BETREUER - INFO - BRIEF II / 2017
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- Ulrike Schulz
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1 1/4 BETREUER - INFO - BRIEF II / 2017 Der BIB informiert vom Betreuungsgericht bestellte Betreuerinnen und Betreuer über Veranstaltungen. Es werden soziale Einrichtungen und Dienste vorgestellt und betreuungsrelevante Themen angesprochen. Termine 2. u. 3. Quartal 2017 Wann und Wo Thema und Referent Veranstalter Donnerstag, , Uhr Bayer. Rotes Kreuz, Martinstraße 5 a, Informationsveranstaltung Vorsorgevollmacht Referentin: Isabel Härtl, Rechtsanwältin BAYERISCHES ROTES KREUZ Mittwoch, , Uhr Caritasverband Aichach-Friedberg, Bahnhofstr. 28, Eingang Nord, 1. Stock Montag, , Uhr Caritasverband Aichach-Friedberg, Bürgernetz, Hermann-Löns-Str. 6, Friedberg Informationsveranstaltungen Vorsorgevollmacht Referent: Andreas Reimann, Geschäftsführer Caritasverband Aichach-Friedberg CARITASVERBAND AICHACH-FRIEDBERG Donnerstag, , Uhr Kinderheim Friedberg e.v., Hermann- Löns-Str. 2, Friedberg Samstag, von 9.00 Uhr bis ca Uhr Landratsamt Aichach-Friedberg, Münchener Str. 9, Die anderen bekommen immer alles. Was steht mir zu? Ansprüche aus der Sozialhilfe Referent: Dr. Rolf Marschner, Fachanwalt für Sozialrecht Die Betreuung- Informationstag für Betreuer/-innen Verschiedene Referent/-innen (Betreuungsgericht, Betreuungsstelle, Betreuungsvereine) Dienstag, , Uhr Bayerisches Rotes Kreuz, Friedberg, Hans-Böller-Straße 4, Friedberg Informationsveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz Referent: Thomas Bannasch, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e.v. IN KOOPERATION MIT DER ARBEITSGEMEIN- SCHAFT OFFENE BE- HINDERTENARBEIT Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeder in eine Situation geraten, in der er sich nicht mehr um seine persönlichen Angelegenheiten kümmern kann. Weit verbreitet ist der Irrglaube, dass dann automatisch ein Angehöriger anstelle dieser Person tätig werden darf. Es gibt jedoch die Möglichkeit, in gesunden Tagen für solch einen Fall vorzusorgen, indem man ei-
2 2/4 ner Person des absoluten Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt. Damit Sie sich darüber informieren können, bieten wir Ihnen folgende Veranstaltungen an: Rechtsanwältin Isabell Härtl referiert am Donnerstag, den um Uhr im BRK, Martinstr. 5 a,. Andreas Reimann, Geschäftsführer des Caritasverbandes Aichach-Friedberg, referiert am Mittwoch, den , im Caritasverband Aichach-Friedberg, Haus am Bahnhof in Aichach und am im Caritasverband Aichach-Friedberg, Bürgernetz in Friedberg. Die Vorträge beginnen um Uhr. Die Veranstaltungen sind kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Betreuungsstelle des Landratsamtes Aichach-Friedberg, die Betreuungsvereine des Bayerischen Roten Kreuzes und des Caritasverbandes Aichach-Friedberg haben sich zusammengeschlossen und bieten gemeinsam für die gesetzlichen Betreuer und Bevollmächtigten in unserem Landkreis sowie für alle Interessierten die Veranstaltungsreihe an. Im Rahmen dieser Reihe laden wir zu Veranstaltungen ein. Die anderen bekommen immer alles. Was steht mir zu? Ansprüche aus der Sozialhilfe Einige Menschen haben heute manchmal den Eindruck, dass immer nur die anderen Unterstützung vom Staat erhalten. Dabei wissen sie oft nicht, welche Leistungen für sie bereitstehen. Welche Ansprüche ergeben sich für Menschen aus der Sozialhilfe, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und was kann beantragt werden. