BASF Schwarzheide GmbH

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1 BASF Schwarzheide GmbH Nutzerpflichten beim Betreten von Herr Torsten Lauterbach Schwarzheide, ESS/TFB

2 Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis 2 2. Einführung 3 Seite Ansprechpartner: Herr Lauterbach Tel Herr Kisser Tel Herr Reinhold Tel

3 Einführung Die Gerüstbaumappe dient der Unterstützung und Schulung von Mitarbeitern, die das Arbeitsmittel Gerüst als Nutzer verwenden. Durch die Betriebssicherheitsverordnung wird dem Nutzer von eine klare Verantwortung auferlegt. Der Gerüstbenutzer vergewissert sich von der sicheren Funktion des Gerüstes, insbesondere der Eignung für die von ihm auszuführenden Arbeiten auf dem Gerüst. In der Gerüstbaumappe sind dargestellt: Regeln der Verantwortung bei der Erstellung von Hinweise zum Leistungsverzeichnis und zu Unterweisungsfolien Funktion und Umgang mit dem Gerüstfreigabeschein 3

4 Definition Arbeits- und Schutzgerüst Arbeitsgerüst Arbeitsgerüste sind Gerüste, von denen aus Arbeiten durchgeführt werden können. Sie haben außer den beschäftigten Personen und ihren Werkzeugen auch das jeweils für die Arbeiten erforderliche Material zu tragen. Schutzgerüste sind Gerüste, die als Fang- oder Dachfanggerüste Personen gegen Absturz sichern oder als Schutzdächer Personen, Maschinen, Geräte u. a. vor herabfallenden Gegenständen schützen. Schutzgerüst 4

5 Anforderungen an Gerüste unter Berücksichtigung der BetrSichV Das ausgewählte Gerüst muss für die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet und an die vorhersehbaren Beanspruchungen angepasst sein. 5

6 Anforderungen an den Gerüstnutzer Nutzer müssen über die Benutzung von unterwiesen sein. Hilfestellung bieten: Gerüstbaumappe Unterweisung durch den Vorgesetzten Plan für die Benutzung (Bestandteil des Gerüstfreigabescheins) Prüfung des Gerüstes durch den Nutzer auf: augenscheinliche Mängel Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck (Arbeits- oder Schutzgerüst, Belastungsgrenzen) 6

7 Anforderungen an den Gerüstnutzer Beispiele für augenscheinliche Mängel Beläge nicht vollständig Seitenschutz fehlt Nicht ausreichende Verankerungen Beschädigte Gerüstbauteile Leiter bzw. Zugang fehlt (oder Leiter defekt) Unterschriebene Gerüstfreigabe fehlt Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck als Arbeits- oder Schutzgerüst Zulässige Lasten ausreichend Abstände zum Arbeitsobjekt (z. B. nicht > 30 cm) Lage und Größe der Gerüstbeläge Das Gerüst darf nicht betreten werden, sofern augenscheinliche Mängel vorhanden sind oder das Gerüst für den vorgesehenen Verwendungszweck nicht geeignet ist

8 Gerüstfreigabe mit Plan für Benutzung Für Nutzerpflichten erforderlich Gerüstfreigabe muss ausgefüllt am Gerüst hängen. Sonst: Betreten verboten 8

9 Gerüstfreigabe mit Plan zur Benutzung Veränderungen an dürfen nur durch den Gerüstersteller vorgenommen werden! 9

10 Auf- und Abstiege Zu ihrer eigenen Sicherheit ist es wichtig, dass die Beschäftigten die dafür vorgesehen Auf- und Abstiege benutzen und weder klettern noch vom Gerüst springen. Das Springen oder das Abwerfen von Lasten auf Gerüstbeläge ist unzulässig. Klappen von Durchstiegsbelägen sind während der Arbeiten auf der Gerüstebene geschlossen zu halten. Bei Gerüsttreppentürmen sind beidseitig Handläufe vorzusehen und das Hinweisschild Handlauf benutzen anzubringen

