(3) Der Elternbeitrag wird auf der Grundlage eines Beitragsbescheides erhoben.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "(3) Der Elternbeitrag wird auf der Grundlage eines Beitragsbescheides erhoben."

Transkript

1 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Coesfeld vom Präambel Der Rat der Stadt Coesfeld hat aufgrund der 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 in der zurzeit gültigen Fassung und des 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz, KiBiz) vom 30. Oktober 2007 in der zurzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am die folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines (1) Für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege erhebt die Stadt Coesfeld als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß 23 KiBiz und gem. 90 SGB VIII von den Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Elternbeiträge. (2) Für die Erhebung der Elternbeiträge teilt der Träger der Tageseinrichtungen bzw. der von der Stadt mit der Vermittlung von Kindertagesplätzen Beauftragte der Stadt Coesfeld die Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Betreuungszeiten, die Aufnahmeund Abmeldedaten der Kinder sowie die entsprechenden Angaben der Personensorgeberechtigten unverzüglich mit. (3) Der Elternbeitrag wird auf der Grundlage eines Beitragsbescheides erhoben. 2 Entstehung des Beitrages und Beitragszeitraumes (1) Bei Inanspruchnahme des Angebotes der Betreuung eines Kindes in einer Tageseinrichtung entsteht die Beitragspflicht mit der Aufnahme des Kindes und endet mit Ablauf des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet. (2) Bei Inanspruchnahme des Angebotes der Betreuung eines Kindes in der Kindertagespflege entsteht die Beitragspflicht mit dem Beginn der Betreuung des Kindes durch die Tagespflegeperson und endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet. (3) Die Aufnahme des Kindes erfolgt grundsätzlich zum 1. eines Monats. Mit diesem Tag beginnt die Beitragspflicht. Sollte in Ausnahmefällen eine Aufnahme im Laufe eines Monats erfolgen, so ist für den Monat der volle Beitrag zu zahlen. (4) Die Beitragspflicht besteht unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuung. Sie wird durch die Schließungszeiten der Tageseinrichtungen und durch Fehlzeiten der Kinder nicht berührt.

2 (5) Änderungen des Elternbeitrages für die Kindertageseinrichtung und für die Kindertagespflege aufgrund einer Änderung der Betreuungszeit werden vom ersten Tag des folgenden Monats an wirksam, es sei denn, die Änderung fällt auf den Ersten des Monats. (6) Änderungen des Elternbeitrages für die Kindertageseinrichtung und für die Kindertagespflege aufgrund einer Änderung des Kindesalters (Unterscheidung unter 2 (u2) und über 2 Jahre (ü2)) werden ab dem Monat, in den der relevante Geburtstag fällt, wirksam. 3 Fälligkeit des Beitrages (1) Der Beitrag wird monatlich erhoben und ist jeweils am 15. eines Monats fällig. (2) Die Beitragszahlung soll grundsätzlich bargeldlos über ein Lastschriftmandat (SEPA-Lastschriftverfahren) oder Überweisung (Selbsteinzahlung) unter Angabe der hierfür erforderlichen Daten erfolgen. (3) Nicht gezahlte Beiträge unterliegen der Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren. 4 Beitragsschuldner/-pflichtiger (1) Beitragspflichtig sind die Eltern. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern. (2) Wird bei Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII den Pflegeeltern ein Kinderfreibetrag nach 32 Einkommensteuergesetz gewährt oder Kindergeld gezahlt, treten die Personen, die diese Leistung erhalten, an die Stelle der Eltern. (3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner. 5 Höhe der Elternbeiträge (1) Die Höhe der Elternbeiträge ist den Elternbeitragstabellen als Anlage 1 (Kindertageseinrichtungen, KTE) und Anlage 2 (Kindertagespflege, KTP) zu dieser Satzung zu entnehmen. Die Anlagen sind Bestandteile dieser Satzung. Die Elternbeitragstabellen berücksichtigen die unterschiedliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern, das Alter der Kinder und den Betreuungsumfang. (2) Außerdem werden entsprechend der Anlage zu 19 KiBiz die unterschiedlichen wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 oder 45 Stunden) berücksichtigt. (3) In der Kindertagespflege ist die regelmäßige monatliche Betreuungsleistung maßgeblich. Es ist der bewilligte Förderumfang maßgeblich und nicht die tatsächliche Inanspruchnahme, da die Leistung entsprechend der Bewilligung bereitgehalten wird. Der Elternbeitrag darf die Höhe der Geldleistung, die gemäß den Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Coesfeld vom gezahlt wird, nicht übersteigen.

3 (4) Der Träger oder die Tagespflegeperson können von den Eltern zusätzlich ein Entgelt für das Mittagessen verlangen. (5) Besuchen mehr als ein Kind eines Beitragspflichtigen gleichzeitig eine Tageseinrichtung bzw. eine geförderte Kindertagespflege, so ist für jeweils das zweite und jedes weitere Kind ein Beitrag in Höhe von 25 % des einkommensabhängigen Elternbeitrages nach den Anlagen zu dieser Satzung zu entrichten. (6) Als Erstkind gilt das Kind, für das sich nach dem Einkommen, der Betreuungsart und der Betreuungsform der höchste Beitrag ergibt. Wenn mehrere Betreuungsformen in Ergänzung zueinander für dasselbe Kind gewährt werden, so werden die jeweiligen Beiträge nach den Anlagen zu dieser Satzung nebeneinander erhoben. (7) Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei. Abweichend von Satz 1 ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem 1. Dezember für maximal zwölf Monate beitragsfrei. Werden Kinder aus erheblichen gesundheitlichen Gründen nach 35 Absatz 3 Schulgesetz NRW für ein Jahr zurückgestellt, so beträgt die Elternbeitragsfreiheit nach Satz 1 ausnahmsweise zwei Jahre. Ist ein Kind nach 23 Abs. 3 KiBiz beitragsbefreit, so ist für jedes weitere Geschwisterkind, das nicht nach dieser Vorschrift beitragsbefreit ist, ein Beitrag nur noch in Höhe von 25 % des einkommensabhängigen Elternbeitrages nach den Anlagen zu dieser Satzung zu entrichten. (8) Die Elternbeiträge erhöhen sich jährlich zum , erstmals zum , entsprechend der Regelung des Kinderbildungsgesetzes zur Erhöhung der Kindpauschalen. Änderungen des Steigerungsfaktors bei den Kindpauschalen finden bei der Erhöhung der Elternbeiträge entsprechende Anwendung. (9) Der Beitrag ist auch zu entrichten, wenn das Kind die Leistungen vorübergehend nicht beansprucht und der Betreuungsplatz frei gehalten wird. (10) Im Falle des 4 Abs. 2 ist ein Elternbeitrag zu zahlen, der sich nach der Elternbeitragsstaffel für die zweite Einkommensgruppe ergibt, es sei denn, nach der Elternbeitragstabelle ergibt sich ein niedrigerer Beitrag. 6 Einkommen (1) Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des 2 Absätze 1 und 2 Einkommenssteuergesetz und vergleichbaren Einkünften, die im Ausland erzielt werden. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig.

