Griechenland. Auf den Spuren des Apostel Paulus
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- Ulrike Färber
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1 Griechenland Auf den Spuren des Apostel Paulus Leserreise 15. bis 22. Oktober 2015
2 Liebe Leserinnen, liebe Leser, im Ursprungsland unserer abendländischen Kultur begegnen Sie Spuren aus frühchristlicher und byzantinischer Zeit, eingebettet ins Gebirge und inmitten landschaftlicher Schönheit bleiben sie unvergesslich. Die Vergangenheit ist überall lebendig, doch auch die Gegenwart mit ihren liebenswerten Menschen, den malerischen Dörfern und Städten an bizarren Küsten erleben Sie hier und jetzt. Sie kommen an Orte, deren Namen aus der Apostelgeschichte und aus den Briefen des heiligen Paulus wohl bekannt sind. Neben sachkundiger Führung werden geistliches Wort und Gottesdienst die Tage mit prägen. Xenos heißt in der griechischen Sprache nicht nur Fremder, sondern auch Gast. Genießen Sie griechische Gastfreundschaft! Ihr Erlebnisprogramm 1. Tag - Donnerstag, 15. Oktober Bustransfer von Lichtenfels, Bamberg, Forchheim, Erlangen und Nürnberg zum Flughafen München. Flug mit Aegean Airlines (Kooperationspartner der Lufthansa) direkt nach Thessaloniki. Fahrt zum Hotel und Zimmerverteilung. Mit einem Willkommensgetränk stoßen Sie auf einen interessanten Aufenthalt an. 2. Tag - Freitag, 16. Oktober In östliche Richtung durch eine schöne Landschaft gelangen Sie nach Philippi. Die Stadt wurde 360 v. Chr. gegründet und nach Philipp II. benannt, als dieser die strategische Wichtigkeit sah. Der Apostel Paulus besuchte Philippi auch während seiner Missionsreisen und gründete hier die erste christliche Gemeinde Europas. Apg 16,14: Eine Frau namens Lydia, eine Purpurhändlerin aus der Stadt Thyatira, hörte zu; sie war eine Gottesfürchtige, und der Herr öffnete ihr das Herz, so dass sie den Worten des Paulus aufmerksam lauschte. Besichtigung der antiken Stätten mit Agora, Theater, Basilika. Anschließend Weiterfahrt nach Amphipolis zum Löwendenkmal an der Strymonbrücke. Mit vielen interessanten Eindrücken kehren Sie gegen Abend zurück in Ihr Hotel zurück. 3. Tag - Samstag, 17. Oktober Der Vormittag ist Thessaloniki, der Königin des Nordens und benannt nach der Schwester Alexander des Großen, gewidmet. Die Stadtrundfahrt führt u. a. vorbei am Weißen Turm (Wahrzeichen der Stadt), der Aristoteles Universität, der Zitadelle, dem Triumphbogen des Galerius, der Rotonda und den alten Stadtmauern, die Ihnen einen herrlichen Blick über die ganze Stadt bieten. Zu den sehenswertesten byzantinischen Kirchen zählen Agios Dimitros und Agia Sophia, die mit wertvollen Kuppelmosaiken ausgestattet sind. Sie verlassen Thessaloniki und fahren nach Veria, eine wichtige Stadt in den Zeiten Philipps und Alexander des Großen sowie Wirkungsort vom Apostel Paulus. Die Paulus-Treppe mit den schönen Mosaiken erinnert an seinen Aufenthalt. Nur ca. 10 km entfernt befindet sich Vergina. Diese antike Stadt und Erholungsort von König Philipp ist berühmt für die Goldschätze und die Königsgräber. Abends erreichen Sie Kalambaka, unterhalb der massiven Meteora-Felsen gelegen, wo Sie übernachten werden. 4. Tag - Sonntag, 18. Oktober Nach dem Frühstück kurze Auffahrt zu den zwischen Himmel und Erde schwebenden Meteora-Klöstern (UNESCO Welterbe), die zu den eindrucksvollsten Sehenswürdigkeiten Griechenlands zählen. Wie riesige Adlerhorste hocken die Klöster auf diesen kahlen Felsriesen - niemand weiß, wie die ersten Mönche dort hinauf gelangten. Sie besuchen zwei ausgewählte Klöster mit den einzigartigen Wandmalereien. Aber auch der atemberaubende Ausblick über das gesamte Tal wird Ihnen sicher-
