1. Bürgermeister Manfred Porsch

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1 1 Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Speichersdorf - öffentlicher Teil - Tag und Ort Vorsitzender Schriftführer/in am im Sitzungssaal des Rathauses 1. Bürgermeister Manfred Porsch Maria Kaußler Eröffnung der Sitzung Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden, und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht worden sind. Anwesend Von den 21 Mitgliedern (einschl. Vorsitzender) des Gemeinderates der Gemeinde Speichersdorf sind zu Beginn der Sitzung 18 anwesend: 1. Bürgermeister Herr Manfred Porsch 2. Bürgermeister Herr Rudolf Heier 3. Bürgermeister Herr Hans Schmid Mitglieder Gemeinderat Herr Günther Bauer Herr Edmund Bruckner Herr Manfred Dorsch Frau Claudia Fischer Teilnahme ab TOP 2 Herr Rudolf Kirchberger Frau Sybille Neuner Herr Christian Porsch Herr Fritz Schindler Frau Lydia Schlöger Herr Markus Seitz Herr Roland Steininger Frau Manuela Uhr Herr Norbert Veigl Teilnahme im Verlauf von TOP 2 Herr Günther Vogel Frau Simone Walter Herr Gerd Zetlmeisl Herr Martin Zimmermann Ortssprecher/in Herr Johann Landgraf Frau Edeltraut Poisel Verwaltung Frau Michaela Hösl Herr Thorsten Leusenrink Schriftführerin Frau Maria Kaußler Es fehlen entschuldigt: Mitglieder Gemeinderat Herr Dr. Wolfgang Hübner

2 2 Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO beschlussfähig ist. 1. Bürgermeister Porsch begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Speichersdorf, die Zuhörer/innen sowie die Vertreter der Presse und eröffnet die Sitzung. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom Haushaltsplan der Gemeinde Speichersdorf für das Jahr Genehmigung des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen 2.2. Erlass einer Haushaltssatzung 2.3. Genehmigung des Stellenplanes 2.4. Genehmigung des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes Behandlung von Bauanträgen 3.1. Errichtung eines Containerlagers auf Flnr. 581/9, Gemarkung Speichersdorf; Bauherr: Heidemarie Deubzer, Industriestraße 1, Speichersdorf 3.2. Neubau Tankstelle mit Waschhalle, Nähe Laibacher Weg, Fl.-Nr. 227, Gemarkung Kirchenlaibach, Bauherr: ENI Deutschland GmbH, Sonnenstraße 23, München; B-Plan Nr. 38 "Gewerbegebiet Weidener Straße" 3.3. Teilabbruch der landwirtschaftlichen Stallung mit Scheune; Nutzungsänderung: Errichtung von Garagen und Lagerräumen auf der gleichen Fläche (Flnr. 3423, Gemarkung Prebitz); Bauherr: Irene Dötsch, Frankenberg 5, Speichersdorf 3.4. Errichtung einer Werbeanlage auf der Flnr. 227, Gemarkung Kirchenlaibach, Nähe Laibacher Weg; Bauherr: ENI Deutschland GmbH, Sonnenstr. 23, München 3.5. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Speichersdorf auf dem Grundstück Flnr. 91/3, Gemarkung Speichersdorf; Bauherr: Gemeinde Speichersdorf, Rathausplatz 1, Speichersdorf 4. Antrag von Herrn Thomas Fürst, Zeulenreuth 16, auf Verlängerung des Fischereipachtvertrages für den Kesselweiher Nr Bekanntgaben 5.1. Anbau einer Kinderkrippe am Kindergarten "St. Franziskus" 6. Sonstiges 6.1. Zeitungsbericht zu CSU-Bürgerstammtisch zum Thema Bahnhofsgebäude

