Administrative Regelungen bei einem Aufenthalt im Spital Schwyz, gültig ab 1. Januar 2018

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Administrative Regelungen bei einem Aufenthalt im Spital Schwyz, gültig ab 1. Januar 2018"

Transkript

1 Administrative Regelungen bei einem Aufenthalt im Spital Schwyz, gültig ab 1. Januar 2018 Zu Gunsten der besseren Lesbarkeit wird nur eine Geschlechtsform verwendet. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Eintritt ins Spital Beim Eintritt hat der Patient folgende Dokumente mitzubringen: Schweizer Staatsangehörige Versicherungskarte Medizinische Dokumente und Ausweise (Röntgenbilder, Arztzeugnis, Chemotherapieblatt, Impfkarte, Blutverdünnungskarte, Allergiepass, allfällige Patientenverfügung Blutgruppenkarte Verordnete Medikamente in Originalpackung, Medikamentendosierungskarte Ausländische Staatsangehörige Pass oder Personalausweis Von EU-Ländern zusätzlich die europäische Versicherungskarte 1.2 Kostengutsprache / Kostenvorschuss Die Kostengutsprache der für den stationären Aufenthalt zuständigen Versicherung oder eines anderen Garanten wird in der Regel vor dem Eintritt oder mindestens vor der Behandlung vom Spital eingeholt. Besteht keine vorbehaltlose Kostengutsprache, so hat der Patient bei der Aufnahme einen Kostenvorschuss bei der Patientenaufnahme zu leisten. Ein zusatzversicherter Patient (halbprivat oder privat), bei dem der geforderte Kostenvorschuss nicht innert drei Tagen nach Eintritt eingefordert werden kann, wird auf die allgemeine Station verlegt, es sei denn, er leistet dann selbst den Kostenvorschuss. Ein Patient mit Upgrade (stationär halbprivat oder privat), der den geforderten Upgrade-Preis nicht vor Eintritt begleicht oder die Zahlung nicht schriftlich in Aussicht gestellt hat, wird auf die allgemeine Station verlegt. Von einem ausländischen Patienten wird vor Eintritt ein Depot in der mutmasslichen Höhe der Behandlungskosten verlangt, es sei denn, er kann die Europäische Versicherungskarte vorweisen. 1.3 Wohnsitz Für die Leistungsabgeltung ist immer der gesetzliche Wohnsitz des Patienten massgebend. Es werden unterschieden: Patienten mit gesetzlichem Wohnsitz im Kanton Schwyz Patienten wohnhaft ausserhalb des Kantons Schwyz mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz Selbstzahler und Patienten ohne gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz 1/6 TC

2 1.4 Aufenthaltsklassen Es werden folgende Aufenthaltsklassen unterschieden: Für stationären Aufenthalt: allgemein (= grundversichert) halbprivat (= halbprivat zusatzversichert) privat (= privat zusatzversichert) Falls keine Kostengutsprache aus einer Versicherung vorliegt, kommen folgende Basispreise (bei Kostengewicht 1.0 nach Swiss DRG) zur Anwendung: allgemein CHF halbprivat CHF privat CHF Für ambulanten Aufenthalt: ohne Benutzung Bett und/oder Operationssaal mit Benutzung Bett und/oder Operationssaal. 1.5 Haftung Die Patienten haften für selbst verschuldete Sachschäden, wie Schäden an Gebäude, Gerätschaften und Effekten. 1.6 Wertsachen Den Patienten wird empfohlen, allfällig mitgebrachte Wertsachen und Bargeld beim Spitaleintritt gegen Quittung den Mitarbeitenden der Patientenaufnahme zu übergeben. Für Wertgegenstände, Bargeld und andere persönliche Utensilien, die in Bettenzimmern oder sonst wo aufbewahrt werden, übernimmt das Spital keine Haftung. 2 Stationäre Patienten Begriff Stationäre Patienten sind Patienten, die sich länger als 24 Stunden im Spital aufhalten, vor Ablauf von 24 Stunden im Spital sterben, am Eintrittstag aus medizinischen Gründen zur stationären Behandlung in ein anderes Spital verlegt werden. über Mitternacht ein Bett benützen. 3 Ambulante Patienten Begriff Ambulante Patienten sind Patienten, die am Eintrittstag das Spital wieder verlassen können. 2/6 TC

3 4 Leistungsfinanzierung 4.1 Bei Akutspitalbedürftigkeit Stationär Alle erbrachten Leistungen werden über Fallpauschalen SWISS-DRG entschädigt. Die Höhe dieser Fallpauschale ist variabel und hängt vom diagnostizierten Schweregrad der Verletzung bzw. der Ressourcenintensität der Behandlung und Betreuung ab. Die Fallpauschale gelangt unabhängig von der Aufenthaltsdauer zur Anwendung. Die Fallpauschale umfasst sämtliche Leistungen eines Spitalaufenthaltes mit Ausnahme von Medikamenten und Verbandsstoffen, die dem Patienten beim Austritt aus dem Spital mitgegeben werden, Primär-Krankentransporte und Gutachten und Autopsien für die Versicherungen. Mit den verschiedenen Versicherungsgruppen bestehen für die Grundversicherung und Zusatzversicherung (halbprivat und privat) verschiedene Fallpauschalen, welche geringfügig voreinander abweichen. Bei Selbstzahlern richtet sich der Preis nach der Offerte Ambulant Sämtliche ärztlichen und spitaltechnischen Leistungen sowie die benötigten Implantate, Materialien und Medikamente werden als Einzelleistungen nach den mit den Versicherern ausgehandelten Preisen verrechnet. 4.2 Ohne Akutspitalbedürftigkeit Pauschalen für Pflege und Hotellerie Ist eine Überführung in ein Pflegeheim mangels verfügbarem Bettenangebot (in den Institutionen des gesamten Kanton Schwyz) nicht möglich ist, kann der Aufenthalt im Spital Schwyz in Ausnahmefällen um wenige Tage als Pflegeheim-Patient zu nachfolgend Preisen verlängert werden. CHF 400 / Tag in einem allgemeinen Bettenzimmer CHF 430 / Tag in einem halbprivaten Bettenzimmer CHF 460 / Tag in einem privaten Bettenzimmer zusätzlich zur Pauschale: Beim Austritt mitgegebene Medikamente und Verbandmaterialien sowie allfällige ärztliche Leistungen Pauschalen für Übergangspflege Nähere Auskünfte dazu erteilt der Sozialdienst des Spitals Pauschalen für Palliativpflege Nähere Auskünfte dazu erteilt der Sozialdienst des Spitals Begleitpersonen von Patienten Eine Begleitperson, welche die Betreuung und Behandlung des Patienten unterschiedlich stark unterstützt, erhält einen reduzierten Tarif für Hotellerie (Bettbenutzung und Mahlzeiten). Die Begleitperson bietet wesentliche/grosse Betreuungsunterstützung CHF 55 / Tag wenig Betreuungsunterstützung CHF 80 / Tag keine Betreuungsunterstützung CH 120 / Tag In den Tarifen für Hotellerie für Begleitpersonen sind der Betreuungsaufwand, die Bettbenützung sowie die Verpflegung enthalten. Persönliche Auslagen werden zusätzlich verrechnet. 3/6 TC

