Was tun, wenn der Zoll kommt?
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- Reinhold Arwed Schmitt
- vor 6 Jahren
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1 Was tun, wenn der Zoll kommt? 1 Gliederung 1. Zielsetzung / Aufgaben 2. regionale Zuständigkeiten 3. fachliche Zuständigkeiten 4. Befugnisse im Prüfungs- und Ermittlungsverfahren 5. Pflichten / Sanktionen 6. Exkurs Subunternehmer 7. Ergebnisse 2 1
2 1. Zielsetzung Flächendeckende Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Kooperation mit den Zusammenarbeitsbehörden Schwerpunkte Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und des Missbrauchs der Dienstleistungs-und Niederlassungsfreiheit Bekämpfung von Verstößen in den AEntG-Branchen Sicherung des Beitrags-und Steueraufkommens Vermögensabschöpfung 3 Prüfungsansätze risikoorientierte verdachtsunabhängige Prüfung? Hinweise von Bürgern? Hinweise von Behörden? Hinweise von Arbeitnehmern? Hinweise von Arbeitgebern? Hinweise von Gewerkschaften? Hinweise von Arbeitsrichtern? 4 2
3 Hauptzollämter im Bezirk der BFD Mitte sowie der FKS Standorte 5 Zuständigkeiten des Zolls 2. Regionale Zuständigkeiten ( a) Sachsen-Anhalt Hauptzollamt Magdeburg Ihleburger Str Magdeburg (0391 / ) b) Sachsen Hauptzollamt Dresden Schützenhöhe 24/ Dresden (0351 / ) 6 3
4 Zuständigkeiten des Zolls 3. fachliche Zuständigkeiten 2 Abs. 1 SchwarzArbG: a) Meldepflichten zur Sozialversicherung gem. 28a SGB IV b) Rechtmäßigkeit von Leistungsbezug SGB II / SGB III c) Angaben des Arbeitgebers zum Leistungsbezug SGB III d) illegale Ausländerbeschäftigung e) Arbeitsbedingungen nach AEntG / AÜG (Mindestlohn / Lohnuntergrenze) 7 Zuständigkeiten des Zolls 3. fachliche Zuständigkeiten 2a SchwarzArbG: - Mitführungspflicht Ausweispapiere Arbeitnehmer u.ä. - Hinweispflicht/Aufbewahrungspflicht Arbeitgeber 19 AEntG: - Aufzeichnungspflicht Arbeitszeiten (Beginn/Ende/Dauer) - Bereithaltungspflicht dieser Unterlagen 8 4
5 4. Befugnisse der FKS Betretungsrecht Befragungsrecht Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen Anhalterecht 9 Befugnisse bei der Prüfung von Personen und Geschäftsunterlagen ( 3, 4 SchwarzArbG) Betreten von Grundstücken und Geschäftsräumen während der Arbeitszeit Einholen von Auskünften und Einsehen von Unterlagen zu Beschäftigungsverhältnissen / Tätigkeiten Anhalten von Personen und Fahrzeugen Überprüfen von Personalien Duldungs-und Mitwirkungspflicht der von der Prüfung betroffenen Personen ( 5 SchwarzArbG) 10 5
6 Bei dem Übergang vom Prüf- ins Ermittlungsverfahren erfolgt eine Statusänderung der FKS ( 14 SchwarzArbG) Befugnisse im Strafverfahren Durchsuchung ( 102, 103 StPO) Beschlagnahme von Beweismitteln und deren Auswertung ( 94 StPO) vorläufige Festnahme ( 127 StPO) Vollstreckung eines Haftbefehls ( 112 StPO) Identitätsfeststellung ( 163b StPO) Vernehmung ( 163a, 161a StPO) Pflichten / Sanktionen 5.1 Pflichten / Sanktionen Bußgelder excl. AEntG / AÜG 5.2 Pflichten / Sanktionen Bußgelder nach AEntG / AÜG Pflichten 5.3 Pflichten / Sanktionen Straftaten (excl. illeg. Ausländer) 5.4 Pflichten / Sanktionen (illeg. Ausländer) 5.5 Nebenfolgen der Straftaten 12 6
7 5.1 Pflichten / Sanktionen Bußgelder excl. AEntG / AÜG 2a SchwarzArbG: - Mitführungspflicht Ausweispapiere Arbeitnehmer u.ä Euro - Hinweispflicht/Aufbewahrungspflicht Arbeitgeber Euro 28a (1), (4) SGB IV: - reguläre Meldung zur Sozialversicherung Euro - Sofortmeldepflicht in sensiblen Branchen Euro 284 SGB III: - Beschäftigung Ausländer ohne Titel / Genehmigung Euro - Beauftragung Subunternehmer mit v.g. Verstoß Euro Pflichten / Sanktionen Bußgelder nach AEntG / AÜG 19 AEntG: - Aufzeichnungspflicht Arbeitszeiten (Beginn/Ende/Dauer) Euro - Bereithaltungspflicht dieser Unterlagen Euro 8 AEntG: - Zahlung des Mindestlohnes (Arbeitgeber/Verleiher) Euro - Zahlung der SoKa-Beiträge Euro 3a, 17b, 17c AÜG: - Einhaltung Lohnuntergrenze (Arbeitgeber / Verleiher) Euro - Meldepflicht ausländischer Arbeitgeber Euro - Aufzeichnungspflicht Arbeitszeiten (Verleiher / Entleiher) Euro 23 Abs. 2 AEntG: - Vergabe an fragwürdige Sub- o. Subunternehmer Euro 14 7
