken einer Straftat als spezielles Tötungsmotiv 57 (b) Die objektiven Mordmerkmale 59 (aa) Heimtücke 59 (aaa) Arglosigkeit 60 (bbb) Wehrlosigkeit 60 (ccc) Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit 60 (ddd) Fehlende Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit in Fällen der Tötung auf Verlangen 61 (eee) Fehlen der feindlichen Willensrichtung" in den Fällen der Tötung auf Verlangen 62 (bb)die grausame Tötung 66 (aaa) Fehlende Möglichkeit des Zusammentreffens von 211 StGB und 216 StGB aus objektiven Gründen 67 (bbb) Fehlen von Grausamkeit in Fällen der Tötung auf Verlangen aus subjektiven Gründen 67 (cc) Die Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln 70 bbb) Tatbestandliche Exklusivität im Anwendungsbereich von 217 StGB a.f 72 bb) Die Sperrwirkung" als Ausdruck der durch Auslegung zu ermittelnden gesetzgeberischen Wertentscheidung Ergänzungsverhältnis anstelle einer Sperrwirkung" 80

4 XI II. Fallgruppe 2: Die Sperrwirkung" bei Zusammentreffen der Qualifikation des 211 StGB mit dem Strafmilderungsgrund des 213 StGB: Bestehen eines tatbestandlichen Ausschlußverhältnisses Die Möglichkeit der Erfüllung von Mordmerkmalen durch einen aufgrund der Provokation i.s. von 213 Alt.l StGB zur Tat hingerissenen Täter Tatbestandliche Exklusivität: Beschränkte Anwendbarkeit des 213 Alt.l StGB auf Fälle des Totschlags ( 212 StGB) 87 III. Fallgruppe 3: Die Sperrwirkung des milderen Gesetzes" als Rechtsfolge der Gesetzeseinheit und im Bereich der ungleichartigen Idealkonkurrenz 97 IV. Fallgruppe 4: Die Sperrwirkung" bei Zusammentreffen der privilegierten Tötung auf Verlangen ( 216 StGB) mit qualifizierten Körperverletzungstatbeständen Die Konkurrenz " der vollendeten Tötung auf Verlangen mit 223ff.StGB 104 a) Das Verhältnis von 216 StGB zu 223 StGB 104 b) Das Verhältnis der Tötung auf Verlangen zu den qualifizierten Körperverletzungsdelikten 105 aa) Das Verhältnis von 216 StGB zu 226 StGB 105 aaa) Teillösung der,.konkurrenzproblematik" auf interpretatorischem Weg: Das Bestehen eines tatbestandlichen Ausschlußverhältnisses 105 (1) Tatbestandlicher Ausschluß von 226 StGB bei der vollendeten Tötung? 105 (2) Tatbestandlicher Ausschluß im Verhältnis von 216 StGB und 226 Abs. 2 StGB 106 (3) Tatbestandlicher Ausschluß des 226 StGB aufgrund des Vorliegens eines Rechtfertigungsgrundes? 108

5 XII bbb) Die Sperrwirkung" als begriffliche Abweichung auf dem Gebiet der Gesetzeseinheit 111 bb) Das Verhältnis von 216 StGB zu 224 StGB Die..Konkurrenz" der versuchten Tötung auf Verlangen mit 223ff.StGB 123 a) Zusammentreffen der versuchten Tötung auf Verlangen mit 226 StGB 123 b) Zusammentreffen der versuchten Tötung auf Verlangen mit 224 StGB 130 V. Fallgruppe 5: Die Sperrwirkung" bei fehlender Strafbarkeit aus der an sich verdrängenden Norm Nichtanwendbarkeit des an sich verdrängenden Tatbestandes aufgrund des Fehlens tatbestandlicher Voraussetzungen, Rechtswidrigkeit oder Schuld bzw. bei fehlender Versuchsstraflceit aus dem Primärtatbestand 133 a) Nichtanwendbarkeit des an sich verdrängenden Tatbestandes aufgrund des Fehlens tatbestandlicher Voraussetzungen, Rechtswidrigkeit oder Schuld 133 aa) Die Sperrwirkung" des primären Tatbestandes im Bereich des 113 StGB 134 aaa) Die Sperrwirkung" des 113 StGB gegenüber 240 StGB im Fall der Drohung mit empfindlichen Übel 134 bbb) Die Sperrwirkung" des 113 Abs.3 Satz 2 StGB gegenüber 240 StGB 140 bb) Die Sperrwirkung" des 105 StGB gegenüber 240 StGB bei Fehlen tatbestandlicher Voraussetzungen 142 cc) Sperrwirkung" der 177,178 StGB a.f. gegenüber 240 StGB? 146 b) Die Sperrwirkung" des primären Delikts bei fehlender Versuchsstrafbarkeit 152 aa) Rückgriff auf den allgemeinen Tatbestand des 240 StGB aufgrund fehlender Versuchsstrafbarkeit in 113 StGB? 152 bb) Die fehlende Versuchsstrafbarkeit im Bereich der 239 und 237 StGB a.f 154