4 Einer Begleitperson ohne Bettbenützung werden die Mahlzeiten wie folgt verrechnet: Frühstück CHF 9.50 Mittagessen CHF Abendessen CHF Wird eine kranke/verunfallte Mutter von ihrem Säugling begleitet, so ist für die Betreuung des Säuglings durch das Spital CHF 55 / Tag zu entrichten Weitere Kosten Folgende, nicht durch die Versicherung gedeckte Leistungen, werden dem Patienten in Rechnung gestellt: Orthopädische Hilfsmittel, Krankentransporte (ausgenommen Verlegungstransporte), persönliche Anschaffungen, Coiffeur, Porto, Telefongebühren, Fernsehmieten (nur grundversicherte Patienten), Patientenwäsche sowie Ersatzleistungen für Beschädigungen usw., Getränke und Esswaren ausserhalb der ordentlichen Verpflegung, Medizinische Leistungen, die von der Versicherung nicht übernommen werden (z.b. nicht medizinisch indizierte Sterilisationen (Tubenligaturen), Vasektomien, kosmetische Eingriffe, Zahnbehandlungen (nur diejenigen, welche nicht in der KLV Art festgehaltenen kassenpflichtigen Zahnbehandlungen), Fusspflege, nicht in der MiGel-Liste figurierende Mittel und Gegenstände und präventivmedizinischen Leistungen, Andere persönliche Auslagen und Mahngebühren 5. Rechnungsstellung 5.1 Standardleistungen Die Rechnungsstellung erfolgt primär an die Versicherungen. 5.2 Zusatzleistungen Den Patienten werden unabhängig der Patientenklasse separat zu Ziffer 5.1 folgende Leistungen in Rechnung gestellt: Krankenversicherung: Die Kosten für Krankentransporte (ausgenommen medizinisch bedingte Verlegungstransporte) nicht gesetzlich-pflichtige medizinische Leistungen inklusive präventivmedizinische Leistungen, nicht von der Grundversicherung finanzierte Mittel und Gegenstände Zivilstandsmeldungen Todesfallkosten Kosten versäumter Termin Mahngebühren 5.3 Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind grundsätzlich innert 30 Tagen zu begleichen. Nach Verfall dieser Frist wird ein Verzugszins von 5% in Rechnung gestellt. 4/6 TC

5 5.4. Kostenvorschüsse Ein Kostenvorschuss wird dann vom Patienten vor Eintritt verlangt, wenn für das gewählte Dienstleistungsangebot keine oder eine zu geringe Deckung durch die Versicherung gewährleistet wird oder diese nicht bekannt ist. Bei folgenden Patienten wird ein Kostenvorschuss eingefordert: mit stationärem Aufenthalt und mit Kanton Schwyz übrige Schweiz Ausland Grundversicherung CHF 5'000 9' Zusatzversicherung (halbprivat) CHF 8'000 12' Zusatzversicherung (privat) CHF 10'000 15' mit ambulantem Aufenthalt wird aufgrund der voraussichtlichen Behandlungskosten festgesetzt. 6. Upgrade 6.1 Allgemeines Der Patient bestätigt den Kauf eines Upgrade mit der Hinterlegung eines Depots in der Höhe der mutmasslichen zusätzlichen Kosten vor oder bei Eintritt. 6.2 Upgrade Halbprivat oder Privat (Versicherungsklassewechsel) Mit der Wahl des Upgrade halbprivat oder privat erhält der Patient alle Arzt-, Pflege- und Hotellerieleistungen einer gewählten höheren Versicherungsklasse. Es gelangt die Fallpauschale der gewählten Liegeklasse zur Anwendung. Die daraus erwachsenden Kosten sind, abzüglich der durch die Versicherung abgegoltenen Fallpauschalen der Grundversicherung, vom Patienten zu tragen. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Spital. 6.3 Upgrade Kaderarzt (Leitender Arzt, Co-Chefarzt oder Chefarzt) Wünscht ein grundversicherter Patient von einem Kaderarzt betreut zu werden, behält aber die Hotellerie seiner Versicherungsklasse, kann dies vereinbart werden. Der Kaderarzt klärt den Patienten vor der Behandlung über die Honorarhöhe auf. 6.4 Upgrade Hotellerie Wünscht ein grundversicherter Patient bezüglich Hotellerie Mehrleistungen, welche über seine Versicherungsklasse hinausgehen, so kann er gegen einen Aufpreis ein Einer- oder Zweibettzimmer beziehen, sofern entsprechende Zimmer zur Verfügung stehen. Zweibettzimmer CHF 210 / Nacht Einbettzimmer CHF 450 / Nacht Zweibettzimmer Wochenbett pauschal CHF 800 Einbettzimmer Wochenbett pauschal CHF /6 TC

