Vers.-Makler Dipl.-Ing. R. Geyermann

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1 B e r u f s u n f ä h i g k e i t 1. Was ist die Berufsunfähigkeitsversicherung Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll das Risiko des Versicherten abdecken, infolge einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit wirtschaftlichen Schaden zu erleiden. Das Risiko einer ernsthaften Erkrankung und einer damit einhergehenden Unfähigkeit im bisher ausgeübten Beruf weiterhin arbeiten zu können stellt eines der elementaren Risiken für jeden Arbeitnehmer und Selbstständigen dar. In Anbetracht der Tatsache, dass die gesetzlichen Rentenversicherungen durch neue Regelungen im Hinblick auf Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente regelmäßig keine oder nur deutlich weniger Rentenleistungen erbringen, ist eine private Vorsorge als ausgesprochen sinnvoll, wenn nicht zwingend anzusehen. Dieses Risiko kann durch eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder durch eine Zusatzversicherung zum Lebensversicherungsvertrag (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) abgedeckt werden. Das Versicherungsunternehmen ist nach dem Vertrag bei Eintritt der Berufsunfähigkeit dann zur Zahlung einer vorher festgelegten monatlichen Rente verpflichtet, darüber hinaus ist regelmäßig eine Beitragsbefreiung für die Berufsunfähigkeitsversicherung und möglicherweise auch die Lebensversicherung vereinbart. Die von den Versicherungsunternehmen verwendeten Versicherungsbedingungen weichen teilweise nicht unerheblich voneinander ab. Regelmäßig besteht eine Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens dann, wenn der Versicherte während der Dauer der Versicherung zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig wird. Die Berufsunfähigkeit wiederum liegt vor, wenn der Versicherte wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtliche dauerhaft außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Alternativ ist Berufsunfähigkeit auch dann anzunehmen, wenn der Versicherte sechs Monate lang ununterbrochen wegen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall vollständig oder teilweise außer Stande war seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht und dieser Zustand fortdauert. Dies bedeutet vereinfacht, eine Leistung erfolgt, wenn der Versicherte auf Grund gesundheitlicher Probleme jetzt und in Zukunft nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent durchzuführen oder er wegen gesundheitlicher Probleme mindestens sechs Monate arbeitsunfähig war und bleibt. Darüber hinaus stellt sich dann die Frage, ob der Versicherte auf einen anderen Beruf oder eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann, hierzu später mehr.

2 2. Die beliebtesten Ablehnungsgründe Die Versicherungsunternehmen lehnen eine eigene Leistung in der Praxis ausgesprochen häufig auf Grund drei unterschiedlicher Themenkreise ab. A. Verletzung der Anzeigeobliegenheit Sobald der Versicherte bei seinem Versicherungsunternehmen einen Leistungsantrag stellt, wird das Versicherungsunternehmen exakt überprüfen, ob der Versicherte in dem damaligen Versicherungsantrag alle auf seine Gesundheit bezogenen Fragen zutreffend beantwortet hat. Hierbei zieht das Versicherungsunternehmen Erkundigungen bei den behandelnden Ärzten und bei den privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen sowie evtl. auch bei den Rentenversicherungsträgern ein. Hierdurch entsteht für das Versicherungsunternehmen ein umfassendes Bild über den Gesundheitszustand des Versicherten bei Antragstellung. Sollte das Versicherungsunternehmen den Eindruck gewinnen, der Versicherte habe bei der Antragstellung auch nur eine Kleinigkeit nicht angegeben, wird es behaupten, der Versicherte habe seine Aufklärungsobliegenheiten verletzt. Anschließend wird es den Rücktritt vom Versicherungsvertrag erklären und möglicherweise auch den Vertrag anfechten. Es handelt sich hier um eine von den Versicherungsunternehmen viel geübte Praxis, die Versicherte regelmäßig abschreckt und in vielen Fällen dazu führt, dass die Versicherten die ihnen zustehenden Leistungen nicht weiter einfordern. Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle im Versicherungsantrag gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten, 16, 17 VVG. Dies bedeutet jedoch nicht, dass automatisch jede Abweichung der schriftlichen Antwort im Versicherungsantrag von der Realität dem Versicherungsunternehmen auch das Recht gibt, die Leistung zu verweigern. Insbesondere ist immer zu berücksichtigen, ob ein Versicherungsagent dem Versicherten die Fragen überhaupt gestellt hat und ob alle die Antworten, die der Versicherte gegeben hat, auch im Antrag aufgenommen sind. Ferner spielt regelmäßig eine besondere Rolle, wie die Fragen im Versicherungsantrag formuliert wurden und in welcher Form die Antworten hierauf gegeben sind. In der Vergangenheit hat es immer wieder gerichtliche Entscheidungen gegeben, in denen festgestellt wurde, das Versicherungsunternehmen die Fragen in einer Form gestellt haben, die eine vernünftige Beantwortung nicht erwarten ließen. Da die Versicherungsunternehmen im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Anträge eigenverantwortlich handeln finden sich bei verschiedenen Unternehmen unterschiedliche Antragsformulare. Ferner finden sich ausgesprochen unterschiedliche Formulierungen im Hinblick auf die gewünschten Angaben. Von besonderer Bedeutung ist regelmäßig auch, ob der Versicherte erkennbar unvollständige Angaben gemacht hat. Sofern dies der Fall ist, kann dem Versicherungsunternehmen in einigen Fällen vorgehalten werden, dass sie trotz