3 Öffentlicher Teil 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom wird genehmigt. Abstimmung: 18 : 0 2 Haushaltsplan der Gemeinde Speichersdorf für das Jahr Genehmigung des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen Den Gemeinderatsmitgliedern wurde die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan mit seinen Anlagen sowie der Vorbericht mit der Einladung zugestellt. Herr 1. Bgm. Porsch gibt folgenden Sachverhalt: Die Gemeindeordnung der Freistaates Bayern schreibt vor, dass die Gemeinden für jedes Rechnungsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen haben (siehe Art. 61 und folgende der Gemeindeordnung). Der diesjährige neu gestaltete Haushaltsplan wurde von Kämmerin Frau Michaela Hösl in Abstimmung mit den Sachgebieten und seiner Person erstellt. Der Haushaltsplan bildet die Grundlage für die gesamte Wirtschaftsführung der Gemeinde Speichersdorf in diesem Jahr. Der Finanzausschuss hat in zwei Sitzungen den Haushaltsplanentwurf beraten und nach Abschluss der Beratung dem Gemeinderat in der vorliegenden Form zur Beschlussfassung empfohlen. Der Haushaltsplan 2013 beinhaltet wiederum dringend notwendige Investitionen im Vermögenshaushalt. Im Verlauf der Haushaltsplanerläuterung in den Finanzausschusssitzungen wurden diese Investitionen im Einzelnen erläutert. Alle im Haushaltsplan eingeplanten Ausgaben sind zur Verbesserung der Infrastruktur und der Lebensqualität der Gemeinde Speichersdorf dringend notwendig. Verwaltungshaushalt Der Haushalt für das Jahr 2013 ist ausgeglichen und schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit einem Betrag von ,-- ab. Dies entspricht einer Erhöhung gegenüber dem Jahr 2012 um ,-- oder 7,2 %. Die Erhöhung des Verwaltungshaushaltes ist insbesondere zurückzuführen aufgrund von Mehreinnahmen beim Einkommenssteueranteil und bei

4 4 der staatlichen Schlüsselzuweisung sowie Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer. Im Einzelnen sind folgende Änderungen der Einnahmen bzw. der Ausgaben im Vergleich zum Jahr 2012 zu erwarten: Änderungen Ansatz 2013 Staatliche Schlüsselzuweisung Einkommensteuerbeteiligung Gewerbesteuer Kreisumlagezahlung an den Landkreis BT Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt in Höhe von ,-- liegt erheblich über der Mindestzuführung in Höhe von ,-- (Tilgung der Kredite). Sie dient in besonderer Weise der Finanzierung der baulichen Investitionen im Vermögenshaushalt. Die Haushaltsansätze für die jährlichen Zuschüsse für die ehrenamtliche, unentgeltliche und erfolgreiche Jugendarbeit in den Vereinen und Institutionen sowie für die staatlich anerkannte Musikschule wurden nicht gekürzt. Weitere Details der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt, über Schuldenentwicklung usw. können der beiliegenden Haushaltszusammenstellung entnommen werden. Vermögenshaushalt Der Vermögenshaushalt ist ausgeglichen und schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit einem Betrag in Höhe von ,--. Dies entspricht einer Minderung gegenüber dem Haushaltsansatz von 2012 um ,-- (entspricht ca. 16,25 %). Aufgrund der wiederum hohen Investitionen in bauliche Infrastrukturmaßnahmen sowohl im Bauhauptgewebe als auch im Baunebengewerbe leistet die Gemeinde einen wesentlichen Beitrag zur Ankurbelung der Wirtschaft und der Konjunktur in der Gemeinde Speichersdorf und in der gesamten Region. Aufgrund niedriger Darlehenszinsen, günstiger Baumarktpreise sowie zufriedenstellender Bezuschussungen ist die Ausführung der geplanten Investitionen wirtschaftlich vertretbar. Die mit Abstand höchsten Ausgaben im Investitionshaushalt wurden für den Bau der Kanalisation in Nairitz/Kodlitz eingeplant. Gleichermaßen wurden erhebliche Haushaltsmittel - für die Erweiterung des Kindergartens St. Franziskus in der Neustädter Straße und für den Neubau des Kindergartens Santa Maria in Kirchenlaibach, - für umfangreiche Feldwegesanierungsarbeiten im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Speichersdorf III, - für Wasserleitungserneuerungen in Nairitz und Kodlitz - für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Speichersdorf um Stellplätze - usw. im Haushaltsplan eingeplant.