4 (2) Dem Einkommen im Sinne des Absatzes 1 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen für die Beitragspflichtigen und für das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen. (3) Das Kindergeld gemäß 62 ff EStG sowie nach dem Bundeskindergeldgesetz und entsprechenden Vorschriften ist nicht hinzuzurechnen. (4) Das monatliche Elterngeld nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) bleibt in Höhe der in 10 Abs. 1 und 3 BEEG genannten Beträge bei der Berechnung des Elternbeitrages unberücksichtigt. (5) Bezieht ein Beitragspflichtiger Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung eines Mandats und steht ihm aufgrund dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung zu oder ist er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann ist dem ermittelten Einkommen ein Betrag von 10 Prozent des aus dem Beschäftigungsverhältnis oder der Mandatsausübung ermittelten Einkommen hinzuzurechnen. (6) Für das dritte und jedes weitere Kind sind die nach 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz zu gewährenden Freibeträge von dem ermittelten Einkommen abzuziehen. (7) Beitragspflichtige, die laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, sind für die Dauer des Leistungsbezuges in der ersten Einkommensstufe der Anlage (Elternbeitrag 0,00 ) einzustufen. 7 Maßgebliches Einkommen, vorläufige und rückwirkende Beitragsfestsetzung (1) Maßgebend ist das Einkommen des Kalenderjahres, in dem die Beitragspflicht ( 2) besteht. (2) Um Beiträge bereits mit Entstehen der Beitragspflicht erheben zu können, erfolgt zunächst eine vorläufige Beitragserhebung auf der Grundlage des Einkommens des vorangegangenen Kalenderjahres. Eine endgültige und rückwirkende Beitragsfestsetzung erfolgt, wenn das Einkommen im Sinne des Absatzes 1 festgestellt werden kann. Die im Rahmen der vorläufigen Beitragsberechnung entrichteten Beiträge werden dabei angerechnet. (3) Wenn das Einkommen des vorangegangenen Jahres noch nicht feststeht oder von dem zu erwartenden maßgeblichen Jahreseinkommen voraussichtlich abweicht, erfolgt die vorläufige Beitragserhebung im Sinne von Abs. 2 S. 1 unter Zugrundelegung des Zwölffachen des Einkommens des letzten Monats. Wird das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde gelegt, so sind auch Einkünfte zuzurechnen, die zwar nicht im letzten Monat bezogen wurden, aber im laufenden Jahr anfallen. Soweit Monatseinkommen nicht bestimmbar sind oder das zu erwartende Jahreseinkommen vom Zwölffachen des Monatseinkommens erheblich abweicht, ist

5 abweichend von Satz 1 auf das zu erwartende Jahreseinkommen abzustellen. Änderungen, die zu einem höheren oder niedrigeren Elternbeitrag führen können, sind unverzüglich anzugeben. Der Elternbeitrag ist ab dem Kalendermonat nach Eintritt der Änderung vorläufig neu festzusetzen. (4) Mit Entstehen der Beitragspflicht ( 2) und auf Verlangen der Stadt Coesfeld haben die Eltern der Stadt Coesfeld schriftlich anzugeben und nachzuweisen, wie hoch ihr Einkommen im Sinne des Absatzes 3 bzw. des Absatzes 2 ist. Ohne Angaben zur Einkommenshöhe oder ohne den geforderten Nachweis wird die höchste Einkommensgruppe zugrunde gelegt. (5) Bei der endgültigen Beitragsfestsetzung im Sinne von Absatz 2 Satz 2 wird das Einkommen nach Absatz 1 zugrunde gelegt. Ergibt sich in diesem Fall eine andere Beitragshöhe als bei der vorläufigen Beitragserhebung, ist diese endgültig und rückwirkend ab Beginn des Kalenderjahres festzusetzen. Ist die Beitragspflicht erst im Laufe des Kalenderjahres entstanden, gilt die endgültige Beitragshöhe ab Entstehen der Beitragspflicht. (6) Für die Festsetzungsfrist gilt 12 Abs. 1 Nr. 4 b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) i.v.m. 169 Abs. 2 Satz 1 und 170 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung (AO). Die Verjährungsfrist für die rückwirkende Festsetzung der Elternbeiträge beträgt vier Jahre. 8 Erlass des Elternbeitrages (1) In begründeten Ausnahmefällen kann der Elternbeitrag nach dieser Satzung auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Die Entscheidung trifft der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach den gesetzlichen Vorschriften des 90 SGB VIII. (2) Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die 82 bis 85, 87 und 88 des SGB XII entsprechend. 9 Datenschutz Die Stadt Coesfeld darf die zur Durchführung dieser Satzung und die mit der Antragstellung erforderlichen personenbezogenen Daten erheben, speichern und weiterverarbeiten. Die Nutzung und Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in der jeweils geltenden Fassung. 10 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig handelt, wer die in 7 bezeichneten Angaben vorsätzlich oder fahrlässig unrichtig oder unvollständig macht. Die Ordnungswidrigkeit kann gem. 17 Ordnungswidrigkeitengesetz mit einer Geldbuße von bis zu EUR geahndet werden.

6 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Zugleich verliert die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Coesfeld vom in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom zum ihre Gültigkeit.

