Konzernrechnung Modul 1
|
|
- Frieder Hofer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Konzernrechnung Modul 1 Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern HS 2007 Mittwoch Uhr schellenberg@iuc.unibe.ch 1
2 Ziele der Veranstaltung > Wesen und Zweck der Konzernrechnung begreifen > Vorschriften zur Konzernrechnung nach schweizerischen und internationalen Normen (OR, Swiss GAAP FER, IFRS und US-GAAP) kennen > Methoden und Techniken der Konzernrechnung anhand von Beispielen und Übungen anwenden > Konzernabschlüsse verstehen und interpretieren 2
3 Inhalte und Ablauf der Veranstaltung > vgl. Vorlesungsprogramm > Theorieblöcke mit entsprechenden Beispielen > Übungsstunden zur Festigung der Thematik > Prüfung: closed books 3
4 Konzernbegriff und Konzernarten 4
5 Rechtlicher Konzernbegriff nach OR 663e Ein Konzern liegt vor, wenn eine oder mehrere Gesellschaften durch Stimmenmehrheit oder auf andere Weise unter einheitlicher Leitung zusammengefasst werden. (Prof. Roland von Büren, Uni Bern) Ein Konzern liegt nach der gesetzlichen Definition vor, wenn kumulativ zwei Tatbestandmerkmale vorliegen: Zusammenfassung mehrerer, juristisch selbständiger Gesellschaften unter einheitlicher wirtschaftlicher Leitung. 5
6 Beherrschung/Einheitliche Leitung nach OR 663e Beherrschung durch Beteiligung Beherrschung der Generalversammlung Beherrschung durch Stimmenmehrheit im Verwaltungsrat Beherrschung durch die Geschäftsleitung Beherrschung durch Vertrag Beherrschung durch wirtschaftliche Abhängigkeit 6
7 Abgrenzung zu anderen Unternehmensverbindungen Kartell Fusion Konzern Vorgang vertragliche Vereinbarung Verschmelzung (Merger) finanzielle Beteiligung (Acquisition) Verbindung oft einfache Gesellschaft oder Verein Aktientausch oder Verschmelzung von Aktiven und Passiven ohne Liquidation Kauf von Aktien; Gründung von Unternehmen; keine Verschmelzung von Aktiven und Passiven Erscheinungsformen Interessesengemeinschaft Konsortium Syndikat Absorptionsfusion Kombinationsfusion FusG Art. 3ff Tochtergesellschaften (>50% Stimmrechte); Gemeinschaftsunternehmen (i.d.r. 50% Stimmrechte); Assoziierte Unternehmen (20 bis unter 50% Stimmrechte) Auswirkungen auf Rechnungswesen keine oder Konsortialoder Partizipationsbuchhaltung nur ein einziges Rechnungswesen rechtliche Selbst. ja nein ja finanzielle Selbst. ja nein nein wirtschaftliche Selbst. überwiegend nein nein Einzelabschlüsse und Konzernabschluss 7
8 Fusion vs. Konzernbildung 8
9 Arten der Konzernbildung Konzern faktischer Konzern Vertragskonzern Personenkonzern Kapitalkonzern Gemeinschaftsunternehmen Subordinationskonzern reine/gemischte Holding Finanz-/Strategie- Holding 9
10 Konzernbegriffe (1/2) Konzern Gemeinschaftsunternehmen Vertragskonzern Faktischer Konzern Subordinationskonzern Als Konzern gilt die Gesamtheit aller unter einer einheitlichen wirtschaftlichen Leitung stehenden, juristisch selbständigen Unternehmen. Als Vertragskonzern wird ein Konzern bezeichnet, dessen rechtliche Grundlage für die Unternehmenszusammenfassung auf einem Vertrag beruht, der das Verhältnis der konzernierten Unternehmen untereinander regelt. Unternehmenszusammenfassung basiert nicht auf Vertrag, sondern auf einem faktischen Machtverhältnis (z.b. Beteiligung am abhängigen Unternehmen, finanziell oder personell). Ein Unternehmen, das von mehreren Unternehmen gemeinsam beherrscht wird. Ein beherrschendes Unternehmen fasst mehrere abhängige Unternehmen unter einer einheitlichen wirtschaftlichen Leitung zusammen, ohne dass die abhängigen Unternehmen dazu ihr Einverständnis gegeben haben. 10