5 5 Für den Grunderwerb, das heißt für den Ankauf von Grundstücken im geplanten Neubaugebiet Kirchenlaibach Nord-West wurden erhebliche Haushaltsmittel im Haushaltsplan veranschlagt. Für die Planung der Kläranlagenerweiterung wurden ,--, für die Planung der Abwasserbeseitigung für Frankenberg und Brüderes ,--, und für die Resterschließung der Martin-Luther-Straße insgesamt ,-- (Haushaltsreste) veranschlagt. Weitere Informationen über die geplanten Investitionen im Vermögenshaushalt können dem Vorbericht zum Haushaltsentwurf 2013 entnommen werden. Gesamthaushalt: Der Gesamthaushalt verringert sich um ,-- (entspricht ca. 0,8 %) gegenüber dem Haushaltsjahr 2012 Zusammenfassung: Unter Berücksichtigung der im Jahr 2013 eingeplanten Schuldentilgungen in Höhe von insgesamt ,00 und einer Darlehensaufnahme in Höhe von ,-- (Darlehensrest aus 2012) zuzüglich eines Darlehens für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von ,--, wird der Schuldenstand zum Jahresende voraussichtlich ,45 betragen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von etwa entspricht. Dieser o.g. Schuldenstand ist um ,-- niedriger als der Schuldenstand, welcher im Haushaltsplan für das letzte Jahr zum Jahresende 2012 eingeplant worden ist. In diesem Zusammenhang muss auch erwähnt werden, dass die Gemeinde Speichersdorf über keine Nebenhaushalte verfügt und alle Ausgaben und Einnahmen in diesem Haushaltsplan eingeplant sind. Abschließend gilt der Dank Frau Hösl für die Ausarbeitung des Haushaltsplanes sowie dem Finanzausschuss für die aktive Mitarbeit bei der Aufstellung des Haushaltsplanes. Nach gemeinsamer Erörterung und Besprechung des vorliegenden Vorberichtes tragen die Sprecher der Fraktionen ihre Stellungnahmen zum Haushaltsplan vor. Alle Sprecher der Fraktionen danken insbesondere der Kämmerin Frau Hösl sowie der Verwaltung für die Ausarbeitung des Haushaltsplanes GR Seitz (CSU-Fraktion) zeigt sich erfreut über die Zuführung zum Vermögenshaushalt sowie die gestiegenen Steuereinnahmen und die Erhöhung der Schlüsselzuweisung. Es sollte versucht werden, die Darlehensaufnahme und nötigen Investitionen so gering wie möglich zu halten. Zu hoffen sei, dass die erforderlichen Investitionen in die Kanalisation bald abgeschlossen sind und die Verschuldung in den nächsten Jahren verringert werden könne. Erfreulich sei auch, dass auf ihre Anregung die Gelder für den Ausbau von Breitband eingestellt wurden. Die CSU-Fraktion stimmt dem Haushalt in der vorliegenden Form zu. GR Kirchberger als Sprecher der UBV-Fraktion verweist insbesondere auf

6 6 den großen Ausgabenblock für die Kleinsten in der Gemeinde, die Kinder im Krippen- und Kindergartenalter. Dies sei auch gut so, da dies Investitionen in die Zukunft seien und damit der demografischen Entwicklung Rechnung getragen werde. Für den Rückgang der Einwohnerzahlen seien neben der größer werdenden Differenz zwischen Sterbefälle und Geburten auch Wegzüge durch Studium und damit verbunden fehlende Arbeitsplätze maßgeblich. Deshalb müsse die Gemeinde sich für potenzielle Neubürger und junge Familien durch entsprechende Angebote für Kinder und günstiges Bauland attraktiv machen. Neue Projekte, wie ein neues Feuerwehrhaus oder Kauf/Sanierung des Bahnhofsgebäudes könne sich die Gemeinde derzeit nicht leisten. Die UBV-Fraktion stimmt dem vorgelegten Haushaltsplan zu. 3. Bgm. Hans Schmid (FWG) spricht sich ebenfalls erfreut über die hohe Zuführung zum Vermögenshaushalt aus. Positiv sei auch zu werten, dass alle Investitionen über den gemeindlichen Haushalt getätigt werden können und kein Nebenhaushalt nötig sei. Die Gemeinde liege noch unter der Pro- Kopf-Verschuldung des Landkreisdurchschnitts. Die Kreditaufnahme sie im Zusammenhang mit den Investitionen in die Kindergärten und als positive Perspektive für den Erhalt des Schulstandortes zu sehen. Die FWG- Fraktion stimmt dem vorliegenden Haushaltsplan ebenfalls zu. 2. Bgm. Heier (SPD) schließt sich den Vorrednern bezüglich der hervorragenden Arbeit mit verlässlichen Zahlen an, so dass auch kein Nachtragshaushalt für Nachbesserungen notwendig war. Auch er betont die Wichtigkeit der Attraktivität des Wohnstandorts mit Kindergarten- /Krippenplätzen, Schule und Ausbau von Wohnbauflächen, teile jedoch die positive Einschätzung der CSU hinsichtlich des Schuldenabbaus nicht, da in Zukunft größere Ausgaben zukommen würden, wie z.b. baldmöglichste Sanierung der Festhalle, Kläranlage, Fortführung der Abwasseranlagen etc. Er bedauert, dass den Kommunen immer mehr Kosten durch den Staat aufgebürdet werden und damit Spielraum für andere Aufgaben genommen wird. Die SPD-Fraktion stimmt dem Haushaltsplan in der vorliegenden Form zu. 1. Bgm. Porsch sagt, dass der auch seiner Meinung nach nötige Umbau der Festhalle für 2015/16 eingeplant sei. Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Jahr 2013 in der vorliegenden Form zu. 2.2 Erlass einer Haushaltssatzung Erlass einer Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Gemeinde Speichersdorf (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2013

