Jahresbericht Coop Patenschaft für Berggebiete Genossenschaft. Alp Glaubenbielen in Obwalden

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1 Jahresbericht 2016 Coop Patenschaft für Berggebiete Genossenschaft Alp Glaubenbielen in Obwalden

2 Zukunftschancen anpacken! Gemeinsam geht es besser! Die Coop Patenschaft für Berggebiete wird ! Wir blicken gerne und auch mit ein wenig Stolz auf unsere Geschichte zurück. Noch lieber richten wir den Blick nach vorn. Wir stecken voller Ideen und Tatendrang - 75 Jahre sind uns nicht genug. Ihnen hoffentlich auch nicht! Es vergeht kein Tag, an dem nicht von Problemen in der Berglandwirtschaft, von Entvölkerung und Strukturwandel in entlegenen Tälern die Rede ist. Es gibt aber auch andere Seiten der Berglandwirtschaft. Solche, die hoffnungsvoll stimmen! «Alles Gute kommt von oben» - als begeisterte Pro Montagna Kundin, überzeugt mich die Vielfalt dieser feinen Spezialitäten, die wir unseren "Berglern" verdanken. Trotz der erwähnten Schwierigkeiten sind sie gewillt, vorwärts zu gehen, etwas zu erreichen und ihre Chancen zu nutzen. Dazu gehört Mut und Entschlossenheit! Ich hatte öfters Gelegenheit, die Menschen hinter den Projekten und Produkten kennenzulernen. Es beeindruckt mich jedes Mal auf's Neue, mit welcher Leidenschaft diese "Bergler" am Werk sind. Das Wirtschaften in diesen entlegenen und steilen Gebieten ist beschwerlich und erfordert viel Durchhaltewillen. Für rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung ist das Berggebiet Zuhause und Arbeitsplatz. Doch die Zahl der Bergbauernbetriebe ist seit Jahren rückläufig. Es sind gesunde Familien, die zusammen halten und gemeinsam anpacken. Treibende Kraft sind übrigens oft die Bäuerinnen. Ich kann und will mir eine Schweiz ohne unsere Bergbauern nicht vorstellen. Dank Ihrer Solidarität konnten wir an 145 Projekte "Hilfe zur Selbsthilfe" leisten. Manchmal kommt das Gute eben auch von unten! Herzlichen Dank! Irene Kaufmann

3 Die Berggebiete im Wandel der Zeit Die Veränderung in Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft stellen vor allem auch die Bergbevölkerung vor grosse Herausforderungen. Diese zu meistern erfordert grosses Engagement, Durchhaltewillen und die Fähigkeit, sich neuen Herausforderungen zu stellen. Die Auflagen für den Gewässer- und Tierschutz erfordern Anpassungen und Sanierungen und verursachen einen erheblichen Sanierungsbedarf im Berggebiet. Die steigende Nachfrage nach Produkten aus biologischer Produktion bedingen grosse Umstellungen und die Einhaltung neuer Richtlinien. Schlussendlich führt die Globalisierung zu mehr Wettbewerb auf bisher geschützten Märkten. Ebenfalls negative Auswirkungen haben die Liberalisierung und der Abbau von Dienstleistungen im "service publique" wie Post oder öffentlichem Regionalverkehr. An vielen Orten wird damit die knapp bemessene Grundversorgung in Frage gestellt und damit die bis heute gut funktionierenden sozialen Strukturen. Ohne fremde finanzielle Unterstützung kann die Bergbevölkerung viele dieser Aufgaben nicht bewältigen, hier ist Solidarität überlebenswichtig. Die Coop Patenschaft für Berggebiete hat im Jahr 2016 Beiträge an 145 Gesuche geleistet. Die Solidarität der Spenderinnen und Spender mit der Bergbevölkerung und das Vertrauen in die Coop Patenschaft für Berggebiete, ist entscheidend für ihre Tätigkeit. Dank Ihren Spenden und Beiträgen kann die Unterstützungsarbeit für die Berggebiete schnell, unbürokratisch und direkt an der Basis geleistet werden. Die damit geleistete Hilfe zu Selbsthilfe gewährleistet eine nachhaltige Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und trägt massgeblich zur Existenzsicherung bei.

4 Leistungsbericht der Coop Patenschaft für Berggebiete Die Coop Patenschaft für Berggebiete trägt entscheidend dazu bei, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Schweizer Berggebieten zu verbessern mit dem Ziel die Existenzgrundlage der Bergbauernbetriebe zu sichern. Bei der Realisierung ihrer dringend notwendigen Projekte erhalten diese Familien finanzielle Unterstützung im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe zur Sicherstellung der Restfinanzierung.

