Kinderverfassung Abschnitt1: Verfassungsorgane Das Kinderparlament Die Abgeordneten
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- Nelly Färber
- vor 6 Jahren
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1 Kinderverfassung Im September 2011 trat in der Kita Melanchthon das pädagogische Team als verfassungsgebende Versammlung zusammen. Die Pädagoginnen verständigten sich auf die künftig in der Einrichtung geltenden Partizipationsrechte der Kinder. Die Beteiligung der Kinder an allen sie betreffenden Entscheidungen wird damit als Grundrecht anerkannt. Die pädagogische Arbeit soll nach diesem Grundrecht ausgerichtet werden. Gleichzeitig ist die Beteiligung der Kinder eine notwendige Voraussetzung für gelingende (Selbst-) Bildungsprozesse und die Entwicklung des demokratischen Denkens und Handelns. Abschnitt1: Verfassungsorgane Verfassungsorgane der Kita Melanchthon sind die Abgeordnetenbesprechungen, sowie die Sitzungen des Kinderparlaments, diese finden regelmäßig statt und deren Inhalte werden anhand von Protokollen der Kinder festgehalten. Das Kinderparlament Das Kinderparlament tagt bei Bedarf. Die Termine werden den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben (vierteljährig). Die Teilnahme am Kinderparlament wird vertraglich mit allen Kindern und Eltern festgehalten. Die Anwesenheit ist für alle Kinder verpflichtend. Das Kinderparlament entscheidet, über alle Angelegenheiten, die die Kita betreffen. Bei der Entscheidungsfindung entscheidet die einfache Mehrheit aller Anwesenden, eine Entscheidung kann nie gegen die Stimmen aller Erwachsenen oder gegen die Stimmen aller Kinder getroffen werden. Die Sitzungen und alle getroffenen Entscheidungen werden von den Abgeordneten protokolliert und im Morgenkreis vorgestellt. Die Abgeordneten Abgeordnete können nur kandidieren, wenn sie fünf Jahre alt sind. Die Abgeordneten tagen einmal in der Woche. Die Wahlperiode beginnt im Oktober des jeweiligen Jahres und endet im Herbst des darauffolgenden Jahres oder durch Austritt des Kindes. Jedes Kind hat zwei Stimmen, um den Abgeordneten zu wählen. Die Wahl ist geheim. Der Abgeordnetenrat setzt sich aus den Delegierten sowie den Erzieherinnen und der Kitaleitung zusammen. Die Kitaleitung hat die Aufgabe, auf die Einhaltung gesetzlicher und finanzieller Rahmenbedingungen zu achten. Der Kindertagesstättenrat entscheidet über verschiedene Angelegenheiten, die
2 die ganze Einrichtung betreffen. Bei der Entscheidungsfindung entscheidet die einfache Mehrheit aller Anwesenden. Abschnitt 2: Sicherheitsstandards Die Pädagoginnen befolgen die allgemeine Aufsichtspflicht und Gesetzgebung. Die Kinder haben hierbei kein Mitspracherecht. Die Pädagoginnen bemühen sich, die Sicherheit von Leib und Seele sicherzustellen. Wichtige Regeln: Die rote Hand bedeutet: - Raum ist geschlossen oder Zutritt verboten - Angebot bitte nicht stören - Bauwerke stehen lassen - Ich muss erst um Erlaubnis fragen Unsere Kinderrechte sind: 1 Ich habe ein Recht auf eine motivierende Erzieherinnen Ich habe das Recht, dass sich meine Erzieherinnen regelmäßig fortbilden, Interessen für meine Sichtweisen haben, mich liebevoll umsorgen und mich im Alltag fördern, unterstützen und begleiten (Zeit fürs Kind) 2 Ich entscheide an welchen Angeboten ich teilnehmen möchte. Die Anmeldung für ein Angebot ist nicht verbindlich. Täglich findet um 9:45 Uhr ein verbindlicher Morgenkreis für alle Kinder statt, in denen die Kinder ihre Wünsche äußern können und den Tag gemeinsam mit den Erziehern planen. Außerdem wird das jeweilige Kneipp Angebot der Woche vorgestellt. Ich darf an allen Kneipp Anwendungen teilnehmen. Für den Saunabesuch benötige ich eine ärztliche Einverständniserklärung. Angebote im Elementarbereich stehen den Krippenkindern nur bedingt zur Verfügung. Dieses ist abhängig vom Angebot und Personal. Bei besonderen Angeboten, wie z.b. Schwimmen benötigen die Krippenkinder eine besondere Vorbereitung und Planung. 3 Ich habe ein Recht, auf ein ungestörtes Spiel. Meine Erzieherin lässt mich in Ruhe spielen und steht mir unterstützend und/ oder ideengebend zur Seite. Meine Eltern stören mich und meine Freunde nicht im Angebot oder im Spiel. Sie geben den Erzieherinnen den Raum, sich mit mir und meinen Freunden ungestört zu beschäftigen. Sollten sie dennoch Fragen haben, wenden sie sich an eine Erzieherin und Fragen, wann es ihnen möglich ist, ihr Anliegen zu bearbeiten. 4 Ich darf mich sportlich betätigen. Ich kann mich sportlich in der Kita betätigen. In der Woche kann ich mich den sportlichen Angeboten z.b. Yoga, Turnen, Joggen und Schwimmen etc. anschließen. Alle Kinder sollten Sport/Schwimmkleidung in ihrem Schrank haben, um gegebenenfalls einspringen zu können.
