Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung
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- Dorothea Maurer
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1 netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) GefStoffV (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch BetrSichV 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, BildSchirmV.. 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln.. 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten Angelika Notthoff 2
2 Pflicht des Arbeitgebers 3 BetrSichV: Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG., des 7 GefStoffV und der allgemeinen Grundsätze des 4 ArbSchG die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Angelika Notthoff 3 Pflicht des Arbeitgebers Besonderheit der BetrSichV 3 (1) Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkung der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden. (3) Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. 4 (2) Bei den Maßnahmen nach Abs. 1 sind die vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelten. Regeln zu berücksichtigen. Angelika Notthoff 4
3 Ausschuss für Betriebssicherheit Ausschuss für Betriebssicherheit Vorsitzender: Herr Schiler Koordinierungs- Gremium UA 1 UA 2 UA 3 UA 4 UA 5 UA 6 UA 7 Allgemeines und Grundlagen Sonstige Gefährdungen mechanische Gefährdungen Wechselwirkungen Brand- und Ex-Schutz Heben von Personen Druck Frau Notthoff Herr Hartenbach Herr Rentrop Herr Dr. Schurig Herr Dr. Schacke Herr Günther Herr Dr. Schuler Angelika Notthoff 5 Bedeutung der TRBS Die Technischen Regeln (TRBS) sind beim Festlegen der Maßnahmen zu berücksichtigen ( 4 Abs. 3, 12 Abs. 1) konkretisieren die jeweiligen Verpflichtungen der BetrSichV lösen Vermutungswirkung aus, d. h. bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Verordnung einhält Angelika Notthoff 6
4 Allgemeine Regeln methodisches Vorgehen Prüfungen Erfassung von Unfällen/Schadensfällen Gefährdungsbezogene Regeln, z. B. mechanische Gefährdungen elektrische Gefährdungen thermische Gefährdungen Brand- und Explosionsgefährdung Gefährdung durch Druck Gefährdung durch Wechselwirkungen Struktur der Technischen Regeln Spezifische Regeln für Arbeitsmittel, Anlagen, Tätigkeiten Angelika Notthoff 7 veröffentlichte TRBS TRBS 1001 TRBS 1111 TRBS 1121 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit Gefährdungsbeurteilung/sicherheitstechnische Bewertung Änderung/wesentliche Veränderung bei Aufzugsanlagen Dez Dez März 2007 TRBS 1201 TRBS 1203 Prüfungen - Allgemein Teil 1: Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Befähigte Personen - allgemein- Teil 1: Explosionsgefährdungen Teil 2: Druckgefährdungen Teil 3: Elektrische Gefährdungen Dez Nov Dez Angelika Notthoff 8
5 veröffentlichte TRBS TRBS 2111 TRBS 2121 TRBS 2141 Mechanische Gefährdungen - allgemein Teil 1: Schutz vor kontrolliert bewegten Teilen Teil 2: Schutz vor unkontrolliert bewegten Teilen Teil 3: Schutz vor gefährlichen Oberflächen Gefährdungen von Personen durch Absturz Gefährdungen durch Dampf und Druck Febr Dez März 2007 März 2007 März 2007 Angelika Notthoff 9 veröffentlichte TRBS TRBS 2152 TRBS 2181 TRBS 2210 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Allgemeines, Teil 1: Beurteilung der Explosionsgefährdung und Teil 2: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Gefährdung von Personen in Personenaufnahmemitteln bei nicht bestimmungsgemäßen Betriebszuständen (Eingeschlossensein, erschwertes Verlassen) Gefährdungen durch Wechselwirkungen Juni 2006 März 2007 Dez Angelika Notthoff 10
6 verabschiedete TRBS TRBS 1002 TRBS 1151 TRBS 1201 TRBS 2111 TRBS 2131 TRBS 2141 Begriffe Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch und Arbeitsmittel Teil 2: Prüfungen im Gefährdungsbereich Dampf und Druck Teil 4: Schutz vor mechanischen Gefährdungen durch Fahrbewegungen von mobilen Arbeitsmitteln Elektrische Gefährdungen Teil 1: Einhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs Angelika Notthoff 11 verabschiedete TRBS TRBS 2152 TRBS 2153 Teil 3: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre Teil 4: konstruktive Maßnahmen, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken Elektrostatische Aufladungen Angelika Notthoff 12