7 Anlage 1 zur Satzung (Kindertageseinrichtungen, KTE) Kindertageseinrichtungen - Beitragstabelle 2017/ Beitragstabelle für Kinder über 2 Jahren Einkommensgruppen 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden Jahreseinkommen Beitrag 25 % Beitrag 25 % Beitrag 25 % 1 bis ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 bis ,40 5,35 29,20 7,30 37,00 9,25 3 bis ,80 6,20 33,84 8,46 42,88 10,72 4 bis ,20 7,05 38,48 9,62 48,76 12,19 5 bis ,50 7,88 42,98 10,75 54,47 13,62 6 bis ,90 8,73 47,62 11,91 60,35 15,09 7 bis ,30 9,58 52,26 13,07 66,23 16,56 8 bis ,60 10,40 56,77 14,19 71,93 17,98 9 bis ,00 11,25 61,41 15,35 77,81 19,45 10 bis ,70 13,43 73,28 18,32 92,86 23,22 11 bis ,30 15,58 85,01 21,25 107,73 26,93 12 bis ,00 17,75 96,89 24,22 122,77 30,69 13 bis ,90 18,98 103,57 25,89 131,25 32,81 14 bis ,70 20,18 110,12 27,53 139,55 34,89 15 bis ,60 21,40 116,81 29,20 148,02 37,01 16 bis ,60 24,40 133,18 33,30 168,77 42,19 17 bis ,60 27,40 149,56 37,39 189,52 47,38 18 bis ,60 30,40 165,93 41,48 210,27 52,57 19 bis ,90 32,48 177,26 44,32 224,62 56,16 20 bis ,10 34,53 188,45 47,11 238,80 59,70 21 bis ,40 36,60 199,77 49,94 253,15 63,29 22 bis ,50 39,13 213,56 53,39 270,62 67,66 23 bis ,70 41,68 227,48 56,87 288,26 72,07 24 bis ,80 44,20 241,26 60,32 305,72 76,43 25 bis ,40 46,35 252,99 63,25 320,59 80,15 26 bis ,10 48,53 264,86 66,22 335,64 83,91 27 bis ,70 50,68 276,60 69,15 350,51 87,63 28 bis ,10 53,03 289,43 72,36 366,76 91,69 29 bis ,40 55,35 302,12 75,53 382,84 95,71 30 bis ,80 57,70 314,94 78,74 399,10 99,78 31 bis ,80 59,70 325,86 81,47 412,93 103,23 32 bis ,80 61,70 336,78 84,20 426,76 106,69 33 bis ,80 63,70 347,69 86,92 440,60 110,15 34 bis ,80 65,70 358,61 89,65 454,43 113,61 35 bis ,80 67,70 369,53 92,38 468,27 117,07 36 bis ,80 69,70 380,44 95,11 482,10 120,53 37 über ,80 71,70 391,36 97,84 495,93 123,98

8 Anlage 1 zur Satzung (Kindertageseinrichtungen, KTE) Kindertageseinrichtungen - Beitragstabelle 2017/ Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren Einkommensgruppen 25 Stunden 35 Stunden 45 Stunden Jahreseinkommen Beitrag 25 % Beitrag 25 % Beitrag 25 % 1 bis ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 bis ,80 9,70 50,44 12,61 62,08 15,52 3 bis ,50 12,13 63,05 15,76 77,60 19,40 4 bis ,20 14,55 75,66 18,92 93,12 23,28 5 bis ,00 17,00 88,40 22,10 108,80 27,20 6 bis ,70 19,43 101,01 25,25 124,32 31,08 7 bis ,00 21,50 111,80 27,95 137,60 34,40 8 bis ,20 23,55 122,46 30,62 150,72 37,68 9 bis ,50 25,63 133,25 33,31 164,00 41,00 10 bis ,40 27,60 143,52 35,88 176,64 44,16 11 bis ,20 29,55 153,66 38,42 189,12 47,28 12 bis ,10 31,53 163,93 40,98 201,76 50,44 13 bis ,70 33,68 175,11 43,78 215,52 53,88 14 bis ,40 35,85 186,42 46,61 229,44 57,36 15 bis ,00 38,00 197,60 49,40 243,20 60,80 16 bis ,90 39,98 207,87 51,97 255,84 63,96 17 bis ,80 41,95 218,14 54,54 268,48 67,12 18 bis ,70 43,93 228,41 57,10 281,12 70,28 19 bis ,00 46,00 239,20 59,80 294,40 73,60 20 bis ,20 48,05 249,86 62,47 307,52 76,88 21 bis ,50 50,13 260,65 65,16 320,80 80,20 22 bis ,70 52,18 271,31 67,83 333,92 83,48 23 bis ,00 54,25 282,10 70,53 347,20 86,80 24 bis ,20 56,30 292,76 73,19 360,32 90,08 25 bis ,20 58,55 304,46 76,12 374,72 93,68 26 bis ,20 60,80 316,16 79,04 389,12 97,28 27 bis ,20 63,05 327,86 81,97 403,52 100,88 28 bis ,00 65,50 340,60 85,15 419,20 104,80 29 bis ,70 67,93 353,21 88,30 434,72 108,68 30 bis ,50 70,38 365,95 91,49 450,40 112,60 31 bis ,30 72,83 378,69 94,67 466,08 116,52 32 bis ,00 75,25 391,30 97,83 481,60 120,40 33 bis ,80 77,70 404,04 101,01 497,28 124,32 34 bis ,60 80,15 416,78 104,20 512,96 128,24 35 bis ,40 82,60 429,52 107,38 528,64 132,16 36 bis ,10 85,03 442,13 110,53 544,16 136,04 37 über ,90 87,48 454,87 113,72 559,84 139,96

