St.-Oswalds-Gasse 20: Um- und Ausbau, abgeändertes Bauprojekt; Baukredit

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1 S t a d t r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr St.-Oswalds-Gasse 20: Um- und Ausbau, abgeändertes Bauprojekt; Baukredit Bericht und Antrag des Stadtrats vom 3. März 2009 Das Wichtigste im Überblick Am 30. November 2004 hat der Grosse Gemeinderat (GGR) für den Um- und Ausbau der St.-Oswalds-Gasse 20 einen Brutto-Baukredit von CHF zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt (GGR-Vorlage Nr vom 19. Oktober 2004). Einerseits sollten durch den Ausbau des Dachgeschosses Raumreserven erschlossen werden, andererseits neben der Optimierung der Büroraumflächen und der Schaffung neuer Arbeitsplätze die behindertengerechte Erschliessung sowie die schalltechnische und energetische Sanierung des Gebäudes in Angriff genommen werden. Eine erste Baubewilligung wurde vom Regierungsrat am 4. April 2006 aufgehoben. Eine zweite Baueingabe, mit den gleichen Zielen wie in der GGR-Vorlage Nr formuliert, jedoch ohne Liftanbau, wurde am 1. Dezember 2006 eingereicht. Eine erneute Verwaltungsbeschwerde gegen die Baubewilligung wies der Regierungsrat am 24. Juni 2008 ab. Die Baubewilligung ist heute rechtskräftig. Aufsichtsrechtlich wurde indessen der Stadtrat dazu verpflichtet, das abgeänderte Bauprojekt erneut dem GGR zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Dabei sollen die vorgenommenen Anpassungen aufgezeigt werden. Auf den Lifteinbau wird endgültig verzichtet. Alle anderen Anpassungen stehen in erster Linie im Zeichen einer Optimierung der Arbeitsabläufe innerhalb des Baudepartementes. Der Kreditrahmen wird dadurch um CHF herabgesetzt. Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen hiermit einen Bericht und Antrag zum Um- und Ausbau der St.-Oswalds-Gasse 20, abgeändertes Bauprojekt. Unseren Bericht gliedern wir wie folgt: GGR-Vorlage Nr

2 1. Ausgangslage 2. Bauprojekt 3. Haustechnik 4. Büroraumplanung 5. Erledigte Arbeiten und weitere Abklärungen 6. Kosten 7. Termine 8. Antrag 1. Ausgangslage Nach zwei erfolglosen Vorstössen, einen Baukredit für den Um- und Ausbau der Liegenschaft St.-Oswalds-Gasse 20 zu erhalten (GGR-Vorlage Nr vom 17. August 1993 und GGR-Vorlage Nr vom 13. April 1996) hat der GGR am 30. November 2004 einen Brutto-Baukredit von CHF einschliesslich Lift zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt (GGR-Vorlage Nr. 1817). Diesem Beschluss vorangegangen war ein Grundsatzentscheid des Stadtrats vom 13. Dezember 2001, dass die Liegenschaft St.-Oswalds-Gasse 20 definitiv der Standort des gesamten Baudepartements werden soll. Nach einem Studienauftrag unter vier eingeladenen Architekturbüros wurde am 8. Juni 2004 für den Um- und Ausbau der St.-Oswalds- Gasse 20 vom Grossen Gemeinderat ein Projektierungskredit von CHF zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt (GGR-Vorlage Nr vom 6. April 2004). 2. Bauprojekt Gegenüber den Ausführungen in der Baukreditvorlage hat sich das Projekt - mit Ausnahme des Lifts, welcher nicht mehr ausgeführt wird - nur geringfügig verändert. Die rechtsgültige Baubewilligung beruht auf diesen Änderungen. Mit der Verpflichtung, das abgeänderte Bauprojekt erneut dem GGR zur Beschlussfassung zu unterbreiten, wurde das gesamte Projekt nochmals einer gründlichen Analyse unterzogen. Im Ergebnis sind untergerodnete Anpassungen vorgenommen, welche geringfügig von der Baubewilligung abweichen. Alle Anpassungen haben das Ziel, die Arbeitsabläufe innerhalb des Baudepartements zu optimieren. Vor allem wurde darauf Wert gelegt, dass innerhalb der einzelnen Abteilungen die Wege kurz sind und deren Büros auf einem Stockwerk als organisatorische Einheiten zusammengefasst werden können. Dies erfordert, dass auf den verschiedenen Geschossen bestehende Bürozwischenwände (Leichtbauwände) entfernt, versetzt oder neu gestellt werden. Zu den einzelnen Geschossen: Im Untergeschoss wird die öffentliche Toilettenanlage für Damen auf der Seite der Grabenstrasse aufgehoben und darin ein Veloraum erstellt. Die ehemalige Herrentoilette wird neu eingeteilt für Damen (als rollstuhlgängige Toilette) und für Herren. Neu werden in den Archivräumen bauliche Massnahmen ergriffen (Schutz gegen aufsteigende Feuchtigkeit, Belüftung etc.), um die Sicherheit der darin aufbewahrten Unterlagen zu gewährleisten. Art und Umfang dieser Massnahmen werden in Absprache mit dem Stadtarchivar vorgenommen. GGR-Vorlage Nr Seite 2 von 6