7 Grundzüge der TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung/sicherheitstechnische Bewertung - Grundlagen - Anwendungsbereich - Organisatorische Voraussetzungen - Ablauf der Gefährdungsbeurteilung - Bereitstellung Ziel: Auswahl des geeigneten Arbeitsmittels unter Berücksichtigung notwendiger Montagearbeiten Betrachtung: Fiktive Gefährdungen - Benutzung Ziel: Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Maßnahmen festlegen (einschl. Prüfungen) Umsetzung Wirksamkeit Dokumentation - sicherheitstechnische Bewertung - Ziel: Sicherheit Dritter Maßnahmen für den sicheren Betrieb sowie Prüffristen Angelika Notthoff 13 Bereitstellung Vorausschauende Betrachtung der Gefährdungen die vom Arbeitsmittel selbst ausgehen mit dem Ziel: Auswahl eines geeigneten Arbeitsmittels Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bereitstellung auch Montagearbeiten, wie den Zusammenbau eines Arbeitsmittels einschließlich der für die sichere Benutzung erforderlichen Installationsarbeiten umfasst. möglicher Wechselwirkungen mit dem Ziel: Erkennen und bewerten, ob hierdurch neue Gefährdungen auftreten oder bereits vorhandene Gefährdungen erhöht werden. Angelika Notthoff 14
8 Benutzung Beurteilung tatsächlich erkennbarer Gefährdungen Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln und Ableitung notwendiger Maßnahmen einschließlich Prüfungen Ziel: Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Benutzung der Arbeitsmittel Gegenstand der Ermittlung und Bewertung sind die Gefährdungen, die von der Benutzung des Arbeitsmittels selbst ausgehen wie auch Gefährdungen, die durch Wechselwirkungen hervorgerufen werden. Angelika Notthoff 15 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung neues Arbeitsmittel Änderungen an Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung Gefährdungen ermitteln Gefährdungen bewerten Sind Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten notwendig? ja Maßnahmen festlegen (z. B. Prüfungen) nein Maßnahmen umsetzen nein Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen Sind die Maßnahmen wirksam und treten keine neuen Gefährdungen auf? ja Angelika Notthoff 16 Ergebnisse dokumentieren
9 Abgrenzung Gefährdungsbeurteilung/ sicherheitstechnische Bewertung Gefährdungsbeurteilung ist durchzuführen für alle Arbeitsmittel Arbeitsmittel sind auch überwachungsbedürftige Anlagen, wenn sie von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden => für diese ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich! überwachungsbedürftige Anlagen, die nicht von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, müssen sicher betrieben werden => Basis: sicherheitstechnische Bewertung alle überwachungsbedürftigen Anlagen dürfen Dritte nicht gefährden und Prüffristen müssen festgelegt werden => Basis: sicherheitstechnische Bewertung Angelika Notthoff 17 Sicherheitstechnische Bewertung Ziel: Ableitung der notwendigen Maßnahmen um die Anlage im Sinne des 12 BetrSichV sicher zu betreiben Zu schützen sind: Beschäftigte und Dritte Die Ermittlung der Prüffristen nach 15 BetrSichV erfolgt auf dieser Grundlage Angelika Notthoff 18
10 Ablauf der sicherheitstechnischen Bewertung Informationen beschaffen Gefährdungen ermitteln Gefährdungen bewerten Maßnahmen festlegen Maßnahmen umsetzen Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen Angelika Notthoff 19 Explosionsschutz- Dokument - inhaltliche Anforderungen - Anforderungen der RL 1999/92/EG Anforderungen der BetrSichV ( 6) Explosionsrisiken ermittelt und bewertet Maßnahmen, um die Ziele dieser Richtlinie zu erreichen Zoneneinteilung nach Anhang I Bereiche benennen, für die die Mindestvorschriften nach Anhang II gelten Arbeitsstätte und Arbeitsmittel sicher gestaltet und sicher betrieben und gewartet Vorkehrungen für die sichere Benutzung von Arbeitsmitteln Explosionsgefährdungen ermittelt und bewertet Vorkehrungen, um Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen Zoneneinteilung nach Anhang 3 Bereiche benennen, für die die Mindestvorschriften nach Anhang 4 gelten 3 und 4 BetrSichV (für alle Arbeitsmittel) Angelika Notthoff 20
11 Explosionsschutz-Dokument - formelle Anforderungen - unabhängig von Zahl der Beschäftigten zu erstellen vor Aufnahme der Arbeit erstellen bei Änderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen überarbeiten es kann auf vorhandene Unterlagen zurückgegriffen werden Angelika Notthoff 21 Explosionsschutz- Dokument - Mustergliederung - (unverbindlicher Leitfaden zur RL 1999/92/EG) Beschreibung der Arbeitsstätte und der Arbeitsbereiche Beschreibung der Verfahrensschritte und/oder Tätigkeiten Beschreibung der eingesetzten Stoffe/Sicherheitstechnische Kenngrößen Darstellung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung Getroffene Explosionsschutzmaßnahmen Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Realisierung der Explosionsschutzmaßnahmen Koordinierung der Explosionsschutzmaßnahmen Anhang Angelika Notthoff 22
12 und falls Sie jetzt noch Fragen haben: oder Angelika Notthoff Bezirksregierung Düsseldorf Tel / Angelika Notthoff 23
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