1. Claim-Management Grundlagen

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1 Claim-Management hat als Begriff in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Alternativ spricht man auch von Nachtragsmanagement oder Mehrkostenmanagement. Letztlich geht es bei all diesen Begriffen um den Umgang mit Forderungen, die sich aus Abweichungen vom ursprünglich geschuldeten Leistungsinhalt des abgeschlossenen Bauwerkvertrages ergeben. Das können Leistungsänderungen, Leistungsstörungen, geänderte Umstände der Leistungserbringung oder Terminänderungen sein. Der Begriff des Claim-Management bedeutet im Wesentlichen die Bearbeitung von Ansprüchen ( claims ). Claim ist ein Anspruch (Forderung) gegen einen anderen, meist den Vertragspartner, überwiegend im Bau und Anlagenbau. Ein Claim ist regelmäßig ein Anspruch, der aus einem strittigen Sachverhalt resultiert und auf einer Abweichung von den Vertragsgrundlagen beruht. Abweichungen können aus Leistungsänderungen, Leistungsstörungen, aber auch der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen resultieren. Typische Sachverhalte, die zu Claims führen, sind zb: 1 Leistungsänderungen Änderung der Planung Ausführungsänderungen wegen technischer Notwendigkeit Planungsänderungen, die aus Erschwernissen resultieren Verschiebungen von Leistungsteilen Anordnung von Forcierungen, Leistungsstörungen fehlende Bauherrenentscheidungen fehlende oder mangelhafte Pläne fehlende oder mangelhafte Vorunternehmerleistungen Koordinationsprobleme mangels Schnittstellenmanagement geänderte Bodenverhältnisse unabwendbare Ereignisse, Verzug Baumängel Bauschäden unklare Verträge. Claims sind daher im Wesentlichen Forderungen aus einem Vertrag, die ein Vertragspartner an den anderen stellen kann, wenn der andere Vertragspartner aufgrund vertraglicher Regelungen Änderungen der Leistung fordert die Vertragsabwicklung durch Ursachen gestört wird, die der Sphäre des anderen Vertragspartners zuzurechnen sind 1 Im Detail werden die Ursachen von MKF im Kap behandelt. Müller/Stempkowski 35

2 der andere Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur mangelhaft erfüllt und kein Einvernehmen über die Berechtigung der Forderungen dem Grunde und der Höhe nach gefunden wird. 2 Claims können in allen Phasen eines Projekts entstehen; Claim-Management zieht sich daher als Querschnittsfunktion durch das gesamte Projekt und stellt eine interdisziplinäre Aufgabe dar. TECHNIK Juristische Fragestellungen Bauwirtschaftliche Fragestellungen RECHT WIRTSCHAFT Ausschreibungs- und Angebotsphase Ausführungsphase Übergabe Abb 1: Claim-Management als Querschnittsfunktion zwischen Bauwirtschaft und Recht Die Hauptaufgabe des Claim-Management ist es, Leistungsabweichungen zeitnah zu erkennen, zu analysieren und auf Basis des Vertrages Ansprüche daraus geltend zu machen oder abzuwehren. Diese Aufgabe muss auf Auftraggeberseite und auf Auftragnehmerseite wahrgenommen werden. Es handelt sich dabei um eine projektübergreifende Aufgabe, die mit der Kalkulation beginnt und erst nach Ende der Gewährleistung endet. Dementsprechend ist das vorliegende Handbuch auch in drei Hauptteile gegliedert und basiert auf den jeweiligen Projektphasen von der Ausschreibungs- und Angebotsphase über die Phase der Ausführung bis zur Übergabe an den AG und die daran anschließende Phase der Gewährleistung. Die Ausschreibungs- und Angebotsphase (Kap 2) Der erste Teil dieses Handbuchs widmet sich der vorvertraglichen Phase, in der das Hauptaugenmerk auf der sorgfältigen Leistungsbeschreibung, der Kalkulation und der Erfassung des Bau-Soll sowie der Einrichtung eines dem Stand der 2 Vgl Böker, Vertragsrecht und Claim-Management Müller/Stempkowski