3 5 Ich gestalte die Woche gemeinsam mit meinen Erzieherinnen. Einmal im Monat findet nach dem Morgenkreis das Wunschlokal statt. Hier kann ich meine Wünsche für die Wochenplanung vorbringen. Die Abgeordneten fertigen ein Protokoll an und vertreten meine Anliegen, in der nächsten Kinderkonferenz. Nach der Tagung werden die Angebote sichtbar am Wochenplan angebracht. Passive Teilnahme der Krippenkinder. Die Wünsche der Krippenkinder, werden durch die Erzieherinnen vertreten. 6 Ich kann bei Wind und Wetter draußen spielen. Meine Eltern verpflichten sich, dass ich witterungsentsprechende Kleidung, sowie Wechselwäsche immer vorrätig habe. Nach Ermessen der Erzieherinnen darf ich alleine im Garten spielen (min. 3 Kinder). Krippenkinder gehen unter Aufsicht, bei Wind und Wetter, nach draußen. 7 Ich kann selbst entscheiden, was ich drinnen und draußen tragen möchte. Es gibt keine Hausschuhpflicht. Ausnahme: Küche. Barfuss dürfen keine Fahrzeuge in Garten gefahren werden. Im Ermessen der Erzieherinnen entscheiden diese, was ein Kind aus Gesundheitsgründen mindestens tragen sollte. Krippenkinder werden von den Erzieherinnen in ihrer Kompetenzentwicklung begleitet und unterstützt, um später selbst entscheiden zu können, was sie Drinnen und Draußen tragen möchten. 8 Ich darf unbeobachtet spielen. Nach Absprache mit den Erzieherinnen darf ich alleine im Puppen-/Turnraum spielen. Im Anschluss daran, muss ich das Zimmer wieder aufräumen. Die Aufsichtspflicht wird gewährleistet, d.h manchmal keine freie Ortswahl möglich. 9 Ich darf alleine entscheiden wo ich spielen möchte Nach Absprache kann ich in der Krippe spielen. Nach Absprache darf ich im Elementarbereich spielen. 10 Freunde zu haben Ich selbst entscheide mit wem ich befreundet sein möchte. 11 Ich habe ein Recht auf Hilfe Wenn ich Hilfe benötige, dann kann ich mich an andere Kinder wenden oder an die Mitarbeiter der Kita. Sie werden mir unterstützend zur Seite stehen. 12 Ich kann meine Ängste überwinden Ich kann entscheiden, ob ich mich meinen Ängsten stellen möchte. Wenn ich Hilfe dabei benötige kann ich von 11 Gebrauch machen.
4 13 Ich darf alleine etwas ausprobieren. Mir wird die Zeit eingeräumt alleine Dinge auszuprobieren. 14 Ich darf selbst entscheiden, ob ich mich verkleiden oder geschminkt werden möchte.(z.b. Fasching) 15 Ich habe ein Recht auf Rückzug 16 Ich darf meine Meinung offen sagen Im Alltag habe ich jederzeit die Möglichkeit meine Meinung zu äußern. 17 Ich darf NEIN sagen Ein Nein wird akzeptiert!!! Ich oder andere dürfen dabei nicht in Gefahr gebracht werden! Ein Nein eines Kindes ist von der Situation, dem Personal oder auch den eigenen Bedürfnissen abhängig. Erzieher geben je nach Alter mehr oder weniger Entscheidungsunterstützung zum Wohl des Kindes. 18 Ich habe das Recht, Abgeordnete zu wählen. Im Oktober des neuen Kitajahres werden 4-6 Abgeordnete gewählt. Diese vertreten meine Anliegen auf dem Abgeordnetengremium, welches einmal die Woche tagt. Teilnahme an der Wahlvorbereitung der Krippenkinder ist erwünscht und wird begleitet. Krippenkinder haben aufgrund ihres Alters und ihrer Entwicklung kein aktives Stimmrecht. 19 Mahlzeiten werden nur im Restaurant eingenommen Da ich jederzeit an der Getränke -Bar etwas trinken kann, benötige ich keine Trinkflasche in der Kita. Bringe ich etwas Süßes mit, so muss es für alle Kinder reichen. Die Süßigkeiten werden in der Kita ausgegeben. Krippenkinder dürfen je nach Entwicklungsstand eine Trinkflasche haben. 20 Ich habe die Wahl, was ich essen möchte. Ich habe die Möglichkeit auch ein Alternativessen (Kartoffeln) in Anspruch zu nehmen. Ich kann mitbestimmen, was es zum Frühstück geben sollte. Ich kann den Nachtisch auch ohne Hauptgericht essen. 21 Ich bestimme was gekocht werden soll. Zweimal im Monat tagen die Gourmet Küchenhelfer mit unserem Koch und planen gemeinsam die Gerichte für den Speiseplan. Wünsche und Vorlieben der Krippenkinder werden durch die Erzieherinnen vertreten. 22 Ich muss nicht probieren. Es gibt zu keiner Zeit einen PROBIERHAPPEN
