Steuerliche Neuerungen in der Finanzberatung

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1 Steuerliche Neuerungen in der Finanzberatung Dr. Yvonne Schuchter-Mang Finanzplaner Forum Wien 2015

2 Überblick Steuerreform 2015/2016 Aktuelle Judikatur zu Ausländische Lebensversicherungen Liechtensteinische Stiftungen Grenzüberschreitender automatischer Austausch von Bankdaten 2

3 Steuerreform 2015

4 Steuerreform 2015/2016 Progressiver Steuertarif NEU Eckpunkte der Steuerreform 2015/2016 Gesamtvolumen ihv EUR 5,2 Mrd Ziele lt Vortrag an den Ministerrat Entlastung der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Bürokratieabbau durch Vereinfachung des Steuerrechts und Maßnahmen in der Verwaltung Konjunkturbelebung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Budgetkonsolidierung (weiterhin strukturelles Nulldefizit ab dem Jahr 2016) Weiterer Zeitplan Veröffentlichung der Gesetzesentwürfe Anfang Mai 2015 Regierungsvorlage im Juni 2015 Beschlussfassung im Parlament im Juli 2015 Inkrafttreten (voraussichtlich) mit 1. Januar

5 Steuerreform 2015/2016 Progressiver Steuertarif NEU Progressiver Steuertarif NEU aktuelles Tarifmodell Einkommen (bis EUR) Steuersatz neues Tarifmodell Einkommen (bis EUR) Steuersatz % % ,5% % ,21% % > % % % 1 Mio 50% > 1 Mio* 55% * Maßnahme (vorläufig) auf 5 Jahre befristet. 5

6 Steuerreform 2015/2016 Progressiver Steuertarif NEU Progressiver Steuertarif NEU Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 55% für Einkommen > EUR 1 Mio Hintergrund: Geplante Anhebung der auf 27,5% KESt darf nicht weniger als 20% und nicht mehr als die Hälfte des für das betreffende Jahr bei der Einkommensteuer geltenden höchsten Steuersatzes betragen ( 1 Abs 4 EndbesteuerungsG) (Vorläufige) Befristung auf 5 Jahre Einnahmen sollen in Österreichfonds für Forschung und Bildung fließen Auswirkungen auf den Steuerstandort Österreich Signalwirkung nach außen 6 Sehr geringer Steueraufkommenseffekt / wenig Betroffene Laut Statistik in 2012 nur 321 Steuerzahler betroffen (inkl Sonderfälle) Verfassungsrechtliche Bedenken? Sehr enger Betroffenenkreis Geplante Anhebung der als sachlicher Grund?

7 Steuerreform 2015/2016 Progressiver Steuertarif NEU Erhöhung des besonderen Steuersatzes () von derzeit 25% auf 27,5% Maßnahme nur auf 5 Jahre befristet? Weiter Anwendungsbereich Laufende Einkünfte aus Kapitalvermögen zb Dividenden, Wertpapierzinsen, Erträge aus Fonds Gewinnausschüttungen aus Kapitalgesellschaften (Familienunternehmen) Realisierte Kursgewinne Inkl Gewinne aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen (Familienunternehmen) Inkl Wegzugsbesteuerung Einkünfte aus (verbrieften) Derivaten 7

8 Steuerreform 2015/2016 Progressiver Steuertarif NEU Ausnahme: Zinserträge aus Bankeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten (weiterhin 25% besonderer Steuersatz) Verfassungsrechtliche Bedenken 1 Abs 4 EndbesteuerungsG: alle endbesteuerten Einkünfte müssen einem einheitlichen Steuersatz unterliegen Unionsrechtliche Bedenken Versteckte Beihilfe für Banken indirekte Förderung der Bankenrefinanzierung Handlungsempfehlungen Vorziehen von (geplanten) Dividendenausschüttungen und Beteiligungsveräußerungen (bei Familienunternehmen) (Teil)Realisierung von Kursgewinnen des Neubestandes KESt vs Liquiditätsnachteil Vgl Realisierungsvoraussetzungen für den Verlustausgleich 8

9 Steuerreform 2015/2016 Progressiver Steuertarif NEU Auswirkungen auf österreichische Privatstiftungen Zuwendungen von (Privat)Stiftungen und vergleichbaren (intransparenten) Vermögensmassen Vorziehen von (geplanten) Zuwendungen von (Privat)Stiftungen an Begünstigte Zwischensteuer auf Zinserträge, realisierte Kursgewinne, Einkünfte aus Derivaten von 25% auf 27,5%? (Teil)Realisierung von Kursgewinnen des Neubestandes? Auswirkungen auf das Steuerabkommen Österreich- Schweiz Zeitgleiche Anwendung bei Zustimmung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (Art 18 StA AT-CH) 9