3 Technik entsprechenden Projektmanagements liegt. In dieser Phase geht es nicht darum, Claims gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen, sondern ein gemeinsames Verständnis von der geschuldeten Leistung, dem Leistungsumfang zu entwickeln; daher sollte die möglichst einvernehmliche und klare Definition des Bau-Soll in dieser vorvertraglichen Phase im Vordergrund stehen. Ausgangspunkt ist der Bauwerkvertrag, daher werden die unterschiedlichen Vertragstypen und die Konsequenzen der Wahl eines bestimmten Vertragstyps auf den Werklohn dargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Darstellung der vergaberechtlichen Grundlagen, die für die Angebotsbearbeitung, Kalkulation und Bau-Soll-Ermittlung von Bedeutung sind. Die Ausführungsphase (Kap 3) Im zweiten Teil gehen die verschiedenen Autoren auf die typischen Risiken des Bauwerkvertrags und die Grenzen der Überwälzbarkeit dieser Risken ein. Koordinationspflicht, Prüf- und Warnpflicht sowie Ursachen von Leistungsabweichungen werden umfassend dargestellt. Weiters werden die Leistungsabweichungen, die zu Mehrkosten führen, umfassend rechtlich und bauwirtschaftlich dargestellt, insbesondere auch konkrete Tipps zu Dokumentation, Aufarbeitung und Kalkulation von Mehrkostenforderungen gegeben. In dieser Phase liegt sicher der Schwerpunkt eines professionellen Claim-Management, dementsprechend stellt sie auch den umfassendsten Teil dieses Handbuches dar. Übersicht der wesentlichen Aufgaben des Claim-Management in der Ausführungsphase Ziel: Erkennen von Abweichungen zwischen Bau-Soll und Bau-Ist Dokumentation des Bau-Soll (bereits ab der Angebotsphase) Laufende Dokumentation des Bau-Ists Regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen Dokumentation der Abweichung Fristgerechte Anmeldung dem Grunde und der Höhe nach Abwehren von ungerechtfertigten Fremd-Ansprüchen Projektabschluss (Kap 4) Der dritte Teil behandelt Aufgaben des Claim-Management in der Projektphase nach der Übernahme, vor allem Fragen der Gewährleistung sowie Fragen in Zusammenhang mit Bankgarantien. Auch in dieser letzten Projektphase können noch Claims entstehen, insbesondere, wenn gewährleistungsrechtliche Fragen strittig werden. Das Abschlusskapitel gibt einen Überblick über Streitbeilegungsverfahren. Auf Basis des Grundlagenkapitels, in dem die Zielsetzungen des Buches und die Grundlagen dargestellt werden, behandeln die Autoren die in Zusammenhang mit Claim-Management stehenden Aspekte in den Phasen Ausschreibungs- und Angebotserstellung und Ausführung bis zur Übergabe. Müller/Stempkowski 37

4 In der Folge werden Auftraggeber als AG, Auftragnehmer als AN bezeichnet. MKF steht für Mehr-/Minderkostenforderungen. Arten von Bauverträgen 1. Grundlagen Vorvertragliche Pflichten (AN/AG) Spezifizierung Bau-Soll 2. Ausschreibungsund Angebotsphase 3. Ausführungsphase 4. Projektschluss Vergabe Abb 2: Übersicht Themenschwerpunkte des Claim-Management 1.1. Zielsetzung des Buches Professionelles Projektmanagement als Pflicht des Bauherrn Risikoverteilung beim Bauprojekt Koordination Prüf- und Warnpflicht Leistungsabweichungen (Ursachen) Dokumentation des Bau-Ist Pflichten des AN Rechtliche Grundlagen für MKF Anmeldung von MKF Ermittlung der MKF der Höhe nach Prüfung und Abwicklung von MKF Verzug Rücktritt aus dem Vertrag Pönale Übernahme Rechnungslegung Gewährleistung Bankgarantien Streitbeilegungsverfahren Bei der Verfassung und Zusammenstellung des vorliegenden Buches wurden folgende Zielsetzungen verfolgt: Handbuch für AN und AG Ziel des Claim-Management ist die Erarbeitung von Lösungen, die für beide Vertragspartner akzeptabel und darstellbar sind. Auch wenn die Autoren teilweise Auftragnehmer- bzw Auftraggebervertreter sind, wurde darauf Wert gelegt, dass alle Aussagen nicht einseitig nur den Standpunkt eines Vertragspartners wiedergeben, sondern gleichermaßen die Interessen und Sichtweisen beider Vertragspartner berücksichtigen. Daher bietet das vorliegende Handbuch Lösungsansätze und praktische Hinweise für beide Seiten, AG und AN. 38 Müller/Stempkowski