11 Konzernbegriffe (2/2) Tochterunternehmen Holding Stammhaus Joint Venture Muttergesellschaft übt ihren Willen gegenüber der direkt unterstellten Gesellschaft (Tochter) aus (Beteiligungsverhältnis von oben nach unten). Als Holding gelten Unternehmen, deren Hauptzweck darin besteht, Beteiligungen zu halten, und zwar nicht vorübergehend sondern dauernd. Das Stammhaus ist operationelles Unternehmen, Holding und Konzernleitung in einem. Das Stammhaus ist das Unternehmen, von dem aus die Expansion ausgeht. Bei einem Joint Venture gründen zwei oder mehrere juristisch und wirtschaftlich voneinander unabhängige Partner ein Unternehmen oder beteiligen sich gemeinsam an einem bereits bestehenden Unternehmen, welches von den Partnern gemeinsam geleitet wird und einen für die Partner gemeinsamen Zweck verfolgt. 11
12 Subordinationskonzern (vertikale Konzernbildung) Muttergesellschaft M-AG (Holding) Tochtergesellschaften (direkte Beteiligungen) A-AG (Subholding) B-AG C-AG Enkelgesellschaften (indirekte Beteiligungen) AA-AG AB-AG (Subholding) AC-AG ABA-AG ABB-AG ABC-AG 12
13 steuerliche Problemstellung Für die Ermittlung der direkten Steuern sind die einzelnen Konzerngesellschaften Steuersubjekte (nicht der Konzern als Ganzes). Dadurch entsteht die Gefahr der Vielfach-Besteuerung. Steuern?! Steuern?! G G Aktionär Steuern G Steuern 13
14 steuerliche Lösung für reine Holding Kapitalgesellschaften, deren statutarischer Zweck zur Hauptsache in der dauernden Verwaltung von Beteiligungen besteht und die in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausüben (d.h. sofern die Beteiligungserträge mind. zwei Drittel der Erträge betragen), entrichten keine Gewinnsteuern (Art. 28 Abs. 2 StHG) G Aktionär Steuern G G Steuern 14
15 Einzelabschlüsse und Konzernabschluss 15
16 Definition Einzelabschluss > Jedes einzelne Konzernunternehmen bleibt rechtlich selbständig und führt eine eigene Buchhaltung, die auf den handels- und steuerrechtlichen Grundlagen des jeweiligen Landes basiert. Dieser Jahresabschluss wird Einzelabschluss genannt (auch HB I). 16
17 Zweck Einzelabschluss > Der Einzelabschluss ist der gesetzliche Abschluss. > Er ist massgebend für die Aktionärsrechte: Die Dividenden werden auf Stufe Einzelgesellschaft bestimmt und ausgeschüttet. > Der Einzelabschluss ist massgebend für den Gläubigerschutz: Konkursansprüche der Eigner/Gläubiger sind auf die Gesellschaft (rechtliche Einheit) fokussiert, nicht auf den Konzern. Wenn eine Tochtergesellschaft Konkurs geht, bestehen keine direkten Ansprüche auf Mutter bzw. Schwestern. (Art. 725 OR) > Es besteht keine gesetzliche Beistandspflicht zwischen den Gesellschaften. D.h. der Verwaltungsrat ist nur der eigenen Gesellschaft verpflichtet, nicht dem ganzen Konzern. > Der Einzelabschluss ist massgebend als Steuerbilanz (Massgeblichkeitsprinzip); die Steuern richten sich nach dem Ergebnis aus dem Einzelabschluss. 17
18 Bestandteile der Einzelabschlüsse OR Swiss GAAP FER IAS/IFRS US GAAP > Erfolgsrechnung > Bilanz > Anhang (OR 662, Abs. 2) > Bilanz > Erfolgsrechnung > Geldflussrechnung > Eigenkapitalnachweis > Anhang (Swiss GAAP FER Rahmenkonzept, Ziff. 7) > Bilanz > Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) > Aufstellung über die Veränderung d. Eigenkapitals > Kapitalflussrechnung > Anhang (IAS 1.8) > wie IAS/IFRS 18
19 Einzelabschlüsse im Konzern div. Fees Cash Pool Holding Kontokorrent Kapitalmarkt Dividenden Beteiligungen Darlehen T Anleihen Eigenkapital Kontokorrent P-Tochter Zinsen V-Tochter Darlehen M Gewinnverschiebung Transferpreise Eigenkapital Eigenkapital 19