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6 Die Organe der Coop Patenschaft Verwaltungsrat Kaufmann Irene, Präsidentin Ackermann Jörg, Vizepräsident Ledermann Jörg Bontognali Livio Brülhart Anton Dash Monika Feubli Kurt Fuchs Beat Jossi Peter Rempfler Stephan Sartori Raffaele Truffer Felix 8032 Zürich 8500 Frauenfeld 4108 Witterswil 9200 Gossau 5332 Rekingen 1203 Genève 6472 Erstfeld 6374 Buochs 4056 Basel 9532 Rickenbach 6648 Minusio 3900 Brig-Glis (letzte Gesamterneuerungswahlen 2014 für weitere vier Jahre) Geschäftsleitung Béatrice Rohr 4058 Basel Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG 4002 Basel Adresse Postfach 2550, 4002 Basel Telefon / 05 Postcheck Bank: Bank Coop, Basel, Kto Weitere Informationen unter:

7 Leitbild der Coop Patenschaft für Berggebiete Genossenschaft 1. Zweck Ausgehend von ihren Statuten unterstützt die Coop Patenschaft die Bergbevölkerung im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe, wobei sie der Arbeit der Frau einen grossen Stellenwert einräumt. Sie fördert die Anstrengungen zugunsten einer gesunden Umwelt. 2. Leistungsempfänger Im Vordergrund steht die Hilfe für die Bergbauern und ihre Familien (Erhaltung des Bergbauernstandes). Aber auch Nichtbauern, Handwerkern und Gewerbetreibenden kann geholfen werden, wenn ihre Tätigkeit für das Berggebiet von Nutzen ist. Leistungsempfänger sind ebenso Vereinigungen und Gemeinwesen (z.b. Alpgenossenschaften, Korporationen etc.), in denen sich Bergbewohner solidarisch zur Selbsthilfe zusammenschliessen. 3. Beurteilungskriterien Die Coop Patenschaft stützt sich bei der Beurteilung der Gesuche in der Regel auf die Gutachten der zuständigen Amtsstellen und der beigezogenen Experten. Sie arbeitet fallweise auch mit anderen Hilfswerken eng zusammen. Sie gewährt keine Fürsorgeleistungen. Ihre Beiträge dienen der zukunftsorientierten Erhaltung der Besiedlung des Berggebietes und der Landschaftspflege. Sie ist auch zuständig für Hilfsaktionen bei Naturkatastrophen. 4. Leistungsarten Die Coop Patenschaft gibt Beiträge à fonds perdu. Sie kann auch Darlehen mit Amortisationspflicht gewähren. Die Beiträge dienen in der Regel der Restfinanzierung, können aber auch für sinnvolle Betriebsumstellungen gewährt werden. 5. Potentielle Geldgeber Die wichtigsten Geldgeber sind: die Mitglieder der Coop Patenschaft, die Coop Gruppe sowie die Coop Geschäftspartner, Legate und Zinserträge. Durch gute Information und Orientierung sowie durch systematische Bearbeitung soll die Spendenfreudigkeit der Geldgeber gefördert werden.

8 6. Verhältnis der Coop Patenschaft zu Coop Die Coop Patenschaft strebt eine möglichst grosse Identifikation mit Coop an. Sie ist eine selbstständige zur Coop Gruppe gehörende Non Profit Organisation in der Rechtsform einer eigenständigen Genossenschaft. Die Coop Patenschaft ist Ausdruck der sozialen Verantwortung der Coop Gruppe. Entsprechend führt sie im Auftrag von Coop auch weitere Hilfsaktionen durch. Hauptmedium für die Verbreitung der Patenschaft-Botschaft ist die Coop Presse. 7. Verhältnis zur Öffentlichkeit Die Kontakte zu politischen Behörden und sozialen, ökonomischen und kulturellen Institutionen der Berggebiete sind zu pflegen. Besonders mit den landwirtschaftlichen Betriebsberatern und anderen behördlichen Auskunftsstellen soll zusammengearbeitet werden. 8. Arbeitsweise der Coop Patenschaft Die Verwaltungsorgane arbeiten ehrenamtlich. Die Coop-Infrastruktur steht der Coop Patenschaft zur Verfügung. Coop übernimmt die Betriebskosten der Coop Patenschaft. Die Coop Patenschaft erstellt Budget und Abrechnungen gemäss Coop Normen.

