Patienteninformationen unter der Lupe:
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- Theresa Kaufer
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1 Eva-Maria Kernstock, MPH Patienteninformationen unter der Lupe: Qualität und Verbesserungsmöglichkeiten Das Recht auf umfassende ärztliche Aufklärung ist eine wesentliche Voraussetzung, um als Patientin oder Patient eine Selbstbestimmte Entscheidung in Zusammenhang mit einer Behandlung treffen zu können. Wenn man bei einem geplanten Eingriff seine Unterschrift unter den Aufklärungsbogen setzt, sollte man über das Ziel, die Erfolgschancen, die Risiken, aber auch über mögliche Alternativen etc. informiert sein. Doch wie genau wollen Patientinnen und Patienten tatsächlich Bescheid wissen, wenn ein medizinischer Eingriff bevorsteht? Wie bewerten sie die vom Spital angebotenen Informationen? Wie sieht das Personal das Thema Patienteninformation? Und welche Verbesserungsmöglichkeiten gibt es? Antworten darauf liefert ein Bericht des Bundesinstituts für Qualität im Gesundheitswesen, ein Geschäftsbereich der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG/BIQG). Studie: Qualität der prä- und postoperativen Patienteninformation Im Rahmen einer von der Bundesgesundheitsagentur beauftragen Studie untersuchte das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG), ein Teilbereich der GÖG, Ende 2010 den Informationsbedarf und die Qualität der Patienteninformationen am Beispiel der Implantation von künstlichen Hüftgelenken. Für den Bericht wurden Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in orthopädischen und unfallchirurgischen Krankenhausabteilungen befragt und insgesamt Fragebögen ausgewertet. Der Bericht beinhaltet auch eine Checkliste mit Empfehlungen für eine patientenorientierte Gestaltung schriftlicher Patienteninformationen (siehe unten, Ende des Expertenletters). Seite 1 von 6
2 Patienteninformation aus rechtlicher Sicht Patienteninformation und -aufklärung basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen. Aus dem Behandlungsvertrag, der in der Regel dann gegeben ist, wenn eine Patientin/ein Patient auf der Suche nach medizinischer Hilfe eine Ärztin/einen Arzt aufsucht, aber auch aus verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen, z. B. Ärztegesetz oder Krankenanstaltengesetze, ergibt sich die Pflicht der Ärztin/des Arztes zur Aufklärung, respektive das Recht der Patientin/des Patienten auf Information. Der Umfang der Aufklärung ist dabei vom Einzelfall abhängig. So kann bei lebensbedrohlichen Notfällen auch die Aufklärung unterbleiben. Inhaltlich sollte über die Diagnose, die Therapie, das Risiko und die Sicherstellung des Heilerfolgs aufgeklärt werden. Hoher Informationsbedarf der Patientinnen und Patienten Die Ergebnisse der Studie der GÖG/BIQG zeigen ein hohen Informationsbedarf: 70 Prozent der befragten Patientinnen und Patienten möchten ausführlich über Behandlung und Risiken, weitere 26 Prozent über die wichtigsten Punkte informiert werden. Nur vier Prozent wollen gar nicht so sehr informiert werden. Dem Wunsch nach Information wird unterschiedlich entsprochen: Der Großteil der Patientinnen und Patienten fühlt sich vor der Operation sehr gut beziehungsweise gut mit Infos zu Operation und Krankheit versorgt. Informationsdefizite gibt es hingegen hauptsächlich bei der Aufklärung über mögliche Alternativen zur bevorstehenden Behandlung und für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt. Etwa die Hälfte holt zusätzlich Informationen ein, etwa aus dem Bekanntenkreis (81 Prozent) oder dem Internet (44 Prozent). Wie wird informiert Die Patienteninformation bzw. -aufklärung erfolgt in Form von persönlicher Kommunikation (Arzt-Patienten-Gespräch), meist mithilfe von Informationsmaterialien, die unterstützend zum Aufklärungsgespräch eingesetzt werden. Die Studie ergab, dass am häufigsten in den befragten Abteilungen standardisierte Aufklärungsbögen zur Chirurgie und Anästhesie verwendet werden. Rund 40 Prozent der befragten Abteilungen verwenden Info- Broschüren von externer Seite, zum Beispiel von Medizinprodukteherstellern oder Pharmafirmen. Knapp ein Drittel greift auf eigene Broschüren zurück. Fremdsprachige Aufklärungsmaterialien in Englisch, Türkisch oder Kroatisch werden in rund 30 Prozent der befragten Abteilungen verwendet, andere Sprachen sind deutlich seltener vertreten. Seite 2 von 6
3 Vor der Operation: Persönliches Arztgespräch am wichtigsten Bei der Frage nach der Informationsart sind den Patientinnen/Patienten persönliche Gespräche mit der Ärztin/dem Arzt gefolgt von anderen Gesundheitsberufen am wichtigsten. Aus Patientensicht gibt es meist genügend Zeit, um Fragen zu stellen. Die Aufklärungsgespräche dauern durchschnittlich 16 bis 18 Minuten. Für die meisten befragten Patientinnen/Patienten sind die Infos bei den Erstgesprächen (z. B. in der Arztpraxis) verständlich, nützlich und ausreichend. Nur vier Prozent fühlen sich unzureichend informiert. Ein ähnlich positives Bild zeigt sich bei den Aufklärungsgesprächen vor der Operation. Nach der Operation: Mehr Infos zur Nachbetreuung gefragt Patientinnen/Patienten beurteilen die Informationen, die sie nach der Operation zur Medikamenteneinnahme, zum Verlauf der Operation und zur weiteren Behandlung erhalten haben, größtenteils als ausreichend. Als unzureichend werden hingegen