3 erkennbarer Unrichtigkeit nicht zur Aufklärung beigetragen haben, sondern ihre eigenen Nachfrageobliegenheiten verletzt haben. Der Rücktritt und die Anfechtung sind dann ausgeschlossen. In all diesen Fällen verbietet sich eine schematische Darstellung. Es ist erforderlich in jedem Einzelfall exakt zu überprüfen, welche Angaben auf welche Fragen exakt gegeben wurden. Sollte die Anzeigeobliegenheit verletzt worden sein, stellt sich häufig genug die Frage, ob die Versicherungsunternehmen den Rücktritt oder die Anfechtung innerhalb der vorgesehenen Fristen ausgesprochen haben. Sollte dies nicht der Fall sein, verlieren der Rücktritt oder die Anfechtung jede Wirkung. In Anbetracht der Erfahrungen aus der Praxis kann jedem Versicherten nur geraten werden, die Fragen zu seiner gesundheitlichen Situation umfassend und richtig zu beantworten. Der Antragsteller sollte hierbei auch nicht auf beschönigende Formulierungen des Versicherungsagenten vertrauen, sofern er diese Formulierungen nicht später auch beweisen kann. Die Versicherungsunternehmen haben regelmäßig kein ernsthaftes Interesse daran, schon bei Antragstellung selbstständig den Gesundheitszustand des Antragstellers zu erforschen. Für die Versicherungsunternehmen ist es sehr viel angenehmer, mit dem Kunden einen Versicherungsvertrag abzuschließen und die exakte Nachforschung erst im Leistungsfall durchzuführen. Stellt sich dann heraus, dass die Angaben im Versicherungsantrag bewusst unrichtig waren, wird der Versicherte nie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erhalten, das Versicherungsunternehmen muss die bezahlten Prämien jedoch nicht erstatten. B. Kein Vorliegen der Berufsunfähigkeit Beansprucht der Versicherte Leistungen aus seinem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag, muss er nachweisen, dass er auf Grund gesundheitlicher Umstände zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in der Lage ist seine bisher ausgeübte Tätigkeit durchzuführen. Es ist hierfür von erheblicher Bedeutung, den bisher ausgeübten Beruf im Hinblick auf seine einzelnen Tätigkeiten darzustellen. Der Beruf des Heizungs- und Sanitärinstallateurs beispielsweise besteht zum einen aus der Fahrt zur Baustelle, dem Be- und Entladen von Fahrzeugen, dem Tragen von Material und Werkzeug, zum anderen um Montagetätigkeiten, die stehend, liegend, auf Leitern oder Gerüsten sowie teilweise in Zwangshaltungen durchgeführt werden müssen. Es ist darüber hinaus festzulegen, mit welcher Arbeit regelmäßig wie viel Zeit verbracht wird. Das Versicherungsunternehmen wird die Angaben im Leistungsantrag mit den Gesundheitsangaben abgleichen und selbst überprüfen, ob der Versicherte in zeitlicher Hinsicht wirklich mindestens 50 Prozent der Arbeit nicht mehr erledigen kann. Sollte das Versicherungsunternehmen auch nur den Hauch eines Zweifels haben, wird es

4 medizinische Sachverständige beauftragen, die häufig zu dem Ergebnis kommen, dass eine Berufsunfähigkeit nicht vorliegt. Die korrekte Angabe der einzelnen Teile der Arbeit und die zutreffende Bemessung der mit einzelnen Teilen verbrachten Arbeitszeit ist deshalb die Basis jedes erfolgversprechenden Leistungsantrages. Darüber hinaus sollten die vom Versicherungsunternehmen eingeholten medizinischen Gutachten mit der notwendigen kritischen Distanz betrachtet werden. Wie andere Gutachten auch stellen diese lediglich die Meinung eines Sachverständigen dar und sind für ein gerichtliches Verfahren in keiner Form bindend. Es ist hier erforderlich, sich im Einzelnen mit dem Gutachten auseinander zu setzen und insbesondere den Sachverstand des behandelnden Arztes mit einzubeziehen. Häufig ergeben sich hieraus Ansatzpunkte, die anschließend zu einer Leistung des Versicherungsunternehmens führen. C. Verweisung auf andere Berufe Wie bereits oben kurz dargestellt sehen die von den meisten Versicherungsunternehmen vorgesehenen Versicherungsbedingungen vor, dass der Versicherte zum einen seinen bisher ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann und zum anderen auch keine andere Tätigkeit existiert, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrungen ausüben könnte und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Diese Formulierungen werden üblicherweise unter dem Begriff der abstrakten Verweisung verstanden. Andere Versicherungsunternehmen beschränken sich darauf, den Versicherten nicht abstrakt auf eine bestimmte Tätigkeit zu verweisen, sondern verneinen ihre Leistungspflicht nur dann, wenn der Versicherte eine Tätigkeit bereits ausübt (konkrete Verweisung). Jeder Versicherte sollte darauf achten, dass er ausschließlich einen Vertrag abschließt, indem die abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist. Im Rahmen der abstrakten Verweisung bleibt den Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, dem Versicherten einen anderen Beruf zu benennen, der auch mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen von ihm durchgeführt werden kann. Dieser Beruf muss auf Grund der Ausbildung und den Erfahrungen des Versicherten durchgeführt werden können und der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Wie sich bereits anhand der sehr unbestimmten Begriffe erahnen lässt, gibt es unzählige Beispiele aus der Rechtsprechung, in denen eine Verweisung von den Gerichten akzeptiert oder verworfen wurde. Im Rahmen der Ausbildung und Erfahrungen dürfen weder deutlich geringere noch deutlich höhere Kenntnisse und Erfahrungen verlangt werden, als dies im ausgeübten Beruf der Fall ist. Keinesfalls kann eine Verweisung nur innerhalb der Sparte stattfinden, in der der Versicherte bisher tätig ist. So ist beispielsweise die Verweisung einer Serviererin in einem Landgasthof auf eine Tätigkeit bei der Telefonauskunft für zulässig gehalten worden.