7 7 Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Speichersdorf folgende Haushaltssatzung 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf ,00 festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v. H. b) für Grundstücke (B) 330 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft. Speichersdorf, Gemeinde Speichersdorf Siegel P o r s c h 1. Bürgermeister

8 2.3 Genehmigung des Stellenplanes 8 Der Gemeinderat stimmt dem nachfolgenden Stellenplan für das Jahr 2013 zu: Beamte: 1 kommunaler Wahlbeamter (A16) Tarifliche Beschäftigte: Entgeltgruppe 11 Entgeltgruppe 10 Entgeltgruppe 9 Entgeltgruppe 8 Entgeltgruppe 8 Entgeltgruppe 6 Entgeltgruppe 6 Entgeltgruppe 6 Entgeltgruppe 6 Entgeltgruppe 5 Entgeltgruppe 5 Entgeltgruppe 5 Entgeltgruppe 3 Entgeltgruppe 2 Entgeltgruppe 2 Entgeltgruppe 1 Entgeltgruppe 1 2 Vollzeit 2 Vollzeit 2 Vollzeit 1 Vollzeit 0,79 (Teilzeit 30,50 Stunden) 5 Vollzeit 0,77 (Teilzeit 30,00 Stunden) 0,64 (Teilzeit 25,00 Stunden) 0,90 (Teilzeit 35,00 Stunden) 6 Vollzeit 0,63 (Teilzeit 24,57 Stunden) 0,51 (Teilzeit 20 Stunden) 5 Vollzeit 2,05 (4 Teilzeit 20,00 Stunden) 0,31 (Teilzeit 12,00 Stunden) 0,97 (2 Teilzeit 19 Stunden) 0,51 (Teilzeit 20 Stunden) 2.4 Genehmigung des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes Bgm. Porsch erläutert den vorliegenden Bericht zum Investitionsprogramm Im Investitionsprogramm der Jahre sind für Investitionsmaßnahmen Haushaltsmittel in nachstehender Höhe vorgesehen; Zuwendungs- und Beitragseinnahmen sind nicht mit berücksichtigt; es handelt sich lediglich um vorgesehene Ausgaben. Haushaltsjahr 2013: ,00 (Planjahr) Haushaltsjahr 2014: ,00 Haushaltsjahr 2015: ,00 Haushaltsjahr 2016: ,00 Schwerpunkt der Investitionsmaßnahmen der Haushaltsjahre 2013 bis 2016 ist der Bau der Abwasseranlage Speichersdorf mit BA 19 (Nairitz und Kodlitz), BA 20 (Ortsteil Frankenberg), BA 21 (Ortsteil Brüderes) und die Erweiterung der Kläranlage. Weitere Schwerpunkte werden der Anbau des Kindergartens St. Franziskus, der Brückenbau der Bahnbrücke an der GV-Straße Speichersdorf Roslas und die Erschließung des Bau-