die Informationen zur Nachbehandlung, zur Rehabilitation, zu Alltagsempfehlungen, zu Kontaktadressen und Unterstützungsleistungen angesehen. In diesem Punkt ergaben übrigens die Patienteninterviews und Mitarbeiterbefragungen ähnliche Ergebnisse. Mitarbeiterbefragung Insgesamt Fragebögen wurden von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern aus 75 Abteilungen in 72 Krankenhäusern zurückgesendet. Die Ergebnisse zeigen, dass das Personal das Thema Patienteninformation deutlich kritischer sieht, als die Patientinnen/Patienten. Als größtes Problem wird der Zeitmangel bei den Gesprächen gesehen. Auch die begrenzte Aufnahmefähigkeit der Patientinnen/Patienten sei es durch Nervosität oder durch kognitive Defizite wird als problematisch angesehen. Gerade ältere Personen sind oft mit der Fülle an Informationen in einem kurzen Gespräch überfordert. Rund ein Drittel der befragten Mitarbeiter/innen sieht auch sprachliche Barrieren als Problem. In Bezug auf die Informationsmedien zeigen die Ergebnisse, dass Informationsblätter mehrheitlich als sinnvolle Unterstützung zum Arztgespräch gesehen werden. Knapp 90 Prozent des Personals halten es für sehr bzw. eher sinnvoll, wenn es für häufige Eingriffe standardisierte, qualitätsgesicherte und pharma-unabhängige Info-Materialien geben würde. Seite 3 von 6
4 Verbesserungsmöglichkeiten Von den Patientinnen/Patienten wurden in der Befragung unter anderem folgende Verbesserungsvorschläge genannt:» Mehr Zeit, um den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern im Krankenhaus Fragen stellen zu können.» Rechtzeitige Ausgabe der schriftlichen Patienteninformationen (nicht erst einen Tag vor der Operation).» Ausführlichere Informationen zur Nachbetreuung und für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt.» Verständliche, schriftliche Erklärungen mit aussagekräftigen Bildern zu Bewegungsübungen für zu Hause. Vonseiten der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter wurden folgende Verbesserungspunkte genannt:» Bessere Abstimmung der Informationen auf die ältere Klientel und bessere Einbindung der Angehörigen.» Mehr Zeit für umfassende Gespräche.» Richtiger Informationszeitpunkt: Den Patientinnen/Patienten sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich rechtzeitig zu informieren und Fragen vorzubereiten.» Bessere, standardisierte Informationen mit praktischen Tipps und Bewegungsübungen für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt.» Mehr Informationen über die Wichtigkeit des eigenen Engagements für den Genesungsprozess.» Das Internet als Informationsmedium nutzen.» Aufklärungsbögen überarbeiten (Verständlichkeit, kürzere Texte, Platz für Anmerkungen etc.). Seite 4 von 6
5 Checkliste zur Aufbereitung von Patienteninformationen Die Untersuchung zeigt, dass schriftliche Informationsmaterialien bei der Unterstützung der Patienten-Arzt-Kommunikation eine wichtige Rolle spielen. Die GÖG/BIQG hat aus verschiedenen Literaturquellen Empfehlungen für gute Patienteninformationen zusammengefasst und anhand einer Checkliste insgesamt 29 Informationsmaterialien und vier standardisierte Aufklärungsbögen bewertet. Die Ergebnisse:» Die meisten Info-Broschüren sind hinsichtlich einer optimalen, patientenorientierten Aufbereitung überarbeitungsbedürftig.» Bei den Aufklärungsbögen besteht Verbesserungsbedarf bei Lesbarkeit und optischem Eindruck. Der Darstellung von Risiken wird zwar viel Platz eingeräumt, die Aussagen zu den Wahrscheinlichkeiten sind jedoch oft unklar. Die Checkliste beinhaltet Kriterien für die optische Aufmachung, Lesbarkeit, Inhalt und Transparenz (z. B. Sponsoren) und unterstützt bei der Erstellung von qualitativ hochwertigen Patienteninformationen. Hier kommen Sie zum Gesamtbericht: Patienteninformation-und-aufklaerung_2011.html Seite 5 von 6
6 Über die Autorin: Eva-Maria Kernstock, MPH Funktion: Beruflicher Werdegang: Arbeitsschwerpunkte: Geschäftsbereichsleiterin des Bundesinstituts für Qualität im Gesundheitswesen (Österreich) / Gesundheit Österreich GmbH Teilstudium der Humanmedizin und der Soziologie, Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester, Master of Public Health Qualitätsentwicklung in und für alle Sektoren des Gesundheitswesens Gesundheitsförderung und Prävention Patientensicherheit, Patienteninformation und Patientenschulung Qualitätsberichterstattung Impressum Im Letter LAUT GEDACHT stellen namhafte und erfahrene Experten Überlegungen zur Umsetzung der Patientenrechte an. Der Letter erscheint unregelmäßig seit Juli 2001 und findet sich auf zum kostenlosen Download. Herausgeber: NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, A 3109 St. Pölten, Rennbahnstrasse 29 Tel: 02742/ , Fax: 02742/ , post.ppa@noel.gv.at Für den Inhalt verantwortlich: Der Letter dieser Reihe repräsentiert jeweils die persönliche Meinung des Autors. Daten und Fakten sind gewissenhaft recherchiert oder entstammen Quellen, die allgemein als zuverlässig gelten. Ein Obligo kann daraus nicht abgeleitet werden. Herausgeber und Autoren lehnen jede Haftung ab. Copyright: Dieser Letter und sein Inhalt sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck oder auch nur auszugsweise Weiterverwendungen nur mit Zustimmung des Herausgebers. Zitate mit voller Quellenangabe sind zulässig. Seite 6 von 6
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