S-Sparkasse Erlangen. Erlangen. SEPA im Verein Seite 1
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- Evagret Sommer
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1 SEPA im Verein Seite 1
2 Das Projekt SEPA in Ihrem Verein Seite 2
3 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Mandatsreferenznummer SEPA Lastschriftmandat - Form und Inhalt - Weiternutzung der Einzugsermächtigung - Kombimandat - Abbuchungsauftrag Vorankündigung Fristen 4. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 3
4 Einleitung SEPA Begriffserklärung SEPA = Single European Payments Area einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrraum Seite 4
5 Einleitung SEPA - was ändert sich? Künftig wird nicht mehr zwischen Inlands- und Auslandszahlungsverkehr unterschieden. Die nationalen Zahlverfahren werden zugunsten des SEPA-Verfahrens abgeschaltet. Mit SEPA ist eine Kontoverbindung europaweit ausreichend, um Überweisungen und Lastschriften in Euro national und grenzüberschreitend vornehmen zu können. Seite 5
6 Einleitung SEPA - was ändert sich? einheitlicher Zahlungsverkehr für In- und Ausland gleiches Datenformat in 32 Ländern DTAUS XML Lastschriften nur noch elektronisch keine Disketteneinreichungen mehr möglich IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl 140 Zeichen Verwendungszweck Seite 6
7 Einleitung Geltungsbereich der SEPA Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Vereinigtes Königreich Zypern Die 27 Länder der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz nehmen an der SEPA teil. Seite 7
8 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Mandatsreferenznummer SEPA Lastschriftmandat - Form und Inhalt - Weiternutzung der Einzugsermächtigung - Kombimandat - Abbuchungsauftrag Vorankündigung Fristen 4. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 8
9 Exkurs: IBAN und BIC Mit der internationalen Bankkontonummer IBAN können Zahlungsverkehrskonten insbesondere in der EU genau identifiziert werden. Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben. Seite 9
10 Exkurs: IBAN und BIC In Deutschland ist die IBAN 22 Stellen lang. Sie setzt sich aus: aus dem zweistelligen einer zweistelligen der achtstelligen der zehnstelligen Länderkennzeichen DE, Prüfziffer, Bankleitzahl und Kontonummer zusammen. So sieht z.b. eine IBAN für ein Konto der Sparkasse aus: DE Seite 10
11 Exkurs: IBAN und BIC BIC die weltweite Bankkennung Der BIC (Business Identifier Code) ist der international standardisierte Bank-Code. Der BIC hat elf Stellen und besteht aus folgenden Teilen: vierstelliger zweistelliger zweistelliger dreistelliger Bank-Code, Länder-Code, Orts-Code, Code für Filiale oder Abteilung Der BIC der Sparkasse lautet BYLADEM1ERH Seite 11
12 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Mandatsreferenznummer SEPA Lastschriftmandat - Form und Inhalt - Weiternutzung der Einzugsermächtigung - Kombimandat - Abbuchungsauftrag Vorankündigung Fristen 4. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 12
13 SEPA-Lastschrift Unterschiede zur Einzugsermächtigung Einzugsermächtigung SEPA-Lastschrift Nutzungsmöglichkeit Rein national (in EUR) National und grenzüberschreitend (in EUR) Festes Fälligkeitsdatum Nein (bei Sicht) Ja Erstattungsanspruch des ZP Eindeutige Identifikation des Mandats Max. 6 Wochen nach Rechnungsabschluss; seit Anpassung AGB 8 Wochen Nein 8 Wochen ab Belastung Kundenkennung Kontonummer / Bankleitzahl IBAN und BIC Ja (durch Gläubiger-ID und Mandatsreferenz) Geltungsdauer des Mandats Aufbewahrung Original des Mandats Einzugsermächtigung gilt unbefristet bis auf Widerruf Beim Zahlungsempfänger Unbefristet, aber Verfall nach 36 Monaten Nichtnutzung Beim Zahlungsempfänger Seite 13
14 SEPA-Lastschrift Besonderheiten Gläubiger-ID Mandatsreferenznummer SEPA-Lastschriftmandat Vorankündigung Fälligkeitsdatum Mindesteinreichungsfristen vor dem Fälligkeitsdatum nur noch beleglose Lastschriften im XML-Format zulässig Seite 14