6 xm c) Die Sperrwirkung" des 264 StGB gegenüber 263 StGB bei Fehlen tatbestandlicher Voraussetzungen bzw. bei Fehlen der Versuchsstrafbarkeit des primären Delikts Die Sperrwirkung" bei fehlender Strafbarkeit aus dem an sich verdrängenden Tatbestand aufgrund des Vorliegens eines Strafaufhebungsgrundes Die Sperrwirkung" bei fehlender Strafbarkeit aus dem an sich verdrängenden Tatbestand aufgrund prozeßrechtlicher Hindemisse 172 a) Verjährung des an sich verdrängenden Tatbestandes 172 b) Fehlen des notwendigen Strafantrags beim an sich verdrängenden Tatbestand 177 VI. Fallgruppe 6: Die Sperrwirkung" im Bereich pränataler Einwirkungen Die Sperrwirkung " bei fahrlässiger pränataler Einwirkung mit postnataler Todesfolge 185 a) Die vorsätzliche pränatale Einwirkung als Grundlage der Problematik b) Die fahrlässige pränatale Einwirkung: Die Sperrwirkung" als Bezeichnung eines bestehenden tatbestandlichen Ausschlußverhältnisses bzw. der bestehenden Exklusivität der Tatbeständen Die Sperrwirkung " bei vorsätzlicher oderfährlässiger pränataler Einwirkung mit postnatal fortwirkendem Schadenszustand als Bezeichnung eines bestehenden tatbestandlichen Ausschlußverhältnisses bzw. der bestehenden Exklusivität der Tatbestände Die Einwirkung auf die Leibesfrucht als Körperverletzung der Schwangeren: Sperrwirkung" des 218 StGB? 200 a) Die Sperrwirkung" bei gegen die Leibesfrucht gerichteter, sich allein bei der Leibesfracht auswirkender Einwirkung 202 b) Sperrwirkung" bei gegen die Leibesfracht gerichteter, zu einer eigenen Funktionsstörung der Schwangeren führender, Einwirkung 205 c) Einwirkung auf die Leibesfrucht durch eine gegen die Schwangere gerichtete Handlung Die Verkehrsgefährdung durch Gefährdung der Leibesfrucht: Sperrwirkung" des 218 StGB? 207

7 xrv VII. Fallgruppe 7: Sperrwirkung" des 251 StGB a.f. im Verhältnis zu den vorsätzlichen Tötungsdelikten? 209 VIII. Fallgrnppe 8: Die Sperrwirkung" des Nichtvorliegens von 258 StGB aufgrund fehlenden Vorsatzes im Hinblick auf den subjektiven Tatbestand tateinheitlich mitverwirklichter Delikte Problemstellung Die Lösungsansätze zur Beseitigung des Verteidigerdilemmas " 214 a) Das objektive Vorliegen des Strafveitelungstatbestandes als Voraussetzung der Strafbarkeit aus anderen tateinheitlich (mit)verwirklichten Delikten 214 b) Das tatbestandliche Vorliegen anderer Tatbestände als Voraussetzung der Strafbarkeit aus Strafvereitelung 215 c) Die "Vorsatzlösung" bzw. "Hemmschwellentheorie" des BGH 215 d) Der Ausschluß der Strafbarkeit als mittelbare Folge des Prozeßrechts e) Die Sperrwirkung" des Nichtvorliegens von 258 StGB aufgrund fehlenden Vorsatzes im Hinblick auf den subjektiven Tatbestand tateinheitlich mitverwirklichter Denkte 219 IX. Fallgruppe 9: Die Sperrwirkung" des Nichtvorliegens von 339 StGB als Spezialfall des Rechtfertigungsgrundes amtlichen Handelns Zum Anwendungsbereich der Sperrwirkung" 227 a) Die Erfüllung anderweitiger Tatbestände als unumgänglich notwendigenebenfolge einer nicht nach 339 StGB tatbestandsmäßigen Leitungs- oder Entscheidungshandlung 229 b) Das Fehlen einschlägiger Fahrlässigkeitstatbestände 230 c) Die Sperrwirkung" im Irrtumsbereich Begründungsansätze für die Sperrwirkung" des Nichtvorliegens von 339 StGB 233