5 1.1. Zielsetzung des Buches Bessere Grundlagen speziell für die Abwicklung von Leistungsstörungen Ein aktuelles Problem in der Praxis bei der Abwicklung von MKF sind die fehlenden Grundlagen für Aufarbeitung, Beurteilung und Berechnungen von MKF. Dies führt zu unnötigen und dann oft emotional geführten Diskussionen, da sich beide Vertragspartner mit ihrer Interpretation im Recht fühlen. Das vorliegende Buch versucht in den für die praktische Abwicklung wichtigen Bereichen Grundlagen für Berechnungen der Höhe nach und Hilfe für Entscheidungen dem Grunde nach zu liefern. Besonders strittig und komplex ist dabei die Abwicklung von Forderungen infolge von Störungen der Leistungserbringung. Daher wird diesem Thema ein besonderer Schwerpunkt gewidmet. Verbesserung der Ausschreibungs- und Angebotsqualität zur Vermeidung von Claims Ein zentraler Lösungsansatz zur Vermeidung bzw Verminderung von MKF ist die Verbesserung der Qualität der Ausschreibung und der Angebote vor Vertragsabschluss. Je besser die Ausschreibung und Planung des AG und desto fundierter und überlegter das Angebot (inkl Arbeitsvorbereitung und Bauablaufplanung) des AN zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits sind, desto weniger Abweichungen wird es während der Bauabwicklung geben. Daher wird auf die Ausschreibungs- und Angebotsphase in diesem Handbuch besonderes Augenmerk gelegt. Gegenseitiges Verständnis zwischen Bauwirtschaftlern und Juristen Eine intensive Kooperation zwischen Bauwirtschaftlern und Juristen ist bei der Aufarbeitung komplexer MKF hilfreich und oft auch erforderlich. Doch gelegentlich prallen bei der Zusammenarbeit zwischen Technikern und Juristen zwei Denk- und auch Formulierungswelten aufeinander. Das Buch versteht sich als Brückenschlag zwischen den beiden Welten und als Hilfe für beide Seiten, die jeweils andere besser zu verstehen. Leitfaden für die einfache Umsetzung in der Praxis Alle Autoren kommen aus der Praxis und erleben und praktizieren Claim-Management täglich in ihrer Arbeit. Der hohe Praxisbezug aller bauwirtschaftlichen und rechtlichen Ausführungen stand daher als zentrales Ziel im Vordergrund der gemeinsamen Bemühungen. Es wurde versucht, die teilweise komplexe Materie möglichst einfach, als Leitfaden für die Praxis, darzustellen. Die schrittweise Darstellung konkreter Maßnahmen, Praxistipps und der Fokus auf die in der Praxis wesentlichen Punkte ziehen sich durch das gesamte Buch. Unterstützung in der Abwicklung von MKF für AN und AG Das Buch hilft beiden Seiten bei der korrekten Abwicklung von MKF. Der AN erhält Empfehlungen und Hilfestellung zur Beurteilung der rechtlichen Grundlagen allenfalls bestehender Ansprüche sowie Hinweise zur korrekten bauwirtschaftlichen Ermittlung der Mehrkostenforderungen der Höhe nach. Der AG findet in diesem Handbuch konkrete Vorgaben, wie bei Leistungsabweichungen vorzugehen ist und Forderungen des AN zu behandeln und prüfen sind. Müller/Stempkowski 39