20 Erkenntnisse > Der handelsrechtliche Einzelabschluss der Holdingsgesellschaft (Jahresrechnung mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang nach OR) ist die Grundlage für die Gewinnausschüttung an die Aktionäre der Holdinggesellschaft. > Der Einzelabschluss der Holding gibt jedoch kaum Anhaltspunkte über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tochtergesellschaften (bzw. des Konzerns). > Der handelsrechtliche Einzelabschluss der wirtschaftlich abhängigen Konzerngesellschaften ist durch konzerninterne Verflechtungen beeinflusst (verfälscht). > Nur eine konsolidierte Rechnung, welche den Konzern als wirtschaftliche Einheit betrachtet, ist geeignet, einen zuverlässigen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Konzerns zu geben. 20
21 Idee der Konsolidierung Konzernbereich Mutter Tochter 1 Tochter 2 Konzernrechnen C. Meyer,
22 Idee der Konsolidierung Der Konzern wird als wirtschaftliche Einheit betrachtet. Bilanzen und Erfolgsrechnungen der verbundenen Unternehmungen werden in einem einzigen Abschluss zusammengefasst, als handle es sich um eine einzige Unternehmung. > Die Einzelabschlüsse aller Gesellschaften sind zusammen zu fassen, d.h. die Werte der Bilanzen und Erfolgsrechnungen der einzelnen Bilanzen sind zu addieren. > Alle ausschliesslich intern relevanten Beziehungen (z.b. Intercompany-Umsätze, interne Dienstleistungen, interne Dividendenzahlungen, interne Forderungen und Verbindlichkeiten, Kapitalbeteiligungen) sind zu eliminieren. > Die Aktiven und Passiven sind - aus der Sicht des Konzerns - einer kritischen Neubewertung zu unterziehen (intern generierte und gegenüber Dritten nicht realisierte Gewinne werden dabei eliminiert). 22
23 Praxisbeispiel - JR Nestlé 2006 Einzelabschluss Nestlé AG > Die Nestlé AG ist die Holdinggesellschaft, welche verschiedene Töchter, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zusammenfasst. > Die Nestlé AG erstellt ihre Jahresrechnung nach dem Schweizerischen Obligationenrecht ( S. 96) > Der vorliegende Jahresabschluss weist eine Erfolgsrechnung ( S. 94), eine Bilanz ( S. 95) und und den Anhang ( S. 96ff.) aus. > Die Jahresrechnung dient der Gewinnausschüttung ( S. 105) und ist massgebend für die Unternehmensbesteuerung der Nestlé AG. 23
24 Praxisbeispiel - JR Nestlé 2006 Konzernabschluss Nestlé Gruppe > Die Nestlé erstellt ihre Konzernjahresrechnung nach IAS/IFRS ( S. 12) > Der vorliegende Konzernabschluss weist eine konsolidierte Erfolgsrechnung ( S. 3), eine konsolidierte Bilanz ( S. 4f.) und eine konsolidierte Mittelflussrechnung ( S. 6f.) sowie die Aufstellung über die Veränderung des Eigenkapitals auf Stufe Konzern ( S. 8ff.) und den Anhang ( S. 12ff.) aus. > Der Konzernabschluss der Nestlé umfasst mehr als 100 Tochtergesellschaften ( S. 74ff.) 24
25 Ausblick nächste Veranstaltung ( ) Grundfragen der Konzernrechnung > Obligationenrechtliche Vorschriften zur Konzernrechnung de lege lata und de lege ferenda > Wesen und Ziele der Konzernrechnung > Vorschriften für börsenkotierte Unternehmen > Massgebende Regelwerke zur Konzernrechnung in der Schweiz > Grundkonzept der Vollkonsolidierung > Hauptprobleme der Konsolidierung > Organisatorische Voraussetzungen > HB I und HB II 25
Konzernrechnung Modul 1 Einführung
Konzernrechnung Modul 1 Einführung Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern HS 2008 16.9.2008: 08-10 Uhr schellenberg@iuc.unibe.ch 1 Ziele der Veranstaltung > Wesen und Zweck der Konzernrechnung begreifen
MehrKonzernrechnung Modul 3
Konzernrechnung Modul 3 Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern HS 2007 Mittwoch 12-14 Uhr schellenberg@iuc.unibe.ch 1 Agenda > Übungen zu Modul 1 und 2 2 Aufgabe 1 Ausgangslage Die Elektro Holding AG
MehrZweck des Konzernabschlusses
Buchhaltung und Bilanzierung Konzernabschluss Inhalte dieser Einheit Zweck des Konzernabschlusses Begriffsdefinitionen Konsolidierungsformen Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung 1 Zweck des Konzernabschlusses
