6-Tage- Bergwanderung. Oberstdorf - Meran

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1 6-Tage- Bergwanderung Oberstdorf - Meran

2 Leistungspaket Inforunde am /17Uhr bei 200PRO-Kleingruppe mit 8 Personen Eigener Bergführer 6 x Halbpension Die Unterbringung erfolgt in Hütten mit Lager oder Betten, 2x in Hotels bzw. Gasthäusern/Pensionen mit Frühstück und Abendessen. Tourenverpflegung kann in den Hütten gekauft werden. 5 x Taxitransfer Transport von einem Gepäckstück nach Meran und zurück 2 x Flughafentransfer (Oberstdorf - München/Flugh. / Meran München/Flugh.) Seilbahnkosten Rucksacktransport vom Tal auf alle Hütten Alpenpass Preis : 1099,- / Person OHNE Flüge Teilnehmerzahl: 8 Personen Bitte konsultieren Sie vorher einen Arzt. Es gelten unsere AGB. 2

3 Anreise am : Flug (nicht im Preis enthalten) 06:20 DUS - 07:35 MUC AB6023 Transfer: Flughafen München - Oberstdorf 2,5h-Fahrt im Kleinbus Änderungen des Flugplanes können nicht ausgeschlossen werden! 3

4 Wanderetappe 1 am : Oberstdorf - Kemptener Hütte Vom Oberstdorfer Bahnhof um 12Uhr beginnend, geht es mit dem Kleinbus nach Spielmannsau. Über den anfangs noch leichten Anstieg bis zum "Knie" (Kapelle auf etwa der Hälfte der Wegstrecke) und das Sperrbachtobel erreicht man nach 3h Wanderzeit die Kemptener Hütte (1845m). Gehzeit Spielmannsau - Kemptener Hütte ca. 3h Sehenswertes Wallfahrtskapellen St. Loretto Christlesee Kapelle am Knie (die als Raststation einlädt) Kemptener Hütte: Höhe 1845m 290 Plätze, geöffnet Mitte Juni bis Mitte Oktober Änderungen des Streckenverlaufes können nicht ausgeschlossen werden! 4

5 Wanderetappe 2 am : Kemptener Hütte - Memminger Hütte Von der Kemptener Hütte führt der Weg anfangs hinauf ans "Mädele Joch" auf 1974m, wo er die Grenze nach Österreich überschreitet. Am höchsten Punkt angekommen führt die Route teilweise recht steil bergab Richtung Holzgau. Hier steigen wir in den Kleinbus und fahren 13km nach Madau. Dies ist empfehlenswert, da sich der Weg (größtenteils Teerstraße) durchs Madau-Tal hinzieht. Vom Parkplatz an der Materialseilbahn geht es ca. 2 Stunden hinauf zur Memminger Hütte und Besteigung des Seekogels (2412m). Gehzeit: Kemptener Hütte - Holzgau ca. 3h Materialseilbahn Tal - Memminger Hütte ca. 2,5h Sehenswertes: Falls man auf dem "Mädele Joch" früh genug dran ist kann man mit etwas Glück Steinböcke beobachten. Simmswasserfall auf dem Weg nach Holzgau Aussichtspunkt Seekogl (2412m) an der Memminger Hütte gelegen. Memminger Hütte: Höhe 2242m ca. 120 Plätze, geöffnet Mitte Juni bis September Änderungen des Streckenverlaufes können nicht ausgeschlossen werden! 5

6 Wanderetappe 3 am : Memminger Hütte - Zams Zuerst entlang einiger Seen nur ca. 350 Höhenmeter hinauf zur 2599m hohen Seescharte. Von den dortigen Felszacken aus, genießt man einen herrlichen Ausblick ins Zammer Loch und die übrige Umgebung im Lochbachtal. Anfangs über steile Felsschotter, später über eine Hochebene wandern wir hinab bis Zams (780m). Die Möglichkeit des Gepäcktransportes bis zur Rückreise ist gegeben. Gehzeit: Memminger Hütte - Zams ca. 6h Sehenswertes: Aussichtspunkt Seescharte mit überwältigendem Blick hinab ins Zamser Loch und auf die 3036m hohe Paseier-Spitze Nachbarort Landeck mit dem gleichnamigen Schloss und den Burgruinen Schrofenstein und Kronburg. Zams: Höhe 775m Historischer Gasthof Gemse oder Pension Änderungen des Streckenverlaufes können nicht ausgeschlossen werden! 6

