Verbindliche Erklärung zum Eltereinkommen im Zusammenhang mit dem Besuch der OGS

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1 Verbindliche Erklärung zum Eltereinkommen im Zusammenhang mit dem Besuch der OGS An den Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau Bahnhofstraße Kreuzau Nach 8 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an Grundschulen in der Gemeinde Kreuzau vom ist für den Besuch der Ganztagsschulen in der Gemeinde ein Elternbeitrag zu entrichten. Der Betrag ist für 12 Monate zu zahlen. Maßgebend für die Höhe des Elternbeitrages ist das Einkommen des jeweiligen Jahres vor dem Benutzungsjahr. Entsprechend dieser Bestimmung und basierend auf einem Beschluss des Rates der Gemeinde Kreuzau vom sind die Elternbeiträge auch für das Schuljahr 2017/18 wie folgt festgesetzt: 1. Einkommen bis = 0 /monatlich 2. Einkommen über bis = 40 /monatlich 3. Einkommen über bis = 80 /monatlich 4. Einkommen über bis = 105 /monatlich 5. Einkommen über = 130 /monatlich Bei gleichzeitiger Betreuung mehrerer Kinder im Kindergarten oder in einer OGS, ist der Besuch des Kindergartens frei, lediglich für den Besuch der OGS sind Beiträge nach der o.a. sozialen Staffelung zu entrichten. Hierbei sind für das 2. Kind 50 % zu zahlen; weitere Kinder sind beitragsfrei. Um den Beitrag festsetzen zu können, bitte ich Sie, den beiliegenden Vordruck zum Elterneinkommen auszufüllen und mit den entsprechenden Unterlagen versehen innerhalb von 2 Wochen an mich zurückzusenden. Maßgebend für die Festsetzung des Elternbeitrages ist derzeit das Einkommen des Jahres Bei Änderungen im Aufnahmejahr ist das neue Einkommen maßgebend. Sollten Sie bis zur mitgeteilten Frist die erforderlichen Einkommensunterlagen mit der Selbsteinschätzung nicht zurückgesandt haben, gehe ich davon aus, dass Sie in der Lage sind, den höchsten Elternbeitrag zu leisten, der für die Gemeinde Kreuzau auch für das Schuljahr 2017/18 mit 130 /monatlich festgelegt wurde. Verändert sich das Einkommen positiv oder auch negativ, muss dies unverzüglich dem Schul- und Kulturamt bei der Gemeindeverwaltung Kreuzau mitgeteilt werden. Für evtl. Rückfragen steht Ihnen dieses Amt selbstverständlich gerne zur Verfügung. Hinweis für die Pflegeeltern: Es ist grundsätzlich der Elternbeitrag der zweiten Einkommensgruppe ( bis ) zu zahlen. Sofern das anrechenbare Einkommen unter liegt, ist kein Elternbeitrag zu zahlen. Wird bei Vollzeitpflege den Pflegeeltern entweder der Kinderfreibeitrag gewährt oder Kindergeld gezahlt, treten sie anstelle der Eltern. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, ist nur dessen Einkommen maßgebend. Nachfolgend sind die Kinder einzutragen, die in Ihrem Haushalt leben, auch wenn diese keine Tageseinrichtung besuchen. Diese Angaben werden zur Entscheidung über den Abzug der Steuerfreibeträge für das 3. und jedes weitere Kind benötigt. Name, Vorname des Kindes Geburtsdatum Name der Ganztagsschule bzw. des Kindergartens leibliches Kind Pflegekind Steuerfreibeträge gem. 32 (6) EStG (0,5 bzw. 1,0)