9 Anlage 2 zur Satzung (Kindertagespflege, KTP) Elternbeitragstabelle für Kindertagespflege - Kinder über 2 Jahren Elternbeitrag bei der regelmäßigen monatlichen Betreuungszeit Einkommensgruppen Jahreseinkommen bis 21,65 Std. bis 43,30 Std. bis 64,95 Std. bis 86,60 Std. bis 108,25 Std. bis 129,90 Std. bis 151,55 Std. bis 173,20 Std. bis 194,85 Std. über 194,85 Std. 1 bis ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 bis ,28 8,56 12,84 17,12 21,40 25,30 29,20 33,10 37,00 41,11 3 bis ,96 9,92 14,88 19,84 24,80 29,32 33,84 38,36 42,88 47,64 4 bis ,64 11,28 16,92 22,56 28,20 33,34 38,48 43,62 48,76 54,18 5 bis ,30 12,60 18,90 25,20 31,50 37,24 42,98 48,73 54,47 60,52 6 bis ,98 13,96 20,94 27,92 34,90 41,26 47,62 53,99 60,35 67,06 7 bis ,66 15,32 22,98 30,64 38,30 45,28 52,26 59,25 66,23 73,59 8 bis ,32 16,64 24,96 33,28 41,60 49,19 56,77 64,35 71,93 79,92 9 bis ,00 18,00 27,00 36,00 45,00 53,21 61,41 69,61 77,81 86,46 10 bis ,74 21,48 32,22 42,96 53,70 63,49 73,28 83,07 92,86 103,18 11 bis ,46 24,92 37,38 49,84 62,30 73,66 85,01 96,37 107,73 119,70 12 bis ,20 28,40 42,60 56,80 71,00 83,95 96,89 109,83 122,77 136,41 13 bis ,18 30,36 45,54 60,72 75,90 89,74 103,57 117,41 131,25 145,83 14 bis ,14 32,28 48,42 64,56 80,70 95,41 110,12 124,84 139,55 155,06 15 bis ,12 34,24 51,36 68,48 85,60 101,21 116,81 132,42 148,02 164,47 16 bis ,52 39,04 58,56 78,08 97,60 115,39 133,18 150,98 168,77 187,52 17 bis ,92 43,84 65,76 87,68 109,60 129,58 149,56 169,54 189,52 210,58 18 bis ,32 48,64 72,96 97,28 121,60 143,77 165,93 188,10 210,27 233,63 19 bis ,98 51,96 77,94 103,92 129,90 153,58 177,26 200,94 224,62 249,58 20 bis ,62 55,24 82,86 110,48 138,10 163,28 188,45 213,63 238,80 265,33 21 bis ,28 58,56 87,84 117,12 146,40 173,09 199,77 226,46 253,15 281,28 22 bis ,30 62,60 93,90 125,20 156,50 185,03 213,56 242,09 270,62 300,69 23 bis ,34 66,68 100,02 133,36 166,70 197,09 227,48 257,87 288,26 320,29 24 bis ,36 70,72 106,08 141,44 176,80 209,03 241,26 273,49 305,72 339,69 25 bis ,08 74,16 111,24 148,32 185,40 219,20 252,99 286,79 320,59 356,21 26 bis ,82 77,64 116,46 155,28 194,10 229,48 264,86 300,25 335,64 372,93 27 bis ,54 81,08 121,62 162,16 202,70 239,65 276,60 313,56 350,51 389,46 28 bis ,42 84,84 127,26 169,68 212,10 250,77 289,43 328,10 366,76 407,51 29 bis ,28 88,56 132,84 177,12 221,40 261,76 302,12 342,48 382,84 425,38 30 bis ,16 92,32 138,48 184,64 230,80 272,87 314,94 357,02 399,10 443,44 31 bis ,76 95,52 143,28 191,04 238,80 282,33 325,86 369,40 412,93 458,81 32 bis ,36 98,72 148,08 197,44 246,80 297,25 347,69 394,15 440,60 489,56 33 bis ,96 101,92 152,88 203,84 254,80 301,25 347,69 394,15 440,60 489,56 34 bis ,56 105,12 157,68 210,24 262,80 310,71 358,61 406,52 454,43 504,92 35 bis ,16 108,32 162,48 216,64 270,80 320,17 369,53 418,90 468,27 520,30 36 bis ,76 111,52 167,28 223,04 278,80 329,62 380,44 431,27 482,10 535,67 37 über ,36 114,72 172,08 229,44 286,80 339,08 391,36 443,65 495,93 551,03

10 Anlage 2 zur Satzung (Kindertagespflege, KTP) Elternbeitragstabelle für Kindertagespflege - Kinder unter 2 Jahren Elternbeitrag bei der regelmäßigen monatlichen Betreuungszeit Einkommensgruppen Jahreseinkommen bis 21,65 Std. bis 43,30 Std. bis 64,95 Std. bis 86,60 Std. bis 108,25 Std. bis 129,90 Std. bis 151,55 Std. bis 173,20 Std. bis 194,85 Std. über 194,85 Std. 1 bis ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 bis ,76 15,52 23,28 31,04 38,80 44,62 50,44 56,26 62,08 68,98 3 bis ,70 19,40 29,10 38,80 48,50 55,78 63,05 70,33 77,60 86,22 4 bis ,64 23,28 34,92 46,56 58,20 66,93 75,66 84,39 93,12 103,47 5 bis ,60 27,20 40,80 54,40 68,00 78,20 88,40 98,60 108,80 120,89 6 bis ,54 31,08 46,62 62,16 77,70 89,36 101,01 112,67 124,32 138,13 7 bis ,20 34,40 51,60 68,80 86,00 98,90 111,80 124,70 137,60 152,89 8 bis ,84 37,68 56,52 75,36 94,20 108,33 122,46 136,59 150,72 167,47 9 bis ,50 41,00 61,50 82,00 102,50 117,88 133,25 148,63 164,00 182,22 10 bis ,08 44,16 66,24 88,32 110,40 126,96 143,52 160,08 176,64 196,27 11 bis ,64 47,28 70,92 94,56 118,20 135,93 153,66 171,39 189,12 210,13 12 bis ,22 50,44 75,66 100,88 126,10 145,02 163,93 182,85 201,76 224,18 13 bis ,94 53,88 80,82 107,76 134,70 154,91 175,11 195,32 215,52 239,47 14 bis ,68 57,36 86,04 114,72 143,40 164,91 186,42 207,93 229,44 254,93 15 bis ,40 60,80 91,20 121,60 152,00 174,80 197,60 220,40 243,20 270,22 16 bis ,98 63,96 95,94 127,92 159,90 183,89 207,87 231,86 255,84 284,27 17 bis ,56 67,12 100,68 134,24 167,80 192,97 218,14 243,31 268,48 298,31 18 bis ,14 70,28 105,42 140,56 175,70 202,06 228,41 254,77 281,12 312,36 19 bis ,80 73,60 110,40 147,20 184,00 211,60 239,20 266,80 294,40 327,11 20 bis ,44 76,88 115,32 153,76 192,20 221,03 249,86 278,69 307,52 341,69 21 bis ,10 80,20 120,30 160,40 200,50 230,58 260,65 290,73 320,80 356,44 22 bis ,74 83,48 125,22 166,96 208,70 240,01 271,31 302,62 333,92 371,02 23 bis ,40 86,80 130,20 173,60 217,00 249,55 282,10 314,65 347,20 385,78 24 bis ,04 90,08 135,12 180,16 225,20 258,98 292,76 326,54 360,32 400,36 25 bis ,84 93,68 140,52 187,36 234,20 269,33 304,46 339,59 374,72 416,36 26 bis ,64 97,28 145,92 194,56 243,20 279,68 316,16 352,64 389,12 432,36 27 bis ,44 100,88 151,32 201,76 252,20 290,03 327,86 365,69 403,52 448,36 28 bis ,40 104,80 157,20 209,60 262,00 301,30 340,60 379,90 419,20 465,78 29 bis ,34 108,68 163,02 217,36 271,70 312,46 353,21 393,97 434,72 483,02 30 bis ,30 112,60 168,90 225,20 281,50 323,73 365,95 408,18 450,40 500,44 31 bis ,26 116,52 174,78 233,04 291,30 335,00 378,69 422,39 466,08 517,87 32 bis ,20 120,40 180,60 240,80 301,00 346,15 391,30 436,45 481,60 535,11 33 bis ,16 124,32 186,48 248,64 310,80 357,42 404,04 450,66 497,28 552,53 34 bis ,12 128,24 192,36 256,48 320,60 368,69 416,78 464,87 512,96 569,96 35 bis ,08 132,16 198,24 264,32 330,40 379,96 429,52 479,08 528,64 587,38 36 bis ,02 136,04 204,06 272,08 340,10 391,12 442,13 493,15 544,16 604,62 37 über ,98 139,96 209,94 279,92 349,90 402,39 454,87 507,36 559,84 622,04