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 19. Oktober 2017, von Uhr bis ca Uhr, im Kinderheim Friedberg e.v., Hermann- Löns-Str. 2, Friedberg statt. Referent ist Dr. Rolf Marschner, ein erfahrener und bekannter Münchner Anwalt für Sozialrecht. Er wird dabei auch gerne auf Ihre Fragen eingehen. Die Betreuung Veranstaltung für ehrenamtliche Betreuer/-innen Dieser Informationstag richtet sich an alle, die (neu) eine Betreuung führen, eine Betreuung übernehmen wollen oder sich für das Betreuungsrecht interessieren. Folgende Inhalte werden besprochen: Wesen des Betreuungsrechtes Rechte und Pflichten des Betreuers Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte Jahresbericht, Abrechnung, Vergütung Der Tag lässt Zeit und Raum für persönliche Gespräche. Die Veranstaltung findet am Samstag, den 11. November 2017, von 9.00 Uhr bis ca Uhr im Landratsamt Aichach-Friedberg, Münchener Str. 9,, statt. Die Referent/-innen sind Mitarbeiter/-innen des Betreuungsgerichtes, der Betreuungsstelle und der Betreuungsvereine des Landkreises Aichach- Friedberg.
3 3/4 Bitte melden Sie sich verbindlich bis spätestens mittels des beigefügten Formulars bei der Betreuungsstelle des Landratsamtes Aichach-Friedberg, Münchener Str. 9, Aichach, an. Für Informationsmaterial, Tagesverpflegung sowie Getränke wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 20,00 Euro erhoben. Wir bitten Sie aus diesem Grund, sich bis spätestens um 8.45 Uhr an der Info-Theke im Foyer des Landratsamtes zu melden. Dort erhalten Sie auch Ihre Unterlagen. Verein Kennen und Verstehen Der Verein Kennen und Verstehen, Förderverein zur Verbesserung der psychosozialen und sozialpsychiatrischen Versorgung im Landkreis Aichach-Friedberg, bietet eine Selbsthilfegruppe für Angehörige von Personen, die von psychiatrischen Erkrankungen betroffen sind, sowie eine Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen und Angstzuständen an. Ziel der Gruppen ist es, miteinander ins Gespräch zu kommen und Erfahrungen auszutauschen. Die nächsten Treffen der Selbsthilfegruppe für Angehörige findet immer mittwochs im Bürgertreff, Hermann-Löns-Str. 6, 2. Stock, in Friedberg an folgenden Terminen in der Zeit von Uhr bis Uhr statt: , und Die Gruppe wird von dem Ehepaar Heumann aus Friedberg, Tel , geleitet. Die Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen und Angstzuständen trifft sich ebenfalls im Bürgertreff, Hermann-Löns-Str. 6, Friedberg, jeweils von bis Uhr an folgenden Terminen: , , , , , und Die Gruppe wird von Frau Sontag, Tel. 0821/ geleitet. Verbraucherschutz bei Konflikten in Heimen Schlichtungsstelle hilft weiter Wir alle haben den Wunsch unseren Lebensabend in Ruhe und Frieden verbringen zu können. Aber dort, wo Menschen miteinander leben, kommt es immer wieder zu Konflikten. Streitigkeiten zwischen den Bewohner/-innen einer Wohn- und Betreuungseinrichtung oder der Einrichtungsleitung sind sehr belastend, denn die hilfsbedürftigen Personen sind auf Unterstützung angewiesen und können sich der Situation auch nicht entziehen. Bei auftretenden Konfliktsituationen z. B. Kündigung, Hausverbot, Änderung der Leistung, Entgelterhöhung, die sich nicht einvernehmlich regeln lassen, können die Pflegeheimbewohner vor Gericht gehen. Mitunter kann dies jedoch ein langes, aufwändiges und teures Verfahren sein. Viele Pflegebedürftige trauen sich nicht, Probleme persönlich anzusprechen, weil sie Konsequenzen fürchten und die Verschärfung des Konflikts vermeiden wollen. Viele Betroffene sind der seelischen und körperlichen