6 Wünscht ein halbprivat versicherter Patient bezüglich Hotellerie Mehrleistungen (also mehr als seine Versicherungsklasse), so kann er gegen einen Aufpreis ein Einbettzimmer beziehen, sofern ein Zimmer zur Verfügung steht. Einbettzimmer CHF 330 / Nacht Einbettzimmer Wochenbett pauschal CHF Upgrade während der Hospitalisation Ein Upgrade Halbprivat, Privat (Versicherungsklassewechsel), Kaderarzt oder Hotellerie während des Aufenthaltes bzw. nach erfolgter Behandlung ist möglich, wenn der Patient die daraus erwachsenden Mehrkosten ab Zeitpunkt seines Eintritts übernimmt. 7 Weitere Klärungen Ist Ihnen etwas unklar, so fragen Sie Ihren Arzt, Ihr Pflegepersonal, Ihren Therapeuten oder telefonisch die Information. Die angesprochenen Mitarbeitenden werden Ihnen gerne weiter helfen. Schwyz, 1. Januar 2018 Krankenhausgesellschaft Schwyz Spital Schwyz Jürg Krummenacher Präsident Kerstin Moeller Direktorin 6/6 TC

Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016

Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016 Direktion Baar, 30. Dezember 2015 Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Gültigkeitsbereich... 2 1.2. Einweisung... 2 1.3. Ausweise/Dokumente... 2

Mehr

Anhang 1 Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2012

Anhang 1 Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2012 Anhang 1 Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2012 1. Pauschalen für einen stationären Aufenthalt Alle im stationären Bereich erbrachten Leistungen des Spitals Glarus werden durch ressourcenbezogene Fallpreispauschalen

Mehr

Anhang 1 Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2015

Anhang 1 Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2015 Anhang 1 Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2015 1. Pauschalen für einen stationären Aufenthalt Alle im stationären Bereich erbrachten Leistungen des Spitals Glarus werden durch ressourcenbezogene Fallpreispauschalen

Mehr

Tarifordnung. Inhaltsverzeichnis. gültig ab 1. Januar 2016

Tarifordnung. Inhaltsverzeichnis. gültig ab 1. Januar 2016 Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis Tarifordnung... 1 Inhaltsverzeichnis... 1 1 Allgemeine Bestimmungen... 3 1.1 Geltungsbereich... 3 1.2 Einweisung... 3 1.3 Ausweise/Dokumente...

Mehr

TARIFORDNUNG. gültig ab 1. Januar 2012. Kantonsspital Glarus AG Burgstrasse 99 CH-8750 Glarus www.ksgl.ch

TARIFORDNUNG. gültig ab 1. Januar 2012. Kantonsspital Glarus AG Burgstrasse 99 CH-8750 Glarus www.ksgl.ch TARIFORDNUNG gültig ab 1. Januar 2012 Kantonsspital Glarus AG Burgstrasse 99 CH-8750 Glarus www.ksgl.ch Erlassen am 16.12.2011 vom Verwaltungsrat der Kantonsspital Glarus AG Seite 2 / 7 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

TAGESKLINIK. Information für Patientinnen und Patienten

TAGESKLINIK. Information für Patientinnen und Patienten TAGESKLINIK Information für Patientinnen und Patienten HERZLICH WILLKOMMEN! Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient! Herzlich willkommen in den Tageskliniken der Spitalregion Rheintal Werdenberg

Mehr

TAXORDNUNG. gültig ab 1. Januar 2015. (Version 0.1 vom 10.12.2014) Allgemeine Hinweise:

TAXORDNUNG. gültig ab 1. Januar 2015. (Version 0.1 vom 10.12.2014) Allgemeine Hinweise: gültig ab 1. Januar 2015 (Version 0.1 vom 10.12.2014) Allgemeine Hinweise: Zugunsten der besseren Lesbarkeit verwenden wir in der Taxordnung ausschliesslich die männliche Form. Damit sind sämtliche Personen,

Mehr

Preisliste Universitätskinderspital beider Basel

Preisliste Universitätskinderspital beider Basel Preisliste Universitätskinderspital beider Basel gültig ab 01.01.2016 1 Einleitung... 2 2 Ambulante Behandlungen... 3 2.1 Operative Eingriffe... 3 2.2. Ambulante Diagnostik und Therapie... 3 3 Stationäre

Mehr

Taxordnung der Spitalregion - Rheintal Werdenberg Sarganserland (SR 2) - Linth (SR 3) - Fürstenland Toggenburg (SR 4)

Taxordnung der Spitalregion - Rheintal Werdenberg Sarganserland (SR 2) - Linth (SR 3) - Fürstenland Toggenburg (SR 4) Taxordnung der Spitalregion - Rheintal Werdenberg Sarganserland (SR 2) - Linth (SR 3) - Fürstenland Toggenburg (SR 4) vom 1. Januar 2012 Der Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen erlässt

Mehr

Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2017

Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2017 Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2017 Regionales Pflegezentrum Baden AG 2 Taxordnung 1. Allgemeine Bestimmungen Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten

Mehr

Tarifordnung. Kantonales Spital und Pflegeheim Appenzell Akutspital. gültig ab 1. Januar 2016

Tarifordnung. Kantonales Spital und Pflegeheim Appenzell Akutspital. gültig ab 1. Januar 2016 Tarifordnung Kantonales Spital und Pflegeheim Appenzell Akutspital gültig ab 1. Januar 2016 Kantonales Spital und Pflegeheim Appenzell 9050 Appenzell Appenzell INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Bestimmungen...

Mehr

Aktuelle Fassung des Erlasses: http://gdb.ow.ch/ gestützt auf Artikel 8 Buchstabe g des Gesundheitsgesetzes vom 20. Oktober

Aktuelle Fassung des Erlasses: http://gdb.ow.ch/ gestützt auf Artikel 8 Buchstabe g des Gesundheitsgesetzes vom 20. Oktober Taxordnung des Kantonsspitals 1 vom 6. November 1990 2 Aktuelle Fassung des Erlasses: http://gdb.ow.ch/ 830.611 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 8 Buchstabe g des Gesundheitsgesetzes

Mehr

Taxordnung der Psychiatrieverbunde

Taxordnung der Psychiatrieverbunde Taxordnung der Psychiatrieverbunde vom 25. März 2015 Der Verwaltungsrat der Psychiatrieverbunde erlässt in Anwendung von Art. 7 Bst. d des Gesetzes über die Psychiatrieverbunde vom 25. Januar 2011 1 als

Mehr

Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Kantonsspital Winterthur KSW (Änderung vom 01.12.2013)

Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Kantonsspital Winterthur KSW (Änderung vom 01.12.2013) Spitalrat, Brauerstrasse 15, Postfach 834, 8401 Winterthur, www.ksw.ch Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Kantonsspital Winterthur KSW (Änderung vom 01.12.2013) Der Spitalrat, gestützt auf 29 der Taxordnung

Mehr

Zusatzleistungen nach Wunsch

Zusatzleistungen nach Wunsch Upgrades Zusatzleistungen nach Wunsch Zusätzliche Hotellerie-Leistungen Sie möchten sich während Ihres Aufenthaltes im Spital Schwyz ein ruhiges Einzelzimmer gönnen? Sie möchten besondere Aufmerksamkeit

Mehr

vom 18. Januar 2008 (Stand 1. Januar 2016)

vom 18. Januar 2008 (Stand 1. Januar 2016) Nr. 8d Tarifreglement für die Luzerner Psychiatrie vom 8. Januar 008 (Stand. Januar 06) Der Spitalrat der Luzerner Psychiatrie, gestützt auf die 6 Absatz g und Absatz des Spitalgesetzes vom. September

Mehr

Unfallversicherung ACCIDENT Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen

Unfallversicherung ACCIDENT Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Unfallversicherung ACCIDENT Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2007 (Fassung 2013) Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen

Mehr

Tarifordnung. Kantonales Spital und Pflegeheim Appenzell Akutspital. gültig ab 1. Januar 2010

Tarifordnung. Kantonales Spital und Pflegeheim Appenzell Akutspital. gültig ab 1. Januar 2010 Tarifordnung Kantonales Spital und Pflegeheim Appenzell Akutspital gültig ab 1. Januar 2010 Kantonales Spital und Pflegeheim Appenzell 9050 Appenzell Appenzell, 05.01.2010 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine

Mehr

Pensionsvertrag. Taxen und Unterbringungskosten

Pensionsvertrag. Taxen und Unterbringungskosten Pensionsvertrag Unsere Preise gültig ab 1. Januar 2015 Taxen und Unterbringungskosten Unterkunft CHF 115.00 Zweierzimmer / Ehepaarzimmer mit Nasszelle p.p., Zuschlag CHF 30.00 Einerzimmer, Zuschlag CHF

Mehr

Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2015

Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2015 Akut- und Übergangspflege Taxordnung 2015 Regionales Pflegezentrum Baden 2 Taxordnung 1. Allgemeine Bestimmungen Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Pensionstaxen (zu Lasten der

Mehr

Vertragsbeginn Dieser Vertrag gilt ab dem 00.00.0000 und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen.

Vertragsbeginn Dieser Vertrag gilt ab dem 00.00.0000 und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen. Heimvertrag zwischen Pfarrer Emanuel Tischhauser-Stiftung, Quartieraltersheim Aussersihl, Engelstrasse 63, 8004 Zürich, nachfolgend Stiftung und Frau/Herr ((((((((, geboren am 00.00.0000 nachfolgend BewohnerIn

Mehr

Auszug aus der Taxordnung

Auszug aus der Taxordnung Klinik Barmelweid AG Auszug aus der Taxordnung gültig ab 1. Januar 2015 Aus Gründen der Lesbarkeit wurde nur die männliche Form verwendet. Alle Angaben gelten selbstverständlich für Männer und Frauen.

Mehr

Spitalversicherungen Zusatzversicherungen für stationäre Behandlungen. Zusatzbedingungen (ZB) Produktlinie Wincare. Ausgabe Januar 2017 (Fassung 2017)

Spitalversicherungen Zusatzversicherungen für stationäre Behandlungen. Zusatzbedingungen (ZB) Produktlinie Wincare. Ausgabe Januar 2017 (Fassung 2017) Produktlinie Wincare Spitalversicherungen Zusatzversicherungen für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2017 (Fassung 2017) Versicherungsträger: Sanitas Privatversicherungen AG

Mehr

Taxordnung 2004 für das Spital Grenchen

Taxordnung 2004 für das Spital Grenchen Taxordnung 2004 für das Spital Grenchen 817.428.1 vom 4. Dezember 2003 A. Aufnahmebedingungen 1. In das Spital Grenchen werden spitalbedürftige Einwohner und Einwohnerinnen des Kantons Solothurn und Einwohner

Mehr

Patienteninformation. Leistenbruchoperation

Patienteninformation. Leistenbruchoperation Patienteninformation Leistenbruchoperation Ambulante Vorbereitung und Eintritt zur Operation Ambulante Sprechstunde In der ambulanten chirurgischen Sprechstunde wird die Operation mit Ihnen besprochen

Mehr

Ihr ambulanter Aufenthalt

Ihr ambulanter Aufenthalt Menschlichkeit π und Professionalität prägen unseren Alltag. Informationen für Patientinnen und Patienten Ihr ambulanter Aufenthalt INHALT Vorbereitung 4 Eintritt 6 Operation 8 Austritt 9 Checkliste 10

Mehr

Tarifliste 2016 (Stand 1. Januar 2016)

Tarifliste 2016 (Stand 1. Januar 2016) Geschäftsbereich Finanzen Tarifliste 2016 (Stand 1. Januar 2016) Anhang zur Tarifordnung der 1. Stationär Allgemein Akutversorgung (Grundversicherung) 1.1 Allgemein Patienten Kanton Bern Allgemeine Behandlung

Mehr

CURAVIVA Zentralschweiz für die kantonalen Verbände Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug

CURAVIVA Zentralschweiz für die kantonalen Verbände Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug LU, NW, OW, SZ, UR, ZG zwischen CURAVIVA Zentralschweiz für die kantonalen Verbände Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug und KPT Krankenkasse AG TeIlstrasse 18 3001 Bern (Postadresse: Postfach

Mehr

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007 Unfallversicherung Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2007 Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen 5 1 Gemeinsame Bestimmungen 1.1 Begriffe......................................5

Mehr

mehr für sie unsere Mehrleistungen

mehr für sie unsere Mehrleistungen mehr für sie unsere Mehrleistungen KLINIK SEESCHAU AM BODENSEE Darf es noch etwas mehr sein? Als Listenspital des Kantons Thurgau ist die Klinik Seeschau offen für Patienten aller Versicherungsklassen.