MehrHerzlich willkommen zum 6. Semester! Finanz-Controlling Konzernrechnung (Konsolidierung) Controlling Budgetierung Finanzplanung Balanced Scorecard
Herzlich willkommen zum 6. Semester! Martin (Wiss) http://homepage.swissonline.ch/wiss Finanz-Controlling Konzernrechnung (Konsolidierung) Controlling Budgetierung Finanzplanung Balanced Scorecard Roadmap
MehrKonzernrechnungslegung
Vorbereitungskurs Bilanzbuchhalterprüfung Schärding 2007-2008 Kap. 11 by Helmut Mann, Selbständiger Buchhalter, 4943 Geinberg Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung 2007/2008 WIFI Schärding Der
MehrTeil I: Jahresabschlussrecht
Teil I: Jahresabschlussrecht Aufgabe 1: Nehmen Sie zu folgenden Aussagen kurz Stichwortartig Stellung (,, kurze Begründung/ Ergänzung der Aussage, Hinweis auf gesetzliche Vorschrift): a) Der Jahresabschluss
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur
3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII
MehrAntrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister
Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der
MehrRechnungslegungshandbuch
Rechnungslegungshandbuch für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach Swiss GAAP FER 21 Version 2015 Mit Unterstützung durch PricewaterhouseCoopers AG Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 1.1 Einleitung...
Mehreine latente Steuerschuld zu bilden ist. d) Wie lauten die Erfolgsrechnungen? erfassenden Veränderungen an latenten Steuerschulden.
21.01 sowohl Sachanlagen in der Konzern- gemäss Konzernbilanz als auch in der Steuerbilanz in jedem Jahr 100 beträgt. Der Steuersatz./. Sachanlagen ist konstant gemäss Steuerbilanz 30% des Gewinns vor
MehrErläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen
Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen Maßgeblich für die Einstufung. als ein kleines oder mittleres ist die Empfehlung
MehrWTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Agenda 1. Einleitung 2. Prüfungsschema 3. Sonderthemen 4. Lösungs- und Gestaltungsansätze 07. Juni 2007 2 Einleitung Was geht nicht mehr? Unschädliche
Mehr126 AktG (Anträge von Aktionären)
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge
MehrGemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung
Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrKyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012
Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen
MehrNTCS BILANZ KONZERNKONSOLIDIERUNG. 10/03/13 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Die Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD!
NTCS BILANZ KONZERNKONSOLIDIERUNG 10/03/13 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Die Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD! INHALT I. DEFINITION KONZERNABSCHLUSS... 3 II. KONZERNMASTER...
MehrInhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.
MehrJAHRESABSCHLUSS. zum 30. September 2013. Infineon Technologies Finance GmbH. Am Campeon 1-12. 85579 Neubiberg
JAHRESABSCHLUSS zum 30. September 2013 Infineon Technologies Finance GmbH Am Campeon 1-12 85579 Neubiberg Bl LANZ zum 30. September 2013 Infineon Technologies Finance GmbH, Neubiberg AKTIVA 30.09.2013
MehrThema heute: Mittelflussrechnung
Thema heute: Mittelflussrechnung Nach dem heutigen Abend verstehst Du die Wichtigkeit der Mittelflussrechnung. erklärst Du mit eigenen Worten den Begriff Fonds. bist Du in der Lage, selbstständig einen
MehrIVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
MehrJahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrTeilgebiet: Bilanzpolitik. a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?
Vorleistungsklausur im Wahlpflichtfach Rechnungswesen im WS 2005/2006 Seite 1/6 Teilgebiet: Bilanzpolitik Aufgabe 1 (20 Punkte) a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?