8 5.3 Pflichten / Sanktionen Straftaten (excl. illeg. Ausländer) 266a StGB (Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre): - Schwarzarbeiter (fehlende / unrichtige SV-Meldung) - Lohn unter Mindestlohn AEntG / AÜG - scheinselbständige Subunternehmer 263 StGB (Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre): - falsche / fehlende Abführung SoKa-Beiträge 291 StGB (Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 bzw. 10 Jahre): - sittenwidrige Entlohnung (Lohnwucher) Pflichten / Sanktionen (illeg. Ausländer) 10, 10a, 11 SchwarzArbG (Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre) 95ff AufenthG (Geldbußen, Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre) 233 StGB (Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre) 16 8
9 5.5 Mögliche Nebenfolgen der Straftaten - Eintragungen in das GZR (juristische Personen / deren rechtliche Vertreter) - Beitragsforderungen der Sozialversicherung - Beitragsforderungen der Unfallkassen - Beitragsforderungen der SoKa Bau - Vermögensabschöpfung bei Beteiligten (juristische Personen / deren rechtliche Vertreter) Exkurs Subunternehmer Problem: drohende Sanktionen bei der Inanspruchnahme fragwürdiger Subunternehmer a) Scheinselbständige Subunternehmer b) Subunternehmer mit Ausländern c) Subunternehmer mit möglichem Verstoß Mindestlohn / Lohnuntergrenze d) Entleih / Verleih ins Baugewerbe (Sperrklausel 1b AÜG) 18 9
10 6. Exkurs Subunternehmer Lösungsansätze: a) Scheinselbständige Subunternehmer (In-/Ausländer) - auffällig: Vermittler -Beteiligung, Einzelunternehmen oder GbR, reine Lohnleistungen, keine eigenen Beschäftigten, häufig Kleinunternehmer nach 19 UStG, - Klärung: Statusfeststellung nach 7a SGB IV über die Clearingstelle der DRV Bund Exkurs Subunternehmer Lösungsansätze: b) Subunternehmer mit Ausländern - Verlangen der Vorlage der Erlaubnisse / Genehmigungen der Bundesagentur für Arbeit bzw. Ausländerbehörden - inbes. Mindestlohn-Branchen: Verlangen einer Erklärung über Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach AEntG u.ä
11 6. Exkurs Subunternehmer Lösungsansätze: c) Subunternehmer mit möglichem Verstoß Mindestlohn / Lohnuntergrenze - eine grobe Nachkalkulation des Angebotes des Subunternehmers ist unerlässlich - die Eigenschaft als branchengleicher Betrieb impliziert fachliche Kenntnisse über die kostentechnischen Erfordernisse des Subunternehmers - Auskömmlichkeit dürfte insbes. nicht vorliegen, wenn die durch den Subunternehmer kalkulierten Stundenverrechnungssätze tariflich zu gewährende Löhne und Zuschläge mit darauf entfallenden Abgaben (Sozialversicherung, Lohnsteuer) unterschreiten Exkurs Subunternehmer Lösungsansätze: d) Entleih / Verleih ins Baugewerbe (Sperrklausel 1b AÜG) - Verlangen der Verleih-Erlaubnis nach 1 AÜG sowie - Auskunft des Subunternehmers zu dessen Baubetriebeeigenschaft (arbeitszeitlich überwiegend eigene Bauleistungen mit eigenen Arbeitnehmern) 22 11
12 Sachverhalt Personenüberprüfungen Arbeitgeberprüfungen abgeschlossene Strafverfahren abgeschlossene Ordnungswidrigkeitsverfahren Summe der Bußgelder in Millionen Euro Schadenssumme im Rahmen straf- u. bußgeldrechtlicher Ermittlungen in Millionen Euro Summe der Geldstrafen von Urteilen und Strafbefehlen in Millionen Euro Summe der erwirkten Freiheitsstrafen in Jahren ,2 41,3 44,7 660,5 751,9 777,1 30,6 27,2 26, Quelle: Zoll.de 23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 24 12
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