Mehr

PLUS, TOP und SUITE attraktive Zusatzleistungen von Medizin und Hotellerie in der Privatabteilung

PLUS, TOP und SUITE attraktive Zusatzleistungen von Medizin und Hotellerie in der Privatabteilung PLUS, TOP und SUITE attraktive Zusatzleistungen von Medizin und Hotellerie in der Privatabteilung Verschiedene Standorte gleiches Leistungsniveau Einheitliche Richtlinien an unseren Kliniken in Bad Zurzach,

Mehr

Patienteninformation. Schilddrüsenoperation

Patienteninformation. Schilddrüsenoperation Patienteninformation Schilddrüsenoperation Ambulante Vorbereitung und Eintritt zur Operation Ambulante Sprechstunde In der ambulanten chirurgischen Sprechstunde wird die Operation mit Ihnen besprochen

Mehr

Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Kantonsspitals Winterthur KSW

Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Kantonsspitals Winterthur KSW Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Kantonsspitals Winterthur KSW (vom 9. Juli 008) XXX.X1 Die Spitaldirektion, gestützt auf 9 der Taxordnung über Leistungen und Gebühren des Kantonsspitals Winterthur

Mehr

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007 Unfallversicherung Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2007 Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen 5 1 Gemeinsame Bestimmungen 1.1 Begriffe......................................5

Mehr

Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA

Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Ohne Pauschalen für medizinische Nebenleistungen Gültig ab 1. Januar 2015 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst

Mehr

Unfallversicherung ACCIDENT HIRSLANDEN Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen

Unfallversicherung ACCIDENT HIRSLANDEN Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Unfallversicherung ACCIDENT HIRSLANDEN Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2007 (Fassung 2013) Inhaltsverzeichnis Zweck und

Mehr

Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang)

Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang) Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang) Die Kosten fär den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Tagestaxe fär Hotellerie (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe fär Betreuung (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe

Mehr

Taxordnung der Geriatrischen Klinik am Bürgerspital St.Gallen

Taxordnung der Geriatrischen Klinik am Bürgerspital St.Gallen Taxordnung der Geriatrischen Klinik am Bürgerspital St.Gallen Vom 1. Januar 2009 Der Bürgerrat der Ortsbürgergemeinde St.Gallen erlässt als Taxordnung: I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Art. 1.

Mehr

Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick

Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick 2 Sie müssen stationär ins Spital? Durch die neue Spitalfinanzierung hat sich einiges geändert. Wir sagen

Mehr

Akut- und Übergangspflege im Alterszentrum Kreuzlingen

Akut- und Übergangspflege im Alterszentrum Kreuzlingen Akut- und Übergangspflege im Alterszentrum Kreuzlingen Alterszentrum Kreuzlingen; Kirchstrasse 17, 8280 Kreuzlingen; Tel.071 350 60 00 Akut- und Übergangspflege im Alterszentrum Kreuzlingen Der Spitalarzt

Mehr

Versicherungen und Leistungen Die Lösungen auf einen Blick

Versicherungen und Leistungen Die Lösungen auf einen Blick Mit sicherem Gefühl Versicherungen und Leistungen Die Lösungen auf einen Blick Die folgende Übersicht stellt die Versicherungen der CONCORDIA dar und fasst die Leistungen zusammen. Wenn Sie Fragen haben,

Mehr

Taxtarif der Spitalregionen 2-4

Taxtarif der Spitalregionen 2-4 Taxtarif der Spitalregionen 2-4 gültig ab 1. Januar 2012 1 Taxen für stationäre Patientinnen und Patienten 1.1 Allgemeine Abteilung Das Entgelt für die Leistungen bei stationären Patientinnen und Patienten

Mehr

Tarifordnung 2016. gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil. Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz

Tarifordnung 2016. gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil. Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz Gotthardstrasse 120, 6438 Ibach Tarifordnung 2016 gültig ab 1. Januar 2016 bis Bezug Alterszentrum Rubiswil Alters- und Pflegeheim der Gemeinde Schwyz (genehmigt

Mehr

Reglement über die Tarife für die stationäre und ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten im Luzerner Kantonsspital (Tarifreglement LUKS)

Reglement über die Tarife für die stationäre und ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten im Luzerner Kantonsspital (Tarifreglement LUKS) Nr. 80d Reglement über die Tarife für die stationäre und ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten im Luzerner Kantonsspital (Tarifreglement LUKS) vom 7. Oktober 0* (Stand. Januar 0) Der Spitalrat

Mehr

Alters- und Pflegeheim Baumgarten Bettlach-Selzach 2544 Bettlach. Taxordnung Tax- und Tariftabelle ab

Alters- und Pflegeheim Baumgarten Bettlach-Selzach 2544 Bettlach. Taxordnung Tax- und Tariftabelle ab Alters- und heim Baumgarten Bettlach-Selzach 2544 Bettlach Taxordnung Tax- und Tariftabelle ab 1.1.2016 Taxordnung 1 Zweck der Taxordnung - In der Taxordnung sind die Tarife für alle Leistungen des Alters-

Mehr

UNSERE ZUSÄTZLICHEN LEISTUNGEN FÜR PRIVATPATIENTEN

UNSERE ZUSÄTZLICHEN LEISTUNGEN FÜR PRIVATPATIENTEN UNSERE ZUSÄTZLICHEN LEISTUNGEN FÜR PRIVATPATIENTEN 1 DER AUFENTHALT IM KANTONSSPITAL OBWALDEN, SARNEN WILLKOMMEN UND DANKE // Herzlich willkommen und vielen Dank, dass Sie sich für Ihren Spitalaufenthalt

Mehr

Patienteninformation. Operation bei Dickdarmkrebs

Patienteninformation. Operation bei Dickdarmkrebs Patienteninformation Operation bei Dickdarmkrebs Eintritt zur Operation Eintritt am Tag vor der Operation Kommen Sie zum vereinbarten Termin ins Spital und melden Sie sich an der Rezeption im Erdgeschoss.