MehrNEUES RECHNUNGSLEGUNGSRECHT ART. 2 ABS. 4 DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung
R ECH N U NGSWESE N S I LVA N LO S E R S U S A N N E H A A S NEUES RECHNUNGSLEGUNGSRECHT ART. 2 ABS. 4 DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung
MehrStarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und
StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss
MehrKonzernrechnungslegung
Konzernrechnungslegung 1 Notwendigkeit und Funktion des Konzernabschlusses 1.1 Unzulänglichkeit der Einzelabschlüsse zusammengeschlossener Unternehmen 1.2 Funktion des Konzernabschlusses: Information 2
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrJahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014
Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 abcfinance Beteiligungs AG, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A.
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen
Testatsexemplar Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 18. Juli bis zum 30. September 2012 Bestätigungsvermerk
MehrOrdentliche Prüfung nach OR Art. 727
Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727 Publikumsgesellschaften, d.h., wenn Beteiligungspapiere kotiert sind wenn Anleihensobligationen ausstehend sind wenn Gesellschaften mind. 20% der Aktiven oder des Umsatzes
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrIAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG
IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG Zielsetzung Grundlage zur Beurteilung der Fähigkeit liquide Mittel zu erwirtschaften Informationen über Bewegungen der liquiden Mittel durch eine Kapitalflussrechnung 2 Anwendungsbereich
MehrInformationsblatt. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
nformationsblatt Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres
MehrKMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer: 142291
KMU-Definition Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU), Prüf- und Berechnungsschema sowie Berechnungsbogen zur Selbsterklärung des Antragstellers Maßgeblich
MehrCertified Junior Accountant
Erstellen von Abschlüssen nach nationalem Recht Martin Weber Fachgebiet: Bilanz Lehrbrief 1 Bestandteile des Jahresabschlusses Ansatz- und Bewertungsgrundsätze Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter
MehrMeldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren
Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren
MehrABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin
ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH
Mehr1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Integrität und Loyalität
1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE Reglement Integrität und Loyalität Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 Begriffe und Abkürzungen 3 Ingress 4 Art. 1 Zweck, Begriffe und Geltungsbereich 4 Art.
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrLösungen. SGF-4 Geldflussrechnung. Fragen. 1. Gewinn/Verlust + fondsunwirksame Aufwendungen./. fondsunwirksame Erträge. 2. Nein, FER 4 und 12
Fragen 1. Gewinn/Verlust + fondsunwirksame Aufwendungen./. fondsunwirksame Erträge 2. Nein, FER 4 und 12 3. Nein, FER 4, 4 4. Nein, FER 4, 13 5. Nein, FER 4, 6 SGF-4 1 Praktische Beispiele Aufgabe 1 Variante
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
MehrTag der Kommune. Gesamtabschluss. Idstein, den 23.09.2010. Referent: Prof. Dr. Günter Penné
Tag der Kommune Idstein, den 23.09.2010 Referent: Prof. Dr. Günter Penné Tag der Kommune: Umstellungsprozess 2 Tag der Kommune: Der Rhein-Main-Donau Kanal: Aufwendig zu errichten, sehr teuer und hat wenig
MehrFinanzwirtschaft Wertpapiere
Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig
MehrS T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.
S T A T U T E N der Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A. mit Sitz in Opfikon (ZH) I. FIRMA, SITZ, DAUER UND ZWECK DER GESELLSCHAFT Artikel 1 Unter der
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
MehrUSI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH
USI Group Holdings AG Bleicherweg 66 CH-8002 Zürich Schweiz www.usigroupholdings.ch USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH Einladung zur ordentlichen Generalversammlung vom 15. September 2015, um 10.00 Uhr im Hotel
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
Mehr2 - Navigationspfad für rwfhso2q02 vom 29.07.2004. Kapitel 2. rwfhso2q02nav 29.07.2004 Seite 1 / 13
Mittelflussrechung Kapitel 2 rwfhso2q02nav 29.07.2004 Seite 1 / 13 Inhaltsverzeichnis 1.2 Lernziele... 3 2.2 Woher fliesst Geld in die Kasse?... 4 4.1 Mittelzufluss und Mittelabfluss bei Finanzierungen...
