Die Senatorin für Finanzen. Vortrag

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1 Vortrag

2 Nationaler Plan zum Schutz der Informationsinfrastrukturen Ressortübergreifend abgestimmte IT- Sicherheitsstrategie für Deutschland Drei strategische Ziele Prävention: Informationsinfrastrukturen angemessen schützen Reaktion: Wirkungsvoll bei IT-Sicherheitsvorfällen handeln Nachhaltigkeit: Deutsche IT-Sicherheitskompetenz stärken international Standards setzen Erreichung der Ziele durch Bewusstsein über Risiken der IT-Nutzung schärfen Vertraulichkeit wahren 1

3 Anforderungen NPSI / UP-BUND / UP-KRITIS UP-BBUND = Umsetzungsplan Bundesverwaltung verbindliche IT-Sicherheitsleitlinie für die Bundesverwaltung IT-Sicherheitsbeauftragter IT-Sicherheitskonzepte nach BSI Standard alle 3 Jahre IS-Revision UP KRITIS z.b. Flugsicherung, Atomkraftwerke, Banken, Rechenzentren, auch die Verwaltung 2

4 Cyber - Sicherheitsstrategie für Deutschland Ziele und Maßnahmen: Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen Sichere IT-Systeme in Deutschland Stärkung der IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung Nationales Cyber-Abwehrzentrum Nationaler Cyber-Sicherheitsrat 3

5 Cyber - Sicherheitsstrategie für Deutschland Wirksame Kriminalitätsbekämpfung auch im Cyber-Raum Effektives Zusammenwirken für Cyber-Sicherheit in Europa und weltweit Einsatz verlässlicher und vertrauenswürdiger Informationstechnologie Personalentwicklung der Bundesbehörden Instrumentarien zur Abwehr von Cyber-Angriffen 4

6 Cybersicherheitsrat politisch-strategische Ebene zwischen Staat und Wirtschaft AG Cybersicherheit für Bund und Länder 5

7 Bund Länder Leitlinie vom IT PLR verabschiedet Informationssicherheitsleitlinie Beschluss des IT-Planungsrats im März 2013 AG Informationssicherheit 6

8 Informationssicherheitsleitlinie Geltungsbereich (1) Die Leitlinie für die Informationssicherheit gilt für alle Behörden und Einrichtungen der Verwaltungen des Bundes und der Länder. Den Kommunen, den Verwaltungen des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente, den Rechnungshöfen von Bund und Ländern sowie den Beauftragten für den Datenschutz in Bund und Ländern wird die Anwendung der Leitlinie für die Informationssicherheit empfohlen. Die Vorgaben der Leitlinie sind von Bund und Ländern im jeweiligen Zuständigkeitsbereich in eigener Verantwortung umzusetzen. 7

9 Informationssicherheitsleitlinie Geltungsbereich (2) Um das einheitliche Mindestsicherheitsniveau nicht zu gefährden, ist bei Ebenen-übergreifenden IT Verfahren durch den jeweiligen IT- Verfahrens- verantwortlichen die Umsetzung der Vorgaben der Informationssicherheitsleitlinie auch über Bund und Länder hinaus im notwendigen Umfang auf die jeweiligen Verfahrensbeteiligten auszudehnen. 8

10 Informationssicherheitsleitlinie Ziele (1) Unterstützung bei der Erfüllung der aus datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben resultierenden Anforderungen an die Sicherheit der Informationsverarbeitung Effiziente und effektive IT-Unterstützung der Geschäftsprozesse in Bund, Ländern und Kommunen Nachhaltige Verfügbarkeit der IT-Systeme zur Gewährleistung der Kontinuität der Geschäftsprozesse in Bund, Ländern und Kommunen 9

11 Informationssicherheitsleitlinie Ziele (2) Sicherung der in IT-Systemen getätigten Investitionen Absicherung der IT-Systeme gegen Manipulation, unberechtigten Zugriff und Verlust Reduzierung der im Fall eines IT-Sicherheitsvorfalls entstehenden Kosten und Aufwände zur Schadensbehebung Wahrung besonderer Dienst- oder Amtsgeheimnisse Die Festlegung des Mindestsicherheitsniveaus erfolgt einheitlich orientiert am IT-Grundschutz des BSI. 10

12 Definition Einheitliche Sicherheitsstandards für Ebenen-übergreifende IT- Verfahren Ebenen-übergreifende IT-Verfahren im Sinne dieser Leitlinie sind IT- Verfahren, die über Verwaltungs-grenzen hinweg angeboten bzw. genutzt werden sollen (Bund-Länder-übergreifend oder von mehreren Bundesländern genutzte IT-Verfahren). 11

