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1 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Jean Gross 12. April 2010 Reg. Nr Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über den Arbeitsunfall bei Zug vom Dienstag, 22. Dezember 2009 in Zürich PB Jean Gross Utikonerstr Schlieren Tel , Fax jean.gross@uus.admin.ch

2 Dieser Bericht wurde ausschliesslich zum Zweck der Verhütung von Unfällen beim Betrieb von Eisenbahnen, Seilbahnen und Schiffen erstellt. Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen von Unfällen ist nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung gemäss Art. 25 der Verordnung über die Meldung und Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen beim Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel (VUU, SR ). 0. ALLGEMEINES 0.1 Kurzdarstellung Am Dienstag, 22. Dezember 2009 kam es bei der Ausfahrt von Zug (S2 mit Zielbahnhof Ziegelbrücke) bei der Doppelkreuzungsweiche (DKW) 127 um ca Uhr zu einem tödlichen Arbeitsunfall. Unfallstelle bei der DKW 127a Zentralstellwerk Gelber Pfeil = Fahrrichtung Zug Hellblauer Pfeil = Fahrrichtung Rangierfahrt Glarner-Sprinter 0.2 Untersuchung Der pikettdienstleistende Untersuchungsleiter Philippe Thürler wurde um Uhr durch die Meldestelle REGA über das Ereignis informiert. Er bot den im Stützpunkt Ost der UUS arbeitenden Untersuchungsleiter Jean Gross auf, welcher unverzüglich an den Unfallort ausrückte. Der Untersuchungsbericht der UUS fasst die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen zusammen. 2/18

3 1. FESTGESTELLTE TATSACHEN 1.1 Vorgeschichte Um ca Uhr ertönte im Stellwerk Zürich der Störungsalarm und die Meldung Stellzeit überschritten erschien für die DKW 127a. Die Störung verschwand nach kurzer Zeit wieder. Ca. 30 Minuten später (für die Einfahrt von Zug 20418) wies die Weiche 127a erneut Schwergang auf und erreichte in der Stellung rechts keine Endlage. Der Fahrdienstleiter (Fdl) Bereich Süd im Zentralstellwerk (ZSW) hat darauf hin den Einzelverschluss in der Lage rechts eingeschaltet. Gleichzeitig hat der Fdl des Bereiches Nord die Technische Leitstelle (TLS) über die Weichenstörung informiert. Im gleichen Zeitraum hat der Lokführer (Lf) Zug in Zürich PB Gleis 53 für die Fahrt Richtung Ziegelbrücke als S2 übernommen. 1.2 Verlauf der Fahrt Aussage des Fdl Süd (Zusammenfassung): Ca. um Uhr ertönte der Störungsalarm und die Meldung Stellzeit überschritten erschien für die DKW 127a. Die Störung verschwand aber wieder. Für die Einfahrt von Zug hatte die Weiche wieder Schwergang und erreichte in der Lage rechts keine Endlage. Ich habe darauf hin den Einzelverschluss in Lage rechts eingeschaltet, um den Flankenschutz an das Zwergsignal zu delegieren. Gleichzeitig hat der Fdl Nord die Technische Leitstelle (TLS) über die Weichenstörung verständigt. Nach erfolgter Zugfahrt an der Weiche vorbei habe ich den Weicheneinzelverschluss wieder ausgeschaltet. Beim nächsten Umstellen erreichte die Weiche 127a die Endlage rechts. Der Fdl erachtete aber die Kontrolle der Weiche 127 durch den Fachdienst trotzdem als sinnvoll und verständigte die TLS nicht darüber, dass die Weiche die Endlage wieder erreicht hatte. Ca. um Uhr meldete sich der Monteur bei mir und verlangte das Umstellen der Weiche 127a. Da die Weiche im Flankenschluss verschlossen war, konnte ich sie im Moment nicht umstellen. Ich erklärte ihm, dass ich sie sobald als möglich umstellen werde. Um ca Uhr konnte ich die Weiche umstellen. Ich hatte keinen Kontakt mehr mit dem Monteur. Es wurden weder eine Sperrung der Weiche noch das Betätigen des Weicheneinzelverschlusses durch den Monteur verlangt. An den Namen des Monteurs kann ich mich nicht mehr erinnern. Aussage des Lf von Zug Zusammenfassung): Ich bin mit leichter Verspätung um Uhr (statt Uhr) in Zürich PB Gleis 53 mit Zug abgefahren. Nach der Ausfahrt im Kurvenbereich kontrollierte ich den Zug im Rückspiegel. Kurz vor der Weiche 127 bemerkte ich einen Mann im Gleis stehen. Ich leitete unverzüglich eine Schnellbremsung ein, konnte die Kollision aber nicht verhindern. Aussage des zweiten Mitarbeiters von SBB I-BU-O-ZUE/SAT ZUE 2 (Zusammenfassung): Nach meinem Arbeitsbeginn um Uhr musste ich in Zürich Altstetten die Türe zum SA-Raum für eine Drittfirma öffnen. Um ca Uhr erhielt ich die Meldung über die Weichenstörung. Danach habe ich meinen Kollegen über das Vorkommnis informiert. Um ca Uhr bin ich im Pikettbüro angekommen und habe mich für den Ausseneinsatz umgezogen. Ich besprach die Arbeiten mit dem Sicherheitswärter. Wir beschlossen, die Arbeiten ohne Sperrung durchzuführen. Ich ergänzte das vorbereitete Sicherheitsdispositiv mit den örtlichen Angaben (Anlage 3). Um ca Uhr begaben wir uns zur DKW 127. Ich verlangte ein Umstellen der Weiche beim Fdl. Da diese wegen Zugsfahrten nicht sofort umgestellt werden konnte, warteten wir auf dem Dienstperron zwischen Q6 und Q12. Als die Züge durchgefahren waren, begaben wir uns wieder zur DKW 127. Ich begann von der Stellwerkseite her die Weichensättel der DKW 127a zu ölen. Als ich beim dritten Strang war, wurde die Weiche ohne nochmalige Forderung meinerseits umgestellt. Ich musste der Weichenzunge mit dem Fuss noch einen Kick geben, damit sie in die neue Endlage lief. Im Anschluss begann ich mit dem Oelen des äussersten Strangs (Seite Limmat). Bevor ich mit dem Oelen der Sättel dieser Weichenzunge fertig war, kam es zum Unfall. 3/18