2 2 Hinweis für Bezieher sonstiger Einkünfte in Form von Sozialhilfe (SGB XII), ALG I, ALG II, nach SGB II usw.: Auch Einkünfte in Form von Leistungen nach SGB II, III, XII und andere Sozialleistungsgesetze sind für die Festsetzung des Beitrages von Bedeutung. Dieser Vordruck ist deshalb auch dann ausgefüllt zurückzureichen, wenn Sie über die vorstehend genannten Sozialleistungen hinaus kein anderes Einkommen beziehen. Ich/Wir erhalte/n Sozialhilfe beim Sozialamt der Stadt/Gemeinde seit dem (bitte Bescheid beifügen). Ich/Wir bin/sind arbeitslos und beziehe/n Leistungen nach dem SGB III beim Arbeitsamt 1. Stamm-Nr. 2. Stamm-Nr. Verbindliche Erklärung zum Nachweis des Elterneinkommens: der Ehegatten gemeinsam der Mutter/Pflegemutter des Vaters/Pflegevaters 1. Angaben zur Person der Mutter/Pflegemutter * Name, Vorname Geburtsdatum: Straße, Hausnummer PLZ, Ort Tel.-Nr.: Ausgeübter Beruf Arbeitgeber: Arbeitslos seit: 2. Angaben zur Person des Vaters/Pflegevaters * Name, Vorname Geburtsdatum: Straße, Hausnummer PLZ, Ort Tel.-Nr.: Ausgeübter Beruf Arbeitgeber: Arbeitslos seit: *) Soweit bei Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII den Pflegeeltern ein Kinderfreibetrag nach 32 Einkommensteuergesetz gewährt oder gezahlt wird

3 3. Angaben zu den positiven Einkünften 3 Erläuterungen zu den positiven Einkünften: Anzugeben sind die Einkünfte (Bruttoeinkommen) aus den jeweiligen Einkommensarten. Negative Einkünfte aus einer anderen Einkommensart sind nicht abzuziehen. Die positiven Einkünfte können der jeweiligen Rubrik des Steuerbescheides oder der Steuererklärung entnommen werden (Gesamtbetrag der Einkünfte). Positive Einkünfte eines Ehegatten/einer Ehegattin sind nicht mit negativen Einkünften des anderen Ehegatten/der anderen Ehegattin zu verrechnen. Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ergeben sich in der Regel aus Ihrem Steuerbescheid (und zwar in der Zeile Einkünfte bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit ) oder lassen sich errechnen aus Ihrer Lohnsteuerkarte, wobei hier die Werbungskosten bzw. die Werbungskostenpauschale von z.zt jährlich abzuziehen sind/ist. Ab dem 3. Kind kann jeweils ein Freibetrag in Höhe von bei Ehegatten bzw bei Alleinerziehenden vom positiven Einkommen abgezogen werden. Zu den sonstigen Einnahmen gehören alle Geldbezüge, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder steuerfrei sind, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen, einschließlich öffentlicher Leistungen für Eltern/Pflegeeltern und das Kind, sowie Unterhaltszahlungen und Wohngeld. Nicht aufzuführen sind das Kindergeld, Reisekosten und Beihilfen/Versicherungsleistungen im Krankheitsfalle. Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit handelt es sich um die Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben (= Gewinn). Bitte die erforderlichen Angaben in die beiliegende Anlage Einkommensnachweis eintragen. Ihre Angaben sind durch Vorlage des Steuerbescheides und einer Gehalts- bzw. Lohnabrechnung glaubhaft zu machen. Nicht der Glaubhaftmachung dienende Angaben können unleserlich gemacht werden. Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem Beamten- bzw. ähnlichen Beschäftigungsverhältnis und zahlt deshalb keine Beiträge zur Altersversorgung, ist das positive Einkommen um 10 % zu erhöhen! Änderungen in den Einkommensverhältnissen, die zur Zugrundelegung einer höheren Einkommensgruppe führen können, sind unverzüglich mitzuteilen. Sollte das Elterneinkommen im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich wesentlich höher oder niedriger sein als im Vorjahr, muss vom Einkommen des laufenden Kalenderjahres ausgegangen werden. Hinweis: Sofern Ihr Einkommen in der höchsten Eingangskategorie liegt, kann auf die Vorlage entsprechender Nachweise verzichtet werden. Kreuzau, den Unterschrift der Mutter/Pflegemutter Kreuzau, den Unterschrift des Vaters/Pflegevaters