8 XV a) Die Haftung bei Amtspflichtverletzung aus 839 Abs.2 BGB als Grundlage der Sperrwirkung" 234 b) Die richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 Abs.l GG, 1 GVG) als Begründungsansatz der Sperrwirkung" 236 c) Der Entscheidungszwang des Richters als Grundlage der Sperrwirkung" 237 d) Mefhodengerechtes Verhalten als Grenze der Strafbarkeit 238 e) Begründung der Sperrwirkung" aufgrund des Vorliegens eines gefahrgeneigten Berufs bzw. betrieblich veranlaßter Arbeit 238 f) Die Begründung der Sperrwirkung" aus Art. 34 Satz 2 GG 239 g) Die Erhaltung der Handlungsbereitschaft hoheitlicher Funktionswalter als Grundlage der Sperrwirkung" 240 h) Die Begründung der Sperrwirkung" aus dem positiven Recht 240 i) Ableitung einer Haftungsbeschränkung aus dem Institut des fehlerhaften, aber wirksamen Staatsaktes Die dogmatische Einordnung der Sperrwirkung" 245 a) Die Sperrwirkung" als Ausprägung der Gesetzeseinheit 245 b) Die Sperrwirkung" als strafrechtlich gebilligtes Risiko bei leicht fahrlässigen Sorgfaltspflichtverletzungen 247 c) Die Sperrwirkung" des Nichtvorliegens von 339 StGB als Spezialfall des Rechtfertigungsgrundes amtlichen Handelns 249 X. Fallgrnppe 10: Die Sperrwirkung" des 148 Abs.2 StGB gegenüber 263 StGB 250 XI.Fallgnippell: Die Sperrwirkung" der 352 bzw. 353 StGB gegenüber 263 StGB 251 XII. Fallgruppe 12: Die Sperrwirkung" in den Fällen des Scheckund Kreditkartenmißbrauchs Die Sperrwirkung" des 266b StGB gegenüber 263 bzw. 266 StGB bei Einsatz der Scheck- oder Kreditkarte trotz fehlender Kontodeckung. 253

9 XVI 2. Die Sperrwirkung" des 266b StGB gegenüber 263 StGB aufgrund des Fehlens der Versuchsstraßarkeit in 266b StGB Die Sperrwirkung" des 266b StGB gegenüber 263 StGB bei Mißbrauch von durch fehlerhafte Angaben erlangten Scheck- und Kreditkarten Die Sperrwirkung" des 266b StGB bei mißbräuchlicher Bargeldbeschaffung Die Sperrwirkung" des 266b StGB gegenüber 263a StGB Die Sperrwirkung" des 246 StGB a.f. im Verhältnis zu 263a StGB 266 XIII. Fallgruppe 13: Die Sperrwirkung" der 237,238 StGB a.f. gegenüber 177,178 StGB a.f 271 XIV. Fallgruppel4: Die Sperrwirkung" des 248b StGB gegenüber 242 StGB 272 XV. Fallgruppe 15: Die Sperrwirkung des erfolgsprivilegierten" Delikts" des 19 Abs.5 Nr.l KWKG gegenüber 19 Abs.2 Nr.l KWKG 274 D. Die Sperrwirkung" als einheitliches und brauchbares Rechtsinstitut? 281 I. Die Sperrwirkung" als abzulehnende Begrifflichkeit Ablehnung des Begriffs der Sperrwirkung" aufgrund des Vorliegens in diesem Begriff zum Ausdruck kommender unzutreffender Ergebnisse Ablehnung des Begriffs der Sperrwirkung" aufgrund des Vorliegens anerkannter Rechtsinstitute 285 II. Die Sperrwirkung" als Rechtsinstitut 291 Literaturverzeichnis 296

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