6 Abgrenzung Das vorliegende Buch befasst sich mit dem in großen Bauprojekten typischen Fall der Geschäfte, an denen zwei Unternehmer beteiligt sind ( beiderseitig unternehmensbezogene Geschäfte ). Auf die Besonderheiten, die sich im Rechtsverhältnis zu Verbrauchern ergeben (insbesondere nach dem Konsumentenschutzgesetz) wird nicht eingegangen Philosophie des Claim-Management Bevor inhaltlich auf das Claim-Management eingegangen wird, ist es wichtig, die Philosophie des Claim-Management, dh den Zugang der Herausgeber zum Thema Claim-Management zu erläutern. Besonders seit Claim-Management aufgrund von teilweise aggressivem Vorgehen von AN auf der einen Seite und unsachlichem Abblocken von MKF jeder Art durch AG auf der anderen Seite in Misskredit gekommen ist, ist es erforderlich, Claim-Management wieder in das richtige Licht zu rücken und einen sachlichen Ansatz des Claim-Management zu definieren, wie ihn die Herausgeber dieses Handbuchs verstehen. Lösungsorientierter Zugang Claim-Management soll helfen, Leistungsabweichungen rechtzeitig zu erkennen, auf der Basis des Vertrages daraus Forderungen abzuleiten sowie für komplexe Fragestellungen für beide Vertragspartner akzeptable Lösungen zu finden. Claim- Management dient nicht dazu, Extrempositionen für einen späteren Rechtsstreit aufzubauen. Daher ist ein lösungsorientierter Zugang eine wichtige Säule eines sachlichen Claim-Management, das den Willen der Vertragspartner, aufeinander zuzugehen, und Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten voraussetzt. Kompromisslose Zugänge führen im Claim-Management zwangsweise zu einer Eskalation und letztlich zu Nachteilen für beide Seiten, da langwierige Rechtsstreitigkeiten in der Regel keinen der Vertragspartner als Gewinner hervorgehen lassen. Miteinander statt gegeneinander Lösungen können nur durch ein Miteinander und nicht durch ein Gegeneinander erreicht werden. Miteinander heißt vor allem ein wertschätzender Umgang der beteiligten Personen miteinander, eine sachliche, keinesfalls emotionale Diskussion auf Basis der vertraglichen Grundlagen, keine Beschuldigungen und persönlichen Angriffe, die in vielen Fällen zu einer Eskalation führen. Auf einer solchen Basis und mit der Grundeinstellung aller Beteiligten, dass man nur gemeinsam eine für alle akzeptable Lösung finden kann, bringt Claim-Management für beide Seiten gute Ergebnisse, wenn letztlich ein sachlicher und strukturierter Umgang mit Leistungsabweichungen erreicht wird. Abweichungen als Regelfall erkennen Abweichungen gegenüber dem zum Ausschreibungszeitpunkt definierten Leistungsumfang und Bau-Soll, dh Leistungsänderungen, aber auch Störungen bei der 40 Müller/Stempkowski

7 1.2. Philosophie des Claim-Management Leistungserbringung, sind bei Bauprojekten der Regelfall und nicht die Ausnahme. Bei größeren komplexeren Projekten sind mehr als eintausend Änderungen keine Seltenheit. Daher ist für eine professionelle Abwicklung von Abweichungen auch ein Änderungsprozess mit klar definierten Regelungen erforderlich. Das Thema Leistungsabweichungen kann somit sachlich, möglichst ohne Emotionen, nach vorher vereinbarten Schritten abgewickelt werden. Keine Sanierung von unterpreisigen Angeboten Leider erhalten in der Praxis immer wieder AN mit unterpreisigen Angeboten den Zuschlag. In der Folge werden von der Geschäftsführung des AN unrealistisch hohe Erwartungen in das Claim-Management und das operative Projektteam gesetzt. Als Konsequenz werden deutlich überhöhte Forderungen aufgestellt, die nicht auf der Basis des Vertrages stehen. Faire Verträge ohne Überwälzung unkalkulierbarer Risiken Eine wesentliche Grundlage für eine sachliche und korrekte Abwicklung von Leistungsabweichungen sind faire Verträge. In der Praxis versuchen AG oft, mit allgemeinen Klauseln möglichst viele Risiken (auch jene, die nicht spezifiziert und daher auch nicht kalkuliert werden können) auf den AN zu überwälzen, um im Streitfall möglichst alle Forderungen bereits grundsätzlich ablehnen zu können. Dies führt zwangsweise zu Konflikten über die Auslegung dieser Klauseln. Verträge sollen primär dazu dienen, die Pflichten der Vertragspartner exakt zu beschreiben, die Leistung möglichst genau zu definieren sowie Risiken zu spezifizieren, um eine klare Abgrenzung zwischen den Risikosphären der Vertragspartner zu ermöglichen. Ziel muss letztlich die sachgerechte und angemessene Zuordnung der vertragstypischen Risken auf beide Vertragspartner sein. Grundregel sollte sein: Jeder Vertragspartner sollte die Risken aus der eigenen Sphäre tragen. Konstruktives Claim-Management Für beide Vertragspartner muss die Zielsetzung in einem konstruktiven Claim- Management liegen. Aggressives Claim-Management führt unweigerlich zur Eskalation, defensives Claim-Management kann zu Anspruchsverlusten für eigentlich berechtigte MKF führen. Müller/Stempkowski 41