1 Allgemeines. (3) Der Elternbeitrag wird auf der Grundlage eines Beitragsbescheides erhoben. 2 Entstehung des Beitrages und Beitragszeitraumes

1 Allgemeines. (3) Der Elternbeitrag wird auf der Grundlage eines Beitragsbescheides erhoben. 2 Entstehung des Beitrages und Beitragszeitraumes Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Coesfeld vom 04.10.2011 in der Fassung der 1. Änderungssatzung

Mehr

( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom ) Vom

( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom ) Vom Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Lippstadt ( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom

Mehr

1 Allgemeines. 2 Entstehung des Beitrages und Beitragszeitraum

1 Allgemeines. 2 Entstehung des Beitrages und Beitragszeitraum Satzung der Stadt Plettenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Plettenberg vom 06.05.2015 Der Rat der Stadt Plettenberg hat aufgrund

Mehr

1 Allgemeines. 2 Beitragsschuld, Fälligkeit, Beitragszeitraum

1 Allgemeines. 2 Beitragsschuld, Fälligkeit, Beitragszeitraum Satzung vom 18.04.2011 zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich und Betreuung in Kindertagespflege

Mehr

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Mettmann vom 20.6.

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Mettmann vom 20.6. Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Mettmann vom 20.6.2006 5. Änderung vom 08.04.2014 1 Beitragspflichtiger Personenkreis

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wülfrath vom

Satzung. über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wülfrath vom Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wülfrath vom 27.03.2012 Der Rat der Stadt Wülfrath hat in seiner Sitzung am 27.03.2012

Mehr

S a t z u ng. der Stadt Heinsberg

S a t z u ng. der Stadt Heinsberg S a t z u ng der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und von Leistungen der Kindertagespflege vom 30. Juni 2015 Aufgrund der

Mehr

- Satzung des Märkischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen - 1 Geltungsbereich

- Satzung des Märkischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen - 1 Geltungsbereich Satzung des Märkischen Kreises zur Durchführung des 23 des Gesetzes über die frühe Bildung und Förderung von Kindern Kinderbildungsgesetz KiBiz Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Mehr

Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom

Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 11.04.2008 1 Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 10.03.2008 folgende

Mehr

Präambel. 1 Beitragspflichtiger Personenkreis

Präambel. 1 Beitragspflichtiger Personenkreis Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 18.12.2014, zuletzt bekannt

Mehr

auf dem Gebiet der Stadt Dülmen. vom

auf dem Gebiet der Stadt Dülmen. vom Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offenen Ganztagsschulen auf dem Gebiet der Stadt Dülmen vom 15.07.2011

Mehr

1 Allgemeines. 2 Beitragspflichtiger Personenkreis

1 Allgemeines. 2 Beitragspflichtiger Personenkreis Satzung der Stadt Hattingen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder, Schulbetreuungsmaßnahmen im Primarbereich und für die Betreuung von Kindern in Tagespflege (Elternbeitragssatzung)

Mehr

Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung)

Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 51.020 Fachbereich

Mehr

vom Artikel I

vom Artikel I Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Soest vom 24.02.2016 Artikel I Der Rat der Stadt

Mehr

Satzung der Stadt Altena (Westf.) über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 6.

Satzung der Stadt Altena (Westf.) über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 6. Satzung der Stadt Altena (Westf.) über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 6. Mai 2008 3 und 5, sowie die Tabellen zuletzt geändert durch Satzung vom

Mehr

Satzung der Stadt Königswinter über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom

Satzung der Stadt Königswinter über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom Satzung der Stadt Königswinter über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 10.05.2017 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der

Mehr

Bekanntmachungsanordnung

Bekanntmachungsanordnung Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder oder einer Kindertagespflegestelle und der Teilnahme 1. Änderung vom 05.07.2010 zu 1, 2,

Mehr

Bekanntmachungsanordnung

Bekanntmachungsanordnung Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder oder einer Kindertagespflegestelle und der Teilnahme an Angeboten der Ganztagsbetreuung

Mehr

(3) Beitragsschuldner sind die Personen im Sinne von Abs. 1 und 2. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.

(3) Beitragsschuldner sind die Personen im Sinne von Abs. 1 und 2. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner. Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) Auf Grund des 23 Abs. 1 und 5 des Gesetzes

Mehr

Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung)

Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 51.020 Fachbereich

Mehr

1 Allgemeines. Stand: August 2016 Seite: 1

1 Allgemeines. Stand: August 2016 Seite: 1 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Lippstadt Vom 3. Dezember 2015 Der Rat der Stadt

Mehr

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung

LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung STADTLIPP LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Lippstadt über die Erhebung und Festsetzung der Elternbeiträge für die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der offenen

Mehr

Art der Beiträge und Zuständigkeit

Art der Beiträge und Zuständigkeit Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Grevenbroich vom 16.12.2008 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 11.12.2015 Der Rat der Stadt Grevenbroich

Mehr

Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege

Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege vom 16.4.2009 I. Änderung vom 21.06.2012 II. Änderung vom

Mehr

22. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 23. Herausgeber: Stadt Brühl Der Bürgermeister

22. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 23. Herausgeber: Stadt Brühl Der Bürgermeister Amtsblatt der Stadt Brühl 22. Jahrgang Ausgabetag: 28.09.2006 Nummer: 23 Neuveröffentlichung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege in der Stadt Brühl - Beitragssatzung

Mehr

Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) vom in der Fassung der Änderung vom

Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) vom in der Fassung der Änderung vom Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) vom 25.01.2008 in der Fassung der Änderung vom 05.07.2012 1 Allgemeines Für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen

Mehr

Elternbeitragssatzung für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich in Wickede (Ruhr)

Elternbeitragssatzung für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich in Wickede (Ruhr) Elternbeitragssatzung für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich in Wickede (Ruhr) Aufgrund des 7 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Werne

Amtsblatt der Stadt Werne Jahrgang: 2008 Ausgabe: 04 Ausgabetag: 16.05.2008 V/10 Satzung der Stadt Werne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege

Mehr

- Elternbeitragssatzung -

- Elternbeitragssatzung - Satzung der Stadt Bünde vom 07.06.2006 über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege in der Fassung der 9. Änderung vom 21.12.2016 - Elternbeitragssatzung

Mehr

Satzung Elternbeiträge Tagesbetreuung 5.75

Satzung Elternbeiträge Tagesbetreuung 5.75 Satzung der Stadt Königswinter über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 02.01.2008 (zuletzt geändert durch Satzung vom 17.02.2015) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung

Mehr

(Elternbeitragssatzung) vom

(Elternbeitragssatzung) vom Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) vom

Mehr

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Hürth - Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen -

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Hürth - Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen - Ortsrecht Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Hürth - Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen - (1), (2), (3), (4) vom 26.06.2006 Aufgrund der 7 Abs.

Mehr

Satzung. der Stadt Wetter (Ruhr) über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder

Satzung. der Stadt Wetter (Ruhr) über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder Satzung vom 18.03.2008 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 18.04.2013 Aufgrund der 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.

Mehr

Allgemeines. Beitragspflichtiger Personenkreis

Allgemeines. Beitragspflichtiger Personenkreis - 1 - Satzung über die E l t e r n b e i t r ä g e in K i n d e r t a g e s e i n r i c h t u n g e n (Elternbeitragssatzung) vom 08.01.2009, in Kraft getreten am 01.02.2009, unter Berücksichtigung der

Mehr

Satzung über die Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege (Tagespflegebeitragssatzung) vom in der Fassung der Änderung vom

Satzung über die Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege (Tagespflegebeitragssatzung) vom in der Fassung der Änderung vom Satzung über die Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege (Tagespflegebeitragssatzung) vom 25.01.2008 in der Fassung der Änderung vom 05.07.2012 1 Allgemeines Für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege

Mehr

1 Beiträge. Der Hochsauerlandkreis erhebt für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen Elternbeiträge nach Maßgabe dieser Satzung.

1 Beiträge. Der Hochsauerlandkreis erhebt für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen Elternbeiträge nach Maßgabe dieser Satzung. Satzung des Hochsauerlandkreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 02.03.2009 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.10.2011 Der Kreistag

Mehr

Allgemeines. Beitragspflichtiger Personenkreis

Allgemeines. Beitragspflichtiger Personenkreis - 1 - Satzung zur Erhebung und zur Höhe von E l t e r n b e i t r ä g e n für die Betreuung von Kindern in der T a g e s p f l e g e (Tagespflegebeitragssatzung) vom 08.01.2009, in Kraft getreten am 01.02.2009,

Mehr

Satzung der Stadt Oelde über die Höhe der Elternbeiträge für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder (Elternbeitragssatzung) vom

Satzung der Stadt Oelde über die Höhe der Elternbeiträge für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder (Elternbeitragssatzung) vom Stand 1. Januar 2017 Aufgrund Satzung der Stadt Oelde über die Höhe der Elternbeiträge für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder (Elternbeitragssatzung) vom 25.06.2008 1. der 7 Abs. 1 und 41 Abs.

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Angebot. Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsgrundschule ist freiwillig. 3 Anmeldung

1 Geltungsbereich. 2 Angebot. Die Teilnahme an der Offenen Ganztagsgrundschule ist freiwillig. 3 Anmeldung Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen zur Finanzierung außerunterrichtlicher Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule in der Gemeinde Bönen vom 20.03.2008 [redaktionelle Anmerkung: zuletzt

Mehr

Satzung. 1 An- und Abmeldung, Ausschluss

Satzung. 1 An- und Abmeldung, Ausschluss Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen zum Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Kevelaer 1 Präambel Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung

Mehr

1 Art der Beiträge. 2 Beitragspflichtiger Personenkreis

1 Art der Beiträge. 2 Beitragspflichtiger Personenkreis Satzung der Stadt Hamm über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) vom

Mehr

Allgemeines. Anmeldeverfahren

Allgemeines. Anmeldeverfahren Text der zurzeit gültigen Elternbeitragssatzung 1 Allgemeines (1) Für die Inanspruchnahme der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Stadtgebiet Greven erhebt die

Mehr

1 Elternbeitragssatzung Tageseinrichtungen

1 Elternbeitragssatzung Tageseinrichtungen 1 S a t z u n g der Stadt Gummersbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 17.06.2008 in der Fassung des II. Nachtrages

Mehr

hat der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines

hat der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines Satzung der Stadt Wetter (Ruhr) über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Offenen Ganztag vom 23.10.2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 18.04.2013 2.4 Aufgrund der 7, 41 der Gemeindeordnung

Mehr

S a t z u n g. Satzungstitel, 1, 6 und Titel der Beitragstabelle geändert durch 1. Nachtrag vom

S a t z u n g. Satzungstitel, 1, 6 und Titel der Beitragstabelle geändert durch 1. Nachtrag vom S a t z u n g der Stadt Gevelsberg über die Erhebung und Festsetzung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und den Besuch der Offenen Ganztagsgrundschule und für die Betreuung von Kindern

Mehr

1 Allgemeines 2. 2 Beitragsschuldner 2. 3 Beitragsentstehung und bemessung 2. 4 Beitragsbefreiung 3. 5 Auskunfts- und Anzeigepflichten 3

1 Allgemeines 2. 2 Beitragsschuldner 2. 3 Beitragsentstehung und bemessung 2. 4 Beitragsbefreiung 3. 5 Auskunfts- und Anzeigepflichten 3 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tageseinrichtungen für Kinder, die Offene Ganztagsgrundschule, die Kindertagespflege sowie andere Betreuungsformen an einer Offenen Ganztagsgrundschule

Mehr

Präambel. 1 Tageseinrichtungen für Kinder. Diese Satzung gilt für alle Tageseinrichtungen für Kinder i.s.d. 1 KiBiz.