9 9 gebietes Kirchenlaibach Nord-West sein. Die Investitionsmaßnahmen werden aus Zuweisungen, Beiträgen sowie durch Aufnahme neuer Darlehen gedeckt. Der Gemeinderat stimmt dem Investitionsprogramm zu. 3 Behandlung von Bauanträgen 3.1 Errichtung eines Containerlagers auf Flnr. 581/9, Gemarkung Speichersdorf; Bauherr: Heidemarie Deubzer, Industriestraße 1, Speichersdorf Die Gemeinderatsmitglieder nehmen Einsicht in die aufgelegten Planunterlagen. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag in der vorliegenden Form einstimmig zu. 3.2 Neubau Tankstelle mit Waschhalle, Nähe Laibacher Weg, Fl.-Nr. 227, Gemarkung Kirchenlaibach, Bauherr: ENI Deutschland GmbH, Sonnenstraße 23, München; B-Plan Nr. 38 "Gewerbegebiet Weidener Straße" Die Fa. ENI Deutschland GmbH aus München stellt den Bauantrag für eine Agip Tankstelle mit Shop / Bistro und Waschhalle. Die Gemeinderatsmitglieder nehmen Einsicht in die aufgelegten Planunterlagen. Herr 1. Bgm. Porsch erläutert die Planunterlagen sowie die dazu vorgesehene bzw. notwendige Entwässerungsplanung (Schmutz und Regenwasser). Der Gemeinderat fasst abschließenden Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Maßgabe erteilt, dass folgende Auflagen vor Bescheiderlass vom Bauherrn / Bauantragsteller nachgewiesen und erfüllt werden. 1. Das Baugrundstück ist im Trennsystem zu entwässern. 2. Die ordentliche, fachgerechte Entsorgung des Abwassers / Schmutzwassers muss über eine neu zu bauende Abwasserdruckleitung in einen gemeindlichen Abwasserschacht westlich des Grundstücks Flurstücks-Nr. 178, Gemarkung Speichersdorf, erfolgen. Die Kosten für die Herstellung der Abwasserdruckleitung sowie des Pumpwerkes einschl. aller Nebenkos-

10 10 ten hat der Bauherr zu tragen (Lageplandarstellung). 3. Die dauerhafte, ordentliche, fachgerechte Ableitung des Oberflächenwassers aus dem Baugrundstück mittels geplanter Versickerung auf dem Baugrundstück ist eindeutig nachzuweisen. Sofern eine Versickerung des Oberflächenwassers auf dem Baugrundstück nicht möglich ist, muss die Ableitung in den bestehenden nichtöffentlichen, privaten Regenwasserkanal und die Einleitung in das im Eigentum der Fa. Meier /Unbehaun Meier befindliche Regenrückhaltebecken vertraglich zwischen den Vertragspartnern geregelt werden. Eine vertragliche Regelung der Mitbenutzung des Regenüberlaufbeckens und des nichtöffentlichen, privaten Oberflächenwasserkanals ist rechtzeitig vor Erstellung des Genehmigungsbescheides der Gemeinde und dem Landratsamt vorzulegen und muss auch Nutzungsregelungen mit dem Grundstückseigentümer des Grundstücks Flur- Nr. 161, Gemarkung Speichersdorf, Herrn Georg Porsch, bei Überflutung des Grundstücks infolge Überlaufen des Regenüberlaufbeckens beinhalten! 4. Die Gemeinde wird die Trinkwasserleitung auf dem Grundstück Flur-Nr. 162, Gemarkung Speichersdorf, über das Grundstück Flur-Nr. 225, Gemarkung Kirchenlaibach, bis zum Grundstück Flur Nr. 227, Gemarkung Kirchenlaibach verlängern. Die Kosten der Verlegung der Hauptwasserleitung bis zum Grundstück Flur-Nr. 222 trägt die Gemeinde (Lageplandarstellung). GR Kirchberger hat an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO nicht teilgenommen. Abstimmung: 19 : Teilabbruch der landwirtschaftlichen Stallung mit Scheune; Nutzungsänderung: Errichtung von Garagen und Lagerräumen auf der gleichen Fläche (Flnr. 3423, Gemarkung Prebitz); Bauherr: Irene Dötsch, Frankenberg 5, Speichersdorf Die Gemeinderatsmitglieder nehmen Einsicht in die aufliegenden Planunterlagen. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag in der vorliegenden Form einstimmig zu. 3.4 Errichtung einer Werbeanlage auf der Flnr. 227, Gemarkung Kirchenlaibach, Nähe Laibacher Weg; Bauherr: ENI Deutschland GmbH, Sonnenstr. 23, München Die Gemeinderatsmitglieder nehmen Einsicht in die aufliegenden Planunterlagen.