15 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Mandatsreferenznummer SEPA Lastschriftmandat - Form und Inhalt - Weiternutzung der Einzugsermächtigung - Kombimandat - Abbuchungsauftrag Vorankündigung Fristen 4. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 15
16 Gläubiger-ID Antragstellung und Ausgabe Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Der Lastschriftgläubiger muss seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben. Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger- Identifikationsnummer vergeben. Seite 16
17 Gläubiger-ID Antragstellung und Ausgabe Folgende weitere Daten werden benötigt: Name und Anschrift des Vereins Nummer des Vereinsregisterauszugs sowie Ort des Registergerichts bzw. bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer und -Adresse Seite 17
18 Gläubiger-ID Creditor Identifier Number Beispiel Seite 18
19 Gläubiger-ID Aufbau Die Gläubiger-ID ist genau 18 Stellen lang und wie folgt aufgebaut: Die Geschäftsbereichskennung ZZZ kann individuell gestaltet werden. Seite 19
20 Gläubiger-ID Aufbau Ein Sportverein könnte seine Gläubiger-ID etwa so gestalten: DE 02 TSV Die rot angezeigten Zeichen sind von der Bundesbank vorgegeben. DE 02 F Fußball 03 DE 02 GM Gymnastik Männer 2 DE 02 TJ Turnen Jugend 5 Seite 20
21 Gläubiger-ID Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, treffen Sie mit der Sparkasse die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA Basis-Lastschriften. Auf dieser Vereinbarung tragen Sie bitte Ihre Gläubiger-ID ein. Seite 21
22 Muster DE64ZZZ Seite 22
23 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Mandatsreferenznummer SEPA Lastschriftmandat - Form und Inhalt - Weiternutzung der Einzugsermächtigung - Kombimandat - Abbuchungsauftrag Vorankündigung Fristen 4. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 23
24 SEPA-Lastschrift Mandatsreferenznummer Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. (Mandatsformular oder nachträgliche Bekanntgabe) Länge (max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden. Möglichkeiten einer Vergabe sind: Bezug zum Vereinsmitglied Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung / aktives, passives Mitglied Bezug zum Zahlerkonto fortlaufende Nummer / Mitgliedsnummer Seite 24
25 SEPA-Lastschrift Mandatsreferenznummer / Beispiele Bezug zum Vereinsmitglied Manfred Mueller Bezug zur Beitrittserklärung / Abteilung / aktives, passives Mitglied Tischtennis 01/01/2007-passiv Bezug zum Zahlerkonto AT Manfred Mueller fortlaufende Nummer, Mitgliedsnummer TSV oder Seite 25
26 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Mandatsreferenznummer SEPA Lastschriftmandat - Form und Inhalt - Weiternutzung der Einzugsermächtigung - Kombimandat - Abbuchungsauftrag Vorankündigung Fristen 4. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 26
27 SEPA Lastschriftmandat Formerfordernisse Ein Mandat ist papierhaft mit der händischen Unterschrift des Zahlungspflichtigen zu erteilen. Jedes Mandat muss eigenständig erteilt werden, d.h. mit einer separaten Unterschrift. im Internet, am Telefon oder mündlich erteilte Mandate entsprechen nicht den Formerfordernissen und gelten in der Folge als nicht erteilt. Seite 27
28 SEPA Lastschriftmandat Inhalt Ermächtigung des Zahlungsempfängers (ZE), Zahlungen vom Konto des Zahlungspflichtigen (ZP) mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen Weisung an das Kreditinstitut des ZP SEPA-Lastschriften einzulösen Angaben des ZE: Name, Adresse des ZE Gläubiger-ID des ZE Mandatsreferenz (individuell für jedes Lastschriftmandat) wiederkehrende oder einmalige Zahlungen Angaben des ZP: Angaben zur Person (Name des Kontoinhabers) Anschrift Kundenkennung (ausschließlich IBAN und BIC) Unterschriftsdatum eigenhändige Unterschrift Seite 28