7 Wanderetappe 4 am : Zams - Braunschweiger Hütte Mit der Venetbahn geht es anfangs auf angenehme Art hinauf auf den Krahberg auf 2208m Höhe. An der Talstation Angekommen geht es über den Venet (2513m), das Wonnejöchl (2497m) und das Kreuzjoch (2464m) weiter nach Wenns im Pitztal (1000m). Von dort aus geht es mit dem Taxibus bis Mittelberg auf 1700m. In Mittelberg angekommen beginnt direkt der Weg über einen der beeindruckendsten Aufstiege, entlang eines Gletscherbaches hinauf zur Braunschweiger Hütte (2760m). Gehzeit: Zams - Wenns ca. 6h Wenns - Mittelberg ca. 1h mit dem Bus Mittelberg - Braunschweiger Hütte ca. 3h Sehenswertes: Ab der Bergstation der Venet-Bahn hat man bei guter Fernsicht einen herrlichen Ausblick in die Lechtaler Alpen im Norden und auf die beeindruckenden Gipfel der Ortlergruppe im Süden. Mittelbergferner und Wildspitze Braunschweiger Hütte: Höhe 2760m ca. 120 Plätze, Bewirtung Mitte Juni bis Ende September Änderungen des Streckenverlaufes können nicht ausgeschlossen werden! 7

8 Wanderetappe 5 am : Braunschweiger Hütte Martin Busch Hütte Die Tagesroute beginnt mit einem steilen Aufstieg über 1h zum Pitztaler Jöchl (3000m). Vom Jöchl geht es über den Rettenbachferner, hinab zum Parkplatz Rettenbach. Ab hier fahren wir kurz mit dem Taxibus zum Tiefenbachgletscher von wo aus man über einen Panoramaweg - mit traumhaften Ausblicken auf die Stubaier- und östlichen Ötztaler Berge - nach Vent gelangt. In Vent machen wir eine ausgiebige Rast und wandern dann ca. 2h durchs Niedertal hinauf zur Martin Busch Hütte (2500m). Gehzeit: Braunschweiger Hütte - Vent ca. 6h Vent - Martin Busch Hütte ca. 2,5 Sehenswertes: Mittelbergferner und Wildspitze Stubaier- und östliche Ötztaler Berge Martin-Busch-Hütte: Höhe 2500m ca. 120 Plätze, Bewirtung Ende Juni bis Ende September Änderungen des Streckenverlaufes können nicht ausgeschlossen werden! 8

9 Wanderetappe 6 am : Martin Busch Hütte - Meran Aufstieg über 1h zur Similaun Hütte (3014m) die direkt an der Grenze zu Italien, am Fuße des Similauns (3606m) und in der Nähe der "Ötzi-Fundstelle" liegt. Bei guten Witterungsverhältnissen geht es hoch zum Hauslabjoch und wir besichtigen die Fundstelle. Abstieg über die Similaun Hütte, durch das Tisental hinunter zum Vernagt-Stausee in Südtirol. Anschließend mit dem Bus bis Meran. Gehzeit: Martin Busch Hütte - Similaun - Hütte ca. 2h Similaun Hütte - Ötzi Fundstelle ca. 0,5h Similaun Hütte - Similaun ca. 2,5h Similaun - Hütte Vernagt-Stausee ca. 1,5h Sehenswertes: "Ötzi-Fundstelle" auf dem Hauslabjoch Similaun Schloss Juval (Reinhold Messners Schloss) auf der Busfahrt vom Vernagt-Stausee nach Meran Hotel Meran in Altstadtnähe Änderungen des Streckenverlaufes können nicht ausgeschlossen werden! 9

10 Abreise am : Flug (nicht im Preis enthalten) 16:50 MUC - 18:05 DUS AB6036 Transfer: Meran Flughafen München 4h-Fahrt im Kleinbus Änderungen des Flugplanes können nicht ausgeschlossen werden! 10