11 11 Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag in der vorliegenden Form zu mit der Maßgabe, dass die Sichtverhältnisse im Ein- und Ausfahrtsbereich zum Grundstück durch die elektronischen Preismasten (Werbeanlage Nr. 1) aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. 3.5 Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Speichersdorf auf dem Grundstück Flnr. 91/3, Gemarkung Speichersdorf; Bauherr: Gemeinde Speichersdorf, Rathausplatz 1, Speichersdorf Die Gemeinderatsmitglieder nehmen Einsicht in die aufliegenden Planunterlagen. Unter gemeinsamer Erörterung des Vorhabens führt 1. Bgm. Porsch aus, dass der unmittelbar an das Gerätehaus angrenzende Stellplatz um 2 m verschmälert werden soll mit einer Einfahrtsbreite von lediglich 4 m. Der angrenzende zweite Stellplatz soll wie geplant mit einer Torbreite von 6 m errichtet werden. Diese von der FF Speichersdorf gewünschte Änderung des umbauten Raumes bewirkt, dass die Stellplatztiefe mit 14,99 m beibehalten, die Breite der Stellplätze damit insgesamt auf nunmehr 12,99 m verschmälert wird. Durch die Minderung der Anbaubreite wirke die Erweiterung weniger in das benachbarte gemeindliche Grundstück des Regenüberlaufbeckens mit Pumpwerk ein. GR Bruckner führt aus, dass er aufgrund der Verkürzung um 2 m dem Vorhaben zustimmen könne, spreche sich jedoch mehr für ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept aus, in dem durch einen Neubau der Recyclinghof sowie Bauhof in das bestehende FF-Gerätehaus ausgelagert werden könnte. Zudem könnte dies auch eine Lösung für das Nahwärmeprojekt darstellen. Seiner Meinung nach habe ein Feuerwehrhaus nach 33 Jahren ausgedient; mit einer Sanierung bei Kosten von ca. 1 Mio. würde dies nur eine Lösung für die nächsten Jahre darstellen. 1. Bgm. Porsch sagt dazu, dass die Finanzierung eines neuen Gerätehauses aus finanziellen Gründen nicht zu stemmen sei. Die Bausubstanz des bestehenden Gebäudes sei nicht schlecht und es werde versucht, in 3 Schritten das Projekt wieder auf Vordermann zu bringen durch den ersten Schritt der Stellplatzerweiterung, eines weiteren der Gebäudesanierung und in einem 3. Schritt einer denkbaren Erweiterung bzw. Sanierung der Sozialräume. Zudem sei hinsichtlich beabsichtigter Einführung der Wertstoffbehälter eine Bauhoferweiterung nicht nötig. Zu der Thematik einer etwaigen Fusion der Wehren sagt Bgm. Porsch, dass dies nichts mit den anstehenden Maßnahmen zu tun habe, da dies momentan nicht Wunsch der Feuerwehren sei. GR Kirchberger meint, dass ein Neubau auch bei den Überlegungen einer evtl. Fusion der Wehren kein aktuelles Thema sei.