5 Gerade im Hinblick auf die Kenntnisse des Versicherten muss darauf geachtet werden, dass diese auch verloren gehen können, sofern sie einige Zeit nicht in Anspruch genommen wurden. Grundsätzlich dürfte eine Verweisung eines Akademikers auf einen nicht akademischen Beruf oder die Verweisung eines Facharbeiters auf eine Hilfstätigkeit nicht möglich sein. Je geringer aber die Qualifikation des Versicherten in dem ausgeübten Beruf ist, um so eher wird sich eine Verweisung darstellen lassen. Ein weiteres Kriterium für die zulässige Verweisung ist die Frage, ob der neue Beruf der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entspricht. Mit diesem Schlagwort sind zum einen die Verdienstmöglichkeiten, zum anderen aber auch das Ansehen des jeweiligen Berufsstandes, die sozialen Sicherung des Berufes und seine gesellschaftliche Bedeutung gemeint. Aus der Rechtsprechung gibt es darüber hinaus eine Vielzahl von Kriterien, die im Hinblick auf die soziale Vergleichbarkeit verschiedener Berufe entwickelt wurden. Sollte ein Versicherungsunternehmen von der Verweisung Gebrauch machen, muss der Versicherte im Hinblick auf den bisher ausgeübten Beruf und im Hinblick auf den Verweisungsberuf sehr genau darlegen, dass eine soziale Vergleichbarkeit nicht gegeben ist. Hierfür ist es erforderlich, sich anhand der oben genannten Kriterien ein genaues Bild von beiden Berufen zu machen. In Anbetracht der Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen zu diesem Thema ist eine intensive und auf den Einzelfall abgestellte Betrachtung zwingend erforderlich. Eine schematische Darstellung ist kaum möglich. Wie bereits oben ausgeführt soll die Berufsunfähigkeitsversicherung ein elementares Risiko für Arbeitnehmer und Selbstständige abdecken. Es ist dementsprechend von größter Wichtigkeit, dass im Umgang mit dieser Versicherung keine Fehler geschehen, die dazu führen, dass das Versicherungsunternehmen mit Erfolg die Zahlung verweigern kann. Jeder Versicherte sollte sich vor Augen führen, dass ein Versicherungsunternehmen bei Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen erhebliche Summen an ihren Versicherungsnehmer auszahlen muss. Beispielsweise muss das Versicherungsunternehmen bei einer vereinbarten monatlichen Rente von 800, einer Versicherungsdauer bis zum 65. Lebensjahr des Versicherten und einem Alter von 35 Jahren bei Eintritt der Berufsunfähigkeit im Laufe der Jahre eine Summe von insgesamt zahlen. Es dürfte selbstverständlich sein, dass jedes Versicherungsunternehmen die eigene Leistungspflicht sehr genau überprüft und möglicherweise kritisch betrachtet, sofern es um derartige Summen geht. Umso wichtiger ist es, sich mit einer ablehnenden Entscheidung des Versicherungsunternehmens nicht ohne weiteres zufrieden zugeben, sondern sich hiermit ausführlich auseinander zu setzen, um die Rechte des Versicherten wahren zu können. Auch wenn die meisten Menschen denken: Mich trifft es nicht immerhin jeder vierte Arbeitnehmer wird erwerbsgemindert. Und die Gefahr kommt meistens auf leisen Sohlen: Nicht der plötzliche Unfall ist die Hauptursache für die Erwerbsminderung; viel häufiger sind es Krankheiten, die es dem Arbeitnehmer unmöglich machen, seinem Broterwerb