4 4 Anlage zur Verbindlichen Erklärung des Elterneinkommens EINKOMMENSNACHWEIS Das ermittelte Einkommen bezieht sich auf das Kalenderjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bruttoarbeitslohn Diesen Betrag können Sie Ihrem Einkommensteuer- /Lohnsteuerbescheid/Steuerkarte/Verdienstbescheinigung entnehmen des Vaters/ des Pflegevaters der Mutter/ der Pflegemutter abzgl. Werbungskosten Hier tragen Sie Ihre Werbungskosten ein, wenn diese höher als sind. Anderenfalls tragen Sie den Arbeitnehmerpauschbetrag von ein Einkünfte: zzgl. 10% der Einkünfte, wenn keine Beiträge zur Altersversorgung zu zahlen sind (z.b. Beamte, Soldaten, Richter) Summe: Besteht ein Beamtenverhältnis? 1.2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Diesen Betrag können Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen 1.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb Diesen Betrag können Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen 1.4 Einkünfte aus selbständiger Arbeit Diesen Betrag können Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen 1.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen Einnahmen abzgl. Sparerfreibetrag (je Person) 750 ab abzgl. Werbungskosten Hier darf nur die Werbungskostenpauschale in Höhe von 51 (je Person) oder die Werbungskosten eingesetzt werden, die ausschließlich für die Einnahmen aus Kapitalvermögen verwendet wurden Einkünfte: 1.6 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 1.7 Werbungskosten (Hier dürfen nur Werbungskosten eingesetzt werden, die den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dienen) 1.8 Anrechenb. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Betrag gem. Nr. 1.6 abzügl. Betrag gem. Nr. 1.7) 1.9 Sonstige Einkünfte im Sinne des 22 EStG (laut Einkommensteuerbescheid) Ja / Nein Ja / Nein

5 5 2. Sonstige Einkünfte Summe: 3. Gesamtsumme der Einkünfte (Das ist die Summe der Beträge gemäß Nr. 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 1.8, 1.9, und 2 ) 4. Abzug der Steuerfreibeträge für das 3. und jedes weitere Kind gem. 32 Abs. 6 EStG Kinderfreibetrag Erziehungsfreibetrag = bei zusammen veranlagten Eltern; 1/2 = für den getrennt lebenden Elternteil 5. Anrechenbares Einkommen der Eltern/Pflegeeltern (Das ist die Summe aus Nr. 3 abzüglich Nr. 4) Zum Nachweis der oben aufgeführten Einkünfte füge ich/fügen wir bei: Einkommensteuerbescheid für 2016 (Seite 1 3/4) Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2016 Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers/oder Gehaltsabrechnung Dezember 2016 Bescheinigung des Finanzamtes Erklärung des Steuerberaters/Gewinn- und Verlustrechnung Leistungsbescheid(e) über den Bezug von Sozialhilfe (SGB XII) Arbeitslosengeld I/Sonstige Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz Arbeitslosengeld II (SGB II) Mutterschaftsgeld Renten/Versorgungsbezüge Sonstige Wohngeldbescheid Bescheid über Elterngeld Unterhaltsnachweis Ich mache nochmals darauf aufmerksam, dass gemäß 17 GTK i.v.m. 8, Abs. 5 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die OGS in Kreuzau ohne Einkommensnachweis der höchste Elternbeitrag festgesetzt werden muss. Ich versichere/wir versichern, dass meine/unsere Angaben richtig und vollständig sind. Kreuzau, den Kreuzau, den Unterschrift der Mutter/Pflegemutter Unterschrift des Vaters/Pflegevaters

6 Absender: 6 SEPA-BASIS-Lastschriftmandat Gemeinde Kreuzau Bahnhofstraße Kreuzau Gläubiger-Identifikationsnummer: DE17ZZZ Mandatsreferenz WIRD SEPARAT MITGETEILT Debitorenkonto: SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Gemeinde Kreuzau, die von mir zu entrichtenden Elternbeitrag für den Besuch der OGS von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Kreuzau auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Name des Geldinstituts: IBAN: DE I I I I I I BIC (8 oder 11 Stellen) I Datum, Ort und Unterschrift Wichtiger Hinweis: Bitte legen Sie dieses Formular ausschließlich im Original vor. Mandate per Mail oder Fax können und dürfen nicht entgegengenommen werden.

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