8 AGGRESSIVES CM DEFENSIVES CM Jede kleine Abweichung wird als MKF verwendet Bewusste Problemeskalation zur Forderung von Claims Generelles Infrage stellen von Fremdforderungen Akzeptanz von AG-freundlichen Vertragsbedingungen MKF nur bei großen Vertragsabweichungen Komplexe MKF werden später oder nicht vorgebracht ZIEL: KONSTRUKIVES CLAIM MANAGEMENT Faire Verträge mit klarer Risikoverteilung Sachliche Behandlung von Abweichungen Keine überhöhten Forderungen des AN Keine überhöhten Abstriche des AG Rasche Abwicklung (zeitnahe Einreichung durch AN / rasche Entscheidung durch AG) Alle Möglichkeiten der Claim-Prävention werden vom AN und AG wahrgenommen Abb 3: Claim-Management-Strategien 3 Zusammenfassend soll nochmals betont werden, dass Claim-Management primär den richtigen Umgang mit Leistungsabweichungen sowie das rechtzeitige Erkennen von Abweichungen zum Ziel haben sollte. Wenn es Abweichungen gibt und die gibt es bei allen Bauprojekten sind daher die aus dem Vertrag ableitbaren Ansprüche sachlich von beiden Seiten auf Grundlage des Vertrages zu bearbeiten. Für den AN heißt das, den Vertrag soweit im Rahmen der Kalkulation sachgerecht und möglich zu analysieren, das Bau-Soll im Angebot möglichst korrekt zu bewerten, während der Ausführung laufend einen Soll-Ist-Vergleich durchzuführen, um Abweichungen zeitnah zu erkennen, Mehrkostenforderungen vertragskonform aufzuarbeiten, sodass diese fundiert und nachvollziehbar sind und auf Basis einer entsprechenden Dokumentation vom AG geprüft werden können, und schließlich die MKF auch zeitnah anzumelden. 3 Weiterentwicklung von Oberndorfer, Claimmanagement Müller/Stempkowski

9 1.3. Begriffsdefinitionen Für den AG bedeutet das, dass jene Ansprüche, die sich aus dem Vertrag ableiten lassen, vom AG zügig geprüft (keine grundsätzliche Ablehnung aller MKF dem Grunde nach), zeitnah bearbeitet und schließlich anerkannt und im Rahmen eines Zusatzauftrages beauftragt werden müssen Begriffsdefinitionen Bei den Begriffsdefinitionen wird im vorliegenden Buch auf der aktuellen Begriffswelt der ÖNORMen B 2110 und B 2118 in der Fassung aus 2011 aufgebaut, die seit 2009 als Standard in Österreich gültig sind. 4 Wesentliche Grundlagen dabei sind die Begriffe der Leistungsabweichungen, die sich wiederum in Leistungsänderungen und Störung der Leistungserbringung untergliedern lassen. Weiters ist das in den oben angeführten ÖNORMen spezifizierte Risikosphärenmodell zur Aufteilung in Auftraggeber- und Auftragnehmersphäre eine wesentliche Grundlage des Buches. Alle Verweise auf die beiden ÖNORMen B 2110 und B 2118 betreffen die Fassung aus 2011, soweit nicht explizit auf eine ältere Version verwiesen wird. Werden Begriffe, die in der ÖNORM nicht definiert sind (wie zb Bau-Sollte) verwendet, so werden diese in den jeweiligen Kapiteln erläutert. 5 Für Mehrkostenforderungen wird in weiterer Folge ausschließlich die Abkürzung MKF verwendet. MKF umfasst begrifflich aber mehr als nur eine Mehrkostenforderung. In der ÖNORM B 2110 wird Mehr- oder Minderkostenforderung (MKF); Zusatzangebot wie folgt definiert: Forderung eines Vertragspartners auf terminliche und/oder preisliche Anpassung des Vertrags. Eine MKF kann somit folgende Forderungen umfassen: Mehrkostenforderungen Minderkostenforderung Mehrzeitforderungen (Verlängerung der Leistungsfrist) und Minderzeitforderung (Verkürzung der Leistungsfrist) 1.4. Schritte zur Behandlung einer MKF In der Praxis beschränkt sich die Erstellung von MKF oft auf die Ausarbeitung eines K7-Blattes, das dem AG übergeben wird. Doch eine MKF ist mehr als nur die Bezifferung einer Forderung der Höhe nach. Vielmehr ist bei der Erstellung einer MKF strukturiert vorzugehen. Wenn die unten dargestellten Schritte vollständig erfüllt werden, kann der AG die MKF auch prüfen. In der Folge wird die Abwicklung von MKF an Hand der folgenden zehn Schritte vorgestellt. 4 Vgl dazu Begriffsdefinitionen in Abschnitt 3 der ÖNORM B Siehe dazu auch Kap 3.4 Leistungsabweichungen. Müller/Stempkowski 43