6 weiter nachzugehen. Um dann nicht mittellos dazustehen, sollte sich jeder um eine Absicherung bemühen. Die finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit ist ein komplexes Terrain. So sind etwa jüngere Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr bei Berufsunfähigkeit geschützt, sondern nur noch bei Erwerbsminderung. Doch wer kennt schon den genauen Unterschied zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit? Und was leistet die gesetzliche Rentenversicherung, was bieten private Versicherungen? Wie wird ein verlässlicher Schutz bei Berufsunfähigkeit überhaupt erreicht? Gerade die Berufsunfähigkeitsversicherung muss auf den jeweiligen Kunden genau abgestimmt sein. Viele Menschen gehen etwa davon aus, eine Unfallversicherung könnte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen. Doch das ist eine Fehleinschätzung. Bei einer Untersuchung unter den Versicherten wurden die häufigsten Gründe für den Verlust der Arbeitskraft ermittelt. Demnach sind Herz-, Gefäß-, Rheuma- und Gelenkerkrankungen nahezu für jeden zweiten vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben verantwortlich. Nur in einem Siebtel aller Fälle ist ein Unfall Ursache für die Berufsunfähigkeit. Praxis Daten & fakten AA) Vorzeitiger Ruhestand ist kein Einzelfall Mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland können aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten. Jeder vierte Arbeitnehmer muss vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden. BB) Keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für junge Menschen Wer nach dem geboren ist, erhält aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Rente bei Berufsunfähigkeit mehr, sondern nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Der Unterschied: Ausbildung und bisher ausgeübte Tätigkeiten spielen keine Rolle mehr. Junge Menschen werden auf das komplette Angebot des Arbeitsmarkts verwiesen. Der Beruf wird nicht mehr berücksichtigt.

7 CC) Berufsunfähigkeitsrente für ältere Arbeitnehmer gekürzt Auch wer vor dem geboren ist, sollte sich nicht auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente verlassen: Die Höhe der Leistungen entspricht nach der jüngsten Kürzung nur noch der halben Erwerbsminderungsrente. DD) Teilzeitjobs müssen angenommen werden Wer (theoretisch) noch mindestens 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, gilt nicht als erwerbsgemindert und bekommt somit keine Rente. Wenn die Gesundheit noch eine tägliche Arbeitszeit zwischen 3 und 6 Stunden zulässt, erhält man nur die halbe Erwerbsminderungsrente Die durchschnittliche Rentenhöhe bei teilweiser Erwerbsminderung betrug im vergangenen Jahr übrigens 430 Euro bei Männern und 320 Euro bei Frauen. EE) Kein gesetzlicher Schutz für Berufsanfänger Angestellte müssen mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, um grundsätzlich Leistungen aus der gesetzlichen Rente zu erhalten. Berufsanfänger verlieren damit bei Unfall oder Krankheit in der Regel die Existenzgrundlage. FF) Die gesetzliche Absicherung allein ist zu gering Vermutlich haben Sie schon damit gerechnet, dass die gesetzlichen Rentenzahlungen nicht das bisherige Einkommen ersetzen können. Wie groß der Unterschied jedoch ist, machen sich viele Arbeitnehmer nicht klar. Einige Beispiele:

8 GG) Berufsunfähigkeit kommt oft schleichend Entgegen einer weit verbreiteten Meinung werden Menschen selten über Nacht berufsunfähig nur in einem Siebtel aller Fälle ist ein Unfall die Ursache. Swiss Life hat in einer Untersuchung bei ihren eigenen Versicherten die häufigsten Gründe für den Verlust der Arbeitskraft ermittelt: Herz-, Gefäß-, Rheuma- und Gelenkerkrankungen sind nahezu für jeden zweiten vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben verantwortlich. Eine Unfallversicherung kann daher einen Berufsunfähigkeitsschutz nicht ersetzen.

9 Es gibt in Deutschland keine Pflicht, sich gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit privat zu schützen. Nicht einmal für Menschen, die keine Grundsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung (Angestellte) oder durch ihren Dienstherren (Beamte) haben. Daher gilt: Eigeninitiative ist gefragt! Deshalb ist (zusätzlicher) privater Schutz unbedingt notwendig: Nicht jeder hat Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Berufsanfänger, die die vorgeschriebene Wartezeit noch nicht erfüllt haben, haben keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, können im Krankheitsfall ebenso wenige Leistungen erwarten. Auch die Arbeitskraft von Frauen und Männern, die sich länger ausschließlich dem Haushalt und der Kindererziehung widmen, ist nicht durch die staatlichen Systeme abgesichert. Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. An den Stichtag 1. Januar 1961 kann nicht oft genug erinnert werden: Jüngere Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr bei Berufsunfähigkeit geschützt, sondern nur noch bei Erwerbsminderung. Sie müssen jede Arbeit annehmen, die sie unter Berücksichtigung ihrer eingeschränkten Gesundheit ausüben können. Und zwar unabhängig von ihrer bisherigen Tätigkeit, ihrer Ausbildung und ihrem früheren Einkommen. Im Extremfall bedeutet dies, dass beispielsweise ein Manager als Pförtner arbeiten muss. Führen Sie sich doch einmal die Konsequenzen unabhängig vom eigenen Selbstwertgefühl vor Augen: Erschwerte Jobsuche: Wer sein bisheriges Tätigkeitsfeld aufgeben muss, kann nicht wählerisch sein. Denn welcher Arbeitgeber wartet schon auf eine gesundheitlich angeschlagene ehemalige Führungskraft, die sich gezwungenermaßen auf eine Stelle als Parkplatzwächter bewirbt?