5 23 Ich kann entscheiden, ob ich nach dem Mittagessen an einer Ruhephase (Traumreise) teilnehmen möchte. Ich schlafe draußen im Garten. (Freiluftschlafen) Je nach Jahreszeit in einem wetterfesten Schlafsack oder ohne. (bis -5 C) Krippenkinder bekommen ihren Schlafbedürfnissen entsprechend eine Ruhepause z.b. Kinderwagen, Manduca usw., im Tagesablauf eingeräumt. Während der Übergangszeit in den Elementarbereich können sie anfänglich noch nicht selbst entscheiden, ob sie schlafen möchten oder nicht. Übergangskinder bekommen eine Entenmama zur Verfügung gestellt, diese kümmert sich darum, dass es ihren Küken im Elementarbereich gut geht und zeigt ihnen das Regelwerk und die Strukturen auf. Wenn die Entenmama der Meinung ist, dass das Küken dem Nest entfliegen kann, dann spricht sie mit den jeweiligen Eltern und erklärt Ihnen, dass nun alle geltenden Paragraphen von ihrem Kind in Anspruch genommen werden können. 24 Ich darf mich kreativ ausleben Ich habe jederzeit freien Zugang zu den Materialien. Meine Erzieherinnen sind verantwortlich dazu für altersentsprechende Materialien zu sorgen. 25 Es gibt feste Bringezeiten Ich und meine Eltern sind bis spätestens 9.00Uhr in der Kita. Meine Eltern beachteten bitte die Aushänge, damit ich pünktlich zu Ausflügen erscheine. Jeden Montag wird unsere Website neu gestaltet, wo wichtige Infos bezüglich der Kita zu finden sind. Bei Nichterscheinen, müssen mich meine Eltern bis 9.00 Uhr in der Kita telefonisch entschuldigt haben. Wenn ich abgeholt werde, obliegt die Aufsichtspflicht bei meinen Eltern. Wenn ein Kind abgeholt wurde, ist die Kita nach zehn Minuten zu verlassen. 26 Ich habe das Recht behutsam eingewöhnt zu werden. Ich erwarte, dass sich meine Eltern Zeit nehmen, um mich behutsam einzugewöhnen (nach unserem Eingewöhnungskonzept) 27 Ich entscheide wann ich sauber werden möchte. Ich gebe das Startsignal, wann es mit der Sauberkeitserziehung los gehen soll. Meine Eltern sorgen dann für ausreichend Wechselwäsche. 28 Ich stimme zu, wenn ich beobachtet werde. Meine Erzieherinnen fragen mich um Erlaubnis, wenn Sie mich gezielt in einer Einzelsituation beobachten möchten. Ich kann eine Beobachtung auch nach Absprache der Erzieherin einfordern. Krippenkinder bleiben bei dieser Selbstbestimmung meistens außen vor, da Beobachtungen oft aus gezielten Angeboten hervorgehen.
6 29 Ich habe ein Recht mich auszukurieren. Auch bei Vorlage einer Gesundschreibung behalte ich mir vor, wenn es mir doch noch schlecht geht, von meinen Eltern abgeholt zu werden. Für den Besuch beim Arzt geben wir einen Krankenbogen mit, welcher vom Arzt ausgefüllt und wieder bei einer Erzieherin oder der Leitung abzugeben ist. >Wir halten uns an die Richtlinien des Infektionsschutzgesetztes 30 Mitteilungen für Eltern Ich habe die Möglichkeit, Mitteilungen für Eltern mitzugestalten. 31 Ich habe die Möglichkeit, mich bei der Vorbereitung zu Feiern und Festen zu beteiligen. 32 Ich kann jederzeit meinen Nuckel, mein Schnuffeltuch oder mein Kuscheltier bei mir haben. Ich und meine Eltern sind verpflichtet ggf. selbst danach zu suchen. 33 Spielzeugtag Am Freitag ist Spielzeugtag. Ich darf ein Spielzeug, Kuscheltier oder auch ein Fahrzeug mit in die Kita bringen. Das Spielzeug muss aus Brandschutzgründen in meinen Schrank passen. Beim Inliner fahren im Garten besteht eine Helmpflicht! 34 Ich kann mir aussuchen, von welcher Erzieherin ich gewickelt werden möchte.
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