11 AGB Aktivreisen Allgemeine Reisebedingungen der Firma 200PRO GMBH Diese Reisebedingungen informieren über und ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen der 651 a ff BGB. Sie sind Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages. 1. Abschluss des Reisevertrages, Teilnahmevoraussetzungen 1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde der 200PRO GMBH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die 200PRO GMBH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die 200PRO GMBH dem Reisekunden eine Reisebestätigung aushändigen Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von der 200PRO GMBH vor, an das die 200PRO GMBH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat Dem Kunden ist bekannt und bewusst, dass es sich bei den von der 200PRO GmbH angebotenen Veranstaltungen um Sport- und Abenteuerreisen handelt, die im Hinblick auf die psychische und physische Leistungsfähigkeit sowie auf die Ausrüstung des Kunden besondere Anforderungen stellen können. Die 200PRO GMBH hat den Kunden vor der Anmeldung zu der Reise umfangreich über den Verlauf der Reise, insbesondere auch über die Anforderungen an den Kunden selbst sowie an die durch den Kunden mitzubringende Ausrüstung informiert. Mit dem Abschluss des Reisevertrages bestätigt der Kunde, dass er die an ihn und seine Ausrüstung gestellten Anforderungen zur Kenntnis genommen hat und diesen auch genügt Unbedingte Teilnahmevoraussetzung ist, dass der Kunde sporttauglich ist, was durch die Anmeldung zu der Reise bestätigt wird. Der Kunde hat zur Sicherung der Sporttauglichkeit sowie des notwendigen allgemein guten Gesundheitszustandes bis spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt, falls dies aufgrund einer kurzfristigeren Buchung nicht möglich sein sollte unverzüglich, nach der Annahme des Reisevertrages durch die 200PRO GMBH ein ärztliches Attest einzuholen und an die 200PRO GMBH zu übersenden, aus dem hervorgeht, dass der Kunde die individuellen physischen Anforderungen der Reise erfüllt. Die entsprechende sportärztliche Untersuchung kann angepasst an die jeweiligen Anforderungen der Reise auch über 200PRO GMBH eingeholt werden. Die 200PRO GMBH übernimmt keine Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden jeglicher Art, die sich aus der Tatsache bedingen, dass der Kunde die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Kunden, die bei Reiseantritt oder während der Reise erkennbar nicht den Voraussetzungen entsprechen, können durch den Gruppenleiter jederzeit von der Reise ausgeschlossen werden. Eine Erstattung des Reisepreises erfolgt in diesem Fall nicht. 2. Bezahlung 2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.s.v. 651 k Abs. 3 BGB gefordert oder angenommen werden. Die 200PRO GmbH ist über die R + V Versicherung AG insolvenzversichert. 651k BGB 2.2. Nach Vertragsabschluss werden mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins 20% des Reisepreises als Anzahlung fällig Die Restzahlung des Reisepreises ist bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen, 4 Wochen vor Reiseantritt, fällig, sofern die Reise nicht mehr nach Ziffer 6.1. abgesagt werden kann. Bei einer Buchung innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn ist der Reisepreis sofort in voller Höhe zu zahlen. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist die 200PRO GMBH nach fruchtloser Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in der Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten (siehe Ziffer -5-) zu verlangen. 3. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen von der 200PRO GMBH für die jeweils gebuchte Reise und aus den hier auf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. 4. Leistungsänderungen 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der 200PRO GMBH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Ausgewiesene Flug- und Transferzeiten stehen unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung Die 200PRO GMBH ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich zu informieren. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 5. Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten) und Ersatzperson 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der 200PRO GMBH. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die Reise nicht an, verliert 200PRO GMBH den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber gemäß 651 i II BGB eine Entschädigung verlangen. Vorbehaltlich einer konkreten Berechnung einer Entschädigung nach 651 i II BGB kann 200PRO GMBH diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gliederung gemäß 651 i III BGB pauschalieren. Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde: -bei Pauschalreisen ohne Bestandteil von Flugreisen oder mehrtägigen Schiffsfahrten: bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 5 % ab 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 15 % ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 % ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50 % ab 6. bis 1.Tag vor Reisebeginn 70% ab dem Tag des Reisebeginns 90% des Reisepreises -bei Pauschalreisen mit Bestandteil von Flugreisen oder mehrtägigen Schiffsfahrten erhöhen sich die oben genannten Rücktrittskosten um eventuelle Stornogebühren für die Stornierung des jeweiligen Fluges oder der Schiffsreise (die Stornogebühren können bis zu 100% des hierfür fälligen Preises betragen) Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung Dem Reisenden bleibt es unbenommen, 200PRO GMBH nachzuweisen, dass der 200PRO GMBH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die 200PRO GMBH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich Reisende und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die Bearbeitungsgebühr Eine Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Kranken- und Rücktransportversicherung sind zumeist im Reisepreis NICHT eingeschlossen. Soweit in der Leistungsbeschreibung keine entsprechenden Versicherungen Bestandteil des Reisevertrages sind, wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (z.b. DIE EUROPÄISCHE, München) und zudem eine Rückführungskostenversicherung bei Unfall oder Krankheit empfohlen (wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder einen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens). 6. Rücktritt und Kündigung durch die 200PRO GMBH PRO GMBH kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn a.) in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und b.) in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird Ein Rücktritt ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Tritt die 200PRO GMBH von der Reise zurück, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück Auf die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten aufgrund höherer Gewalt gemäß 651 j BGB wird hingewiesen. 11