10 Geringeres Einkommen: Der bisherige Lebensstandard kann nicht gehalten werden. Und dazu kommen oft erschwerte Lebensbedingungen durch die Krankheit, die eine teurere Haushaltsführung erfordern Geringere Altersrente: Die gesetzliche Rente wird niedriger ausfallen als geplant. Denn die Zurechnungszeit endet mit dem 60. Lebensjahr, was zu weniger Entgeltpunkten führt. Zudem gibt es für jeden Monat des vorzeitigen Altersrentenbezugs einen Abschlag. Je früher eine Berufsunfähigkeit eintrifft, umso gravierender sind die Folgen fürs Alter. Auch wenn zusätzlich privat vorgesorgt wird: Oft können die Beiträge für die private Versorgung nicht mehr aufgebracht werden. Geplatzte Kredite: Wenn ein Gutverdiener auf den Großteil seines Einkommens verzichten muss, stellt dies seine finanzielle Planung völlig auf den Kopf. Kann er die Raten für sein Eigenheim weiter aufbringen? Oder als Selbstständiger die Leasinggebühren für sein Fahrzeug zahlen? Muss er die Wohnung wechseln oder sogar sein Eigenheim verkaufen? Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen nur einer Grundsicherung. Bei der Altersrente bemüht sich der Staat seit Jahren um Aufklärung: Die Leistungen der gesetzlichen Rente reichen für einen komfortablen Lebensabend künftig nicht mehr aus, die Bürger sollen deshalb zusätzlich privat vorsorgen. Geförderte Produkte wie die Riester-Rente sowie Infokampagnen tragen langsam Früchte, immer mehr Arbeitnehmer sind sich der Notwendigkeit bewusst. Für eine private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung zu den staatlichen Leistungen wird jedoch weitaus weniger Werbung gemacht. Dabei ist hier die Notwendigkeit, selbst aktiv zu werden, um den Lebensstandard zu halten, mindestens genauso gegeben wie bei der Altersvorsorge. Nicht von ungefähr verbinden private Anbieter in ihren Produktlösungen oft Altersvorsorge und Schutz vor Verlust der Arbeitskraft.

11 Gibt es eigentlich auch private Erwerbsunfähigkeitsversicherungen? Wofür stehen die Abkürzungen BU und BUZ? Und was heißt eigentlich Dread Disease? In diesem Kapitel werden nicht nur diese Fragen beantwortet, sondern auch verschiedene Wege der Absicherung kritisch untersucht. Berufsunfähigkeitsversicherung Ein guter Berufsunfähigkeitsschutz kann genau auf die Anforderungen des jeweiligen Kunden und seine Lebensphasen zugeschnitten werden. Die gewünschten Bedingungen wie Höhe der Leistungen oder Laufzeit werden im Vertrag festgelegt. Private Versicherer können natürlich viel flexibler als die staatlichen Systeme handeln: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, im Fachjargon kurz BU genannt, leistet, wenn der Versicherte in seinem Beruf aus gesundheitlichen Gründen längerfristig nicht arbeiten kann. Der Vertrag regelt, ab welcher Dauer eine BU-Rente gezahlt wird (zum Beispiel ab sechs Monaten). Bessert sich der Gesundheitszustand des Versicherten wieder, erhält er keine Leistungen mehr. Kann er jedoch dauerhaft nicht mehr in seinem bisherigen Beruf arbeiten, bekommt er die BU-Rente bis zum vereinbarten Vertragsende (zum Beispiel bis zum 60. Lebensjahr oder bis zum geplanten Beginn der Altersrente). Und nicht zu vergessen: Häufig erhalten Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung zwar eine private Berufsunfähigkeitsrente, da sie ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, jedoch keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, da sie (zumindest theoretisch) noch erwerbstätig sein könnten. Doch kein Licht ohne Schatten: Ein verlässlicher Schutz hat seinen Preis. Dennoch sollten Interessenten nicht nur die monatlichen Beiträge vergleichen, sondern sich vielmehr nach Leistungen und Erfahrung der einzelnen Versicherer erkundigen. Seriöse Anbieter nehmen Interessenten genau unter die Lupe, bevor sie ihnen ein Angebot unterbreiten: Wie sieht die berufliche Tätigkeit aus? Welche Gefahren bestehen bei der täglichen Arbeit oder beim Hobby? Gibt es Vorerkrankungen? Nur wenn sie mögliche Risiken kennen, ist eine tragfähige Kalkulation möglich.