Mehr

Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) für die Spitalversicherung CLINICA gemäss VVG. Ausgabe 01. 10

Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) für die Spitalversicherung CLINICA gemäss VVG. Ausgabe 01. 10 (ZVB) für die Spitalversicherung CLINICA gemäss VVG Ausgabe 01. 10 Inhaltsverzeichnis :: I. Allgemeines 3 Art. 1 Rechtsgrundlagen 3 Art. 2 Zweck 3 Art. 3 Versicherungsangebot 3 Art. 4 Vorgeburtlicher Versicherungsabschluss

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemeine Bestimmungen Tarifordnung gültig ab 01.01.2015 Erstellung am: 19.01.2015 durch: Aldo Platz Version: 2.0 / 19.01.2015 gültig ab: 01.01.2015 Freigabe am: 20.01.2015 durch: Geschäftsleitung CSEB Seite 0 von 14 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

service genuss komfort

service genuss komfort service genuss komfort Unsere Leistungen für Ihren Aufenthalt Unsere Leistungen für Ihren Aufenthalt Wohlbefinden ist individuell unser Leistungsangebot auch Verschaffen Sie sich einen Überblick über die

Mehr

Alters- und Pflegeheim Wollmatt Taxordnung 2016 vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016

Alters- und Pflegeheim Wollmatt Taxordnung 2016 vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016 Alters- und Pflegeheim Wollmatt Taxordnung 2016 vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2016 08.11.2014 1 Inhalt 1 Grundsatz... 3 2 Leistungen des Heimes... 3 2.1 In den Hotellerietaxen sind folgende Leistungen

Mehr

Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz

Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz Taxordnung geschützte Abteilung für Menschen mit Demenz gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der geschützten Abteilung für Menschen mit Demenz in

Mehr

Tarifordnung Spitex Zürich Gültig ab 1. Januar 2014

Tarifordnung Spitex Zürich Gültig ab 1. Januar 2014 Tarifordnung Spitex Zürich Gültig ab 1. Januar 2014 Verfügt von der Stadt Zürich Spitex Zürich - In Zürich daheim. Spitex-Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV Art. 7, Absatz 2) Tarife

Mehr

Upgrades Mutter / Kind-Station

Upgrades Mutter / Kind-Station Upgrades Mutter / Kind-Station Ein einzigartiges Ereignis Schwangerschaft und Geburt sind für werdende Eltern etwas ganz Besonderes. Vertrauenswürdige medizinische und beratende Unterstützung ist in dieser

Mehr

HQUALITY. Unser Angebot für Zusatzversicherte

HQUALITY. Unser Angebot für Zusatzversicherte HQUALITY Unser Angebot für Zusatzversicherte QUALITÄT RUND UM DIE UHR Mit dem Label HQuality bietet das Spital Limmattal zusatzversicherten Patientinnen und Patienten Leistungen, die über die freie Arztwahl

Mehr

vom 27. Oktober 2011 (Stand 22. Januar 2015)

vom 27. Oktober 2011 (Stand 22. Januar 2015) Nr. 80d Reglement über die Tarife für die stationäre und ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten im Luzerner Kantonsspital (Tarifreglement LUKS) vom 7. Oktober 0 (Stand. Januar 05) Der Spitalrat

Mehr

Pauschalpreisreglement per 1. Januar 2015 für Selbstzahler

Pauschalpreisreglement per 1. Januar 2015 für Selbstzahler Fachbereich Finanzen/IT Andreas Broger, Betriebsökonom FH Leiter Patientenadministration SR RWS Direktwahl +41 71 775 81 45 Fax +41 71 775 81 49 andreas.oger@srrws.ch Pauschalpreisreglement per 1. Januar

Mehr

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung GSD/Vorentwurf vom 6.05.00 Ausführungsgesetz vom zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 008 über die Neuordnung

Mehr

Taxordnung. Gültig ab 1. Januar Tarife + Tarifverträge Tel

Taxordnung. Gültig ab 1. Januar Tarife + Tarifverträge Tel Tarife + Tarifverträge Tel. 062 838 67 35 Taxordnung Gültig ab 1. Januar 2017 Allgemeiner Hinweis: Zugunsten der besseren Lesbarkeit verwenden wir in der Taxordnung ausschliesslich die männliche Form.

Mehr

Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V EG KVG)

Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V EG KVG) 87. Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V EG KVG) Vom 0. März 996 Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf 6, 8, 5 Abs. und Abs. des Einführungsgesetzes

Mehr

Tagesbetreuung 2016 /17

Tagesbetreuung 2016 /17 Tagesbetreuung 2016 /17 dandelion Pflege und Betreuung für Demenzkranke Das dandelion ist ein kleines, spezialisiertes Haus für demenzkranke Menschen mit einer gepflegten Infrastruktur und einem schönen

Mehr

Patientenbroschüre KLINIK SEESCHAU AM BODENSEE

Patientenbroschüre KLINIK SEESCHAU AM BODENSEE Patientenbroschüre KLINIK SEESCHAU AM BODENSEE Anreise Eintritt aufenthalt austritt In der Klinik Seeschau stellen wir das Wichtigste ins Zentrum Sie. Ihre Bedürfnisse und Wünsche sind bei uns in besten

Mehr

Tax- und Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016

Tax- und Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016 Tax- und Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2016 1. Grundsatz Die Taxen für die Pension sowie für Pflege- und Betreuungsleistungen richten sich nach den Betriebskosten, unabhängig von den finanziellen Verhältnissen

Mehr

ASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg.

ASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. Ausführungsgesetz vom 9. Dezember 2010 Inkrafttreten:... zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 13. Juni 2008

Mehr

Alterszentren / Taxordnung 2016. vom 16. September 2015. (Taxordnung)

Alterszentren / Taxordnung 2016. vom 16. September 2015. (Taxordnung) Alterszentren / Taxordnung 2016 vom 16. September 2015 (Taxordnung) Alters- und Gesundheitszentren Küsnacht 8700 Küsnacht T 044 913 71 11 www.kuesnacht.ch Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen...