4 Vermuteter Ereignisablauf aufgrund der Aussagen der Beteiligten: ca h Der Fdl im ZSW meldet der Technischen Leitstelle (TLS) den Schwergang der DKW 127a worauf die TLS den Pikettdienst aufbietet. ca h Arbeitsbeginn des Pikettmonteurs (Spezialmonteur Innenanlagen) (SAI) in Zürich Altstetten. Er öffnet den SA-Raum für eine Drittfirma. Gemäss Pikettplan ist er als Sicherheitschef eingeteilt. ca h Rückmeldung des Pikettmonteurs an die TLS. ca h Arbeitsbeginn des Spezialmonteurs Aussenanlagen (SAA) im Pikettbüro. Er ist gemäss Pikettplan als Sicherheitswärter eingeteilt. ca h Auf dem Weg zum Pikettbüro informiert der SAI den SAA telefonisch über die Störung an der DKW 127a. ca h Ankunft des SAI im Pikettbüro Zürich. Er zog sich für den Ausseneinsatz um. Die beiden besprechen die anstehenden Arbeiten und beschliessen, diese ohne Sperrung der Weiche durchzuführen. Im Anschluss ergänzt der SAI das vorbereitete Sicherheitsdispositiv mit den örtlichen Angaben. Da dieses bereits mit dem SAA in seiner Eigenschaft als Sicherheitswärter besprochen worden ist, erfolgt keine weitere Instruktion des Sicherheitsdispositivs. ca h SAI und SAA begeben sich vom Pikettbüro beim ZSW zur DKW 127a. Infolge der Dunkelheit herrschen eingeschränkte Sichtverhältnisse. Die Hochlampen der Gleisanlage und die LED-Helmlampen der Spezialmonteure sorgen für eine ausreichende Ausleuchtung der Arbeitsstelle bei der DKW 127. Der SAI begutachtet die Weiche visuell auf Schnee, Eis, Schottersteine usw. Er verlangt beim Fdl per Natel das Umstellen der DKW 127a. Der Fdl informiert den SAI, dass die Weiche infolge eines Flankenschutzes für eine Zugsfahrt nicht umgestellt werden könne. Sobald möglich werde er die Weiche umstellen. Seitens der Pikettmitarbeiter wurde die Weiche nicht gesperrt. Ebenso wurde keine Arbeitsstelle angemeldet. Die beiden Pikettmitarbeiter warteten auf dem Dienstperron zwischen Q6 und Q12 bis die Züge durchgefahren sind, und begeben sich anschliessend wieder zur Weiche 127. Anschliessend begann der SAI die Sättel der DKW 127a von der Stellwerkseite her zu ölen. Als er bei der dritten Zunge angekommen ist, wird die Weiche umgestellt. Um die Zunge in die Endlage zu stellen, unterstützt der SAI mit dem Fuss das Umstellen h Die Rangierfahrstrasse P34 P15 ist für den Glarner-Sprinter (Zug 3959) eingestellt h Die Zugfahrstrasse Q53 P42 ist für die Ausfahrt von Zug (S2) eingestellt. Nach dem Perronende kontrolliert der Lf den Zug im Rückspiegel. Der SAI beginnt mit dem Oelen der Sättel der vierten Weichenzunge (Seite Limmat). Der SAA in seiner Funktion als Sicherheitswärter steht auf der Höhe des Herzstücks der DKW 127a im Gleisstrang Richtung Weiche 121. Er meldet dem SAI mündlich durch Zuruf (ohne Alarmsignal mit dem Horn) einen Zug auf dem Nachbargleis. Der SAI ölt mit Blickrichtung gegen die Langstrasse weiter die Sättel der vierten Weichenzunge. Als sich die letzten Wagen dieses Zuges Höhe DKW 127a befinden, hört er das typische Rascheln der Thermo-Diensthosen des Sicherheitswärters. Als er sich umdreht, befindet sich Zug bereits auf der Höhe der DKW 127a. ca h Bei der Weiche 127 kommt es zur Kollision zwischen Zug und dem SAA in seiner Funktion als Sicherheitswärter. SAA = Spezialmonteur Aussenanlagen SAI = Spezialmonteur Innenanlagen 4/18