3 Im Erdgeschoss wird im Norden des Gebäudes ein behindertengerechter Eingangsbereich geschaffen. Die Planauflage wird neu in den Bürobereich integriert. Im Obergeschoss werden im Korridorbereich die unter einem Linoleumbelag liegenden Parkettböden wieder aufgefrischt. Ebenso werden die Lichtverhältnisse optimiert. Die Toilettenanlagen im nördlichen Anbau werden renoviert (im alten Projekt wären sie zusammen mit dem Liftanbau neu erstellt worden). Die Treppen vom 3. OG bis ins Dachgeschoss sind im Korridor angeordnet. Im 4. Obergeschoss werden Büros und Arbeitsplätze zusätzlich mit je zwei Dachgauben pro Dachseite belichtet. Das Dachgeschoss wird als Archiv- und Stauraum genutzt. Das Dach selbst wird isoliert, jedoch nicht umgedeckt. Alte und defekte Ziegel werden wo nötig ausgewechselt. Die Fassade wird einer sanften Renovation unterzogen und neu gestrichen. 3. Haustechnik Auch betreffend Haustechnik hat sich gegenüber den Ausführungen in der Baukreditvorlage wenig verändert. Nur gerade die WC-Anlagen sind - wie oben beschrieben - davon betroffen. Die bestehende Heizungsanlage (Wärmeverbund Altstadtheizung) kann weiter benutzt werden. Im 4. Obergeschoss wird die Heizung angepasst. Die Sanitäranlage kann ebenfalls weiter genutzt werden. Auf eine Lüftungsanlage wird verzichtet, da die Möglichkeit der Frischluftzufuhr durch die Dachgauben gegeben ist. Die Telefon- und EDV-Verkabelung wird ergänzt, die Elektroverkabelung auf den neuesten Stand gebracht. 4. Büroraumplanung IST-/Soll-Arbeitsplätze ist soll Erdgeschoss 7 6 (+ Sitzungszimmer und Raum für Aktenauflage) 1. Obergeschoss 8 8 (wie bisher) 2. Obergeschoss Obergeschoss 8 (+ Plotterraum) 7 (+ Plotterraum) 4. Obergeschoss 0 (Sitzungszimmer) 5 (+ Sitzungszimmer) Total Erledigte Arbeiten und weitere Abklärungen Im Oktober 2008 wurden aus schalltechnischen Gründen sämtliche Fenster ersetzt. Diese Arbeiten waren im bewilligten Baukredit enthalten und wurden auch darüber abgerechnet. Leider konnte dafür kein Kantonsbeitrag eingefordert werden, da die Messwerte im Bereich des Gebäudes die Richtlinien des Kantons nicht überschreiten. Weiter wurden kleinere Umbauten im Bürobereich des Erdgeschosses vorgenommen, die im Rahmen der Reorganisation des Baudepartements nötig wurden. Ebenfalls wurde die Büroflächenplanung mit den zukünftigen Arbeitsplätzen einer sorgfältigen Analyse unterzogen. GGR-Vorlage Nr Seite 3 von 6