12 12 GR Bauer spricht sich vehement gegen die vorgebrachte Meinung von GR Bruckner aus, dass ein FF-Gerätehaus mit 33 Jahren ausgedient hätte. Auf den Einwand von Frau GRin Walter sowie GR Seitz, die Abstimmung erst nach interner Klärung der FF Speichersdorf vorzunehmen, sagt GR Steininger, dass diese bereits stattgefunden hat. In einer Versammlung der Vorstandschaft und der Gruppenführer der FF Speichersdorf am wurde mit 13 : 3 Stimmen dem geplanten Bau bzw. Standort zugestimmt. Bei den 3 Gegenstimmen war die Meinung für einen Standort an der Südseite. 2. Bgm. Heier bringt die Meinung vor, dass es zwar bürgerfreundlich sei, kurzfristig eingehende Baupläne in einer GR-Sitzung mit abzuhandeln, jedoch würde er bei diesbezüglichen Bauanträgen um Einzelausführung auf der Tagesordnung bitten, um sich im Voraus damit näher beschäftigen zu können. Der Gemeinderat kommt abschließend zu folgendem Auf der Grundlage der mehrheitlichen Zustimmung der Freiwilligen Feuerwehr Speichersdorf zu dem Standort für die Stellplatzerweiterung stimmt der Gemeinderat dem vorliegenden Bauantrag zu mit der Maßgabe, dass der unmittelbar an das Gerätehaus angrenzende Stellplatz um 2 m verschmälert wird mit einer Einfahrtsbreite von lediglich 4 m; der angrenzende Stellplatz soll wie geplant mit einer Torbreite von 6 m errichtet werden, so dass sich der Baukörper dadurch insgesamt um 2 m verkürzt. 4 Antrag von Herrn Thomas Fürst, Zeulenreuth 16, auf Verlängerung des Fischereipachtvertrages für den Kesselweiher Nr. 1 Mit Schreiben vom stellt Herr Thomas Fürst den Antrag auf Verlängerung seines Fischereipachtvertrages für den Kesselweiher Nr. 1 um weitere 10 Jahre. Der bisherige Pachtvertrag läuft nach 10 Jahren am 31. Oktober 2013 aus. Der jährliche Pachtzins betrug bisher 101,00. Anmerkung der Verwaltung: Der Kesselweiher Nr.1 befand sich während der letzten 10 Jahre immer in einem ordnungsgemäßen und gepflegten Zustand. Der Gemeinderat beschließt, den Fischereipachtvertrag für den Kesselweiher Nr. 1 mit Herrn Thomas Fürst, Zeulenreuth 17, Speichersdorf, um weitere 10 Jahre zu verlängern. Die neue Pachtzeit läuft vom bis Der Pachtpreis von 101,00 jährlich wird beibehalten.

13 13 5 Bekanntgaben 5.1 Anbau einer Kinderkrippe am Kindergarten "St. Franziskus" Herr 1. Bgm. Porsch teilt mit, dass der Entwurf der Baugenehmigung für den Krippenanbau am Kindergarten St. Franziskus bereits vom Landratsamt Bayreuth eingegangen ist. Außerdem hat in einem Schreiben Frau Ministerin Christine Haderthauer die Zuschussgewährung des Anbaus mitgeteilt. 6 Sonstiges 6.1 Zeitungsbericht zu CSU-Bürgerstammtisch zum Thema Bahnhofsgebäude Herr 1. Bgm. Porsch nimmt Bezug auf den Zeitungsbericht im NK vom zu dem Thema Bahnhofsgebäude, in dem der Vorsitzende Herr Dierl ausgeführt habe, dass die CSU gegen Aktionismus und Schnellschüsse sei, gleichzeitig aber vermeiden wolle, dass dieses Thema auf die lange Bank geschoben wird. Dies sei schon beim Mobilfunkturm und bei der Windkraft der Fall gewesen, wo im Rathaus erst in letzter Sekunde reagiert worden sei. Diese Aussage möchte er eindeutig zurückweisen, da immer zur rechten Zeit reagiert bzw. gehandelt worden sei. Es zeuge dafür, dass hierzu nicht die richtige Kenntnis vorlag. 2. Bgm. Heier unterstützt ebenfalls das stetige rechtzeitige Handeln auf der Grundlage rechtlicher Fristen und Möglichkeiten, die Herrn Dierl als Architekt bekannt sein müssten. 3. Bgm. Schmid betont dazu auch, dass seitens des GR bereits von Anfang an ablehnende Haltung gezeigt und auftretende Probleme erkannt wurden. Gleichermaßen wurde dies durch Bürgerinitiativen unterstützt, was positiv sei. GR Porsch Chr. sagt, dass seitens des Gemeinderates sehr viel Zeit investiert wurde in die Themen Mobilfunk und Windkraft. Er informiert von einem Termin in Eichstätt, wo die Gemeinde Speichersdorf besonders herausgestellt wurde bzgl. des Engagements hinsichtlich Einwirkung mittels Teilflächennutzungsplan in die Regionalplanung bzw. einzige Kommune sei, die sich in Sachen Mobilfunk ein Gerichtsverfahren zugetraut habe. Nach kurzem Wortabtausch und dem Einwand von GR Vogel, weshalb die Thematik hier aufgeworfen wird, wird die Thematik nicht weiter ausgedehnt. Für die Richtigkeit der Niederschrift:

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