10 Steuerreform 2015/2016 Progressiver Steuertarif NEU österreichischen Einrichtung eines zentralen Kontenregisters in Österreich Kontoeinsicht bei Abgabenprüfungen ohne Gerichtsbeschluss/eingeleitetes Strafverfahren Betrifft Konten im Betriebs- und im Privatvermögen Vager Verdacht ausreichend Relevant Verfügungsberechtigung isd Sorgfaltspflichten? Rückwirkende Anwendung, zb ab 1. März 2015 Vermeidung von Abschleichern Verpflichtung von österreichischen Banken, höhere Kapitalabflüsse an die Abgabenbehörden zu melden Barabhebungen Vermögenstransfers ins Ausland Zeitlich befristet, jährlich im Nachhinein ab dem Jahr 2016, rückwirkend ab 15. März

11 Steuerreform 2015/2016 Progressiver Steuertarif NEU österreichischen Verfassungsmehrheit im Nationalrat erforderlich Im Fokus Unversteuerte Einnahmen Schwarzzahlungen an Mitarbeiter, Geschäftspartner etc Unklare hohe Kontostände Vermögenstransfers aus dem Ausland Kalt repatriiertes Kapitalvermögen Lediglich teilsaniertes Kapitalvermögen (Sanierungslücken!) Nicht erfasste Schenkungen und Erbschaften 11

12 Steuerreform 2015/2016 Progressiver Steuertarif NEU österreichischen Fall 1: Abschleicher Herr A lebt in Wien. Er hat bis zum Jahr 2012 Wertpapierdepots bei Banken in der Schweiz gehalten. Das Vermögen stammt ursprünglich aus einem Unternehmensverkauf in den 1980er Jahren. Im Frühjahr 2012 hat Herr A das Kapitalvermögen zu einer Bank in Österreich transferiert. Herr A hat die Einkünfte aus dem bei Banken in der Schweiz veranlagten Kapitalvermögen bislang nicht in seine Einkommensteuererklärung aufgenommen. 12

13 Steuerreform 2015/2016 Progressiver Steuertarif NEU österreichischen Handlungsbedarf evaluieren Erhöhte Aufdeckungsrisiken für österreichische Bankkunden Erhebung Korrekturbedarf für die Vergangenheit Verjährungsfristen 5 Jahre + Verlängerungsjahr(e) bei Fahrlässigkeitsdelikten 10 Jahre bei hinterzogenen Abgaben Strafbefreiende Selbstanzeige Jüngste Verschärfungen (seit 1. Oktober 2014) Keine wiederholte Selbstanzeige möglich Zuschlag bis zu 30% bei Erstattung der Selbstanzeige nach Ankündigung der Prüfungsmaßnahme 13

14 Steuerreform 2015/2016 Progressiver Steuertarif NEU Bisher: Wahlrecht der ausschüttenden Gesellschaft zur steuerlichen Behandlung der Dividende als steuerliche Gewinnausschüttung oder als steuerneutrale Einlagenrückzahlung sofern jeweils ausreichende Stände am Einlagenevidenzkonto ( 4 Abs 12 EStG) NEU: Einführung einer Verwendungsreihenfolge Kein Wahlrecht mehr Vgl deutsche Rechtslage bzw Verwendungsreihenfolge für steuerneutrale Substanzauszahlungen bei Stiftungen ( 27 Abs 5 Z 8 EStG) Auswirkungen insbesondere für grenzüberschreitende Dividenden Familienunternehmen -Gesellschaften 14

15 Steuerreform 2015/2016 Progressiver Steuertarif NEU : Grunderwerbsteuer Unentgeltliche übertragungen innerhalb der Familie werden teurer Bisher: 2% Grunderwerbsteuer plus 1,1% Grundbuchseintragungsgebühr vom 3-fachen Einheitswert NEU: Bis zu 3,5% Grunderwerbsteuer plus 1,1% Grundbuchseintragungsgebühr vom Verkehrswert Neuer Stufentarif (nach dem Verkehrswert der Immobilie) Verkehrswert (EUR) Steuer Steuerberechnung ,5% VW x 0,5% % (VW ) x 2% Ab ,5% (VW ) x 3,5% Beispiel: 3-facher Einheitswert , Verkehrswert 1 Mio GrESt bisher: x 2% = GrESt neu: (1 Mio ) x 3,5% = Mehrbelastung GrESt Mehrbelastung Grundbuchseintragungsgebühr 9.900