12 Andererseits hat dies zur Folge, dass nicht alle Personen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Vorsicht ist deshalb geboten, wenn ein Versicherer ohne eingehende Befragung eine Berufsunfähigkeitsrente versichert. Die Gefahr besteht, dass der Versicherer langfristig durch die vermehrten Leistungsfälle die Überschussbeteiligung reduzieren muss oder gar die Prämien nicht halten kann. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, abgekürzt BUZ, stellt einen Sonderfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung dar: Sie wird zusammen mit einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen. Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist nicht unbedingt teurer als ein selbstständiges BU-Produkt, das ohne Hauptversicherung abgeschlossen wird. Der große Vorteil: Wird eine sogenannte Beitragsbefreiung vereinbart, sichert die BUZ auch die laufende Hauptversicherung ab. Das bedeutet: Wird der Versicherte berufsunfähig und erhält seine BU-Rente, muss er in dieser Zeit keine Beiträge für seine Lebens- oder Rentenversicherung leisten. Wer einen Vertrag zur Alterssicherung wie beispielsweise eine private Rentenversicherung abschließen will, sollte auf jeden Fall auf eine Beitragsbefreiung Wert legen. Für geringe Mehrkosten pro Monat meist im einstelligen Eurobereich fließen so auch bei längerfristiger Berufsunfähigkeit Beiträge in die Altersvorsorge. Einige Anbieter dynamisieren sogar die Beiträge für die Rentenversicherung (Altersversorgung) im Falle der BU. Alle anderen genannten Punkte gelten selbstverständlich für eine BU wie auch eine BUZ. Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsversicherung Für manche Menschen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer oder aus anderen Gründen nicht geeignet: So können beispielsweise künstlerische Berufe oder sehr gefährliche Tätigkeiten nicht versichert werden. Oder berufsunfähig bedeutet für bestimmte Personen gleichzeitig erwerbsunfähig; so setzen viele Selbstständige diese Begriffe für sich selbst gleich. Auch Menschen mit Vorerkrankungen bekommen in der Regel keinen oder nur sehr teuren Berufsunfähigkeitsschutz. Die Alternative heißt dann private Erwerbsunfähigkeitsversicherung bzw. Erwerbsminderungsversicherung. Sie kann den Schutz der staatlichen Systeme ergänzen

13 oder bei Personen, die nicht Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, ersetzen. Derzeit bieten allerdings nicht alle Versicherer entsprechende Produkte an. Einige Versicherungsunternehmen versprechen finanziellen Schutz bei Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung. In der Regel handelt es sich hierbei nicht um abgespeckte und somit preisgünstige Berufsunfähigkeitsversicherungen, sondern um eigenständige Produkte für Arbeitnehmer oder Selbstständige, die ganz bestimmte Anforderungen stellen. Private Erwerbsminderungsversicherung: Wenig bekannte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung Geht es um den Schutz der Arbeitskraft, wird in Tageszeitungen und Zeitschriften meist nur über Berufsunfähigkeitsversicherungen geschrieben. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen kommen in der Berichterstattung kaum vor und sind deshalb außerhalb der Versicherungsbranche weitgehend unbekannt. Das ist schade, denn sie können eine interessante Alternative für all jene sein, deren Anforderungen von einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht optimal erfüllt werden. Zielgruppe Karrieremänner und -frauen Auf den ersten Blick scheint es paradox: Gerade für Hochqualifizierte und beruflich Erfolgreiche ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung oft nicht optimal. Bei genauer Betrachtung zeigt sich nämlich, dass Akademiker, Selbstständige und Betriebsinhaber häufig berufsunfähig mit erwerbsunfähig gleichsetzen. Sollten sie also ihre Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht mehr ausüben können, könnten sie auch keine anderen Arbeiten mehr übernehmen. Zielgruppe Selbstständige Auch Personen mit eigenem Betrieb und maßgeblichem Einfluss auf ihre Arbeitsstätte können Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen. Der Grund: Lässt sich eine Kanzlei, eine Praxis oder ein anderer eigener Betrieb durch zumutbare Umorganisation so gestalten, dass der Versicherte auch bei gesundheitlichen Problemen weiter wirtschaftlich arbeiten kann, wird in der Regel keine Berufsunfähigkeit attestiert.

14 Zielgruppe Künstler Wer einen künstlerischen oder gestalterischen Beruf hat, kann üblicherweise keine vollwertige Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen. Das gilt übrigens auch für freie Journalisten. Warum sich also nicht gleich für einen leistungsfähigen Erwerbsunfähigkeitsschutz entscheiden? Zielgruppe Preisbewusste Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen sind regelmäßig deutlich günstiger als hochwertige Berufsunfähigkeits-Versicherungen. Selbst Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen mit sinnvollen Zusatzleistungen können zehn bis zwanzig Prozent günstiger als eine Premium-Berufsunfähigkeits-Versicherung sein. Dieser hohe Preisvorteil macht sich vor allem bei Arbeitnehmern mit gefahrenreichen oder körperlich belastenden Berufen bemerkbar. Zwar darf die Prämienhöhe allein nicht den Ausschlag für die Entscheidung geben, aber selbstverständlich kann und soll sie mit in die Überlegung einfließen. Wer also nur einen Basisschutz benötigt, die Prämienersparnis lieber in eine Altersvorsorge investiert oder als Berufsanfänger knapp kalkulieren muss, sollte sich den Leistungsumfang verschiedener Erwerbsunfähigkeitsprodukte genauer anschauen. Breites Leistungsspektrum Derzeit bieten nur wenige Versicherungsunternehmen Erwerbsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsversicherungen mit Zusatzleistungen an. Dennoch unterscheiden sich die Produkte deutlich. Am Markt kommen Grund- und Zusatzleistungen in unterschiedlichsten Kombinationen vor. Häufige Komponenten sind: Worst - Case-Abdeckung: Basisschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige für ein vergleichsweise bescheidenes Budget; Rentenleistungen bei Erwerbsunfähigkeit und Dread-Disease-Komponente: Leistungen bei schweren Krankheiten wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder Krebs und/oder Grundfähigkeitsversicherung: Leistungen, wenn der Versicherte erblindet, sein Gehör verliert oder auf den Rollstuhl angewiesen ist und/oder Leistungen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit

15 Mögliche Ergänzung zum gesetzlichen Versicherungsschutz Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nur dann, wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt arbeiten kann. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit Dread-Disease- oder Grundfähigkeitsversicherung leistet, wenn der in den Versicherungsbedingungen definierte Fall eingetreten ist unabhängig davon, ob der Versicherte noch weiter berufstätig ist oder nicht. Beispiel: Ein gut bezahlter Orchestermusiker wird taub. Von der gesetzlichen Rentenversicherung erhält er keine Leistungen, da er auf einen anderen Beruf umschulen kann. Die Leistungen aus einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit Zusatzleistung (hier die Grundfähigkeitsleistung) kann die zu erwartenden Einkommenseinbußen ausgleichen. Im Einzelfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung überlegen Die Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich zu einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind klar: Kann der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen seine frühere Tätigkeit nicht mehr ausüben, erhält er eine Berufsunfähigkeitsrente. Er ist damit beispielsweise nicht gezwungen, nach einer Umschulung auf einen körperlich weniger anstrengenden Beruf noch einmal völlig von vorne anzufangen. Im Einzelfall ist es jedoch auch möglich, dass ein Versicherter mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit Zusatzleistung besser fährt. Beispiel: Ein kaufmännischer Angestellter erleidet einen schweren Unfall, bei dem er querschnittsgelähmt wird. Obwohl er im Rollstuhl sitzt, kann er nach der Genesung seinen Beruf wieder ausüben. Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit Grundfähigkeits-Komponente kann höhere Lebenshaltungskosten und/oder geringeres Einkommen ausgleichen; eine Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen würde nur während der Genesungszeit oder gar keine Leistungen zahlen.

16 Die große Unbekannte mögliche Ursachen Wenn private Erwerbsunfähigkeitsversicherungen so viele Vorteile haben wieso sind sie dann vielen Verbrauchern nicht bekannt? Die vermutlich wichtigsten Gründe: Trotz der oben genannten Zielgruppen: Die meisten Arbeitnehmer sind mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung besser versorgt, da der Beruf versichert ist, unabhängig davon, durch welchen Grund die Berufsunfähigkeit eintritt. Da die große Mehrheit der Mediennutzer deshalb eher einen Berufsunfähigkeitsschutz abschließen sollte, konzentrieren sich die Medien auf dieses Thema. Versicherungsmakler empfehlen bevorzugt Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sie wollen auf der sicheren Seite sein, indem sie umfassenderen Versicherungsschutz verkaufen, der zwar teuer ist, in den meisten Fällen aber besser geeignet ist, die Anforderungen der Versicherten zu erfüllen meistens, aber eben nicht immer. Weitreichende Entscheidung Wer macht sich schon gern Gedanken über schwere Krankheiten, Unfälle oder chronische Leiden, die eine Berufstätigkeit unmöglich machen? Doch jeder, der seine Arbeitskraft finanziell absichern möchte, muss sich mit diesen unangenehmen Themen beschäftigen. Nur wer Risiken realistisch einschätzt, kann die richtige Versorgungslösung auswählen Unfallversicherung Häufig wird eine Unfallversicherung als preisgünstige Alternative zu einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung verkauft. Die Beiträge für eine Unfallversicherung sind zwar weitaus geringer als die für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, decken aber nur einen kleinen Teil des Risikos ab. Der Unterschied: Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird unabhängig von der Ursache die Auswirkung abgesichert. Bei der Unfallversicherung wird dagegen die Ursache selbst, also der Unfall, abgesichert, die Auswirkungen spielen keine Rolle. Dabei nicht vergessen: Unfälle verursachen nur jede siebte Berufsunfähigkeit.