9 Statuten der Coop Patenschaft für Berggebiete Genossenschaft 1, Name, Rechtsform, Zweck Art. 1 Name, Rechtsform, Sitz 1. Unter dem Namen Coop Patenschaft für Berggebiete Genossenschaft(nachfolgend Coop Patenschaft für Berggebiete) besteht mit Sitz in Basel auf unbeschränkte Dauer eine gemeinnützige Genossenschaft gemäss Titel 29 des Obligationenrechtes. 2. Die Coop Patenschaft für Berggebiete ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Art. 2 Zweck 1. Die Coop Patenschaft für Berggebiete hat zum Zweck, sich unterstützend und beratend für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bergbevölkerung der Schweiz sowie für eine nachhaltige Landwirtschaft einzusetzen. Vor allem sollen die Selbsthilfe der Bergbauern zur Erweiterung der Existenzbasis gefördert und die Erleichterung der Arbeit der Frau angestrebt werden. 2. Ihren Zweck sucht die Coop Patenschaft für Berggebiete insbesondere zu erreichen durch: a) Beschaffung finanzieller Mittel (Mitgliederbeiträge, Spende, n Legate). b) Leistung finanzieller Beiträge und Darlehen an verantwortbare Vorhaben von Familien, Einzelpersonen, Korporationen und Genossenschaften. c) Zusammenarbeit mit anderen Organisationen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung und deren Förderung. 3. Reine Fürsorgeanliegen fallen nicht in ihren Aufgabenbereich. Art. 3 Zeichn1.1ngsberechtigung 1. Zur Führung der rechtsverbindlichen Unterschrift sind die vom Verwaltungsrat bezeichneten Personen berechtigt. 2. Die Unterschriftsberechtigten zeichnen kollektiv zu zweien. Art. 4 Bekanntmachungen und Mitteilungen Die Bekanntmachungen der Coop Patenschaft für Berggebiete erfolgen im "Schweizerischen Handelsamtsblatt", die Mitteilungen an die Mitglieder in der Coop Presse und auf dem Zirkularweg. Art. 5 Haftung Für die Verbindlichkeiten der Coop Patenschaft für Berggebiete haftet ausschliesslich ihr Vermögen.

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11 Art. 11 Generalversammlung 1. Die ordentliche Generalversammlung wird alljährlich innerhalb des ersten Kalenderhalbjahres durch den Verwaltungsrat einberufen. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Traktanden und bei Revision der Statuten des Inhaltes der vorgeschlagenen Änderungen, mindestens zwei Wochen vor der Generalversammlung. 2. Ausserordentliche Generalversammlungen finden auf Beschluss des Verwaltungsrates und in den übrigen vom Gesetz vorgesehenen Fällen statt. 3. Die Befugnisse der Generalversammlung sind: a) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle; b) Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Verwaltungsrates; c) Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrages; d) Beschlussfassung über Vorlagen und Anträge des Verwaltungsrates; e) Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder. Diese sind bis spätestens drei Wochen vor der betreffenden Generalversammlung, für die ordentliche Generalversammlung bis spätestens 31. März des betreffenden Jahres schriftlich dem Verwaltungsrat einzureichen; f) Beschlussfassung über Revision der Statuten und Auflösung der Genossenschaft. 4. Stimmberechtigt sind die anwesenden Mitglieder gegen Verweisung der Einladung mit je einer Stimme. 5. Der Präsident des Verwaltungsrates, bei Verhinderung der Vizepräsident oder ein anderes vom Verwaltungsrat zu bestimmendes Mitglied desselben, leitet die Generalversammlung. 6. Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der an ihr vertretenen Stimmen beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse, soweit nicht die Statuten oder das Gesetz etwas anderes bestimmen, durch die absolute Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Wahlen werden ebenfalls durch die absolute Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen getroffen. Ist im ersten Wahlgang das absolute Mehr nicht erreicht worden, so findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem das relative Mehr entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 7. Die Abstimmungen und Wahlen in der Generalversammlung erfolgen offen, wenn nicht die Mehrheit der anwesenden Mitglieder geheime Abstimmung verlangt. Art. 12 Verwaltungsrat 1. Der Verwaltungsrat ist das für die Erfüllung der in Art. 2 erwähnten Aufgaben verantwortliche Organ. Er besteht aus mindestens 7 und max. 13 Mitgliedern. Jede Region der Coop (Suisse Romande, Bern, Nordwestschweiz, Zentralschweiz-Zürich, Ostschweiz und Ticino) hat Anspruch auf ein Mandat. 2. Die Amtsdauer des Verwaltungsrates beträgt vier Jahre. Seine Mitglieder sind wieder wählbar, scheiden jedoch auf die der Vollendung ihres 70. Altersjahres folgende Generalversammlung aus. 3. Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst. 4. Der Verwaltungsrat kann Kompetenzen an die Geschäftsleitung delegieren. 5. Der Verwaltungsrat erlässt die zur Geschäftsführung erforderlichen Reglemente.

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