16 Steuerreform 2015/2016 Progressiver Steuertarif NEU : Grunderwerbsteuer Freibetrag bei Unternehmensübergaben Übertragung von im Rahmen von Unternehmensübergaben nach dem 55. Lebensjahr Erhöhung des Freibetrages von bisher EUR auf EUR Für Härtefälle (insb im Tourismusbereich) werden noch Lösungen erarbeitet Keine Änderung bei land- und forstwirtschaftlichen (weiterhin 1-facher Einheitswert x 2% Grunderwerbsteuer plus 1,1% Grundbuchseintragungsgebühr) Handlungsempfehlung Grundstücksschenkungen innerhalb der Familie vorziehen Rückwirkende Einführung der gesetzlichen Änderung? Lt Finanzminister Schelling ab

17 Steuerreform 2015/2016 Progressiver Steuertarif NEU : ertragsteuer Private Grundstücksveräußerungen Anhebung der ertragsteuer von bisher 25% auf 30% Ermittlung des Veräußerungsgewinnes Neugrundstücke Entgeltlicher Erwerb nach dem Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und Herstellungsoder Anschaffungskosten Altgrundstücke Entgeltlicher Erwerb vor dem % x 30% = 4,2% (bisher 3,5%) vom Verkaufspreis 60% x 30% = 18% (bisher 15%) vom Verkaufspreis (bei Umwidmungen) Streichung Inflationsabschlag Bisher: für Grund und Gebäude nach Ablauf von 10 Jahren jährlich 2% vom Veräußerungsgewinn 17

18 Steuerreform 2015/2016 Progressiver Steuertarif NEU : ertragsteuer Voraussichtlich ab Auswirkungen auf österreichische Privatstiftungen Zwischensteuer für private Grundstücksveräußerungen von 25% auf 30%? Handlungsempfehlung Vorziehen von geplanten veräußerungen 18

19 Steuerreform 2015/2016 Progressiver Steuertarif NEU : ertragsteuer Vereinheitlichung Gebäudeabschreibung Einheitlicher Abschreibungssatz von 2,5% (statt bisher 2%, 3% bzw 1,5%) Auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Ergänzende Maßnahmen Verlängerung Instandsetzung (bisher: 10 Jahre) Anhebung Grundanteil (bisher: Vermutung 20%) 19

20 Steuerreform 2015/2016 Progressiver Steuertarif NEU Betrugsbekämpfung Registrierkassenpflicht Aufdecken und Zurückdrängen von Scheinfirmen Bekämpfung von gewerbsmäßigem Pfusch Umsatzsteuer: Eindämmung des Karussellbetrugs Bekämpfung von Sozialbetrug Erhöhung des Steuerfreibetrages für Mitarbeiterbeteiligungen von EUR auf EUR pro Jahr Außertourliche Höchstbeitragsgrundlage ASVG: von bisher EUR auf EUR monatlich Nettovorteil aus der Steuerreform für Besserverdiener tw wieder kompensiert Umsatzsteuer Erhöhung des begünstigten Umsatzsteuersatzes von 10% auf 13% für bestimmte Leistungen zb Beherbergung, kulturelle Dienstleistungen, Holz etc 20

21 Aktuelle Judikatur

22 Ausländische Lebensversicherungen Liechtensteinische Stiftungen Ausländische Lebensversicherungen BFG , RV/ /2012 Ertragsteuerliche Transparenz: Zurechnung der Erträge aus den Wertpapieren des Deckungsstocks an den Versicherungsnehmer Wirtschaftliche Betrachtungsweise Risikokriterium, Tarif, Möglichkeit der Wahl Asset Manager/Depotbank/Anlagestrategie, Kündigungsmöglichkeit, Depotrückübertragung Revision beim VwGH anhängig BFG , RV/ /2011 Versicherungssteuerliche Anerkennung von Versicherungsmänteln, auch wenn kein Versicherungsrisiko übernommen wurde Ergebnis: Versicherungssteuerpflicht Achtung bei Auflösung: uu Nachversteuerung ihv 7% Antrag auf außerordentliche Revision? 22