Präambel. 1 Tageseinrichtungen für Kinder. Diese Satzung gilt für alle Tageseinrichtungen für Kinder i.s.d. 1 KiBiz. Satzung des Oberbergischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Tageseinrichtungen, die nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) durch den Oberbergischen Kreis gefördert werden, und über die Erhebung

Mehr

der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Beiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und für die Kindertagespflege

der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Beiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und für die Kindertagespflege S A T Z U N G der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Beiträgen für die Inanspruchnahme Beschlossen: 07.12.2016 Bekanntgemacht: Tritt in Kraft am: 01.08.2017 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

Mehr

(1a) Für die Betreuung in Spielgruppen und gleichgestellten Einrichtungen gelten analog die Regelungen zur Kindertagespflege.

(1a) Für die Betreuung in Spielgruppen und gleichgestellten Einrichtungen gelten analog die Regelungen zur Kindertagespflege. Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, sowie der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) (Elternbeitragssatzung) ab dem 01.01.2015 vom 18.12.2014 Aufgrund

Mehr

1 Allgemeines. 2 Beitragspflichtiger Personenkreis

1 Allgemeines. 2 Beitragspflichtiger Personenkreis Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und (Elternbeitragssatzung) vom 13.06.2006 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 30.03.2012 Auf Grund des 5 der Kreisordnung für das Land

Mehr

Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wuppertal (Elternbeitragssatzung ES)

Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wuppertal (Elternbeitragssatzung ES) Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wuppertal (Elternbeitragssatzung ES) Auf Grund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Satzung der Universitätsstadt Siegen über die Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. (Elternbeitragssatzung)

Satzung der Universitätsstadt Siegen über die Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. (Elternbeitragssatzung) Satzung der Universitätsstadt Siegen über die Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

(KitaBeitrSR) in der Fassung vom 2. Juli 2015

(KitaBeitrSR) in der Fassung vom 2. Juli 2015 Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Elternbei- KitaBeitrSR 534 trägen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Elternbeiträgen für

Mehr

Satzung der Stadt Sprockhövel über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege vom

Satzung der Stadt Sprockhövel über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege vom Satzung der Stadt Sprockhövel über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege vom 23.07.2008 Elternbeitragssatzung Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das

Mehr

Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) (vom )

Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) (vom ) Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) (vom 25.01.2008) Auf Grund des 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

(3) Beitragsschuldner sind die Personen im Sinne von Abs. 1 und 2. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.

(3) Beitragsschuldner sind die Personen im Sinne von Abs. 1 und 2. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner. 22.55.05 Satzung der Stadt Hagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege vom 23. Juni 2015 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 08. Juni 2016 Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe

Mehr

1 Art der Beiträge. 2 Beitragspflichtiger Personenkreis

1 Art der Beiträge. 2 Beitragspflichtiger Personenkreis Elternbeitragssatzung der Stadt Overath für die Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung für Kinder/einer Kindertagespflege/einer Offenen Ganztagsschule in Verbindung mit 23 des Gesetzes zur frühen Bildung

Mehr

Satzung der Stadt Gütersloh über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Satzung der Stadt Gütersloh über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Satzung der Stadt Gütersloh über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - Elternbeitragssatzung vom 20.06.2008 - Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das

Mehr

1 Gegenstand der Satzung

1 Gegenstand der Satzung Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege der Stadt Wuppertal (Elternbeitragssatzung ES) vom: 02.04.2009 Auf Grund der

Mehr

Satzung über Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen 8.9.

Satzung über Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen 8.9. 5. Änderung der Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, Ganztagsgrundschulen und Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) in der Fassung vom 20.10.2015 Auf Grund - der 7, 8 i.v.m.

Mehr

Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in

Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (TfK) Tagespflege Im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich

Mehr

Satzung der Stadt Geilenkirchen. über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten

Satzung der Stadt Geilenkirchen. über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen des Betreuungsangebotes Schule von acht bis eins der Stadt Essen vom 31.

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen des Betreuungsangebotes Schule von acht bis eins der Stadt Essen vom 31. Satzung 4.14 über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen des Betreuungsangebotes Schule von acht bis eins der Stadt Essen vom 31. März 2015 Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

Mehr

Satzung 4.14 über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen des Betreuungsangebotes Schule von acht bis eins der Stadt Essen vom 31.

Satzung 4.14 über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen des Betreuungsangebotes Schule von acht bis eins der Stadt Essen vom 31. Satzung 4.14 über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen des Betreuungsangebotes Schule von acht bis eins der Stadt Essen vom 31. März 2015 Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

Mehr

Elternbeiträge 51/04

Elternbeiträge 51/04 Elternbeiträge Tageseinrichtungen für Kinder 51/04 HdO 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Elternbeiträge 51/04 Tageseinrichtungen für Kinder

Mehr

Stadt Dormagen F 51/4.01 Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern

Stadt Dormagen F 51/4.01 Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern F 51/4.01 Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtung (TfK) in Kindertagespflege im Rahmen der Offenen

Mehr

Handbuch: Ortsrecht der Stadt Siegen Ordnungsziffer

Handbuch: Ortsrecht der Stadt Siegen Ordnungsziffer Satzung der Universitätsstadt Siegen über die Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kostenbeitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindestagespflege) Ordnungsziffer

Mehr

1 Beitragserhebung/Teilnahme

1 Beitragserhebung/Teilnahme Satzung der Stadt Castrop-Rauxel zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 18.06.2015 Auf Grund der 7, 41 Abs. 1 Ziffer f und 77

Mehr

Ortsrecht der Stadt Leichlingen Stand:

Ortsrecht der Stadt Leichlingen Stand: Ortsrecht der Stadt Leichlingen Stand: 01.08.2011 Elternbeitragssatzung der Stadt Leichlingen für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder für Leistungen

Mehr

In der Fassung des I. Nachtrages vom I. Nachtrag vom , veröffentlicht im RHK am , in Kraft getreten am

In der Fassung des I. Nachtrages vom I. Nachtrag vom , veröffentlicht im RHK am , in Kraft getreten am 1 Satzung über die Erhebung für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Reichshof sowie für die Erhebung des Essensgeldes für das Mittagessen vom 19.08.2011 In der Fassung

Mehr

zuletzt geändert durch Satzung vom

zuletzt geändert durch Satzung vom Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Dorsten bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder, für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege und für die Teilnahme

Mehr

zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz

zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz Satzung der Stadt Minden vom 26.11.2015 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung ) Aufgrund des 7

Mehr

(3) Beitragsschuldner sind die Personen im Sinne von Absatz 1 und 2. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.