5 Skizze 1 Unfallstelle bei der DKW 127 Mündlich abgesprochener Fluchtraum Gelber Pfeil = Fahrrichtung Zug Hellblauer Pfeil = Fahrrichtung Rangierfahrt Glarner-Sprinter Foto 1 Unfallstelle bei der DKW Personenschäden Bahnpersonal Reisende Drittpersonen Tödlich verletzt: 1 5/18

6 1.4 Sachschäden am Rollmaterial und an der Infrastruktur des Bahnunternehmens Weder an den Infrastrukturanlagen von SBB Infrastruktur noch am Rollmaterial von SBB Personenverkehr entstanden Schäden. 1.5 Sachschäden Dritter Dritte kamen beim Ereignis keine zu Schaden. 1.6 Beteiligte Personen Lokpersonal Lokführer SBB Personenverkehr, Depot Ziegelbrücke. BAV-Ausweis vorhanden (Kat. D Modul P). Zugbegleiter Zug verkehrte ohne Zugpersonal. Mitarbeiter von SBB Infrastruktur SA Spezialmonteur Aussenanlagen (SAA) bei SBB I-BU-O-ZUE/SATZUE2. Am fraglichen Tag war er gemäss Pikettplan als Sicherheitswärter bei Arbeiten im Aussenbereich eingeteilt. Er erlitt bei der Kollision tödliche Verletzungen. Spezialmonteur Innenanlagen (SAI) bei SBB I-BU-O-ZUE/SATZUE2. Am 22. Dezember 2009 war er gemäss Pikettplan Sicherheitschef. Reisende Die Reisenden von Zug wurden durch Mitarbeiter der SBB Richtung ZSW - Zürich PB evakuiert. 1.7 Schienenfahrzeuge Eigentümer: SBB AG, Division Personenverkehr, Wylerstr. 123/125, 3000 Bern 65 Zugskomposition: Doppelstockeinheit DPZ bestehend aus (Spitze Schluss): Steuerwagen Bt Erst-Zweitklass- Zwischenwagen AB Zweitklasswagen B Lok Re Triebfahrzeug: Re (am Zugschluss laufend). Zugreihe / Bremsverhältnis: R 135% Ausgeschaltete Bremsapparate: Keine 1.8 Strassenfahrzeuge Strassenfahrzeuge waren keine am Ereignis beteiligt. 1.9 Wetter, Schienenzustand Nacht. Bedeckt, Schienen feucht (Schnee im Gleis), + 3º Bahnsicherungssysteme Die Bahnsicherungssysteme haben normal funktioniert. Sie sind für den Verlauf des Ereignisses nicht relevant. 6/18