29 SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung/Umwidmung der Einzugsermächtigung Bestehende Einzugsermächtigungen können in ein gültiges SEPA- Mandat umgewidmet werden. Vor Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren muss der ZE den ZP über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den Beginn des ersten Einzugs informieren. Diese Information muss dem ZP schriftlich mitgeteilt werden. Seite 29
30 SEPA Lastschriftmandat Weiternutzung/Umwidmung der Einzugsermächtigung Information des ZP über den Verwendungszweck: Vereinsbeitrag Künftige Lastschrifteinzüge nehmen wir per SEPA-Basis-Lastschrift vor. Unsere Gläubiger-ID: DE02ZZZ Ihre Mandatsreferenz: 12345Testmitglied Die erste Belastung Ihres Mitgliedsbeitrages auf Basis des Mandats erfolgt am (257 Zeichen) Bei der Einzugsermächtigung stehen Ihnen im Verwendungszweck 378 Zeichen zur Verfügung (unter SEPA 140 Zeichen). Seite 30
31 SEPA-Lastschriftmandat Beispiel Sportverein Musterstadt, Sportstraße 1, Musterstadt Hiermit beantrage ich, Name, Vorname Geburtsdatum Wohnort/PLZ Straße Telefon Aufnahmeantrag die Aufnahme in den Sportverein Musterstadt ab dem Aufnahmegebühr einmalig 15,00 Jahresbeiträge (zutreffendes bitte ankreuzen) Erwachsene aktive Mitglieder 175,00 Erwachsene inaktive und fördernde Mitglieder 105,00 Erwachsene Familienangehörige 125,00 Jugendliche Mitglieder bis 21 Jahre 50,00 Schüler, Studenten, Azubi über 21 Jahre 105,00 Optional: Einzug erfolgt jährlich zum. (keine Vorabinfo mehr nötig) Ort, Datum und Unterschrift bei Minderjährigen Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters Sportverein Musterstadt, Sportstraße 1, Musterstadt SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE99ZZZ Mandatsreferenz: (wird separat mitgeteilt) Ich ermächtige den Sportverein Musterstadt, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Sportverein Musterstadt auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort _ Kreditinstitut (Name und BIC) _ IBAN Datum, Ort und Unterschrift Seite 31
32 SEPA Lastschriftmandat Kombimandat Besteht aus einer Einzugsermächtigung und einem SEPA- Lastschriftmandat. Bietet sich für Ihren Verein an, wenn Sie heute bei Neu-Mitgliedern mit der alten Einzugsermächtigung und zukünftig mit der SEPA- Lastschrift Beträge einziehen wollen. ZE, die Kombimandate nutzen, müssen beim Wechsel auf das SEPA- Basis-Lastschriftverfahren dem ZP lediglich den Zeitpunkt des Wechsels mitteilen. Seite 32
33 SEPA Lastschriftmandat Kombimandat Einzugsermächtigung SEPA-Lastschriftmandat Seite 33
34 SEPA Lastschriftmandat Abbuchungsauftrag Keine Möglichkeit der Umwandlung eines Abbuchungsauftrages Eine Überführung von bestehenden Abbuchungsaufträgen in das SEPA-Lastschriftverfahren ist nicht möglich. Abbuchungslastschriften sind nur noch zwischen Firmen-Kunden zulässig (B2B-Lastschrift). Seite 34
35 SEPA-Lastschrift Mandatsverwaltung Mandatsverwaltung Mandate bzw. bestehende Einzugsermächtigungen müssen im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug aufbewahrt werden. Liegen Einzugsermächtigungen wirklich im Original vor? nur dann ist eine Umwidmung möglich Ist ein schneller/einfacher Zugriff möglich? z.b. bei Widerspruch des Zahlungspflichtigen Seite 35
36 SEPA-Lastschrift Änderung von Mandatsdaten Änderungen von Mandatsdaten sind grundsätzlich ohne Vereinbarung und Unterzeichnung eines neuen Mandats möglich. Änderungen sind in der vereinbarten Art und Weise mitzuteilen sowie im Datensatz anzugeben. Ausnahme: Wenn sich die Person des ZP oder des ZE ändert, muss der ZP zwingend ein neues Mandat unterzeichnen. Seite 36
37 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Mandatsreferenznummer SEPA Lastschriftmandat - Form und Inhalt - Weiternutzung der Einzugsermächtigung - Kombimandat - Abbuchungsauftrag Vorankündigung Fristen 4. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 37
38 SEPA-Lastschrift Vorankündigung Der ZE informiert den ZP vorab (z. B. per Rechnung, Vertrag, Beitrittserklärung oder über den letzten normalen LA-Einzug), damit dieser auf seinem Konto für Deckung sorgen kann. Pre-Notification Diese Vorankündigung enthält folgende Angaben: Gläubiger-ID des ZE Mandatsreferenznummer Zahlungsbetrag Fälligkeitsdatum ( / monatl. zum 16. / jährl. zum ersten Montag im Februar) IBAN und BIC des ZP Seite 38