13 Informationssicherheitsleitlinie baut auf 5 Säulen auf Hauptdokument Leitlinie für Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung Umsetzungsplan stufenweise mit unterschiedlichen Zeitvorgaben 12

14 5 Säulen der Informationssicherheitsleitlinie Informationssicherheitsleitlinie (InfoSIC) Stufe 5 Stufe 4 Stufe 3 Stufe 2 Stufe 1 Informationssicherheitsmanagement Absicherung Netzinfrastrukturen Sicherheitsstandard für Ebenenübergreifende IT Abwehr von Angriffen Standardisierung & Produktsicherheit 13

15 Bund-Länder Maßnahmen: Allgemein Ab Inkrafttreten der Leitlinie 1. Ständige Arbeitsgruppe Informationssicherheit des IT-PLR bilden 2. Den erreichten Stand der Umsetzung des Umsetzungsplans jährlich evaluieren und dem IT-PLR im Rahmen der Erfolgskontrolle berichten 14

16 Bund-Länder Maßnahmen: Konkret Innerhalb 5 Jahren nach Inkrafttreten der Leitlinie 3. Benennung der Landes-/ Bundes- IT-Sicherheitsbeauftragten 4. Benennung der IT-Sicherheitsbeauftragten für die wesentlichen Behörden 5. Verabschiedung der jeweiligen verbindlichen Leitlinie für Informationssicherheit 6. Einführung eines ISMS auf Basis ISO oder IT-Grundschutz 7. Vereinheitlichung der ISMS orientiert an IT-Grundschutz 15

17 Umsetzung in den Ländern 16

18 Bund-Länder Maßnahmen: NetzG und DOI Innerhalb 1 Jahr nach Inkrafttreten der Leitlinie 10. Verabschiedung der Anschlussbedingungen durch Bund und Länder gemeinsam im Koordinierungsgremium für das Verbindungsnetz (IT-PLR) gemäß 4 IT-NetzG unter Beachtung der vereinbarten Rahmenbedingungen und Ziele. Der Bund wird dem Koordinierungsgremium (IT-PLR) einen Vorschlag für die Anschlussbedingungen vorlegen 17

19 Bund-Länder Maßnahmen: Standards Ab Inkrafttreten der Leitlinie 11. Bei der Planung und Anpassung Ebenen-übergreifender IT- Verfahren ist der IT-Grundschutz nach BSI anzuwenden Innerhalb 1 Jahr nach Inkrafttreten der Leitlinie 12. Erfassung und Beschreibung der im jeweiligen Bereich betriebenen Ebenen-übergreifender IT-Verfahren, insbesondere der kritischen Ebenen-übergreifenden IT- Verfahren 18

20 Bund-Länder Maßnahmen: Gefahrenabwehr Innerhalb 1 Jahr nach Inkrafttreten der Leitlinie 13. Beginn des Aufbaus des Landes-CERTS 14. Verabschiedung der Geschäftsordnung für den VerwaltungsCERT- Verbund unter Beachtung der vereinbarten Rahmenbedingungen und Ziele 15. Gewährleistung der Erreichbarkeit von für IT-Krisen relevanten Stellen und Benennung von entsprechenden Ansprechstellen für die IT- Krisenreaktion zur Warnung, Alarmierung und Krisenreaktion Innerhalb 3 Jahre nach Inkrafttreten der Leitlinie 16. Aufbau Landes-CERTs abgeschlossen 19

21 CERT- Nord im VCV CERT- Bund CERT- Verbund Andere CERTs im VCV Warnmeldungen CERT NORD LfDI LKA Cybercrime Bremerhaven BREKOM Behörden VCV = VerwaltungsCERT-Verbund 20

22 Bund-Länder Maßnahmen: Produktsicherheit Innerhalb 2 Jahren nach Inkrafttreten der Leitlinie 16. Erarbeitung eines Konzepts für die regelmäßige Bedarfsermittlung und gemeinsame Festlegung von Mindestsicherheitsanforderungen für sichere Produkte, Systeme und Verfahren notwendig mit dem Ziel, gemeinsame Basiskomponenten einzusetzen 21

23 Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV gilt für die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) muss die EU-Schwellenwerte erreichen oder überschreiten Die Auftragsvergabe erfolgt im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb 22

24 Datenschutz und Informationssicherheit mit Microsoft Mandantenfähiges Cloud-Mailsystem in der Verwaltung? Mandantenfähigkeit in Exchange 2013? Cloud als Brücke zu mobilen Endgeräten und BYOD? 23

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr/-e Ansprechpartner/-in: Thomas Rehbohm Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen Referat 02 / CISO Rudolf-Hilferding-Platz Bremen Telefon: Fax: thomas.rehbohm@finanzen.bremen.de Internet: 24

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