Mehr

Tarife / Allgemeine Tarifbestimmungen für Bewohnerinnen ab 01. Januar 2016 1 / 5

Tarife / Allgemeine Tarifbestimmungen für Bewohnerinnen ab 01. Januar 2016 1 / 5 Bewohnerinnen ab 01. Januar 2016 1 / 5 1. Total Tarif Pflegetarif Infrastruktur Betreuung/ Hotellerie Total Tarif Pro Tag in Fr. 0 0.00 30.65 130.15 160.80 1 13.45 30.65 130.15 174.25 2 37.45 30.65 130.15

Mehr

Stationäre Pflege. Taxen und Tarife 2016

Stationäre Pflege. Taxen und Tarife 2016 Stationäre Pflege Durch Bewohner zu bezahlen Direkt verrechnete Restfinanzierung Pflege BESA Stufen Hotellerie 1 Betreuung 1 Pflege Total Vergünstigung für Einwohner Volketswil 2 Krankenkasse Gemeinde

Mehr

Alters- und Pflegeheim Grüneck Brüschägertenweg 12+14, 8626 Ottikon (Gossau ZH) Heimreglement. gültig ab: 17. August 2015

Alters- und Pflegeheim Grüneck Brüschägertenweg 12+14, 8626 Ottikon (Gossau ZH) Heimreglement. gültig ab: 17. August 2015 Heimreglement gültig ab: 17. August 2015 Vom Stiftungsrat des Alters- und Pflegeheims Grüneck genehmigt am 17. August 2015 Heimreglement des Alters- und Pflegeheims Grüneck Der Stiftungsrat Altersheim

Mehr

Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM)

Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM) Taxordnung Abteilung für junge pflegebedürftige Menschen (JPM) gültig ab 01.01.2017 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Abteilung junge pflegebedürftige Menschen

Mehr

Perlavita Friedau: Preise und Leistungen Bereich Wohnen mit Service

Perlavita Friedau: Preise und Leistungen Bereich Wohnen mit Service Perlavita Friedau: Preise und Leistungen Bereich Wohnen mit Service Mietpreise Wohnungen, Häuser A + B inkl. Nebenkosten Anzahl Grösse Fläche in m 2 Miete pro Monat Garagenplatz 18 2½-Zimmer 58.0 61.0

Mehr

FÜHLEN SIE SICH WIE ZUHAUSE

FÜHLEN SIE SICH WIE ZUHAUSE Spitalregion Luzern/Nidwalden Kantonsspital Nidwalden FÜHLEN SIE SICH WIE ZUHAUSE Unsere Dienstleistungen HERZLICH INDIVIDUELL PROFESSIONELL Kantonsspital Nidwalden Ennetmooserstrasse 19, 6370 Stans Telefon

Mehr

Taxtarif der Spitalregionen 2-4

Taxtarif der Spitalregionen 2-4 Taxtarif der Spitalregionen 2-4 gültig ab 1. Januar 2013 1 Taxen für stationäre Patientinnen und Patienten 1.1 Allgemeine Abteilung Das Entgelt für die Leistungen bei stationären Patientinnen und Patienten

Mehr

OMNIA. Krankenpflege- und Spitalzusatzversicherung. Die Versicherung, die heute schon an morgen denkt.

OMNIA. Krankenpflege- und Spitalzusatzversicherung. Die Versicherung, die heute schon an morgen denkt. OMNIA Krankenpflege- und Spitalzusatzversicherung Die Versicherung, die heute schon an morgen denkt. Krankenpflege- und Spitalzusatzversicherung OMNIA Jede Lebenssituation kann Ihren Anspruch an den Versicherungsschutz

Mehr

Taxordnung. Betreuungs- und Pflegezentrum Schloss Hauptwil. Taxordnung Schloss Hauptwil DOK 3.1.01. Gültig ab 1. Januar 2015.

Taxordnung. Betreuungs- und Pflegezentrum Schloss Hauptwil. Taxordnung Schloss Hauptwil DOK 3.1.01. Gültig ab 1. Januar 2015. Seite 1 / 5 Betreuungs- und Pflegezentrum Schloss Hauptwil Taxordnung Gültig ab 1. Januar 2015 Die Taxordnung ist Bestandteil des Aufenthaltsvertrages. 1. Taxe für IV-/EL-Bezüger pro Tag 286.52 Kanton

Mehr

Taxordnung. Gültig ab 1. Januar 2015. Tarife + Tarifverträge Tel. 062 838 67 35

Taxordnung. Gültig ab 1. Januar 2015. Tarife + Tarifverträge Tel. 062 838 67 35 Tarife + Tarifverträge Tel. 062 838 67 35 Taxordnung Gültig ab 1. Januar 2015 Allgemeiner Hinweis: Zugunsten der besseren Lesbarkeit verwenden wir in der Taxordnung ausschliesslich die männliche Form.

Mehr

Mit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt

Mit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt R ATG E B E R - K r a n k e n h au s Mit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt Meine Pflichten... Gesundheitsversorgung in 21 Krankenhäusern Eine längere Krankheit oder eine Operation kann die finanziellen

Mehr

Tagesgast: Tarifordnung, Leistungen und Regelungen Wohn- und Pflegezentrum. Stadelbach 4313 Möhlin

Tagesgast: Tarifordnung, Leistungen und Regelungen Wohn- und Pflegezentrum. Stadelbach 4313 Möhlin Tagesgast: Tarifordnung, Leistungen und Regelungen 2016 Wohn- und Pflegezentrum Stadelbach 4313 Möhlin Inhaltsverzeichnis Tarifordnung 1. Tarife 1.1 Tagesgasttarif 1.2 Pflegetarif Tabelle 1.3 Nicht KVG-pflichtige

Mehr

Taxordnung gültig ab 01. Januar 2015

Taxordnung gültig ab 01. Januar 2015 gültig ab 01. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 3 2 Grundsatz 3 3 Anpassung der Taxen 3 4 Vorauszahlung 3 4.1 Bei unbefristetem Vertragsverhältnis 3 4.2 Bei befristetem Vertragsverhältnis

Mehr

TAXORDNUNG DER ALTERS- UND PFLEGEHEIME GLARUS NORD

TAXORDNUNG DER ALTERS- UND PFLEGEHEIME GLARUS NORD TAXORDNUNG DER ALTERS- UND PFLEGEHEIME GLARUS NORD gültig ab 1. Januar 2016 (ersetzt alle bisherigen Taxordnungen) 1. Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohner der Alters- und Pflegeheime Glarus