3 lich unvergesslich bleiben. Weiterfahrt Richtung Delphi, wo Sie in Galaxidi übernachten werden. 5. Tag - Montag, 19. Oktober Der Vormittag ist für die Besichtigung der sagenumwobenen Stadt reserviert. Delphi war in der Antike eines der wichtigsten Zentren des griechischen Geisteslebens, der Nabel der Welt. Hier saß Pythia auf ihrem Dreifuß und gab Ratsuchenden aus aller Herren Länder ihre vieldeutigen Orakelsprüche. Der heilige Bezirk mit dem Athener Schatzhaus, dem Apollon Tempel und dem Theater sowie das Museum mit dem berühmten Wagenlenker und Meisterwerken klassischer antiker Kunst wird Sie faszinieren. Über das malerische Bergdorf Arachova gelangen Sie zu der bedeutenden Klosteranlage Ossios Lukas, die zweifelsohne zu den schönsten Denkmälern byzantinischer Kunst zählt. Nach der Besichtigung Fahrt an die ostattische Küste nach Mati (Urlaubsort, ca. 30 km von Athen entfernt), wo Sie Ihr Hotel für die verbleibenden drei Nächte beziehen. 6. Tag - Dienstag, 20. Oktober Athen, die Wiege der Demokratie und ruhmreiche antike Stadt, ist weltberühmt für ihre historischen Schauplätze und große Kulturgeschichte. Während der ausführlichen Stadtrundfahrt werden Sie sehen, dass Athen auch heute noch das geistige und künstlerische Zentrum sowie der wirtschaftliche Mittelpunkt des Landes ist. Ein Höhepunkt ist sicherlich die Besichtigung der Akropolis, seit 2500 Jahren Wahrzeichen Athens. Unterhalb befindet sich der Areopag. Auf seiner zweiten Missionsreise (49/50 n. Chr.) hielt der Apostel Paulus hier seine bedeutende Rede (Apg. 17). Entlang der Küstenstraße fahren Sie nachmittags an die südliche Spitze zum Kap Sounion. Hier steht der herrliche Marmortempel aus dem 5. Jh. v. Chr., der dem Meeresgott Poseidon gewidmet ist. Ferner bietet sich Ihnen ein fantastischer Panoramablick über die Ägäis. 7. Tag - Mittwoch, 21. Oktober Argolis, die Wiege der griechischen Kultur ist das Thema des heutiges Ausflugs. Zunächst kommen Sie nach Korinth, einst eine der wichtigsten Hafen- und Handelsstädte. Apostel Paulus hat Korinth während seiner 2. und 3. Missionsreise besucht und etwa 18 Monate hier gelebt und die größte christliche Gemeinde Europas gegründet. Lauschen Sie hier vor Ort Auszügen aus den Korintherbriefen. Inmitten einer rauen und wie verzaubert anmutenden Landschaft liegt die mythenumwobene Burg von Mykene mit dem bekannten Löwentor und dem sogenannten Schatzhaus des Atreus. In Epidaurus verehrte man den Heilgott Asklepios wie nirgendwo sonst. Das beeindruckend gut erhaltene Theater aus dem 6. Jh. v. Chr. ist ein Meisterwerk antiker griechischer Baukunst und überzeugt noch heutzutage mit einer außergewöhnlichen Akustik. Auf der Rückfahrt wird ein Fotostopp am Kanal von Korinth eingelegt. Von der in schwindelnder Höhe gebauten Brücke bietet sich Ihnen ein eindrucksvolles Bild dieses berühmten Schifffahrtsweges. 8. Tag - Donnerstag, 22. Oktober Mit vielen Eindrücken im Gepäck heißt es Abschied nehmen. Fahrt zum Flughafen von Athen und Rückflug mit Lufthansa direkt nach Frankfurt. Hier steht dann wieder der Bus für die bequeme Heimreise bereit. Änderungen des Reiseverlaufes sowie Reihenfolge der Besichtigungen bleiben vorbehalten!