7 1.11 Zug- und Rangierfunk Die Funkgespräche sind für den Unfallablauf nicht relevant Bahnanlagen Der Unfall ereignete sich im Bahnhof Zürich zwischen dem Zentralstellwerk und der Langstrassenunterführung (Skizze 1) im Bereich der Doppelkreuzungsweiche Fahrdatenschreiber Die Doppelstockeinheit (DPZ) ist mit einer elektronischen Geschwindigkeitsmessanlage Hasler Teloc 2000D ausgerüstet. Die Fahrdaten werden elektronisch aufgezeichnet. Sie wurden durch die Verkehrsunternehmung ausgelesen und durch die Verkehrsunternehmung sowie durch die UUS ausgewertet. Die Auswertung der Fahrdaten ergab, dass der Lf unmittelbar vor dem Ereignis mit einer Geschwindigkeit von 33,3 km/h gefahren ist und somit die für diesen Streckenabschnitt vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschritten hat. Der Lokführer hat die Schnellbremsung unverzüglich eingeleitet, der Anhalteweg betrug 30 m Befunde an den Bahnfahrzeugen Die visuelle Kontrolle der am Ereignis beteiligten Schienenfahrzeuge durch den Untersuchungsleiter ergab keine Beanstandungen Medizinische Feststellungen In Bezug auf medizinische Beschwerden der am Unfall beteiligten Personen ist nichts bekannt Feuer Beim Ereignis trat kein Feuer auf Ueberlebensmöglichkeiten Aufgrund der Standortes des Verunfallten im Gleis beim Herzstück der Weiche 127 hatte er keine Ueberlebensmöglichkeit Besondere Untersuchungen Bekleidung und Ausrüstung der Pikettmitarbeiter SAT: Die beiden Mitarbeiter von SAT haben die vorgeschriebene Warnausrüstung sowie Sicherheitsschuhe getragen. Der Sicherheitswärter verfügte zudem über eine Warnvorrichtung (Horn). Er hat keinen weissen Helm bzw. keinen weissen Helmüberzug getragen Sicherheitsdispositiv: Die beiden am Ereignis beteiligten Mitarbeiter von SAT haben das vorbereitete Sicherheitsdispositiv für Arbeitsstellen mit Sicherheitschef SBB (Form SBB 4248, Version 7.0 VI 09) ausgefüllt (Anlage 3). Der Bereich der benachbarten Weiche 122 wurde als Nachbargleis definiert. Gewarnt wurde das Arbeitsgleis (Weiche 127) und das Nachbargleis. Als Fluchtraum war der Raum zwischen den Weichen 127 und 120 mündlich abgemacht worden. 7/18