11 Gerüstbeläge Die Abmessungen, die Form und die Anordnung der Gerüstbeläge müssen für die auszuführenden Arbeiten geeignet sein. Die Gerüstbeläge müssen an die zu erwartenden Beanspruchungen angepasst sein und ein gefahrloses Begehen erlauben. Die Gerüstbeläge sind dicht aneinander und so zu verlegen, dass sie bei vorgeschriebener Benutzung nicht wippen und nicht verrutschen können. Zwischen den einzelnen Gerüstbelägen und dem Seitenschutz darf kein gefährlicher Zwischenraum vorhanden sein. Nach Fertigstellung der Arbeiten auf dem Gerüst ist das Gerüst in einem sauberen Zustand zu verlassen. Bei, die stark frequentierte Verkehrswege überspannen, sind gesonderte Maßnahmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gegen unbeabsichtigtes Herabfallen von Gegenständen zu treffen (z. B. Fangnetze). 11

12 Seitenschutz Genutzte Gerüstanlagen sind mit einem Seitenschutz, bestehend aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett zu umwehren. Darauf darf verzichtet werden wenn: die Gerüstlage weniger als 2,0 m über sicherem Untergrund angeordnet ist, oder der Abstand zwischen der Kante der Belagfläche und dem Bauwerk nicht mehr als 0,30 m beträgt

13 Übereinander arbeiten Es sollte vermieden werden, dass Beschäftigte auf mehreren Gerüstlagen übereinander Arbeiten ausführen. Es besteht sonst erhöhte Unfallgefahr durch herabfallende Gegenstände! 13

14 Materiallagerung Auf dem Gerüstbelag darf nur soviel Material gelagert werden, wie entsprechend der jeweiligen Lastklasse zulässig ist (nur in einem Gerüstfeld). Die Angabe der Lastklasse entspricht einer Flächenlast. Bei Überlastung kann das Gerüst zusammenbrechen. Das Material sollte auf dem Gerüstbelag so abgelegt werden, dass ein breiter Durchgang erhalten bleibt. Auf Fanggerüsten/Schutzdächern darf kein Material gelagert werden, da das Material die Verletzungsgefahr für eine abstürzende Person erhöhen würde

15 Beispiele für zulässige Arbeiten in den verschiedenen Lastklassen Lastklasse gleichmäßig verteilte Last Lagern von Materialien zulässige Arbeiten können z. B. sein: Lastklasse 2 und Breitenklasse W06 Lastklasse 3 und Breitenklasse W06 Lastklasse 4 Lastklasse 5 Lastklasse 6 und Breitenklasse > W09 1,5 kn 150 kg/m² nein Inspektionsarbeiten 2,0 kn 200 kg/m² kleinere Mengen Putz- und Stückarbeiten Dachdeckungsarbeiten Fassadenbekleidungsarbeiten Malerarbeiten Beschichtungsarbeiten Verfugungsarbeiten Ausbesserungsarbeiten Bewehrungsarbeiten Montagearbeiten 3,0 kn 300 kg/m² 4,5 kn 450 kg/m² 6,0 kn 600 kg/m² größere Mengen Maurerarbeiten Putzarbeiten Bewehrungsarbeiten Fliesen-/Naturwerksarbeiten Montagearbeiten 15

16 Abmessungen: 2,5 x 0,6 m = 1,5 m² Zulässige gleichmäßig verteilte Last: 2,0 kn/m² 200 kg/m² (gemäß Gerüstfreigabe) Zulässige Last: 1,5 m² x 2,0 kn/m = 300 kg Vorhandene Last: 300 kg Pro Person 100 kg Eimer 100 kg Kiste 50 kg Werkzeug 50 kg Vorhandene Last (300 kg) <= zulässige Last (300 kg) Gerüstbelastung zulässig!

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