4 Der Einbau eines Liftes im Innern des Gebäudes wurde noch einmal in verschiedenen Varianten geprüft. Die aufwändige Statik, die unverhältnismässige Eingriffstiefe in die Struktur des denkmalgeschützten Hauses und die dadurch verursachten hohen Kosten stehen jedoch in keinem Verhältnis zur gewünschten Rollstuhlgängigkeit auf allen Stockwerken. Deshalb wird auf den Einbau eines Liftes verzichtet. Im Übrigen steht für grössere Sitzungen in der Stadt- und Kantonsbibliothek ein Sitzungszimmer zur Verfügung, welches rollstuhlgängig ist. Während der gesamten Bauarbeiten soll der Betrieb aufrecht erhalten werden. Die Büros im dritten Obergeschoss des Gebäudes müssen jedoch aus Sicherheitsgründen und wegen der Lärm- und Staubentwicklung - der Boden des 4. Obergeschosses wird verstärkt - während der Zeit des Ausbaus ausquartiert werden. Für ein Provisorium stehen im Süd- und Seeflügel des alten Kantonsspitals Ersatzräume zur Verfügung. Die Mietverträge mit dem Kanton Zug sind abgeschlossen. Der Mietzins wird nur für die tatsächlich belegte Zeit und Fläche berechnet. Es besteht voraussichtlich die Möglichkeit, ab Juni 2009 auch die Räume der stadteigenen Liegenschaft Grabenstrasse 6 für 3-4 Monate zu nutzen. 6. Kosten Im Jahr 2004 wurde ein Brutto-Baukredit von CHF (Indexstand Zürcher Baukostenindex ) gesprochen. Er basiert auf submittierten Offerten (73%), Richtofferten und Erfahrungswerten (22%) sowie weiteren Budgetpositionen (Unvorhergesehenes und Ausstattung = 5%). Für den Abbruch und Neubau des in der 1. Baueingabe vorgesehenen Liftturms inklusive Lift, Sanitärräume wurde mit Kosten von ca. CHF gerechnet. Trotz der vorgesehenen zusätzlichen Arbeiten inklusive den Kosten für die baulichen Massnahmen bei den Archivräumen und die vorübergehende Ausquartierung der Büros im 3. Obergeschoss (was mit etwa CHF zu Buche schlägt) wird der ehemalige Kreditrahmen nicht überschritten. Brutto-Baukredit CHF Vorbereitungsarbeiten und Planung bis zur 1. Baueingabe, Variantenstudien und Materialisierung Liftturm, Profilmieten und Verfahrenskosten CHF Aufwand für 2. Baueingabe inkl. Behinderteneingang CHF Möbelierung Büros Erdgeschoss CHF Rest - Baukredit bei rechtskräftiger Baubewilligung ( ) CHF Indexstand (Basis April 1998): Indexstand : GGR-Vorlage Nr Seite 4 von 6

5 Indexierter Rest - Baukredit CHF 2 154' Abklärungen nach rechtskräftiger Baubewilligung - CHF Sanierung Fenster Oktober CHF Reduktion infolge Verzicht Liftturm - CHF Zusätzliche Kosten aufgrund Projektüberarbeitung inkl. bauliche Massnahmen bei den Archivräumen, Kosten für Provisorium und IT CHF Neuer, indexierter Brutto-Baukredit CHF Termine Vorausgesetzt, das abgeänderte Bauprojekt wird vom Grossen Gemeinderat am 5. Mai 2009 bewilligt, sind folgende Termine vorgesehen: Ausschreibung (Wiederholung der Submissionen) Mai - Juli 2009 Um- und Ausbauarbeiten August - November Antrag Wir beantragen Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, und das abgeänderte Bauprojekt für den Um- und Ausbau St.-Oswalds-Gasse 20 zu bewilligen. Zug, 3. März 2009 Dolfi Müller, Stadtpräsident Arthur Cantieni, Stadtschreiber Beilagen: Beschlussesentwurf Plandossier Die Vorlage wurde vom Baudepartement verfasst. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Norbert Kremmel, Leiter Hochbau, unter Tel GGR-Vorlage Nr Seite 5 von 6

6 G r o s s e r G e m e i n d e r a t Beschluss des Grossen Gemeinderats von Zug Nr. betreffend St.-Oswalds-Gasse 20: Um- und Ausbau, abgeändertes Bauprojekt; Baukredit Der Grosse Gemeinderat von Zug beschliesst in Kenntnis von Bericht und Antrag des Stadtrats Nr vom 3. März 2009: 1. Das abgeänderte Bauprojekt für den Um- und Ausbau St.-Oswalds-Gasse 20 wird bewilligt. Der Brutto-Baukredit zu Lasten der Investitionsrechnung beträgt nach Abzug der bereits getätigten Arbeiten, der Indexierung auf den Stand vom 1. April 2008 und der geschätzten Minderkosten neu CHF Der Kredit erhöht oder senkt sich bis zum Zeitpunkt der Vertragsausfertigung entsprechend dem Zürcher Baukostenindex (Stand 1. April 2008: Punkte) für die entsprechende Arbeitsgattung. nach Vertragsabschluss erfolgt die Berechnung der Teuerung aufgrund der KBOB-Richtlinien (Konferenz der Bauorgane des Bundes). 3. Die Investition von CHF wird mit jährlich 10% abgeschrieben ( 14 Abs. 3 Bst. b Finanzhaushaltgesetz). 4. Dieser Beschluss tritt unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums gemäss 8 Abs. 1 Bst. d der Gemeindeordnung sofort in Kraft. Er ist im Amtsblatt des Kantons Zug zu veröffentlichen und in die Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse, Band 12, aufzunehmen. 5. Der Stadtrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Zug, Isabelle Reinhart, Präsidentin Arthur Cantieni, Stadtschreiber Referendumsfrist: GGR-Vorlage Nr Seite 6 von 6

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