4 Reisepreis pro Person bis 5. März ,-- im Doppelzimmer 1.390,-- im Einzelzimmer ab 6. März ,-- im Doppelzimmer 1.440,-- im Einzelzimmer Eingeschlossene Leistungen Bustransfer (Zustiege Lichtenfels, Bamberg, Forchheim, Erlangen, Nürnberg) zum Flughafen München und zurück vom Flughafen Frankfurt Flug mit Aegean Airlines von München nach Thessaloniki Flug mit Lufthansa von Athen nach Frankfurt Flughafensteuern & Gebühren Bustransfer vom Flughafen zum Hotel und zurück 7 Übernachtungen in den genannten Hotels (bzw. der vergleichbaren Kategorie) 2 ÜN Thessaloniki / Les Lazaristes (Kat. A-superior) 1 ÜN Kalambaka / Antoniadis (Kat. B-superior) 1 ÜN Galaxidi bei Delphi / Europa Beach (Kat. A) 3 ÜN Mati / Mati (Kat. A) Halbpension (Frühstücksbuffet und Abendessen) Transfers, Rundfahrten & Ausflüge in einem modernen Reisebus Alle Besichtigungen inkl. Eintrittsgelder Diplomierte, Deutsch sprechende Reiseleitung Geistliche Begleitung: Prälat Luitgar Göller Heinrichsblatt-Begleitung: Robert Schmitt Informationsmaterial Erforderliche Reisepapiere Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Dieser muss am Flughafen vorgezeigt werden. An- und Restzahlung/Reiseunterlagen Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20% vom Reisepreis zu leisten (siehe Anmeldeformular). Die Restzahlung ist entsprechend zu tätigen, so dass diese 3 Wochen vor Reisebeginn auf dem Konto von LLOYD TOURISTIK eingeht. Die Reiseunterlagen erhalten Sie etwa 14 Tage vor Reisebeginn. Bankverbindung Weser-Elbe Sparkasse Kontoinhaber: Lloyd Touristik IBAN: DE BIC-Code: BRLADE21BRS Anmeldung Herr H. Ramer Heinrichsdamm Bamberg Telefon 0951 / Telefax 0951 / ramer@heinrichs-verlag.de Reiseveranstalter Freiladestr Bremerhaven Telefon 0471 / Telefax 0471 / info@lloydtouristik.de Bitte beachten Sie Für diese Reise gelten die Reisebedingungen der LLOYD TOURISTIK Heinz Riebesehl GmbH. Mindestbeteiligung: 40 Personen. Die Zahlungen sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abgesichert. Sie erhalten zusammen mit der Reisebestätigung den Sicherungsschein. Fotos Prospektdruck & Tarifstand: Januar 2015 Seite 1: Thessaloniki: Panagia Chalkeon Konstantinos Stampulis, wikipedia Delphi Seite 2: Meteora Manfred Rose, pixelio.de Delphi: Bildpixel, pixelio.de Seite 3: Kanal von Korinth Bildpixel, pixelio.de Akropolis Bildpixel, pixelio.de
5 Leserreise nach Griechenland 15. bis 22. Oktober 2015 Die Anmeldung bitte einsenden an: Heinrichsblatt Telefon 0951 / Herr H. Ramer Telefax 0951 / Heinrichsdamm 32 ramer@heinrichs-verlag.de Bamberg Bitte buchen Sie für mich/uns verbindlich folgende Leistungen (Preise pro Person) Reisepreis bis 5. März Doppelzimmer 1.195, ,-- Einzelzimmer 1.390, ,-- Reisepreis ab 6. März Der Bustransfer zum/vom Flughafen (Hinfahrt nach München/Rückfahrt von Frankfurt) ist im Reisepreis enthalten. Bitte kreuzen Sie Ihren gewünschten Zustieg an Lichtenfels Bamberg Forchheim Erlangen Nürnberg Wir empfehlen ELVIA Reiseschutz ohne Selbstbehalt Reiserücktritt-Vollschutz 69,-- inkl. Reiserücktritt-Versicherung, Reiseabbruch & Umbuchungsgebührenschutz Komplettschutz 91,-- inkl. Reiserücktritt-Vollschutz, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport kein Reiseschutz gewünscht Name Straße Telefon (tagsüber) bzw. Mobil Name Straße Telefon (tagsüber) bzw. Mobil Vorname PLZ/Wohnort Geburtsdatum Vorname PLZ/Wohnort Geburtsdatum Mit dem Erscheinen meines/unseres Namens und Wohnortes auf einer Teilnehmerliste bin/sind ich/wir: einverstanden nicht einverstanden Eine Anzahlung von 20% des Reisepreises + ggf. Versicherungsprämie werde/n ich/wir nach Erhalt der Reisebestätigung auf das Konto von LLOYD TOURISTIK bei der Weser-Elbe Sparkasse überweisen: IBAN: DE BIC-Code: BRLADE21BRS Die hier erfassten Daten werden von LLOYD TOURISTIK zur Reiseabwicklung und Kundenbetreuung gespeichert. Für diese Reise gelten die Reisebedingungen der LLOYD TOURISTIK Heinz Riebesehl GmbH, die der Unterzeichner anerkennt. Hiermit melde ich mich und die oben aufgeführte Person, als deren Vertreter ich handle, verbindlich an. Ich erkläre hiermit ausdrücklich, auch für die Vertragsverpflichtungen des von mir angemeldeten Teilnehmers, wie für meine eigenen einzustehen. Ort/Datum Unterschrift