Mehr

Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf

Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf Taxordnung ab 01.01.2016 Die nachstehenden Taxen und Preise werden vom Vereinsvorstand periodisch überprüft auf Angemessenheit Vollständigkeit Kostendeckung Kostentransparenz 1 Allgemeines Die Kosten für

Mehr

«Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK HALBPRIVAT ÖKK FLEX

«Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK HALBPRIVAT ÖKK FLEX 1 Ein passendes Grundpaket auswählen. «Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK FLEX Die umfassende Krankenversicherung mit flexibler

Mehr

Regierungsratsbeschluss vom 4. Januar 2005

Regierungsratsbeschluss vom 4. Januar 2005 Regierungsratsbeschluss vom 4. Januar 005 Nr. 005/0 Verordnung über die Taxen des Spitals Dornach; Taxen 005. Erwägungen Nachdem sämtliche Tarife 005 für die ambulanten und stationären Behandlungen in

Mehr

sodalis Spitalversicherung Bestimmungen über die Zusatzversicherung sodalis Spitalversicherung nach VVG Ausgabe 0812

sodalis Spitalversicherung Bestimmungen über die Zusatzversicherung sodalis Spitalversicherung nach VVG Ausgabe 0812 sodalis Spitalversicherung Bestimmungen über die Zusatzversicherung sodalis Spitalversicherung nach VVG Ausgabe 0812 Inhaltsübersicht 1. Umfang der Versicherung 1. Umfang der Versicherung 1.1 Zweck 1.2

Mehr

Taxordnung. Allgemeine Abteilung (Dreibettzimmer) Muskoskelettale und übrige Rehabilitation

Taxordnung. Allgemeine Abteilung (Dreibettzimmer) Muskoskelettale und übrige Rehabilitation Taxordnung Taxordnung Allgemeine Abteilung (Dreibettzimmer) Muskoskelettale und übrige Rehabilitation Die Pauschaltaxe pro Pflegetag beträgt: n bei Wohnsitz im Kanton Aargau CHF 500.-- n bei Wohnsitz in

Mehr

Geschäftsbedingungen 2013 der Solothurner Spitäler AG

Geschäftsbedingungen 2013 der Solothurner Spitäler AG Geschäftsbedingungen 2013 der Solothurner Spitäler AG Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich 2 2 Besondere vertragliche Vereinbarungen 2 3 Stationäre und ambulante Patienten 1) 2 4 Wohnsitz und anwendbarer

Mehr

Alters- und Pflegeheim "Im Winkel" 8213 Neunkirch. Taxordnung 2013

Alters- und Pflegeheim Im Winkel 8213 Neunkirch. Taxordnung 2013 Alters- und Pflegeheim "Im Winkel" 8213 Neunkirch Taxordnung 2013 1. Festlegung des Pensionspreises Art. 7a. Heimreglement Der Gemeinderat ist zuständig für den Erlass der Taxordnung. 2. Pensionspreis

Mehr

PRIVAT UNFALL. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe Risikoträger: ÖKK Versicherungen AG

PRIVAT UNFALL. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe Risikoträger: ÖKK Versicherungen AG PRIVAT UNFALL Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 01.01.2016 Risikoträger: ÖKK Versicherungen AG PRIVAT UNFALL ÖKK Versicherungen AG, Ausgabe 1.1.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Versicherungsgrundlagen

Mehr

Leistungsübersicht OSP ITA

Leistungsübersicht OSP ITA Leistungsübersicht OSP ITA 9 Leistungsdauer Soweit in den einzelnen Bestimmungen dieser Zusatzversicherungsbedingungen nicht etwas anderes festgehalten ist, werden bei medizinisch notwendiger stationärer

Mehr

Alters- und Pflegezentrum Neuwies

Alters- und Pflegezentrum Neuwies Taxordnung Gültig ab 1. September 2014 1. Grundlagen der Taxordnung 1.1 Pflegegesetz und -finanzierung Grundlagen für die Rechnungsstellung an die Bewohnenden bilden die Vorgaben aus dem Pflegegesetz.

Mehr

Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 8.0 Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV vom 7. November 007 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf das Gesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV vom. Juni 007 ),

Mehr

Geschäftsbedingungen und Preise

Geschäftsbedingungen und Preise Psychiatrischen Dienste 8596 Münsterlingen Geschäftsbedingungen und Preise Für die stationären und ambulanten Patienten und Patientinnen* der Psychiatrischen Dienste Münsterlingen, umfassend die Psychiatrische

Mehr

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ( Pflichtleistungen )

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ( Pflichtleistungen ) Krankenversicherung Krankenversicherung Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ( Pflichtleistungen ) 1. ) Vorsorgeuntersuchungen: normale Kontrolluntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung und

Mehr

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung 8.5 Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung vom. Juni 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 5a des Bundesgesetzes vom 8. März 994 über die Krankenversicherung

Mehr

Kostenübernahme von grenzüberschreitenden Behandlungen. die rechtliche Situation in der Schweiz

Kostenübernahme von grenzüberschreitenden Behandlungen. die rechtliche Situation in der Schweiz Kostenübernahme von grenzüberschreitenden Behandlungen die rechtliche Situation in der Schweiz Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 6. Oktober 2016 Inhalt 1. Grundsatz: Territorialitätsprinzip

Mehr

Nr. 867a Verordnung zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung) vom 30. November 2010* I. Rechnungstellung.

Nr. 867a Verordnung zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung) vom 30. November 2010* I. Rechnungstellung. 08 Gesetzessammlung. Lieferung Nr. 867a Verordnung zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung) vom 0. November 00* Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die, 7 Absatz und

Mehr

T A X O R D N U N G 2 0 1 5

T A X O R D N U N G 2 0 1 5 T A X O R D N U N G 2 0 1 5 1. Administration ZSR: R 7017.3 Telefon: 041 455 35 35 Fax: 041 455 35 36 E-Mail: info@unterfeld.ch Website: www.unterfeld.ch 2. Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für die

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in

Mehr

Merkblatt zu Ergänzungsleistungen sowie Finanzierung der Altersund Pflegeheimkosten

Merkblatt zu Ergänzungsleistungen sowie Finanzierung der Altersund Pflegeheimkosten Merkblatt zu Ergänzungsleistungen sowie Finanzierung der Altersund Pflegeheimkosten 1. Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen

Mehr