MehrJahresabschluss per 31.12.2008. BASF US Verwaltung GmbH. BASF SE ZFR Rechnungslegung BASF
Jahresabschluss per 31.12.2008 BASF US Verwaltung GmbH BASF SE ZFR Rechnungslegung BASF BASF US Verwaltung GmbH, Ludwigshafen am Rhein Bilanz zum 31. Dezember 2008 AKTIVA PASSIVA 31.12.2007 31.12.2007
MehrAußerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016
Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrImmobiliengesellschaft Luxemburg
Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen
MehrAbsorptionsfusion (Art. 3 I lit.a FusG)
Absorptionsfusion (Art. 3 I lit.a FusG) A-AG B-AG A-AG übernimmt das Vermögen der B-AG. B-AG erlischt. Aktionär Y hält Aktien der B-AG. Aktionärin X hält Aktien von A-AG. Aktientausch: Es braucht regelmässig
MehrWeitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden
Mehrals Träger in Frage. Im Gegensatz zu
oder teilweise beschränkt z. B. bei der Kommanditgesellschaft (KG) haften. W eitere Personengesellschaften sind die Stille Gesellschaft und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Typisch: Die voll haftenden
MehrRechnungslegung nach IAS/IFRS für den Mittelstand! Womit müssen Sie rechnen? WP StB Thorsten Schmidt, Diplom-Bw. (FH) Duisburg, 30.
Rechnungslegung nach IAS/IFRS für den Mittelstand! Womit müssen Sie rechnen? WP StB Thorsten Schmidt, Diplom-Bw. (FH) Agenda Teil I: Einführung in die Welt der IAS/IFRS Teil II: Status Quo der Rechnungslegung
MehrUmrechnungsdifferenz 2008-10 - 10. Endbestand 31. Dezember 2008 500 140 850-30 1,460
IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse Lösungen Aufgabe Aufgabe 1: Rechnungslegungsgrundsatz Fremdwährungsumrechnung Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) dargestellt. Sämtliche
MehrUlrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE
Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)
MehrTelefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.
Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile
MehrGRUNDLAGEN DER KONZERNRECHNUNGSLEGUNG
Schwerpunkt Rechnungswesen 8. Semester Teil der Vorlesung Bilanzierung und Bilanzanalyse Gesetzliche Grundlagen: 271 HGB 290-315 HGB Konzernabschluss Befreiungsverordnung 1 Aufbau der Vorlesung: Entsprechend
Mehr1 430.121. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.2002 (Stand 01.01.2003)
40. Gesetz über die Aktiengesellschaft Berner Lehrmittel- und Medienverlag (BLMVG) vom 06.06.00 (Stand 0.0.00) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Grundsätzliches
MehrHandelsgesetzbuch (HGB), 10. Mai 1897
3. Buch "Handelsbücher" 2. Abschnitt "Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte
MehrDr. oec. Hans Peter Bieri
Mitglied der Steuer-, Finanz- und Wirtschaftsberatung Gesellschaftsgründungen und umwandlungen Unternehmensbewertungen Nachfolgeregelungen Revisionen Buchhaltungen, Abschlussberatungen Mattenstrasse 34,
MehrGutachten. Betriebsstätten in Italien
Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte
MehrAktionärsbindungsvertrag
Aktionärsbindungsvertrag Zwischen Einwohnergemeinde Birr, (im folgenden: Gemeinde Birr genannt), Einwohnergemeinde Birrhard, (im folgenden: Gemeinde Birrhard genannt), Einwohnergemeinde Brugg, handelnd
MehrEquity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-
MehrGeschäftsbericht 2007
Geschäftsbericht 2007 2 3 Kennzahlen Cicor Technologies 6 Bericht des Präsidenten und CEO 7 8 9 10 PCB Division 11 12 13 ME Division 14 15 16 17 EMS Division 18 19 20 21 Profitables Wachstum Corporate
MehrErgebnisabführungsvertrag
Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur
MehrSTATUTEN. Gewerbeverein Stäfa
STATUTEN 1. Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen besteht in Stäfa ein am 9. November 1862 gegründeter, 1869 aufgelöster und am 10. März 1877 erneut gebildeter, unabhängiger Verein im Sinne von Art. 66
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrVergleich UGB IAS US-GAAP
Buchhaltung und Bilanzierung Internationale Rechnungslegung Inhalte dieser Einheit Int. RL Einführung US-GAAP IAS Vergleich UGB IAS US-GAAP 1 Internationale Rechnungslegung treibende Kraft für Internationale
MehrMerkblatt. 1. Definition der KMU
Merkblatt KMU-Definition (Stand: 01.01.2015) Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU), Prüf- und Berechnungsschema sowie Berechnungsbogen zur Selbsterklärung