6 Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der LLOYD TOURISTIK Heinz Riebesehl GmbH, nachfolgend LLOYD TOURISTIK genannt. Sie gelten für Reisen, die von LLOYD TOURISTIK veranstaltet werden. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde LLOYD TOURISTIK den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch LLOYD TOURISTIK zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird LLOYD TOURISTIK dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung aushändigen Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von LLOYD TOURISTIK vor, an das LLOYD TOURISTIK für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist das neue Angebot ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten, z. B. den Antritt der Reise, annimmt. 2. Bezahlung 2.1. Unmittelbar nach Vertragsabschluss sowie Aushändigung des Insolvenzscheins ist eine Anzahlung zu leisten, die vorbehaltlich abweichender Angaben in der Reiseausschreibung 20 % des Reisepreises beträgt Die Restzahlung ist 3 Wochen vor Reiseantritt zu leisten, wenn die Reise nicht mehr nach Ziffer 6.1. abgesagt werden kann Wenn der Reisepreis trotz Fälligkeit und anschließender Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung oder sonst bis zum Reiseantritt nicht vollständig gezahlt wird, kann LLOYD TOURISTIK vom Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung ein Rücktrittsentgelt nach Ziffer 5.2. verlangen. 3. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung und ergänzend aus den Leistungsbeschreibungen (z. B. Prospekt) von LLOYD TOURISTIK. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von LLOYD TOURISTIK nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen LLOYD TOURISTIK ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich zu informieren LLOYD TOURISTIK kann die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen durch unverzügliche Erklärung gegenüber dem Kunden, jedoch nur bis 21 Tage vor Reisebeginn, ändern. Die Änderung erfolgt dergestalt, dass die von LLOYD TOURISTIK aufgrund der Erhöhung zu tragenden Mehrkosten oder Mehrabgaben je Beförderungsmittel zu gleichen Teilen auf die an der Beförderung teilnehmenden Reisenden umgelegt werden, und der Reisepreis für jeden Reisenden um den sich danach je Reisendem ergebenden Mehrbetrag erhöht wird. 5. Rücktritt durch den Kunden, Rücktrittsentgelt 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert LLOYD TOURISTIK den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung (Rücktrittsentgelt) verlangen. Das Rücktrittsentgelt entspricht abhängig vom Tag des Rücktritts folgendem Anteil des Reisepreises: bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35 % ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 65 % ab 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80 % ab 1. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90 % Auf Ausnahmen dieser Regelung wird gesondert hingewiesen. Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei LLOYD TOURISTIK. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines tatsächlich geringeren Schadens vorbehalten, LLOYD TOURISTIK kann einen höheren Schaden nachweisen und geltend machen. 