23 Ausländische Lebensversicherungen Liechtensteinische Stiftungen Liechtensteinische Stiftungen VwGH , 2011/13/0003 Relevant: Dispositionsbefugnis (rechtlich oder faktisch) Mandatsvertrag führt zu Sonderform der Treuhandschaft Zurechnung der Einkünfte an Stifter/Begünstigten Rechtliche Möglichkeit der Einflussnahme ausreichend Keine Unterscheidung zwischen harten oder weichen Mandatsverträgen Lange Verjährungsfrist, wenn weder Transparenz noch Intransparenz konsequent gelebt wird VwGH , 2012/13/0033 Relevant: Dispositionsbefugnis ise treuhändig verwalteten Bankdepots Wirtschaftlich Berechtigter isd Geldwäschesorgfaltspflichten nicht zwingend deckungsgleich mit einkommensteuerlichen Zurechnungskriterien Annahme der steuerlichen Transparenz ohne Begründung und Nachweis nicht zulässig (Widerlegbare) Transparenzvermutung (StiftR 2009 Rz 21) 23

24 Grenzüberschreitender automatischer Austausch von Bankdaten

25 Ziele/Grundlagen OECD Multilaterale Amtshilfekonvention und EU-Amtshilfe-Richtlinie Auswirkungen auf diskretionäre Stiftungen Auswirkungen auf Lebensversicherungsvertr äge Handlungsbedarf Ziele/Grundlagen Ziel: Automatischer Austausch von Bankdaten EU/Österreich: ab September 2017, rückwirkend für 2016 Umsetzung des OECD-Standards über die EU-Amtshilfe-Richtlinie (2011/16/EU) Schweiz: ab September 2018, rückwirkend für 2017 Anwendungsbereich? Jedenfalls gegenüber von EU-Staaten Liechtenstein: ab September 2017, rückwirkend für 2016 Early adopter Einheitlicher Standard: OECD Multilaterale Amtshilfekonvention vom 13. Februar 2014 Kommentar (CRS) und technischer Standard vom Juli 2014 EU-Zinsenrichtlinie läuft aus (spätestens im Jahr 2018)! 25

26 Ziele/Grundlagen OECD Multilaterale Amtshilfekonvention und EU-Amtshilfe-Richtlinie Auswirkungen auf diskretionäre Stiftungen Auswirkungen auf Lebensversicherungsvertr äge Handlungsbedarf OECD Multilaterale Amtshilfekonvention und EU-Amtshilfe-Richtlinie Umfang der zu meldenden Finanzinformationen Bruttobetrag der Zinsen, Dividenden, anderer Einkünfte Veräußerungs- und Tilgungserlöse Wert des Depots am Jahresende Umfang und Identifizierung der betroffenen Personen RELEVANT: Identifikation von betroffenen Personen nach Sorgfaltspflichten look-through approach bei passiven Vermögensstrukturen Erhöhte Anforderungen an Konto- und Depotbeziehungen (Kundenidentifikation) Umfang der meldepflichtigen Finanzinstitute Banken, Verwahrstellen, Brokers, bestimmte Fonds, bestimmte Versicherungsgesellschaften, Investmentunternehmen 26

27 Ziele/Grundlagen OECD Multilaterale Amtshilfekonvention und EU-Amtshilfe-Richtlinie Auswirkungen auf diskretionäre Stiftungen Auswirkungen auf Lebensversicherungsvertr äge Auswirkungen auf diskretionäre Stiftungen Fall 2: Diskretionäre Stiftungen und AIA Frau F ist in Bulgarien für steuerliche Zwecke ansässig. Sie hat eine anonyme Stiftung in Liechtenstein. Die Stiftung ist diskretionär ausgestaltet. In einer Absichtserklärung ist festgelegt, dass ihre drei Neffen Begünstigte dieser Stiftung sind. Die Stiftung hält ein Wertpapierdepot bei einer Bank in Österreich sowie eine Unternehmensbeteiligung. Handlungsbedarf 27