10 Schritt 1 Schritt 2 Schritt 3 Schritt 4 Schritt 5 Schritt 6 Schritt 7 Schritt 8 Schritt 9 Schritt 10 Identifikation von Abweichungen Analyse der Ursachen der Abweichungen Zuordnung der Abweichungen zu den Sphären AG - AN Folgen der Abweichung Anmeldung dem Grunde nach Ermittlung der Höhe nach - Mehrkosten Ermittlung der Höhe nach - Mehrzeit Übergabe der MKF Prüfung der MKF durch den AG Verhandlung der MKF Abb 4: Schritte zur Abwicklung einer MKF Schritt 1 Identifikation von Abweichungen Schritt eins verfolgt das Ziel, Abweichungen frühzeitig zu erkennen, um einerseits rechtzeitig Gegensteuerungsmaßnahmen zu veranlassen und in weiterer Folge die Grundlage für die weitere Abwicklung einer MKF zu schaffen. Die Identifikation von Abweichungen setzt die Kenntnis des vertraglich vereinbarten Bau-Soll voraus. Nur so können Abweichungen vom Ist gegenüber dem vertraglich vereinbarten Soll frühzeitig erkannt werden. Ein Tool für die Identifikation von Abweichungen sind laufende Soll-Ist-Vergleiche. 6 Von Bedeutung sind in dieser Phase die gegenseitigen Mitteilungspflichten der Vertragspartner, die in den Ö-Normen B 2110, B 2118 und A 2060 geregelt sind. Dabei sind vor allem die damit in Verbindung stehenden Konsequenzen zb teilweiser Anspruchsverlust bei der Verletzung von Mitteilungspflichten zu beachten Schritt 2 Analyse der Ursachen der Abweichungen Nachdem eine Abweichung erkannt wurde, ist im nächsten Schritt zu analysieren, worin die Ursache der Abweichung liegt. Ursachen für eine Leistungsänderung sind zum Beispiel eine fehlerhafte Ausschreibung, Änderungswünsche des AG oder Verbesserungsvorschläge des AN. 6 Siehe Kap Siehe Kap Müller/Stempkowski

11 1.4. Schritte zur Behandlung einer MKF Ursachen für Störungen der Leistungserbringung sind zum Beispiel fehlende Vorleistungen des AG, verspätete Planübergaben oder fehlende Entscheidungen, die zu Verzögerungen führen, geänderte Bodenverhältnisse oder außergewöhnliche Witterungsverhältnisse Schritt 3 Zuordnung der Abweichungen zu den Sphären des AG und des AN Im dritten Schritt wird die Abweichung den Sphären der Vertragspartner zugeordnet. Dies ist von Bedeutung, da nur Abweichungen, deren Ursache nicht aus der Sphäre des AN stammen, einen Anspruch des AN auf Anpassung der Vergütung und der Leistungsfristen begründen können. Stammt die Ursache der Abweichung aus der Sphäre des AN, besteht kein Anspruch auf Anpassung der Leistungsfrist oder der Vergütung. Vielmehr sind in diesem Fall beim AN intern Untersuchungen zu erstellen, um möglichst frühzeitig Gegensteuerungsmaßnahmen für die Sicherung des Projekterfolges veranlassen zu können. In der ÖNORM B 2110 und B 2118 ist unter Punkt 7.2 die Zuordnung zur Sphäre der Vertragspartner geregelt. In Ergänzung zu dieser Sphärenzuteilung sind individuelle Vertragsregelungen für den einzelnen Bauvertrag möglich, die eine abweichende, ergänzende oder spezifizierende Risikoteilung beinhalten. Aus diesem Grund ist für den konkreten Bauvertrag eine Vertragsanalyse zur Bewertung der vertraglich vereinbarten Risikozuteilung für den Einzelfall (zb Risikoübertragung) durchzuführen Schritt 4 Folgen der Abweichung Im Schritt vier werden Folgen der Abweichung prognostiziert, analysiert und bewertet. Folgen von Abweichungen können zum Beispiel ein geänderter bzw gestörter Bauablauf Unterbrechungen im Bauablauf Bauzeitverlängerungen Forcierung Leistungsverdichtung Leistungsverdünnung oder Verschiebung der Leistungserbringung in eine ungünstige Witterungsperiode sein Siehe Kap Siehe Kap Siehe Kap Müller/Stempkowski 45

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