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 6.1. LLOYD TOURISTIK kann wegen Nichterreichens der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl dann vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl genannt wurde und diese bis 4 Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn nicht erreicht ist. LLOYD TOURISTIK hat den Rücktritt in diesem Fall spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären und ihm sodann unverzüglich die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zu erstatten LLOYD TOURISTIK kann nach 651j BGB den Vertrag wegen höherer Gewalt kündigen LLOYD TOURISTIK kann vor oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von LLOYD TOURISTIK nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält LLOYD TOURISTIK den Anspruch auf den Reisepreis, rechnet hierauf jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden einschließlich etwaiger von den Leistungsträgern erstatteter Beträge. 7. Haftung 7.1. Die vertragliche und deliktische Haftung von LLOYD TOURISTIK für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis für den Reisenden beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit LLOYD TOURISTIK aus Vertrag für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist Ein Schadensanspruch gegen LLOYD TOURISTIK ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort bei diesen gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen den Kunden und LLOYD TOURISTIK; für solche Leistungen übernimmt LLOYD TOURISTIK keine Haftung. 8. Gewährleistung 8.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. LLOYD TOURISTIK kann u. a. in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn es sich nicht nur um einen unbedeutenden Mangel handelt. Diese Minderung tritt nicht ein, wenn der Reisende den Reisemangel nicht unverzüglich der Reiseleitung oder LLOYD TOURISTIK anzeigt Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn LLOYD TOU- RISTIK keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, sie von LLOYD TOURISTIK verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist Schadensersatzansprüche stehen dem Reisenden daneben nur bei einem von LLOYD TOURISTIK zu vertretenden Mangel zu Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber LLOYD TOURISTIK geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes. 9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 9.1. LLOYD TOURISTIK steht dafür ein, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Passund Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Antritt der Reise zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist LLOYD TOURISTIK in der Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u. a. hingewiesen LLOYD TOURISTIK haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende LLOYD TOURISTIK mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass LLOYD TOURISTIK die Verzögerung zu vertreten hat Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von LLOYD TOURISTIK bedingt sind. 10. Versicherungen LLOYD TOURISTIK weist auf die Möglichkeit hin, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und eine Auslandsreise-Krankenversicherung inkl. Rücktransport bzw. ein Versicherungspaket abzuschließen. Der Abschluss sollte bei Buchung der Reise erfolgen. Bei Reisebuchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage abzuschließen. Die Produkt- u. Verbraucherinformationen sowie die vollständigen Versicherungsbedingungen (AVB) können Sie unter einsehen oder auf telefonische Anfrage unter +49(0) zugesandt bekommen. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung Der Kunde kann LLOYD TOURISTIK nur an deren Sitz verklagen Für Klagen von LLOYD TOURISTIK gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von LLOYD TOURISTIK maßgebend. 13. Sonstige Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 14. Reiseveranstalter Freiladestr Bremerhaven Telefon 0471 / Telefax 0471 / info@lloydtouristik.de Internet: Geschäftsführerin: Silke Kirovski Sitz der Gesellschaft: Bremerhaven Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Eingetragen beim Amtsgericht Bremen (bis Amtsgericht Bremerhaven) zu HRB 2870 Stand: 29. September 2011
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