(3) Beitragsschuldner sind die Personen im Sinne von Absatz 1 und 2. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner. 22.55.04 Satzung der Stadt Hagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder vom 23. Juni 2015 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 08. Juni 2016 Auf Grund der 7 und 41 Abs.

Mehr

1 Beiträge. Der Hochsauerlandkreis erhebt für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen Elternbeiträge nach Maßgabe dieser Satzung.

1 Beiträge. Der Hochsauerlandkreis erhebt für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen Elternbeiträge nach Maßgabe dieser Satzung. Satzung des Hochsauerlandkreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 02.03.2009 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 21.12.2015 Der Kreistag

Mehr

Amtsblatt der Stadt Borken 04/2008. B e k a n n t m a c h u n g

Amtsblatt der Stadt Borken 04/2008. B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g der Satzung über die Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege (Tagespflegebeitragssatzung) vom 19.06.2008 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Satzung der Stadt Lippstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen. für die Teilnahme von Kindern an außerunterrichtlichen Angeboten in der Primarstufe

Satzung der Stadt Lippstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen. für die Teilnahme von Kindern an außerunterrichtlichen Angeboten in der Primarstufe Satzung der Stadt Lippstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an außerunterrichtlichen Angeboten in der Primarstufe im Rahmen der "Offenen Ganztagsschule" und der "Schule

Mehr

Satzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Beiträgen für die Nutzung von Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder

Satzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Beiträgen für die Nutzung von Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder Satzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Beiträgen für die Nutzung von Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Art der Beiträge

Inhaltsverzeichnis. 1 Art der Beiträge Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Dorsten bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder, für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege und für die Teilnahme

Mehr

Allgemeines. Beitragspflichtiger Personenkreis

Allgemeines. Beitragspflichtiger Personenkreis - 1-5.5 Satzung über die E l t e r n b e i t r ä g e in K i n d e r t a g e s e i n r i c h t u n g e n (Elternbeitragssatzung) vom 08.01.2009, in Kraft getreten am 01.02.2009, unter Berücksichtigung der

Mehr

(4) Beitragsschuldner sind die Personen im Sinne von Absatz 1. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.

(4) Beitragsschuldner sind die Personen im Sinne von Absatz 1. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner. Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, sowie der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) (Elternbeitragssatzung) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein vom 21.07.2009 über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege I. Durch Dringlichkeitsentscheidung des Landrates

Mehr

1 Allgemeines. 2 Beitragspflichtiger Personenkreis

1 Allgemeines. 2 Beitragspflichtiger Personenkreis Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen und für die Teilnahme am Offenen Ganztagsangebot der Grundschulen in der Stadt Bad Oeynhausen (Elternbeitragssatzung) vom 18.12.2008

Mehr

1 Offene Ganztagsschule

1 Offene Ganztagsschule Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule der Grundschulen und der Förderschule der Stadt Schwerte Elternbeitragssatzung vom 07.03.2013 einschließlich des I. Nachtrages

Mehr

Satzung der Stadt Arnsberg

Satzung der Stadt Arnsberg Satzung der Stadt Arnsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für Kinder in familiennaher Tagespflege im Stadtgebiet Arnsberg Stand: 06.12.2016 Aufgrund

Mehr

Satzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Beiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege vom

Satzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Beiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege vom Satzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Beiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege vom 21.10.2011 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung

Mehr

Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. vom

Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. vom Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (TfK) in Kindertagespflege im Rahmen der Offenen Ganztagsschule

Mehr

Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder

Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren vom 01.10.2014 Der Kreistag

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. in der Fassung des fünften Nachtrags vom

Öffentliche Bekanntmachung. in der Fassung des fünften Nachtrags vom Öffentliche Bekanntmachung Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der

Mehr

Ortsrecht Nr

Ortsrecht Nr Ortsrecht Nr. 04.05 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Hürth Stand: 04 / 2017 www.huerth.de

Mehr

Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen

Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen Aufgrund von 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz

Mehr

(2) Diese Satzung gilt gleichermaßen für die Inanspruchnahme der geregelten Halbtagsbetreuung

(2) Diese Satzung gilt gleichermaßen für die Inanspruchnahme der geregelten Halbtagsbetreuung Satzung der Stadt Herdecke über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Herdecke bestehenden offenen Ganztagsschulen im Primarbereich und der geregelten Halbtagsbetreuung

Mehr

Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, sowie der offenen Ganztagsschule (Elternbeitragssatzung)

Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, sowie der offenen Ganztagsschule (Elternbeitragssatzung) Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, sowie der offenen Ganztagsschule (Elternbeitragssatzung) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

1 Beitragspflicht. 2 Beitragszeitraum

1 Beitragspflicht. 2 Beitragszeitraum Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu, der und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen vom 01. August 2013 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 18.07.2013 aufgrund

Mehr

Satzung der Stadt Rheinberg über die Erhebung von Elternbeiträgen

Satzung der Stadt Rheinberg über die Erhebung von Elternbeiträgen Satzung der Stadt Rheinberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder für die Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule für die Betreuung in Kindertagespflege

Mehr

Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) vom , , ,

Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) vom , , , Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) vom 20.12.2007, 22.05.2009, 17.10.2011, 10.12.2012 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Präambel. Artikel 1. 1 Beitragspflicht

Präambel. Artikel 1. 1 Beitragspflicht Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen vom 17. Dezember 2010 Präambel Der Rat der

Mehr

Elternbeiträge 51/04

Elternbeiträge 51/04 Elternbeiträge Tageseinrichtungen für Kinder 51/04 HdO 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Elternbeiträge 51/04 Tageseinrichtungen für Kinder

Mehr

I GeKita Inhalt: 1 Elternbeiträge. 2 Beitragspflichtiger Personenkreis. 3 Beitragserhebung. 4 Ermittlung der Beitragshöhe.

I GeKita Inhalt: 1 Elternbeiträge. 2 Beitragspflichtiger Personenkreis. 3 Beitragserhebung. 4 Ermittlung der Beitragshöhe. Satzung der Stadt Gelsenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der in Gelsenkirchen bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder und für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege

Mehr