8 Ausbildung und Prüfung Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich der beiden Mitarbeiter Der Mitarbeiter SAA (Sicherheitswärter) hat den Grundkurs Sicherheitswärter 1986 und den Grundkurs Sicherheitschef 1998 besucht. Am 26. März 2009 fand der letzte WK Sicherheitschef/Sicherheitswärter statt. Im Jahre 2009 hat er 11 Einsätze als Sicherheitswärter absolviert. Der Mitarbeiter SAI hat die Grundausbildung Sicherheit auf Arbeitsstellen 2005, den Aufbaukurs RTE im Februar 2006, den Grundkurs Sicherheitschef am und den letzten WK Sicherheitschef im März 2009 absolviert. Beide Mitarbeiter hatten für die Ausübung der Tätigkeit als Sicherheitschef bzw. als Sicherheitswärter die nötige Befähigung Informationen über Organisation und Verfahren Bei Zug handelt es sich um einen regelmässig verkehrenden, im offiziellen Kursbuch aufgeführten, Reisezug (S2) im Teilabschnitt Zürich PB (ab Uhr) via Wädenswil (an/ab 07.35/36 Uhr) nach Ziegelbrücke (an Uhr) Verschiedenes - Das Ereignis wird seitens der Strafverfolgungsbehörden durch die Kantonspolizei Zürich untersucht. - Bei der Untersuchung des Ereignisses durch die UUS sind bei den Mitarbeitern der Verkehrs- und Infrastrukturunternehmungen keine Verstösse gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen festgestellt worden. 2. BEURTEILUNG 2.1 Technisches - Die visuelle Kontrolle der am Ereignis beteiligten Schienenfahrzeuge durch den Untersuchungsleiter ergab keine Beanstandungen. - Die Tefloneinlagen der Weichensättel der DKW 127a waren maximal abgenutzt, sodass die erste Rippenplatte eingeschliffen war. Dies ist schlecht für die Weichenrollen. Durch die Ueberwindung von mehr Höhe neigen die solchen Weichen zu vermehrten Störungen. 2.2 Betriebliches - Das vorbereitete Sicherheitsdispositiv war durch die beiden Pikettmitarbeiter SBB I-BU-O-ZUE/SATZUE2 ausgefüllt worden. Die beiden haben beschlossen, die Weichenstörung ohne eine Sperrung zu beheben (Anlage 3). Mündlich wurde der Raum zwischen den Weichen 127 und 120 als Fluchtraum bestimmt. Obwohl der Gleisachsabstand von 4,5 m den Vorgaben gemäss AB-EBV (Art. 20. AB 20 Zif. 1 bzw. Art. 18 AB 18.3 Zif 2) entspricht, erachtet die UUS diesen Abstand für Mitarbeitende mit Rucksack als zu gering. - Die beiden Pikettmitarbeiter haben die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung getragen. Der Sicherheitswärter hat auf das Tragen der weissen Kopfbedeckung verzichtet. Dies war für den Ablauf des Ereignisses allerdings nicht relevant. - Als Sicherheitswärter war der SAA (Pikettmitarbeiter Aussenanlagen) eingesetzt. Die Störungsbehebung wurde durch den SAI (Pikettmitarbeiter Innenanlagen) vorgenommen. Diese Arbeitsteilung erachtet die UUS nicht als optimal, muss doch mit einer allfälligen Ablenkung des Sicherheitswärters als Spezialist für Aussenanlagen bei Fragen oder bei Problemen seines Kollegen gerechnet werden. 8/18

9 - Arbeiten im Gleisbereich werden bei den SBB gemäss den Vorschriften in den Schweizerischen Fahrdienstvorschriften FDV (SR ) sowie gemäss dem Regelwerk Technik Eisenbahn RTE (Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich) ausgeführt (Anlagen 4 und 5). - Arbeiten im Gleisbereich ohne Sperrung der Arbeitsstelle bei einem dermassen dicht befahrenen Bahnhofteil erachtet die UUS als äusserst gefährlich. Richtigerweise wurde ein Sicherheitswärter gestellt. Dieser dürfte vermutlich die im Nebengleis durchfahrende Komposition des Glarner-Sprinters beobachtet haben. Er hat seinen Kollegen durch Zuruf vor dieser Fahrt gewarnt. Der Standort des Sicherheitswärters befand sich im Gleis Höhe Herzstück der Weiche 127a. Er hat die nahende S-Bahnkomposition von Zug nicht gesehen und wegen der äusseren Verhältnisse (Lärm des im Nebengleis verkehrenden Glarner-Sprinters, der Geräuschdämpfung durch die leichte Schneedecke sowie des Umstandes, dass an der Spitze der S-Bahn S2 der Dosto-Steuerwagen verkehrte) Zug auch nicht gehört. Der Sicherheitswärter hat sich ausserhalb der Betriebsgleise mit Uebersicht über die Annäherungsdistanz und die zu schützende Gruppe aufzuhalten (RTE Ziffer bzw ). - Der Lokführer hat nach eigenen Angaben seinen Zug im Kurvenbereich nach dem Perron Gleis 53 im Rückspiegel kontrolliert (FDV , Anlage 6) und daher den im Gleis stehenden Sicherheitswärter erst im letzten Moment bemerkt. Er leitete unverzüglich eine Schnellbremsung ein, konnte aber eine Kollision nicht verhindern. 3. SCHLUSSFOLGERUNGEN 3.1 Befunde - Die visuelle Kontrolle der am Ereignis beteiligten Schienenfahrzeuge ergab keine Beanstandungen. - Die Bahnsicherungsanlagen funktionierten einwandfrei. Sie sind für den Ablauf des Ereignisses nicht relevant. - Nach Ausfahrt aus dem Perronbereich hat der Lokführer von Zug im Kurvenbereich seinen Zug im Rückspiegel kontrolliert. Er hat dadurch den sich im Gleis befindenden Sicherheitswärter erst im letzten Moment erkannt und unverzüglich eine Schnellbremsung eingeleitet. Der Bremsweg betrug 30 m. - Die beiden sich der Weichenstörung an der Doppelkreuzungsweiche widmenden Pikettmitarbeiter von SAT Zürich haben die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung getragen. Der Sicherheitswärter hat entgegen den Vorschriften auf das Tragen einer weissen Kopfbedeckung verzichtet. Vor Arbeitsaufnahme haben sie das vorbereitete Sicherheitsdispositiv ausgefüllt. Die Arbeitstelle haben die beiden beim Fahrdienstleiter im Zentralstellwerk Zürich nicht angemeldet, eine Gleis- bzw. Weichensperrung wurde nicht verlangt. Als Fluchtraum wurde der Raum zwischen den Weichen 127 und 120 bestimmt. - Der Standort des Sicherheitswärters befand sich nicht wie in den RTE vorgesehen ausserhalb der Betriebsgleise sondern wegen einer besseren Uebersicht über die Gleise und die Fahrstrassen direkt in der Weiche Ursache Der Unfall ist mit grösster Wahrscheinlichkeit darauf zurückzuführen, dass sich der Sicherheitswärter nicht ausserhalb der Betriebgleise sondern in der Doppelkreuzungsweiche 127 aufhielt. Er dürfte die Durchfahrt der Rangierfahrt des Glarner- Sprinters im Nachbargleis beobachtet und dadurch die sich nähernde S-Bahn weder gesehen noch gehört haben. 9/18