39 SEPA-Lastschrift Vorankündigung Eine erneute Pre-Notification ist erforderlich, wenn sich Fälligkeitsdatum, Lastschriftbetrag, Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder Kontoverbindung ändern sollten. Die Vorankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin erfolgen. Eine kürzere Frist kann vereinbart werden z.b. in den AGB des ZE. Seite 39
40 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Mandatsreferenznummer SEPA Lastschriftmandat - Form und Inhalt - Weiternutzung der Einzugsermächtigung - Kombimandat - Abbuchungsauftrag Vorankündigung Fristen 4. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 40
41 SEPA-Lastschrift Fristen Vorankündigung Pre-Notification spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag Erst- und Einmallastschrift: 5 Tage vor Fälligkeit (D 5) Vorlagetermin bei der bezogenen Bank (Zahlstelle) Folgelastschriften: 2 Tage vor Fälligkeit (D 2) Vorlagetermin bei der bezogenen Bank (Zahlstelle) geplant ab 11/ Tag vor Fälligkeit (D 1) Vorlagetermin nationaler SEPA-Lastschriften bei der bezogenen Bank (Zahlstelle) Seite 41
42 SEPA-Lastschrift Fristen Rückgabefristen: Rückgabefristen: Rückgabefristen: Mandatsgültigkeit: 2 Tage nach der Belastung Rückgabe durch Zahlstelle mangels Deckung 8 Wochen nach der Belastung Rückgabe durch ZP wg. Widerspruch 13 Monate nach der Belastung Rückgabemöglichkeit bei ungültigem Mandat 36 Monate wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt, verliert es seine Gültigkeit Seite 42
43 Inhalt 1. Einleitung 2. Exkurs IBAN und BIC 3. Die SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID Mandatsreferenznummer SEPA Lastschriftmandat - Form und Inhalt - Weiternutzung der Einzugsermächtigung - Kombimandat - Abbuchungsauftrag Vorankündigung Fristen 4. SEPA in Ihrem Verein Vorbereitung und Umstellung Seite 43
44 Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank anfordern und in Ihrem Zahlungsverkehrs- / Vereinsprogramm hinterlegen Neue Vereinbarung mit der Sparkasse über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Lastschriften Vergabe von eindeutigen Mandatsreferenzen pro Mandat Entwicklung neuer SEPA-Mandate (z.b. Beitrittserklärungen) Umrechnung der nationalen Bankverbindungen (Kontonummer / Bankleitzahl) in IBAN und BIC SEPA in Ihrem Verein Die Vorbereitung Einholung von SEPA-Lastschriftmandaten von den Mitgliedern, bei denen keine Einzugsermächtigung vorliegt Seite 44
45 SEPA in Ihrem Verein Die Umstellung Vorankündigung (Prenotification) vor dem ersten SEPA- Lastschrifteinzug spätestens 14 Tage vorher Weiterleitung der Daten im XML-Format (statt DTA) Beachtung der Vorlauffristen evtl. Bearbeitung eines Widerspruchs bei Basislastschrift Archivierung des Mandates oder der jetzigen Einzugsermächtigung im Original für mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug Seite 45
46 Ihre Fragen zum Thema SEPA im Verein beantworten wir Ihnen gerne im Anschluss an diese Veranstaltung an den Info-Tischen: Simone Vykydal Walter Kurr Stefan Lehner Klaus-Dieter Sahrmann Michael Schimmel Mathias Grüttner Seite 46
47 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 47
48 Haftungsausschluss Bitte beachten Sie: Wir haben die aufgeführten Informationen nach bestem Wissen mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch können wir keine Haftung bzw. keine Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der Informationen übernehmen. Diese Zusammenfassung dient zur Information und ersetzt keine fachliche Beratung durch die Sparkasse. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit - ohne Vorankündigung - Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Zusammenfassung in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Sparkasse nicht gestattet. Seite 48
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