17 Dread Disease Dread Disease kommt aus dem Englischen und bedeutet schwere Krankheit. Ähnlich wie bei einer Unfallversicherung wird bei einer Dread-Disease-Versicherung der Leistungsauslöser eingeschränkt, hier auf bestimmte Krankheiten wie Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall oder andere, die im Vertrag genau definiert sind. Und genau hier liegt das Problem eines reinen Dread-Disease-Tarifs: Wer nicht an einem der in den jeweiligen Bedingungen exakt beschriebenen Leiden erkrankt, erhält keinerlei Leistungen. Und auch hier sind nicht die Auswirkungen der Krankheit(en) versichert. Dread-Disease-Versicherungen sind oft mit Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit verbunden. Als eigenständige Versicherungen ohne Leistungen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bleiben regelmäßig große Lücken im Versicherungsschutz. So fehlen beispielsweise in vielen Fällen chronische Erkrankungen, Nervenleiden oder die weit verbreiteten Rückenbeschwerden. Zudem empfinden viele Interessenten die Festlegung auf bestimmte schwere, häufig tödlich verlaufende Krankheit als makaber. Checkliste: Den richtigen Anbieter finden Wer sich für einen Berufsunfähigkeitsschutz interessiert, sollte nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern vor allem die Leistungen vergleichen. Stellen Sie Versicherern, die in die engere Wahl kommen, zum Beispiel folgende Fragen: Wie ist Berufsunfähigkeit definiert? (6 Monate oder voraussichtlich andauernd ) Gilt der Versicherungsschutz weltweit? Ist sichergestellt, dass ich keine andere Tätigkeit annehmen muss, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann (der sogenannte Verzicht auf abstrakte Verweisung)? Muss ich mich von einem Vertragsarzt des Versicherers behandeln lassen oder kann ich auch im Krankheitsfall bei meinem Arzt bleiben? Muss ich mich ggf. Operationen unterziehen oder umschulen lassen? Sind die Beiträge garantiert? Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich nach Vertragsabschluss in einen anderen Beruf wechsle? Was passiert, wenn ich vorübergehend als Hausfrau oder Hausmann arbeite?

18 Gibt es Leistungsausschlüsse? Seit wann bieten Sie Berufsunfähigkeitsschutz an? Wie groß ist Ihre Erfahrung in diesem Bereich, wie viele Menschen versichern Sie? Wenn es sich um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung handelt: Gibt es eine dynamische Beitragsbefreiung (garantiert steigende Beitragsbefreiung)? So kann der Kaufkraftverlust der Altersversorgung auch im BU-Fall aufgefangen werden. Wurden die Produkte von Ratingagenturen oder anderen unabhängigen Stellen getestet? Wie wurden sie beurteilt? Je jünger, desto besser Je jünger (und damit in der Regel auch gesünder) Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind, desto niedriger sind die Beiträge. Deshalb empfiehlt sich ein früher Vertragsbeginn vorausgesetzt, der Versicherer kann einen flexiblen Schutz garantieren. Die Versicherung sollte sich während der Laufzeit Ihren Lebensphasen anpassen können. Achten Sie deshalb darauf, ob auch ein Wechsel in eine andere berufliche Tätigkeit möglich ist. Prüfen Sie außerdem, ob der Schutz mit steigenden Anforderungen mithalten kann: Vielleicht planen Sie jetzt noch als Single, wollen aber in einigen Jahren auch eine Familie absichern. Oder Sie sind Berufsanfänger und möchten zunächst nur eine Basisabsicherung, in einigen Jahren aber Ihrem besseren Gehalt entsprechend auch höhere Leistungen vereinbaren können. Branchenlösungen in Überlegungen einbeziehen Vielleicht kommt für Sie auch eine spezielle Branchenlösung in Frage. Sind Sie zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie beschäftigt? Oder in den Branchen Holz/Kunststoff, Stahl, Papier oder Textil und Bekleidung? Wenn ja, dann können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung über das Versorgungswerk MetallRente abschließen. Sprechen Sie doch einfach einmal mit Ihrer Personalabteilung. Erwerbsunfähigkeitsschutz als verlässliche Basisabsicherung Ob in Ihrem speziellen Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung der optimale Weg ist, um die Versorgungslücke zu schließen, sollten Sie im Beratungsgespräch besprechen. Die Alternative: eine private Erwerbsunfähigkeitsabsicherung mit Zusatzleistung.

19 Verschiedene Informationsquellen nutzen Weitere Informationen rund um das Thema Berufs- und Erwerbsunfähigkeit finden Sie zum Beispiel auf folgenden Websites: Deutsche Rentenversicherung Bund: Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Informationen zu Renten wegen Erwerbsminderung. Seriöse Tests und Ratings nehmen nicht nur die verschiedenen Produkte unter die Lupe, sondern bewerten auch die einzelnen Anbieter: Stiftung Warentest/Finanztest: Regelmäßige Tests zum Herunterladen - allerdings teilweise nur gegen Gebühr. Franke & Bornberg: Unabhängige Ratingagentur, auf die Bewertung von Lebensversicherungen spezialisiert. Ein Test ist zwar immer nur eine Stichprobe und eine einzelne positive oder negative Bewertung sollte nicht ausschlaggebend sein. Erhält aber ein Versicherer seit Jahren immer wieder hervorragende Noten von verschiedenen unabhängigen Testern, so spricht dies durchaus für Qualität., den Ort Datum Vorname Zuname, den Ort Datum Vorname Zuname

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