10 4. SICHERHEITSEMPFEHLUNGEN - Bei Arbeiten im Gleisbereich in dicht befahrenen Bahnhofteilen bzw. Streckenabschnitten dürfen Arbeiten nur bei angemeldeter Baustelle und gesperrtem Gleisabschnitt durchgeführt werden. - Bei den oben erwähnten Arbeiten ist ein Sicherheitswärter vorzusehen, welcher aber nicht der entsprechenden Fachabteilung angehören darf. Die Untersuchung wurde von Jean Gross geführt. Schlieren, 12. April 2010 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe Jean Gross Untersuchungsleiter Fotos: UUS/grj 10/18

11 Plan Doppelkreuzungsweiche Anlage 1 Standorte der SAT-Mitarbeiter Seite Langstrasse Pikettmitarbeiter SIA am Oeler der Sättel der äussersten Weichenzunge Seite Limmat Seite Zürich PB Gelber Pfeil = Fahrrichtung Zug Letzter bekannter Standort Pikettmitarbeiter SAA (Sicherheitswärter) 11/18

12 Fahrdaten Zug Anlage 2 Achtung: Aufgezeichnete Zeit = Sommerzeit 12/18

13 Achtung: Aufgezeichnete Zeit = Sommerzeit 13/18

14 Anlage 3 Sicherheitsdispositiv für die Arbeiten an der Doppelkreuzungsweiche /18

15 Anlage 4 Auszug aus den Schweizerischen Fahrdienstvorschriften FDV R Arbeiten im Gleisbereich 15/18

16 16/18

17 3.2.4 Sperren von Gleisen/Weichen Gleise/Weichen sind zu sperren, wenn es die Sicherheit des Personals oder des Bahnbetriebs erfordert oder die Gleise/Weichen auf Grund von Bauarbeiten, Reparaturen, Unterhalt, Reinigung, Naturereignissen, Unfällen oder anderen Gründen nicht befahrbar sind. Insbesondere ist eine Sperrung notwendig bei Arbeiten, die eine Unterbrechung der Fahrbahn bewirken wenn Arbeitsmittel am Gleis oder der Fahrbahn befestigt werden, die in das Lichtraumprofil einragen wenn die zuverlässige Räumung des benötigten Lichtraumprofils nicht gewährleistet ist und die angekündigte Fahrt dadurch gefährdet wird bei Arbeiten an der Fahrleitung bei Arbeiten ohne Fluchtraum auch kurzzeitig für ein Nachbargleis, während der Belegung des Lichtraumprofils dieses Gleises durch Schwenkmanöver eines Krans sowie durch schwerfällige Baumaschinen oder Fahrzeug 17/18

18 Auszug aus dem Regelwerk Technik Eisenbahnen RTE Anlage 5 Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich Anlage 6 Auszug aus den Schweizerischen Fahrdienstvorschriften FDV R Lokführer 18/18

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