MehrAn die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500
Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrInhalt. IAS 21: Auswirkungen von Wechselkursänderungen
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Bedeutung der funktionalen Währung für den Konzernabschluss... 5 II. Bedeutung
MehrKMU-Definition. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
KMU-Definition Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrTeilliquidationsreglement
Teilliquidationsreglement 1. Januar 2014 Inhalt 1. Voraussetzungen....3 2. Grundsatz...4 3. Kollektiver und individueller Austritt...4 4. Stichtag...4 5. Freie Mittel, Rückstellung und Wertschwankungsreserven...5
MehrTotal Umlaufvermögen 17 340 227.82 67.6 18 733 106.63 51.1
01 S Bilanz BILANZ Aktiven % % Flüssige Mittel 1 402 440.96 6 298 918.49 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Gegenüber Dritten 3 040 942.75 2 629 181.00 Gegenüber Aktionären 11 599 495.40 8 515
MehrOrganhaftpflichtversicherung
Organhaftpflichtversicherung Fragebogen Dieser Fragebogen soll es uns ermöglichen, Ihnen eine nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausgerichtete Versicherungslösung anzubieten. Deshalb bitten wir Sie,
MehrRechte der Aktionäre
Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen
MehrZukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu
1 Zukunft des Schweizer Chalets von Morro do Chapéu Die Firma Saanenland, gegründet und geleitet von Herrn Stéphane Aebischer und seiner Frau, plant, in der Gemeinde Morro do Chapéu, Bahia, Brasilien auf
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
MehrJ A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 der bitiba GmbH München ********************* bitiba GmbH Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
MehrDie steuerliche Behandlung von Fremdwährungsdifferenzen bei der konzerninternen Finanzierung
Masterarbeit Universität Zürich Institut für Banking und Finance Prof. Alexander F. Wagner, PhD Die steuerliche Behandlung von Fremdwährungsdifferenzen bei der konzerninternen Finanzierung Stefan Rüst
MehrAustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB
AustriaTech Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d Offenlegung gemäß 277 ff UGB 1) 2) Offenzulegender Anhang Firmenbuchnummer Firmenbuchgericht Beginn und Ende
MehrAbgleich der Soll- bzw. Buchbestände der Finanzbuchhaltung mit den Ist- Beständen der körperlichen und buchmäßigen Inventur
1 II. Jahresabschluss Einzelunternehmer Nichtkaufleute und Freiberufler nur GuV = Einnahmen- Ausgaben- Überschussrechnung Einzelunternehmer und Personengesellschaften Bilanz und GuV Kapitalgesellschaften
MehrMerkblatt Holdinggesellschaften
Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt Steuerverwaltung Steuern von juristischen Personen Merkblatt Holdinggesellschaften vom 3. Januar 2011 (ersetzt Fassung vom 20. Januar 2009) gilt für Kanton gültig
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrV ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner
MehrBilanz zum 30. September 2013
VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt Bilanz zum 30. September 2013 Aktiva Passiva 30.09.2013 30.09.2012 30.09.2013 30.09.2012 A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital
MehrGLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch
GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck
MehrStellungnahme zum Entwurf eines Rechnungslegungsänderungsgesetzes. Sehr geehrte Damen und Herren!
12/SN-173/ME XXII. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ Museumstrasse 7 1070 Wien GZ. 10.030V/42-I.3/2004 Referent: Univ. Prof. Dr. Leopold Mayer
MehrI. Einführung 1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
LESEPROBE I. Einführung 32 1. Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit Latente Steuern waren im handelsrechtlichen Einzelabschluss bislang lediglich von eher untergeordneter Bedeutung. Mit dem Grundsatz
MehrBeilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften
Seite 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesesetzliche Grundlage OR 552 ff. OR 594 ff. OR 620 ff. OR 772 ff. Zweck Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
Mehr