Belastung einer monatelangen Prozessführung nicht gewachsen. So bleiben Konflikte ungelöst, eine rechtliche Klärung findet nicht statt und die Bewohner kommen somit nicht zu ihrem Recht. Hier setzt das Verbraucherschlichtungsverfahren ein, das eine schnellere und günstigere Alternative zu einem Prozess sein kann. Das Verbraucherschlichtungsverfahren ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Dieses Verfahren wurde am zur außergerichtlichen Schlichtung von Konflikten für alle Verbraucher in Deutschland allgemein eingeführt. Das Verfahren bietet die Möglichkeit, bei Konflikten schnell und kostengünstig eine Lösung zu finden. Die Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl nimmt Anträge per Post, per Fax oder per entgegen. Nach Eingang des Antrags prüft die Schlichtungsstelle die Zuständigkeit. Bei der Schlichtungsstelle werden sogenannte Streitmittler/-innen mit der Streitbeilegung betraut. Diese müssen Volljuristen oder zertifizierte Mediatoren sein. Das Schlichtungsverfahren ist für den Verbraucher gebührenfrei. Die Betroffenen müssen ihren Antrag zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens mit einer Sachverhaltsschilderung bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.v. in Kehl stellen. Dieser wird geprüft und die Schlichtungsstelle informiert die Par-
4 4/4 teien. Die Schlichtungsstelle wirkt zunächst auf eine gütliche Einigung hin. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass dieser Vorschlag angenommen oder abgelehnt werden kann. Rechtlich bindend wird der Schlichtungsvorschlag erst, wenn beide Parteien den Vorschlag der Schlichterin oder des Schlichters annehmen. In jeder Phase des Verfahrens haben die Parteien die Möglichkeit, die staatlichen Gerichte anzurufen. Ausführlichere Informationen erhalten sie durch die Broschüre Verbraucherschlichtung als Chance, welche sie kostenfrei unter folgender Adresse bestellen können. Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.v. Thomas-Mann-Str Bonn Tel: Website: Gruppenfoto von der Informationsfahrt zum Dominikus-Ringeisen-Werk in Ursberg mit anschließender Weiterfahrt zu Amazon nach Graben. Im Logistikzentrum Amazon wurde vom Standortleiter, Herrn Weingärtner, Herrn Landrat Dr. Metzger eine Spende in Höhe von 1000,00 überreicht, welche an die Offene Behindertenarbeit im Landkreis Aichach-Friedberg weitergeleitet wurde. Die Spende wird für Menschen in Not im Landkreis Aichach-Friedberg verwendet. >und zum Schluss wie immer ein guter Gedanke: Die schönste Zeit im Leben sind die kleinen Momente, in denen du spürst, du bist zur richtigen Zeit am richtigen Ort. Lebensspruch Impressum: Landratsamt Aichach-Friedberg, Betreuungsstelle, Gertrud Manlik-Thierauf, Schlossplatz 5, Aichach, Telefon ,
5 Postanschrift: Landratsamt Aichach-Friedberg Betreuungsstelle Münchener Str. 9 Dienstgebäude Aichach: Schlossplatz 5 Tel.: Fax: birgit.foerch@lra-aic-fdb.de Anmeldung Informationstag DIE BETREUUNG Wann: Samstag, 11. November 2017 Uhrzeit: Wo: 9.00 Uhr bis ca Uhr Landratsamtes Aichach-Friedberg Sitzungssaal im Erdgeschoss Münchener Str. 9 Der Unkostenbeitrag für Tagungsunterlagen, Getränke und Mittagessen in Höhe von 20 je Person ist vor Beginn der Veranstaltung im Foyer des Landratsamtes an der Info-Theke zu entrichten. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie um verbindliche Anmeldung. ANMELDESCHLUSS: FREITAG, 3. NOVEMBER 2017 Name, Vorname Straße PLZ, Ort Telefonnummer Datum Unterschrift
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