12 AGB Aktivreisen 7. Gewährleistung 7.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder der 200PRO GMBH angezeigt werden. Die 200PRO GMBH kann u.a. in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn es sich nicht nur um einen unbedeutenden Mangel handelt. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn die 200PRO GMBH keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von der 200PRO GMBH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. 8. Haftung 8.1. Die vertragliche Haftung von der 200PRO GMBH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, soweit die 200PRO GMBH für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des 651 h I BGB wird verwiesen Die deliktische Haftung von der 200PRO GMBH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Mögliche darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen oder Warschauer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und der 200PRO GMBH; für solche Leistungen übernimmt 200PRO GMBH keine Haftung. Dieses gilt auch für Ausflüge, die 200PRO GMBH in den Reiseausschreibungen lediglich als sehenswert vorschlägt Ein Schadensersatzanspruch gegen die 200PRO GMBH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Auf die gesetzlichen Bestimmungen des 651 h II BGB wird verwiesen Die 200PRO GMBH übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen, die durch den Kunden mitgebracht werden. Die 200PRO GMBH wird entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Reise für die notwendigen Ausrüstungsgegenstände angemessene Verwahrmöglichkeiten zur Verfügung stellen, soweit dies möglich ist. Die Nutzung der Verwahrmöglichkeiten ist für den Kunden kostenlos und freiwillig. Die 200PRO GMBH übernimmt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, keine Haftung für die freiwillig zu nutzenden Verwahrmöglichkeiten. Sollte die 200PRO GMBH hinsichtlich der mitzubringenden Ausrüstungsgegenstände eine Versicherung abgeschlossen haben, so wird die 200PRO GMBH von der Versicherung erbrachte Versicherungsleistungen anteilig zur Auszahlung bringen. 9. Mitwirkungspflicht Der Reisekunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber der 200PRO GMBH zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Schäden oder Zustellungsverzögerungen des aufgegebenen Gepäcks während der Flugbeförderung sollten unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckschäden binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. 10. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise ( 651c bis 651 f BGB) hat der Reisekunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber der 200PRO GMBH unter der unter Ziffer 16 genannten Anschrift geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Eine Anspruchsanmeldung oder die Einreichung der Anmeldung beim Reisevermittler (Reisebüro) genügt für die Einhaltung der Frist nicht. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisekunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Zusammenhang mit einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen für die Schadensanzeige. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Gepäckverspätungen binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden Ansprüche des Reisekunden nach den 651 c bis 651 f BGB aus Verletzung des Lebens, bei Körper- und Gesundheitsschäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von 200PRO GMBH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der 200PRO GMBH beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dieses gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der 200PRO GMBH oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der 200PRO GMBH beruhen. Sämtliche übrigen Ansprüche nach den Vorschriften der 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes. Schweben zwischen der 200PRO GMBH und dem Reisekunden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so tritt eine Verjährungshemmung ein. Die Verjährung ist gehemmt, bis die 200PRO GMBH oder der Reisekunde die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen die 200PRO GMBH an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen. 11. Informationspflichten über Fluggesellschaft Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft verpflichtet die 200PRO GMBH, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist 200PRO GMBH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug / die Flüge durchführen wird / werden. Sobald die 200PRO GMBH Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Reisekunde informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss die 200PRO GMBH den Kunden über den Wechsel informieren. Die 200PRO GMBH muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicher zu stellen, dass der Kunde unverzüglich über den Wechsel informiert wird. Eine Liste über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.b. auf folgender Internetseite zu finden: Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften Die 200PRO GMBH steht dafür ein, Reisekunden mit deutscher Staatsbürgerschaft über Bestimmungen von Pass-und Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist die 200PRO GMBH in der Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen Die 200PRO GMBH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende die 200PRO GMBH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die 200PRO GMBH die Verzögerung zu vertreten hat Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von der 200PRO GMBH bedingt sind. 13. Rechtswahl Auf den Reisevertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der 200PRO GMBH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen die 200PRO GMBH im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 14. Gerichtsstand Der Gerichtsstand der 200PRO GMBH ist der Firmensitz in Düsseldorf Für Klagen von der 200PRO GMBH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der 200PRO GMBH maßgebend. 15. Sonstige Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge Stand dieser Reisebedingungen ist Juni Reiseveranstalter Anschrift und Sitz der Firma 200PRO GMBH: Markgrafenstraße 47, Düsseldorf, Tel.: Telefax: Registergericht: Düsseldorf Geschäftsführer: Dr. Holger Schütt 12

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