28 Ziele/Grundlagen OECD Multilaterale Amtshilfekonvention und EU-Amtshilfe-Richtlinie Auswirkungen auf diskretionäre Stiftungen Auswirkungen auf Lebensversicherungsverträge Handlungsbedarf Auswirkungen auf Lebensversicherungsverträge Fall 3: Lebensversicherung und AIA Herr A ist in der Slowakei für steuerliche Zwecke ansässig. Herr A hält seit Jahren Kapitalvermögen bei einer Bank in Österreich. Herr A hat im Jahr 2005 sein bisher auf einem Nummerndepot gehaltenes Kapitalvermögen in eine fondsgebundene Lebensversicherung eingebracht. Das Vermögen wird seither auf einem Depot lautend auf die Lebensversicherungsgesellschaft von der Bank in Österreich verwaltet. Herr A hat die Einkünfte aus diesem Kapitalvermögen bisher nicht in seiner Einkommensteuererklärung angegeben. 28

29 Ziele/Grundlagen OECD Multilaterale Amtshilfekonvention und EU-Amtshilfe-Richtlinie Auswirkungen auf diskretionäre Stiftungen Auswirkungen auf Lebensversicherungsvertr äge Handlungsbedarf Handlungsbedarf Regularisierung der Vergangenheit outbound Ausländisches Steuer(straf)Recht Beteiligungsrisiken Regularisierung der Vergangenheit inbound Regularisierung der Vergangenheit mit Einmalzahlung Überprüfung, ob Sanierungslücken bestehen Ggf proaktive Offenlegung gegenüber der Abgabenbehörde Auch bei intransparenten Vermögensstrukturen 29

30 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

31 Yvonne Schuchter-Mang ist Steuerberaterin und seit 2005 in den Bereichen Beratung von vermögenden Privatpersonen und Stiftungen tätig wurde sie zur Partnerin ernannt. Bis Februar 2011 war sie zudem Universitätsassistentin bei Frau Prof. Kirchmayr am Institut für Finanzrecht an der Universität in Salzburg. Seit 2005 ist sie österreichische Korrespondentin für das International Bureau of Fiscal Documentation und seit 2010 ist sie Korrespondentin der Fuchsbriefe. Vor ihrem Einstieg bei LeitnerLeitner war sie im Banking & Finance Team einer Big Four Gesellschaft in Wien tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Stiftungssteuerrecht, in der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen, im Internationalen Steuerrecht sowie in der Besteuerung und Sanierung von im Ausland gehaltenem Kapitalvermögen und ausländischen Vermögensstrukturen. In diesen Bereichen publiziert sie laufend in Fachzeitschriften sowie Fachbüchern. T E yvonne.schuchter@leitnerleitner.com 31

32 beograd bratislava brno budapest linz ljubljana praha salzburg sarajevo wien zagreb zürich bucuresti * praha * sofia * warszawa * * kooperation 32

33 LeitnerLeitner Consulting d.o.o. SRB BEOGRAD, Knez Mihailova Street 1-3 t f e office.belgrade@leitnerleitner.com BMB Leitner k.s. SK BRATISLAVA, Zámocká 32 t f e bratislava.office@bmbleitner.sk LeitnerLeitner CZ, s.r.o. CZ PRAHA, Římská 12 CZ BRNO, Vídeňská 995/63 t t e marian.novak@bmbleitner.sk Leitner + Leitner Tax Kft H 1027 BUDAPEST, Kapás utca 6-12 Viziváros Office Center B/IV t f e office@leitnerleitner.hu LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 4040 LINZ, Ottensheimer Straße 32 t f e linz.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner d.o.o. SI 1000 LJUBLJANA, Dunajska cesta 159 t f e office@leitnerleitner.si LeitnerLeitner Salzburg GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 5020 SALZBURG, Hellbrunner Straße 7 t f e salzburg.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner Revizija d.o.o. BIH SARAJEVO, Ul. Džemala Bijedića 162 t e office@leitnerleitner.ba LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 t f e wien.office@leitnerleitner.com Leitner + Leitner Consulting d.o.o. HR ZAGREB, Heinzelova ulica 70 t f e office@leitnerleitner.hr LeitnerLeitner Zürich AG CH 8001 ZüRICH, Bahnhofstrasse 69a t f e zuerich.office@leitnerleitner.com kooperationen Stalfort Legal. Tax. Audit. RO BUCUREŞTI, Str. Lt. Av. Vasile Fuica Nr. 15 t f e bukarest@stalfort.ro Fučík & partneři, s.r.o. CZ PRAHA 1, Klimentská 1207/10 t f e ff@fucik.cz Tascheva & Partner BG 1303 SOFIA, Ulitsa Marko Balabanov 4 t f e office@taschevapartner.com MDDP PL WARSZAWA, 49 Mokotowska Street t f e biuro@mddp.pl 33

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